Bauer Willi
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Österreich: Das Forstrecht im Wandel der Zeit

Die Österreicher haben es auch nicht leicht. Jedenfalls, wenn man Waldbesitzer ist. Im nachfolgenden Artikel geht es um das Forstgesetz, dass sich in Verlauf der Jahre geändert und angepasst hat.

https://www.proholz.at/service/zuschnitt/immergruenes-forstgesetz-die-wurzeln-des-forstrechts

Hier einige Auszüge aus dem Text, die schildern, wie der Staat und die EU immer weiter in die Eigentumsverhältnisse der Wald-und Forstbesitzer eingreift.

  • „Gesetze sollen Probleme der jeweiligen Epoche einer Regelung zuführen, soweit dies technisch und politisch möglich ist. Gute Gesetze beachten den Ausgleich gegenläufiger Interessen, wie sie im Kampf um knappe Ressourcen unvermeidlich sind. Am ­Beispiel Wald geht die Bandbreite der Interessengegensätze vom reinen Privatbesitz mit Zaun rundherum bis zum schrankenlosen Jedermannsrecht mit Camping, Radfahren, Reiten überall und ­jederzeit oder bei der Holznutzung vom strengen Naturschutzgebiet ohne Holzgewinnung bis zur Plantage ohne Auflagen.

 

  • Alle Regeln des ForstG dienen dem Ziel des § 1, der Nachhaltigkeit. Hatte das kaiserliche Forstrecht primär die Mengennachhaltigkeit im Blick, so erweiterte sich der Nachhaltigkeitsgedanke um die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales, die Multifunktionalität von Nutzung, Schutz, Wohlfahrt, Erholung und aktivem Klimaschutz. Die Waldbewirtschaftung soll den Wald, seinen Boden und alle Waldwirkungen, die biologische Vielfalt und die Kohlenstoffaufnahme für uns und künftige Generationen sicherstellen. Der primäre Ansprechpartner des ForstG sind die Waldeigen­tümer:innen, die im Generationsvertrag die Verantwortung für den Erhalt von Waldboden tragen.

 

  • Mit der ­Novelle 2023 schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, klimataug­liche Baumarten neu ins ForstG aufzunehmen. Darüber hinaus band er die Waldeigentümer:innen aktiv in die Gestaltung der Klimaanpassung ein, wie die parlamentarischen Materialien belegen: Die nachhaltige Waldbewirtschaftung soll die multifunktionellen Waldwirkungen bei fortschreitendem ­Klimawandel erhalten. Dezidiert sagen die Erläuterungen zu § 1 Abs 3 ForstG: „Wälder und die Verwendung von Holz spielen eine wichtige Rolle im Kohlenstoffkreislauf. Bei nachhaltiger Forstwirtschaft ist der Ersatz fossiler Rohstoffe ein besonders wichtiger Hebel des waldbasierten Sektors für den Klimaschutz.“ Der Gesetzgeber hebt die Bedeutung langlebiger Holzprodukte besonders hervor. Dieser proaktive Ansatz kommt zunehmend mit Normen der EU in Konflikt, die eine rückwärtsgewandte Waldbauideologie vertritt. Hier sind vor allem die EU Entwaldungsverordnung (EUDR), die RenaturierungsVO und die Renewable Energy Directive (RED III) zu nennen.

 

  • Gemeinsam ist diesen Normen ein Konzept für Klimaschutz und Wald, das aus Nutzungseinschränkung, Stilllegung, Konservierung von bestehenden Baumarten und ­Anlehnung an den acheiszeitlichen Wald besteht. Unterschutzstellungen und Gestaltungsverbote laut RenaturierungsVO stehen im Widerspruch zur aktiven Rolle der Waldeigentümer:in­nen laut ForstG: Diese Naturschutznormen sehen den Menschen und seine Aktivitäten als Bedrohung „der Natur“ und sind zu verbieten.

 

  • Für das künftige Forstrecht und die Holzverwendung bedeuten die genannten EU-Regeln ein Menetekel, da ihnen die Grundkonzeption der „Degrowth-Bewegung“ innewohnt. Diese fordert eine Reduktion von Produktion und Konsum für eine Postwachstumsökonomie. In diesem Sinne veröffentlichte Greenpeace 2018 die Studie „Waldvision Deutschland“ und der WWF legte 2022 mit „Die Rolle des Waldes im Klimaschutz“ nach. Die nahezu identen Ergebnisse lauten: Holznutzung drastisch reduzieren, Totholz steigern, strenge Waldschutzgebiete erweitern, Klimaschutz durch Aufbau von „neuen Altwäldern“.

 

  • Die Forscher:in­nen fragen primär, wie viel Kohlenstoff der Wald speichern muss und nur die Restmenge darf geerntet werden. Im Ergebnis kommt UNRAVEL zum gleichen Ergebnis wie Greenpeace und WWF: Weniger nützen, mehr schützen. Hier schließt sich der Kreis zum ForstG: Eben veröffentlichte ­unser Finanzministerium die Vorschläge der „technischen Arbeitsgruppe“ (Wissenschaftler:innen) für ordnungspolitische Maßnahmen gegen kontraproduktive Anreize im Klimaschutz. Sieben Vorschläge fordern eine Änderung des ForstG im Sinn von UNRAVEL, also Kohlenstoffspeicher statt Holznutzung. Die bisherige Grundkonzeption von Nachhaltigkeit in § 1 ForstG würde damit ebenso obsolet wie der moderne Holzbau.

Der Artikel wurde verfasst von Christian Brawenz. Er ist promovierter Jurist, der nach seiner Tätigkeit als Universitätsassistent bei Professor Helmut Koziol als Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe ­Österreich bis 2005 wirkte.

Es ist offensichtlich, dass mit den geplanten Änderungen die Interessen der Eigentümer immer weiter zurückgedrängt werden. Ökonomische Aspekte spielen kaum eine Rolle mehr. Die Frage, wie die Wald- und Forstbesitzer die Anpassung der Wälder an den Klimawandel finanzieren sollen, wird nicht beantwortet.

 

 

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