Bauer Willi
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Offener Brief an Bischof Bätzing

Geschrieben von Jürgen Donhauser

An den

Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz

Herrn Bischof Dr. Georg Bätzing,

 

Hw. Herr Bischof Dr. Georg Bätzing,

als Diakon mit Zivilberuf Landwirt erlaube ich mir Ihnen ein Feedback zur Studie Sachverständigengruppe „Weltwirtschaft und Sozialethik“ Bd. 23 zu geben, denn mein Telefon und Emailaccount läuft über durch Meldungen und Stellungnahmen entrüsteter Landwirts-Berufskollegen.

In den vergangenen Jahren versuchte ich als „Brückenbauer“ zwischen Kirche und Landwirtschaft zu fungieren und dem allgemeinen Trend der Kirchenkritik entgegen zu treten. In vielen Einzelgesprächen wollte ich die Landwirte davon überzeugen, dass unberechtigte Vorwürfe von Seiten einzelner Personen z.B. auf Katholisch.de oder Misereor nicht die generelle Meinung der katholischen Kirche zur Landwirtschaft seien. Durch die Veröffentlichung der Studie „Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Biodiversität: Ethische Perspektiven für die globale Landnutzung“ wurde mein Bemühen ad absurdum geführt. In den landwirtschaftlichen Fachzeitschriften, Foren, Zusammenkünften wird diese Studie als direkten Angriff und Diffamierung von Landwirten empfunden. Es gab bereits Aufrufe, nun geschlossen aus der Kirche auszutreten.

Bezeichnend ist, dass sich in der 14-köpfigen Kommission nur ein praktizierender Landwirt befindet, der also wirklich die Vorwürfe aus seiner Arbeit einschätzen könnte. Mit Bio-Landwirt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein findet aber leider auch nur eine einseitige Darstellung und Sichtweise statt, die in der Studie auch deutlich zu spüren ist. Die eigentlich erhoffte Beseitigung alter Gräben (Biobauern gegen konventionelle Landwirte) werden durch negative Bewertung der Arbeit von konventioneller Landwirtschaft durch diese Studie neu aufgerissen. Pauschale Vorwürfe in Bezug auf Tierhaltung, Dünger, Pflanzenschutz, Umweltschäden, die schon längst entkräftet wurden, werden aufgewärmt. Es entsteht der Eindruck, als hätte man einfach Anschuldigungen von NGO ungeprüft übernommen ohne die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Alleine die falschen Annahmen zum Thema Flächenkonkurrenz durch Tierfutter ist so offensichtlich falsch, dass es eben nicht die Bezeichnung Studie einer Sachverständigengruppe verdient.

Neben diesen handwerklichen, fachlichen Fehlern wurde auch noch der Eindruck erweckt, die Kirche steht für Enteignung, Verstaatlichung, ja sogar Kommunismus. Folgende Zitate aus der Studie erschrecken die Landwirte:

 

„Darüber hinaus ermöglicht diese Perspektive auch, unser Verständnis von Freiheits- und Eigentumsrechten angesichts planetarer Belastungsgrenzen zu vertiefen.“

 

Eigentumsrechte sind damit niemals unbegrenzt, sondern stehen unter dem Vorbehalt, den Eigentumsgebrauch mit dem Grundsatz der universalen Bestimmung der Erdengüter zu vereinbaren.“

 

„Staatliche Regulierungs- und Förderpolitik sollte sich daher am weiteren Blickwinkel der Gemeinwohl-Effizienz orientieren.“

 

„Landwirtinnen und Landwirte sind Angehörige eines Berufsstandes, dem wie kein zweiter diese treuhänderische Aufgabe obliegt.“

 

„….. muss hier im Einzelfall auch das Freiwilligkeitsprinzip der teilnehmenden Landbesitzer in Frage gestellt werden…“

 Für viele Landwirte erscheint die Studie auch mit der Aussage: „Dazu ist es wichtig, das eigene Kirchenland nach dem Kriterium der Gemeinwohlorientierung zu bewirtschaften bzw. zu verpachten,“ als heuchlerisch, denn in der Realität wird in vielen Diözesen das Kirchenland nach Höchstgebot verpachtet ohne die Kriterien zu beachten.

Hw. Herr Bischof Dr. Georg Bätzing,

ich bitte Sie inständig baldmöglichst klärende Stellung zu nehmen zu folgenden Fragen:

  • Steht die Kirche noch für Privateigentum, insbesondere Grund- und Boden der Landwirte, oder tendiert sie zum sozialistischen Grundgedanken des allgemeinen Volkseigentums?
  • Sieht die Kirche nur ein „schwarz-weis“, „konventionell schlecht -bio gut“ in der Landbewirtschaftung? Gibt es noch eine differenzierte Betrachtung abseits des Mainstreams?
  • Welche Aspekte spielt die Ernährungssicherheit und -souveränität für die Kirche?

 

Mit freundlichen Grüßen

Diakon Jürgen Donhauser

www.juergendonhauser.de

Da die sich die Entrüstung unter den Landwirten immer mehr aufstaut und um dieser Welle entgegen zu wirken und zu signalisieren, dass nicht alle Kleriker stillschweigend diese Studie bejahen, werde ich diesen Brief an Sie als „offenen Brief“ bei dem renommiertesten und seriösesten Agrar-Blog von Dr. Willi Kremer-Schillings, alias „Bauer Willi“ veröffentlichen. Ich hoffe Sie haben Verständnis für mein Vorgehen, um den verärgerten Landwirten weiterhin die Kritik- und Gesprächsbereitschaft der Kirche zu signalisieren.

(Aufrufe 17.320 gesamt, 12 heute)

312 Kommentare

  1. Bauer Willi sagt

    @Johannes
    Es ist schon bemerkenswert, dass Sie unabhängig vom Thema immer beim Tierschutzgesetz und Schwanzbeissen landen. Persönlich finde ich es mittlerweile eine langweilige Endlosschleife. Ihre Argumentation wiederholt sich zudem. Wer es mag…

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      • wir haben in D mehr als 15000 professionelle Schweinehalter die gehen morgens ihrer Arbeit in den Ställen nach damit ist das Tierschutzgesetz ist erfüllt sonst würden die sich ja nicht arbeiten dürfen

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        • Johannes sagt

          @Limes.
          Ihre Schlussfolgerung ist unzutreffend.
          Die freie Berufsausübung ist grundgesetzlich geschützt nach Art. 12 I. Ein Tierhaltungsverbot kann von Behörden bzw. von Gericht erlassen werden. wenn entsprechende, schwerwiegende Straftaten vorliegen.

          • Nö meine Aussagen sind rechtlich völlig korrekt habe ich von CHATGBT juristisch überprüfen lassen und die irren nie

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            • Johannes sagt

              Ich ziehe gesetztes Recht der Aussage vor CHATGBT vor und stelle meine eigene Plausibilitätsprüfung an.
              Arbeitsrecht und Tierschutzrecht sind zwei verschiedene Rechtsbereiche.

              • sie haben es nicht verstanden oder verstehen wollen. Noch mal deutlich wenn die 15000 professionellen Schweinehalter in D gegen Tierschutzrecht verstossen würden dann dürften sie nicht arbeiten d.h keine Schweine halten ist ldoch logisch oder.
                Hinsichtlich Arbeitsrecht bei Landwirten meist selbstständige Unternehmer wird die 40 Stunden Woche wohl eher nur theoretischer Natur sein. Mal ganz abgesehen von den zusätzlichen Wochenend- und Feiertagszeiten.

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                • Johannes sagt

                  Der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann eine Ordnungswidrigkeit sein nach § 18 oder eine Straftat nach § 17 TierSchG. die Folge ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Das allein bedingt noch kein Berufsverbot.

      • Reinhard Seevers sagt

        Logik-Schluss: Autofahren wird so lange verboten, bis es keine Verstöße gegen die StVO mehr gibt! Geil!

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        • Johannes sagt

          Nein. Nicht das Autofahren wird verboten, sondern die Regelverletzung, z.B. Übertreten einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wird verfolgt.

    • Johannes sagt

      @Peter:
      Schächten ist in Europa seit dem Urteil des EuGH vom Dezember 2019 nicht mehr erlaubt. Tierhaltung bezeichnet die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat. Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Eingriffe bei Tieren stehen nicht im Belieben des Tierhalters. Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres. Bei verhaltensgerechter Unterbringung der Tiere brauchen diese nicht vor sich selbst geschützt zu werden. Wenn doch, wie bei Verhaltensstörungen bei Ferkeln, dann ist der nicht-kurative Eingriff im Einzelfall vorbeugend erlaubt, wenn seine Unerlässlichkeit nachgewiesen ist. Die Freiheit der Forschung ist verfassungsrechtlich gedeckt. Für den Schutz der neugeborenen Lämmer vor Madenbefall gibt es mildere Alternativen als das Schwanzkupieren, das zu Schmerzen und Leiden führt, wie die Wissenschaft längst bewiesen hat. Dem pauschal vorbeugenden Kupieren von natürlichen Lämmerschwänzen gegen die Vorgaben in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG fehlt der tierschutzfachliche Rechtfertigungsgrund. Bei Schafrassen mit langen, bewollten Schwänzen können durch ein angepasstes Fütterungs- /Weide- u. Antiparasitenmanagement Durchfälle vermieden werden. Die Teilschur des Schwanzes und des Anogenitalbereiches als Managementmaßnahmen ist eine geeignetere, mildere Alternative als das Schwanzkupieren um Verschmutzungen durch Kot u Harn mit nachfolgendem Befall durch Fliegenlarven zu verhindern. § 2 Nr. 1 TierSchG und § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TierSchNutztV geben die Fürsorge um neugeborene Lämmer vor.
      Für Tierhalter, die unser Tierschutzrecht kennen sind die in der vorangegangenen Diskussion genannten Punkte ohnehin bekannt; daher sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Wem unser Umgang mit den Tieren, unseren fühlenden Mitgeschöpfen missfällt kann ja unsere Bananenrepublik verlassen. Wenn nicht, hat er sich selbstverständlich an geltendes Recht zu halten. Klar, dass Tierquäler von unseren Strafgerichten sanktioniert werden. Die Väter des Grundgesetzes haben uns den Weg aus der Nazibarbarei gewiesen. Wir sind jetzt Teil der Europäischen Gemeinschaft. Trolle sind mythische Figuren ohne Körperlichkeit, und daher der Jagd nicht zugänglich.

  2. Stadtmensch sagt

    @Johannes, könnte es sein, dass die Schweiz ihren Markt für Agrarprodukte “abschottet”, um auf diese Weise eine Tierhaltung zu ermöglichen, die eine Anpassung der Nutztiere an die Haltungsbedingungen minimiert?

    Können Sie ihre Aussage belegen, dass 4 kg pflanzliches Nebenprodukt bei Erzeugung eines Kilogramms veganer Nahrung auch mit weniger Nutztieren in die benötigten Kalorien für die menschliche Ernährung gewandelt werden können?

    Die Realität in diesem Land ist doch so, dass immer weniger Betriebe in der Lage sind, großartige Investitionen in tierwohlgerechte Haltungsformen zu finanzieren. Also werden die mittelfristig alle aufhören zu produzieren. Und mit ihnen auch der nachgelagerte Bereich. Wir importieren dann unsere benötigten Kalorien aus Regionen, wo “der Markt” die Produktionsbedingungen regelt.

    Unterm Strich wird es so laufen wie bei der aktuellen Deindustrialisierung: alles nett für Leute mit viel Geld, die irgendwie virtuell arbeiten oder für Beamte.

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    • Johannes sagt

      @Stadtmensch
      Soweit ich weiß, ist der Agrarmarkt in der Schweiz abgeschottet.
      Entscheidendes Faktum ist jedoch, dass in der Schweiz die Produktion von Schweinefleisch auch von Schweinen mit unversehrten Schwänzen möglich ist.
      Tierschutz ist unabhängig vom Marktgeschehen ein Staatsziel und Rechtsobjekt des Tierschutzgesetzes. Es mag mir nicht einleuchten, dass es marktwirtschaftlich sinnvoll ist und einen Unterschied macht, ob pauschal alle Ferkel rechtswidrig kupiert werden, oder ob nur dann der Eingriff und dann rechtskonform erfolgt, wenn er als unerlässlich nachgewiesen ist. Dem Schweinefleisch in der Kühltheke ist der Unterschied nicht anzusehen. Doch der Ruf der Schweinehaltung beeinflusst den inländischen Verzehr von Schweinefleisch. Es steigen fast täglich Betriebe auf höhere Haltungsformen um, sie haben gute Aussichten für die Zukunft, da der Handel verstärkt nachfragt. Schwarzmalerei ist absolut ineffektiv. Unser gemeinsamer Europäischer Markt gewährleistet die Ernährungssicherheit in Europa.

      • Reinhard Seevers sagt

        “Es steigen fast täglich Betriebe auf höhere Haltungsformen um, sie haben gute Aussichten für die Zukunft, da der Handel verstärkt nachfragt. ”

        Mit Verlaub, das ist Unsinn.

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      • Stadtmensch sagt

        “Entscheidendes Faktum ist jedoch, dass in der Schweiz die Produktion von Schweinefleisch auch von Schweinen mit unversehrten Schwänzen möglich ist.”

        Ja, das ist schön. Mit ein paar gezielten Suchmaschinen-Abfragen finde ich auch schnell heraus, welche Maßnahmen zu einer Verringerung des Schwanzbeißens führen können. Nur leider sind dafür häufig Haltungskonzepte erforderlich, die auf einen Stallneubau hinauslaufen oder andere Risiken für das Tierwohl bergen.

        Wenn kapitalstarke Investoren irgendwo in Europa (Spanien?) nach europäischen Tierschutzstandards künftig zentral produzieren sollen, muss man das nicht mit dem Tierwohl-Argument bemänteln. Es ist ein weiterer Schritt zu Zentralisierung und Kosteneffizienz. Die “industrielle Landwirtschaft” wird ausgelagert, dahin wo kein Mindestlohn greift und Land billig(er) ist. Dahin wo keine Bürgerinitiative wegen Geruchsbelästigung klagen kann usw.

        Will gar nicht ausrechnen, wieviel Tierwohl-Ställe man mit den Kriegsmilliarden hätte auf den Weg bringen können. Schwamm drüber…

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        • Johannes sagt

          @Stadtmensch
          Es geht nicht um Tierwohl, das aufgeteilt wird auf verschiedene Haltungsstufen.
          Es geht um den gesetzlich verankerten Tierschutz. Das Tierschutzgesetz ist ebenso zu beachten wie die Straßenverkehrsverordnung oder die Futtermittelverordnung oder das Tierarzneimittelgesetz. Monetär-wirtschaftliche Interessen sind nach höchstrichterlicher Beurteilung ((BVerfG) kein hinreichender Rechtfertigungsgrund für quälerische Tiermisshandlungen. Investitionen in Spanien sind dagegen nachrangig. Wenn eine Bürgerinitiative wegen Geruchsbelästigung klagt, entspricht das unserem Rechtsstaat. Entscheidend ist dann, ob sie gewinnt oder nicht.
          Industrielle Schweinehaltung ist auf den Export angewiesen, deshalb ist sie bei uns wegen der damit verbundenen Umweltschäden obsolet. Akzeptabel ist die regionale Schweinehaltung für die Versorgung der Bevölkerung. ASP verhindert noch für viele Jahre eine Steigerung des Exports. Übrigens, Schweinefleisch aus dem Bioreaktor hat alle diese Tierschutz- und Umweltprobleme nicht.

          • Reinhard Seevers sagt

            “Industrielle Schweinehaltung ist auf den Export angewiesen, deshalb ist sie bei uns wegen der damit verbundenen Umweltschäden obsolet. Akzeptabel ist die regionale Schweinehaltung für die Versorgung.”

            Damit wird jedweder Export unserer Wirtschaft ebenfalls negiert….na dann, auf geht’s, ich freu mich drauf.

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          • Ferkelhebamme sagt

            „entspricht das unserem Rechtsstaat.“
            Die derzeitige Kupierpraxis mit Risikoanalysen, Dokumentation etc. entspricht auch unserem Rechtsstaat. Dann ist ja alles in Ordnung?
            „Übrigens, Schweinefleisch aus dem Bioreaktor hat alle diese Tierschutz- und Umweltprobleme nicht.“ sie haben sich noch nicht näher damit beschäftigt, oder?

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            • Johannes sagt

              Die Gewinnung von Stammzellen aus Nabelschnurblut von Ferkeln ist ziemlich neu, lt. TOPAGRAR.
              Da keine Gülle anfällt, gibt es auch kein Problem damit.
              Das Gleiche gilt auch für die Leiden der Schweine in der Haltung, beim Transport und im Schlachtbetrieb. Dass andere Probleme auftreten, ist nicht ausgeschlossen. Aber auch diese werden zu lösen sein.

              • Ferkelhebamme sagt

                Wie beruhigend, dass es Sauenhalter dann offensichtlich noch bedarf…
                Wir haben kein Problem mit Gülle, nur ohne. Woher wird die immense Menge an Energie kommen, die wir für den dann benötigten Mineraldünger brauchen plus die Energie, die es für diesen Reaktor braucht? Ach, damit können wir uns dann beschäftigen, erstmal machen. Das wird toll! Jehova!

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                • Stadtmensch sagt

                  “Wir haben kein Problem mit Gülle, nur ohne”

                  Das wollte ich auch schreiben, aber du warst schneller…
                  Verstehen wird er es trotzdem nicht.

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                • Johannes sagt

                  @Ferkelhebamme:
                  Sauenhalter braucht es, solange Nabelblut von Ferkeln gebraucht wird. Ist nicht die Gülle mitverantwortlich für die Roten Gebiete?
                  Tierhaltung ist auch weiter erforderlich, aber nachhaltig und umweltverträglich und tierschutzgerecht.
                  Haben nicht die Schlachtbetriebe in diesem Jahr bisher ziemlich erfolglos versucht die Erzeugerpreise zu drücken?
                  Mangels Überproduktion.

                • Ferkelhebamme sagt

                  „aber nachhaltig und umweltverträglich und tierschutzgerecht.“
                  Ein für alle Mal: wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen! Und wer meint, 2,-/kg Schlachtgewicht und 70,- pro Ferkel sei ein guter Erlös für den Bauern und ein toller Erfolg dieser Regierungspolitik zeigt sehr deutlich seine grenzenlose Naivität und Unkenntnis.

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          • Stadtmensch sagt

            Wie wollen Sie Tierwohl erreichen, wenn tierische Proteine zunehmend außerhalb Deutschlands produziert werden? Wir erinnern uns, dass mittlerweile jedes dritte in der EU verzehrte Ei aus ukrainischer Kafighaltung kommt.

            Dann gehts gleich weiter mit der Tierliebe unserer europäischen Nachbarn: Stierkämpfe (Spanien), Straßenhunde (Rumänien), Gänse-(Enten)stopfmast (Frankreich, Ungarn), illegaler Welpenhandel (Italien), “Massentierhaltung” und Mangelernährung für extra zartrosa Kalbfleisch bei den Niederländern.

            An den Bioreaktor, der nahrhafte Proteine effizienter als eine Weidekuh ausspuckt und nebenbei Böden und Ökosysteme erhält glaube ich momentan nicht. Ist genau so eine fixe Idee zur “Schöpferischen Zerstörung” wie viele andere Maßnahmen auch, die aktuell ergriffen werden, um dieses Wirtschafssystem am Leben zu halten.

            Mit Nachhaltigkeit hat das nichts zu tun.

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            • Johannes sagt

              @Die ukrainischen Käfigeier wandern in die Industrie. Diese sind ein Relikt aus der Zeit früherer Merkelregierungen, die die Kredite absicherte.
              Die Produktion von Geflügelstopfleber in einigen europäischen MS ist eine Ausnahme nach dem AEUV. Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten und stellt einen Straftatbestand dar (nationales Kulturgut).
              Ich habe auch nie von Tierliebe gesprochen, sondern ich bin zufrieden wenn unser Tierschutzgesetz erfüllt würde, auch im Bereich der Kleintiere. Die Lösung von Tierschutzproblemen in anderen MS liegt ist Aufgabe derer souveränen Regierungen im Rahen der EU-Tierschutzgesetzgebung. Der Bioreaaktor ist ein künftiger Produktionszweig neben der landwirtschaftlichen Tierhaltung, kein völliger Ersatz.

          • “Es geht nicht um Tierwohl ….
            Es geht um den gesetzlich verankerten Tierschutz.”

            Ich dachte das lässt sich nicht trennen. Zu was denn Tierschutz, wenn nicht für das Tierwohl? Nur, um dem Gesetz zu genügen?

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            • Johannes sagt

              Der gesetzliche Tierschutz ist definiert und verpflichtend.
              Tierwohl ist eine Erfindung des Handels und der Interessenverbände und wird nach Interessenlage definiert. Während Tierschutz unteilbar ist, gibt es unterschiedliche Tierhaltungsstufen mit steigendem Tierwohl.
              Tierwohl wird vom Tierschutz miterfasst, geht aber darüber hinaus.
              So ist beispielsweise in der HF 1 für Milchkühe die Anbindung im Rahmen der Kombinationshaltung für 245 Tage zugelassen; obwohl tierquälerisch. Die Enthornung von bis zu 6 Wochen alten Kälbern ist dem Landwirt in HF 1 bloß mit Schmerzlinderung gestattet. Tierquälerisch, da der akute Brandschmerz beim Enthornen nicht ausgeschaltet wird.
              Noch ein Unterschied, der die Intention der Unterscheidung kennzeichnet:
              In Bayern ist für den Tierschutz das bayerische StM. für Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Für das Tierwohl aber das bayerische StM. für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, das also keine Kompetenz für den Tierschutz hat.

              • Jürgen Donhauser sagt

                @Johannes – jetzt verstehe ich dich endlich. Du gehst also davon aus, dass ein beschlossenes Gesetz immer richtig und in Stein gemeißelt ist. Und genau da unterscheiden wir uns. Wir Landwirte wissen, das im Tierschutzgesetz bzw. DurchführungsVO Dinge festgelegt wurden die ideologisch, aber nicht fachlich richtig sind. Denn nach deiner Logik und unumstößlichen Glauben an die Richtigkeit und Dauerhaftigkeit eines einmal beschlossenen Gesetzes müssten ja auch die “Rassengesetze” auch noch vollumfänglich Gültigkeit haben. Und diese waren damals durchaus von der “vorherrschenden Moral” getragen, und auch noch “wissenschaftlich” belegt.

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          • Jürgen Donhauser sagt

            @Johannes du sprichst von Export Schweinefleisch. Bitte beachte dabei welche Teile hauptsächlich exportiert werden, nämlich das “Fünfte Viertel”, das bei uns keine Abnehmer mehr finden. Dies ist übrigens auch im Bio-Schweinebereich so. Schweineköpfe, Schwänze und Füße werden nun mal aufgrund unseres Wohlstandes in Deutschland/Europa nicht mehr gegessen. Deshalb werden Sie nach Asien exportier und gelten dort als Delikatesse. Alternativ könnten wir sie auch bei uns vernichten.

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            • Ehemaliger Landwirt sagt

              Schweineköpfe, Schwänze und Füße kann auch bei uns eine Delikatesse sein, wenn man sie richtig zubereitet, aber wem sage ich das.

              Schwänze und Füße in eine Gewürz und Salzlacke eingelegt, dazu gedörrte süße Apfelschnitz, Pellkartoffeln – natürlich alles gekocht – Bratensauce und dazu Feldsalat.

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              • Jürgen Donhauser sagt

                @ Ehemaliger Landwirt: „ Schweineköpfe, Schwänze und Füße kann auch bei uns eine Delikatesse sein, wenn man sie richtig zubereitet, aber wem sage ich das.“
                Du sagst es, nur 98% der Verbraucher in Deutschland wissen es leider nicht.

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser:
                  Richtig nach Artt. 34 und 35 AEUV. Das gilt nicht, wenn der Import eine Straftat ist. Dann gilt nicht AEUV, sondern unser Strafrecht, wie das Beispiel der Geflügelstopfleberprodukte zeigt.

                • Johannes sagt

                  @
                  Was hat Frau Künast damit zu tun? Außerdem existiert das Urteil des BVerfG von 1999 zur Käfighühnerhaltung.
                  Unser Tierschutzgesetz gilt im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes. Andere MS sind souverän und haben ihre eigene Tierschutzgesetzgebung. Wenn diese niedrigere Standards als wir haben, ist das keine Rechtfertigung unsere Tiere zu quälen. Im Übrigen gibt es Staaten in Europa, die höhere Standards haben als wir, z.B. Norwegen, Schweden und die Schweiz.

              • Johannes sagt

                @ Ehemaliger Landwirt:
                Schwänze wohl nur, wenn sie unversehrt sind. Kupierte Schwanzstummel sind gerade mal 3- 9 cm lang. Das wird besser, wenn nur noch ein Drittel des Schwanzes kupiert werden darf, wie im künftigen Tierschutzgesetz vorgesehen ist.
                Wer’s mag, dem sei es gegönnt.

