„In Umfragen wird soziale Schizophrenie empirisch abgebildet“. Dieser Satz passt hervorragend zu der Umfrage, die IPSOS in Deutschland gemacht hat. Knapp 80% der Befragten sind der Meinung, dass die Welt auf eine Katastrophe zusteuert. In der Pflicht sehen sie aber nicht sich selbst, sondern andere. Sie selbst würden ja schon alles für die Umwelt machen.
Übrigens habe ich 2020 schon mal einen Artikel mit gleichem Titel geschrieben. Der hatte hier auf dem Blog über 20.000 Aufrufe. Und? Geändert hat sich nichts.
(Aufrufe 3.212 gesamt, 1 heute)
wir hatten vor Jahrzehnten Rathje Clasen hier zu Gast
wir haben an ihm Kastration und Schwanzkopieren gezeigt.
beides– klassisch –vorgeführt, und er ist sofort wieder ans Gesäuge seiner Mutter.
Er hat es genossen …
Soviel zu diesen Themen.
Und niemand hat dasSchmerzgesicht des Ferkels gesehen.
Doch ich
Das klingt ziemlich gefühllos.
Allein im geltenden Tierschutzgesetz kommen die Begriffe Schmerzen und Leiden in 14 der 21 Paragraphen vor. Insgesamt wird dort der Begriff ‚Schmerzen’ 42 mal und der Begriff ‚Leiden’ 35 mal genannt. Damit wird die grundlegende Bedeutung dieser Begriffe im Tierschutzrecht dokumentiert. Doch wie sieht es mit dem Umgang mit den Gefühlen unserer Mitgeschöpfe in der Landwirtwchaft aus??
Schweine sind liebenswerte, neugierige, freundliche, hochsensible und intelligente Tiere.
Die blutige Kastration geschieht seit 2021 unter Betäubung.
Das Kupieren ist im Einzelfall erlaubt, wenn es unerlässlich ist im Einzelfall zum Schutz des Tieres und anderer Tiere.
Ökologismus ist nicht die erste Moral Bewegung.
Es gab viele.
Und zu jeder Moral gehört immer auch
eine Erzählung von der passenden Katastrophe.
Und alle diese ach so moralischen Richtungen
sahen und sehen die Lösung seltsamerweiser immer
in der Wiederbelebung
einer nie dagewesenen Phantasie über Vergangenheit.
Die Religion wollte zurück zur Lebensweise der Jünger.
Der Sozialismus träumte vom unbelasteten Urmenschen,
angeblich Gleicher unter Gleichen.
Der Nationalismus,
ja sogar der verstand sich als unaufschiebbare Moral,
verehrte den angeblich tapferen Krieger aus alter Zeit.
Und der Ökologismus möchte die Welt durch eine
Rückkehr ins Mittelalter bekehren.
Dabei ist die Gegenwart das beste was es je gab.
Gewaltlosigkeit, Gleichheit und Selbstvertrauen waren nie
zuvor so hoch entwickelt.
Und auch die Ökologie
wird vor allem durch moderne Lebensweise geschont,
oder wie viele Erden wären nötig,
um die heutige Weltbevölkerung
durch Steinzeitmethoden zu erhalten
oder wahlweise mit mittelalterlicher Lebensweise.
Demgegenüber wäre eine Bevölkerung in der Anzahl der Steinzeit,
also für Mitteleuropa etwa in der Größe einer einzigen Kleinstadt,
die aber industrielle Hightechmethoden anwendet
auf dem heutigen Globus
ohne den geringsten Einfluss auf die Natur,
versteckt in einer unendlichen Urwald Landschaft.
Während die echten Steinzeitmenschen aus reiner Bedürftigkeit
die Großtierfauna Mitteleuropas ausrotteten.
Es ist der moderne industrielle Mensch,
der eindeutig am umweltfreundlichsten lebt.
Nur eben auch am zahlreichsten.
Der Mensch der Zukunft wird noch besser werden.
Und wenn es stimmt,
dass er sich nicht permanent weiter vermehren wird,
kommt die ökologische Belastung des Globus eines Tages
von selbst auf ein zumutbares Maß zurück.
Dann, wenn der Zuwachs der Effizienz größer wird,
als der Zuwachs der Personen.
Dann wird die Natur durch modernstes Hightech entlastet.
Also jedenfalls dann,
wenn nicht aus ideologischer Verblendung,
mittelalterliche Methoden durchgesetzt werden.
Weil es uns zu gut geht
Denken wir über Ethik und Moral
und über
Grenzen des Wachstums nach.
Im Prinzip richtig, aber Fortschritt wird gerade auch von den Interessenvertretern der aktuellen Landwirtschaftslobby ausgebremst.
Beispiel: Kultiviertes Fleisch. Die Produktion könnten Landwirte übernehmen, die Zutaten für die Nährlösung kommen weitgehend aus der Landwirtschaft.
Ethisch hervorragend, da ohne Schlachtung vonTierren und ohne suboptimale Haltungsbedingungen. Wird aber von Bauernlobbyisten abgelehnt.
Noch mehr Chemie-Fraß für die Leute? Da kultivierte Fleisch wird nie was Vollwertiges werden. Jemandem, der so etwas produziert oder fordert oder empfiehlt, muss man in christlicher Nächstenliebe seine Sünden an der Menschheit verzeihen.
Bitte erst informieren, dann mitreden.
Die Muskelzelle, ausder kultiviertes Fleisch wächst ist mit der Muskelzelle im Tier identisch. Die Nährlösung enthält die gleichen chemischen Substanzen
wie Blut. Ca, K, Na, S, Mg, Aminosäuren, Eiweiße u.a.
Der ethische Vorteil ist, dass kultiviertes Fleisch nicht erschlachtet wird und die Schlachttiere nicht gehalten werden brauchen.
Es wird noch Jahrzehnte dauern bis kultiviertes Fleisch erschlachtetes Fleisch in nennenswerter Menge ersetzen kann. Dann wird sich auch die Einfuhr von Geflügelfleisch aus den MERCOSUR-Staaten erledigt haben.
„Der ethische Vorteil ist,…“
Da ist er wieder, der Grund für die ganze Schwachmatik. Da legen wir dann mal ethische Maßstäbe an alles Handeln des Deutschen an bitte…..
Die meisten anderen Mitglieder der EU k.cken auf die deutsche Ethik und machen ihr Ding, auch wenn sie Gesetze mit verabschieden, tun sie in ihren Ländern anderes. Nur der deutsche Vorzeige Ethiker muss sich seine Sünden der Vergangenheit mit maximaler Ethik-seife reinwaschen. Ich brauch wieder einen Eimer….
Die Haltung der anderen MS ist unserem Staatsziel Tierschutz in unserem Grundgesetz nachrangig.
Ethischer Tierschutz in Art. 20a GG bedeutet, dass das Tier des Tieres wegen geschützt wird.
Bereits das Tierschutzgesetz vom 24.7.1972 (BGBl. 1972 I 1277) beruht auf der Grundkonzeption eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes und ist Ausdruck einer artübergreifenden Humanität.
Als das älteste Gesetzeswerk, das Regelungen zum Umgang mit (Haus-) Tieren enthält, wird der Codex des babylonischen Königs Hammurabi (2000 v. Chr.) angesehen.
Das erste moderne Tierschutzgesetz der Neuzeit ist der englische „Martin´s Act“ von 1822, mit dem jede mutwillige und grausame Tiermisshandlung von Nutztieren für strafbar erklärt wurde.
Im deutschen Königreich Sachsen wurde 1838 das „boshafte oder mutwillige Quälen von Tieren“ erstmals unter Kriminalstrafe gestellt. Die übrigen deutschen Länder folgten.
Mit § 145b StGB vom 26.5.1933 (RGBl. 1933 I 295) wurde jdes rohe Misshandeln oder absichtliche Quälen von Tieren unter Strafe gestellt. Durch das Reichstierschutzgesetz vom 24.11.1933 (RGBl. 1933 I 987) wurde dann das Tierschutzrecht aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst. Durch § 1 Abs. 1 RTierSchG wurde verboten und unter Strafe gestellt „ein Tier unnötig zu quälen oder rohzu misshandeln“.Dem Gedanken folgend, dass das Tier des Tieres wegen geschützt werde muss.“ (Deutscher Reichsanzeiger 1933 Nr. 281). Geschüzt sein sollte nicht allein das allgemeine Gefühl des Mitleids, sondern auch und in erster Linie die sittliche Ordnung in den Beziehungen zwischen Mensch und Tier als soziales Anliegen. Dass durch dieses Gesetz in Deutschland der Übergang zum ethischen Tierschutz durchgesetzt wurde, hat nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun, sondern steht in der Kontinuität mit einem sich zeitgleich im gesamten nördlichen Europa durchsetzenden Tierschutzgedanken. Dieser ist Teil einer europäischen Kullturbewegung, deren Vordenker bereits im 18. und 19. Jahrhunndert entsprechende Forderungen erhoben hatten.
Das Reichstierschutzgesetz war das einzige Gesetz, das von den Allierten übernommen wurde.
@maximilian,@schanne oder wie sie sich sonst noch nennen. Sie sind ein reiner Theoretiker, der nur Paragraphen kennt und auflistet, aber von der Praxis keine Ahnung hat. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Man muss ja jetzt nachweisen, dass Schwänzekupieren notwendig ist und nicht einfach prophylaktisch gemacht wird. Also haben wir bei einer Gruppe Zuchtläufer die Schwänze nicht kupiert. Die Folge war, dass ein Ferkel zu beissen begann, trotz mehr als ausreichend Platz, trotz sehr gutem Stallklima, trotz sehr gutem Futter (kann ich behaupten, da untersucht), kurzum, wir wussten und wissen bis heute nicht woran es gelegen hat. Obwohl wir den Übeltäter sofort entfernten waren leider schon andere auf den Geschmack bekommen, mit der Folge, dass wir leider ein Tier nottöten mussten, weil die anderen es über Nacht ziemlich zugerichtet hatten und wir dem Tier Leid ersparen wollten. Wenn ich die Ferkelschwänze kupiert hätte oder wie sie es ausdrücken verstümmelt hätte, hätte kein Tier leiden müssen. Und darum ist für mich Schwanzkupieren gelebter Tierschutz. Aber das wird ein Theoretiker wie sie der nur seine Paragraphen zitieren kann leider nie verstehen.
Einzelbeispiele sind nicht zielführend da voreingenommen ausgewählt.
Schwanzbeißen gibt es auch bei kupierten Schwänzen.
Daher ist ihre Schlußfolgerung sie hätten die Geschehnisse durch ein Kupieren verhindert unbewiesen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie andere Ursachen für das Schwanzbeißen nicht bedacht und abgestellt haben.
Versuchen Sie es doch mal mit dem Ferkelschwanzretter von Schaumann, der auf der Messe ausgestellt war.
Da Tönnies eine Ringelschwanzprämie auslobt, scheint es eine Lösung zu geben.
Das sind grüne Phantasien, wie es die Regel ist:
100% Bio haben manche geträumt. Man fühlt sich als was besseres. Aber in 100 Jahren hat es der Ökolandbau nicht geschafft ohne konventionelle Ware aus zu kommen. Man kriminalisiert Gentechnik und wie man selber Pflanzen züchtet ist viel gefährlicher und man prüft noch weniger, bzw. überhaupt nicht.
Da träumt man von Energiewende und bedenkt nicht, dass sich die Luftströmungen verändern könnten. Jetzt kommt man nicht mehr raus und lügt bis alles kaputt ist.
Die ganzen momentan Fleisch- und Milchalternativen sind schon nichts vollwertiges und das mit dem Laborfleisch wird auch nie vollwertig werden. Und je näher man dem echten Fleisch kommen will, desto teurer wird es werden.
Die arischen Tendenzen der Grünen führen dazu, dass D als einziges Land der Welt aus Kohle und Atom aussteigen will.
Ich überlege auch weg zu gehen.
Tschüss
Ich möchte nicht, dass Kühe, Schweine und Hühner abgeschafft werden. Die Tiere selbst würden das sicherlich auch nicht für gut befinden.
Tiere werden nicht abgeschafft, sondern als Ausstellungstiere aus der Vergangenheit weit besser gehalten denn als Nutztiere.
1000 Kühe in den Zoo, 10 Mio Kühe abgeschafft
Die Kühe werden nicht abgeschafft, sondern es handelt sich um eine von vielen möglichen Zukunften. Wenn die Nahrung für die Menschen auf andere Weise produziert wird als durch Viehhaltung, dann reduziert sich der Bedarf an Kühen und anderen Nutztieren von alleine und die Bestände verschwinden von selbst. Sicher nicht in diesem Jahrhundert.
Schade, dass Du soviel Angst vor der Landwirtschaftslobby hast.
Wenn es eine gäbe, dann wären die Bauern nicht so sauer.
Dann ginge es ihnen doch gut.
Ich denke, es gibt eine mächtige Lebensmittellobby,
aber mit der Landwirtschaft hat die nichts zu tun.
Es ist jedenfalls schön,
dass dich das Thema so interessiert.
Du wärst der richtige um mein kleines Büchlein zu lesen:
„Die Bauern machen alles falsch“
Ich hab mir da echt Mühe gegeben,
die Themen der Landwirtschaft
in einer nicht landwirtschaftlichen Sprache
zu beschreiben.
Nur als Kindl eBook, aber
man braucht aber nicht unbedingt ein Lesegerät dazu.
Man kann es auch im Browser nutzen,
wenn man eingeloggt ist.
Oder mit der Kindl App.
Ich fürchte mich nicht vor der Landwirtschaftslobby.
Dass die BR im Januar nach den Demos eingeknickt ist, zeigt dass die Agrarlobby Macht hat. Auch der Einfluß der Lobyisten auf den Text der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes isttraurigerweise unverkennbar.
Ich bevorzuge Primärliteratur und wissenschaftliche Literatur.
Auch hier wieder: völlig verrannt, Maximilian!
Es gibt nicht DIE Landwirtschaftslobby, Es gibt viele Verbände im Agrarbereich, die unterschiedlich argumentieren und unterschiedlichen Zugang zur Politik haben. DBV, DLG, ABL, BDM, ISN, diverse Öko-Verbände.
Teilweise „pinkeln die sich gegenseitig ans Bein“ und bekäpfen sich bis auf’s Blut.
Kein Wirtschaftssektor hat eine so heterogene sich oft total widersprechende Lobbystruktur, und das auch noch bei der geringen volkswirtschaftlichen (finanziellen) Bedeutung.
Der Hinweis auf die Uneinigkeit ist korrekt. Ich verstehe unter LAndwirtschaftslobby die Interessenverbände, die am mächtigsten agieren. Das waren in letzter Zeit der DBV, der BBV und der DRV.
Beim § 148 hat sich auch der BDM zu Wort gemeldet. Das Regierungsprogramm Zukunft Bayern hat Herr Fleßner mit MP Söder ausgehandelt. Der BBV ist durch die Ortsgruppen und die weitergehenden Gliederungen präsent. Bei Diskussionen bleiben BBV-Vertreteer in Erinnerung.
@polymesos schreibt: „Dann, wenn der Zuwachs der Effizienz größer wird, als der Zuwachs der Personen, dann wird die Natur durch modernstes Hightec entlastet. Also jedenfalls dann, wenn nicht aus ideologischer Verblendung mittelalterliche Methoden durchgesetzt werden.“
Die mittelalterlichste aller Methoden, der Krieg, wird gerade wieder mit allen Formen von Intrigen, Lügen, Verhetzung, religiöser Überheblichkeit und den damit verbundenen Möglichkeiten, mit Kriegsgerät auf Kosten des Sterbens Anderer sein Geld zu vermehren, ins Spiel gebracht.
DAS ist die Gefahr für UNS, die mit Abstand die größte ist. Der Natur (wenn ich damit vor allem „das Leben“ meine) ist das „egal“. Sie ist seelenlos. Auch nach dem großen Sterben der Dinosaurier hat sie weiter diverseste und immer neue Lebensformen generiert. Sie wird auch nach einem Atomkrieg nur anders, halt dann vielleicht ohne uns.
Dass sich Krieg im Kampf der verschiedenen Akteure um Macht, Einfluß, Zugang zu Ressourcen in dieser von Konkurrenz getriebenen Gesellschaftsform vermeiden lässt, bezweifle ich inzwischen. Der Mensch außerhalb des unmittelbaren Dunstkreises des großen Geldes will sein Nest bauen und sein Alltagsleben leben und nicht auf Schlachtfeldern sterben. Deshalb gibt es auch keine wirkliche Veränderung „von unten“. Bei genauem Hinsehen kommt jede Änderung über Aktivitäten des „Geld-Dunstkreises“ von „oben“.
Der überwiegende Teil der Menschen ist „Zahnrädchen“ und „Heizmaterial“.
Ich hatte mal die Hoffnung, dass wir uns über „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ von diesen Kriegs-Zyklen befreien können. Aber es bleibt wohl eher bei „Glaube, Liebe, Hoffnung“. Wir sind „im Grunde immer noch die alten Affen“ (Kästner).
oder:
„Ich bin der Sieg
Mein Vater ist der Krieg
Der Frieden ist mein lieber Sohn,
Er gleicht meinem Vater schon“ (E.Fried)
Trotzdem Allen einen schönen 2. Advent und Frieden in und um das „eigene Nest“ und darüber hinaus.
Mit solchen Sprüchen beleidigt Kästner die „alten Affen“. Außer den Schimpansen gibt es keine Affenart, die organisiert Kriege gegen Artgenossen führt, und der Schimpanse ist der, der dem Menschen am ähnlichsten ist. Außer Menschen und Schimpansen gibt es keine Säugetiere, die Kriege gegeneinander führen, das gibt es sonst bloß noch bei Insekten, die wir neuerdings ja geradezu vergöttlichen.
Maximilian, alias Günter, hat mal wieder das Thema verfehlt…
Das immer gleiche Geleier ist schlimmer als eine Platte mit Sprung.
Vom Rückzug in die Opferrolle geht der begründete Vorwurf der systemischen Tiermisshandlung nicht weg.
Der Vorwurf der „systematischen Tiermisshandlung“ ist nicht haltbar und ein pauschaler Vorwurf gegen alle Schweinehalter. Wäre ich ein Solcher, würde ich alle Rechtsmittel gegen Sie ausschöpfen, um solche Lügen zu verbieten und zu sanktionieren…
sorry, systemisch, nicht systematisch. Dennoch ist es eine Pauschalisierung aller Halter.
