Fachliche Frage an meine Bio-Kollegen
Liebe Bio-Kollegen, bei der aktuellen Änderung der Düngeverordnung (13.6.2019) finde ich folgenden Satz: „Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe gelten Ausnahmen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden.“ Ich dünge zu Weizen 90 kg N organisch zum Schossen, 40 kg N mineralisch (als Andüngung und zur Ährengabe). Sind zusammen 170 kg, also 10 kg mehr als ein Bio-Betrieb darf. Hier im Rheinland werden von Bio-Betrieben rund 50-55 dt/ha Weizen geerntet. Ihr dürft bis 160 kg N (ca. 3 kg N pro dt Weizen) düngen. Ich ernte in etwa das Doppelte und werde von der Poltitik eingeschränkt. Und Raps baut ihr erst garnicht an. Ich schon, und der braucht auch im Herbst schon etwas zum Wachsen. Ist ja schön, dass ihr von der DVO ausgenommen seid. Aber wer kann mir das fachlich erklären? Oder ist euer Nitrat irgendwie anders? Vielleicht Bio-Nitrat? Nee, ernsthaft, ich verstehe das nicht mehr. Und …










