Transparenz bei Gentechnik
Das USDA, das US Department of Agriculture, veröffentlicht eine Liste mit allen Pflanzen, die in biotechnologischer Form weltweit verfügbar sind und für die regulierte Unternehmen Aufzeichnungen führen müssen. Diese Liste wird ständig aktualisiert. https://www.ams.usda.gov/rules-regulations/be/bioengineered-foods-list Bei Klick auf die jeweilige Kultur erfährt man, welche Sorten dies sind und wie der Handelsname lautet. Beim Klick auf die Buchstaben-Zahlen-Kombination in der letzten Spalte erfährt man, um welche Veränderung es sich handelt. Es sind auch Sorten aufgeführt, die nicht in den USA sondern in anderen Ländern der Erde hergestellt wurden. Für diese gilt die gleiche Kennzeichnungspflicht. Per Definition des USDA sind „biotechnologisch“ erzeugte Lebensmittel solche, die nachweisbares genetisches Material enthalten, das durch rekombinante DNA-Technik verändert wurde, nicht durch konventionelle Züchtung erzeugt werden kann oder in der Natur vorkommt. Es ist geplant, dass in Zukunft Lebensmittel, die mehr als 5% der so hergestellten Produkte enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Dies würde dann für alle Lebensmittel gelten, die unverarbeitet verzehrt werden. Man darf gespannt sein, wie der Kunde darauf reagiert.