Ich habe geschrieben systemisch. D.h. die Tiermisshandlung ist im System immanent und nicht auf Einzeltäter beschränkt durch die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben. Das hat die EU-Kommission bereits im dritten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bestätigt. Der Vorwurf der Tiermisshandlung bezieht sich konkret auf das routinemäßige, pauschal vorbeugende Ferkelschwanzkupieren und entfällt, wenn rechtskonform vor dem nicht kurativen Eingriff dessen Unerlässlichkeit im Einzelfall durch Tierkontrolle, Dokumentation und Analyse der Beobachtungsdaten festgestellt wird. Einzelne Schritte sind in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung niedergelegt, deren Kenntnis von jedem Schweinehalter nach dem TierSchG gefordert wird. Die gute landwirtschaftliche Praxis verlangt dasselbe. Das Ergebnis der Analyse wird dem Ferkelerzeuger mitgeteilt, der die nächste Ferkelpartie liefert.
Wie ist jetzt momentan ? Werden im Islam und bei den Juden die Babys vor der Beschneidung narkotisiert?
Die Vorgehensweise in anderen Religionen und Kulturkreisen ist für den Tierschutz in Deutschland irrelevant und sachfremd, da nicht entscheidungserheblich für die gute landwirtschaftliche Praxis bei uns.
Genau, deutsche Moral ist einzigartig, da schuldbasiert, das ist der Maßstab für alles.
Das ist unser Schicksal, so lange die Mehrheit der Bürger sich dem unterordnen….warten wir noch ein paar Jahre. Ob Eyshe und Fahrat sich dem verpflichtet fühllen werden, mag mind. fragwürdig sein.
Den Tierschutzgedanken gibt es auch in anderen EU-MS wie Ö, NL, DK, FL und Lettland und Schweden.
Der Religionsfreiheit hat der EuGH bereits Schranken gesetzt.
Unsere Zukunft sieht besser aus als es gemeinhin dargestellt wird.
„und entfällt, wenn rechtskonform vor dem nicht kurativen Eingriff dessen Unerlässlichkeit im Einzelfall durch Tierkontrolle, Dokumentation und Analyse der Beobachtungsdaten festgestellt wird.“
Das ist Gesetz und Standard in Deutschland. Leider haben Sie schon mehrfach bewiesen, dass Sie vom aktuellen Stand in den Ställen keine Ahnung haben. Schämen Sie sich Herr Schanne, dass Sie Bauer Willis Abwesenheit ausnutzen, um seinen Blog für Ihren immer gleichen Sermon zu missbrauchen.
Die Äußerungen des Bauernverbandes zum Referentenentwurf desr Änderung des Tierschutzgesetzes legen die Annahme nahe, dass die bisherige Praxis des routinemäßigen pauschal vorbeugenden Ferkelschwanzkupierens beibehalten werdden soll. Der Bauernverband sprach von Bürokratiemonster und Überregulierung.
Bisher hat keiner widersprochen.
Nur weil ein Sachverhalt Gesetz und Standard ist, bedeutet das nicht, das Bauern sich daran halten. Siehe länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern.
Dann hören Sie dem Verband doch erst einmal richtig zu, bevor zu Ihren seltsamen Annahmen kommen. Und nehmen sich die vorgeschriebene Dokumentation zur Hand, um zu verstehen, dass die Art und Weise ein Bürokratiemonster ist. Gegenstand jeder Amtskontrolle, so dass auch Sie Herr Schanne glauben dürfen, dass sich die Bauern daran halten.
Schreibtischakrobaten haben sich das wunderbar für geschlossene Systeme ausgedacht, in der Praxis beliefert ein Ferkelerzeuger aber mehrere Mäster. Jetzt erläutern Sie doch bitte mal, was ein Ferkelerzeuger machen soll, wenn zwei von drei Abnehmern die Notwendigkeit belegen.
Dänische und holländische Ferkel sind übrigens grundsätzlich kupiert. Wie wollen Sie das regeln? Einfuhrverbot? 😊
Tönnies und Danish Crown zahlen mehr für 5D.
Dass es in der Praxis nicht immer einfach sein wird stimmt.
Dieses Bürokratiemonster ist aber nichts neues, sondern steht bereits in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und wird auch schon auf Ebene der Bundesländer in dem Programm Kupierverzicht durchgeführt.
Ich bin enttäuscht, dass der Berufsverband stets gegen das BMEL gewettert hat, aus ideologischen Gründen wie mir schien, aber der Vorschlag die PRobleme gemeinsam zu lösen kam nicht, jedenfalls nicht öffentlich.
Es wird wohl ertmal auf Länderebene bleiben, da nicht mit einer Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum Tierschutzgesetz zu rechnen ist. Es wird aber Zeit, dass die Schweinebranche das Problem rechtskonform löst, damit auch das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission richtlinienkonform eingetellt werden kann.
Rein theoretisch: Die Einfuhr von Ferkeln aus DK oder NL nach D, deren Ringelschwänze entgegen unserem Tierschutzrecht kupiert wurden verstößt gegen deutsches Strafrecht wegen Beihilfe zu Tierquälerei. Analog zum Einfuhrverbot für Geflügelstopfleberprodukten.
Davon abgesehen läuft das VErtragsverletzungsverfahren wegen Verstoß gegen die RL 120/2008/EG auch gegen DK und NL, da es sich um europäisches Recht handelt.
„Tönnies und Danish Crown zahlen mehr für 5D.“
Schon wieder falsch! Es gibt keinen Abzug bei deutscher Herkunft. Kleiner Unterschied…
„und wird auch schon auf Ebene der Bundesländer in dem Programm Kupierverzicht durchgeführt.“
Ach, jetzt doch? 😇
TOPAGRAR, 5.12.2024: „5xD wirkt: Tönnies setzt stärker auf deutsche Geburt“
Die Firma Tönnies führt ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag von 2 Cent pro kg Schlachtgewicht für Schlachtschweine der Initiative Tierwohl (ITW) ein, die nicht in Deutschland geboren wurden. Darüber hat das Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück in den vergangenen Tagen alle Lieferanten informiert. Die Abzüge gelten wohl bundesweit und werden automatisch bei der Abrechnung vorgenommen.
Und ebenda: Noch weiter geht das mittelständige Schlachtunternehmen Wernke aus dem niedersächsischen Cloppenburg. Dort will man offenbar künftig gar keine ITW-Tiere mehr haben, die als Fleisch nicht 5xD (Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung in Deutschland) erfüllen können. So kündigt die Firma im Oktober an, den ITW-Zuschlag für nicht in Deutschland geborene ITW-Schweine ab Januar 2025 ganz zu streichen.
Merkste, ne?
„Nur weil ein Sachverhalt Gesetz und Standard ist, bedeutet das nicht, das Bauern sich daran halten.“
Wer solche Aussagen trifft, der ist als Gedsprächspartner raus….Das grenzt schon an Bösartigkeit.
Was zeigt, welch Geistes Kind er ist. Er will nur provozieren, seine Sachkenntnis ist oberflächlich und total veraltet, seine Texte kopierte Bausteine, die immer wieder hochgewürgt werden. Man fragt sich nur: Warum? Zu wenig Aufmerksamkeit im realen Leben? Langeweile? Keinen Lebenssinn? Schon irgendwie traurig
Ihr füttert den Troll ja immer noch…👹
Wieso? Ich habe ja gleich ein Beispiel mitgeliefert.
Es besteht wissenschaftlich und vor Gericht Einverständnis darüber, dass die länger andauernde Anbindung von Rindern gegen das Tierschutzgesetz verstößt und europäisches sowie Völkerrecht verstößt. Und doh gibt es in Süddeutschland noch etwa 30.000 Anbindehalter.
Maximillian war anfangs mit 2 ell geschrieben später mit einem el.
Also ich gehöre zu den 61% (tue alles mögliche, fast). Die Welt steuert nicht auf eine Katastrophe zu. Es gibt keine Missstände. Der „Mensch“ ist die Katastrophe, der „Mensch“ ist der Missstand. Ich bin ein Mensch. „Die Anderen“ sind Menschen (auch Maximillian). Es gibt viele Menschen. Daraus folgt – es gibt viele Katastrophen und Missstände. Das sollten wir akzeptieren und uns beruhigen.
Irrtum, MIK arbeitet mal wieder sehr intensiv an der gezielten Katastrophe, dann gibt es (hoffentlich nicht…) mal wieder viel weniger Menschen und der „Tanz“ geht von vorne los…
(D.C. al fine)
Man kann auch wieder in die Höhle ziehen , dort die natürliche Erdwärme nutzen, und sich Birkenrinde in den Toaster stecken. Das wäre meine Empfehlung an Dauernörgler, denen wir Landwirte nichts recht machen können.
Aber es sind nur einzelne oberlehrerhaftige Typen , die so drauf sind.
Mit den meisten Bürgern kann man über Landwirtschaft und deren Umwelteinflüssen vernünftig diskutieren.
Einfacher als wieder in die Höhle zu ziehen ist es erkannte tatsächliche oder auch vermeintliche Mißstände anzusprechen um sie zu beseitigen.
Warum sollen Mßstände in Teilbereichen der landwirtschaftlichen Tierhaltung verschwiegen werden?
Wer behauptet denn, dass es dort Missstände gibt.
Wer hat das wo nachgewiesen?
Sie erzählen von Anbindehaltung /Rinder . Was meinen Sie, wieviel Rinder in diesem Land noch an der Kette stehen? . Ich kenne keinen.
Und in Bayern sind das auslaufende Betriebe. Oder glauben sie , das Junglandwirte sich nochmal 30 Jahre damit beschäftigen , und ausgebremst werden müssen?
Sie reden von betäubungsloser Kastration bei Ferkeln . Zumindest in Deutschland längst verboten .
Also , was wollen sie hier vermitteln?
Es befinden sich v.a. in Süddeutschland (BW, BY, RP, H) noch über 1 Mio. Rinder in ganzjähriger oder saisonaler Anbindehaltung.
Durch das Nicht-Ausführen-Können angebborener, natürlicher Verhaltensweisen werden den Rindern erhebliche, fortgesetzte Schmerzen, Leiden und Schaden zugefügt. Das stellt den Straftatbeestand der rohen und quälerischen Tiermisshandlung dar (§ 17 Nr. 2 a und b TierSchG).
Es ist dabei unerheblich, ob die Straftat an einem oder an 1 Mio Rindern begangen wird. Auch die Betriebslaufzeit ist unerheblich, weil den Tieren fortgesetzt erhebliche Schmerzen, Leiden und Schaden zugefügt wird.
Die länger andauernde Anbindung von Rindern verstößt darüberhinaus getgen die RL 98/58/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft, die Richtlinie zum Schutze landwirtschaftlicher Nutztiere, und sie verstößt gegen das völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen über die Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere des Europarates.
Ich habe kein Wort zur seit 2021 verbotenen betäubungslosen KAstration von Ferkeln gesagt.
Das routinemäßige pauschal vorbeugende Ferkelschwanzkupieren verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gegen die RL 120/2008/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft.
Ich möchte auf die systembedingten Tierschutzdefizite in der konventionellen Tierhaltung hinweisen.
Glauben Sie wirklich , daß Schwanzbeißen ausschließlich in konventionellen Schweinebetrieben vorkommt, und verschwunden ist ,sobald man ein Biosiegel an der Stalltür hat ?
Sowas können sogar Wildschweine.
Entscheidend ist , ob es 1% der Tiere betrifft , oder 20 % im Betrieb.
Und diese Zahlen gibt es unabhängig vom Siegel
Schwanzbeißen, Ohrenbeißen, stressbedingte Verhaltensstörung Kannibalismus macht grundsätzlich keinen Unterschied bei den Betriebsarten. Den Unterschied macht das Ausmaß.
Unser Tierschutzgesetz verlangt im Einzelfall den schlüssigen Nachweis für die Notwendigkeit des Eingriffes. Dieser wird bei pauschalem vorbeugenden Schwanzkupierens nicht erbracht.
Die Verfahrensweise ist in der Schweinehaltungsverordnung festgehalten. Tierbeobachtung, Dokumentation und Analyse der Beobachtungen. Dann bei der nächsten Tiergruppe, die eingestallt wird, mit oder ohne Ringelschwänzen. So sieht es auch die RL 120/2008/EG vor.
Maximilian, was glauben Sie, was wir Schweinehalter täglich im Stall machen?
Genau das ist unser Job.
Wenn das so ist, woran ich nicht zweifle, warum sträubt sich dann der DBV gegen die Nowelle des Tierschutzgesetzes mit Begriffen wie Bürokratiemonster und Überbürokratie usw.
Fehlt des Verbandsfunktionäeren der Bezug zur Wirklichkeit im Stall?
Mich interessieren irgendwelche Funktionäre genauso wenig , wie Paragraphenreiter.
Warum? Weil sie kein Plan von der Praxis haben.
Haben vor 2 Jahren einen Lehrgang in der Schweineversuchsanstalt Futterkamp mitgemacht.
Da erzählte der Stationsleiter, das eine Abordnung der Grünen aus dem Bundestag zu Besuch waren , um sich über Ferkelkastration und Schwanzkopieren zu informieren.
Der Stationsleiter hat beides– klassisch –vorgeführt, und die Ferkel sind sofort wieder ans Gesäuge.
Die Besucher meinten , was mehr ist das nicht ?
Dafür machen wir so eine Welle .?
Aber man könne die Gesetze nicht zurückdrehen.
Soviel zu diesen Themen.
Was das Schwanzkupieren bei den Ferkeln angeht so ist nicht das (natürlich ordnungsgemäße) kürzen des Schwanzes das Problem, sondern das Gesetz was es zum Problem macht. Hier kannst du mal durchlesen wie toll das mit den Schwänzen in der Biohaltung klappt:
https://www.agrarheute.com/tier/schwein/bio-versus-konventionell-ursachen-beim-schwanzbeissen-604870
Im übrigen kommt nach Aussage eines Bekannten, der Jäger ist, dieses Phänomen mitunter sogar bei Wildschweinen vor.
Ja, da kann man schnell aus seinem Traum aufwachen …
Übrigens, auf die Industrie übertragen, Betriebe die momentan durch Gesetze verursachte Schwierigkeiten haben entlassen die Mitarbeiter und suchen das Weite!
Das Märchen vom Jäger ist alt. Ursache für stressbedingtes Schwanzbeißen sind die Haltungsbedingungen.
Dem pauschal vorbeugenden Schwanzkupieren bei Ferkeln gegen die Vorgaben in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG fehlt der tierschutzfachliche Rechtfertigungsgrund. Es verstößt auch gegen Anh. I Kap. I Nr. 8 der RL 2008/120/EG.
Gemäß RL 2008/120/EG müssen zuerst die Ursachen für Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen vor dem Eingriff beseitigt werden.
Als Ursachen für das Schwanzbeißen gelten u.a. eine reizarme Umgebung, Beschäftigungsarmut und dadurch verursachte Langeweile, hohe Besatzdichte u dadurch hervorgerufener Platzmangel, ein ungünstiges Stallklima mit zu starker Schadgasbelastung und nicht schweinetauglichem Futter (s VG Magdebg Urt.4.7.16,1 A1198/14). Entsprechende Maßnahmen sind in § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG sowie i d TierSchNutztV §§ 3 Abs. 2 Nr. 1 u 2, 4 Abs. 1 sowie 22 Abs. 1 u 2 Nr. 2-4 vorgeschrieben.
Das Märchen von dem schwanzbeißenden Wildschwein ist gegenüber der RL 120/2008/EG, unserem TierSchG und der TierSchNutztV und dem Magdeburger Urteil nachrangig.
Solange das LAnd Niedersachsen die Ringelschwanzprämie zahlte, undab 2025 wenn Tönnies eine Ringelschwanzprämie gewährt, iiist dasSchwanzkupiereen in swn teilnehmenden Betrieben vermutlich vergessen. Auf der Landwirtschaftsmesse in Hannover wurde ein „Ferkelschwanzretter“ vorgestellt.
Bin beeindruckt von den vielen Zahlen und Abkürzungen…
Moin Günther Schanne!
Alles was Sie als Gründe für das Schwanzbeißen bei Schweinen benennen, hat einen gewissen Einfluss auf das Ausmaß des Geschehens.
AUSLÖSER ist praktisch immer eine gesundheitliche Schwächung eines oder meherer Tiere in einer Bucht. URSACHE ist dafür fast immer eine Magen-Darm-Schädigung durch Futterumstellung, oder sonstwie belastendes Futter.
Die Genetik der Tiere kann zu einer erhöhten Agressivität der gesunden Tiere beitragen. Eine hohe Belegungsdichte führt zu wenig Ausweichmöglichkeiten angegriffener Tiere. Mangelnde Kontrolle durch den Mäster zu einer verspäteten Trennung der Tiere usw., usw. Die Haltungsbedingungen allein sind es nicht, weil die Probleme auch auftreten bei hervoragend klimatisierten und gelüfteten Strälen und geringen Besatzdichten.
Wenn es so einfach wäre, wie Sie die Dinge immer wieder darstellen, hätten es unsere Profis in der Schweinemast längst im Griff.
Ich stimme Ihnen völlig zu. Weil das Problem nicht ausreichend gelöst ist, erlaubt das Tierschutzrecht, sowohl die RL 120/2008/EG als auch unser Tierrschutzgesetz den nicht-kurativen Eingriff, wenn er im Einzelfall als unerlässlich belegt ist.
Das routinemäßige Schwanzkupieren, pauschal vorbeugend ist nicht erlaubt.
Mir geht´s um diesen für die Ferkel schwerwiegenden Unterschied. Nach den Verlautbarungen der Bauernverbände zur gepanten Änderung des Tierschutzgesetzes wollen die Funktionäre an der rechtswidrigen Vorgehensweise festhalten.
Das Bild von unserer Landwirtschaft wird v.a. von ihrer Interessenvertretung geprägt.
Diese rechtswidrige Vorgehensweise hat noch unter der Amztszeit von Frau Klöckner das dritte Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ausgelöst.gegen Deutschland ausgelöst.
Richtig,
es sind meist die gebildeten die die facettenreiche Zusammenhänge in der Landwirtschaft verstehen.
Die anderen kompensieren ihr Unwissen mit Schuldzuweisungen.