              • Johannes sagt

                @Ehemaliger Landwirt:
                Die Frage ist berechtigt. Es geht auf das Konto der damaligen CDU/FDP-Regierung unter Kanzlerin Merkel, das Verarbeitungseier aus Käfighaltung eingeführt werden dürfen. Der damalige Wirtschaftsminister Bangemann arrangierte Hermesbürgschaften für den Bau von Hühnerkäfighaltungen in der Ukraine.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Johannes, nochmal. Du darfst nach dem allgemeinen Handelsrecht kein Produkt unterbinden zu importieren, solange keine Gefahr für den Endverbraucher besteht, außer es besteht ganz explizit ein Verbot, dass vor dem Handelsrecht bestand hat. Dies ist z.B. bei den ausländischen Käfigeier, oder im Ausland kastrierte Ferkel eben nicht so. Das Tierschutzgesetz gibt das alleine nicht her. Punkt

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  …. und übrigens, es brauchte gar keine Hermesbürgschaften. Bereits kurz nach der Verkündigung des Käfighaltungsverbotes las man in den Fachzeitschriften ganz offen folgende Annonce:
                  “Bauen kostenlos Käfige ab für Ostexport”. Es war also allen klar, dass bei uns die Produktion ab, und dort aufgebaut wurde. Waren bei uns max. 4 Hühner in einem Käfig, dann sind dort 5 Hühner im Käfig. Was hat also der Tierschutz gewonnen? Im Gegenteil, es wurde mehr Leid geschaffen. Außerdem wurden wir von einem Eierexportland zu einem Eierimportland. Vielen Dank Frau Künast – toll gemacht!

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      • Ferkelhebamme sagt

        „Entscheidendes Faktum ist jedoch, dass in der Schweiz die Produktion von Schweinefleisch auch von Schweinen mit unversehrten Schwänzen möglich ist.“
        Nur weil sie es tun, heißt das nicht, dass sie das Problem beherrschen. Auch die Schweiz hat ein Problem mit Schwanzbeissern.
        „Es steigen fast täglich Betriebe auf höhere Haltungsformen um, sie haben gute Aussichten für die Zukunft, da der Handel verstärkt nachfragt. Schwarzmalerei ist absolut ineffektiv. Unser gemeinsamer Europäischer Markt gewährleistet die Ernährungssicherheit in Europa.“
        Weil so viele umstellen, sind auch noch so viele Fördergelder übrig… Fakt ist, eine nur verschwindend geringe Zahl stellt um, weil die verlässlichen Rahmenbedingungen fehlen. Vor allem seitens des Handels! Vllt sind die Schweinebauern auch einfach nicht so dumm wie VW?
        Und ja, Europa liefert, während wir hier nur noch eine kleine handvoll moralisch ethisch korrekter Vorzeigebetriebe haben, für die besserverdienende urbane Elite. Siehe Schweden. Die haben das schon hinter sich.

        Außerdem wird hier gerade etwas das Thema verfehlt, lieber Johannes. Was hat Schwanzbeissen mit der Kirche zu tun?

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        • Johannes sagt

          @Ferkelhebamme
          Es müssen keine “moralisch ethisch korrekten Vorzeigebetriebe” sein. Schweinehalter, die sich an unser Tierschutzgesetz halten, reichen bereits. In der Vergangenheit waren lt. Rukwied die Gewinne in der Landwirtschaft hoch, derzeit sind die Erzeugerpreise lt. TOPAGRAR zumindest nicht im Keller. Verbesserungen werden auch von den Interessenverbänden verhindert. So hat der DBV und der RV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf tierische Lebensmittel abgelehnt. Aus diesem Steueraufkommen ließe sich auch der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung mitfinanzieren.
          Neue Vorschläge für die Landwirtschaft sind ab Sommer/Herbst 2025 zu erwarten.
          Ausgangspunkt der Diskussion war ein Satz im offenen Brief an den Bischof.
          Schweine sind Teil der göttlichen Schöpfung. Das ist eine Verbindung zur Kirche.

          • “Schweine sind Teil der göttlichen Schöpfung. Das ist eine Verbindung zur Kirche.”

            Mit solche verbalen Verrenkungen können Sie nun wrklich jeden ihrer echauffiert betriebenen Nebenkriegsschauplätze zu on topic erklären. Und letztlich hat ja alles auch irgendwie irgendwas mit Landwirtschaft zu tun, gelle?

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          • Ferkelhebamme sagt

            „Schweinehalter, die sich an unser Tierschutzgesetz halten, reichen bereits.“
            Ja dann ist ja alles in Ordnung. Wo ist jetzt Ihr Problem?

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            • Johannes sagt

              @Ferkelhebamme:
              Das Problem sind die Schweinehalter, die sich nicht ans TierSchG halten wollen, und in ihrer Haltung auch noch durch die Berufsverbände gestärkt werden. Gesetzlicher Tierschutz ist nicht davon abhängig ob er vom Markt bezahlt wird, sondern Verpflichtung. Das Prinzip wer bestellt zahlt, auch trifft hier nicht voll zu. Verbesserungsmaßnahmen der Tierhalter werden von staatlicher Seite aus Steuermitteln subventioniert. Letztendlich ist Tierschutz marktunabhängig, da er durch Gesetz vorgegeben wird, das vom BT mit Mehrheit der Regierungsparteien im Auftrag des Souveräns erlassen wurde.

              • Jürgen Donhauser sagt

                @ Johannes: “Gesetzlicher Tierschutz ist nicht davon abhängig ob er vom Markt bezahlt wird, sondern Verpflichtung.”
                Ja wenn es denn Tierschutz wäre und das Gesetz nicht durch Ideologen und Nichtpraktiker taktisch erzwungen worden wäre.

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                • Johannes sagt

                  2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in unser Grundgesetz aufgenommen, mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und Mehrheit des Bundesrates. Alles Ideologen und Nichtpraktiker?
                  Praktiker leiden gerne an Betriebsblindheit. Deshalb werden auch andere Experten aus Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten des Bundes und der Länder sowie die Verbände befragt.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, Tierschutz konnte nur deshalb als Staatsziel aufgenommen werden, weil es Opfer der taktischen Parteipolitik wurde. Stoiber war damals Kanzlerkandidat der Union. Auf „Einflüsterung“ seiner Frau Karin und dem beginnenden Mainstream erhoffte er sich Stimmenzuwachs wenn er auf den Zug aufspringen würde. Deshalb wies er die Unionsfraktion an dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und damit die 2/3 Mehrheit für die Grundgesetzänderung zu gewährleisten. Inzwischen geben Unionspolitiker offen zu, dass sie damals zu naiv und blauäugig waren und nie dachten welche ideologischen Auswüchse daraus entstehen würden. Leider kam diese Einsicht zu spät!

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            • Johannes sagt

              @Ferkelhebamme:
              Die Diskussion hat sich entwickelt aus der Tatsache heraus, dass in Teilen der landwirtschaftlichen Tierhaltung das Tierschutzgesetz und dazu vorrangige Europäische Rechtsvorgaben fortgesetzt missachtet werden zum Nachteil der Tiere. Um zu erkennen, dass Tiere leiden, sind keine besonderen tiermedizinischen Kenntnisse erforderlich.

          • Jürgen Donhauser sagt

            @Johannes du sagst: “Schweine sind Teil der göttlichen Schöpfung. Das ist eine Verbindung zur Kirche.” – Stimmt, aber Pflanzen sind das auch!!!
            Also warum Tiere nicht essen – Pflanzen schon? Und über die Definition von Tierqual haben wir schon diskutiert – was ist eigentlich dann mit Pflanzenqual? Und wenn Du mein Hörbuch ” https://www.youtube.com/watch?v=NOkjSZ8a06w ” gehört hast, und auf den aktuellen Stand der Wissenschaft bist zum Thema “was Pflanzen alles können – fühlen, sehen, hören, kommunizieren”, dann müsstest Du deine Speziesismus-Einengung auf Tiere überdenken. Aber was essen oder nutzen wir dann?

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            • Johannes sagt

              Pflanzen sind nicht wie Tiere Rechtsobjekte im öffentlichen Recht.
              Das Tierschutzrecht bezieht sich v.a. auf höhere Wirbeltiere, deren Nervensystem demjenigen des Menschen so gleicht, dass ihnen von wissenschaftlicher Seite die gleichen Gefühle und Empfindungen zugeordnet werden.

              • Nach Gusto mal mit Gesetz oder mal mit Schöpfung argumentieren, das überzeugt so ganz und gar nicht.

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                • Johannes sagt

                  @Frank
                  Der Hinweis auf die Schöpfung war die Antwort auf die Frage von Ferkelhebamme.

            • Johannes sagt

              @Jürgen Donhauser:
              Dass die Bundestagsfraktion und die Abgeordneten der Grünen und der SPD den Anweisungen von Stoiber Folge geleistet haben halte ich für eine Latrinenparole.
              Verständlicher erscheint dagegen, dass auch die Unionsparteien, nachdem ein entsprechender Antrag bereits zweimal abgelehnt worden war, unzufrieden waren damit, dass betäubungsloses Schlachten aufgrund der Vorrangigkeit der verfassungsgemäßen Religionsfreiheit vor der einfachen Gesetzlichkeit des Tierschutzrechtes. Deshalb wurde mit überwältigender Mehrheit der Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben.

              • Jürgen Donhauser sagt

                @ Johannes, da musst du nochmal nachsitzen oder exakter formulieren!
                Die SPD stellte damals mit den GRÜNEN die Bundesregierung, konnten aber alleine die 2/3 Mehrheit zur Grundgesetzänderung zugunsten zur Aufnahme des Tierschutzes nicht gewährleisten. Erst durch das Umfallen der Union nach der Anweisung Stoibers war dies möglich. Das reibe ich den Unionspolitiker immer wieder unter die Nase wenn sie sich gegenüber den GRÜNEN erheben – die Weichen haben sie leider selbst schon falsch gestellt!

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                • Johannes sagt

                  Die Zeit der Monarchie ist in Bayern schon lange vorbei.
                  Die Stoiber zugeschriebene Wirkung auf die Bundes-CDU und die FDP ist zweifelhaft. Was zählt, ist unser aktuell geltendes Grundgesetz. Unter dem Eindruck des Schächt-Urteils des BVerfG vom 15.1.2002 kam es am 23.4.2002 zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, und FDP (BT-Drs.14/8860) dem am 17.5. 2002 der Bundestag mit großer Mehrheit (543 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen) die Zustimmung gab. Der Bundesrat stimmte am 21.6.2002 ebenfalls zu, sodass die Grundgesetzänderung am 31.7.2002 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der einschlägigen Literatur ist die Einführung des Staatsziels Tierschutz überwiegend befürwortet worden. In den meisten Landesverfassungen wird der Tierschutz ebenfalls ausdrücklich gewährleistet. (vgl. z.B. Bayern Art. 141Abs 1 S 2BV: “Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.”)
                  In der Amtlichen Begründung zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf heißt es u.a.: “Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren sowie die inzwischen bekannt gewordenen Ergebnisse der Wissenschaft und Forschung erfordern dringend ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten gegenüber Tieren. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.” Und weiter: “Die Aufnahme eines Staatsziels Tierschutz trägt dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung.” Staatszielbestimmungen sind Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung. die der Staatstätigkeit die fortdauernde Beachtung oder Erfüllung bestimmter Aufgaben, sachlich umschriebener Ziele, vorschreiben. Staatszielbestimmungen sind Verfassungssätze, welche die Staatsgewalt auf die Verfolgung eines bestimmten Ziels rechtsverbindlich verpflichten. Als Ziele des verfassungsmäßigen Tierschutzes gelten der Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, Verhütung von vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schaden für das einzelne Tier sowie Erhaltung der Lebensräume frei lebender Tiere.
                  Am 9. Januar 2024 hat sich Herr Rukwied sich für seine Person und für die Mitglieder seines Bauernverbandes ausdrücklich zu unserer Verfassung bekannt.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Johannes, die Unionsfraktion war sich damals uneinig über die Zustimmung. Erst das Wahlkalkühl von Edmund Stoiber und die Anweisung an seine Fraktion doch zuzustimmen erbrachte die notwendige Mehrheit – diese Information habe ich aus der damals oberen Führungsriege der CSU.
                  Deine Aussage: „ Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung“ – gilt dies auch für die Heimtierhaltung? Für den Kanarienvogel, Kaninchen oder Hamster im Käfig? Für exotische Heimtierhaltung? Für Hunde und Katzen in der Großstadt? Für Reitpferde? Johannes, da drückst du offensichtlich ein Auge zu oder bist du bei den „Pferdefreunden“ auch so aktiv wie bei uns? Und alle diese Leute „quälen“ ihre Tiere nur aus Lust oder Langeweile und nicht einmal um Nahrungsmittel zu erzeugen. Zeig uns dein Engagement bei diesen Heimtierhalter und dann glauben wir dein Tierschutzanliegen – ansonsten bist du tatsächlich nur ein Troll der hier seine tägliche Aggresions-Dosis stillt.

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  ….und noch eins. Die damaligen Unionsparlamentarier gaben später zu, sie hätten nie gedacht, dass aus den grundsätzlich guten Anliegen Tiere zu schützen solche praxisfernen, weltfremden und ideologischen Auswüchse entstehen würden. Es war nie das Ziel Tiere auf gleicher Ebene zum Menschen zu heben. In ihrer Naivität vertrauten sie wohl auf einen gesunden Menschenverstand der Tierschutz und Tierwohl nicht als Ersatzreligion sieht – leider falsch gedacht.

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                • Thorens sagt

                  So etwas passiert, wenn Politiker nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überschauen oder diese aus wahltaktischem Kalkül einfach ignorieren.
                  Das ist leider nicht nur beim Tierschutz so.

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                • Johannes sagt

                  @Thorens:
                  Wer kann schon in die Zukunft blicken, um die Tragweite seiner Entscheidungen vorauszusehen.
                  Von Politikern mehr zu erwarten als Menschen zu leisten vermögen ist unfair.
                  Werden dann die eigenen Erwartungen nicht erfüllt, sind die Politiker die “bösen Buben”.

                • Thorens sagt

                  “Wer kann schon in die Zukunft blicken, um die Tragweite seiner Entscheidungen vorauszusehen.”

                  Dünnes Eis. Das lasse ich nicht gelten, soll etwa auch Leichtfertigkeit damit entschuldigt werden. Als Selbstständiger mit meiner one-man-show konnte ich selbst zwar auch nie in die Zukunft blicken, wenn es weitreichende Entscheidungen zu treffen galt. Mir allerdings war das Weitreichende stets bewusst bei der Entscheidungsfindung. Dies nicht zuletzt aus dem Grund, weil ich die Suppe dann selbst auszulöffeln hatte.

                  Ich meine, Ähnliches ebenfalls von unseren Führungseliten erwarten zu dürfen, die sich um diese Posten bewerben, um zu entscheiden und zu leiten. Allerdings mit dem Unterschied, dass Andere für deren etwaige Fehlleistungen aufzukommen haben. Eine Grundgesetzänderung halte ich nicht für eine Lappalie, die mal eben durchgewunken werden kann.

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                • Johannes sagt

                  @Thorens
                  Es soll keine Entschuldigung sein.
                  Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in unser Grundgesetz erfolgte nach intensiven Beratungen Experten aus juristischen und anderen wissenschaftlichen Kreisen.
                  Kritik daran kommt nur von einer verschwindend geringen Gruppe, die aus Rohheit, also aus monetär-wirtschaftlichen Interessensgründen an der Misshandlung von empfindungsfähigen Mitgeschöpfen festhalten wollen, und um ihren sadistischen Neigungen zu frönen.

                • Thorens sagt

                  Für mich ist dieses, ihr vorstehendes diffamierendes Statement ist gemeint, das Ende der Diskussion mit Ihnen.

                  Vielleicht das noch: “Juristen und andere wissenschaftliche Kreise” haben mich in meinem Leben schon allzu häufig enttäuscht, als dass mich deren Einschätzungen über das normale Maß hinaus zu beeindrucken wüssten. Die haben oft genug nur wenig mit der Lebenswirklichkeit zu tun.

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      • Jürgen Donhauser sagt

        @Johannes – das die Schweiz inzwischen auch keinen Bock mehr hat diesen ideologischen Natur- und Tierschutz zu folgen, zeigt die aktuelle Abstimmung. Sie wenden sich klar gegen mehr „Naturschutz“!

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        • Johannes sagt

          Das steht den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern frei.

          Bei uns gelten Verfassungsrecht und Tierschutzrecht, bis sie geändert werden in einem demokratisch legitimierten Rechtssetzungsvorgang.
          Der einzelne Bürger mag dazu stehen wie er will. Seine Verpflichtung bestehende Gesetze einzuhalten bleibt davon unberührt. Wem das nicht behagt, der kann in ein anderes Land seiner Wahl umsiedeln.

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        • Johannes sagt

          @Jürgen Donhauser
          Das Staatsziel Tierschutz gilt gleichermaßen für die privaten Haustiere und die Pferde.
          Es ist Aufgabe der Bundesregierung als Staatsgewalt, das Staatsziel Tierschutz in einfach-gesetzlicher Rechtsetzung zu konkretisieren. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes obliegt den Bundesländern. Das Staatsziel Tierschutz hebt keineswegs Tiere auf die gleiche Ebene wie Menschen. Das Staatsziel Tierschutz schützt die Tiere vor übermäßiger Zurückdrängung ihrer Rechte.
          Es ist stete Ein Ausgleich zu find zwischen den Rechten der Tiere und den Rechten der Tiernutzer nach den Prinzipien der praktischen Konkordanz, die das BVerfG entwickelt hat.

          • Jürgen Donhauser sagt

            @ Johannes: “Das Staatsziel Tierschutz schützt die Tiere vor übermäßiger Zurückdrängung ihrer Rechte.
            Es ist stete Ein Ausgleich zu find zwischen den Rechten der Tiere und den Rechten der Tiernutzer nach den Prinzipien der praktischen Konkordanz, die das BVerfG entwickelt hat.”

            Genau scheiden sich unsere Geister! Zu spät haben die naiven Unionspolitiker erkannt, dass sie mit diesem Gesetz Tür und Tor geöffnet haben für jegliche ideologische Interpretation. Sogar so weit, dass Regelungen getroffen wurden die in der Praxis sogar das Gegenteil von Tierschutz bewirken – siehe Vollnarkose bei Kastration. Mehr Todesfälle, mehr Blutverlust und Schwächung der Tiere, mehr Infektionen. Hätte man weiter auf die natürliche Schutzfunktion des Körpers durch Schockreaktion vertraut, würden mehr Ferkel die Kastration unbeschadet überstehen.
            Es war grundsätzlich falsch Tiere auf die gleiche Stufe wie Menschen im Grundgesetz zu hieven und ihnen juristische “Rechte” zuzusprechen. Denn Fehlinterpretationen durch die ideologische Brille sind damit vorprogrammiert.

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            • Johannes sagt

              Tiere werden nicht auf die gleiche Stufe wie Menschen gestellt, weil Menschen Rechtssubjekte sind in unserem Rechtssystem. Tiere sind stets nur Rechtsobjekte. Die betäubungslose Kastration war stets nur eine Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz. Dass nach Ihren Worten weniger Ferkel die Kastration überstehen liegt wohl daran, dass die Inhalationsnarkose von medizinischen Laien nach einem Crashkurs durchgeführt werden. Die Alternative der Immunokastration wurde aus wirtschaftlichen Gründen von den ^bäuerlichen Interessengruppen abgelehnt. Niemand in der tiermedizinischen Wissenschaft setzt bei operativen Eingriffen, die Schmerzen hervorrufen auf “die natürliche Schutzreaktion des Körpers durch Schockreaktion.” Das ist laienhafter Humbug.
              Unser TierSchG besagt in § 5 Abs. 1: An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Die Inhalationsnarkose für die Kastration von Ferkeln darf von einem medizinischen Laien mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.
              Ich bin immer wieder erstaunt über die Kenntnisarmut von landwirtschaftlichen Tierhaltern, obwohl das Tierschutzrecht wesentlicher Teil des Agrarrechts ist und die Tierhalter sich gemäß TierSchG über seinen Inhalt in Kenntnis bringen müssen. Schon 2013 hatten sich die landwirtschaftlichen Interessenverbände auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration geeinigt. Die Düsseldorfer Erklärung war 2016 völlig in Vergessenheit geraten und daher wurden die Berufsverbände aufgeschreckt.

              • Reinhard Seevers sagt

                Also unsere Ferkel hat früher immer der Nachbar kastriert….ging ruckzuck, ohne Betäubung. Alle Ferkel liefen putzmunter im Stall umher. Diese ganze Laberei geht einen auf den Senkel.

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                • Johannes sagt

                  Niemand braucht sich an der Debatte beteiligen, wenn es in nervt.
                  Früher war auch nicht alles besser.

                • Reinhard Seevers sagt

                  “Früher war auch nicht alles besser.”

                  Stimmt, gestern war ja auch schon früher, insofern.🤗

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                • Vielleicht sollte Willi auch für diesen Beitrag die Stop-Taste drücken…”es sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten”; der Troll sucht entweder Futter oder Ersatzbefriedigung… das Schächten soll aufgrund religiöser Befindlichkeiten erlaubt sein und der LW-Betrieb darf vermeintlich seine Tiere mit kleinen Eingriffen nicht vor sich selbst schützen; die Freiheit der Forschung erlaubt Tierversuche und ich sollte meine Schafe nicht vor Madenbefall bei Durchfall durch das Kupieren der Schwänze schützen dürfen…Sch.- Bananenrepublik mit angeschlossener “Rechtsindustrie”, aus dem Ruder gelaufenen NGO`s und irren Knallern unbekannter Zuordnung…Trolle sollten in`s Jagdrecht aufgenommen werden😁

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              • Jürgen Donhauser sagt

                @Johannes – trotz der intensiven Schulung zur Vollnarkose bestehen folgende Unterschiede zur Humanmedizin:
                Bekommt ein Mensch eine Vollnarkose wird vorher geprüft ob ein Infekt vorliegt, Gewicht festgestellt und die Vitalfunktionen während der Narkose überwacht und anschließend auch noch in einem separaten Aufwachraum. Das haben wir bei der Vollnarkose zur Ferkelkastration alles nicht und ist bei der hohen Stückzahl auch nicht machbar. Hier prallen wieder ideologische, realitätsferne Wunschvorstellungen von angeblichen Tierschützer auf die Realität und bewirkten das Gegenteil.

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser
                  Die Unterschiede zur Humanmedizin zeigen auch, dass Tiere nicht auf eine Stufe mit den Menschen gestellt werden.
                  Die angeblich ideologischen, realitätsfernen Wunschvorstellungen von angeblichen Tierschützer stehen seit 1972 im Tierschutzgesetz in § 5 Abs. 1. Sie wurden also vom damaligen Bundestag beschlossen.
                  Zur Erinnerung: 2013 einigten sich die landwirtschaftlichen Interessenverbände in der Düsseldorfer Erklärung auf die betäuungslose Kastration zu verzichten.
                  Die Präambel unseres Tierschutzgesetzes lautet: “Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.” Auch dieseer Satz wurde schon vor Jahrzehnten in unser Tierschutzgesetz geschrieben.
                  Nur Barbaren lehnen unseren ethischen Tierschutz ab.

                • Reinhard Seevers sagt

                  “Nur Barbaren lehnen unseren ethischen Tierschutz ab.”

                  Ich bin ein Barbar, dazu stehe ich.

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Johannes ….eines habe ich noch vergessen aus der Praxis zu berichten. Seit wir unter Vollnarkose unsere Ferkel kastrieren müssen, gleicht es einem Blutbad! Durch die fehlende Schockwirkung und Adrenalinausstoß kommt es nicht mehr zur Gefäßverengung. Die Muskulatur erschlafft. Damit deutlich höherer Blutverlust. Trotz extra „Aufwachboxen“ kommt es im Nachgang zu höheren Erdrückungsverlusten. Wenn Tierschutz in diesem Fall mehr verstorbene Tiere bedeutet, dann hat es sein eigentliches Ziel verfehlt, dann nenne ich es Barbarei. So viel zu ihrer Aussage: „ Nur Barbaren lehnen unseren ethischen Tierschutz ab.“ Und wer ist eigentlich „unseren“?

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    • Jürgen Donhauser sagt

      @Johannes: ” Es steigen fast täglich Betriebe auf höhere Haltungsformen um, sie haben gute Aussichten für die Zukunft, da der Handel verstärkt nachfragt. Schwarzmalerei ist absolut ineffektiv.”
      Das war ein guter “Schenkelklopfer” – die Reaktion, gerade der Sauenhalter, ist eindeutig!!! Trotz derzeit guter Preise haben wir nicht eine Ausstiegswelle, sondern einen Ausstiegstsunami!!! Bedeutet: Die Sauenhalter halten als Praktiker die neuen Anforderungen für absolut realitätsfern und geben lieber auf als noch einen müden Euro zu investieren und umzustellen. Der Handel möchte ein “grünes Mäntelchen” und verliert keinen Gedanken darüber, ob die Landwirte es umsetzen können. Er kann schon verstärkt nachfragen – wird aber in Deutschland keine/wenige finden. Er kann ja im Ausland nachfragen, da ist man mit europäischen Haltungsvorschriften “flexibler” – sofern man sie kennt. In Europa ist noch nicht einmal die vorgeschriebene Gruppenhaltung flächendeckend umgesetzt, obwohl die schon seit über einen Jahrzehnt rechtlich bindend ist. Straat hof hat es wohl richtig gemacht. In Deutschland ein Haltungsverbot bekommen, den Auflagenunsinn erkannt, nach Ungarn ausgewandert, und dort mit staatlicher Unterstützung eine riesen Anlage mit Schlachtung aufgebaut. Bin gespannt, wann die ersten Produkte von ihm in deutschen Kühltruhen liegen. Merci Johannes, solche Leute wie Du sind für solche Entwicklung verantwortlich. Ihr glaubt mehr Tierschutz zwanghaft zu erwirken? Falsch gedacht, ihr bewirkt genau das Gegenteil!

