Galgenfrist…
Tina, die unter dem Pseudonym „Ferkelhebamme“ hier auf dem Blog seit vielen Jahren kommentiert und Einblick in ihren Betrieb gibt, hat Post vom Veterinäramt bekommen. Was dort auf ein paar Seiten geschrieben steht, lässt mir das Blut in den Adern gefrieren. Schreiben Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung In „schönsten“ Amtsdeutsch (was für ein widersprüchlicher Begriff) wird dort unmissverständlich verlangt, dass man ein Konzept für einen Stallumbau oder Stallneubau vorlegen soll. Dieses Konzept soll man bis zum 31.12.2023 (Silvester) erklären, oder aber verbindlich mitteilen, das man die Sauenhaltung zum 9.2.2026 aufgibt. Ich habe mit Tina telefoniert. Die letzten drei Jahre waren für Schweinehalter, besonders für Ferkelerzeuger, keine leichten Jahre. Doch jetzt steigt langsam aber sicher pure Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit hoch, denn selbst wenn man mit der Ferkelerzeugung weitermachen wollte, sind die gesetzten Termine kaum einzuhalten. Hinzu kommt, dass diesen Brief so oder ähnlich alle Sauenhalter bekommen haben oder noch bekommen werden. Die Anforderungen an das vorzulegende Konzept können kaum ohne externe Beratung erfüllt werden und die Berater haben ja in den letzten Monaten nicht „Däumchen gedreht“. Wer trägt die Verantwortung …