Schade, dass hier wieder ein Troll übernehmen darf…und die Ausdrucksweise kommt mir irgendwie bekannt vor…Ich empfehle Fütterungsverbot!
Ich bin kein Troll. Schade, dass versucht wird mit dieser Darstellung eine andere, vom Mainstream der Agrarblase abweichende Meinung ruhigzustellen.
Warum kann denn keiner Gegenargumente vorbringen wie für eine gute Diskussion gewünscht.
Bei Umfragen ist es immer wichtig, nachzuforschen, wer die Umfrage in Auftrag gegeben und wer sie bezahlt hat – und wie die Fragen formuliert sind, das erzwingt auch bestimmte Antworten.
Es ist ja nur allzu menschlich, dass jeder Mensch (Verbraucher sind wir ja alle) sich gute Ziele steckt und es dann oft nicht schafft, sie umzusetzen. Trotzdem strebt der Mensch immer nach dem (vermeintlich) Guten. Vermutlich ist es auch bei dieser „Umfrage“ so: sie ist im Auftrag erstellt worden und sie soll das Ergebnis bringen, das sie gebracht hat (Widersprüchlichkeit), damit die Politik uns Bürgern/Verbrauchern neue knallharte Vorschriften machen kann.
Muss man also nicht weiter erst nehmen, dafür aber diese Vorschriften: ab Januar dürfen wir keine kaputten Socken mehr in die Mülltonne werfen, jeder Müllmann darf die Tonne dann stehen lassen. Und dieses Bonbon ist auch interessant: bei halböffentlichen Gemeinde-Festen, wie im Kindergarten, Schule usw. dürfen keine selbst gebackenen Kuchen und Torten mehr gebacken werden. Wegen des sog. Herkunftsnachweises. Diese Liste könnte ich noch viel länger ausführen, ist mir aber zu dumm.
DAS sind die Ergebnisse solcher sogenannten Umfragen.
Hallo Sonja,
grundsätzlich hat die überwiegende Anzahl anGesetzen und Verordnungen Schutzfunktion.
Trotzdem sollte ist die Herkunft einer Vorschrift hinterfragt werden: von der EU, dem Bund, dem Bundesland, dem LAndkreis oder der Gemeinde.
Die vom Hausmüll getrennte Entsorgung von Socken dient vermutlich der umweltfrendlichen Mülltrennung und vielleicht der Wiederverwendung des Materials statt es zu verbrennen.
Bei selbstgebackenen Kuchen könnte ein Pappschild mit dem Namen des Produzenten genügen.
Pappschild reicht nicht. Zertifizierte Küche und Angaben für alle Stoffe und Allergene zu jedem Rezept. Für jeden Kunden einsehbar.
Danke.
Welche Verordnung ist das?
Artikel in agrarheute, Abt. Land und Leute.
Die zertifizierte Küche ist tatsächlich schon sehr lange Vorschrift. Wir hatten bei einem Tag der Landwirtschaft auf Kreisebene erstmalig diese Auflage. Damals wurden aber keine Zutatenlisten gefordert.
…und in wie vielen Fällen ist die Schutzfunktion tatsächlich notwendig oder aber nur vorgeschoben?
Oft ist ja mittlerweile der Anteil der „Warnhinweise“ in einer Bedienungsanleitung größer als die Anleitung selbst. Und dann in der Kategorie „Achtung, im Betrieb heiß!“ bei Bügeleisen, Wasserkochern und dergleichen.
Tatsache ist doch, daß solche Berichtspflichten große Firmen weniger treffen, die stellen halt einen mehr ein. Der kleine Bäckerladen würde dafür seine Belegschaft um 20% vergrößern müssen – macht er stattdessen halt zu.
Neu ist das nicht, aber es nimmt derzeit immer schneller zu.
Notwendig ist die Schutzfunktion, wenn es bei möglichen Opfern um fühlende Wesen handelt.
Der Schutz der Menschen ist in Art. 2 II und der Schutz der Tiere in Art. 20a GG festgeschrieben. Dort steht auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geschrieben.Aus dem Grundgesetz leitet der Gesetzgeber im Auftrag des Souveräns weitere Regelungsbereiche ab, für die einfache Gesetze erlassen werden. Straßenverkehr, Umweltschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz, Naturschutz usw.
Die Freiheit des Einen endet an der Freiheit des Anderen. Die Grenzen werden durch Gesetze gezogen und geschützt.
zu Maximilian
Ich beleidige niemanden, aber dem sollte man das von uns erzeugte Essen wegnehmen und der soll Gras fressen.
Alfons Nünning
Die Fähigkeit zur Erzeugung von Nahrungsmitteln berechtigt nicht zu krimineller Tierhaltung wie etwa die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder saisonal, 245 Tage im Jahr angebunden).
Es besteht Übereinstimmung in den Rechtswissenschaften und in der Tiermedizin, dass das Nicht-Ausführen-Können angeborener, natürlicher Verhaltensweisen von Rindern diesen erhebliche, fortgesetzte Schmerzen, Leiden und Schaden zufügt, Und dass dies den Straftatbestand der rohen und quälerischen Misshandlung von Tieren erfüllt.
Ein Tierrechtler diskutiert mit Landwirten. Immer wieder lösungsorientiert und erheiternd 😉
Falsch, Ich bin kein Tierrechtler.
Mein rechtlicher Maßstab ist unser Tierschutzgesetz, das mit der Guten landwirtschaftlichen Praxis in der Tierhaltung identisch ist. Mein wissenschaftlicher Maßstab sind die Erkenntnisse aus der Tiermedizin, den Rechtswissenschaften und auch aus der wissenschaftlichen Landwirtschaft, wie sie beim KTBL e.V. betrieben wird.
Schubladendenken ist für eine gute Diskussion wenig hilfreich.
Da Tierschutz in der Satzung des BBV, K.d.ö.R. nicht vorkommt, fehlt diesem nach meinem Dafürhalten die Kompetenz für diesbezügliche Fragestellungen.
@Maximilian
Mercosur hat die erste Hürde genommen. Jetzt gilt es Frankreich und Italien zu überzeugen. Daran sollten Sie jetzt arbeiten. Dann wird für Europa alles gut. So habe ich einen Kommentar in agrarheute verstanden.
In Deutschland können wir endlich die schreckliche konventionelle LW einstampfen, incl. Stalltierhaltung und schädlichen Ackerbau, unsere Industrie findet neue Absatzmärkte und fehlende Lebensmittel kommen aus den Partnerstaaten.
Das Gleiche habe ich heute auch gedacht, als ich den Beitrag dazu auf DLF gehört habe. Der Beitrag wurde eingeleitet von muhenden Rindern, die in Paraguay auf saftig grünen Weiden ganzjährig gehalten werden. Mercosur wird nur von den europäischen Bauern abgelehnt, dabei kommt aus Lateinamerika nur beste Ware und wir können unsere Industrieprodukte vermarkten.
Das ist definitiv der Abgesang der europäischen Landwirtschaft. Wer jetzt noch Bio, saisonal und regional brüllt, den kann man getrost ignorieren.
Das sehe ich nicht so schwarz. Mercosur beinhaltet Zoll- und Mengenbeschränkungen für landwirtschaftliche Produkte.
Ich würde das Steak von einem argentinischen Weiderind demjenigen eines Rindes aus z.B. bayerischer Stallhaltung und Maismast vorziehen. In Bayern ist nicht ausgeschlossen, dass ein solches Rind von seinem 7. Lebensmonat bis zur Schlachtung ganzjährig angebunden war. MERCOSUR bedeutet in Wirklichkeit keineswegs das Ende der europäischen Landwirtschaft. Die Geflügelwirtschaft möchte mit einer Qualitätsaktion dagegenhalten. Das ist Marktwirtschaft, keine kleinbäuerliche Schwarzseherei. MERCOSUR kann nicht mit der regionalen Vermarktung mithalten.
MERCOSUR wird erst in Kraft treten, wenn 55% der MS mit 65 % der Bevölkerung und die Mehrheit des Europäischen Parlaments zugestimmt haben. Die Produktqualität und Sicherheit der Lebensmittel auf dem Europäischen Markt wird weiterhin auf dem gewohnten hohen europäischen Standard bleiben, der durch das europäische Lebensmittelrecht gewährleistet wird. Der Tierschutzstandard ist in Europa niedriger als die Bauernlobby wahrhaben will. Geflügel wird auch in Europa in Massentierhaltung gehalten, Die Putenhaltung in Deutschland genügt nach dem Urteil des Baden-Würtembergischen Verwaltungsgerichtshofs keineswegs unserem Tierschutzgesetz.
Meine Rede. Die konv. LW in D. kann in Ihren Augen in den meisten Punkten weder mit dem europäischen Ausland noch mit anderen Staaten mithalten.
Obwohl es auch in diesen Staaten ganz eindeutig Massentierhaltung gibt. Nur ist es eben nicht Deutschland. Das ist der springende Punkt. Hier sucht man jeden noch so kleinen Fehler, im Ausland ist alles gut.
Produktqualität? Zertifikate? Papier ist geduldig, sehr sogar.
Im Ausland ist nicht alles gut.
In Frankreich, Polen und Ungarn wird Geflügelstopfleber produziert. Länger andauernde Anbindung von Rindern gibt es in Bayern, Österreich, Südtirol u.a.
In der Schweiz ist das Ferkelschwanzkupieren seit 2004 verboten. Die Lw in D kann sehr wohl mithalten mit anderen MS. Jedoch bleiben Defizite beim Tierschutz in D.
Diese sind zu beheben, insbesondere bei Misshandlungen von Tieren. Maßstab ist unser Tierschutzgesetz.
Das europäische Lebensmittelrecht wird streng überwacht.
#Dazu sind jedoch Vorschriften erforderlich, deren Kontrolle mit Bürokratie verbunden ist, deren Abbau, wie vielfach gewünscht, jedoch zu einer Aufweichung der Kontrollstrukturen führen würde. Die DurchführungsVO 625 der EU hat also durchaus ihren Sinn. Papier ist geduldig. Das sind Sprüche ohne Sinn.
Brsilien kann kein Rindfleisch in die EU liefern, weil es nicht in der Lage ist die AB-Freiheit zu garantieren. Die Kontrollen sind also sehrwohl wirksam.
Waren nicht gerade QS- bzw. ITW-zertifizierte Betriebe (Tierhaltung, Schlachthof) Tatort der jüngsten Tierschutzskandale.Tierschutzskandale?
„Ich würde das Steak von einem argentinischen Weiderind demjenigen eines Rindes aus z.B. bayerischer Stallhaltung und Maismast vorziehen.“
Geschmacksache:
https://www.facebook.com/Galileo/videos/ist-argentinisches-steak-wirklich-das-beste-fleisch-der-welt/221132653372858/
Ich bleibe beim hessischen Weiderindfleisch direkt vom Erzeuger.
Sehr verständlich. Hat auch meine Zustimmung.
Wohl nur regional zu erhalten.
Gibts als bayrisches Fleisch sicher auch dort regional.
Eine *freundschaftliche* Beziehung zu entsprechenden Landwirten ist hilfreich bei der Beschaffung.
Wo ist das niedergeschrieben und wer hat das erforscht?
Sachverhalt: Länger anhaltende Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder saisonal 245 Tage in Jahr angebunden)
1 Tierhaltung
Tierhaltung bezeichnet die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat.
Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres gemäß § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz.
2 Ergebnisse der praktischen Erfahrung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Rinder
Die Feststellungen im Nationalen Bewertungsrahmen für die Tierhaltung in Deutschland des Kuratoriums für technisches Bauen in der Landwirtschaft (KTBL), e.V., Darmstadt beschreiben die Ergebnisse der praktischen Erfahrung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Rinder.
Zu den wesentlichen Verhaltenskreisen von Rindern gehören Sozialverhalten, Fortbewegung, Ruhe und Schlafen, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, Fortpflanzung, Körperpflege und Erkundung.
3 Beschreibung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen
Bei der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr in der bayerischen Kombinationshaltung) sind die Tiere länger andauernd ohne jeglichen Auslauf an ihrem Stand- / Liegeplatz angebunden.
Sie sind am Hals mit Halsrahmen oder Ketten fixiert und stehen in einer Reihe eng nebeneinander, vor ihnen der sogenannte Futtertisch, hinter ihnen das Entmistungssystem (Kotgraben oder mit Gitterrost abgedeckter Güllekanal).
Sowohl die Kotgrabenkante als auch der Gitterrost bergen eine hohe Verletzungsgefahr für Klauen, Sprunggelenke und das Euter.
Rinder sind von Natur aus Weichbodenlieger.
Der Stand- / Liegeplatz der Tiere ist jedoch entweder nur geringfügig eingestreut oder es wird gänzlich auf Einstreu verzichtet; die Tiere liegen dann auf purem Beton oder einer eher unelastischen Gummimatte.
Für ein ausgewachsenes Rind ist die Standfläche nur 110 cm breit und 170 cm lang; das entspricht weniger als der Fläche einer Zimmertür. Diese kurze Stand- bzw. Liegefläche für die lebenslang angebundenen Milchkühe verhindert, dass sie in physiologischer Körperhaltung auch mit den Hinterbeinen darauf stehen können. Stattdessen fußen die Milchkühe häufig mit den Hinterbeinen auf dem Gitterrost über dem Güllekanal.
Rinder legen täglich viele Kilometer zurück, unter naturnahen oder natürlichen Verhältnissen.
Infolge fehlender Bewegungsmöglichkeit ist der Klauenabrieb bei länger andauernder Anbindung unzureichend, so dass es durch mangelhafte oder fehlende Klauenpflege häufig zur Bildung sogenannter „Stallklauen“ kommt.
Die daraus resultierenden unphysiologischen Belastungsverhältnisse führen zu schwerwiegenden Klauen- und Gelenkerkrankungen.
Kranke oder verletzte Tiere müssen in Krankenbuchten abgesondert werden.
Daher müssen Krankenbuchten jederzeit verfügbar vorgehalten werden und mit weicher und trockener Einstreu oder Unterlage ausgestattet sein.
Dennoch kommen Krankenbuchten in Anbindeställen nur selten vor.
Milchkühe und andere Rinder in länger andauernder Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden in der bayerischen Kombinationshaltung) können lediglich aufstehen oder sich hinlegen. Sie können sich nicht fortbewegen, nicht umdrehen, nicht einmal richtig kratzen. Sie können ihr Sozialverhalten – Rinder leben in Herden von 20 bis 30 Tieren mit individualisierten Beziehungen – nicht ausführen.
Ihr umfangreiches, angeborenes Verhaltensrepertoire ist eingeschränkt auf „Stehen, Liegen, Fressen und Koten“.
4 Was versteht man unter einer Qualhaltung?
„Unter Qualhaltung ist eine Tierhaltung in Haltungssystemen und unter Haltungsbedingungen zu verstehen, die verhindert, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben und / oder ihre Grundbedürfnisse befriedigen können. Den so gehaltenen Tieren werden dadurch Schmerzen, vermeidbare Leiden und / oder Schäden zugefügt.“ (Quelle: Tierschutzrechtliche Aspekte einer zukunftsorientierten Nutztierhaltung, Stand: 14.10.2021, Tierärztliche Vereinigung (TVT) e.V., Hannover)
4.1 Schlussfolgerung:
Es bestehen keine vernünftigen Zweifel, dass es sich bei der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) um eine rechtswidrige Qualhaltung handelt.
Das Nicht-Ausführen-Können von angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen in der ganzjährigen Anbindung von Milchkühen führt zu schweren Verhaltensstörungen und Leiden der Kühe.
Die Anbindehaltung von Rindern ist weder exklusiv erlaubt noch exklusiv verboten.
4.2 Das Nicht-Ausführen-Können von angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen in der ganzjährigen Anbindung von Milchkühen führt zu schweren Verhaltensstörungen und Leiden der Kühe.
Wie aus wissenschaftlichen Untersuchungen (Nationaler Bewertungsrahmen für die Tierhaltung in Deutschland des Kuratoriums für technisches Bauen in der Landwirtschaft (KTBL), e.V., Darmstadt) bekannt und allgemein anerkannt ist, ist das erzwungene Nichtverhalten, also das durch länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) bedingte Nicht-Ausführen-Können wesentlicher artgemäßer Verhaltensabläufe, das sich im Ausfall oder in der starken Reduktion arttypischer Verhaltensweisen äußert, eine Verhaltensstörung, eine erhebliche Störung der ethologischen Bedürfnisse.
Von dieser Störung sind bei länger andauernder Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) nahezu alle für das Wohlbefinden des Tieres wesentlichen Funktionskreise des Verhaltens (Sozialverhalten, Fortbewegung, Ruhen und Schlafen, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, Fortpflanzung, Körperpflege und Erkundung) betroffen. Auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien (Verhaltensstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Verletzungen, Krankheiten u. ä.) ist schon das bloße Ausmaß der Verhaltensrestriktionen, denen Milchkühe und andere Rinder mit länger andauernder Anbindung unterworfen sind, ausreichend, um erhebliche Leiden hervorzurufen.
Denn: Ist ein Tier nicht in der Lage, ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden (EU-Kommission, Mitteilung über den Schutz von Legehennen, zit. n. BT-Drucks. 13/11371 S. 15; ähnlich Meyer, Die belastenden Befindlichkeiten der Tiere, in: Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft DVG -, Fachgruppe Angewandte Ethologie, Tagung zu Ethologie und Tierschutz München 2003, S. 14, 22: Als Leiden lassen sich die belastenden Befindlichkeiten ansprechen, mit denen der Organismus auf die länger anhaltende Versagung von genetisch disponierten Bedürfnissen … reagiert; Vgl. auch Pollmann/Tschanz/, Amtstierärztlicher Dienst (AtD) 2006, S. 234, 238: Unzureichende Bewältigungsfähigkeit kann auch im Zusammenhang mit Bedarfsdeckung bzw. Bedürfnisbefriedigung auftreten.
Aus dieser allgemein gültigen Erkenntnis folgt: Je stärker ein angeborener Verhaltensablauf durch eine Tierhaltungsform oder eine sonstige Einwirkung unterdrückt oder zurückgedrängt wird, desto eher muss das dadurch verursachte Leiden jenseits der Bagatellgrenze angesiedelt und als erheblich eingestuft werden; das gilt erst recht, wenn mehrere oder wie hier – zahlreiche Verhaltensbedürfnisse oder Bedürfnisse aus ganz unterschiedlichen Funktionskreisen betroffen sind.
