Landwirte bekommen für den in den landwirtschaftlichen Maschinen gefahrenen Diesel eine Rückvergütung. Das ist im Falle von “Gasöl” (= Diesel) ein Betrag von 0,21480 € pro Liter. Den entsprechenden Antrag habe ich vor zwei Wochen als sogenannten Kurzantrag gestellt, weil sich in meinem Betrieb, außer der Dieselmengen, nichts geändert hat. Das sind rund zwei Stunden Arbeit für das Raussuchen der Unterlagen und das Ausfüllen der Formulare. Das geht mittlerweile online, allerdings muss man ein Papier ausdrucken und unterschrieben zum Hauptzollamt nach Cottbus schicken. So weit, so gut.
In diesem Jahr bin ich in eine stichprobenartige Kontrolle der Anträge gekommen und man hat festgestellt, dass ich einen Formfehler begangen habe. Diesen hat der Zoll über eine Recherche beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg herausgefunden. Nennt man “Amtshilfe”.
Nun habe ich folgende Unterlagen nachgereicht:
- Einkommenssteuerbescheid
- Zulassungs-Papiere der landwirtschaftlichen Maschinen
- Invekos-Antrag aus 2018 (Flächennutzung)
- sämtliche Tankbelege eines Jahres von zwei PKW (im Original) incl. Fahrtenbuch mit km-Stand und Liter jedes Tankvorganges
Nochmals beigelegt habe ich
- Die Rechnungen über den gekauften Diesel
- Die Bescheinigung des Maschinenrings über verbrauchten Diesel
Die beigelegten Formulare (5 Blätter) muss ich jetzt von Hand ausfüllen. Zweimal muss ich die Kennzeichen, die Schlüssel-Nummern, den Maschinentyp und das Fabrikat eintragen. Desweiteren die Betriebsart (ist bei mir 10) und den Personenkreis (ist bei mir 1). Auf allen 5 Blättern ist oben die Agrardieselnummer und mein Name einzutragen und zum Schluss alles zu unterschreiben.
Die Liste des Fahrtenbuches mache ich im Laufe eines Jahres in einer Exceltabelle, damit es am Ende des Jahres nicht so viele Einträge auf einmal sind. Schwierig war die Beschaffung der Zulassungs-Papiere, weil ich alle Maschinen in Gemeinschaften habe und die Zulassungen zum Teil bei meinen Kooperationspartner liegen. Alles in allem waren das rund ein Tag, die ich für die Nachforderungen aufgewendet haben. Und wenn man meine Geburtsurkunde benötigt hätte, hätte ich die auch mitgeschickt. Ich hab ja nichts zu verbergen sondern lediglich einen Fehler begangen. Die zuständige Sachbearbeiterin, mit der ich telefoniert habe, war übrigens sehr nett. Aber “so sind halt die Vorschriften” und “an die muss ich mich halten.” Dafür habe ich Verständnis.
Wenn also mal einen Tag lang kein neuer Artikel kommt, wisst ihr jetzt warum. Und nein, ich will mich nicht beschweren oder jammern, sondern euch das nur mal wissen lassen. Ist ja schließlich unser Steuergeld. Und euch geht es sicher auch nicht besser. 🙂
Euer Bauer Willi
Willi, der Agrardieselantrag ist ja noch einfach , aber wenn es um die Formulare 1462 und 1463 geht wirds online schwieriger. Mein Beratungsring hat eine DIN A-4Seite zur vorgehensweise geschrieben. Leider scheint der Zollrechner überlastet zu sein , denn eine Bestätigungsmail läßt lange auf sich warten und das nur für wenige Angaben aus dem Agrardieselantrag. Hier geht es wohl um Auslastung der Beamten. Man könnte es auch ganz einfach ohne Papier und Online machen. In den meisten EU-Ländern bekommen die Bauern Agrardiesel, auch Heizöl genannt. Der Preis ist der gleiche. damit entfällt der ganze
Papierkrieg, aber warum einfach , wenn man es auch kompliziert machen kann. Unsere Beamten sorgen schon dafür , daß sie immer Beschäftigung haben und wir Bauern mal wieder nicht wettbewerbsfähig in der EU sind , denn Heizöl ist mind. 40 ct/ltr billiger als Diesel. Wir haben hier in Deutschland nicht nur eine Umwelt-und Tierschutz- , sondern auch eine Verwaltungsdiktatur. Dies läßt sich auch am Agrardieselantrag mit den Formularen 1462 und 1463 gut erkennen.