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      • Reinhard Seevers sagt

        “Falsch gedacht, ihr bewirkt genau das Gegenteil!”

        Jürgen, das ist diesen Menschen egal, Hauptsache sie sind moralischer Sieger.

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        • Jürgen Donhauser sagt

          Reinhard: “Jürgen, das ist diesen Menschen egal, Hauptsache sie sind moralischer Sieger.”,
          dann sollten wir mal über die Moral von Johannes reden. Unser Land hatte in seiner dunkelsten Epoche auch eine Ideologie die meinte moralisch überlegen zu sein……

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          • Johannes sagt

            Landwirtschaft, die, und sei es nur zu Teilen geltende Gesetze missachtet ist immer der Verlierer, weil Rechtsbruch in unserer Gesellschaft als sittlich verwerflich angesehen wird.
            Ich wünsche mir eine Landwirtschaft, deren Produkte ich guten Gewissens essen kann, weil sie nicht nur entsprechend der Europäischen Gesetzgebung hohe Produktqualität bietet, sondern auch weil die Herstellung rechtskonform erfolgt.

            • Jürgen Donhauser sagt

              @Johannes, dann hast ein echtes Problem – außer du ist nur Fleisch. Denn bei den niedrigen Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse in Deutschland bist du wohl gezwungen auf ausländische Produkte zurück zu greifen die nicht ansatzmäßig unseren gesetzlichen Standards entsprechen. Und wenn du noch weiter so argumentierst bist du verantwortlich für einen weiteren Abbau unserer heimischen Landwirtschaft!

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                • Johannes sagt

                  Die Netiquette zu beachten, zeugt von einem guten Charakter.
                  Sachargumente werden bevorzugt.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Markus Kempen – ich verlasse mich bei den Besuchen auf den staatlichen Versuchsgüter mehr auf die Gespräche mit dem Stallpersonal die mir von abgebrochenen Versuchsgruppen erzählen weil der Kanibalismus eskaliere und sie sonst das politisch gewünschte Ergebnis nicht erreichten. Das Personal bekommt einen „Maulkorb“ verpasst, damit dies möglichst nicht nach außen dringt. Der Versuchsleiter gibt somit nur die gewünschten Zahlen weiter und die „Schreibtischtäter“ glauben auf den richtigen Weg zu sein. Ich streite nicht ab, dass Herr Matthias Gauly durchaus über theoretisches Wissen verfügt. Besser wäre es aber, wenn er 4 Wochen lang einmal im Stall beim Praxisversuch mitarbeiten würde. Das würde seinen theoretischen Ansatz ernüchtern.

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              • Johannes sagt

                @Jürgen Donhauser :
                Ich halte diese Annahme für unzutreffend und ich
                habe kein Problem damit, weil nach Art. 11 der Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, den Grundlagen des europäischen Lebensmittelrechts, gilt: “In die Gemeinschaft eingeführte Lebensmittel und Futtermittel, die in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht werden sollen, müssen die entsprechenden Anforderungen des Lebensmittelrechts oder von der Gemeinschaft als zumindest gleichwertig anerkannte Bedingungen erfüllen oder aber, soweit ein besonderes Abkommen zwischen der Gemeinschaft und dem Ausfuhrland besteht, die darin enthaltenen Anforderungen. Grundsätzlich gilt für in die Gemeinschaft eingeführte Lebens- und Futtermittel der Vorrang des Gemeinschaftsrechts. Für Lebensmittel pflanzlicher wie tierischer Herkunft sei es aus anderen MS oder von außerhalb der EU gilt vorstehend zitierte Rechtsvorschrift, die mich als Verbraucher vor Produkten schützt, die nicht unseren Standards entspricht. Es ist das alte, immer wieder erzählte Märchen der landwirtschaftlichen Interessenverbände ausländische Produkte hätten einen geringeren Qualitätsstandard.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes – dann hast Du offensichtlich die Verordnung nicht verstanden! Sie betrifft das Lebensmitteltecht!!! Wenn also am Endprodukt nichts gesundheitsschädliches nachgewiesen wurde, darf es nach Handelsrecht nicht zurückgewiesen werden. Damit ist also die Haltung der Tiere komplett außen vor, und wenn sie noch so qualvoll sei. Auch ob das Produkt unter schlechteren sozialen oder ökologischen Standards erzeugt wurde spielt keine Rolle!

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                • der Jens sagt

                  @Johannes, “Für Lebensmittel pflanzlicher wie tierischer Herkunft sei es aus anderen MS oder von außerhalb der EU gilt vorstehend zitierte Rechtsvorschrift, die mich als Verbraucher vor Produkten schützt, die nicht UNSEREN Standards entspricht.”

                  Dann bist du dir sicher, das das deutsche Tierschutzrecht in allen Ländern dieser Welt befolgt wird, obwohl es dort gar nicht gilt?

                  “Es ist das alte, immer wieder erzählte Märchen der landwirtschaftlichen Interessenverbände ausländische Produkte hätten einen geringeren Qualitätsstandard.”

                  Die Europäischen Gesetze reichen scheinbar, um die Ringelschwänze der Schweine zu schützen. Dann sollten wir auch nach diesen Gesetzen produzieren, und nicht deutsche Gesetze erlassen, die allein scheinbar nicht ausreichen, für Tierwohl zu sorgen.

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                • Johannes sagt

                  @der Jens:
                  Die Basis-Verordnung gilt für die Produktqualität. Sie gilt nicht für die Qualität der Herstellung, wozu die Haltungsbedingungen der Tiere gehören.
                  Es gibt derzeit keine unmittelbar geltende EU-Tierschutzvorschrift. Die RL wurden in die nationalen Gesetze überführt von den jeweiligen Parlamenten der MS.
                  Deutsches Tierschutzrecht gilt im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Unser Tierschutzgesetz würde durchaus genügen, für Tierwohl zu sorgen, wenn es von den Landwirten befolgt würde. Nach dem Gutachten des WBA beime BMEL ist es prinzipiell möglich die HAltungs- und Managmentbedingungenso zu gestalten, dass Schweine mit intakten Schwänzenund vertretbarem Verletzungsrisiko gehalten werden können. ies zeigen die Beispiele Norwegen, Schweden Schweiz und die ökologische Schweinehaltung. Das WBA-Gutachten stellt ferner fest, dass Schwanzbeißen vor allem in der konventionellen Schweinehaltung auftritt und in deutlich geringerem Ausmaß in alternativen Haltungsverfahren wie der Freiland- und der ökologischen Schweinehaltung. Ursache für mangelnden Tierschutz ist weniger die Gesetzgebung als vielmehr die Gesetzesmissachtung durch die landwirtschaftlichen Tierhalter.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, wie kommst Du zur Annahme:“ zeigt die ökologische Schweinehaltung“. Natürlich gibt es dort auch Schwanzbeißen! Ich konnte dies doch beim Ausliefern meiner Bioferkel an Naturlandpartnerbetrieben sehen!!! Und natürlich gibt es die auch in anderen Ländern. Ich finde du solltest in diesen Zusammenhang die Studien auch in Hinblick auf höhere Mortalität, Nottöten und vorzeitiger Abbruch der Mast genauer betrachten.

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                • Reinhard Seevers sagt

                  Wenn das national Tierschutzrecht demnächst festlegt, dass jedes Schwein fünf Mal am Tag gestreichelt werden muss, weil die Wissenschaft es als relevant festgestellt hat, dann muss jeder, dem nachgewiesen wird, dass er es lediglich dreimal gestreichelt hat eine Strafe erwarten…..das ist gut, ich freu mich drauf. 🥳

                  “Ursache für mangelnden Tierschutz ist weniger die Gesetzgebung als vielmehr die Gesetzesmissachtung durch die landwirtschaftlichen Tierhalter.”

                  Hurra, wir verblöden.💪

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes – hast Du Dir schon einmal die Zusammensetzung des WBA des BEML angesehen?
                  Die einbezogen Fachbereiche und Personen können gar keine Kenntnis und Wissen zur Thematik Kanibalismus vorweisen! Was soll also der Verweis auf diese Gutachten? 🤷🏼‍♂️

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                • Markus Kempen sagt

                  eis bischen Fachkompetenz gibt es WBA (2015) schon: “Matthias Gauly studierte an den Universitäten Bonn und Gießen Agrarwissenschaften (Vertiefung Nutztierwissenschaft) und Veterinärmedizin. Darüber hinaus promovierte er in beiden Disziplinen.
                  Zwischen 1998 und 2003 war er Assistenzprofessor am Institut für Tierzucht und Genetik an der Universität Gießen, wo er seine Habilitation in der Nutztierbiologie und -zucht (Venia legendi) erhielt. Danach wechselte er zum Department für Tierwissenschaften an die Universität Göttingen, wo er bis 2014 den Lehrstuhl für Produktionssysteme der Nutztiere inne hatte. Seit 2014 ist er Vorsitzender der tierwissenschaftlichen Arbeitsgruppe an der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften der Freie Universität von Bozen”
                  https://www.unibz.it/de/faculties/agricultural-environmental-food-sciences/academic-staff/person/34735-matthias-gauly

              • Johannes sagt

                @Jürgen Donhauser:
                Welche Verordnung meinst Du?
                Die genannte Basis-Verordnung bezieht sich auf die Produktqualität.
                Vorgaben für soziale und ökologische Standards für Staaten außerhalb der EU scheitern vor allem an der WTO.
                Für EU-MS gelten die europäischen Vorgaben für die genannten Bereiche. Art. 34 und 35 der AEUV besagen:
                “Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
                Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.”
                Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Staaten regelt die EU über eigene Handelsverträge, z.B. Mercosur.
                Trotz Artt. 34 und 35 besteht ein Importverbot für Geflügelstopfleberprodukte nach Deutschland, weil die Einfuhr von Stopfleberprodukten eine strafbare Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung darstellt.

                • Johannes sagt

                  @ Markus Kempen :
                  Herzlichen Dank Herr Kempen für die Unterstützung.
                  Es gibt auch außerhalb der Praxis an der Scholle ausgewiesene Experten, die zudem mit Objektivität und sachlicher Distanz und ohne Betroffenheit die Probleme unvoreingenommen bearbeiten.

              • Johannes sagt

                @Jürgen Donhauser:
                Ich habe das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik beim BMEL aus dem Jahre 2015 zitiert. Unbestritten ist, dass es auch bei ökologischen Ferkeln Schwanzbeißen gibt; aber weniger als in konventionellen Betrieben.
                Deshalb ist ja auch im Einzelfall das Kupieren gestattet. Rechtswidrig ist das pauschale undifferenzierte Kupieren.

                • Reinhard Seevers sagt

                  …..”aber weniger als in konventionellen Betrieben.”

                  ….weiß man aus zuverlässiger Öko- Quelle?
                  Framing at it’s best.

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser:
                  Der WBA wurde vom unionsgeführten BMEL eingerichtet.
                  Ich traue den beteiligten Wissenschaftlern mehr Wissen und Expertise, objektive Distanz und vor allem Überblick zu als den selbstverliebten Praktikern, die nur den eigenen Betrieb kennen. Stichwort Betriebsblindheit und Kenntnisarmut bezüglich Tierverhalten.

                • Bauer Willi sagt

                  Da bin ich anderer Meinung. Ich kenne einige der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates persönlich, z.B. aus Podiumsdiskussionen. Praxisbezug ist selten, Abgehobenheit häufig.

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                • Johannes sagt

                  @Bauer Willi:
                  Private Meinungen über Mitglieder des WBA sind unerheblich.
                  Was für mich zählt, ist die wissenschaftliche Expertise und die Unbefangenheit.
                  Es gibt daneben noch etliche andere Experten, von denen keiner ein pauschales Kupieren der Ferkelschwänze statt einer Einzelfallentscheidung bevorzugt.
                  Schwarz-Weiß-Denken, Oberflächlichkeit und Pauschalurteile charakterisieren häufig den Umgang in der Landwirtschaft mit unseren Mitgeschöpfen.
                  Gesetze jedoch beruhen i.d.R. auf profunden biowissenschaftlichen Expertisen und ausführlichen Abwägungen.

                • Jürgen mal so:
                  Ich traue den beteiligten Wissenschaftlern mehr Wissen und Expertise, objektive Distanz und vor allem Überblick zu
                  Jürgen dann wieder so:
                  Private Meinungen über Mitglieder des WBA sind unerheblich.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Frank – versteh ich jetzt nicht ganz 🤷🏼‍♂️

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                • Ferkelhebamme sagt

                  Schwarz-Weiß-Denken, Oberflächlichkeit und Pauschalurteile Charakterisieren einen Ex-Kleintierarzt mit Aufmerksamkeitsdefizit, der mit mangelnder Schweine-Fachkenntnis und kopierten Textbausteinen glänzt.

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                • Ferkelhebamme sagt

                  „Ich habe schwerpunktmäßig landwirtschaftliche Nutztiere behandelt“ Wann war das und für welchen Zeitraum für welche Nutztiere? Ihre Aussagen zeigen, dass Sie schon verdammt lange in keinem Stall mehr waren und direkten Kontakt zu den Landwirten hatten.
                  Ihre ganze Diskussion geht an der aktuellen und zukünftigen Realität vorbei, dass nur noch eine Minderheit der Schweine (und des verkauften Fleisches, vor allem Edelteile) überhaupt in D geboren wird.
                  Fleischbeschau gilt übrigens nicht als Nutztier-Behandlung.

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                • Johannes sagt

                  @Ferkelhebamme:
                  Falsch. Ich habe schwerpunktmäßig landwirtschaftliche Nutztiere behandelt. Natürlich kann man auch eine andere Meinung haben als ich. Das ist selbstverständlich in unserer Freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
                  Im hier laufenden Diskurs wurde bislang der Vorwurf der Tierschutzwidrigkeit von PAUSCHALEN nicht-kurativen Eingriffen bei Tieren wie das Schwanzkupieren bei Ferkeln oder Lämmern widerlegt. Gegen das Verbot der länger andauernden Anbindung von Rindern führen die landwirtschaftlichen Interessenverbände etliche verschiedene sachfremde Einwände an, von denen keiner die Anforderungen des geltenden Tierschutzrechtes widerlegt.

                • Reinhard Seevers sagt

                  Wie schon so oft geschrieben: Der Tierschutz im GG war der größte Fehler ever. Er führt dazu, dass es in diesem Land perspektivisch keine Nutztierhaltung geben wird, da die Anforderungen an die Haltung durch andauernde neue wissenschaftliche Erkenntnisse IMMER dazu führen, dass die Haltung falsch sein wird. Leute wie Johannes wird es immer geben und sie berufen sich dann auf das GG und damit auf eine never ending storie. Danke dafür!

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        • Johannes sagt

          Reinhard Seevers
          Ob es ein Fehler war oder nicht den Tierschutz zum Staatsziel zu machen ist mehrheitlich unstrittig.
          Fakt ist, dass dieses Staatsziel auszuführen geltendes Recht, also Aufgabe der Staatsgewalt ist. Wenn es ein Fehler war, so hat sich doch Herr Rukwied eindeutig für seine Person und die Mitglieder seines Interessenverbandes zu unserer Verfassung und damit auch zum Staatsziel Tierschutz bekannt.
          Anderslautende Einzelmeinungen bestehen ohne Bedeutung.

      • Johannes sagt

        @Jürgen Donhauser:
        Ich habe während meiner beruflichen Tätigkeit als niedergelassener Tierarzt auch sehr häufig Ferkel kastriert. Solche mit normaler anatomischer Beschaffenheit und auch sogenannte Bruchferkel. Ein Blutbad gab es nie.
        Als Alternative zur blutigen Kastration gibt es schon seit 20 Jahren in Europa die Immunokastration, Absolut unblutig.
        Es gibt also mildere Alternativen. Verantwortlich für das Blutbad ist der Operateur.

        • Ferkelhebamme sagt

          Es gibt nur EINE “mildere” Alternative: Improvac, zugelassen seit 2009.
          Immunokastration, verkauft als “Impfung gegen Ebergeruch”. feine Sache, nur leider will der Handel das Fleisch nicht. Ebensowenig wie Eberfleisch.
          Dass Ferkel im Ausland nicht nach deutschem Tierschutzrecht kastriert worden sind, interessiert nicht

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        • Ferkelhebamme sagt

          Außerdem: welcher Sauenhalter kann es sich leisten, die Ferkel von einem TA kastrieren zu lassen? (Außer Brüchlinge) Wann war das? In den 60ern?

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          • Johannes sagt

            @Ferkelhebamme
            Stimmt. Das sind wirtschaftliche, keine tierschutzfachlichen Gründe, die dagegen vorgebracht werden.
            Die Einfuhr von Ferkeln, die nicht nach deutschem Tierschutzrecht kastriert wurden, ist strafrechtlich gesehen eine Beihilfe zu einer Straftat, analog zum verbotenen Import von Geflügelstopfleber. Die Verfolgung obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
            Wie ich heute gelesen habe in TOPAGRAR, werden bei Danish Crown Schlachtschweine mit deutscher Geburt besser bezahlt.

            • Ferkelhebamme sagt

              „Die Einfuhr von Ferkeln, die nicht nach deutschem Tierschutzrecht kastriert wurden, ist strafrechtlich gesehen eine Beihilfe zu einer Straftat, analog zum verbotenen Import von Geflügelstopfleber. Die Verfolgung obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.“
              Quatsch. Die Ferkel wurden nach jeweiligen Länderrecht kastriert (das nicht dem deutschen entspricht), so dass sie eingeführt werden dürfen. Ein Sargnagel für die deutschen Sauenhalter, wie vielfach angemahnt.

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              • Johannes sagt

                @Ferkelhebamme
                Das Einfuhrverbot besteht nicht europarechtlich, sondern nach deutschem Strafrecht. Die Produktion von Geflügelstopfleber ist nach französischem Tierschutzrecht zulässig. Der Import von Geflügelstopfleberprodukten nach Deutschland ist verboten, weil Beihilfe zu einer Straftat. Ausländische QS-Sauenhalter kastrieren nach deutschem Tierschutzrecht, damit sie einführen dürfen.

                • Ferkelhebamme sagt

                  „Ausländische QS-Sauenhalter kastrieren nach deutschem Tierschutzrecht, damit sie einführen dürfen.“
                  Quatsch! QS akzeptiert die lokale Anästhesie aus Dänemark und die CO2-Narkose aus Holland. Beides in D verboten!

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                • Ehemaliger Landwirt sagt

                  @ Johannes
                  Käfighaltung von Hühnern ist bei uns verboten, aber Eier aus solcher Haltung, werden in Deutschland verarbeitet und wo ist in diesem Fall die Empörung?

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            • Ferkelhebamme sagt

              DC sucht ITW-Schweine mit deutscher Geburt. Grundsätzlich eine erfreuliche Richtung. Der Grund ist aber, dass das gesamte ITW-Fleisch nicht mehr am Markt platziert werden kann, da die Nachfrage fehlt! Das ist der Versuch, eine Nische zuerst zu besetzen

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              • Johannes sagt

                @Ferkelhebamme:
                Fleisch aus HF2 ist schwerer absetzbar.
                DieSuche nach Schweinen mit deutscher Geburt ist ein Lichtblick für Sauenhalter.

                • Ist schon schwach Johannes. Sie wissen doch sonst immer alles, und vorallem alles besser. Und da ist es ihnen glatt entgangen, dass Ferkel zu uns eingeführt werden, die mit Methoden kastriert werden, die bei uns verboten sind. Vielleicht sind sie doch nicht so allwissend wie sie glauben.

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          • Johannes sagt

            Es war in den 90ern.
            Wirtschaftliche Gründe sprechen für die Laienkastration, tierschutzfachliche dagegen. Zum Nachteil der Ferkel.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Johannes, oder besser gesagt Günter (der entscheidende Hinweis kam mit der Bemerkung, dass du beim Blog einer großen Fachzeitschrift als Troll genervt hast).
                  Abzustreiten, dass Ferkel unter Schockeinwirkung weniger bluten als unter Vollnarkose, zeichnet dich nicht als kompetenten Tierarzt aus. Das wurde schon vor Jahrzehnten von Prof. Heinrizi wissenschaftlich bestätigt. Zugegeben, Blutbad hört sich theatralisch an, soll aber den Unterschied nochmals deutlich unterstreichen.
                  Ferkelhebamme hat Recht mit dem Hinweis, das es rechtlich in Ordnung ist kastrierte (gemacht ohne Vollnarkose) nach Deutschland einzuführen. Dies habe ich schriftlich von QS mit dem Hinweis „Wie berufen uns nur auf die rechtliche Situation des Herkunftslandes“. Wir überlegten uns selbst (da wir nur 50 km von der tschechischen Grenze entfernt liegen) eine zeitweilige Ferkelaufzucht in Tschechien zu gründen um dort die Ferkel zu kastrieren. Nach Auskunft unserer Veterinärbehörde wäre dies problemlos möglich!

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            • Johannes sagt

              @Jürgen Donhauser
              Danke. Ich habe nie behauptet allwissend zu sein. Prof. Heinritzi habe ich sehr geschätzt und seine erfrischenden Vorlesungen gerne besucht.
              Die Äußerungen von QS sind mir nicht bekannt. Vermutlich wurde die Einfuhr solcher Ferkel nie auf deutscher Seite strafrechtlich geprüft.
              Es aber nicht im Sinne des Tierschutzes Ferkel zu schocken, damit sie weniger bluten und bei ihnen gleichzeitig einen schmerzhaften Eingriff vorzunehmen.

              • Jürgen Donhauser sagt

                @Johannes – der Schock ist eine natürliche Schutzfunktion um genau das zu erreichen, nämlich in diesem Moment Schmerzweiterleitung ins Gehirn zu unterbinden. Ich arbeite inzwischen im Krankenhaus und erlebe immer wieder in Erzählungen, dass die Patienten im Augenblick des Unfalls keinen Schmerz gefühlt haben, sogar beim Verlust ganzer Körperteile. Erst nach zurückfahren der Stresshormone beginnt der Schmerz. Prof. Heinritzi hat im Versuch nachgewiesen, dass der Pegel der Stresshormone und die körperliche Abwehrreaktionen und Angstlaute der Ferkel alleine beim Fangen und Fixieren der Ferkel (ohne Eingriff) genau so hoch waren, als mit einem Eingriff der Kastration. Sein Fazit: Der Körper schützt sich in diesem Moment selbst und leitet keine Schmerzen weiter. Erst der postoperative Schmerz ist zu lindern – und diesen behandelten wir schon seit langem mit Schmerzmittel. Deshalb ist die Vollnarkose kontraproduktiv und hat für die Tiere eigentlich nur Nachteile bis hin zu höheren Mortalität. Und das ist eben kein Tierschutz!

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser
                  Danke für die Information.
                  Das ändert nichts an den Vorgaben des § 5 Abs. 1 TierSchG.
                  Die Ausnahme wurde 2016/17 unter der Regie von Frau Klöckner (CDU) gestrichen und für die Schweinehalter die Narkosegeräte aus Steuermitteln bezuschusst. Und ein eigener Sachkundelehrgang eingeführt. Der Bundesrat hat auch zugestimmt.
                  Alles lange bevor die Ampelkoalition die Bundesregierung gebildet hat.

  3. @Johannes, es hilft mir nichts, wenn Schreibtischtäter Gesetze erlassen aufs Kupieren zu verzichten, aber selbst keine Vorstellung und Lösungen haben, wie die Schweine dann eigentlich zu halten sind um Kannibalismus zu verhindern. Es gibt viele Studien und Forschungen zu diesem Thema, aber es wurde trotz aller Anstrengungen noch kein Konzept entwickelt, wie Schwanzbeißen sicher verhindert werden kann. Und solange das so ist, ist das Einkürzen des Schwanzes für mich gelebter Tierschutz und keine Tierquälerei, weil damit viel Leid verhindert werden kann.

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    • Johannes sagt

      @Andi
      Das ist sicher richtig, solange die Unerlässlichkeit des Eingriffs nachgewiesen ist. Tierquälerei ist der Eingriff bei den Ferkeln, die nicht gebissen worden wären. Im übrigen sind die Gesetz nicht von Ahnungslosen gemacht worden, sondern die RL 2008/120/EG wurde auf der Grundlage von tiermedizinischen Expertenaussagen der EFSA erlassen. Auch für die Tierschutzgesetzgebung wurden wissenschaftliche Experten und die Verbände angehört.
      Das Bundesverfassungsgericht ist jedenfalls der Meinung, dass die Ferkelschwänze erhaltenswert sind. Und in der Schweiz ist das Ferkelschwanzkupieren seit 2008 verboten. Es gibt also ein Konzept, dasseit über 10 Jahren funktioniert.

        • Johannes sagt

          Ich weiß es nicht. Tatsache ist das Verbot des Ferkelschwanzkupierens seit 2008.
          Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Probleme, soweit es sie gibt gering sind.

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          • Jürgen Donhauser sagt

            @Johannes, das es ein Verbot gibt, beweist an sich noch nicht die Sinnhaftigkeit! Es gab auch mal ein Rassegesetz, oder das Frauen nicht wählen durften – das alles war gesetzlich legitimisiert entsprang aber einer Ideologie – so wie der abgehobenen Tierschutz und Umweltideologie heute. Ein Gesetz an sich bedeutet noch nicht, dass es moralisch richtig ist. Um dies bewerten zu können bedarf es nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Erfahrung, und wenn sie nicht selbst Schweinehalter sind dann fehlt ihnen diese schlichtweg. Sie sprechen über etwas, was ihren (Erfahrungs-)Horizont übersteigt.