Vgl. in diesem Sinne das OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. 10. 2015, 3 Ss 433/15 AK 170/15, juris Rn. 11: Erhebliche Leiden können nämlich trotz Fehlens von äußeren Anzeichen auch dann schon vorliegen, wenn das Tier über einen nicht geringfügigen Zeitraum Verhaltensrestriktionen unterworfen wird, die eine elementare Bedürfnisbefriedigung unmöglich machen. Auch eine nicht artgerechte Haltung, die sich beispielsweise in einer (dauernden) Entbehrung angeborener Verhaltensbedürfnisse zeigt, vermag erhebliche Leiden zu begründen. Je stärker dabei ein angeborener Verhaltensablauf durch das Verhalten des Menschen beeinträchtigt wird, desto eher muss man das dadurch verursachte Leiden jenseits der Bagatellgrenze ansiedeln und als erheblich einstufen. Eine Verhaltensstörung, der in der Regel schon ein länger dauerndes erhebliches Leiden vorausgeht, muss (noch) nicht eingetreten sein. Erhebliche Leiden können somit auch ohne äußere Anzeichen aufgrund nicht artgerechter Haltung entstehen. Ähnlich auch VGH München, Beschl. v. 21. 4. 2016, 9 CS 16.539, juris Rn. 22, 23: länger andauernde erhebliche Leiden, wenn ein Tier durch Einschränkung der artgemäßen Bewegungsmöglichkeit und des Erkundungsverhaltens, den Entzug der artgemäßen Umgebung und der sozialen Isolation seine angeborenen Verhaltensweisen nicht ausleben kann und nicht erhält, was es zum Gelingen von Selbstaufbau und Selbsterhaltung benötigt; kein Widerspruch zur tierärztlichen Beurteilung, dass das Tier klinisch unauffällig, gesund und dem Alter entsprechend entwickelt sei und keine Auffälligkeiten psychischer und physischer Art erkennen lasse, denn damit werden keine Aussagen zur Haltung des Tieres gemacht;
Leiden setzen nicht voraus, dass Tiere krank oder verletzt sind. Im gleichen Sinne auch VG Magdeburg, Urt. v. 4. 7. 2016, 1 A1198/14, juris Rn. 5: erhebliche Schmerzen und Leiden bei Schweinen, die in Kastenständen untergebracht sind, deren lichte Breite kleiner ist als die Körpergröße des Tieres, so dass die Tiere nicht ungehindert mit ausgestreckten Gliedmaßen liegen können; OLG Koblenz, Beschl. v. 17. 9. 1999, 2 Ss 198/99, juris Rn. 14; AG Starnberg, Urt. v. 6. 2. 2012, 9 Js 33703/10 zur dauerhaften Einzelboxenhaltung von Pferden ohne freien Auslauf in der Gruppe. Vgl. auch VG Düsseldorf, Beschl. v. 26. 1. 2012, 23 L 1939/11, juris Rn 24: Bei Vernachlässigung wichtiger Bedürfnisse in Käfigen für Nerze, insbesondere einem Mangel an Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und fehlenden Rückzugsmöglichkeiten, ist die Folge dieser Haltung ein andauerndes Leiden. Vgl. weiter VG Augsburg, Urt. v. 27. 11. 2012, Au 1 K 12.1064, juris Rn 21: Bleibt mit dem normalen Erkundungsverhalten ein wesentliches Grundbedürfnis unbefriedigt, so muss von erheblichen Leiden ausgegangen werden.
Vgl. schließlich Moritz, Amtstierärztlicher Dienst 2011, 43, 47: Auch die Summe an Entbehrungen kann zu Erheblichkeit führen, z. B. bei einer Haltung von Kängurus in einem zu engen Stall ohne Möglichkeit zu artgemäßem Bewegungsverhalten, zu Sandbädern, zu natürlichem Erkundungsverhalten und zur Einhaltung ausreichender Individualdistanzen.
5 Schlussfolgerung:
Die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) stellt per se eine tierquälerische Haltungsform dar.
Denn auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien (Verhaltensstörungen, Funktionsstörungen, Verletzungen, Krankheiten) führt schon allein das bloße Ausmaß der Verhaltenseinschränkungen, der Störung der ethologischen Bedürfnisse, d.h. des Nicht-Ausführen-Könnens wesentlicher artgemäßer Verhaltensabläufe, denen die Milchkühe und anderen Rinder in länger andauernder Anbindung unterworfen sind, zu erheblichen Leiden. Leiden ist ein Straftatbestand nach § 17 Nr. 2 TierSchG.
6 Leiden – als eigenständiger Begriff des Tierschutzrechts
Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes ist ein eigenständiger Begriff des Tierschutzrechts (OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. 10. 2015 – 3 Ss 433/15, Rdnr. 9, juris.) Darunter fallen nach gefestigter Rechtsprechung „alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern“. BGH, Urt. v. 18. 2. 1987 – 2 StR 159/86, NJW 1987, 1833, 1834, unter Bezugnahme auf Lorz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl., 1979, § 1 Rdnr. 27; siehe auch BVerwG, Urt. v. 18. 1. 2000 – 3 C 12.99, NuR 2001, 454 und OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. 10. 2015 – 3 Ss 433/15, Rdnr. 9, juris).
S. a. VGH Mannheim (NuR 1994, 487): „Nach den Erkenntnissen der Tierpsychologie und der dazu gehörenden Verhaltensforschung werden Leiden durch der Wesensart des Tieres zuwiderlaufende, instinktwidrige und vom Tier gegenüber seinem Selbst- oder Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Einwirkungen und durch sonstige Beeinträchtigungen seines Wohlbefindens verursacht“.
6.1 Wohlbefinden
Die Kernfrage bei der Beurteilung von Leiden lautet, ob das Tier in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt ist. Unter Wohlbefinden wird dabei ein Zustand physischer und psychischer Harmonie des Tieres in sich und – entsprechend seinen angeborenen Lebensbedürfnissen – mit der Umwelt verstanden (Lorz/Metzger, a.a.O., § 1 Rn. 9; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl., § 1 Rn. 18). Voraussetzung für Wohlbefinden sind körperliche Gesundheit und ein in jeder Beziehung normales Verhalten. Mangelnde körperliche Gesundheit beeinträchtigt das Wohlbefinden und führt zu Leiden. Allerdings führt körperliche Gesundheit allein nicht zu Wohlbefinden: Ebenso wie Menschen können Tiere psychisch leiden, auch wenn sie körperlich gesund sind. Auch wenn das Tier einen guten Gesundheitszustand aufweist, so leidet es, sofern sein Wohlbefinden dadurch beeinträchtigt wird, dass ihm die Ausführung von angeborenem, natürlichem Normalverhalten verwehrt wird.
In ihrem Kommentar zum Tierschutzgesetz beschreiben Lorz und Metzger (2008) Wohlbefinden als Zustand körperlicher und seelischer Harmonie des Tieres in sich und mit der Umwelt. Wohlbefinden beinhaltet unter anderem auch die Befriedigung artspezifischer Bedürfnisse ohne Überforderung der Anpassungsfähigkeit.
Bei länger andauernd angebundenen Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) wird eine Vielzahl von Grundbedürfnissen unterdrückt oder jedenfalls in starkem Ausmaß zurückgedrängt. Die Bedürfnisunterdrückung bei Tieren verursacht Leiden im Sinne des Tierschutzrechts.
In der Niedersächsischen Tierschutzleitlinie für die Haltung von Milchkühen heißt es unter Nr. 8, Anbindehaltung, S. 45:“ Eine dauerhafte [länger andauernde] Anbindehaltung schränkt die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen (insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten) der Rinder erheblich ein.“
Die Niedersächsische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Milchkühen (2007) stellt nach obergerichtlicher Auffassung eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, so dass ihr der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt.
6.2 Schmerzen bei Tieren
Schmerzen i. S. d. Tierschutzgesetzes sind unangenehme sensorische und gefühlsmäßige Erfahrungen, die mit akuter oder potenzieller Gewebeschädigung einhergehen oder in Form solcher Schädigungen zu beschreiben sind. Die Fähigkeit zur Schmerzempfindung ist aus naturwissenschaftlicher Sicht bei Säugetieren wegen der wesentlich gleichen morphologischen und funktionellen Struktur des Zentralnervensystems mit der des Menschen vergleichbar. Zum Leidensbegriff s. vorstehende Ausführungen unter 6.
6.3 Erhebliche Schmerzen oder Leiden
An die Feststellung der Erheblichkeit dürfen nach neuerer Rechtsprechung keine übertrieben hohe Anforderungen gestellt werden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.10.2015 – 3 Ss 433/15 – AK 170/15, juris Rn. 9).
Erheblichkeit ist beispielhaft schon anzunehmen, wenn ein Tier über einen nicht geringfügigen Zeitraum Verhaltensrestriktionen unterworfen wird, die eine elementare Bedürfnisbefriedigung unmöglich machen (OLG Karlsruhe a. a. O. juris Rn. 11).
Schon eine nicht artgerechte Haltung, die sich beispielsweise in einer länger andauernden Entbehrung angeborener Verhaltensbedürfnisse zeigt, begründet erhebliche Leiden. Wird ein angeborener Verhaltensablauf beeinträchtigt, liegt nach einhelliger Rechtsprechung das verursachte tierische Leiden jenseits der Bagatellgrenze (OLG Karlsruhe a. a. O. juris Rn. 11 m. w. Nw.). Dass erhebliche Leiden vorliegen, wird auch ohne äußere Anzeichen bejaht. (OLG Koblenz, Beschl. v. 17.9.1999, 2 Ss 198/99).
6.4 Länger anhaltende Schmerzen oder Leiden
Das Merkmal „länger anhaltende Schmerzen oder Leiden“ bezweckt, eine von der Dauer her nur kurzfristige Störung des Wohlbefindens als nicht strafwürdig auszuschließen. Dementsprechend reicht eine mäßige Zeitspanne aus, wenn auch eine kürzere Zeitdauer im Einzelfall gleichwohl in Fällen erhöhter Leidensintensität genügen kann (LG Kassel, Urt. v. 27.04.2020 – 9 Ns – 9634 Js 23170/13, 9 Ns 9634 Js 23170/13 – juris Rn. 178).
Nicht auf das Zeitempfinden des Menschen ist abzustellen, sondern auf das weit geringere Vermögen des Tieres, physischem oder psychischem Druck standzuhalten (VG Münster, Beschl. v. 02.10.2018 – 11 L 835/18 – juris Rn. 19; OLG Hamm NStZ 1985, 275; hierauf bezugnehmend LG Kassel a. a. O.).
6.5 Zwischenergebnis
Festzuhalten ist, dass die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) bei den Tieren per se zu fortgesetzten, erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führt.
Ein Straftatbestand gemäß § 17 Nr. 2 a und b Tierschutzgesetz.
7 Die wissenschaftliche Beurteilung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern durch Experten
7.1 Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt in ihren wissenschaftlichen Gutachten zum Tierschutz bei Milchkühen, dass Tieren in Anbindehaltung Auslauf gewährt werden sollte, um die haltungsbedingten Beeinträchtigungen zu mindern und eine Ausübung arttypischer Verhaltensweisen zu ermöglichen (Effects of farming systems on dairy cow welfare and disease, Scientific Report of EFSA, 2009).
7.2 Gutachten EFSA zum Wohlbefinden von Milchkühen
Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 29.03.2023 ihre „Wissenschaftliche Stellungnahme zum Wohlbefinden von Milchkühen“ veröffentlicht. Diese Wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA wurde aufgrund eines Mandates der EU-Kommission basierend auf Expertenwissen (EKE) erarbeitet.
Nach dem Expertenwissen der EFSA, wird das Wohlbefinden von Milchkühen durch Bewegungsstörungen , einschließlich Lahmheit, Bewegungseinschränkungen und Ruheproblemen, sowie der Unfähigkeit Komfortverhalten zu zeigen sowie Stoffwechselstörungen beeinträchtigt. Maßgeblich zu starker Beeinträchtigung des Wohlbefindens von Milchkühen bei länger anhaltender Anbindung führen begrenzter Platz, ungeeignete Liegeplatzgröße und die mangelhafte Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung. Liegeflächen mit weniger als 30 cm Einstreu oder weniger als 5 cm komprimiertem Material aus Gummimatten (komprimiert durch das darauf liegende Tier) stören ganz erheblich das Wohlbefinden von Milchkühen.
7.3 Empfehlungen des Europarates für das Halten von Rindern
In den Empfehlungen des Europarates für das Halten von Rindern wird darauf hingewiesen, „dass die Grundvoraussetzungen für Gesundheit und Wohlbefinden bei Rindern darin bestehen, dass … die angewandten Haltungssysteme auf ihre physiologischen Bedürfnisse und Verhaltensmuster abgestimmt … sind“. Weiter heißt es: „Wo immer sich die Gelegenheit bietet, sollten die Rinder in der Lage sein, ihrem sozialen Erkundungsdrang nachzugehen und das mit der Aufrechterhaltung einer sozialen Struktur verbundene Verhalten auszuüben.“
7.4 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Hannover
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Hannover bezeichnet in ihrer Stellungnahme zur Anbindung von Rindern vom August 2015 „…die dauerhafte Anbindehaltung als ein Verstoß gegen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Richtlinie 98/58/ EG v. 20. Juli 1998. Weiter heißt es ebenda:“ So führt die Anbindehaltung in verschiedenen Funktionskreisen zu einer deutlichen Einschränkung artgerechter Verhaltensweisen der Rinder. Dies betrifft insbesondere das Komfortverhalten (Einschränkungen der solitären Körperpflege durch die Anbindung; fehlende Möglichkeit zur sozialen Körperpflege), das Sozialverhalten (stark eingeschränkter Sozialkontakt, eingeschränkter direkter Kontakt nur zu Nachbartieren), das Ausruhverhalten (Beschränkungen beim Aufsteh- und Abliegevorgang durch Anbindung und Futterkrippe, Einschränkungen bezüglich der Haltung der Gliedmaßen), das Erkundungs- und Meideverhalten (erheblich eingeschränkt durch mangelnde Bewegungsfreiheit), das Lokomotionsverhalten (keine freie Bewegung bei permanenter Anbindung) und das Futteraufnahmeverhalten (Einschränkungen bedingt durch Kompromisse bei der Krippengestaltung). Das Ausmaß der Einschränkungen hängt dabei wesentlich von den Ausmaßen des Tierplatzes sowie der Art des Anbindesystems ab.
In jedem Fall liegen bei einer länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern erhebliche Einschränkungen deren Normalverhaltens vor.
Sofern angeborene, arteigene und essenzielle Verhaltensweisen anhaltend und erheblich eingeschränkt werden, ist dies auch mit erheblichen Leiden verbunden.
Die Merkblätter der TVT e.V. werden in der Rechtsprechung allgemein als „antizipierte oder standardisierte“ Sachverständigengutachten bewertet (Hirt/Maisack/Moritz Tierschutzgesetz Kommentar 3. Aufl. 2016 § 2 Rn. 34 m.w.N.).
7.5 Stellungnahme der Bundestierärztekammer e. V., Berlin
Die Bundestierärztekammer (BTK) e.V., Berlin erklärt in ihrer Stellungnahme vom 13.04.2015: “Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß …. Die BTK hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich … Nach vorliegenden Rechtsprechungen wird eine ganzjährige Anbindehaltung als nicht rechtskonform angesehen“.
7.6 Niedersächsisches Ministerium für ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
Beide Häuser kommen zu folgender Erkenntnis: „Eine dauerhafte [länger andauernde] Anbindehaltung schränkt die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen (insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten) der Rinder erheblich ein.“
Diese Erkenntnis führte bereits 2007 zum Erlass der Niedersächsischen Tierschutzleitlinie für die Haltung von Milchkühen.
Dort heißt es unter 8. Anbindehaltung, S. 45:
„Eine dauerhafte Anbindehaltung schränkt die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen (insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten) der Rinder erheblich ein.“
Die Niedersächsische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Milchkühen (2007) stellt nach obergerichtlicher Auffassung eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, so dass ihr der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt.
7.7 Schlussfolgerung aus den Expertisen
Die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) stellt gemäß dem Stand der wissenschaftlichen Beurteilung kein tiergerechtes Haltungsverfahren dar.
Rechtsstaatlich korrekt ist allein, auf neutrale wissenschaftliche Voten abzustellen.
Bereits der Anschein wirtschaftlicher Interessenskonflikte oder gar Abhängigkeiten entwertet Expertisen.
8 Die länger andauernde Anbindung von Milchkühen vor Gericht
In seinem Urteil vom 19.09.2019 – 7 B 2440/19 stellte das Verwaltungsgericht Oldenburg fest, dass die länger andauernde Anbindung von Milchkühen einen Verstoß gegen § 2 Nr. 1 TierSchG begründet.
Es folgte dabei den Tierschutzleitlinien für die Milchkuhhaltung des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, e.V. (TVT), Hannover, August 2015.
Ausführlich befand das Verwaltungsgericht Münster In seinem Eilrechtsbeschluss vom 20.12.2019 – 11 L 843/19, dass die länger andauernde Anbindung für Rinder eine massive Verhaltenseinschränkung bedeutet.
In seinem ausführlichen Beschluss vom 03.02.2022 – 4 K 2151/19s urteilte das Verwaltungsgericht Münster, dass die Anbindehaltung für Rinder eine massive Verhaltenseinschränkung bedeutet. Das Gericht befand auf Grundlage der Niedersächsischen Tierschutzleitlinien für die Haltung von Milchkühen, dass in „der Anbindehaltung […] nahezu alle durch § 2 Nr. 1 TierSchG geschützten Grundbedürfnisse der Rinder stark eingeschränkt bzw. viele der zugehörigen Verhaltensweisen nicht ausführbar [sind]“; Daneben führte das Gericht die Stellungnahme der TVT zur Anbindehaltung von Rindern an, nach welcher aufgrund des starken Bewegungsdefizits davon auszugehen sei, dass die länger andauernde Anbindung mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden sei. s. auch
OVG Niedersachsen, Beschwerdebeschluss v. 29.07.2019 – 11 ME 218/19
VG Lüneburg, Eilrechtsbeschluss v. 29. Mai 2019 – 6 B 43/19
OVG Niedersachsen, Beschwerdebeschluss v. 26.10.2012 – 11 ME 274/12
VG Stade, Eilrechtsbeschluss v. 21.09.2012 – 6 B 2245/12
9 Auslegung im Lichte übergeordneter Rechtsordnungen
9.1 Völkerrecht:
Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 10. März 1976 legt in Artikel 3 fest:
„Jedes Tier muss unter Berücksichtigung seiner Art und seiner Entwicklungs-, Anpassungs- und Domestikationsstufe entsprechend seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen nach feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen untergebracht, ernährt und gepflegt werden.“
In Artikel 4 heißt es in Nr. 1:
„Das artgemäße und durch feststehende Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse belegte Bewegungsbedürfnis eines Tieres darf nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“
Nr. 2 besagt:
„Ist ein Tier dauernd oder regelmäßig angebunden, angekettet oder eingesperrt, so ist ihm der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen gemäße und den feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Raum zu gewähren.“
Ohne jeden vernünftigen Zweifel verstößt die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen diese völkerrechtlich verbindliche Vorschrift.