In mehreren Gesprächen mit dem damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist das zur Sprache gekommen, er hat die immer angelehnt. Er meinte nur, dann kann man auch den Autotank mit Heizöl füllen, das ginge jetzt auch.
https://www.wlv.de/im_fokus/agrarinfos/politik/2017/01/080c_RS_AusfllhinweiseVordruck1139-neu.pdf
In dem Antrag muss man versichern, dass man kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist (Artikel 2, Nr.18 AGVO). Betrifft das wohl auch die Betriebe, die Dürrehilfe beantragt haben? Die mussten als Voraussetzung in ihrer Existenz gefährdet sein. Dürfen die keine Diesel-Steuerentlastung beantragen? Weiß das hier jemand? Würde mich mal interessieren.
es geht wohl um INSOLVENZ,nicht um dürrehilfe.
Mein Gedankengang war: existenzgefährdet = „Vorliegen von Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens“? Oder wie musste man nachweisen, dass man existenzgefährdet ist? Oder ist „existenzgefährdet“ juristisch noch eine Vorstufe zur drohenden Insolvenz? Und dann wäre interessant zu wissen, was für Konsequenzen es nach sich ziehen kann, wenn man sich quasi öffentlich (mit der Dürrehilfe) als existenzgefährdet „geoutet“ hat. Was für Folgen hat es z.B. hier im Entlastungsantrag, aber auch bzgl. Rating, Banken… Nur mal so ein Gedankenspiel, worauf mir bis jetzt aber auch niemand eine Antwort geben konnte. Ich gehe jetzt lieber wieder Ferkelzählen, das hat Hand und Fuß 😉
https://www.wlv.de/im_fokus/agrarinfos/politik/2017/01/080c_RS_AusfllhinweiseVordruck1139-neu.pdf
Was man für Außenstehende noch erwähnen sollte:
– In Deutschland liegt der Mineralölsteuersatz bei 0,4734 ct (plus 19% MWSt). Die erstattungsfähigen 0,2148 ct/l machen also weniger als die Hälfte der entrichteten Steuer aus.
(So viel zur These, Bauern könnten Diesel steuerfrei tanken.)
– Die Möglichkeit, dass Bauern sich einen Teil der Mineralölsteuer erstatten lassen können, lässt sich damit begründen, dass Traktoren nur ein geringer Teil des Diesels auf den Straßen verbrauchen, während die Mineralölsteuer ja eigentlich für den Unterhalt des Straßennetzes vorgesehen ist.
(So viel zur These, die Rückerstattung wäre eine versteckte Subvention.)
– In manchen Ländern der EU zahlen die Bauern überhaupt keine Mineralölsteuer, weil ihre Traktoren mit handelsüblichem Heizöl (ggf. mit zugesetzten Additiven) betrieben werden dürfen. Als Nebeneffekt hätte sich Bauer Willi so einen Tag und zwei Stunden Büroarbeit gespart.
(So viel zur These, die EU sorge für Wettbewerbsgleichheit zwischen den Mitgliedsstaaten.)
– Als gaaanz grobe Faustformel kann man annehmen, dass der jährlicher Dieselverbrauch pro Hektar Ackerland bei 100 Litern liegt. Bei moderner bodenschonender Bewirtschaftung (Mulchsaat + Glyphosat) eher bei 50 Liter, während Kleinbetriebe mit Pflugeinsatz (ohne Glyphosat) schon mal die 150 Liter überschreiten.
(So viel zur These, Glyphosat hätte nur ökologische Nachteile)
Danke für die genauere Aufklärung!
Passt. Bei mir sind es etwa 70 Liter pro Hektar.
Danke für die interessante Aufarbeitung!! Wieder was gelernt.
Ergänzung zum Thema Wettbewerbsgleichheit:
Und dann gibt’s noch Länder da bekommen die Bauern gar keinen Mineralölsteuerrückvergütung (z.B. Österreich).
Wurde mal vor Jahren gestrichen als Beitrag der LW zur Budgetsanierung. Wird zwar jetzt wo das Budget saniert ist nicht wiederkommen, vermutlich mit dem Argument, man wolle die Bauern vor Bürokratie bewahren. ….
Danke für die Info. In Deutschland wurde die Rückvergütung vor einigen Jahren auch gekürzt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Agrardiesel#Geschichte
Dass diese Kürzung (vorerst?) wieder zurückgenommen wurde, ist der Intervention des Bauernverbands zu verdanken. Eines der seltenen Beispiele, wo die Verbandsspitzen wirklich gute Arbeit geleistet haben. Wenn man doch bei anderen Themen auch so hartnäckig wäre…
Das war unter der Rot/Grünen Regierung. Bemerkenswert war, dass gerade die kleinen Betriebe leer ausgingen, Betriebe in einer Größe die von den Grünen bejubelt wurden.
