Unabhängig davon, ob der DBV, der BDM oder der MIV das richtige Konzept haben, habe ich mir erlaubt, einen Milch-Liefervertrag zu entwerfen, der eine konkrete Diskussionsbasis darstellt. Milch-Liefervertrag 2017/18 Zwischen der Molkerei Milchglück (im folgenden „Unternehmen“ genannt) und dem Lieferanten Bauer Willi (im folgenden „Lieferant“ genannt) wird folgender Vertrag über die Lieferung von Milch geschlossen § 1 Vertragszeitraum Der Lieferant schließt mit dem Unternehmen einen Vertrag über den Zeitraum 1.7.2017 bis 30.6.2018 ab. (Zur Info: Bei einer Laufzeit von einem halben Jahr sinkt der Milchpreis um 0,01 €/kg, bei einer Laufzeit von zwei Jahren steigt er um 0,02 €/kg.) Eine Kündigung seitens des Lieferanten hat mit einem Vorlauf von 3 Monaten (hier 1.4.2018) zu erfolgen. § 2 Vertragsmenge Der Lieferant verpflichtet sich, im angegebenen Zeitraum eine Milchmenge von 200.000 kg anzuliefern (Umrechnungsfaktor 1,020). Die vorgenannte Milchmenge gilt bei Annahme in der Molkerei bei einem Standardfettgehalt von 3,5 % und einen Standardeiweißgehalt von 3,0%. Weichen die Parameter von diesen Werten ab, so erfolgt ein Zuschlag/Abschlag vom Milchpreis entsprechend der Tabelle der Branchenvereinbarung. Über- und Unterlieferungen von 10% der Vertragsmenge …