9.2 Europarecht
Anhang Nr. 7 iVm Art. 4 der RL 98/58/EU des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 20. Juli 1998 zum Schutze landwirtschaftlicher Nutztiere besagt in Satz 1:
„Die der praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach artgerechte Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier unnötige Leiden oder Schäden zugefügt werden.“
Satz 2 besagt:
„Ist ein Tier ständig oder regelmäßig angebunden oder angekettet, oder befindet es sich ständig oder regelmäßig in Haltungssystemen, so muss es über einen Platz verfügen, der der praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.“
Ohne jeden vernünftigen Zweifel verstößt die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen diese europarechtlich verbindliche Vorschrift.
10 Innerstaatliche Anforderungen an die Rinderhaltung
10.1 Verfassungsrecht
10.1.1 Art. 20a Grundgesetz
Art. 20a GG trägt das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz.
Die Aufnahme des Tierschutzes in den Schutzauftrag des Art. 20a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) hat den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz weiter gestärkt (BT-Drs. 14/8860 S. 3).
Art. 20a GG verpflichtet die staatliche Gewalt zum Schutz der Tiere.
Als Belang von Verfassungsrang ist der Tierschutz im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht – wie etwa die Einschränkung von Grundrechten – rechtfertigen.
Eines der drei zentralen Schutzelemente des Art. 20a GG ist der Schutz der Tiere vor unnötigen Schmerzen, Leiden und Schäden.
Doch den Milchkühen werden durch die länger andauernde Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr wie bei der bayerischen Kombinationshaltung) Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt.
Das Nicht-Ausführen-Können angeborener, natürlicher Verhaltensweisen führt bei den Tieren zu Leiden.
Ohne Zweifel verstößt also die Qualhaltung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a Grundgesetz.
10.1.2 Art. 141 Bayerische Verfassung
Art, 141 BV iVm der Staatsfundamentalnorm des Art. 3 II (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung) enthält bindendes objektives Recht in Gestalt der Staatszielbestimmungen und beschreibt den Schutz der Tiere gemäß der Bayerischen Verfassung.
Art. 141 I S 2 BV schützt die Tiere als schmerzempfindliche und leidensfähige Wesen individuell gegen Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens und ihrer Unversehrtheit. Geschützt werden nach Art. 141 I S 2 BV grundsätzlich alle Tiere individuell gegen Beeinträchtigung durch Dritte und gegen die Zufügung von Schmerzen, Leiden und Schäden. Art. 141 I BV verpflichtet die staatlichen Organe zum Schutz der Tiere.
Jedoch wird durch die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt.
Das Nicht-Ausführen-Können angeborener, natürlicher Verhaltensweisen führt bei den Tieren zu Leiden.
Ohne Zweifel verstößt also die Qualhaltung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen die Bayerische Verfassung.
10.2 Tierschutzgesetz i. d. a. F. v. vom 18. Mai 2006
Es besteht kein vernünftiger Zweifel, dass die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen § 1 Satz 2 in der Präambel und gegen die zentrale Tierhaltervorschrift in § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG iVm § 17 Nr. 2 a und b des Tierschutzgesetzes verstößt. Durch das Nicht-Ausführen-Können angeborener, natürlicher Verhaltensweisen werden den Milchkühen und anderen Rindern fortgesetzt erhebliche, unnötige Schmerzen, vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt.
10.2.1 § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz
Die Präambel des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 2 besagt:“ Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schaden zufügen.“
Dieses Verbot erfasst auch die länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung).
Die objektiv rechtswidrige Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in länger andauernder Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) erfüllt den Straftatbestand nach § 17 Nr. 2 a und b Tierschutzgesetz.
In seinem Urteil zum Kükenschreddern hat das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig festgestellt, dass wirtschaftlich-monetäre Interessen keinen Rechtfertigungsgrund für Tiermisshandlungen darstellen.
Das Bundesverwaltungsgericht befand, „dass gemäß § 1 Satz 2 TierSchG niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das Tierschutzgesetz schützt – anders als die Rechtsordnungen der meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch sein Leben schlechthin.“ Daraus ergibt sich, dass im Sinne dieser Regelung ein Grund nur dann vernünftig ist, wenn das Verhalten gegenüber dem Tier einem schutzwürdigen Interesse dient, das unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse am Schutz des Tieres.
Im Lichte des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruht das Quälen von Milchkühen und anderen Rindern in der länger andauernden Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) für sich betrachtet nach heutigen gesellschaftlichen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das politische Interesse der bayerischen Tourismusgemeinden an billiger Landschaftspflege.
10.2.2 § 2 Nr. 1, 2 und 3 Tierschutzgesetz
Zentrale Tierhaltervorschrift in § 2 Nr. 1, 2 und 3 Tierschutzgesetz
Dort heißt es in Nr. 1: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Nr. 2 verbietet es ausdrücklich die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Jeder Tierhalter ist gemäß § 2 Nr. 3 TierSchG verpflichtet sich über die Erfordernisse einer verhaltensgerechten Unterbringung seiner Tiere nach § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG gründlich in Kenntnis zu setzen. (Vgl. auch Bayerische Tierschutzleitlinie, Stand 2022).
§ 2 Nr. 3 TierSchG besagt: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
11 Schlussfolgerung:
Dass die Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in der länger andauernden Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ist allgemein bekannt.
Wie vorstehend dargelegt, erfüllt die tatbestandlich rechtswidrige Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in der länger andauernden Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) nicht die Anforderung von § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG an die verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren (1) und ihre Möglichkeiten zur artgerechten Bewegung (2).
Zweifellos besitzen die Milcherzeuger mit länger andauernder Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) die allgemeine Fähigkeit sich in der konkreten Situation rechtmäßig zu verhalten, wenn man sie ließe.
Ohne vernünftigen Zweifel kann bei Ihnen spätestens seit der Bundesratsinitiative von 2015 zum Verbot der länger andauernden Anbindehaltung von Milchkühen das pauschale Wissen vorausgesetzt werden, dass unsere Rechtsordnung ihr Handeln missbilligt. Ebenso ist bei ihnen ein vorhandener Stand landwirtschaftlicher Kenntnisse anzunehmen, dass die Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in der länger andauernden Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) entgegen dem Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung von Tieren nach § 2 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 17 Nr. 2 a und b TierSchG tatbestandlich rechtswidrig ist (St. Rechtspr. Seit BGHSt 2, 194 (2011)).
Den Milcherzeugern, die ihre Milchkühe und anderen Rinder ganzjährig anbinden (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung), ist also bewusst, dass sie gegen § 1 Satz 2 und § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG verstoßen.
Die einschlägige EU-Richtlinie 98/58/1998 des Rates der Europäischen Gemeinschaft zum Schutze landwirtschaftlicher Nutztiere trat vor 25 Jahren, am 20. Juli 1998, in Kraft. Sie ist, als GAB 11 Bestandteil des Cross-Compliance-Reglements in der Konditionalität, das jedem Empfänger von EU-Flächenprämien bekannt ist.
Doch keinem Anbindehalter von Milchkühen und anderen Rindern (ob ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gelingt es die RL 58/98/EU einzuhalten, obwohl er sich dazu per Unterschrift im Mehrfachantrag verpflichtet hat. Im Raum steht hier der Vorwurf des vieltausendfachen Subventionsbetruges nach § 264 Abs. 1 StGB.
12 Straftaten nach § 17 Nr. 2 a und b Tierschutzgesetz
12.1 Verstoß gegen § 17 Nr. 2a Tierschutzgesetz (rohe Tiermisshandlung)
Unbestritten ist, dass den Milchkühen und anderen Rindern durch die länger andauernde Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) aus Rohheit fortgesetzt erhebliche, unnötige Schmerzen, vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt werden. Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen § 17 a Tierschutzgesetz (rohe Tiermisshandlung).
Dort heißt es:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Roh, d. h. mit ‚gefühlloser Gesinnung‘, (so das generelle strafrechtliche Verständnis, s. BGHSt 3, 109) handelt nach neuerer Rechtsprechung u. a., „wer wirtschaftlich-monetäre Interessen dominant verfolgt und sich deswegen gegenüber den Leiden und Schmerzen betroffener Tiere unempfindsam zeigt“ (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 14.12.2020 – 2 Ss 194/20, juris Leitsatz). Die frühere Rechtsprechung, wonach zur Bejahung von Rohheit i. S. v. § 17 Nr. 2a TierSchG ansatzweise sadistische Gesinnung vorgelegen haben müsse, ist überholt.
Vor diesem Hintergrund besteht aufgrund der Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in länger andauernder Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) kein vernünftiger Zweifel am Vorwurf der Rohheit; deshalb wird der Straftatbestand nach § 17 Nr. 2a Tierschutzgesetz (rohe Tiermisshandlung) erfüllt.
12.2 Verstoß gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz (quälerische Tiermisshandlung)
Unbestritten ist, dass den Milchkühen und anderen Rindern durch die länger andauernde Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) fortgesetzt tierquälerisch erhebliche, unnötige Schmerzen, vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt werden. Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz (quälerische Tiermisshandlung).
Dort heißt es:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Dieser Straftatbestand wird durch die Qualhaltung erfüllt, weil die länger andauernd angebundenen Milchkühe und anderen Rinder (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) ihre angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen nicht ausführen können.
Dieses Nicht-Ausführen-Können führt zu länger andauernden, erheblichen Leiden.
Vor diesem Hintergrund besteht aufgrund der Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in länger andauernder Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) kein vernünftiger Zweifel am Vorwurf der quälerischen Tiermisshandlung; deshalb wird der Straftatbestand nach § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz (quälerische Tiermisshandlung) erfüllt.
C Vorwände, die für den Erhalt der Qualhaltung der länger andauernden Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) angeführt werden
1 Biodiversität
Biodiversität gab es bereits als die Menschen noch Jäger und Sammler waren.
Auf die Biodiversität haben im Stall länger andauernd angebundene Milchkühe und andere Rinder keinen Einfluss.
Biodiversität braucht keine bäuerliche Rinderhaltung.
2 Typisches Landschaftsbild
Das typische Landschaftsbild in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland wird geprägt von Dauergrünland, dessen Aufwuchs kurzgehalten wird durch Mahd oder Beweidung. Milchkühe und andere Rinder in länger andauernder Anbindung im Stall (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) können den Aufwuchs nicht kurzhalten. Das Mähgut kann auch Milchkühen und anderen Rindern, die verhaltensgerecht untergebracht sind vorgelegt oder in eine Biogasanlage verbracht werden.
Der Nutzer landwirtschaftlicher Flächen muss diese in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) halten. Dafür erhält er EU-Flächenprämien. Rinderhaltung wird nicht vorausgesetzt.
Im Freistaat Bayern gibt es 70 Landschaftspflegevereine, die entsprechend den agrarstrukturellen und natürlichen Gegebenheiten auch Moore und Steillagen pflegen.
Landschaftspflege braucht folglich keine Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern durch länger andauernde Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung).
3 Vermeintliche Wirtschaftlichkeit der kleinstrukturierten, bäuerlichen Betriebe
Positiven Aussagen aus der Politik und von landwirtschaftlichen Verbänden zur wirtschaftlichen Bedeutung der Milchproduktion in kleinstrukturierten, bäuerlichen Familienbetrieben, die diese weit überwiegend im Nebenerwerb betreiben, stehen Berechnungen des Instituts für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.LfL.Bayern.de) vom April 2022 entgegen.
Die wirtschaftliche Situation dieser Betriebe mit durchschnittlich 18,5 Milchkühen und einer Verkaufsleistung von 60-120 Tsd. Kg Milch pro Jahr wird nach den Berechnungen dieses Instituts davon geprägt, dass die Marktsituation keine ausreichende Faktorentlohnung bieten kann. Bei einem Gewinn je Familien-Akh von 3,4 Euro sind bereits Investitionen in die bayerische Kombinationshaltung unwirtschaftlich. Ein vollkostendeckender Milchpreis in Höhe von über einem Euro verdeutlicht die aussichtslose Wettbewerbssituation schon vor einer Investition in Umbaumaßnahmen. Diese Betriebe werden aus dem außerlandwirtschaftlichen Einkommen der Betriebsinhaber quersubventioniert.
Wie aufrichtig ist eine Agrarpolitik, die den betroffenen Betrieben angesichts einer aussichtslosen wirtschaftlichen Situation vorgaukelt, dass die Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in länger andauernder Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden, wie in der bayerischen Kombinationshaltung) zukunftsfähig sei?
Gleichzeitig jedoch verschweigt sie, dass schon in absehbarer Zeit Produkte aus dieser Qualhaltung nicht mehr vermarktet, werden können.
Die Qualhaltung ist außerdem tierschutzwidrig, weil sie Satz 2 der Präambel unseres Tierschutzgesetzes verletzt und auch die zentrale Tierhaltervorschrift in § 2 Nr. 1 und 2 Tierschutzgesetz missachtet. Und sie ist aufgrund des den Milchkühen und anderen Rindern zugefügten erheblichen Leidens nach § 17 Nr. 2 a und b TierSchG strafbar.
Schon heute dürfen Molkereien Milchprodukte, die aus Rohmilch aus tierquälerischer Gewinnung hergestellt wurden, keinesfalls ohne eine einschlägige Information für den Endverbraucher an den LEH abgeben.
(Art. 7 Abs. 1 lit. a, Abs. 4 VO(EU) 1169/2011 iVm § 11 LFBG, Irreführung des Verbrauchers).
Nach der Ankündigung des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) ab dem Jahr 2024, Frischmilch aus Haltungsstufe 1 auszulisten, und da verschiedene Lebensmittelkonzerne wie ALDI, LIDL und REWE ab 2030 nur noch Frischmilch der Haltungsstufen 3 und 4 in den Verkauf an den Endverbraucher bringen wollen, ergeben sich für Milcherzeuger mit länger andauernder Anbindung ihrer Milchkühe und anderen Rinder (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) für die nahe Zukunft nur die Alternative die Milchproduktion einzustellen oder ihre Tiere rechtskonform verhaltensgerecht unterzubringen.
Da die bayerische Kombinationshaltung nicht den Anforderungen von Haltungsstufe 3 oder gar 4 genügt, ist der Umstieg von ganzjähriger Anbindung auf die bayerische Kombinationshaltung nicht nur wegen der Investitionskosten, sondern vor allem wegen deren kurzen Abschreibungszeitraums wirtschaftlich uninteressant.
Hinzu kommt die tierquälerische und damit rechtswidrige länger andauernde Anbindung der Milchkühe und anderen Rinder für 245 Tagen in der bayerischen Kombinationshaltung.
4 Fortbestand Ortsbild prägender Strukturen in historisch gewachsenen Ortslagen
Das Ende einer Rinderhaltung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebsinhabers. Er kann einen anderen Betriebszweig beleben oder neu eröffnen. Da die Höfe zugleich Lebensmittelpunkt und Wohnstatt bilden, ist nicht mit einem Immobilienleerstand in den Dörfern zu rechnen. Ortsbild prägende Strukturen in historisch gewachsenen Ortslagen bestehen weiter auch ohne Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern, weil die Gebäude physisch erhalten bleiben und anderweitig genutzt werden.
5 Wertschöpfung, Ausstiegsmanagement aus der Qualhaltung, Vorteile für Gesundheit und Vermögen
Die Wertschöpfung der Landwirtschaft bleibt erhalten und erfolgt durch Rinder haltende Betriebe mit rechtskonformer, verhaltensgerechter Unterbringung und aus einem anderen Betriebszweig des ehemaligen Anbindehalters.
Der Nutzer landwirtschaftlicher Flächen muss diese in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) halten. Dafür erhält er EU-Flächenprämien. Rinderhaltung wird nicht vorausgesetzt.
Der Ausstieg aus der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern kann innerhalb von ein bis zwei Jahren erfolgen. Planungssicherheit gewähren kann das Verbot der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern mit einer Übergangszeit von fünf Jahren, die sechs Monate nach Verkündigung des Änderungsgesetzes des Tierschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt beginnt.
Betriebe, die eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde nach EU-ÖKO-Verordnung 2018/848 Anh. II, Teil II Vorschriften für die Tierproduktion, Nr. 1.7.5 haben sind davon ausgenommen, weil EU-Recht vorrangig ist.
Die Beendigung der Qualhaltung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) erfolgt in der Zukunft entweder durch eine verhaltensgerechte Unterbringung der Milchkühe durch Neu- oder Umbau der Stallungen oder durch die Aufgabe der Milchviehhaltung.
Eine komplette Bestandsräumung ist nicht möglich, wenn hochtragende Kühe im Bestand stehen, weil ihr Transport zum Schlachten im letzten Drittel der Trächtigkeit verboten ist nach dem Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (§ 4 TierErzHaVerbG). Der Verkauf der Kälber und Jungrinder kann schrittweise nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Tragende Rinder kalben noch ab, werden nicht mehr besamt und altmelkend verkauft. Während die spezifischen Betriebskosten sinken, steigt das Betriebsvermögen durch die Erlöse aus dem Viehverkauf.
Das Ende der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern bedeutet eine deutliche Verbesserung der Gesundheit des Betriebsinhabers, weil die erhebliche Belastung durch das zweimalige Melken pro Tag in Körperzwangshaltung entfällt. Und er gefährdet nicht mehr seine Gesundheit durch einen Schlag mit dem Kuhschwanz oder dem säbelnden Hinterbein einer Kuh beim Melken.
Außerdem verringert sich de Doppelbelastung aus der außerlandwirtschaftlichen Berufstätigkeit und der Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb zugunsten der Gesundheit des Betriebsinhabers.