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            • Johannes sagt

              Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt uns die Möglichkeit, verschiedener Meinung zu sein über Tier- und Umweltschutz.
              Es erscheint mir überheblich zu sein, anzunehmen dass nur einer der Schweine hält weiß, was Schweine brauchen. Meist verfügt er nur eben über diesen begrenzten Horizont. Das nennt man Betriebsblindheit.
              In den biologischen Wissenschaften sind die Fachkenntnisse über den Bedarf von Schweinen oft weit größer als bei den Praktikern, weil ihr Wissensbereich nicht durch wirtschaftliche Zwänge eingeengt wird.
              Entscheidender Maßstab ist letztendlich geltendes Recht. Dieses zu missachten ist sittlich verwerflich und führt in der Allgemeinheit zum Bild vom seine Tiere misshandelnden Landwirt. Selbst wenn Schweinehalter geltendes Recht missachten oder nicht, sie können nicht von den Bundesbürgern erwarten, dass diese aus den Steuergeldern die Strafzahlungen für das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland aufbringen. Schließlich sind die geltendes Recht missachtenden Schweinehalter ursächlich verantwortlich für die rechtlichen Maßnahmen der EU.
              Unabhängig davon sind die Schweinehalter als Bürger in unserem Lande wie jeder andere verpflichtet geltendes Tierschutzrecht einzuhalten.

              • Reinhard Seevers sagt

                Na dann, schaffen wir möglichst viele neue Gesetze, damit es möglichst viele Kriminelle gibt, die ja gesellschaftlich gewollt sind.
                Ihr Rechtsverständnis macht mir Angst. Das Tierschutzgesetz im GG war der Anfang für ein zügelloses Schaffen von kriminalisierter Tierhaltung durch endlose.Definition mit Hilfe unzähligen wissenschaftlichen Betrachtungen an deren Ende das Tierrecht steht….und damit das Ende unseres gesellschaftlichen Friedens…..das ist Fakt.

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                • Johannes sagt

                  Ihre Angst kann ich nicht nachvollziehen. Das Tierschutzgesetz machte 1933 den Anfang. Es wurde seinerzeit geschrieben vom damaligen Direktor des Berliner Zoos und einem Tierarzt. Als die Nationalsozialisten im Reichstag seine Bedeutung für ihre Ideologie erkannten, wurde es dort mit Mehrheit verabschiedet. Da es weitgehend frei von NS-Ideologie war, wurde es von den Besatzungsmächten nicht für ungültig erklärt. 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in Art. 20a GG dem Schutz der natürlichen Grundlagen als Staatsziel hinzugefügt. Seit über 20 Jahren gilt bei uns ein ethischer Tierschutz, der das Tier um seiner selbst willen schützt, nicht aus wirtschaftlichen Gründen. Der ethische Tierschutz ist üblich im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Ein wesentliches juristisches Merkmal ist der “vernünftige Grund”, der es erlaubt Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. Agrarkriminalität entsteht nicht, weil es Tierschutzrecht gibt, sondern erst wenn Übeltäter vorsätzlich oder fahrlässig geltendes Recht missachten.
                  Scheinheilig erscheint einerseits die Forderung nach einer strengeren Strafe für Hausfriedensbruch in Schweinestallungen, andererseits fortgesetzten Rechtsbruch im Bereich der Schweinehaltung zu rechtfertigen zu wollen, weil der Berufsstand offensichtlich nicht willens oder fähig ist die Haltungsbedingungen in der industriellen Schweinehaltung so zu verbessern, dass Verhaltensstörungen selten werden.

                • Reinhard Seevers sagt

                  Laberrabarber….welche Auswirkungen hatte denn das Tierschutzgesetz von 1933 auf die Nutztierhaltung bis zur Manifestierung im GG 2002 und welche Folgen hat es nun für die Landwirtschaft. Nutztierhaltung?
                  Der ethisch moralische Anspruch endet ja nicht mit dem Verbot der Anbindehalting, er wird sich unendlich fortsetzen und tut es bereits. Ich lehne solche dekadenten Denkweisen ab, weil sie unsere Gesellschaft zerstören werden.

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              • Jürgen Donhauser sagt

                @Johannes, deine Ausführungen, dass sich alle an das Tierschutzgesetz halten müssen stimmt nicht! Beispiel:
                Ein Wirbeltier darf nicht ohne Betäubung geschlachtet werden – warum gibt es für bestimmte Religionsgemeinschaften die Erlaubnis zum Schächten?

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                • Johannes sagt

                  Diese Erlaubnis gab es in der Vergangneheit für bestimmte Religionsgruppen, wenn sie gegenüber den zuständigen Behörden die Notwendigkeit glaubhaft machen konnten.
                  Beruhend auf der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit und § 4a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG.
                  Diese Ausnahme wurde z.B. im Freistaat Bayern seit 2010 nicht mehr gewährt. Sie gibt es auch nicht mehr seit dem Urteil des EuGH vom Dezember 2019.

              • Jürgen Donhauser sagt

                @ Johannes: “Selbst wenn Schweinehalter geltendes Recht missachten oder nicht, sie können nicht von den Bundesbürgern erwarten, dass diese aus den Steuergeldern die Strafzahlungen für das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland aufbringen.”
                Dann haben wir offensichtlich unfähige Politiker bzw. Ministeriumsmitarbeiter die es nicht schaffen die EU vom Gegenteil zu überzeugen. Andere Länder schaffen es schon seit Jahren, trotz offensichtlicher Vertragsverletzungen ohne Strafzahlungen davon zu kommen – zum Wohle ihrer Bürger und zum Wohle der Produzenten!

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                • Johannes sagt

                  Alle drei Vertragsverletzungsverfahren wurden während der Amtszeit von Politiker der Union (Seehofer, Schmidt und Klöckner) eröffnet. Sie sind nach dem Wortlaut der RL 2008/120/EG Anh. I Kap. I Nr. 8 zutreffend.

    • Johannes sagt

      @Reinhard Seevers:
      Ich finde es gut und richtig, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in die Tierschutzgesetzgebung finden.

      • Tierschutzgesetzgebung und Verfassungsrang sind aber schon 2 Paar Stiefel.
        Verfassungsrang wird von monothematisch fixierten Diskutanten wie Ihnen dann gern benutzt, um ein Ende der Debatte zu behaupten, da ja “höhere Werte” gesetzt seien.
        Kapern Sie eigentlich auch anderswo Kommentarthreads um off topic ihre Botschaften in serieller Penetranz abzusetzen?

        • Johannes sagt

          @Frank
          Ihre Unterscheidung ist zutreffend.
          Unser Tierschutzgesetz ist ein einfaches Gesetz im Vgl. zur Verfassung, es ist forma-materiell und gewährt bei Betroffenheit einen Rechtsanspruch darauf, vor Gericht gehört zu werden. Verfassungsrang haben z.B. Staatsziele wie der Tierschutz und der Erhalt der natürlichen Lebensbedingungen nachfolgender Generationen, beides in Art. 20a GG. Die Teilnehmer einer Debatte bestimmen i.R. ihre Länge.

  4. Jürgen Donhauser sagt

    @Johannes: “Abs. 2 besagt: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” und appellieren dabei an das “ökologische Gewissen” wie immer das auch definiert wird.
    Wenn hier Gleichheit vor dem Gesetz herrscht, warum wird in der Studie explizit an die Verantwortung der Landwirte appelliert? Warum gibt es noch Steingärten? Warum wird das Dachrinnenwasser immer noch zum absolut überwiegenden Teil in die Kanalisation abgeleitet statt großflächig versickern zu lassen? Warum wird nicht unter den Städten ihr eigenes Grundwasser als Trinkwasser gefördert, sondern die Flächen der Landwirte zu Wasserschutzgebieten erklärt? Warum findet die Müllentsorgung nicht in den Städten selbst statt? Warum werden immer noch Flächen enteignet um Straßen oder Industriegebiete zu bauen, um Arbeitsplätze für die urbane Bevölkerung zu schaffen (nicht für uns Bauern)? Warum findet die Energieversorgung (regenerativ) zum absolut überwiegenden Teil auf dem Land und nicht im urbanen Bereichen statt? Soviel zum Thema Verantwortung für die Flächen.

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    • Johannea sagt

      Der zitierte Abs. 2 gehört zu Art. 14 GG.
      Art. 3 Abs. 1 GG sagt: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”
      Ich habe nicht an das ökologische Gewissen appelliert, sondern vielmehr versucht den Schutz des Eigentums nach dem GG zu beschreiben.
      Steingärten gibt es, weil der Gartenbesitzer das Recht hat sein Eigentum nach seinem Willen zu gestalten (Art. 14 I GG) und weil er das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat (Art. 2 I GG). Ein Appell an eine bestimmte Berufsgruppe stellt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 I GG dar. Für die Entsorgung von Oberflächenwasser (Regen, Dachrinne) ist die Kommune zuständig, gegen Gebühr. Wasserschutzgebiete wurden eingerichtet, um das Trinkwasser vor Verschmutzung durch die Landwirtschaftliche Nutzung zu bewahren. Die Wasserversorger zahlen dafür an die Landeigentümer. Hier dient der Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit. Das Eigentum am Boden reicht nur bis in eine Tiefe von ca. 30 cm. Darunterliegende Schichten sind staatlich. Die Enteignung von Flächen ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. (Art. 14 III GG). Zur Verdeutlichung: Eigentum ist kein absolutes Recht, sondern wird gewährleistet. Inhalt und Schranken der Gewährleistung werden durch Gesetze bestimmt.
      Bauern sind ein Teil unserer Gesellschaft; deshalb gelten unsere Gesetze auch für sie.
      Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen erfolgt überwiegend durch Bauern, denen damit auch die Pflicht zu einem verantwortungsvollen Umgang damit zufällt.

      • Herr Herrmann Mann sagt

        Eigentumsrecht IST absolutes Recht. Besser googeln. Nicht nur bei juraforum halbgar durch die Information skippen. Da steht es sei “nicht absolut”, nicht dass es kein absolutes Recht sei. Es ist “nicht absolut”, da der Gesetzgeber es durch Gesetz einschränken kann. Wie alle anderen absoluten Rechte auch. Absoluter als Eigentumsrecht geht aber schon fast gar nicht. Der, der hier von Troll sprach, scheint gar nicht so falsch zu liegen. Googeln kann ich auch, und das offensichtlich besser als Du.

        Und zu behaupten impfen sei Nächstenliebe und wissenschaftlich belegt und alles wäre schon aufgeklärt. Lobt “Bürger-Räte”, die keinerlei Mandat haben und voll von gecasteten Bertelsmann-Leuten stecken, die Correctiv als Kontrollinstanz meiner Meinung “fordern”. Ich fordere, dass ihr mich mal alle in Ruhe lasst! Aber lass keine Mystik und Theologie Hokuspokus da rummachen – sondern schön wissenschaftlich. Ich bin Wissenschaftler, Da war NIX wissenschaftlich. Ich hab tatsächlich direkt – u.a. – Wissenschaftstheorie studiert. Aber da kommt mehr, und mehr. Das glaubt man nicht einfach alles so und schreibt ellenlange Texte dann darüber, die nicht stimmen. Nicht mal ein Idiot tut das. Könnte ein Idiot gar nicht, all die Themen schön aufgelistet nacheinander. Es sei denn, man betitelte Staatspropagandisten mit “Idiot”. Würd mir fern liegen. Ich halt sie für – was anderes. Staatspropagandisten. Behaviourismus war ein anderes meiner Fächer. Mein Lieblingsfach. Sehr interessiert hat mich aber auch paternale und maternale Hypnose. Milten Modell. Neurolinguistische Programmierung. Oder sagen wir anders: Gehirnwäsche.

        Entweder bezahlter Propaganda-Troll, oder Hochstapler. Hör aber auf, Dich als Christ auszugeben. Es ist augenfällig, das Du keiner bist. Erklär doch mal agape. Ach lass, hast Du schon 3x falsch getan. Ja, ne, nix mit Balken in meinem Auge in diesem Fall. DAS ist nämlich agape. Als Christ würdest Du das verstehen.

        Weder Christ noch Rechtsverdrecher – so viel ist klar. Normal bin ich nicht so hart, aber jemand der sich als Christ ausgibt, keiner ist, und erzählt das wäre Nächstenliebe. Junge, Du willst nicht allzuschnell vor Gott stehen, wenn Du Dinge auf den Kopf stellst. Wir wissen wer das tut. Du brauchst noch etwas extra agape Liebe hier. Und auch nix andere Wange oder so. Auge um Auge. Jesus hat die Geldwechsler auch im Zorn aus dem Tempel gejagt. Nun ist es nicht an mir, Dich zu verjagen, aber die Leviten les ich Dir.

        Zum Abschluß vielleicht noch mal zur Erinnerung für den einen oder anderen Christen hier, weil der Jo so gerne erzählt wie man sich an all die Gesetze des BUNDes (falsch) hält und naturgemäß halten muss: Daniels Gefährten haben sich nicht vor Nebudkadnizars goldenen Statue verbeugt. Selbst in Fremdherrschaft haben sie nur Gottes Gesetze befolgt. Die Christen heute lassen sich stattdessen den Gottesdienst verbieten. Wem folgt ihr wirklich?

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        • Johannes sagt

          @Herr Hermann Mann:
          Wir sind uns sicher einig, dass die Wirksamkeit einer AG/AK-Reaktion in einer Schutzimpfung wissenschaftlich belegt ist. Bewiesen ist auch der Schutz von Menschen durch Impfung gegen Tollwut, Tuberkulose, Keuchhusten, Masern, Röteln, Pocken, FSME. Der Schutz von Tieren gegen Tollwut Staupe, Geflügelpest, Infektiöse Bronchitis, BTV, Rindergrippeerreger, Borreliose, Schweineinfluenza.
          Für die Durchführung einer Schutzimpfung mag es verschiedene Motive geben, eine davon ist Nächstenliebe, eine andere ist die Vermeidung von Krankheitskosten. Es gibt sicher noch weitere Motive.
          Wir sind das Staatsvolk auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und haben unsere Staatsgewalt auf unsere Staatsorgane delegiert. Es ist selbstverständlich, dass wir die Gesetze des Bundes und der Länder im Geltungsbereich des Grundgesetzes einhalten. Wir wollen keine Anarchie.
          Die historischen Wurzeln unseres Rechtssystems liegen u.a. im germanischen und römischen Recht. Unser Rechtsstaat gibt uns Schutz vor willkürlicher Ungleichbehandlung. Auch die Zehn Gebote sind neben anderen Überlieferungen in unsere Rechtsstaatlichkeit eingeflossen.

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          • Jürgen Donhauser sagt

            @Johannes Die Argumentation der Nächstenliebe ist falsch!!! Es ist nachgewiesen, dass man durch Impfung vielleicht selbst nicht, oder nicht mehr so schwer erkranken, aber eine Weitergabe des Virus durch Geimpfte ist selbstverständlich möglich!!!

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            • Einfach mal “Impfung als Nächstenliebe” in die Suchmaschine eingeben…und staunen; genau damit ist der Troll zum Wiederkäuen angeregt. 😉😁

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                • Ach, komm…in Corona-Zeiten hätten die Kirchenfürsten zum Gebet für Gesundheit aufrufen sollen und nicht zur Pflicht für experimentelle Impfstoffe unter dem Denkmantel der Nächstenliebe. Und @Johannes ist hier gerade nicht “Ioannes Baptista”, sondern “was anderes”, was hier den Blog aufmischen darf.

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                • Johannes sagt

                  @ Peter
                  Der Corona-Impfstoff war hinreichend gestestet und als wirksam von wissenschaftlicher Seite beurteilt.

            • Johannes sagt

              @Jürgen Donhauser:
              Wirkung der Schutzimpfung ist die Linderung oder Verhinderung der Infektionskrankheit, bzw. Infektion. Damit verbunden die Linderung oder Verhinderung von menschlichem wie tierischem Leiden.
              Eine Weitergabe des infektiösen Agens ist möglich, bis das Impfantigen den Körper des Impflings zur Produktion eines wirksamen Antikörpers angeregt hat. Zeit spielt hier eine wesentliche Rolle. Oft auch die zweite, verstärkende Impfung. Ist der Impfschutz voll ausgeprägt, entfällt auch im Wesentlichen die Weitergabe des Feldantigens.
              Das dahinterstehende Motiv ist Impfenden. Es kommt vor im Eid des Hippokrates oder in der Tierärztlichen Berufsordnung.
              Schutzimpfungen können auch aus Nächstenliebe durchgeführt werden, als Ausfluß der christlichen Ethik.

        • Johannes sagt

          @Herr Hermann Mann:
          Wir sind uns sicher einig, dass “absolutes Recht” “uneingeschränktes Recht” bedeutet.
          Nach Wortlaut und Ziel des Grundgesetzes gehört Art. 3 I “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” zum absoluten Recht.
          Art. 14 GG jedoch nicht. Sein “Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.” ist eindeutig.
          Rechtsgültig und wirkmächtig ist lediglich die verfassungskonforme Auslegung, letztlich durch das Bundesverfassungsgericht. Andere theoretische Interpretationen sind praktisch bedeutungslos.

          • Jürgen Donhauser sagt

            @Johannes ich probiere es nochmals. Warum wird der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel in der Studie negativ bewertet und massive Einschränkungen (Verbote, Handelsbeschränkungen, Streichung von Prämien) für die Landwirte in der Bodennutzung gefordert im Sinne des Allgemeinwohls? Zeitgleich aber der Flugverkehr als Klimasünder boomt wie nie zuvor? Ist das nicht schizophren und scheinheilig? Warum müssen Landwirte als Ersatz zum Sündenbock herhalten, obwohl sie doch die einzige Branche neben der Forstwirtschaft sind die CO2 speichern können?

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            • Johaannes sagt

              Ihre Frage trifft die parteipolitische Situation. Ich halte die Gegensätzlichkeit für falsch. Es sollte ein sowohl als auch geben. Dies wird aber derzeit aus der Politik (FDP, CDU/CSU!) auf nationaler Ebene verhindert. Landwirte sind kein Ersatz, sondern Mitbeteiligte an der Umweltzerstörung. Nicht Pflanzenschutz an sich, sondern das bis in die Gegenwart reichende Übermaß der Anwendung solcher Mittel ist das Problem. Es finden sich PSM in Lebensmitteln, deren Zusammenwirken in der menschlichen Nahrung nicht bekannt ist. Ebenso wenig untersucht sind ihre Auswirkungen auf de belebte Umwelt, z.B. gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über die Auswirkungen von Glyphosat auf die Wasserlebewesen. Staatliche Verbote haben Schutzcharakter zugunsten von Natur und Mensch. Handelsbeschränkungen und Prämienstreichungen haben Lenkungswirkung auf die Verwendung von PSM. Für die Zerstörung der Artenvielfalt, den Verlust an Biodiversität ist auch die konventionelle Landwirtschaft verantwortlich. Es sind dringend auch in anderen Wirtschaftsbereichen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich, die aber durch die Politik und v.a. deren Lobbyisten derzeit erfolgreich verhindert werden. Die FDP hat im Koalitionsvertrag ein Tempolimit auf unseren Straßen verhindert. Die letzten Verkehrsminister, alle CSU, haben die Infrastruktur von Bahn und Straßen und Brücken verkommen lassen.
              Wenn die Art der Bodennutzung die umliegende Natur nachhaltig schädigt, verstößt sie gegen das Allgemeinwohl ist nichtzulässig. Wirtschaftlich-monetäre Interessen der industriellen Landwirtschaft sind dagegen nachrangig. 80 % der Böden in der EU sind beschädigt.
              Die politische Situation ist derzeit so, dass der Schutz der Umwelt, der Kampf gegen die Klimaveränderung gerichtlich erzwungen werden muss. Die in den Folgen unübersehbare Klimaveränderung zu leugnen birgt den Nachteil, dass im Falle dass sich die Klimaveränderung als Wahrheit herausstellt, die Folgen bereits unumkehrbar sind und die Bewohnbarkeit unseres einzigen Planeten stark verringert ist.
              Umgekehrt führt eine nachhaltige Landbewirtschaftung ebenso wie eine umweltfreundliche Energiegewinnung zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Es ist doch einsichtig, dass fossil gebundenes CO₂ nichts in unserer Atmosphäre verloren hat, weil es die Wärmeabstrahlung der Erde behindert und so den Globus und auch die Weltmeere aufheizt. Letztere geben mehr Wasserdampf in die Atmosphäre ab, der dann in kurzer Zeit regional in heftigen Niederschlägen und Starkregen wieder auf die Erde niedergeht. Der Unterschied zur Vergangenheit liegt nicht im ob, sondern im wie häufig, stark usw.
              Wir brauchen weiterhin Landwirtschaft. Jedoch ist das Ausmaß der Landbewirtschaftung an der Naturverträglichkeit auszurichten.

              • Bauer Willi sagt

                @Johannes
                Ad 1. Bitte schreiben Sie Ihren Namen immer in der gleichen Weise, dann erkennt das System auch, dass es sich um die gleiche Person handelt und ich muss die Kommentare nicht freigeben.
                Ad 2. Ihr Kommentar enthält mehrere Falschaussagen. Es würde zu lange dauern, diese alle aufzuzählen. Ich habe sie alle schon mehrfach entkräftet
                Ad 3. “Wir brauchen weiterhin Landwirtschaft. Jedoch ist das Ausmaß der Landbewirtschaftung an der Naturverträglichkeit auszurichten.” Ein eklatanter Denkfehler!! Die Landbewirtschaftung ist an die Anzahl Menschen auf dem Globus auszurichten. Entscheiden ist, dass alle satt werden, weil es sonst Krieg gibt. Bio-Landbau schafft das nicht, wie selbst Urs Niggli (Bio-Papst) feststellt.

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                • Johannes sagt

                  @Bauer Willi
                  Wenn die Landbewirtschaftung die Natur kaputtmacht werden bestimmt nicht alle satt. Auch konventionelle Landwirtschaft muss nachhaltig sein.
                  Weniger Fleisch und mehr Pflanzliche Nahrung ohne Mangel macht auch mehr Menschen satt.

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, dann wußtest Du auch bestimmt, dass bei der Herstellung 1 kg veganes Lebensmittel zeitgleich unvermeidbar ca. 4 kg pflanzliche Nebenprodukte anfallen die nicht zur menschlichen Ernährung nutzbar sind – außer – man veredelt sie über einen Tiermagen. Ohne Tiere gingen sie den Menschen als Nahrung verloren.

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                • Johannes sagt

                  Jürgen Donhauser:
                  Deshalb halte ich die Tierhaltung auch für notwendig. Strittig ist das wie und das wieviel. Die genannten 4 kg können auch mit weniger Fleischproduktion verwertet werden.

              • Reinhard Seevers sagt

                “80 % der Böden in der EU sind beschädigt.”

                Wieder so eine Pauschalisierung. Im Nachbarort gibt es einen Hof, der ist seit 1517 in Familienbesitz und in Betrieb. Was gibt es nachhaltigeres in der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft? Was soll das dumme Nachgeplapper irgendwelcher NGO’s?

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, ist das die gleiche EU-Kommission die es für möglich hält den “grünen Stahl” wettbewerbsfähig herzustellen und sich vor schmutzigen Stahl durch Handelsbarrieren zu schützen? “Schenkelklopfer”, Wie die grüne Strategie aufgeht sehen wir reihenweise derzeit in der wirtschaftlichen Entwicklung. Deutschland ist inzwischen Spitze – als Schlußlicht!

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    • Herr Herrmann Mann sagt

      Gleichheit VOR dem Gesetz …. Und alle MENSCHEN.

      Die Gesetze beschäftigen sich aber nicht mit Menschen, sondern mit Personen. Bevor das Gesetz angewendet wird, sind alle als Mensch gleich und haben gleiche Rechte. Im Naturrecht, dem von den Regeln der Natur abgeleiteten Recht (nicht der sozialdarwinistischen, sozialistischen Überlagerung des Begriffs) hat jeder die selben Rechte.

      Im Naturrecht – gottgegebenem Recht – gibt es auch keine Personen. Da gibt es nur Mensch. Und der Mensch ist voll verantwortlich und haftbar für jede einzelne Tat die er tut. Er ist unversichert. Und kann auch nicht versichert werden, weil die Versicherungssumme nicht zahlbar wäre.

      Eine Person (Maske) dagegen ist eine Fiktion, die – in der Öffentlichkeit – versicherbar ist. Sie gehört auch nicht dem Menschen, sondern wird von jemanden, der eine Gebietslizenz hat (Staat) herausgegeben, damit der Mensch in der Öffentlichkeit (versichert) handeln kann. Unterschiedliche Personen können – und müssen u.U. – unterschiedlich versichert werden (haben unterschiedliche Rechte und Pflichen, die halt mit der Lizenz der Person daher kommen). Vielmehr ist es meist jedoch eher so, dass eine Person unterschiedliche Unter-Lizenzen erhält. Jeder “Beamte” z.B. hat – augenfällig – andere Rechte und Pflichten (Lizenzen) als eine Privatperson, ja selbst als seine eigene Privatperson. Dann spielt es auch noch eine Rolle, in welchem Rechtskreis eine Person emittiert wurde. Diplomaten, aber auch Richter, haben keine besonderen rechtlichen Privilegien, die sie unantastbar machen, sie befinden sich in einem anderen Rechtskreis, weswegen sie in dem Rechtskreis des BUNDes (u.U.) nicht haftbar gemacht werden können – oder überhaupt von Staaten. Frankreich z.B. konnte den Telegram-Gründer nur deswegen wegsperren, weil der sich irgendwann mal eine Lizenz eine französische Person zu nutzen besorgt hat. Er ist französischer Bürger und damit im Rechtskreis eines solchen.

