Aktuell: Pressemeldung des BMEL
Keine Notfallzulassungen für Neonics in Deutschland. Ein Export von Saatgut ist nur in diejenigen Länder erlaubt, die über eine Notfallzulassung verfügen. Nach (meinem) derzeitigem Kenntnisstand sind dies Belgien, Polen, Ungarn und Tschechien. Mehr dazu in dieser Pressemeldung des BMEL https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2018/213-Neoniks.html Es bleibt für mich nach wie vor unverständlich, warum dieses Verbot auch für Zuckerrüben gilt. Die Zuckerrübe ist eine zweijährige Pflanze, die erst im zweiten Jahr blühen würde. Aber dazu kommt sie nicht, weil sie schon im ersten Jahr geerntet wird. Wie soll der Wirkstoff dann die Bienen schädigen? In Zuckerrüben? Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen… Bauer Willi P.S.: Zuckerrüben, Getreide und Kartoffeln sind übrigens Selbst- oder Windbestäuber…Aber das interessiert ja wohl auch niemand…