6 Schlussfolgerungen im Lichte des vernünftigen Grundes i. s. d. TierSchG
Die fünf Vorwände Biodiversität (1), Landschaftspflege (2), Wirtschaftlichkeit kleinstrukturierter, bäuerlicher Betriebe (3), Fortbestand Ortsbild (4), Prägende Strukturen in historisch gewachsener Ortslage (4) und Wertschöpfung (5) stehen in sachfremder Beziehung zum Tierschutzgesetz, das maßstäblich ist für die Beurteilung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern.
Ihnen steht darüber hinaus der monumentale Grundsatz in der Präambel des TierSchG entgegen:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Ein vernünftiger Grund liegt dann vor, wenn er triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen ist. Er muss auf einem anerkennenswerten menschlichen Interesse beruhen sowie unter den konkreten Umständen nach seinem objektiven Gewicht schwerer wiegen als das Interesse am Schutz der Unversehrtheit und des Wohlbefindens des Tieres. Hierzu ist nach einhelliger Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte umfassende Güter- und Pflichtenabwägung vorzunehmen (HMMF, Kommentar, 4. Aufl., S. 149, Rn 33).
Ausgehend hiervon erfüllt keiner der vorstehend aufgeführten fünf Vorwände und wohl auch kein womöglich im Nachtrag genannter Vorwand zugunsten der Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in der länger andauernden Anbindung (ganzjährig oder 245 Tage angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) die beiden wesentlichen Rechtsgrundsätze. Für sie steht nach einhelliger Meinung von Rechtsprechung und Kommentarliteratur der Begriff des vernünftigen Grundes in § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes.
o Der erste Grundsatz ist derjenige der Erforderlichkeit.
Für keinen der fünf Vorwände ist die Qualhaltung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rinder erforderlich. Es gibt für jeden Vorwand alternativ mildere Mittel als Milchkühen und anderen Rindern durch die länger andauernde Anbindung die Ausführung angeborener, natürlicher Verhaltensweisen vorzuenthalten.
o Der zweite Grundsatz ist derjenige der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Die Nachteile, die Milchkühe und andere Rinder in der länger andauernden Anbindung erdulden müssen durch das Nicht-Ausführen-Können genetisch fixierter Verhaltensweisen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zu den angeblichen Vorteilen.
o Eine weitere Voraussetzung für einen vernünftigen Grund ist die Legalität
Wie vorstehend dargelegt, mangelt es der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) an der Rechtskonformität mit dem Tierschutzgesetz.
o Schließlich die Geeignetheit
Ein vernünftiger Grund setzt die Geeignetheit der geplanten Tiernutzung voraus. Für keinen der fünf genannten Vorwände erschließt sich für einen durchschnittlich vernunftbegabten Menschen die Geeignetheit der Qualhaltung von Milchkühen und anderen Rindern in der länger anhaltenden Anbindung.
Das Tierschutzgesetz schützt das Tier um seiner selbst willen. Der Gedanke der Mitgeschöpflichkeit, der auch dem Staatsziel des Art. 20a GG zugrunde liegt, verbietet eine Haltungsform, die den Milchkühen und anderen Rindern erhebliche Qualen bereitet, indem sie ihnen verwehrt ihre angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen auszuführen.
7 Zusammenfassung und Ausblick
Wie vorstehend ausführlich dargestellt verstößt die Qualhaltung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) gegen zahlreiche internationale und nationale Tierschutznormen. Denn sie verhindert, dass die Rinder ihre angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen ausführen und sich artgerecht bewegen können. Das Nicht-Ausführen-Können genetisch fixierter Verhaltenskreise erzeugt bei den Rindern Leiden.
Diese Leidenszufügung ist ein Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz.
Es ist Aufgabe des Staates aktuelle Straftatbestände zu beseitigen und künftige zu verhindern. Keiner der angeführten Vorwände erfüllt die Kriterien des vernünftigen Grundes i. S. d. Tierschutzgesetzes.
Die Agrarpolitik muss der Realität ins Auge schauen und akzeptieren, dass in unserem Rechtsstaat nur eine rechts- und verfassungskonforme, verhaltensgerechte Unterbringung von Milchkühen und anderen Rindern zukunftsfähig ist.
ach herrjeh!
ChatGPT lässt grüßen…
Dieser Textwurde ohne ChatGPT erstellt. Selbst wenn, entscheidend ist der Inhalt, nicht dieArt der Erstellung.
@maximillian
dann wenden SIE sich an die Bundesregierung.
Diese ist für den Inhalt der Gesetze zuständig.
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-tierschutzgesetz/FAQList.html
Stimmt. Jedoch sind die landwirtschaftlichen Tierhalter verpflichtet unser Tierschutzgesetz einzuhalten. Insbesondere die zentrale Tierhaltervorschrift in § 2 Nr. 1 und 2. Sie sind ferner verpflichtet sich über den Inhalt der Vorschrift in Kennnis zu bringen. Verstöße gegen § 2 Nr. 1 und 2 stellen einen Straftatbestand nach § 17 Nr. 2 a und b TierSchG dar. Wer Straftaten begeht, egal ob einen Banküberfall oder einen Diebstahl oder Tiere in roher und quälerischer Weise misshandelt gilt als kriminell.
Daraus ergibt sich logischerweise, dass Anbindehalter kriminell sind.
„Daraus ergibt sich logischerweise, dass Anbindehalter kriminell sind.“
„Metaethische Kognitivisten behaupten, erkennen zu können, wie man moralisch handeln solle. Somit stellt sich ihnen die Frage, ob man das überhaupt tun soll nicht mehr, da sie auch gleich mit erkennen, dass man dies tun soll.
Metaethische Nonkognitivisten hingegen müssen die Frage, ob man moralisch handeln soll, klären. Die Diskussion wird in der Philosophie zumeist anhand der Frage „Warum soll man moralisch sein?“ geführt. Das Sollen innerhalb der Frage ist dabei kein moralisches Sollen, sondern verweist auf eine Akzeptanz besserer Gründe, z. B. anhand der Theorie der rationalen Entscheidung. Die Antwort auf die Frage hängt also ab vom jeweiligen Verständnis von Vernunft.“
So wird die Moral metaethischer Kognitivisten in normative Formen gefüllt und daraus ein Gesetz formuliert, dass Menschen, die Jahrhunderte lang ohne Anerkennung ihres Handelns nun zu einem Straftâter umgewidmet werden. So wird eine Philosophie zu einer moralischen Instanz mit materiellen Konsequenzen umgewandelt.
Hoffentlich werden sie nicht irgendwann selbst Opfer einer anderen moralischen Weltanschauung…
könnte passieren, wenn die westliche Wertegemeinschaft irgendwann nicht mehr die anmaßende und arrogante Position inne haben sollte.
Meine Darstellung beruht auf einfacher juristischer Logik: Wer eine Straftat begeht, handelt umgangssprachlich betrachtet kriminell.
Tiere zu misshandeln ist eine Straftat.
Rinder länger andauernd anzubinden (ganzjährig oder saisonal, 245 Tage im Jahr angebunden) misshandelt Tiere erheblich und fortgesetzt. Die Misshandlung besteht darin, dass die Rinder ihre angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen nicht ausführen können.
Das Nicht-Ausführen-Können fügt den Tieren Schmerzen, Leiden und Schaden zu.
Jenseits von Moral und Ethik legt das völkerrechtlich verbindliche Europäische Übereinkommmen zur Landwirtschaft aus 1976 in Art. 3 und 4 Nr. 1 und 2 die Haltungsbedingungen landwirtschaftl. Nutztiere fest. Fast gleich lauten Satz 1 und 2 Anh Nr. 7 i.V.m. Art. 4 der RL 98/58/EU.
Das Nicht-Ausführen-Können angeborener, natürlicher Verhaltensweisen führt bei den Rindern zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schaden und ist daher
strafbar.
Der Tierschutz ist seit 2002 in Artikel 20a unseres Grundgesetzes als Staatsziel verankert.
Dieses bindet staatliche Organe, tierschutzrechtlichen Belangen bei jeder Entscheidung die gebührende Rücksicht zu schenken und menschliche Interessen sorgfältig mit entgegenstehenden, gleich zu gewichtenden tierlichen Interessen abzuwägen, ohne dass eines von vornherein Vorrang hätte.
Es beinhaltet ebenso ein Optimierungsgebot, fortwährend über mögliche Verbesserungen tierschutzrechtlicher Belange nachzudenken und mögliche Verbesserungen auch umzusetzen. Gerichtet ist die Staatszielbestimmung nicht allein an den Gesetzgeber, sondern auch an Behörden und Gerichte. Das Grundgesetz macht hier keinen Unterschied etwa zwischen Wirbeltieren und anderen oder „Haustieren“ und „Nutztieren“, sondern schützt jede einzelne Art und jedes einzelne Individuum (siehe Wortlaut „die Tiere“).
Zusätzlich gibt es das Tierschutzgesetz (TierSchG), welches ebenso grundsätzlich jedes Tier
vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen soll (§ 1 Satz 2 TierSchG) und Zuwiderhandlung dagegen (dies nur bei Wirbeltieren) unter Strafe stellt (§ 17 TierSchG) Tiere zu achten und zu schützen ist eine Pflicht, die wie erwähnt für jedes Tier gilt.
Die länger andauernde Anbindung von Rindern, ganzjährig oder saisonal, verstößt gegen diese völker-, europa- und verfassungsrechtlich verbindlichen Normen und gegen § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG.
Es geht um den Ursprung des Gesetzes….jedes Gesetz hat einen Ursprung. Hier wird aus philosophisch-ethischer Sicht ein moralisch konnotiertes Gesetz formuliert. Gesetze können auch wieder geändert oder gestrichen werden, wenn die Grundlage anders gewertet wird.
Autokraten unterdrücken andere Meinungen mit Gewalt
Anti-Corona Demos wurden auch mit Polizeigewalt behindert oder aufgelöst. In einem demokratischen Staat…..kannste dir nicht ausdenken. Die neuen Autokraten verkleiden sich als „einzige wahre Demokraten“ .🤮
Anti-Corona-DEmos wurden wie auch andere aufgelöst, wenn sie den erlaubten Rahmen, der von der zustänigen Behörde oder vom VG gesteckt wurde verlassen haben.
Gesetze können auch wieder geändert oder gestrichen werden, wenn die Grundlage anders gewertet wird. Völlig richtig.
Solange dies nicht der Fall ist gilt unser aktuelles Tierschutzgesetz im Rahmen unseres Grundgesetzes und im Rahmen der Gesetze und Verordnungen der Europäischen Union. Wer also ein geltendes Gesetz missachtet handelt kriminell.
Er handelt zuerst Mal nicht gesetzeskonform, aber nicht kriminell. Das ist eine falsche Terminologie.
Am konkreten Beispiel: Ein Anbindehalter von Rindern verstößt gegen § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG, handelt also rechtswidrig. Mit dem Nicht-Ausführen-Können genetisch fixierter Verhaltensweisen wird den am Halse fixierten Rindern Schmerzen, Leiden und Schaden zugefügt. Das ist eine Straftat nach § 17 Nr. 2 a und b TierSchG. Das Begehen einer Straftat nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch kriminell. Folglich handelt der Anbindehalter kriminell.
Wenn man die richtig anbindet, entstehen keine Druckstellen am Halz.
Da müssen Könner dran und keine Dummschwätzer.
Due darüber entscheiden.
Es geht nicht um die Druckstellen am Hals, sondern darum, dass durch die länger andauernde Anbindung
die wesentlichen Verhaltenskreise von Rindern wie Sozialverhalten, Fortbewegung, Ruhe und Schlafen, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, Fortpflanzung, Körperpflege und Erkundung nicht ausgeführt werden können.
Diese Feststellungen im Nationalen Bewertungsrahmen für die Tierhaltung in Deutschland wurden von den Fachleuten des Kuratoriums für technisches Bauen in der Landwirtschaft (KTBL), e.V., Darmstadt gemacht. Darin beschreiben sie die Ergebnisse der praktischen Erfahrung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Rinder, auf die sich auch das völkerrechtlich verbindliche Übereinkommmen zur Landwirtschaft aus 1976 in Art. 3 und 4 Nr. 1 und 2 über die Haltungsbedingungen landwirtschaftl. Nutztiere bezieht. Sowie fast gleichlautend Satz 1 und 2 Anh Nr. 7 i.V.m. Art. 4 der RL 98/58/EU.
Erinnert sei auch an das Gutachten der EFSA zum Wohlbefinden von Milchkühen vom März 2023.
Die Funktionäre des BBV, K.d.ö.R. fallen als „Könner“ mangels Kompetenz für Tierschutz aus, da in dessen Satzung Tierschutz nicht vorkommt.
Es besteht Konsens in der Wissenschaft, dass das erzwungene Nichtverhalten, also das durch länger andauernde Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) bedingte Nicht-Ausführen-Können wesentlicher artgemäßer Verhaltensabläufe, das sich im Ausfall oder in der starken Reduktion arttypischer Verhaltensweisen äußert, eine Verhaltensstörung darstellt. Von dieser Störung sind bei länger andauernder Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern (ganzjährig oder 245 Tage im Jahr angebunden wie in der bayerischen Kombinationshaltung) nahezu alle für das Wohlbefinden des Tieres wesentlichen Funktionskreise des Verhaltens (Sozialverhalten, Fortbewegung, Ruhen und Schlafen, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, Fortpflanzung, Körperpflege und Erkundung) betroffen.
Auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien (Verhaltensstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Verletzungen, Krankheiten u. ä.) ist schon das bloße Ausmaß der Verhaltensrestriktionen, denen Milchkühe und andere Rinder mit länger andauernder Anbindung unterworfen sind, ausreichend, um erhebliche Leiden hervorzurufen. Denn: Ist ein Tier nicht in der Lage, ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden (EU-Kommission, Mitteilung über den Schutz von Legehennen, zit. n. BT-Drucks. 13/11371 S. 15; ähnlich Meyer, Die belastenden Befindlichkeiten der Tiere, in: Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft DVG -, Fachgruppe Angewandte Ethologie, Tagung zu Ethologie und Tierschutz München 2003, S. 14, 22: Als Leiden lassen sich die belastenden Befindlichkeiten ansprechen, mit denen der Organismus auf die länger anhaltende Versagung von genetisch disponierten Bedürfnissen … reagiert; Vgl. auch Pollmann/Tschanz/, Amtstierärztlicher Dienst (AtD) 2006, S. 234, 238: Unzureichende Bewältigungsfähigkeit kann auch im Zusammenhang mit Bedarfsdeckung bzw. Bedürfnisbefriedigung auftreten.
Aus dieser allgemein gültigen Erkenntnis folgt: Je stärker ein angeborener Verhaltensablauf durch eine Tierhaltungsform oder eine sonstige Einwirkung unterdrückt oder zurückgedrängt wird, desto eher muss das dadurch verursachte Leiden jenseits der Bagatellgrenze angesiedelt und als erheblich eingestuft werden; das gilt erst recht, wenn mehrere oder wie hier – zahlreiche Verhaltensbedürfnisse oder Bedürfnisse aus ganz unterschiedlichen Funktionskreisen betroffen sind.
Vgl. in diesem Sinne das OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. 10. 2015, 3 Ss 433/15 AK 170/15, juris Rn. 11: Erhebliche Leiden können nämlich trotz Fehlens von äußeren Anzeichen auch dann schon vorliegen, wenn das Tier über einen nicht geringfügigen Zeitraum Verhaltensrestriktionen unterworfen wird, die eine elementare Bedürfnisbefriedigung unmöglich machen. Auch eine nicht artgerechte Haltung, die sich beispielsweise in einer (dauernden) Entbehrung angeborener Verhaltensbedürfnisse zeigt, vermag erhebliche Leiden zu begründen. Je stärker dabei ein angeborener Verhaltensablauf durch das Verhalten des Menschen beeinträchtigt wird, desto eher muss man das dadurch verursachte Leiden jenseits der Bagatellgrenze ansiedeln und als erheblich einstufen. Eine Verhaltensstörung, der in der Regel schon ein länger dauerndes erhebliches Leiden vorausgeht, muss (noch) nicht eingetreten sein. Erhebliche Leiden können somit auch ohne äußere Anzeichen aufgrund nicht artgerechter Haltung entstehen. Ähnlich auch VGH München, Beschl. v. 21. 4. 2016, 9 CS 16.539, juris Rn. 22, 23: länger andauernde erhebliche Leiden, wenn ein Tier durch Einschränkung der artgemäßen Bewegungsmöglichkeit und des Erkundungsverhaltens, den Entzug der artgemäßen Umgebung und der sozialen Isolation seine angeborenen Verhaltensweisen nicht ausleben kann und nicht erhält, was es zum Gelingen von Selbstaufbau und Selbsterhaltung benötigt; kein Widerspruch zur tierärztlichen Beurteilung, dass das Tier klinisch unauffällig, gesund und dem Alter entsprechend entwickelt sei und keine Auffälligkeiten psychischer und physischer Art erkennen lasse, denn damit werden keine Aussagen zur Haltung des Tieres gemacht;
Leiden setzen nicht voraus, dass Tiere krank oder verletzt sind. Im gleichen Sinne auch VG Magdeburg, Urt. v. 4. 7. 2016, 1 A1198/14, juris Rn. 5: erhebliche Schmerzen und Leiden bei Schweinen, die in Kastenständen untergebracht sind, deren lichte Breite kleiner ist als die Körpergröße des Tieres, so dass die Tiere nicht ungehindert mit ausgestreckten Gliedmaßen liegen können.
Es handelt sich also bei der länger andauernden Anbindehaltung von Rindern um eine Qualhaltung.
„Unter Qualhaltung ist eine Tierhaltung in Haltungssystemen und unter Haltungsbedingungen zu verstehen, die verhindert, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben und / oder ihre Grundbedürfnisse befriedigen können. Den so gehaltenen Tieren werden dadurch Schmerzen, vermeidbare Leiden und / oder Schäden zugefügt.“ (Quelle: Tierschutzrechtliche Aspekte einer zukunftsorientierten Nutztierhaltung, Stand: 14.10.2021, Tierärztliche Vereinigung (TVT) e.V., Hannover).
Die Kompetenz der Tierärztliche Vereinigung (TVT) e.V., Hannover) ist unbestritten und von Obergerichten anerkannt.