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      • Johannes sagt

        Unser Grundgesetz nennt bereits im ersten Satz seiner Präambel den Menschen als seinen Gegenstand. In unseren Gesetzen und Verordnungen wird selbstverständlich der Mensch als natürliche Person verstanden. Daneben gibt es in unserem Rechtssystem die juristische Person, die aber ihrerseits in der Realität aus natürlichen Personen besteht. Und es gibt das Rechtsobjekt, das den Inhalt von Rechtsakten darstellt. Der Mensch, die natürliche Person, unterscheidet sich vom Rechtsobjekt darin, dass er nicht gehandelt werden darf i.S. von kaufen-verkaufen, schenken-verschenken, leihe-verleihen usw. . Dies ist z.B. die Weiterentwicklung römischen Rechts, das dieses Privileg nur den Bürgern Roms einräumte, währen andere Menschen als Sklaven gehandelt werden durften.

  5. Jürgen Donhauser sagt

    @Johannes: Ich habe mir gerade noch einmal den offenen Brief an den Bischof durchgelesen – ich finde keine Aussage ” mit Vorwürfen der Tierquälerei? Einziges Zitat mit Tieren:
    “Pauschale Vorwürfe in Bezug auf Tierhaltung, Dünger, Pflanzenschutz, Umweltschäden, die schon längst entkräftet wurden,”
    Warum sie Vorwürfe in Bezug auf Tierhaltung gleichsetzen mit Tierquälerei und dann eine Tierschutzdiskussion losbrechen, lässt darauf schließen, dass Sie wohl ein “Aktivist” sind und gar nicht ernsthaft diskutieren möchten. Wenn schon, dann hören Sie sich zunächst erst mein Hörbuch “Kommen Veganer in den Himmel?” https://www.youtube.com/watch?v=NOkjSZ8a06w an. Das erspart mir eine lange Erklärung.

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    • Johannes sagt

      @Jürgen: Im dritten Absatz steht folgender Satz:”

      Pauschale Vorwürfe in Bezug auf Tierhaltung, Dünger, Pflanzenschutz, Umweltschäden, die schon längst entkräftet wurden, werden aufgewärmt.” Doch eigentlich ganz logisch: In “Vorwürfen in Bezug auf Tierhaltung” sind Missstände in der Tierhaltung impliziert. Diese wirken sich auf das Wohlbefinden von Tieren aus. Ist ihr Wohlbefinden gestört, leiden Tiere.
      Ich bin kein Aktivist, auch wenn mir Tierschutz ein großes Anliegen ist. Nicht nur Veganer haben ein Herz für Tiere, und setzen sich dafür ein, dass es ihnen gut geht. Ich habe den zitierten Satz zum Anlass genommen, das aktuell drängende Problem der quälerischen Misshandlung von Tieren durch routinemäßig durchgeführte pauschale nicht kurative Eingriffe an Tieren zur Sprache zur bringen.

      • Jürgen Donhauser sagt

        @Johannes, wir kommen sie auf die absurde Idee von „tierquälerischen“ Eingriffen – diese Maßnahmen sind vorbeugender Tierschutz!

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        • Johannes sagt

          Tierquälerisch sind nicht rechtskonforme Eingriffe.
          Ein nicht kurativer Eingriff ist nach dem Tierschutzgesetz nur im Einzelfall erlaubt, wenn sie er unerlässlich ist für den Schutz des Tieres und anderer Tiere für die Nutzung. Dies ist nicht der Fall beim Kupieren von Lämmerschwänzen, weil es mildere Alternativen gibt.
          Gemäß RL 2008/120/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft erlaubt in Anh. I Kap. I Nr. 8 sind “Alle Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der Identifizierung der Schweine in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften dienen und die zu Beschädigung oder dem Verlust eines empfindlichen Teils des Körpers oder einer Veränderung der Knochenstruktur führen sind verboten. Es gelten folgende Ausnahmen:
          Ein Kupieren der Schwänze oder eine Verkleinerung der Eckzähne dürfen nicht routinemäßig und nur dann durchgeführt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass Verletzungen am Gesäuge der Sauen oder an den Ohren anderer Schweine entstanden sind.
          Bevor solche Eingriffe vorgenommen werden, sind andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden, wobei die Unterbringung und Bestandsdichte zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund müssen ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen geändert werden.” Als Ursachen für das Schwanzbeißen gelten u.a. eine reizarme Umgebung, Beschäftigungsarmut und dadurch verursachte Langeweile, hohe Besatzdichte und dadurch hervorgerufener Platzmangel, ein ungünstiges Stallklima mit zu starker Schadgasbelastung und nicht schweinetaugliches Futter (siehe VG Magdeburg Urt.4.7.16,1 A1198/14). Entsprechende Maßnahmen sind in § 2 Nr. 1 u 2, 11 Abs. 8 TierSchG sowie i d TierSchNutztV §§ 3 Abs. 2 Nr. 1 u 2, 4 Abs. 1 sowie 22 Abs. 1 u 2 Nr. 2–4 vorgeschrieben. Vorbeugender Tierschutz ist also dann sinnvoll und statthaft, wenn obengenannten Bedingungen erfüllt sind. Keinesfalls aber pauschal.
          Wenn oben genannte Bedingungen erfüllt sind, ist nachzuweisen, dass und wie häufig Verhaltensstörungen bei den Ferkeln auftritt. Wenn ein bestimmtes Maß überschritten wird, ist das Ferkelschwanzkupieren für die nächste Charge, die aufgestallt wird erlaubt. Kontrolle und der Bestände und die Dokumentation der Befunde sind bereits in TierSchG und TierSchNutztV vorgegeben. Die von ISN geforderte europäische Vorschrift besteht bereits seit 2008!
          Da stets weniger als 100 von 100 Ferkeln gebissen werden, ist ein pauschaler Eingriff bei 100 von 100 Ferkeln immer dann bei den Ferkeln kein vorbeugender Tierschutz und folglich tierquälerisch, die nicht gebissen worden wären.
          Das Ausbrennen der Hornknospen bei Kälbern ist nicht unerlässlich, weil es mildere Alternativen gibt.
          Dass die länger anhaltende Anbindung von Rindern eine quälerische Misshandlung von Tieren darstellt ist jedem durchschnittlich mit Empirie für Tiere begabten Menschen klar. Spezifische tiermedizinische Kenntnisse sind dazu nicht erforderlich.

          • Jürgen Donhauser sagt

            @Johannes ich kann Dir versichern Du liegst mit deiner Annahme wie man Kanibalismus vermeidet völlig falsch. Ich habe auch 7 Jahre lang ökologisch gewirtschaftet und meine Bioferkel selbst zu den Biomästern gefahren. Trotz mehr Platz und Stroh hast dort trotzdem Schwanzbeißen gesehen.

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            • Johannes sagt

              @ Jürgen Donhauser
              Soweit ich weiß, gibt es derzeit keine hundertprozentige Lösung, um Verhaltensstörungen bei den Ferkeln zu vermeiden. Das rechtfertigt aber nicht pauschal alle Schwänze zu kürzen, sondern nur dann, wenn es unerlässlich ist, wie es in Anh. I Kap I Nr. 8 der RL 2008/120/EG auf europäischer Ebene und in § 6 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG festgelegt ist. Die gute landwirtschaftliche Praxis sagt genau dasselbe. Schon bei den ersten Untersuchungen zum Kannibalismus im Jahre 2010 an norddeutschen Schlachthöfen lag die Häufigkeit von Kannibalismus bei konventionell gehaltenen Ferkeln signifikant über dem Wert, der bei Bioferkeln gemessen würde. Übrigens werden auch kupierte Ferkelschwänze von Buchtgenossen bebissen. In der Schweiz ist das Ferkelschwanzkupieren seit 2008 verboten. Trotzdem bekommen die Schweizerinnen und Schweizer einheimisches Schweinefleisch. Es gibt bereits den Aktionsplan Kupierverzicht auf Länderebene. Dass sein Inhalt in das TierSchG übernommen werden soll geht u.a. darauf zurück, dass die BR Strafzahlungen aufgrund des dritten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des rechtswidrigen, pauschalen Ferkelschwanzkupierens vermeiden will.

              • Jürgen Donhauser sagt

                @Johannes probiere es aus und halte selbst eine Anzahl Schweine von denen Du leben kannst!

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser:
                  Warum jetzt diese Ausflüchte?
                  Kein Tierhalter steht über dem Gesetz, damit er davon leben kann. Im Gegenteil. Es ist dem steuerzahlenden Bürger nicht zuzumuten für die Vertragsstrafen aufzukommen, die fällig werden, weil ein kleiner Teil der Landwirte nicht fähig oder nicht willens ist bestehende Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Sich wirtschaftliche Vorteile gegenüber Mitbewerber zu verschaffen durch Rechtsbruch gilt als verwerflich und sittenwidrig.

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, warum Ausflüchte? Du bist ja offensichtlich kein Schweinehalter und hast damit keine Praxiserfahrung. Damit bist Du für mich kein ernstzunehmender Diskussionspartner. Und wenn Du hundertmal die Verordnung zitierst – es funktioniert nicht. Deshalb hören bei uns Sauenhalter auf und die Ferkel werden mit kupierten Schwänzen importiert.

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser:
                  Auch ein Nichtschweinehalter kann Erfahrung haben im Umgang mit Tieren. Sachargumente, die mich widerlegen fehlen, offensichtlich; daher die Ausflüchte auf die angebliche Erfahrung von Praktikern aus der Landwirtschaft. Diese kennen aber i. d. R. nur ihre eigenen Bestandsverhältnisse. Unbekannt ist ihnen das Verhalten von Schweinen in naturnahen Lebensverhältnissen. Dass Schweinehalter aufhören ist normal aufgrund der Altersstrukturen in der Landwirtschaft. Der Import von Ferkeln mit kupierten Schwänzen ist nur eine Frage der Zeit, weil das Vertragsverletzungsverfahren auch gegen die Niederlande und Dänemark läuft. Schweinehalter, die nur wirtschaftlich arbeiten können indem sie Gesetze übertreten, sind ohnehin in unserem Rechtsstaat gesellschaftlich unerwünscht. Die Möglichkeit des vorbeugenden Tierschutzes ist im Gesetz vorgesehen, nicht jedoch die oberflächliche, pauschale Maßnahme ohne Nachweis der Unerlässlichkeit.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, du musst dich besser informieren , ich war Schweinespezialberater im süddeutschen Raum für ein großes Agrarunternehmen und hatte auch Kontakt mit den großen staatlichen Versuchsgüter. In Sachen Kanibalismus bei langen Schwänzen sind sie allesamt bisher gescheitert. Lies dir einfach die Studien dafür durch. Du hast einfach keine Ahnung – viel heiße Luft. Ideologie eben. Schalt den Disneykanal an und leb in der fiktiven Blase der Animation weiter.

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser:
                  Sie sind in Deutschland gescheitert in dem Versuch Verhaltensstörungen bei Schweinen vollständig auszuschalten.
                  Das sieht auch die RL 2008/120 EG nicht vor.
                  Ferkelschwänzekupieren ist erlaubt, wenn es unbedingt notwendig ist, im Einzelfall. Pauschal ein Stück zu amputieren, ohne die Notwendigkeit zwingend nachzuweisen, ist rechtswidrig. Da das Ferkel bei seiner Geburt einen unversehrten Ringelschwanz hat, ist dieser natürlich. Erst die Haltungsbedingungen der Tiere führen zu Stress, der sich u.a.in Kannibalismus äußert. Logischerweise sind die Stressursachen zu ermitteln und abzustellen wie es unser Tierschutzrecht vorsieht. Wenn dies nicht gelingt, ist das Ferkelschwanzkupieren unerlässlich und damit zulässig.
                  Rechtswidrig ist der pauschale Eingriff ohne Nachweis der Unerlässlichkeit im Einzelfall.

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes, jetzt sind wir beieinander wenn Du schreibst: „Wenn dies nicht gelingt, ist das Ferkelschwanzkupieren unerlässlich und damit zulässig.
                  Rechtswidrig ist der pauschale Eingriff ohne Nachweis der Unerlässlichkeit im Einzelfall.“

                  Und genau das machen wir doch die ganze Zeit. Wir dokumentieren inzwischen Jahre lang, dass eine Haltung mit langen Schwänzen immer wieder einmal zu Kanibalismus führt, und wenn es nur zu Beginn 1 % der Tiere betrifft. Dann aber rasend schnell um sich greift, weil der Geschmack des Blutes für die zwanghaft per Gesetz zu Vegetarier verurteilten Schweine zu verlockend ist. Wir dokumentieren also seit Jahren immer wieder das gleiche Geschehen, müssen die eskalierten Versuchsgruppen vorzeitig beim Schlachter herschenken oder nottöten. Dieses Leid wollen wir unseren Tieren durch das Kupieren ersparen – das nenne ich Tierschutz! Man kann natürlich, wie Du als Nichtpraktiker, diese Tatsache verdrängen und an seiner Ideologie festhalten – das hat aber dann nichts mehr mit Tierschutz zu tun!

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                • Johannes sagt

                  @Jürgen Donhauser:
                  Wenn schon seit Jahren dokumentiert wird, warum sträuben sich dann ISN und DBV dagegen, dass diese Vorgehensweise ins Tierschutzgesetz übernommen wird. Warum wird dann von diesen Berufsvertretungen behauptet, es käme mit der Pflicht zur Dokumentation ein Bürokratiemonster auf die Schweinehalter zu. Ist das nicht pure Ideologie?

                • Jürgen Donhauser sagt

                  @Johannes ich verstehe Deine Frage:“ Wenn schon seit Jahren dokumentiert wird, warum sträuben sich dann ISN und DBV dagegen, dass diese Vorgehensweise ins Tierschutzgesetz übernommen wird.„ nicht.
                  Du vertrittst also die Meinung, wir sollen weiterhin diese zeitraubende und überflüssige Dokumentation verpflichtend fortführen, obwohl es sich gezeigt hat, dass es nichts bringt? 🤷🏼‍♂️🤷🏼‍♂️🤷🏼‍♂️
                  Kann es sein, dass Du Beamter bist?

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                • Johannes sagt

                  Jürgen Donhauser
                  Ich bin kein Beamter.
                  Die Eigenkontrolle und die Dokumentation erspart immer dann, wenn kein Schwanzbeißen auftritt, der nächsten Ferkelpartie, die eingestallt wird, das Schwanzkupieren.
                  In Betrieben, die nie auf das Schwanzkupieren verzichten können, haben suboptimale Haltungsbedingungen für ihre Tiere. Das verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Sie sind also verpflichtet, die Haltungsbedingungen für ihre Tiere zu verbessern. Dass dies gelungen ist, wird über die Dokumentation belegt.
                  Es gibt Schweinehaltungen, ich kenne solche persönlich, in denen die Ferkel mit unversehrtem Ringelschwanz glücklich sind. Schwanzbeißen ist also kein Naturereignis, sondern menschengemacht.

                • Reinhard Seevers sagt

                  ‘Schwanzbeißen ist also kein Naturereignis, sondern menschengemacht.”

                  Hab gerade Kopfkino. 🤪🍺

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                • Jürgen Donhauser sagt

                  @ Johannes – du bist also kein Beamter. Woher kommt also deine Lust sinnlose Bürokratie (Eigenkontrolle und Dokumentation Schwanzkupieren) fortzuführen, wenn wir (inklusive staatliche Versuchsgüter) schon Jahre bewiesen haben, dass es nicht geht. Die Lust also diese sinnlose Bürokratie aufrecht zu halten um Menschen unnütz zu beschäftigen muss doch bei Dir einen Grund haben – welchen?

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  6. Ursula sagt

    Meiner Meinung nach wäre es viel wichtiger wenn die Kirche über

    – Auflösung des Römischen Rechts seit dem 21.Juni 2011 die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst über Ritus Mandamus und Ritus Probatum, öffentlicher Eintrag: 983210-331235-01004
    – Alle Cestui Que Vie- Trusts seit 15. August 2011 aufgelöst ( Öffentlicher Eintrag Nummer: 983210-341748-240014)
    – Motu Proprio vom 11. Juli 2013 Papst Franziskus
    berichten würde.

    -> Anstatt die Bauern ihre Arbeit erklären zu wollen
    -> Impfungen als Nächstenliebe zu verkaufen
    -> Menschenhandel als Seenotrettung zu deklarieren
    -> Endlich die ganzen Missbrauchsopfer ordentlich entschädigen

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    • Reinhard Seevers sagt

      Danke für den Hinweis, das ist wirklich interessant..Auszug:

      ..”Dieses vom Papst ausgestellte Dokument ist historisch gesehen das signifikanteste und wichtigste Gesetz, das die Goldene Regel als oberste Gewalt anerkennt:

      Goldene Regel als höchstes Gesetz:
      „Alle Menschen sind ausgestattet mit universellen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“ Für uns Menschen ist dieses bis zu seiner Widerlegung das alleinig gültige Gesetz!

      Bei einer Audienz des Internationalen Währungsfonds am 18. Januar 2016 hat Papst Franciscus zugestimmt, alle Vermögenswerte der Vatikan-Bank an die Menschheit zurückzugeben. Der Römische Heilige Stuhl hat den notwendigen rechtlichen Verzichts-Prozess abgeschlossen und hat dadurch die Kontrolle über die Menschheit aus eigener Wahl abgegeben. Also hat der Papst alle Ansprüche auf die Vermögenswerte, Ressourcen und Bevölkerung der gesamten Welt mit seinem freien Willen aufgegeben.”

      5
    • Brandenburg sagt

      Was ist das für eine Kirche die die Impfung empfohlen hat und während der Pandemie den Kirchgang verbot. Heute weiß man, dass man gelogen hat. Dies ist nicht mehr meine Kirche.

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      • Johannes sagt

        Die kirchliche Impfempfehlung war eine Weitergabe der staatlichen, evidenzbasierten Empfehlung.
        Die Empfehlung den Kirchgang als das Zusammentreffen vieler verschiedener Menschen in unterschiedlichen Infektionsstadien zu vermeiden war sicher epidemiologisch sinnvoll.

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        • Reinhard Seevers sagt

          Haben die rki-files die Evidenzbasierung eben nicht dargelegt, dafür aber die staatliche Willkür?🤗

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          • Johannes sagt

            Ob in diesen rki-files gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen wurde bleibt eine reine Tatsachenbehauptung, bis der Sachverhalt gerichtlich geprüft und entschieden sein wird.

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            • Reinhard Seevers sagt

              Deshalb wird ja auch eine Aufarbeitung gefordert, was die Verantwortlichen scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.🥳

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              • Johannes sagt

                Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist bereits in der Planung. Es besteht noch keine Einigkeit darüber, in welchem Rahmen diese erfolgen soll. Im Gespräch sind verschiedene Gruppen: Ein Bürgerrat, ein Untersuchungsausschuss oder ein Expertengremium.
                Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht mehr zu erwarten, weil Straftatbestände bereits vor den Gerichten verhandelt würden. Es gibt auch bereits eine verwaltungsrechtliche Aufarbeitung auf Länderebene. Wichtig sind Lehren, die aus den Geschehnissen für die nächste Pandemie gezogen werden. Teufel und Weihwasser als mystische und theologische Themen bleiben besser außen vor.
                Ich wünsche mir eine wissenschaftsbasierte Aufarbeitung in der nächsten Legispaturperiode.

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    • Johannes sagt

      Schutzimpfungen sind tatsächlich ein Ausdruck von Nächstenliebe, denn den Impflingen wird die Möglichkeit gegeben sich auf wissenschaftlich fundierte Weise vor Infektionskrankheiten zu schützen.
      Wie die Kirche zu Privateigentum steht ist zweitrangig vor dem Art. 14 GG der da lautet: “Das Eigentum […] werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt.”
      Und Abs. 2 besagt: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” Nach den Auslegungen durch das BVerfG soll der Art. 14 GG dem Grundrechtsträger einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich erhalten und dem Einzelnen eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens ermöglichen. Das Grundrecht in Art. 14 steht in engem Zusammenhang mit der persönlichen Freiheit und gilt auch für die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Dass dies keine unendliche ist zeigt der Absatz 2. Dieser enthält eine Wertentscheidung von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat. Grundsätzlich sichert also der Art. 14 den Bestand des Eigentums in der Hand des Eigentümers, indem er allen Eingriffen Grenzen setzt. Die Inhalts- und Schrankenbestimmung der Nutzung des Eigentums kann durch beliebige Rechtsvorschriften erfolgen muss jedoch allen übrigen Verfassungsnormen gerecht werden, wodurch das Eigentum wiederum geschützt ist.
      Die Kirche beansprucht die Vertretung der göttlichen Schöpfung auf Erden. Diese ist jedoch nicht auf die Tiere und Pflanzen beschränkt, die von der konventionellen Landwirtschaft als nützlich und damit schützenswert angesehen werden. Die göttliche Sichtweise der Natur geht weit über den landwirtschaftlichen, vom Nützlichkeitsdenken beherrschten Horizont der Agrarblase hinaus. In der göttlichen Schöpfung haben Wolf, Biber, Fischotter und Saatkrähen ebenso ihren Platz wie Hausschweine und Rinder. Es liegt also in der christlichen Verantwortung des Menschen für die göttliche Schöpfung und für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
      Bistümer sind auf Erden hinsichtlich der Verpachtung ihrer Ländereien an marktwirtschaftliche Vorgaben gebunden. Die land- oder forstwirtschaftliche Produktion auf kirchlichem Pachtland ist nicht an Betriebsgrößen gebunden. Wenn Klein- und Kleinstbetrieben die Pachtleistung nicht erbringen können, dann zeigt das nur ihre mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ohne einen rechtlichen oder sozialen Anspruch auf ihre bevorzugte Berücksichtigung bei der Verpachtung kirchlicher Ländereien. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG gilt nicht unmittelbar, sondern wird durch den vom Souverän demokratisch legitimierten Gesetzgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgestaltet. Nach unseren marktwirtschaftlichen Grundsätzen ist eine defizitäre Betriebsgröße nicht erhaltenswert.
      Im “offenen Brief” an den Bischof wird fälschlicherweise behauptet die Vorwürfe der Tierquälerei an die konventionelle Landwirtschaft seien ausgeräumt. Das ist aktuell falsch.
      Erst der gesetzgeberische Akt der Bundesregierung wird die pauschalen, routinemäßig durchgeführten nicht kurativen Eingriffe bei Ferkeln, Kälbern und Lämmern auf das aktuell gesetzlich erlaubte Maß des Einzelfalls beschränken, wie es sowohl EU- als auch nationales Tierschutzrecht vorsehen (RL 120/2008 und RL 58/98, § 6 Abs.1 Nr. 3 TierSchG).
      Schon seit 2008 ist in der Schweiz das Ferkelschwanz kupieren verboten, ohne dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf einheimisches Schweinefleisch verzichten müssen.
      Dass, wie oft beklagt, der Landwirtschaft von dritter Seite drein geredet würde ist nicht weiter verwunderlich, da sie wiederholt ihre Unwissenheit hinsichtlich der guten landwirtschaftlichen Praxis und unserer agrarrechtlichen Bedingungen unter Beweis stellt.
      Wissen aus der Tierverhaltenskunde scheint unter den landwirtschaftlichen Tierhaltern nur marginal vorhanden zu sein, sonst würden sie selbstverständlich aus eigenem Antrieb auf die der länger anhaltende Anbindung von Rindern verzichten.
      Ich vermute, dass den Autoren des kritisierten bischöflichen Schreibens § 1 und 2 TierSchG sowie unser Staatsziel Tierschutz und Schutz der natürlichen Lebensbedingungen in Art. 20a GG geläufiger sind, als sie den landwirtschaftlichen Tierhaltern gemäß § 2 Nr. 3 TierSchG sein sollten. Solange quälerische Misshandlungen landwirtschaftlicher Tiere regelmäßig vorkommen, wird das Buhlen der Bauern und Bäuerinnen um Wertschätzung ihrer Arbeit vergeblich sein.

    • Johannes sagt

      Wenn Menschen in seeuntüchtigen Booten übers Mittelmeer schippern und dann Gefahr laufen zu ertrinken, dann befinden sie sich in Not auf See. Wie sie dorthin gelangt sind, ob durch Menschenhandel oder durch Kreuzfahrt spielt im Augenblick der Not keine Rettung.
      Unabhängig von christlicher Nächstenliebe gebieten uns auch die Humanität und Mitmenschlichkeit und die gemeinsamen europäischen Grundwerte diese Menschen im Augenblick der höchsten Gefahr und ohne Ansehen von Herkunft und Hautfarbe zu retten.

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        • Johannes sagt

          Die Neuroanatomie von Menschen gleicht sehr wohl derjenigen von Säugetieren.
          Gerade Schweine waren das wissenschaftliche Modell für die Entwicklung der Herzchirurgie, der Zahnimplantologie u.a. Wissenschaftszweige. Auch ohne Gleichsetzuung gibt es keine Rechtfertigung Tiere zu quälen.

