Nehmen Sie Stellung!
Nur noch bis zum 19. September kann jeder seine Stellungnahme zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgeben. Hier der Link und das Schreiben, das Hans-Heinrich Voigts nach Brüssel geschickt hat und das ich hier veröffentlichen darf. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de Mit dem Ackerbau fing die kulturelle Entwicklung der Menschheit und die Schaffung von Wohlstand an. Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesnaturschutzgesetz klargestellt, dass die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung keinen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt. Siehe Paragraph 17 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz! Die Reduzierung des Pflanzenschutzmittelaufwandes im Ackerbau, durch Fruchtwechsel, Anwendung neuster Landtechnik, Sortenwahl sowie ackerbauliches Wissen und Können, unterstütze ich ausdrücklich. Aber deutschlandweit auf 3.546.000 ha Fläche den Pflanzenschutzeinsatz in den Schutzgebieten zu verbieten, lehne ich strikt ab. Wir sind ein Ackerbaubetrieb im Calenberger Land mit vielfältiger Fruchtfolge. Die Gegend zeichnet sich durch hohe Bodenfruchtbarkeit, mit Bodenwertzahlen von 66 bis 98 Punkten aus. Im Anbau wechseln sich Zuckerrüben, Weizen, Kartoffeln, Weizen, Raps, Mais und Erbsen ab. Wobei die gleiche Frucht, mit Ausnahme des Weizens, mindestens im 5-jährigen Abstand auf dem gleichen Feld angebaut wird. Wir wirtschaften im Landschaftsschutzgebiet auf zwei Betriebsteilen. Mit dem …