Landwirtschaftliche Könner aus Niedersachsen formulierten in der Niedersächsischen Tierschutzleitlinie für die Haltung von Milchkühen unter Nr. 8, Anbindehaltung, S. 45:“ Eine dauerhafte [länger andauernde] Anbindehaltung schränkt die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen (insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten) der Rinder erheblich ein.“
Die Niedersächsische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Milchkühen (2007) stellt nach obergerichtlicher Auffassung eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, so dass ihr der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt.
Maximilian ihr tägliches tun schadet der Umwelt sie wohnen sie essen sie atmen CO2 aus sie produzieren Klärschlamm sie tragen Kleidung sie haben ein Handy Wie immer der Verzicht der anderen ist der einfachste.
Hallo Herr Wörle,
ich erwarte von anderen keinen Verzicht auf selbstverständliche Dinge.
Fundamentale Handlungen wie essen, wohnen atmen usw. stehen nicht oder nur bedingt zur Disposition. Klärschlamm wird mit Profit in der Landwirtschaft eingesetzt und seine möglichst umweltfreundliche Entsorgung steht nicht in Zweifel.
Klärschlamm wird nur sehr selten noch zur Düngung nachgefragt wegen der Schwermetall- und sonstiger Belastungen. Im Emsland z. B. Null landw. Verwertung. Klärschlamm wird verbrannt, nix Profit in der Landwirtschaft.
Danke für die Information. Niemand ist allwissend.
Etwas nicht zu wissen ist keine Schande,
aber etwas zu verbreiten, ohne Fachkenntnisse, ist Unvermögen und untergräbt die eigene Glaubwürdigkeit.
Richtig,
aber wer macht so etwas
unterprivilegierte Leute???
Vor 30 Jahren wollte unser Bürgermeister den Klärschlamm loswerden, ich sagte zu ihm, er soll in behalten, alle Berufskollegen, waren derselben Meinung. Seither wird der mit Giften versehenen Klärschlamm verbrannt.
Wenn sie tatsächlich von einem Umweltskandal sprechen wollen, nehmen sie den:
https://www.landkreis-rastatt.de/site/kreis-rastatt-2021/get/documents_E-1063379037/kreis-rastatt/Objekte/03_Aktuelles/PFC/Heimatbuch%20Landkreis%20Rastatt%202020_PFC_in_Mittelbaden_Patricia%20Klatt.pdf
Das selbe hat mein Mann damals auch geantwortet.
Als dann der Druck nicht aufhörte, sagte er höchstens auf die städtischen Flächen, aber nicht auf meine eigenen.
Man wird sich dann auf Verbrennung geeinigt haben.
Aber mussten Bauern erst aufklären.
Zutreffend ist, dass Landwirte viel für den Schutz der Umwelt tun.
Zutreffend ist auch, dass es noch nicht reicht, wie auch bei der übrigen Bevölkerung.
Menschen, die ihren Abfall in die Umwelt entsorgen gibt es leider immer noch.
Egal ob Müll ins Feld oder die Zigarettenkippe aus dem Autofenster auf die Straße.
Leider. Schlimm finde ich die staatlich subventionierte Umweltverschmutzung wie die Agrardieselerstattung für die letzte Bauerndemo in Berlin, die keine landwirtschaftlichen Bezug hatte.
Die Ausbringung von Totalherbizid ohne Rücksicht auf die belebte Natur.
Besonders schlimm empfinde ich die emotionale Verschmutzung durch die konventionelle landwirtschaftliche Tierhaltung.
Tiere empfinden wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück.
Für mich versündigen sich konventionelle Tierhalter an ihren Schutzbefohlenen indem sie ihnen pauschal vorbeugend ohne Nachweis der Notwendigkeit des nicht kurativen Eingriffs Teile von Organen und auch noch ohne Betäubung wegschneiden oder ausbrennen. Diese Vorgehensweise ist kriminell, da sie rechtswidrig ist.
Man darf in diesem blog nicht beleidigen, aber manchmal hätte ich voll Lust solchen Typen einen „Schwachkopf“ an den selben zu werfen…mach ich aber nicht. 🤡
Argumente sind gewünscht für eine faire Diskussion.
„Schlimm finde ich die staatlich subventionierte Umweltverschmutzung wie die Agrardieselerstattung für die letzte Bauerndemo in Berlin, die keine landwirtschaftlichen Bezug hatte.“
Solche Argumente z.B.? Viel Spaß dabei….Das wird dann wohl ein Selbstgespräch.
Fossilen Brennstoff wie Diesel zu verbrennen verschmutzt die Umwelt.
Agrardiesel wird durch die Rückvergütung staatlich subventioniert.
Von der jüngsten Bauerndemo in Berlin haben sich die Agrarverbände distanziert.
Dieser Punkt war nicht der Einzige in meinem Diskussionsanstoß im Kommentar.
für Ochsen und Pferde ist der Traktor ein Segen. Sie müssen nicht mehr mühselig den Pflug und andere Geräte ziehen damit ich etwas zu essen habe.
Natürlich ist es auch sinnvoll bei Diesel zu sparen vor allem bei der Anzahl der Überfahrten und Arbeitsintensität auf dem Acker. Da gibt es vielfältige Möglichkeiten z.B statt Bodenbearbeitung mit Auswirkungen auf die Tierwelt z.B brütende Vögel moderne Verfahren zu verwenden.
Absolute Zustimmung. ERgänzend: Diesel als Treibstoff ist nicht völlig ersetzbar. Biodiesel oder Pflanzenöle würden vermehrt eingesetzt werden bei weniger Agrardieselverbilligung.
ja sicher Biodiesel und Pflanzenöle sind sinnvoll als Ersatz von fossilen Ölprodukten in Treibstoffen wie Diesel.
leider haben wir in D eine ausgesprochene Kakophonie Diskussion über den Einsatz. Einige politische Parteien lassen sich von NGO Lobbygruppen treiben und es gibt keine zuverlässigen Aussagen.
https://www.greenpeace.de/klimaschutz/mobilitaet/biosprit-umweltpolitischer-unfug
maximilian hat geschrieben:
Die Ausbringung von Totalherbizid ohne Rücksicht auf die belebte Natur.
Ich finde pflügen ist ein viel schlimmerer Eingriff in die belebte Natur als auf Glyphosat den Acker zu spritzen. Hat der Maximilian da schon mal genauer hingesehen?
Pflügen ist ein mechanischer Eingriff, der nicht bei jedem Boden notwendig ist, durch flachen Pflugeinsatz gemildert wird und durch die Witterung und die Bodenbiologie teilweise in seiner Schadwirkung vermindert wird. Ein Totalherbizid wie Glyphoshat schadet auch den Kleinstlebewesen im Grundwasser und kommt sogar im Bier und in der Muttermilch vor.
Bring doch da Beispiele für Deine Behauptungen. Ich hab hier vorhin nur vorbei geschaut, wegen dem Parkinson bei Landwirten. Bin nämlich gerade am Putzen und mir ist ein bisschen von dem Putzmittel in die Nase geraten. Das soll ja auch total ungesund sein. Und dann der Bezug zum Parkinson bei Landwirten:
Gibt es Vergleichsstudien von Parkinson bei Landwirten und der Häufigkeit an Reparaturen? Da werden ja auch die diversen Sprays verwendet und ob von den öligen Händen was in den Körper gelangt.
Ich halte ja Parkinson für eine Krankheit aus der Küche. Der Rosskothen war wieder in der Presse und der hat ja auch eine Gastronomie.
Der CO2 Gehalt der Luft bei Ausamten ist 4 mal so hoch wie der beim Einatmen. Dass CO2 die Klimakatastrophe auslöst ist wohl allen bekannt. Deshalb sollte dringend nur noch eingeatmet und auf´s ausatmen verzichtet werden,
Lebensnotwendige Handlungen bleiben außen vor.
Alternativ zum Verzicht auf das Ausatmen wäre lebensverträglicher die Zahl der Nutztiere auf den tatsächlichen Bedarf für die Ernährungssicherheit der europäischen Bügerinnen und Bürger zu beschränken.
Au ja, so wie andere Länder auch nur noch für den Eigenbedarf produzieren. Das wird lustig
Ob die Gerste für das Bier aus Deutschland, oder andere Länder stammte, wissen wir nicht.
Wie war das nochmal bei der Muttermilch?
https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2016/08/bfr_studie_bestaetigt__kein_glyphosat_in_muttermilch_nachweisbar-196563.html
„…solchen Typen einen „Schwachkopf“…“
… da müsste eigentlich noch „Professionell“ dahinter. „Sarkasmus off“
Sollte hinter R.S. Kommentar stehen.
Gute Argumente für eine gehaltvolle Diskussion sehen anders aus.
Schmähungen sind AfD-Niveau.
So geht ein anständiger Mensch doch nicht mit den Leuten von der AfD um. Schaut der maximilian sich die Charaktere der Braunen mal genauer an, dann würde er vielleicht auch merken, dass die meisten der damaligen Braunen heute Grüne wären. Die Nazis hatten das strengste Tierschutzgesetz der damaligen Welt. Stelle ich mir den maximilian in der damaligen Zeit vor, dann kommt mir ein leiser Verdacht, dass der maximilian …….
Das Reichstierschutzgesetz von 1933 wurde vom Direktor des Berliner Zoos in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt erarbeitet. Die Nationalsozialisten haben seine Bedeutung für ihre Ideologie erkannt und daher im damaligen Reichstag unterstützt.
Der GRundgedanke der damaligen Tierschutzvorschriften, sowohl aus den Fürstentümern als auch aus dem Reichsgesetz von 1933 basierte auf dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bürger vor Tierquälerei. Der Grundgedanke im heutigen Tierschutzgesetz, das 1972 aus dem Teichstierschutzgesetz hervorging, ist der Gedanke des ethischen Tierschutzes, des Schutzes jedes einzelnen Tieres um seiner selbst willen. 2002 wurde der Tierschutz im Grundgesetz verankert und zum Staatsziel gemacht. Die drei Einzelschutzziele sind der Schutz der Tiere vor unnötigen Schmerzen, Leiden und Schäden,
vor nicht artgerechter Unterbringung und vor dem Verlust ihrer natürlichen Lebensgrundlagen, wie es in der amtlichen Begründung geschrieben steht. Gemessen am grundgesetzlich garantierten Schutz der Tiere hat die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland noch erhebliche Defizite.
Hat der Dr. Schanne einen neuen Account , hmhmhh?
Anrede falsch. Doktortitel nicht vorhanden
„… Schanne…“
Schamane muss es heißen, …
@maximilian
„Für mich versündigen sich konventionelle Tierhalter an ihren Schutzbefohlenen indem sie ihnen pauschal vorbeugend ohne Nachweis der Notwendigkeit des nicht kurativen Eingriffs Teile von Organen und auch noch ohne Betäubung wegschneiden oder ausbrennen.“
Als konventioneller Tierhalter schneide ich meinen Tieren NICHT Teile von Organen weg, oder brenne irgendetwas weg.
Nagut, ich stanze Teile des Ohrgewebes heraus, beim Einziehen der Ohrmarke.
Aber der Staat wird dir diese Notwendigkeit schon begründen, wenn du dort anfragst.
Solche Pauschalverurteilungen bestimmter Personengruppen ist wie Lügen.
ein Angushalter
Hallo Jens,
meine Aussage bezieht sich konkret auf das Schwanzkupieren und Eckzähne abschleifen bei neugeborenen Ferkeln ohne Beleg der Notwendigkeit im Einzelfall, ferner auf das pauschal vorbeugende Kupieren von Schwänzen neugeborener Lämmer und das Ausbrennen der Hornknospen von Kälbern ohne vernünftigen Grund.
Ein pauschaler Vorwurf liegt mir fern.
Wenn Du mit Staat unser Tierschutzgesetz meinst, so findest Du in § 6 Abs, 1 Nr. 2 die Erklärung.
Die Markierung von Rindern, Schweinen und Schafen und Ziegen mit Ohrmarken ist vom Tierschutzgesetz gedeckt. Es dient zur Identifizierung der Tiere gerade in Zusammenhang mit Tierseuchen sowie mit Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
@maximilian
„Die Markierung von Rindern, Schweinen und Schafen und Ziegen mit Ohrmarken ist vom Tierschutzgesetz gedeckt. Es dient zur Identifizierung der Tiere gerade in Zusammenhang mit Tierseuchen sowie mit Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.“
Also Verbraucherschutz steht über dem Tierschutzgesetz?
Nein.
Der Zusammenhang besteht auch mit der Tiergesundheit wegen der Tierseuchen. Z.B. die Rückverfolgung von Tiertransporten nach Ausbruch von ASP in einem Betrieb.
Die Kennzeichnung eines Tieres gilt als vernünftiger Grund i.S. d. § 1 S.2 TierSchG.
Dass in der Bio- Ferkelerzeugung doppelt bis 3 mal soviel Ferkel von ihrer Mutter erdrückt werden weiß der maximilian wahrscheinlich nicht.
Bio-Tiere sind doch generell kränker. Die schieben ihre Problemviecher den Konvis unter.
Pauschale Behauptungen über Biobetriebe helfen nicht weiter.
Bereits 2010 war der Anteil der verbissenen Schwänze bei Schlachtschweinen aus Biobetrieben in einer Untersuchung an norddeutschen Schlachthöfen signifikant niedriger als bei solchen aus konventionellen Betrieben.
Pauschal vorbeugendes Ferkelschwanzkupieren verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht, sowohl das Tierschutzgesetz auf nationaler Ebene, als auch die RL 120/2008/EU.
… Abfall in die Umwelt entsorgen … Ich bin ein Guter, benutze die Restmülltonne und ein Diesellaster holt diese ab und dann ist der Müll nicht mehr in der Umwelt.
Totalherbizide werden hauptsächlich für Biogas-Mais verwendet, das ist doch grün und gut.
Als schlimm erkannt – Agrardieselsubvention? Ändert die was am Dieselverbrauch oder welchen Einfluss hat die auf die Umwelt?
Die Verbilligung von fossilem Treibstoff versögert seinen Ersatz.
Kümmere Dich doch erst darum, dass Flugbenzin wie normales Benzin versteuert wird. Ich würde fossile Energie eh rationieren und dann nach und nach die Menge verringern. Die Quoten kann man dann handelbar machen. Beim Agrardiesel sind hauptsächlich die sogenannten Ökobauern betroffen. Wenn es die nicht betroffen hätte, wären die Demonstrationen viel milder gewesen. Die Ökos sind nun mal die Aggressiveren. Siehe Demeter in und um Kz´s.
Flugbenzin ist seit 1948 international steuerbefreit.
Seine Besteuerung national wird auf einem anderen Tablet diskutiert und ändert nichts 1. an der Schädlichkeit von Subventionen,
2. an der Umweltschädlichkeit fossiler Brennstoffe, egal ob konventionell oder in Biobetrieben verbrannt.
Eine Rationierung passt nicht in unser Wirtschaftssystem.
Die Verteuerung und die damit geplante Einsparung soll über die CO2-Bepreisung kommen.
Bitte besser Informieren,
Warum hat die Schlepperdemo nichts mit Landwirtschaft zu tun?
Ja, es stimmt, dafür werden Starassrn benutzt und dafür dürfte es dann keine Dirselrückvergütung geben.
wohlgemerkt, es ist keine Subvention.
Aber bei dieser Rückvergütung bekommt man ja nicht 100% der Steuererklärung zurück, sondern immer nur etwas.
Bestimmt, dass man die Straße dann auch mal für die Erntegüter nach Hause holen benutzen kann und auch, wenn
Festzug anlässlich von Jahrmarkt oder Karnevalsumzug
auch die Schlepper auf der Straße fahren dürfen.
Das hat definitiv nichts mit Landwirtschaft zu tun.
Von der letzten Demo in Berlin haben sich die Bauernverbände distanziert.
Die Themen waren diffus, nicht eindeutig aus der Landwirtschaft.
Bei den DEmos vom Januar 2024 waren die Themen eindeutig landwirtsschaftsbezogen.
Zum Schlepper mitfahren auf Festzug Näheres unter TOPAGRAR Leserfrage v. 30. 11. 2024: „Kann ich mit dem T-Führerschein an einer Lichterfahrt teilnehmen?“ Es kommt nicht auf den Schlepper an, sondern auf die gültige Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers.
Unter Subvention wird verstanden ein „zweckgebundener, von der öffentlichen Hand gewährter Zuschuss zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige, einzelner Unternehmen“.
Merken Sie nicht mehr, wie weit Sie hier Ihre Abneigung gegen die deutsche LW breit treten. Dies ist die falsche Plattform. Wir Bauern werden nie zustimmen können. Gilt pbrigens auch für die Biokollegen, denn sie werden jetzt noch massiver unter Druck kommen – Mercosur lässt grüßen. Wundere mich eh, warum aus der Richtung so wenig Kritik über die Agrarpolitik kommt. Der Ruf nach mehr Geld für Bio reicht nicht mehr. Die Katastrophe nimmt seinen Lauf.
Ich empfinde keine Abneigung gegen die Landwirtschaft.
Was mich anwidert ist die klägliche Opferrolle, in welche die Lw bei jeder Kritik schlüpft, das ständige Jammern und das Schwarzsehen, die Unfähigkeit zu differenzieren.
Schwarz/weiß gelle? Entweder man ist in einer Opferrolle oder man ist Nasi, oder?
🥳🍺
Bitte erklären
Wie so das,
Die ist nun mal das Schwarzr Schaf unserer Volkswirtschaft.
Kannst du auch einen landwirtschaftlichen Betrieb leiden und ein bis zwei Familieneinkommen damit erwirtschaften
Spannend, wenn von der Politik jetzt klargestellt wird, dass wir weiterhin zu Dumpingpreisen produzieren sollen. Hier mit höchsten Auflagen und beim Import ist eine Kontrolle zu aufwändig? Maximilian, sie halten uns Bauern für völlig bescheuert, denn aufmucken sollen/dürfen wir nicht? Wenn sie sich da mal nicht täuschen. Ich denke, dass es jetzt wieder interessant wird – hoffentlich.
Wenn unsere Volkswirtschaft dich so viel an dem Autogeschäft mit Südamerika verdient, dann soll sir den Bauern eine Ausgleichzahlung davon abgeben, damit die weiterhin mit den teuren Landmaschinen aus der Industrie die Äcker weiterhin bewirtschaften und weiterhin in Ordnung halten können.