Je produktiver die Realwirtschaft wird, umso mehr Arbeitsplätze müssen „drumherum“ geschaffen werden. Bisher ist das in unserem Lande ja ganz gut gelungen, auch wenn schon über viele durchaus sinnvolle Kontroll- und Überwachungsaufgaben hinaus viele „Bullshitjobs“ entstanden sind. Bedenklich wird es jetzt aber, wo erkennbar wird, dass die Realwirtschaft so „drangsaliert“ wird, dass die Wertschöpfung bei uns verloren geht. Sägen viele mit unproduktiven Jobs in unserer Gesellschaft mittel- bis langfristig den Ast ab, auf dem sie selbst sitzen???
ich hatte plötzlich ne klage der gemeinde auf dem tisch,ohne jegliche vorwarnung.
vor gericht bemühten sich der anwalt und ein leitender mitarbeiter der gemeinde,der richterin “meine schuld” einzureden,leider sah diese kein vergehen bei mir.
anschliessend wurde ich vom anwalt “ins gebet” genommen,der gemeinde doch entgegen zu kommen und den schaden meiner haftpflicht zu melden,merkwürdiges ansinnen.
bauerhans,
du musst dir bei der Gemeinde etwas mehr Respekt verschaffen.
Ich glaube kaum, dass meine Gemeinde mir eine Klage an den Hals hängt, ohne eine außergerichtliche Einigung auszuloten.
Wer kennt ihn nicht den Satz: DAS HAT DER GESETZGEBER SO VORGESEHEN.
Bitte etwas mehr Verständnis für die Mitarbeiter der Hauptzollämter, die durch das Finden von Fehlern in unseren Dieselanträgen ihre Daseinsberechtigung nachweisen müssen! Gilt übrigens für alle, die mit der Genehmigung und Kontrolle von Anträgen der Bauern beschäftigt sind. Eine gewisse Fehlerquote zeigt, dass gewissenhaft kontrolliert wurde. Im persönlichen Gespräch sind diese Leute in den allermeisten Fällen sympathisch und verständnisvoll.
Ob Formfehler finden, bei denen Priorität hat?
Früher war ja diese Steuerliche Rückerstattung für Gasöl (weil ja die Landmaschinen keine Autobahnen befahren, deswegen auch keine Straßenerneuerung bezahlen brauchen) höher und weil die landwirtschaftlichen Subventionen so wie so schon so hoch waren, sind die gekürzt worden, denke ich.
Wenn man nun diesen großen Bürokomplex in Cottbus mit Mitarbeitern, die Formfehler finden, sparen könnte, dann könnten die landw. Betriebe doch wieder mehr bekommen, oder?
Inga, die Behörde braucht es trotzdem, jede Förderung muss geprüft werden. ob und was die prüfen ist erstmal egal.
es gibt auch den umgekehrten Fall, das ein Antragsteller in den Widerspruch geht.
deshalb dürfen, die in der prüfstelle nicht einfach den fehlenden Haken setzen.
Ja,
das weiß ich Brötchen,
früher hat das das Landwirtschaft übernommen!
Da brauchte man dur diese Aufgabe weniger Personal!
Berichtigung:
früher hat das das Landwirtschaftsamt übernommen!
Moin Inga, ich habe über viele Jahre den Agrardieselantrag für 6 Betriebe bearbeitet, das Landwirtschaftsamt hat da garnichts dazu beigetragen. Das war eine reine Angelegenheit der Betriebe.
Wenn Willi hier berichtet das das eine Angelegenheit für Ihn von 2-3
Stunden war, habe ich dafür mehrere Wochen gebraucht bis alles in Sack und Tüten war. Eins muß ich auch bestätigen, der Zoll in Cottbus, der für diese Vorgänge verantwortlich war und ist hat sich immer sehr kooperativ verhalten. Für diese Mitarbeiter die auf landwirtschaftlichem Gebiet sich die Materie erst erarbeiten mussten,
war es schon nicht so einfach. Ich persönlich hatte nie Probleme.
Hallo Brandenburger,
also ich als Wessi verstehe nicht warum du für 6 Betreibe Anträge gestellt hast.
Ich dachte jeder Betrieb stellt für sich selber und gibt ihn dann im Landwirtschaftsamt an der dafür vorgesehenen Stelle ab, die prüfen sofort nach Formfehlern und reichen ihn dann weiter.
Dann wurde diese Arbeit plötzlich in das Zollamt in Cottbus verlegt.
Ich dachte, wegen sozialen Gewissens damit in den Neuen-Bundesländern auch Ämter und Arbeitsplätze angesiedelt werden.
Gleichzeitig wird diese Rückvergütung gekürzt.
Da schimpfen die Bauern logischerweise drüber und kommen auf die Idee, dass dieser ganze teure Bürokomplex mit Mitarbeitern in Cottbus dafür gespart werden könnte, weil es das Landwirtschaftsamt billiger macht,aber dafür die Rückvergütung in alter Höhe bebe halten wird.
Das hat nichts mit den Mitarbeitern dort zu tun, die ihre Arbeit bestimmt richtig machen.
da hatte ich ja richtig glück,ein blatt des antrages 2017 kam zurück,weil ich ein häkchen vergessen hatte,obwohl ich NEIN angekreuzt hatte,musste das nochmal bestätigt werden.
TYPISCH DEUTSCH.