Agrardiesel…
Landwirte bekommen für den in den landwirtschaftlichen Maschinen gefahrenen Diesel eine Rückvergütung. Das ist im Falle von „Gasöl“ (= Diesel) ein Betrag von 0,21480 € pro Liter. Den entsprechenden Antrag habe ich vor zwei Wochen als sogenannten Kurzantrag gestellt, weil sich in meinem Betrieb, außer der Dieselmengen, nichts geändert hat. Das sind rund zwei Stunden Arbeit für das Raussuchen der Unterlagen und das Ausfüllen der Formulare. Das geht mittlerweile online, allerdings muss man ein Papier ausdrucken und unterschrieben zum Hauptzollamt nach Cottbus schicken. So weit, so gut. In diesem Jahr bin ich in eine stichprobenartige Kontrolle der Anträge gekommen und man hat festgestellt, dass ich einen Formfehler begangen habe. Diesen hat der Zoll über eine Recherche beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg herausgefunden. Nennt man „Amtshilfe“. Nun habe ich folgende Unterlagen nachgereicht: Einkommenssteuerbescheid Zulassungs-Papiere der landwirtschaftlichen Maschinen Invekos-Antrag aus 2018 (Flächennutzung) sämtliche Tankbelege eines Jahres von zwei PKW (im Original) incl. Fahrtenbuch mit km-Stand und Liter jedes Tankvorganges Nochmals beigelegt habe ich Die Rechnungen über den gekauften Diesel Die Bescheinigung des Maschinenrings über verbrauchten Diesel Die beigelegten Formulare (5 Blätter) …