Oder?
ob wir Autos die aus bekannten Gründen natürlich E Autos sein sollen nach Südamerika verkaufen können die aber schon für unseren Markt zu teuer sind das kann ich kaum glauben.
Eher werden es wohl chinesische Autos sein die dorthin gelieferet werden. Einen Hafen hat China gerade in Peru gebaut. Wir sind zwar auch in Peru aktiv z.B in Lima aber da geht es niccht um Autos sondern um andere Infrastruktur.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/hafen-peru-china-100.html
Warum sollten andere Wirtschaftszweige an die hochsubventionierte Landwirtschaft Ausgleichszahlungen leisten? Diese Subventionen werden aus dem Steueraufkommen der Steuerpflichtigen, also auch der Firmen, die am Exportgeschäft verdienen, gespeist.
Weil die Landwirtschaft doch Nachteile dadurch hat
Es ist bislang nicht belegt, dass die Landwirtschaft Nachteile von einem Freihandelsabkommen hat, das noch nicht in Kraft getreten ist.
„Es ist bislang nicht belegt, dass die Landwirtschaft Nachteile von einem Freihandelsabkommen hat, das noch nicht in Kraft getreten ist.“
Sind Sie ein besonders schlauer Mensch, oder halten Sie andere für dumm?
Welcher Politiker kann den Landwirten befehlen zu Dumpingpreisen zu produzieren? Wir haben auch nicht die höchsten Auflagen. Es kommt auf den Vergleich an. Ich habe auch nicht gesagt eine Kontrolle wäre zu aufwändig. Kontrollen sind bei den Bauernverbänden verpönt und werden mit Kampfbegriffen wie Monsterbürokratie verunglimpft.
Maximilian, Sie verrennen sich mal wieder total. Kontrollen sind bei den Bauernverbänden nicht verpönt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Deren Dienstleistungsunternehmen leben davon. Der „normale Familien-Bauer“ ist allein meist überfordert mit der Flut an Vorschriften und den daraus folgenden Dokumentationen und Meldungen. Er muss externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Das ist dann oft eben der regionale Bauernverband, in Niedersachsen der Landvolkverband.
Die Äußerungen der Interessenverbände zur Überbürokratisierung, Bürokratiemonster, die Forderungen in der Januardemo nach Bürokratieabbau zeigen ein anderes Bild. D.h. nicht, dass jede Vorschrift sinnvoll ist. Die Forderungen ider Berufsverbände erzeugen den Eindruck die Landwirte sollen ungezügelt und ohne Rücksicht auf Natur, Umwelt, Mensch und Tier drauflos werkeln um Profit zu machen.
Das geht in Europa nicht, bei uns gilt das Prinzip des Vorbeugens. Beispielsweise soll saisonal die tierquälerische Anbindung von Rindern erhalten bleiben für die Landschaftspflege. Ein völlig sachfremdes Argument, weil angebundene Rinder niccht weiden können. In Bayern gibt es 72 Landschaftspflegeverbände.
Eines der stärksten Argumente für den LAufstall war einst die Arbeitserleichterung. Nun sollen Anbindehalter sich weiter zweimal am Tag mit Körperzwangshaltung zur Milchgewwinnung plagen, damit die Molkereien ihre ortsnahen, billigen Milchquellen nicht verlieren. Denn Milchtransport ist rel. teuer, weil hauptsächlich Wasser herumgefahren wird.
„Was mich anwidert ist die klägliche Opferrolle, in welche die Lw bei jeder Kritik schlüpft, das ständige Jammern und das Schwarzsehen, die Unfähigkeit zu differenzieren.“
Die jährliche Streikandrohung durch die IG Metall, warum wird das nicht als Jammern bezeichnet?
Selbst bei der derzeitigen Diskussion einer 10 % Lohnkürzung bei VW, haben die Beschäftigten noch ein Lohnniveau, von dem die meisten Landwirte nur träumen können.
Der Vergleich hinkt. Landwirte sind selbständige Unternehmer. Die Arbeiter und Angestellte bei VW sind lohnabhängig.
Nebendem Lohn für ihre Arbeit erhalten sie nichts.
Landwirte haben zwar unbestritten auch viel Arbeit, aber nach Rukwied sind 50 % des landwirtschaftlichen Einkomens Subventionen. Bei einem Umsatz bis 600.000 € können sie die Umsatzsteuerpauschalierung durchführen. Andere Wirtschaftsbeteiligte können dies nicht, egalwelchenUmsatz sie im Jahr machen. DerVorwurf der Jammerei trifft wohl weniger den einzelnen Landwirt, der sich den gerne anschließt, als viel mehr die Berufsvertretung. Das Gleiche gilt für das ständige Schwarzsehen.
Wir haben nicht nur Autos für den Export. Es gibt die Elektro- und Metallverarbeitende Industrie, die chemische Industrie u.a., die gerne nach Südamerika exportieren, unddas gilt auch für die andern MS der EU. Die europäische LAndwirtschaft wird durch Zölle undMEngenbeschränkungen geschützt; daher ist das Lamentieren der Bauernverbände so unglaubwürdig. Von diesen hört man nie ein gutes Wort,nur Geschimpfe.
Dabei ist z.B. die Verbessserung des Tierschutzgesetzes dringend notwendig.
Wir haben 2 Söhne, die sehen nicht schwarz, sondern haben Berufe ergriffen, die ihnen ein finanziell gutes Leben ermöglichen.
Und das Gute daran ist, dass sie sich nicht mit Menschen herumschlagen müssen, die kaum einem Bauern ein auskömmliches Einkommen gönnen.
Diesen Weg werden viele noch gehen, aber die Verbraucher jammern derzeit schon über die Lebensmittelpreise, aber dies ist erst der Anfang
Die Lebensmittelpreise der letzten Jahre haben viele Ursachen. Corona, Inflation, hohe Gaspreis durch Putins Angriffskrieg.´ u.a.
Ich gönne der Landwirtschaft ein auskömmliches Einkommen, das nach den Angaben Rukwieds deutliche Zunahmen erfahren hat.
Es würde mich sehr freuen, wenn aus der Landwirtschaft die Bereitschaft käme sich dem Wettbewerb zu stellen, so wie es die Geflügelwirtschaft vorhat (s. TOPAGRAR, 6.12.2024: „EU-Geflügelfleischerzeuger halten mit Imagekampagne gegen Mercosur“). STattdessen wird vom „Weltuntergang“ gefaselt.
Auch hier verrennen Sie sich wieder, Maximilian!
Die Umsatzsteuerpauschalierung war in D bis vor drei Jahren für viele Betriebskonstellationen mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden. Das ist jetzt völlig vorbei und zwar für ALLE, selbst wenn sie noch die Pauschalierung anwenden dürfen. Die Pauschalierung hat nur noch den Vorteil, dass Buchführungskosten gespart werden, weil keine Umsatzsteuererklärung abzugeben ist. Bei dem ab Januar 25 geltenden Pauschalierungsatz von 7,8 % muss man sich sogar überlegen, freiwillig in die Regelbesteuerung zu wechseln.
Das könnte bedeuten, dass dem Gleichehistgrundsatz endlich Rechnung getragen wird.
Maximilian (Günter Schanne) :
Sie sind der deutsche Prototyp Mensch mit Sicherheitsfimmel, Gerechtigkeitsfimmel und Moralfimmel.
Je mehr und je schneller sich die Politik nach Ihren (diesen) Maßstäben richtet, umso schneller geht das Land kaputt. Wir sind auf dem „besten“ Weg dahin.
Warum machen sich die Lohnabhängigen Arbeiter nicht als Einzelunternehmer selbstständig ….dann können sie doch ihre Leistung meistbietend und qualifiziert-differenziert an den Arbeitgeber andienen. Und dann wäre doch mal ein Vergleich möglich. Also, wie wärs? 😁
Oder sind sie vielleicht lieber im sicheren Hafen der gewerkschaftlich gepamperten Gemeinschaft? Oder möchten sie kein Risiko eingehen? Merkste was? (p.s. Inhalt kann großen Haufen Ironie enthalten)
80% befürchten die Katastrophe, lt Umfrage glauben aber auch 61% der Befragten dass sie selbst schon alles möglich tun um die Welt zu retten. Das ist erstaunlich warum trotzdem soviele eine Katastrophe befürchten wenn doch so viele etwas dagegen tun.
Hab überlegt was hab ich bisher getan und was kann ich noch tun.
Da fiel mir ein hier im blog kürzlich erwähntes Bsp ein. Ist derzeit auch in allen Gazetten breit vertreten. Der Rennsportsegler Hermann nimmt in einem Kunststoffboot an einem Rennen über die Weltmeere teil schaut aufs Meer und berichtet u.a auch über Orca Kollisionen in einem Rennen. Er hat für seine Aktivitäten in Hamburg kürzlich das Bundesverdienstkreuz am Band u.a für seinen Einsatz für die Umwelt erhalten. Gesponsort wurden seine Taten von einem Hamburger Unternehmer mit Sitz in der Schweiz.
Dies sind offensichtlich leuchtende ausgezeichnete Vorbilder die uns vor einer Katastrophe bewahren an ihnen muß ich mir ein Bsp nehmen. Habe daher meinen Blickwinkel etwas verändert und den gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. Es gibt also auch Auszeichnungen für Kunststoff in Meeren und Kollisionen mit Meerestieren! Warum nicht auf die Strasse übertragen.
Wenn ich mit meinem Verbrenner auf der Strasse fahre schau ich auch häufig aus dem Fenster erfreue mich an Tieren wie Milan, Storch…. soweit wie bei den Rennseglern. Letztes Jahr ist mir beinah ein Storch vors Auto gelaufen, konnte noch rechtzeitig ohne Kollision ausweichen, Rennsegler war wohl zu schnell für den Orca Leider wird die Fahrt mit einem Verbrenner im Gegensatz zum Kunststoff Rennsegler gesellschaftlich kritisch gesehen und nicht entsprechend gewürdigt obwohl ich ja auch Tiere beobachte und sogar die Kollision vermieden habe. Aber ich persönlich hab jetzt ein reines Gewissen und kann auch meine Ausweichreaktion besser einordnen und das Auto hab ich auch noch selber bezahlt. Fehlt nur noch das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Zwischen „Sagen und Tun“ ist ein himmelweiter Unterschied. Viele haben nicht den Mut mal ihre Meinung zu sagen , um sich nicht rechtfertigen zu müßen. Dann lieber dem Mainstream
folgen und man hat seine Ruhe, denn nicht jeder hat die Fähigkeit seine Meinung in Worten auszudrücken und man will wohl auch allen gefallen , sowie kein Außenseiter sein. Das beste Beispiel ist immer die Befragung vor dem Supermarkt in dem man bio gut spricht und nachher im Einkaufswagen nur konventionelle und billige Waren hat. Dann wirds peinlich.
Nochmal, diese Umfragen sind überflüssig. Alles läuft über elektronische Kassensystem, damit ist der „Durchsatz“ von jedem einzelnen Produkt vorhanden und kann entspr. ausgewertet werden; zahlenmäßig und in der regionalen Verteilung. Der größte Teil nutzt bargeldlose Zahlung…wenn sich unser Stasi2.0-System, in welchem wir uns bewegen, „ein bisschen abstrengt“ ist das mit geringer Fehlerquote sogar dem entspr. Haushalt zuzuordnen. Ich bin überzeugt, dass wird schon gemacht, gut gedeckelt und wofür auch immer verwendet. Vielleicht gibt es bald ein „soziales Punktesystem“ mit direkter Auswirkung auf Steuerlast und Abgabenhöhe…
Die Politik unterliegt ja auch den Umfrageergebnissen und zieht daraus falsche Schlüsse. Angeblich böten die Autohersteller die falschen Autos an. Der Kunde verlange kleine preiswertere E-Autos. Nein, er sagt das nur, weil er sich die guten SUVs nicht leisten kann, obwohl er es gerne tun würde, weil er keine ausreichende Ladeinfrastruktur vorfindet, weil der Wiederverkaufswert gegen Null geht, weil die Reichweite immer noch zu gering ist, weil die Energiekosten zu hoch sind etc…..aber er würde ja gerne…. 🤡
Und was will er wirklich,
wie soll das ein Autohersteller wissen?
Inga, die Autofirmen haben ja wohl jahrzehntelange Erfahrung, haben Marktanalysten und ein eigenes Gehirn.
Wenn die politischen Rahmen aber so schlecht sind, dass sich der Hersteller fragen muss, an wen er die produzierten Autos denn verkaufen soll und kann, wenn die Rahmenbedingungen zur Nutzung durch den Kunden nicht gegeben sind, dann steht der Hersteller vor einem Dilemma. Soll er die Welt retten und dann untergehen, oder soll er sie nicht retten und dennoch untergehen?
Als die EU das Verbrennerverbot beschlossen hat, hat China die Werkbänke hochgefahren, um den Markt so zu fluten, so dass die langsamen EU- Bürokraten und ihre Helfershelfer nun staunend vor dem Scherbenhaufen stehen. Dummheit wird nunmal bestraft, da ist der Kapitalismus erbamungslos.🙃
Danke,
Ja verstehe.
Das EU-Verbrennerverbot ist durchaus sinnvoll zum Schutz unserer LEbensgrundlagen auf dem einzigen Planeten, den wir haben. China hat nicht die PRoduktion von Verbrennermotoren angekurbelt, sondern von E.Autos. Dass die europäische, insbesondere die deutsche Automobilindustrie die E-Wende bei Autos verschlafen hat ist nicht die Schuld der EU. Die EU wehrt sich bereits mit Strafzöllen gegen die unfaire Preisdumpinghandelspolitik aus der Volksrepublik.
Wie kann man nur so wissensbefreit und naiv sein….Habecken ist wohl ansteckend.🥳
Tolle Argumente- und nun?
Wir war das, als ich Teenager war, 1970
Da bedeutete Umwelt noch
Das soziale Umfeld.
Und wir sollten dem wohlüberlegt dem entgegenstehen, um uns nicht vom Mainstream beeinflussen zu lassen.
(vielleicht dass nicht wieder so ein einflussreicher Führer kommt)
oder damit einflussreiche Firmen kein Monopol gründen könnten, damit die uns Verbraucher nicht ausnutzen können.
oder dass wir besser mit der Demokratie umgehen können, wie unsere Eltern.
Und sie ich erhalten können.
Muss das nun alles wieder neu diskutiert werden?
Ich erinnere mal an die berühmte Kugel Eis für die Energiewende. Die Politik hat gemeint, man kann die Wende schaffen ohne große Einschnitte bei den Leuten. Es könnte ja negative Auswirkungen bei den Wahlen haben.
Den Klimawandel an sich bezweifle ich nicht, ich denke aber, dass er bei uns falsch wahrgenommen wird. Egal , ob Dürre oder Starkregen, alles kommt vom Klimawandel.
Jetzt habe ich ein paar mal (u.a. von Merz) vom Rückbau der Windräder gehört. Das wäre nur eine Übergangs-Technologie. Das spricht auch wieder für meine Theorie, dass die Windräder die Luftströmungen verändert haben.
Die Menschen möchten als „die Guten“ dastehen. Sie wissen aus den Medien, was als „gut“ gilt und antworten dann bei Umfragen entsprechend.
Wer sich näher mit den Hintergründen befassen will, sollte folgendes Buch von Philipp Hübl lesen:
„Moral-Spektakel – Wie die richtige Haltung zum Stratussymbol wurde und warum das die Welt nicht besser macht“
Verhaltensänderungen sind verbunden mit Änderung der Gewohnheiten. Diese sind meist tief im Unterbewusstsein abgespeichert. Wir denken nicht drüber nach, das spart Zeit, gibt Sicherheit. Änderungen sind nur durch bewusstes Handeln (Umsteuern) möglich. Das ist anstrengend, erfordert Zeit, macht unsicher.
„Gewohnheiten (gute wie schlechte) sind unser Schicksal“
Die kognitive Dissonanz gab es schon immer, sie ist dem Menschen immanent. Heute ist es aber so, das bestimmtes Handeln aufgrund moralisierender Erzählungen ständig zu diesen Dissonanzen führen, weil jedes Handeln des Einzelnen immer im Widerspruch steht.
Jeder will die Welt retten und macht dennoch Kreuzfahrten. Wenn man sich anschaut, welche Dinge sich der Wohlstandsbürger leistet, dann kann er nur derart schizophren antworten. Die Fixierung auf die Ernährung ist dabei das Schizophrenste überhaupt. Es wird nicht hinterfragt, ob der geamte Profisport, die Eventindustrie, die Spaßindustrie einen negativen Einfluss hat, es wird gemacht…dafür ist dann das Essen auf solchen Veranstaltungen vegan und damit ist die Pflicht erfüllt.
Ich sage es hier nochmal: ich lasse mich nicht von irgendwelchen Karrierepolitikern zu Umweltmaßnahmen hinreißen solange die Kriege nicht beendet sondern zunehmend befeuert werden. Und unser Einfluss auf das Klima, wie groß ist der überhaupt?
https://ansage.org/fluten-reissen-staedte-fort-wirklich-die-die-brutale-realitaet-eines-menschengemachten-klimawandels/
Umfragen machen die Welt besser! Davon bin ich fest überzeugt! 🤗
oh ja man muss nur die richtigen Leute fragen dann bekommt man auch die Antworten die man möchte
Der Spiegel gehört zur links-grünen Bubble, die in höchster Not aufschlägt, um die einzig richtige Weltanschauung zu festigen, und sich selber den Allerwertesten zu retten.
Panik soll die Menschen in die richtige Richtung bringen. Degrowth, Verzicht, Abschaffung des Kapitalismus, Transformation, Kampf gegen den Neo Kolonialismus, Gerechtigkeit der Völker, usw. Das alles muss angeschoben, gepuscht werden.
Der Untergangshorizont soll helfen, sich schuldig zu fühlen, und damit das Kapital in die wiederum richtige Richtung zu lenken.
das auch
nicht mehr nötig…“Umfragen“ generiert KI
guten Morgen und schönen Nikolaus ich bin der Meinung wir Landwirte machen schon viel für die Umwelt aber natürlich nicht alle wo ich aber nicht sicher bin ob die Bevölkerung die Müll ins Feld schmeißt oder Ihren Garten mit Beton zu Pflaster und dazwischen ein paar Blumenkübel setzt alles macht was sie kann glaube ich nicht