          • Reinhard Seevers sagt

            “Auch ohne Gleichsetzuung gibt es keine Rechtfertigung Tiere zu quälen.”

            Und die Haltung pauschal mit Tierquälerei gleich zu setzen ist schamlos.

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            • Johannes sagt

              Ich bezeichne nicht pauschal die Haltung als tierquälerisch. Sondern die länger andauernde Anbindung von Rindern fügt diesen Schmerzen und Leiden zu, weil sie ihre natürlichen, angeborenen Verhaltensweisen nicht ausführen können. Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen verstößt gegen die Strafvorschriften des Tierschutzgesetzes, ist also kriminell und wird als Tierquälerei bezeichnet.

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  7. Rolf Sieling sagt

    Die Landwirtschaft und somit die Lebensmittel sind in Deutschland die einzige Inflationsbremse, einmal abgesehen vom politischen Geschenk des Deutschlandtickets. Das allein ist eine soziale Wohltat, die eigentlich Anerkennung verdient. Weder die Kirche, noch der Staat oder der Verbraucher ist sich dessen bewusst. Es darf vielleicht auch nicht sein, zumal die Fürsorgepflicht eigentlich anderen obliegt. An den äußeren Einflüssen auf unsere Gesellschaft sind die Verantwortlichen wohl auch nicht in der Lage etwas zu ändern. Geopolitik wird uns aufgezwungen bzw. unsere Wirtschaft ist wie ein Süchtiger abhängig von China und den USA. Nach unten treten geht leichter als Weltpolitik. Gerade im Umweltschutz haben wir in Europa seit 1990 unvorstellbar viel erreicht. Wer einmal selbst vor 1990 durch Polen gereist ist, kann das beurteilen. Wohingegen alle Art von Emissionen in USA, China und Indien bis heute zunehmen. Unsere schönsten Betriebe inclusive Landwirtschaft reduzieren die Produktion und dafür importieren wir. Es ist wie in der Kolonialzeit, nur eleganter. Damals hat die Kirche auch weggeschaut.

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  8. Bauer Fritz sagt

    Hallo Willi,
    hallo Herr Donhauser

    Zum Alles-Erschlagwort “Gemeinwohl”

    Es ist zwar wieder ein langer Kommentar von mir. Aber ich denke es ist notwendig und wichtig, daß man den Begriff des “Gemeinwohl” näher beleuchtet. Nur so kann man auch erkennen, welch Geistes Kinder jene sind, die uns damit wieder mal das Heil und die Erlösung der Welt bringen wollen.

    Ich biete deinen Lesern eine gesammelte Artikel und Beiträge zu diesem Thema an. Es ist wirklich erstaunlich (oder eigentlich auch nicht), daß kirchliche Institutionen und viel zu viele ihrer Vertreter, Sprecher, Einsager einem Schlagwort nachlaufen, das so gut klingt und in dem alles so schön hineinpaßt, was wann sich von einer heilen Welt so wünscht. Nur ist es halt ein totes Pferd, das nie gelebt hat und auch nie geritten ist.

    Im deutschen Sprachraum wurde der Begriff Gemeinwohl-Ökonomie (https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinwohl-%C3%96konomie ) erstmals von Joachim Sikora, Leiter des Katholisch-Sozialen Instituts der Erzdiözese Köln, verwendet. Gemeinsam mit Günther Hoffmann verfasste er 2001 die „Vision einer Gemeinwohl-Ökonomie – auf der Grundlage einer komplementären Zeit-Währung“. Als Quelle beruft er sich prominent auf die Enzyklika „Gaudium et spes“. Zu ihm gibt es aber sonst wenig Nachschlagenswertes zu finden (http://www.creapedia.com/w/index.php/Joachim_Sikora)

    Begonnen hat es erst irgendwie wieder mit einem Typen aus Österreich.
    Davon unabhängig entwickelte Christian Felber (https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Felber) zwischen 2008 und 2010 mit Unternehmern aus Wien und Niederösterreich Ideen für ein alternatives Wirtschaftsmodell, das er 2010 als Buch unter dem Titel Gemeinwohl-Ökonomie veröffentlichte. 2011 gründete sich in Wien auf Basis dieses Buchs der „Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie“.

    Stand Herr Felber als Tanzexperte und Magister der romanischen Philologie völlig unerwartet noch 2016 vor dem Olymp, neben Nobelpreisträgern wie Hayek, Kaynes, Friedman und Marx in einem Atemzug in Oberstufen-Schulbücher genannt zu werden, ohne auch nur jemals irgendeine fachlich anerkannte ökonomische Veröffentlichung zum Besten gegeben zu haben, wurde weiland Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) leider von über 140 missliebigen Ökonomieprofessoren genötigt dem Vorhaben ein Ende zu setzen. (https://www.derstandard.at/story/2000034370183/oekonomen-machen-gegen-attac-aktivisten-felber-in-lehrbuch-mobil)

    Ungeachtet dessen war und ist Herr Felber dennoch als Initiator des 2014 entstandenen Projekts Bank für Gemeinwohl auch deren Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, deren Ziel die Bankgründung als erste ethische Bank Österreichs war. Die Betonung ist auf “war” zu legen, denn unverständlicher Weise und mutmaßlich wiederum der Missliebigkeit geschuldet und dem Unvermögen wahre Größe, Können und Wissen zu erkennen oder gar zu dulden, wurde der Antrag auf eine Zahlungsverkehrslizenz von der österreichischen Finanzmarktaufsicht im Juni 2018 abgelehnt. Von den bei 6.000 Genossenschaftern eingesammelt 4,2 Millionen Euro sind liebenswürdigerweise nur mehr rund 1/3 vorhanden, zumal etwa 2,8 Millionen Euro innerhalb von zwei Jahren ohne jede Geschäftstätigkeit verbraucht wurden – als beredtes Beispiel, daß Gemeinwohl doch funktioniert und sei es nur und vorrangig zum Wohle der Akteuren. (https://www.derstandard.at/story/2000081659121/gemeinwohlbank-ist-gescheitert-zwei-drittel-des-kapitals-weg)

    Gestärkt durch dieses Wissen an die Machbarkeit weltrettender Größe tritt Herr Felber nun daher gerne wieder auf, um (vorwiegend seine eigenen positiven) Gemeinwohlerfahrungen weiterzugeben. Und was könnte sich da besser wieder anbieten als Schulen und Bildungseinrichtungen im Schoße der Mutter Kirche.

    Bereits 2012 erscheint ein Artikel (https://www.diepresse.com/726261/wie-man-sich-ein-weltbild-richtig-zurechtbiegt), in dem der Autor meint:
    Zitat: ” Christian Felber preist seine „Gemeinwohl-Ökonomie“ als „Wirtschaftsmodell der Zukunft“ an. Tatsächlich erinnert sein Modell an dunkle Epochen und trägt den Keim einer neuen Kommandowirtschaft in sich.

    Als „Linker“ greift man nach jedem Strohhalm, und Felber verspricht einen Mammutbaum: „das Wirtschaftsmodell der Zukunft“. So kühn war nicht einmal Marx. Der hat nur wenige, sehr allgemeine Sätze über die zukünftige „sozialistische“ Gesellschaft geschrieben (und gab damit leider Scharlatanen von Lenin bis Mao die Möglichkeit, sich auf ihn zu berufen).
    Ich begann zu lesen. Statt Erkenntnisgewinn – Ratlosigkeit! Es gibt Thesen, die sind so falsch, dass sie unwiderlegbar sind.

    Die „Linke“ tendiert fatal zu „role models“. Jedem Scheitern folgt ein neues Vorbild. Eine endlose Kette böser Irrtümer: Lenin, Stalin, Ho Chi Minh, Guevara, Castro, Mao, Chávez. Jedes dieser Modelle erwies sich als untauglich, da ineffizient und undemokratisch. Nun ist man auf den Felber gekommen und seinen kruden, simpel gestrickten, extrem bürokratiegetränkten Sozialismus, der eklektisch aus der Abverkaufs-Wühlkiste gescheiterter Ismen zusammengebastelt ist: vom frühsozialistischen Robert Owen über Titos „Selbstverwaltung“ zu einer Prise Genossenschaftswesen.
    Dazu eine inflationäre Beimengung des Adjektivs „demokratisch“, was dann eher nach Pfeifen im Walde klingt. Angesichts der Fülle an demokratischen Institutionen, die Felber zur Bändigung des Kapitalismus erfindet, wird einem angst und bange. Zitat Ende”

    Genau beschreibt den Inhalt dieser neuen Ideologie des “Gemeinwohls a la Felber” etwa auch der Ökonom Erhard Fürst (Forscher am Institut für Höhere Studien in Wien und Chefökonom der Industriellenvereinigung) ebenso drastisch wie anschaulich 2016 mit dem Titel “(https://www.derstandard.at/story/2000034981116/katastrophe-gemeinwohloekonomies)”:
    Zitat: “Unser aktuelles Wirtschaftssystem, das bei all seinen Schwächen nicht nur dem Westen hohen Wohlstand gebracht, sondern die wirtschaftliche Situation und Gesundheitsversorgung von Milliarden Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern deutlich verbessert hat, beruht auf wenigen Grundpfeilern:
    *) marktwirtschaftlicher Wettbewerb im staatlich vorgegebenen Rahmen,
    *) (überwiegend) Privateigentum an Produktionsmitteln (eigene Ergänzung: also auch Grund und Boden),
    *) Investitionsfreiheit,
    *) Rechtssicherheit,
    *) grenzüberschreitende Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalströme,
    *) Innovationsgesinnung, leistungsfähige Finanzsysteme und konvertible Währungen.

    Keiner dieser Grundpfeiler findet sich im Felber’schen Modell wieder.
    Felbers Konzept beruht auf
    *) Abschottung (z. B. Außenhandel nur mit Ländern mit vergleichbaren Standards, strenge Beschränkung der Kapitalströme, Verhinderung von Auslandsinvestitionen),
    *) Vergesellschaftung der Unternehmen (z. B. strenge Kontrolle der Business-Pläne der Unternehmen auf Gemeinwohlkompatibilität, Verstaatlichung aller größeren Unternehmen),
    *) Abschaffung des Wettbewerbs und des Marktes (z. B. staatlich verordneter Kooperationszwang),
    *) Zerstörung des Finanzmarkts (z. B. Reduktion der Banken auf reine Sparkassentätigkeit, strenge Kontrolle jeder einzelnen Kreditvergabe),
    *) Zerstörung des Geldsystems (z. B. gesamte Staatsfinanzierung durch die Notenbank, Einführung regionaler Parallelwährungen im Land),
    *) Abschaffung der Rechtssicherheit (z. B. durch willkürliche Definition des Begriffs “Gemeinwohl” und Ad-hoc-Kontrollentscheidungen der verschiedenen “Konvente”),
    *) strenge Höchstgrenzen für Vermögensbesitz (bei Überschreitung 100 Prozent Vermögenssteuer) und Einkommen etc. Zitat Ende.”

    Gerhard Schwarz (Leiter der NZZ-Wirtschaftsredaktion und ist heute Präsident der Progress Foundation) nimmt sich 2021,des Themas ausführlich an in seinem Artikel (https://www.nzz.ch/wirtschaft/gemeinwohl-statt-kapitalismus-hohle-kritik-an-marktwirtschaft-ld.1607904):
    Zitat: ” Auf leisen Sohlen unterminiert ein sympathischer Begriff unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem – der Begriff des Gemeinwohls.
    Als «Gemeinwohlökonomie» firmiert eine Denk- beziehungsweise Gefühlsströmung, die den Totalumbau der Marktwirtschaft anstrebt. Ihre Vision ist banal und beruht auf einem Zerrbild der Realität.

    Schließlich läuft die Berufung auf das Gemeinwohl praktisch immer auf eine Bevormundung hinaus. Jene, die davon reden, meinen zu wissen, was der Gesellschaft insgesamt frommt. Eine groteske Zuspitzung findet diese Haltung in der jüngsten Forderung, der Natur eine Rechtspersönlichkeit zu verleihen und ihre «wahren» Interessen durch Rechtsvertreter verteidigen zu lassen.

    Doch Gemeinwohl ist keine objektive Gegebenheit, auch dann nicht, wenn eine Mehrheit etwas als öffentliches Interesse deklariert. Was man damit nur erreicht, ist, dass man die Kritiker unter den Generalverdacht stellt, bloß Einzelinteressen statt das große Ganze zu verfolgen. Zitat Ende”

    Das also blüht uns im Reich des Gemeinwohls. Amen

    28
    • Herr Herrmann Mann sagt

      Das Ganze geht viel weiter zurück, mindestens bis auf Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag (1762). Diese Theorie verstößt zwar gegen die Rechtsgrundsätze, dass jeder die selben Rechte hat und dass man ein Recht, dass man nicht hat nicht delegieren kann – aber darum ging es Rousseau und seinen Wohltätern auch nicht wirklich. Mit einem angeblichen “Gesellschaftsvertrag” kann man aber die dumme Masse, die einfach immer jeden Schrott glaubt, kontrollieren. Vor allem wenn es der Großteil glaubt, weil der dann den kleinen anderen Teil zwingt sich an diesen nicht existierenden Vertrag zu halten. Demokratie ist die Diktatur der Masse. Und das ist nicht nur ein Spruch, sondern Fakt. Früher durfte man das auch sagen. Werd ja sehen, wie das heutzutage ist. Unrecht wird nicht zu Recht, wenn genügend Leute dafür stimmen. Nicht mal wenn alle dafür stimmen …

      “Der Staat” nutzt dann dieses Argument, um sich vom Schuldner zum Gläuber zu gerieren. Der Staat ist aber der Leistungsschuldner und der Bürger der Gläubiger. Seit wann hat der Schuldner weisungsrecht gegenüber dem Gläubiger? Weil aber alle glauben, sie müssten tun, was der Staat ihnen sagt, weil man von Geburt an eingetrichtert bekommt, man müsse tun, was die “Obrigkeiten” verlangen. Und man könne ja wählen, wenn einem das nicht passe. Witzlos, dass die Leute das ein Leben lang nicht peilen und ihre eigenen Kinder indoktrinieren. Und das Wahlen ein Witz sind, davon kann jeder Mitteldeutsche ab 40+ ein Lied singen. Ist wohl auch schon wieder so wie damals.

      Tatsächlich ist es so, dass jeder Einzelene einen Vertrag mit dem Staat hat. Vollig natürlich, weil Verträge sind natürlich. Den Vertrag schließt man, indem man eine Person beantragt – oder die Eltern für einen. Ist ja im kanonischem Reccht nicht anders: “Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person [..]” Can. 96 Man WIRD zu Person. Die Person gehört einem aber nicht, sondern dem Herausgeber. In dem Fall dem Staat. Der Mensch hat die Lizenz zur Nutzung der Person.

      Mit dem Erhalt der Person, übernimmt man auch die Bürgschaft für den Staat. Kurz; der Staat kann auf die Person einen Kredit aufnehmen. Dementsprechend ist der Staat auch derjenige, der die Anweisungen der Bürgen zu erfüllen hat. Würde so agiert, gäb es all die Probleme nicht, weil jeder wäre in Selbstverantwortung. Stattdessen geben alle ihre Verantwortung an den Staat ab. Und alle glauben ja, Olaf hätte was zu sagen Der hat nix zu sagen, sondern nur auszuführen, was wir sagen …

      Übrigens ist das auch ein toller Grund sich neue Bürger zu besorgen, weil so kann man schön immer neue Kredite aufnehmen. Vor allem weil die Gläubiger das ja nicht wissen, denn letztlich gehört die Kohle ja genau dem. Und wenn er es wüsste, würde er dafür sorgen, dass SEINE Resource nicht für Kriege etc. ausgegeben werden ….. oder der Eingewanderte würde sich nicht mit den Almosen abfinden, die die BR ihm vor die Füße wirft. Die SIND Goldstücke für die BR, werden aber genau wie die alt-Bevölkerung über den Tisch gezogen.

      Alleine das wird den BUND runterwirtschaften, weil die Höhe der Kredite letztlich abhängig sind von der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Allein darum geht es bei der Zuwanderung, und um die Nebenverdienste in der, was man mittlerweile Asylindustrie nennt. Es geht nicht um Menschen, sondern um Personen – und damit um viel Geld. Beim Tierschutz geht es nicht um Tierschutz, sondern darum, dass die Chemieindustrie, primär die Food-Design Industrie (neben den schon sowieso mit Industriemüll vollgestopften Fertignahrungsmitteln) nun auch synthetisches Fleisch, etc.) die lästigen Bauern als Konkurrenten loswerden will. Und zum anderen, wie es die Sozialisten (Globalisten) schon immer getan haben, um die Ernährungsgrundlage eines Landes zu zerstören, damit die Menschen dort kontrollierbar(er) werden. Hat Stalin gemacht, hat Mao gemacht, Hitler hätt es wohl auch gemacht, wenn nicht schon alle nix zu fressen gehabt hätten und er das nutzen konnte um an die Macht zu kommen. Und wenn sie es nicht mit Absicht machen, dann passierts eh, weil Planwirtschaft immer krachen geht. Und zwar schnell. Wir sind schon lange drin. Ich warte nur noch drauf.

      Etwas abgewandert, aber es betrifft alles dasselbe Grundproblem. Ein Punkt vielleicht noch. Die DDR nannte sich auch demokratisch. Vielleicht war sie es auch.

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      • Johannes sagt

        Ein theoretischer Text voll Systemkritik, der sicher manche Wahrheit enthält, aber keine Lösung.
        Fleisch aus dem Biokonverter besteht ebenso aus natürlichem Zellmaterial wie herkömmlich erzeugtes Fleisch. Quelle ist nämlich die Stammzelle, aus der sich die Zellarten differenzieren, im Zellhaufen und Embryo ebenso wie im Reagenzglas.
        Der wesentliche Vorteil von Clean Meal ist die Freiheit von Schmerz und Leiden in der Nahrungsmittelproduktion. Weder in der Haltung noch bei der Schlachtung.
        Die Anzüchtung von Stammzellen aus dem Nabelblut von Ferkeln bedeutet keine Tierqualen bei der Haltung der Schweine vom Ferkel bis zum Schlachtschwein, also keine qualvolle Enge im Geburtsstand, kein Vollspalten oder Lochgitterboden bei Aufzuchtferkeln und Mastläufern, kein Transportstress, keine qualvolle Betäubung im mit CO₂ gefluteten Transportkorb im Schlachtbetrieb. Kein Gülleüberschuss mit Überdüngung, kein Futttersoja aus dem Amazonasgebiet, und doch Biokonverter als landwirtschaftliche Produktionsstätte. Die Versorgung der Menschen mit tierischem Eiweiß wird gesichert, mit deutlich weniger Umweltbelastung.

        • Jürgen Donhauser sagt

          @Johannes – Lauter Aufzählungen von subjektiven Fehleinschätzungen. Das kommt wenn man zu viele Disneyfilme mit animierten, sprechenden Tierfiguren ansieht. Übrigens, Pflanzen können auch fühlen, kommunizieren, strategisch handeln und sich erinnern! Viel Spaß jetzt bei der Nahrungssuch!
          Einfach mal hier auf dem Blog „Können Pflanzen fühlen“ nachlesen.

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          • Johannes sagt

            Die Information über die gelungene Anzüchtung von Stammzellen aus dem Nabelblut von Ferkeln stammt aus TOPAGRAR. Unbestritten ist, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung in Teilen eine rohe und quälerische Misshandlung von Tieren darstellt. Siehe Gerichtsverhandlungen zu Tierschutzdelikten, oder die länger andauernde Anbindung von Rindern.
            Das Ob der Nahrungssuche steht nicht zur Disposition. Strittig ist das Wie des landwirtschaftlichen Umgangs mit unseren Mitgeschöpfen in gewissen Bereichen. Dass das Schlachten von Tieren mit Schmerzen und Qualen verbunden ist, wird von der EU nicht bestritten. Jedoch verlangt die EU-Tierschutz Schlachtverordnung, dass das Ausmaß so weit wie möglich verringert wird. Objektive Informationen gibt’s genug, sofern sie nicht geleugnet werden.
            Typisch für die Diskussion mit Landwirten ist, dass diese auf persönliche Angriffe und polemische Hetze ausweichen, weil es ihnen an sachlichen Gegenargumenten fehlt.

            • Jürgen Donhauser sagt

              @Johannes deine Aussage: „ Unbestritten ist, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung in Teilen eine rohe und quälerische Misshandlung von Tieren darstellt.“ ist so pauschal wie „alle Tierschützer haben eine Psychose“.

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              • Reinhard Seevers sagt

                Ist Johannes eigentlich der schon hier aufgeschlagene Ex-Tierarzt, der auch bei TA rumgetrollt hat? Kommt mir sehr bekannt vor die Penetranz.

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                • evtl ist es Johannes Maximilian Günther …..
                  aber egal es ist ein offener blog

                • Christian Bothe sagt

                  R.S.Das sehe ich auch so! Diesen ganzen Quatsch gab’s doch schon mal zu lesen…

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              • Johannes sagt

                @ Jürgen Donhauser
                Den pauschalen Vorwurf der Tierquälerei habe ich eindeutig auf Teile eingeschränkt. Ein solcher Teil ist unbestritten die länger andauernde Anbindung von Rindern. Sieehe auch die Niedersächsische Tierschutzleitlinie zur Haltung von Milchkühen S. 45.

  9. evo.... sagt

    Ich habe den Tag mit Musik hören ausklingen lassen. Das hebt immer meine Stimmung. Mit so einer gfühligen Rumba

    https://www.youtube.com/watch?v=tR9ZmPW6lNw

    könnte Mann manche Kirchgängerin zu nem angenehmeren Menschen machen.

    Wir reden immer von Vielfalt und des ist ja im Prinzip positiv. Ich aber leider den Eindruck, dass wir hauptsächlich Unfug übernehmen.

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    • Stadtmensch sagt

      Als Kritiker aller *Ismen schließe ich mich auch noch mit einem unqualifizierten Kommentar an:

      “Kirche ist nur auf DUB zu ertragen”:
      https://www.mixcloud.com/GrenzpunktNull/grenzpunkt-null-reloaded-93-walking-the-apocalypse/

      Ich mag die zur patriarchalen zweiten Natur des Menschen geronnene Ideologie nur wegen der blumigen Sprache.
      Wer eine Ahnung von den vielen geistigen Wenden in den monotheistischen Religionen hat, weiß, dass es immer nur um Legitimation von Knechtschaft geht. Mögen Systemstützen sich dazu bekennen. Mir egal.

      Siehe “Tagebuch der Menschheit”, Carel van Schaik und Kai Michel

      Solange beim Thema Privateigentum jegliche Diskussion beendet wird, geht alles seinen kapitalistischen Gang: Gewinner bekommt alles bzw. das was davon übrig ist…

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      • Ertl Elisabeth sagt

        Ich hatte einmal in einen katholisch-theologischen Kurs hinein geschmökert. Was mir am eindrucksvollsten hängen geblieben ist:
        Es gibt 3 katholische Frömmigkeitsformen:
        a) die monastische: die ersten Mönche waren Kulturbringer. Sie kannten den Evangeliumstext wirklich und wollten die Botschaft in die Tat umsetzen: Agrikultur, Bibliotheken, Spiritualität, Armenfürsorge. Da war viel Reformgeist: sobald ein Orden abgerutscht war in den Materialismus oder ins Machtstreben, entstand ein neuer.
        b) die Volksfrömmigkeit: Da hat sich viel Indigenes erhalten von den Kelten und Germanen her, in der Verehrung der Heiligen-Archetypen, die als Bauernheilige viel Respekt vor der Natur nahelegen.
        c) die klerikale Frömmigkeit: Der Weltklerus hatte nie eine andere Aufgabe als gemeinsam mit den weltlichen Herrschern für Ordnung zu sorgen, und daran hat sich auch nie etwas geändert und wird sich auch nichts ändern. Ob man aus der Kirche austritt oder nicht, hängt davon ab, auf welchem der drei Kirchenbilder man seinen Fokus hat.

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      • Marian E. Finger sagt

        @ Stadtmensch
        Worum soll es in den monotheistischen Religionen denn anderes gehen als um die Legitimation von Knechtschaft? Aber hallo! Die monotheistischen Religionen sind Erlösungsreligionen, und “Erlösung” ist nun mal gleichbedeutend mit dem “Freikauf aus der Knechtschaft”. Ist doch ganz klar: damit man einen Knecht aus der Knechtschaft freikaufen kann, muss der natürlich zuerst mal Knecht sein. Da kann man ja die Knechtschaft gar nicht abschaffen, sonst wird die Religion sinnlos.

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        • Die moderne Knechtschaft ist raffinierter als jemals zuvor, auch wenn sie gerade vordergründig nicht so bezeichnet wird. Wenn man mich von GEZ, der staatlichen Steuer- und Abgabenpflichtspirale und den sonstigen “Gemeinheiten des Systems” erlöst, halte ich mich gerne an die ursprüngliche Version des dritten Buch Moses Kapitel 27 Vers 30 ff. und singe jeden Abend noch ein Lied. …so, jetzt habe ich mich als ungläubiger Heide mal gewaltig aus dem Fenster gelehnt (und logisch auch abgeschrieben) …

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          • Johannes sagt

            Die Rundfunkgebühr gewährleistet die Freiheit weitgehend von Interessengruppen unbeeinflusste Informationen und Nachrichten zu erhalten.
            Staatsmedien und Privatmedien vertreten logischerweise Partikularinteressen.
            Unbestritten ist die Notwendigkeit von Steuern und Abgaben an die Gemeinschaft u Gemeinschaftsaufgaben zu lösen. Strittig ist die Höhe der Belastungen.

