JGS – Jauche, Gülle, Sickersaft…
Die Gesetzgebung fordert, dass auch die befestigten Siloplatten, auf denen Futtermittel wie Gras- oder Maissilage gelagert werden (und nur um die soll es hier gehen), baulich verändert werden müssen. Ich habe mich erkundigt: Im Grundprinzip und stark vereinfacht geht es darum, dass nun auch Regenwasser aufgefangen werden muss. Selbst ausgewiesene Bauexperten sagten mir, dass hier „mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“. Paul aus Westfalen hat dazu einen Leserbrief veröffentlicht, den ich mit seinem freundlichen Einverständnis hier gerne wiedergeben möchte: „Im Wochenblattartikel stellt der Bauberater der Landwirtschaftskammer, Willem Tel, noch einmal sehr deutlich dar, wie die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Lagerung von Silagen und Mist aussehen. Fehlende Entwässerungskonzepte, brüchige oder gepflasterte Bodenplatten oder nicht genehmigte Siloanlagen sind die Knackpunkte. Bei Nachgenehmigung müssen alle aktuellen Anforderungen erfüllt werden. Die Reparatur oder der Neubau von Silolagen darf nur von sachkundigen Fachfirmen erfolgen. – Damit hat man im Grunde alle Silolagerstätten auf den Höfen kaputtgeschrieben. Das wurde mir auch von einem hochrangigen WLV-Vertreter so bestätigt. Aus Sicht der Überwachungsbehörden heißt es zwar, „Wir lassen die Landwirte nicht hängen“, aber auch, …