            • “Strittig ist die Höhe der Belastungen.”
              5 Euro pro Monat würde ich wahrscheinlich zahlen aber keine 18 Euro oder mehr.
              Sie haben ja schon mit ihrer Aussage “…gewährleistet die Freiheit weitgehend von Interessengruppen unbeeinflusste Informationen und Nachrichten zu erhalten.” mit “weitgehend” darauf hingewiesen die Freiheit ist eingeschränkt.
              Nach meiner Sicht sind die heutigen Leistungen des ÖRR nicht weitgehend frei sondern nur in geringem Umfang frei von Interessensgruppen. Übergriffige Eingriffe von Parteien z.B SPD Rheinland Pfalz. Leider kein Einzelfall. Die politischen Einstellungen der Mehrheit der Mitarbeiter eindeutig links sind dokumentiert.
              Einen Unterschied zwischen ÖRR und privaten kann ich nicht erkennen asugenommen in der Anzah der Mitarbeiter und der Vielzahl der Gruppen die beim Programm mitreden.
              https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/beschwerde-raab-spd-zu-swr-korrespondent-cdu-fraktion-fordert-ruecktritt-raabs-100.html

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              • Johannes sagt

                Ihre Einwände mögen berechtigt sein, bezüglich der Höhe des Rundfunkbeitrages. Das Ob steht nicht zur Disposition und ist vom BVerfG als verfassungskonform bestätigt.
                Wenn Sie die derzeitige Höhe des Beitrages nicht stemmen können, so können sie einen Antrag für Ermäßigung bzw. Erlass stellen.
                Die Höhe des Betrages errechnet sich aus dem Bedarf der ÖRR und wird durch ein Gremium bestimmt. Eine absolute Freiheit gibt es nicht. Ihre Einschätzung der Leistungen des ÖRR, der politischen Meinung der Mitarbeiter, die übrigens grundgesetzlich als Meinungsfreiheit geschützt ist, des Einflusses von Parteien (CSU in Bayern) ist ihre Privatsache, und als bloße Tatsachenbehauptung nicht als wahr bewiesen.
                Es steht Ihnen frei sich aus verschiedenen Medien ein eigenes möglichst objektives Bild zusammenzusetzen.

                • Reinhard Seevers sagt

                  Wieso erinnert mich das Geseiere so an den “Untertan” von Heinrich Mann? 🤔

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                • das BVerfG hat keinen Beitrag von 18,38€ festgelegt! Das sogenannte Gremium aus diversen Gruppen empfiehlt, aber bedarf der Zustimmung der KEF der Ministerpräidenten der Länder. Sie glauben doch nicht ernsthaft die KEF genannte Kommision ist unabhängig. Bei Wahlen entscheidet der Wähler finden sich genug Wähler kann man auch die GEZ Gebühr verändern vor allem wenn man bedenkt wie weit verbreitet die Unzufriedenheit mit der Höhe der Geühren und der Leistung man ist.
                  D ist schon eine Kuriosum wir haben mit 10 Mrd Euro den ÖRR mit dem höchsten Budget weltweit. Allen ist klar der ÖRR muß schlanker werden und was passiert? Genau nix ach nee wir brauchen mehr Geld.
                  “Es steht Ihnen frei sich aus verschiedenen Medien ein eigenes möglichst objektives Bild zusammenzusetzen.”
                  Natürlich bin doch nicht naiv und vertraue nur dem ÖRR das wäre ja fahrlässig. Die “Meinung aus verschiedenen Medien” kostet ebenfalls Geld deshalb ist es zwingend notwendig die GEZ Gebüren zu reduzieren um sich als Bürger eine ausgewogene Meinung bilden zu können.

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                • Reinhard Seevers sagt

                  Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen ARD, ZDF, dem Deutschlandfunk und den jeweiligen Ländern. Verträge sind änderbar oder aufhebbar, ist in einer Demokratie nunmal so. Auch die Mittel können von den Ländern verhandelt werden…..Gott ist da nicht im Spiel, nur der Souverän. 😎

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            • “Die Rundfunkgebühr gewährleistet die Freiheit weitgehend von Interessengruppen unbeeinflusste Informationen und Nachrichten zu erhalten.”

              Die Freiheit, etwas zu erhalten, ist meine Wahlfreiheit, die muss ich nicht bezahlen. Die Rundfunkgebühr sichert allenfalls, dass ein ÖRR-Programm angeboten wird. Dabei wird die Verpflichtung unabhängig und neutral zu liefern dem ÖRR zwar bezahlt, aber von ihm nicht erfüllt.

              Im Übrigen gibt es längst technische Lösungen, die dem ÖRR-Kunden sein Vergnügen lassen und den Nichtkunden nicht zur Bezahlung unerwünschter Versorgung mit linksgrüner Propaganda (es gibt Erhebungen über die Orientierung der Angestellten und auch entsprechende Aussagen von Angestellten) und staatsdienerischer Orientierung (die Regierungsfreundlichkeit kann man selbst immerzu erleben) zwingen, zumal die Anstalten wie ein Krebsgeschwür in die Breite wuchern und das mit einem Grundversorgungsauftrag aber auch gar nichts mehr zu tun hat.

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              • Johannes sagt

                @Frank
                Die Freiheit Informationsträger auszuwählen zu gewähren ist eine Leistung, die bezahlt werden muss. Ob Zweifel an der Unabhängigkeit des ÖRR berechtigt sind ist Meinungssache. Zweifel können bei privat bezahlten Informationsträgern ebenfalls berechtigt sein. Der ÖRR scheint jedenfalls das kleinere Übel zu sein, weil er von einem einigermaßen transparenten Gremium kontrolliert wird.

                • Reinhard Seevers sagt

                  “Ob Zweifel an der Unabhängigkeit des ÖRR berechtigt sind ist Meinungssache.”

                  Neee, das ist Fakt.

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        • Stadtmensch sagt

          Tsja. Bin ich nun Knecht, weil ich nicht an die Frohe Botschaft glaube sondern nur an trockene Systemtheorie, Soziologie, Evolution u.ä.? Oder bin ich Knecht, weil wackere Kommentatoren hier zwar bekennende Christen sind und trotzdem gern Friedrich Nietzsche zitieren? Mithin bei vielen Zeitgenossen nur Nebel statt “intellektueller Redlichkeit” herrscht? Ums mal mit Kurt Flasch zu sagen…

          • Marian E. Finger sagt

            Knecht bist du sowieso, ob du nun an die Frohe Botschaft glaubst oder nicht. Wenn du nicht an die Frohe Botschaft glaubst, hast du eine Chance, dir deiner Knechtschaft bewusst zu werden, auch wenn du nichts dran ändern kannst. Wenn du an die Frohe Botschaft glaubst, dann hältst du dich für freigekauft, obwohl du Knecht bist.

            Ein Knecht, der sich seiner Knechtschaft bewusst ist, ist für das System wahrscheinlich nicht ganz so nützlich wie ein Knecht, der glaubt, dass er kein Knecht ist. So wird das zumindest in der fingerphilosophischen Systemtheorie erklärt, glaube ich.

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  10. Jürgen Donhauser sagt

    Zumindest wurde die Kritik von den Bischöfen wahrgenommen. Die CSU hat derzeit Klausurtagung in Kloster Banz mit Austausch mit Erzbischof Gössl und Landesbischof Kopp. Dabei kam es auch zur Sprache. Ich denke, dass erst die Bischöfe die vermehrt damit konfrontiert wurden, eine gemeinsame Verlautbarung/Antwort absprechen werden.

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  11. Pälzer Buh sagt

    Nicht nur in der Katholischen Kirche werden solche Sätze/Aussagen betätigt auch in der Evangelischen, Wir als Weingut haben keinen Quadratzentimeter Kirchenland. Nein ich werde meinen Eigentum auch nicht an die Kirchenverkaufen,Niemals! Auch ich denke über einen Austritt nach. Meine letzte Kirchengemeindespende liegt 15 Jahre zurück. Die bekommen doch Kirchensteuer so meine Ansage als Nachfrage. Punkt Ende!

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    • “Die bekommen doch Kirchensteuer so meine Ansage als Nachfrage.”

      Die Ansage ist so wirkmächtig wie oft bei schimpfenden ÖRR-Zwangskunden.
      “Ich geb denen doch keine Einzugsermächtigung! …. …. .. Na, na, den Dauerauftrag hab ich selbst angelegt.”

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  12. Hans Amann sagt

    Lieber Herr Donhauser,

    ich habe Ihren offenen Brief zum Anlass genommen, mir die Studie der Bischofskonferenz herunterzuladen (https://www.dbk-shop.de/media/files_public/231a930108ff812f56e82f2f83e50e03/DBK_1523.pdf) und ich muss zugeben, ich falle zunehmend von Glauben ab! Aber ehrlichgesagt vor allem vom Glauben an “Diakone” wie Sie: ich finde Ihre Darstellung verkürzend und diffamierend, immer wieder aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe ehrlichgesagt den Eindruck, dass Ihre Wut auf die Amtskirche, die Sie ja immer wieder thematisieren, hier einfach ein Ventil sucht.
    Ich bin sofort bei Ihnen, wenn Sie von den Bischöfen mehr Einsatz für die Landwirte und eine faire Verpachtung von Kirchenland fordern, aber Ihr “offener Brief” ist leider mehr “offene Polemik” als die dringend notwendige Aufforderung zum gemeinsamen Gespräch.
    Mein Vorschlag: einmal alle kurz durchatmen und dann teilen wir uns in einzelen Arbeitsgruppen ein, diskutieren die Studie, stellen Fehler und abweichende Meinungen zusammen und äußern und dann qualifiziert.
    Herzliche Grüße,
    Johann Amann

    9
    • Bauer Willi sagt

      Lieber Herr Amann

      Den Link hätten Sie im Artikel von gestern finden können, in dem ich mich zu der “Studie” der DBK äußere.

      https://www.bauerwilli.com/katholische-logik-wasserbueffel-statt-weiderinder/

      Ich bin ebenso praktizierender Katholik wie Herr Donhauser, den ich seit vielen Jahren kenne und schätze.
      Sein Brief ist der Aufruf zum Dialog, denn er hat ja viele Fragen gestellt, die auch ich gestellt hätte.
      Die Studie ist ein Frontalangriff auf die konventionelle Landwirtschaft, die auch meine Berufskollegen geschockt hat.
      Offensichtlich sind Sie, Herr Amann, nicht im Agrarbereich tätig, sonst hätten Sie nicht so argumentiert.
      Im übrigen bin ich in Aachen bei Misereor gewesen und habe dort ein Interview geführt. Auch dort die gleiche Abgehobenheit und Arroganz die auch in Ihrem Kommentar durchscheint. So kommt es jedenfalls bei mir perslönlich an. Sie wissen ja, Sender und Empfänger.
      Der Vorschlag mit den Arbeitsgruppen ist in Ordnung. Wir Landwirte sind sicher dazu bereit. Die Einladung müsste dann aber von Seite der Amtskirche kommen, die ja die Vorwürfe und falschen Fakten in die Welt gebracht hat. Ich würde dann auch zum Ausdruck bringen, dass es schon in der Vergangenheit bei ähnlichen Angriffen zu Entschuldigungen (“so haben wir das nicht gemeint”) kam und sich nichts geändert hat.

      Bauer Willi

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      • Johann Amann sagt

        Lieber Bauer Dr. Willi,
        vielen Dank, aber warum denn gleich soviele persönliche Unterstellungen? “Arroganz”, “Abgehobenheit”, “offensichtlich nicht im Agrarbereich tätig” – harter Tobak, aber als protestantischer Landwirt mitten im (einstmals) katholischen Bayern bin ich so kleine Gemeinheiten (leider) seit 35 Jahren gewohnt. Es sind halt leider die eigenen Leute, die am schärfsten schießen, wenn man nicht ganz auf Linie ist….
        Nix für ungut, nehmen Sie’s sportlich, wenn auf ihrem Blog auch mal eine nicht ganz so begeisterte Meinung aufploppt.
        Mit besten Grüßen – ich bin Ihnen für Ihr Engagement trotzdem dankbar,
        Ihr Hans Amann

        5
        • Bauer Willi sagt

          Lieber Herr Amann, Sie haben natürlich recht: “Es sind halt leider die eigenen Leute, die am schärfsten schießen, wenn man nicht ganz auf Linie ist….” Das haben Sie in Ihrem ersten Kommentar ja glänzend bewiesen. 🙂

          Meine Frau ist übrigens auch andersgläubig 🙂 ich bin also Kummer gewohnt… (Wir sind trotzdem seit 38 Jahren verheiratet)

          9
        • unkomplizierter Wurzelwicht sagt

          …Und ich lebe glücklich und zufrieden über 40 Jahre mit einer “Lüthrischen” (so meine Verwandschaft – meine Frau nimmt’s sportlich) Seit an Seit, das Gebetsbuch war für uns nie ein Thema u. so sind auch unsere beiden Kinder erzogen: Im christlichen Glauben.

          Für meine Begriffe ist uns das ganz gut gelungen.😊

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    • Jürgen Donhauser sagt

      Sehr geehrter Herr Amann, ich bin etwas irritiert, dass Sie meine Kritik sofort als “Wut auf die Amtskirche” interpretieren. Die Praxiserfahrungen der Landwirte unterscheiden sich eben mal fundamental von der theoretischen Denkweise die in vielen Bereichen vorherrscht.
      Konkret aus der Studie:
      Seite 45: “Heute sind auch „Nichtlandbesitzer“ wahlberechtigt und haben ein be
      rechtigtes Interesse daran, mitzureden, wie die Landschaften in ihrer Hei
      mat genutzt und erhalten werden. Wer ein einzelnes Stück Land besitzt,
      ist immer auch Mitbesitzer einer größeren Landschaft – und erst der dif
      ferenzierte Blick auf die damit einhergehenden Rechte und Pflichten aller
      von und in diesem Land lebenden Personen erlaubt es, alle zu einem gu
      ten Leben zu befähigen.”

      Genau dieses Mitspracherecht hat in jüngster Vergangenheit dazu geführt, dass über den Köpfen der Grundstücksbesitzer und Landwirte hinweg Verordnungen und Bewirtschaftungseinschränkungen erfolgt sind. Erfahrungsgemäß wurde trotz vorher gemachen Versprechungen eben nicht die Mehrleistung für das Allgemeinwohl den Landwirten entlohnt. Auflagen und Erschwernisse blieben – der versprochene Ausgleich blieb aus, wurde abgebaut oder wurde einfach in das Ordnungsrecht übergeführt. Eine langfristige Lösung für steigende Standards und mit gesicherter gleichzeitiger Entlohnung zu schaffen wird in der Studie selbst auf Seite 56 eigeräumt:
      “Während auf Konsumentenseite schwächere, im Wettbewerb häufig be
      nachteiligte Personengruppen durch (relativ niedrige) Pro-Kopf-Prämien
      verhältnismäßig einfach in ihrer Einkommensposition gestärkt werden
      können, gestaltet sich die adäquate Förderung auf Produzentenseite
      schwieriger: Auf welcher Grundlage sollte welche landwirtschaftliche Ein
      heit – der einzelne Hof mit den jeweiligen Landnutzern, die dort steuer
      lich registrierten Betriebe, die oft von weit entfernten Landeigentümern
      verpachtet werden, die landwirtschaftlich tätige Familie – pauschal geför
      dert werden?”

      Die anschließend gemachten “Lösungsvorschläge” lesen sich wie die Historie der gescheiterten Agrarpolitik der Vergangenheit. Auf Seite 57 wird von Außenschutz gesprochen, damit nur Produkte einen europäischen Marktzugang bekommen die dann unsere hohen sozialen und ökologische Standards einhalten. Alleine diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung die Autoren von Handelsrecht und Kenntnis von den vergangen “Kämpfen” vor dem Welthandelsgerichtshof haben.

      Auf Seite 59 wird nochmals ein hohes Lied auf die Beteiligung aller gesungen. Dabei wurde auf jüngste Erfolge verwiesen:

      “In Deutschland haben jüngst das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) und die Zukunftskommission Landwirtschaft bewiesen, dass Gremien, in denen die unterschiedlichsten Stakeholder aus Wissenschaft und Praxis, aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammenkommen, weitreichende Reformvorschläge erarbeiten können, wie eine zukunftsfähige Landwirtschaft und eine nachhaltigere Landnutzung Hand in Hand gehen können.”

      Deutlicher kann man eigentlich die unterschiedliche Wahrnehmung und Fehleinschätzung nicht signalisieren. Während hier in der Studie die beiden genannten Gremien als Erfolg dargestellt werden, ist die Bewertung der Landwirte gegenteilig. Nicht nur, dass die Politik als dann ausführendes Organ die Empfehlung mangels Finanzierbarkeit und Praktikabilität nicht umsetzt, es bröckelte kurz nach der Veröffentlichung die Akzeptanz aller beteiligten Parteien. Manch ein Verbandsvertreter mußte sogar den Hut nehmen.

      Die größte Schwäche (auch der der Studie ist), dass man immer von staatlichen Ausgleichszahlungen spricht. Gerade in jüngster Zeit wurde aber deutlich wie wenig verlässlich und dauerhaft stabil staatliche Leistungen sind. Die Abhängigkeit des Einkommens der Landwirte von staatlichen Transferleistungen wird mit solchen Gedankenmodellen noch weiter erhöht. Wie sollte ein Landwirt also Vertrauen in diesen “weiterentwickelte System” aufbauen, wenn er jetzt schon der Willkür des Mainstreams, Haushaltslage und Ideologien unterworfen ist.

      Wer bisher diese lange Ausführung gelesen hat, bei dem entschuldige ich mich. Aber ich habe leider seit 40 Jahren schon so viele Versprechungen, Agrarreformen und “geniale, gerechte” Lösungen in der Agrarpolitik kommen und gehen gesehen, ich reagiere zugegebenermaßen immer dünnhäutiger auf “Expertenkommissionen” die uns Landwirte die richtige Wirtschaftsweise erklären wollen, aber nicht einmal die einfachen Mechanismen des Marktes, der Wirtschaftsweise und des Handelsrechts kennen. Herr Amann setzen Sie sich bitte direkt mit mir in Verbindung und ich erkläre ihnen die Denkfehler dieser Studie noch weiter im Detail. Und ergänzend: Sie müssen nicht an Diakone glauben, es reicht wenn sie an Gott glauben und darauf, dass er vertrauensvoll jedem seine Talente mitgegeben hat.

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      • evo.... sagt

        Man wird von den Bischöfen keine fachliche Analyse erwarten können. Ich halte die Bewegung um Grün und Bio wieder für Fanatismus auf schlechtem Bildungsstand.

        Man müsste den Bischöfen halt auch mal sachliche Informationen zukommen lassen. Z.B. :

        Ein Teil des Bio-Gemüses wird mit Schlachtabfällen aus der verschmähten Massentierhaltung gedüngt.

        Oder mal von außerhalb der Lw:

        Gestern hat einer in der Tagesschau gesagt, dass das Mittelmeer zur Zeit 8..9 Grad wärmer ist als um die Jahreszeit üblich. Aus meiner Erinnerung:
        Letztes Jahr waren es 4..5 Grad . Es soll sich die durchschnittliche Welttemperatur um ca. 1 Grad erhöht haben. In Deutschland hat sich die Temperatur um 1,6 Grad erhöht haben.

        Für die Differenz von den 1,6 auf 8 Grad müssen müssen Bischöfe von den Grünen nun mal ne wissenschaftlich fundierte Analyse fordern. Alles auf den Klimawandel schieben reicht da nicht.

        9
        • Wozu diese Analyse? In der „Stellenbeschreibung“ vom Bischof ( https://praxistipps.focus.de/was-ist-ein-bischof-einfach-erklaert_144854 ) steht wohl nix, wozu der das bräuchte. Immerhin trägt er einen Hirtenstab und könnte vielleicht mal dem örtlichen Schäfer helfen. Ich habe ja irgendwie darauf gewartet, dass ein Gebet am Wochenende für Blauen Himel gesorgt hätte. Genug Manpower dieser Kreise wird ja gut bezahlt vorgehalten. Sch. war`s …unsere Nachbarländer sind abgesoffen und wir werden von der Welle wohl auch noch was abbekommen. Also ganz weltlich: Alles nur Verarschung.

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          • Reinhard Seevers sagt

            “Sch. war`s …unsere Nachbarländer sind abgesoffen und wir werden von der Welle wohl auch noch was abbekommen. Also ganz weltlich: Alles nur Verarschung.”

            Neee, nee, Zirkelschluss: Es ist die Folge der Klimakrise, ausgelöst vom Menschen, der sich nicht entsprechend verhält. Weniger Fleisch, mehr Bio und schon läufts!

            8
            • Wie, “ausgelöst vom Menschen”?
              Bitte nicht so allgemein! Sondern klar benennen – “ausgelöst von alten, weißen Männern” !!!!

              1
                • @ Bauer Willi
                  Wieso einfacher Weltbild? Seit etlichen Jahren höre ich stetig die Trommel tönen, dass wir – die alten, weißen Männer – an allem, was auf dieser Erde falsch läuft, die Schuld haben. Und jetzt lese ich, dies sei ein sehr einfaches Weltbild – dies habe ich einstmals auch oft angemerkt! Doch dann wurde ich belehrt, insbesondere von Trägerinnen roter und grüner Farbe, dass ich ein typisches Exemplar von … bin.

                • @ Limes
                  Welche Hetze?
                  Seit etlichen Jahren höre ich stetig die Trommel tönen, dass wir – die alten, weißen Männer – an allem, was auf dieser Erde falsch läuft, die Schuld haben. Und jetzt lese ich bei Ihnen, dass die Hetze sein soll – irgendwie seltsam?

    • Ich hab mir den einen oder anderen Satz nochmal durch den Kopf gehen lassen.
      Fazit, es tut dem Schreiben an den Bischof nicht gut, mit fliegender Hand und heißer Feder rausgepresst worden zu sein, insbesondere da dafür kein Grund vorliegt. Ob mam dem Bischof einen Tag früher oder später schreibt ist egal, nachdem man das Ganze je eh aus zweiter Hand aufgegriffen hat.

      “Steht die Kirche noch für Privateigentum, insbesondere Grund- und Boden der Landwirte, oder tendiert sie zum sozialistischen Grundgedanken des allgemeinen Volkseigentums?”
      Als Bischof wüsste ich spätestens an der Stelle genug über den Schreiber.
      Die Eigentumsrechte der LW (und anderer Eigentümer) in Deutschland sind seit Jahrzehnten nicht uneingeschränkt. Es gibt Nutzungsvorschriften, Vorgaben, Verbote und Einschränkungen satt. Genau das beklagen die Landwirte doch allenthalben. Ist das “sozialistisch” oder kommt man hier mit dem Freiheitsbegriff irgendwie ins wackeln?
      Diese Eingriffe (oder ein paar künftige mehr und das hat alles keine neue Qualität) jetzt als sozialistisch zu taufen, ist aber ein übliches, aber darum längst nicht zutreffendes Verfahren eingefleischter Westler älteren Jahrgangs, die allerdings mit dem Wort “sozialistisch” recht viel Unsinn treiben. Von der sozialistischen Lehre oder gar Realität keine Spur von gefestigter Kenntnis. Die Bauern wären unter den “sozialistischen Grundgedanken” wohl froh gewesen mit solchen Eingriffen wie hier davonzukommen. Aber der sozialistische Grundgedanke schert sich nicht so sehr um Biodiversitätsregeln, der hat die Landwirtschaft ganz anders, viel gründlicher kujoniert.

      Es hätte dem Schreiben, nicht nur an der Stelle, gut getan, 12 Stunden liegengelassen und dann überarbeitet zu werden.
      So jedenfalls macht man es, heißes Herz hin oder her, dem Empfänger viel zu leicht, das ins Aus zu schlagen.

      • Reinhard Seevers sagt

        “Es hätte dem Schreiben, nicht nur an der Stelle, gut getan, 12 Stunden liegengelassen und dann überarbeitet zu werden.
        So jedenfalls macht man es, heißes Herz hin oder her, dem Empfänger viel zu leicht, das ins Aus zu schlagen.”

        Also, wenn mir zum K.tzen ist, dann muss es sofort raus, sonst geht es mir noch länger schlechter. Die Relativierung von Textinhalten ist hier auch nicht angebracht, weil es keine Diskussion ist, sondern eine Reaktion auf ein Positionspapier, das sich ebenfalls mit Begrifflichkeiten, Vorurteilen, falschen Behauptungen, ideologisch gefärbten Vorgaben, mainstream-Geseiere etc. hervortut. Irgendwann ist auch gut mit sich ständig an Konventionen und Benimmregeln halten, wenn es der Gegenüber schon lange nicht mehr tut. Die rethorischen Mittel des Konsensgelabers sind aufgebraucht. Daran hat nicht die Landwirtschaft Schuld, sondern eine Gesellschaft, die die Dekadenz mit Löffeln gefressen hat und dies noch politisch vertreten lässt.

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      • Bauer Willi sagt

        @Frank
        Bitte schlafen Sie noch mal 12 Stunden und überarbeiten Sie dann Ihren Kommentar. War meines Erachtens etwas voreilig was Sie da geschrieben haben..,

        3
  13. Smarti sagt

    Herr Donhauser, danke für das sofortige Brücken bauen.
    “Glauben kannst Du in der Kirche” – dies war früher ein häufiger Spruch, der aussagen sollte, dass eben in der Kirche “geglaubt” wird, aber sonst die Fakten zählen.
    Längst bestimmen nicht mehr die Fakten oder nackten Zahlen, ob etwas richtig oder falsch ist… nein es bestimmt der mit dem besten Pressesprecher(Lügner/Übertreiber).
    Dies wird dem gemeinen Volk – den Gläubigen nun schon so insbrünstig und lange eingetrichtert, dass es entweder Alles – oder fast noch schlimmer – gar nichts mehr glaubt.
    Alles ist von diesen Übertreibungen und Lügen zum Vorteil der eigenen Sache schon so durchdrungen, dass bereits in der Schule die Angst vor dem Klimawandel und die ganzen Ablasshandlungen dazu gelehrt werden. Zum Beispiel “Vegetarisch leben, dafür dreimal mit dem Flieger in Urlaub pro Jahr”…. Auch der öffentliche Dienst wickelt jetzt ab, was Hochschulen, Politik und Presse in Ringelreihen vergeigt haben !
    Und wer plappert das Alles nach ?! Die Kirche ! Es ist doch schon deutlich, dass die Klimakirche / Klimareligion gerade dabei ist, die katholische Kirche zu kapern. Schade.
    Gerade Landwirte mit ihrem Leben ganz mit der Natur brauchen den Glauben, dass Alles irgendwann gut wird, die Hoffnung… ob ganz banal für gutes Erntewetter oder zum Beten um die Gesundheit ums Vieh oder einen Angehörigen. Es ist traurig und fatal, den Landwirten auch noch eine der letzten Hoffnungen zu nehmen !

    48
  14. A. Segger-Harbers sagt

    SEA
    Den Ausführungen von Herrn Donhauser stimme ich voll zu. Schon im Nov. 2022 hat ein Artikel der EV. Synode Oldenburg in der NWZ über Fleischverzicht mich und meine Familie zum Kirchenaustritt bewogen. Ich füge mein Schreiben an die alle Mitglieder der Synode bei.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am 24. November dieses Jahres bin ich (mein Mann und Sohn/Schwiegertochter ebenso) aus der Institution „Ev. Kirche“ ausgetreten. Ausschlaggebend sind weder die Steuern noch Zweifel an Gott, auch wenn ich manches vielleicht etwas anders interpretiere.
    Der Artikel in der NWZ vom 19. November 2022 „Oldenburgische Kirche vereinbart Fleischverzicht“ hat mich tief erschüttert. Meine Familie bewirtschaftet seit Generationen einen landwirtschaftlichen Betrieb. Wir sind tief mit der Natur und unseren Tieren verbunden. Ja, auch mit Nutztieren kann man sich verbunden fühlen und respektvoll mit ihnen und der Natur umgehen. Sowohl im Alten Testament als auch im Leben von Jesus gab es immer Nutztiere, auch wenn dieser Begriff so nicht in der Bibel steht. „Fressen und Gefressen-werden“ gehört zur Natur und zur Schöpfung.
    Von der Kirche hätte ich wohl erwartet, dass sie sich stark macht für z. B. die Initiative „Tierwohl“. Wenn Sie sich vegetarisch ernähren wollen, frage ich mich wie Sie mit den Bullkälbern umgehen wollen. Selbst eine Aussage für Bio wäre für mich nicht angemessen!!! Bedenken Sie, dass 90% der Betriebe konventionell wirtschaften und die Menschen hier mit gesunden Lebensmitteln versorgen. Selbst das Vorhaben der Bundesregierung bis 2030 30% Prozent Ökolandbau zu erreichen, bedeutet immer noch 70 % konventionelle Betriebe. Komischerweise habe ich noch nie gelesen, wann 100% erreicht werden sollen. Sollte es die Sorge sein, dass dann die Ernährung der Menschen selbst in Deutschland nicht gewährleistet werden kann, ohne noch mehr Importe von Ländern mit wesentlichen niedrigeren Umweltstandards und die die Nahrungsmittel dringlichst selber brauchen? Denn bekannterweise liegen die Erträge der Ökobetriebe z. B. bei Getreide nur etwa bei 50%. Dann bekommt die Bitte „Unser täglich Brot gib uns heute“ eine ganz neue Dimension – auch in unserem Land.
    Tierhaltung gehört zur Kreislaufwirtschaft dazu. Auf etlichen Flächen ist Ackerbau für die direkte Ernährung der Menschen gar nicht möglich. Fruchtwechsel erfordert vielerorts auch den Anbau von Futtergetreide. Weitere Aspekte will ich hier gar nicht erwähnen. Ich empfehle Ihnen, sich mehr (mindestens zu 50%) bei konventionellen Landwirten zu erkunden. Leider werden die in den Medien selten / gar nicht gehört oder sogar mit Diffamierungen sprachlos gemacht. (Beispiel NDR Talkshow am Freitag, 25.11.22)
    Mit Ihrem Statement zum Fleischverzicht verstärken sie solche Aussagen und Eindrücke bei der Bevölkerung. Erinnerungen an die Kampagnen in der BSE-Krise kommen hoch; sie lasten noch auf meiner Seele.
    Genauso ungerecht empfinde ich es, wenn Kirchenländereien, wenn möglich nur an Ökobetriebe verpachtet werden sollen. Warum??

    Wenn die Kirche sich für den Schutz der Natur einbringen will, wäre zum Beispiel die Weservertiefung ein wichtiges Thema. Die Versalzung der Gräben hat die Flora und Fauna in den letzten Jahren schon massiv verändert, sichtbar am vielen Reitgras an den Gräben, wo es vorher Blumen gab.

    Mit großer Betroffenheit habe ich am Totensonntag der Pastorin Frau XXX in XXX von meiner Fassungslosigkeit und den geplanten Austritt berichtet.
    Hat die Synode sich Gedanken gemacht, was solche Aussagen mit den konventionellen Landwirtsfamilien macht?
    Wir machen Sie satt, auch mit tierischen Erzeugnissen!

    Anbei ein paar Stichworte zum googeln zur erweiterten Wissensbildung
    www. aerzteblatt.de/archiv/214649
    „Sojamoratorium“ agra-presseportal oder greenpeace
    DVT (Deutscher Verband Tiernahrung e. V.) Futterfakten , bzw. Podcast “Landwirtschaft ohne Tierhaltung ?“ mit Prof. Windisch

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    • Johannes sagt

      @SEA:
      Das Ob der Tierhaltung wird bei und in Deutschland nicht wirklich infrage gestellt.
      Sehr strittig ist das WIE.
      Von den wiederholten Beteuerungen der Landwirte, dass sie ihre Tiere lieben und es ihnen gut gehe unterscheidet sich die Lebenswirklichkeit der Nutztiere erheblich. Sie werden auf die Haltungsbedingungen zugeschnitten, obwohl dies in der pauschal durchgeführten Form rechtswidrig ist. Es gibt weder einen vernünftigen, tiermedizinisch evidenten Grund, neugeborenen Ferkeln und Lämmern pauschal die Schwänze abzuschneiden. Auch das pauschale Ausbrennen der Hornknospen bei Kälbern ist rechtswidrig und überflüssig.
      Dass die länger andauernde Anbindung von Rindern zu erheblichen Leiden und Qualen bei diesen führt, leuchtet auch ohne spezifisches tiermedizinisches Wissen ein. Auch wenn letzteres ein mehr süddeutsches Problem ist, wirft das sture, unbelehrbare Festhaltenwollen an dieser Tradition einen düsteren Schatten auf die gesamte landwirtschaftliche Tierhaltung. Auch wenn die ev. Kirche den Verzicht auf Fleisch empfiehlt, so ist ebenso klar, dass es auch Menschen gibt, die dem nicht folgen wollen.
      Das gilt gleichermaßen für NGO´s oder staatliche Einrichtungen wie die DGE.
      Gemeinsames Ziel ist eine geringere Fleischproduktion zum Schutz der Umwelt. Export von Fleisch ist nicht zwingend erforderlich, jedenfalls nicht in großen Mengen. Schon gar nicht lebend.
      Dass sich die Kirche nicht für Tierwohl einsetzt ist nur folgerichtig, weil die Aufteilung in verschiedene Tierhaltungsstufen menschengemachte Ungerechtigkeit im Umgang mit den Mitgeschöpfen, den Tieren zementiert. Tierschutz ist unteilbar. Eine rechtskonforme, also verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren ist das vom Gesetz und von der kirchlichen Ethik geforderte Mindestmaß, das die landwirtschaftliche Tierhaltung ihren von Gott anvertrauten Mitgeschöpfen zu bieten hat.

  15. Marian E. Finger sagt

    Georg Bätzing fürchtet, dass “der Glaube an Gott zu verdunsten droht”, deshalb scheint es logisch, dass er im Kampf gegen den Klimawandel aktiv wird und Moore wieder vernässen will, um die Zahl der Kirchenaustritte zu reduzieren.

    Ok, blöder Witz, aber das muss ja auch mal sein.

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    • Bauer Fritz sagt

      Manchmal hilft es ohnehin nur, wenn man über das Bodenpersonal Gottes lacht …..
      Er tut es vielleicht auch. 🙂

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      • Smarti sagt

        Bauer Fritz 😉 , und er wundert sich bestimmt auch, warum Herr Bätzing gerade die Partei als Vorbild nimmt, die selber am meisten Stimmen/ Anhänger verliert.

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  16. evo.... sagt

    Der Jürgen Donhauser sollte einen Fehler auf seiner Webseite ausbessern.

    Erst bezeichnet er sich als Diakon, Coach und ehemaliger Landwirt. Im nächsten Satz dann …… als Landwirt mit eigenem Betrieb…!

    2
  17. Erwin Raible sagt

    Ich komme aus einer durchaus katholisch christlichen Familie, aus der mehrere Geistliche bis hin zum Bischof hervorgingen. Eins ist mir schon länger bewusst geworden, das Kirche und Gott verschiedene Dinge sind. Ich möchte hier nicht nur schimpfen, aber jeder kann sich sich über diesen Dissens seine eigenen Gedanken machen. Kirche ist für mich irdisch, menschlich und Gott ist nicht von dieser Welt sondern höher !

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    • evo.... sagt

      Ich denke den Einen Gott gibt es gar nicht. Ich sehe die Götter als Art die wir nicht richtig wahrnehmen können. So wie die Menschen Rinder und Schweine u.a. züchten, werden die Götter wohl Menschen züchten. Wir spüren zwar, dass es da was gibt (wie die Katze das Frauchen) , können aber nicht genau realisieren.
      Vielleicht haben wir Menschen auch Fähigkeiten, wo wir besser als die Götter sind und die Götter wollen das für sich nutzen.

      Die Götter werden wohl auch nicht ewig leben, sondern ihre “Farmen” auch vererben. Die Erben werden wohl auch bei ihren “Farmen” hin und wieder Veränderungen einführen.

      Die Götter werden wohl auch untereinander in Konkurrenz stehen und wir müssen hoffen, dass wir uns einem guten Gott anschließen, bzw. in eine gute “Farm” hineingeboren werden.

      • Johannes sagt

        Durchaus menschliche Gedanken über die Götter.
        Religionen und Ideologien bieten Gemeinschaften Lösungen an für zunächst rational unerklärliche Vorgänge. Der Besitz der Erklärung bietet zugleich Macht über andere, die ihm folgen. Im Wolfsrudel bestimmt das Alphatier, das sich körperlich hervorhebt.
        In menschlichen Gemeinschaften kommt eine mentale Auszeichnung hinzu.
        Die Führungsqualitäten Einzelner kann Wettbewerbsvorteile für die Gemeinschaft haben in der Konkurrenz mit anderen Gemeinschaften um begrenzte Güter.

  18. unkomplizierter Wurzelwicht sagt

    Ein Vielzahl von Gläubigen stimmt mittlerweile mit den Füßen ab, wendet der Kirche den Rücken zu!

    WARUM!? – Wie stark war man bislang im Aufarbeiten/Aufräumen nachweislich monumentaler Missstände!?

    …Setzt man sich gedanklich damit überhaupt an maßgeblicher Stelle glaubhaft auseinander!?

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  19. unkomplizierter Wurzelwicht sagt

    Wort und Taten driften exorbitant weit auseinander aktuell!!!

    Gerade unsere beiden großen Landeskirchen sind mit die mächtigsten Landeigentümer hierzulande und demgemäß emsig bestrebte, bestens florierende Wirtschaftsunternehmen jenseits ihrer Kanzeln.

    Grundehrlich sollte man/Kirche sich medial transparent positionieren wollen, wie, von wem, die Flächen in deren Eigentum realiter bewirtschaftet werden.

    Ist es nicht das „irdische Manna“, das hier eindrucksvoll die Rangordnug vorgibt!? Die kirchlichen „Nutzungsüberlassungsverträge“ sollten dringend sorgfältig studiert werden, um hernach in eine grundehrliche Diskussion einzutreten…!

    Gepredigte Ideologien versus knallharter wirtschaftlicher Erfolgsrichtlinien, genau das widerspiegelt (auch) heute „KIRCHE“.

    Vielleicht sollten die sonntäglichen Predigen sich in der tollkühnen Kunst üben, die Menschlein zum Guten zu verführen. – Das wäre lebendige Kirche mit Zukunft. Derzeit findet Glauben verstärkt außerhalb der Kirchen statt, …nicht grundlos!!!

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  20. Agathon sagt

    Lasst Euch nicht verwirren von Einzelmeinungen deutscher Bischöfe. Die Lehre der Kirche zum Eigentum ist klar und ohne Interpretationsspielraum, auch wenn diesseits der Alpen dies wie vieles andere, was Proprium der Lehre ist, infrage gestellt wird. Die Mehrheit der Bischöfe und Kardinäle der Weltkirche steht auf der Seite des Bauernstandes und bekennt sich Thomas v. Aquin folgend zum Vorzug des Privateigentums gegenüber dem Kollektiveigentum.
    Es handelt sich bei der Meinung der DBK lediglich um eine deutsche Abirrung, die wohl den allgemeinen philosophisch-theologischen Zustand Deutschlands widerspiegelt.
    Wir Katholiken dürfen froh sein, dass wir eine universale Weltkirche sind, denn dies ermöglicht es uns, den Kontrast zwischen den Ortskirchen zu erkennen und Abirrungen zu identifizieren.

    11
  21. Reinhard Seevers sagt

    “Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht. Wenn wir sagen, dass wir nicht gesündigt haben, machen wir ihn zum Lügner, und sein Wort ist nicht in uns. Meine Kinder, ich schreibe euch dies, damit ihr nicht sündigt. Wenn aber einer sündigt, haben wir einen Beistand beim Vater: Jesus Christus, den Gerechten. (1 Joh 1,8–2,1)”

    Einfach Buße tun, wie euch gesagt wird! 🙏

    8
  22. Christian Bothe sagt

    Toller Brief von J. Donhauser! Bin 1:1 seiner Meinung und auf die Antwort ( die es geben wird!) gespannt!

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    • Christian Bothe sagt

      Denke ich werde den Brief an unseren zuständigen Bischof in Erfurt so weiterleiten, denn darin ist alles gesagt…

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      • Christian Bothe sagt

        Habe das bereits getan! Da ich mich ja auch öfters in beiden BL ( Thüringen und Sachsen) herumtreibe, habe ich Bistum Erfurt und Bistum Meißen davon in Kenntnis gesetzt!

        6
  23. Philip Testroet sagt

    “Es gab bereits Aufrufe, nun geschlossen aus der Kirche auszutreten.”
    Bitte dann auch durchziehen, es ist schon längst überfällig und die Kirche nicht mehr zeitgemäß.

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  24. Rolf Sieling sagt

    Vielen Dank Herr Donhauser.
    Den bodenständigen Menschen in Deutschland sind die anmaßenden Aussagen sehr bewusst. Während unfassbares Leiden durch Krieg, durch Naturkatastrophen und wirtschaftliche Probleme in Europa bestehen, debattieren wir über Ethik bei Pachten. Die praktizierte Ethik in der Corona Zeit interessiert genauso wenig wie bei zukünftigen Container Geschäften mit China. Es wird eigentlich eine Komödie aufgeführt, die handelnden Personen sind nicht ernst zu nehmen. Realitätsverweigerung und Dummheit sind schlecht auseinander zu halten, am Ende ist es der Anspruch der eigenen Position.

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  25. Jürgen Donhauser sagt

    Ich weiß von den vielen Rückmeldungen wie verletzend diese Studie für viele Berufskollegen war. Und ich gehe davon aus, dass aktuell auch einige Mitarbeiter der Kirche diesen Blog jetzt mitlesen werden. Viele werden in ihrer „kirchlichen Blase“ nicht viel von Landwirtschaft wissen – genauso wie wir oftmals in unserer „landwirtschaftlichen Blase“ verharren. Also nutzt die Gelegenheit für konkrete Kritik, aber auch Erklärungen. Es wäre schade, wenn nur geschimpft und Frust abgelassen würde (auch wenn es mir selbst danach wäre).

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  26. Ludwig sagt

    Für mich hat die Kirche zu Lasten der Gläubigen versagt.Speziel in der Coronalage hätte die Kirche Widerstand gegen die Politik zeigen müssen. Wenn ich meinen Glauben nicht hätte.wäre ich schon längst aus der Kirche ausgetreten.Auf jeden Fall werden meine Frau und ich uns nicht von einem Pastor beerdigen lassen.In der Coronalage hat man zugelassen die Verstorbenen einfach einzukuhlen.Viele Verwandte leiden durch verbotene Nichtteilnahme immer noch darunter. Als man hier Weihnachtsgottesdienste aus Feigheit unterlassen hat .Konnte ich in GB einen Weihnachtsgottesdienst bei starkem Regen mit mehreren Hundert Gläubigen erleben.Leider hat die Kirche sich mit der Politik gemein gemacht und trägt damit zur Spaltung der Gesellschaft bei.Auch ziehen sich die Kirchen aus den Gemeinden zurück. Aber unsere Kirchensteuer nimmt sie gerne.Unser Herr Jesus würde die Kirchenführer aus ihren Posten verjagen.denn den Glauben verkörpern sie nicht mehr.

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    • Alfred Scheb sagt

      Lieber Ludwig,
      Sie schreiben – “Wenn ich meinen Glauben nicht hätte, wäre ich schon längst aus der Kirche ausgetreten.”
      Ich glaube an Gott, aber nicht mehr an die katholische Kirche – hier wurde ich zuviel verarscht!
      Und ob sie mich in heiligen Boden oder im nächsten Acker verbuddeln – geht mir am … vorbei. Ich werde sowieso verbrannt und hoffe als Dünger genutzt zu werden. Die Kirche ist veraltet und gehört abgeschafft. Bei der Aufnahme von Flüchtlingen – was hat unsere Kirche getan? Nichts! Hauptsache fette Bäuche und viel Geld und Grund ansammeln.

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    • Johannes sagt

      Unser Herr Jesus würde von den gleichen Kirchenführern ans Kreuz genagelt werden, aus Angst vor dem Verlust der Quelle ihrer Macht, dem Geld. Heute Kirchensteuer, Kirchenpfründe usw., damals Tempelgeld, das von den “Geldwechslern” in römischen Dinar gewechselt wurde. Opfergaben an Götter und Gottheiten gab und gibt es zu allen Zeiten, stets zum Vorteil der Gottesdiener, der (Hohe) Priester. Anfangs freiwillig, später als Zwangsabgaben, wie heute die Kirchensteuer.

  27. Ferkelhebamme sagt

    Auf die Antwort bin ich gespannt. Erntedank steht vor der Tür. Ohne Bauern und Landfrauen könnten das sehr traurige Veranstaltungen werden.
    Danke Jürgen, für diesen Brief. Ich kann das nicht mehr so sachlich

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    • “Erntedankfest … Ohne Bauern und Landfrauen”

      Wird nicht stattfinden, man hält die andere Wange hin, meinetwegen mit leicht geballter Faust in der Tasche und schimpfen daheim.

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  28. Klaus Horn sagt

    Ganz selten hat man die Möglichkeit, Steuern, Abgaben, Rundfunkgebühren, Gebühren, Zoll oder ähnliches zu verweigern. In diesem Fall könnte man die eigenen Zahlungen und damit die Förderungen für solche Projekte kurzfristig stoppen.

    17
  29. Es war nicht alles schlecht was früher einmal gut war! sagt

    Wird nichts aber auch gar nichts nützen. Habe selber schon direkt bei der DBK angerufen in der Sache. Kommt natürlich nichts bei raus, eine Mitarbeiterin will das weitergeben, genau so wie beim Bauernverband auch wenn man dort etwas kritisiert. Die sind einfach nur mit den Abläufen in ihrem Laden beschäftigt und wehe man stört das.
    Die Kirche ist ideologisch aus Geschäftsinteresse völlig verblendet und drängen auf mehr Klimaschutz:
    https://www.katholisch.de/artikel/45966-deutsche-bischoefe-und-kirchliche-verbaende-dringen-auf-mehr-klimaschutz
    Selber verhalten sie sich allerdings völlig anders, fahren dicke Staatskarossen und sagen dem kleinen Mann er soll das Lastenfahrrad nehmen:
    https://www.tichyseinblick.de/meinungen/ps-protz-luxus-limousinen-politiker-bischoefe-klimakiller/
    Im übrigen hat Bischof Bätzing in einer Predigt gesagt, das Lebensgefühl der Letzten Generation ähnele dem der Urchristen.

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    • Bauer Willi sagt

      @es war nicht alles schlecht (können Sie sich eventuell einen anderen Namen geben?)
      Was ist die Konsequenz aus Ihrem Kommentar? Nichts tun? Alles laufen lassen? Resignieren?
      Das interessiert mich ! Bekommen wir eine Antwort?

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      • Es war nicht alles schlecht was früher einmal gut war! sagt

        Ja, die bekommen sie. Selbstverständlich ist es richtig etwas zu tun und deshalb kann man auch so einen Brief schreiben. Nur offene Briefe werden mittlerweile von jeglicher Seite geschrieben und anschließend hört man nichts mehr davon. Es verläuft im Sande. Nicht einmal die Schlepperdemos Anfang des Jahres haben etwas gebracht, wenn auch der Bauernverband sich Erfolge einbildet. Vielleicht sollte Top Agrar mal ein Interview mit Bätzing machen!

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    • zmp_nachfahre sagt

      “…das Lebensgefühl der Letzten Generation ähnele dem der Urchristen.”
      Auch wenn der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Unfug erzählt, bleibt es Unfug!

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  30. “Ich hoffe Sie haben Verständnis für mein Vorgehen, um den verärgerten Landwirten weiterhin die Kritik- und Gesprächsbereitschaft der Kirche zu signalisieren.”

    Die Hoffnung dürfte fehlgehen und das gegebene Signal eine recht freie Unterstellung für “die Kirche” sein, wenn beide zuträfen, dann wäre der Brief unnötig, weil die anlassgebende Studie so nie entstanden und veröffentlicht worden wäre.

    Es wusste schon der alte Ovid: “Hoffen und harren macht manchen zum Narren”.
    Aus gegebener Veranlassung der Hinweis: Solches ist nicht persönlich zu nehmen, beschreibt aber durchaus die immer wieder vergeblichen Kommunikationsanbahnungsversuche von unten nach oben. Ich würde mich tatsächlich freuen, wenns mal anders wäre.

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  31. Joachim Pehle sagt

    Liebe katholische Berufskollegen, schreibt Eure Bischöfe an mit Bezug auf diesen offenen Brief und bittet um Stellungnahme. Fordert sie auf, Position zu beziehen.
    So können wir unsere Betroffenheit herüber bringen.

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    • evo.... sagt

      Viel nötiger wäre das noch bei den Evangelen. Die halte ich mittlerweile für eine Moden-Kirche.

      Die haben sich schnell von den Nazis gleichschalten lassen. Als der Feminismus kam haben sie schnell Frauen gefördert. Dann als der Ökof……..s die Debatte bestimmte hat man sich von denen gleichschalten lassen.

      Ich denke die Evangelischen gehen immer voran und die Katholen müssen irgendwann nachziehen. Keine unserer Saatskirchen wird sich dauerhaft gegen die Politik stellen können. Die

      https://de.wikipedia.org/wiki/Joyce_Meyer

      predigt einen viel praktischeren Glauben. Die Kirchen haben noch nicht erkannt, dass die Globalisierung auch den Glauben betrifft. Langfristig wird sich die Religion durchsetzen, die am meisten konstruktives Verhalten bewirkt.Wir bräuchten eine Art Meta-Religion, die aus allen vorhandenen Religionen das Produktive übernimmt.

      2
      • Reinhard Seevers sagt

        Evo, es gibt unzählige Religionsgemeinschaften allein in diesem Lande…man kann sich doch jederzeit umorientieren. Das Loslassen von Traditionen wird ja für alle Lebensbereiche gefordert, warum nicht auch für die Gewohnheit immer der gleichen Kirche angehören zu wollen/müssen? Traut euch! 😎

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        • Smarti sagt

          Das mit dem Kirchen-Hopping ist ja auch mal ein interessanter Ansatz. Und auch als Wähler sollte man nicht immer die gleichen alten Parteien wählen ! Wie wäre es mal mit ein bisschen mehr Frei… heit ? 🙂 .

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