Bauer Willi
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Mailverkehr mit proBiene

Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren Artenvielfalt in Baden -Württemberg hatte ich einen Schriftverkehr mit Sven Prange, Koordinator Volksbegehren Artenschutz bei proBiene. Auf seinen Wunsch hin veröffentliche ich diesen hier im Original und ungekürzt. Der besseren Lesbarkeit halber habe ich meine und seine Stellungnahmen farblich gekennzeichnet

 

Bauer Willi: (15.7.2019 um 20:56 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren von ProBiene   

    Sie haben in meinem Blog einen Hinweis gegeben, dass

    Bio-Pflanzenschutzmittel weiter eingesetzt werden dürfen, wenn Sie die

    Artenvielfalt nicht beeinträchtigen. Ich hatte daraufhin folgende Frage

    gestellt, die bis heute unbeantwortet blieb.

       „Gilt das auch für die im nachfolgenden Artikel beschriebenen

    Bio-Pflanzenschutzmittel? Bleiben diese erlaubt? Bitte um Aufklärung.

    https://www.bauerwilli.com/bienengefaehrlich/   „

       Ich bitte höflich um eine Antwort als Mail, weil mich die Sache wirklich

    interessiert.

       Mit freundlichen Grüßen

  Bauer Willi

 

Sven Prange: (16.7.2019 um 7:56 Uhr)

Guten Morgen Herr Kremer-Schillings,

vielen Dank für Ihre Mail.

Ich hatte das nicht gesehen, weil keine Mailbenachrichtigung über eine Antwort auf meinen Beitrag dort kam. Und wir sind ein so kleines Team, dass wir nicht immer alle Foren stündlich im Blick haben. Auf keinen Fall aber wollen wir dem Dialog mit Ihnen ausweichen. Ich kann der Transparenz halber auch gerne etwas im Forum dazu eintragen.

Ich kann Ihnen in einem ersten Schritt dazu nur folgende, womöglich noch etwas allgemeine Antwort geben: Zum einen sollte nochmal festgehalten werden, dass eine mögliche Einschränkung von Mitteln anders als mitunter suggeriert nicht auf der gesamten Landesfläche und auch nicht in allen aufgezählten besonders geschützten Gebieten durch den Gesetzentwurf abgedeckt ist; sondern nur in solchen besonders geschützten Gebieten, in deren Schutzzweck (meist §3 der jeweiligen Verordnung über die Unterschutzstellung) der Schutz der Artenvielfalt oder einzelner Arten ausdrücklich erwähnt ist. Zum anderen wäre dort wiederum ausschließlich der Einsatz von Mitteln verboten, die den Artenschutz gefährden. Wir können derzeit noch nicht endgültig verbindlich sagen, welche einzelnen Mittel mit 100-prozentiger Sicherheit dann verboten wären. Unserer Rechtsauffassung nach dürften aber die meisten gängigen Mittel, die im ökologischen Landbau bisher eingesetzt werden, weiter zugelassen sein. Im Einzelfall könnte, ich betone: könnte, es allerdings zu Einschränkungen kommen. Ob und inwiefern das die von Ihnen genannten Mittel betrifft, können wir noch nicht exakt sagen, es scheint mir aber möglich dass es bei einigen der genannten Mitteln in einigen geschützten Gebieten zu Einschränkungen kommen kann.

Es gibt allerdings auch die Rechtsauffassung, wonach der ökologische Landbau gemäß EU-Öko-Verordnung in Gänze derart viele Vorteile für die Artenvielfalt hat, dass eine pauschale Akzeptanz sämtlicher durch die EU-Öko-Verordnung abgedeckten Praktiken im Rahmen des Gesetzentwurfs möglich wäre. Wenn Sie, auch um Ihre Zielgruppe nicht weiter zu verunsichern, noch einige Tage Geduld hätten, kann ich Ihnen anbieten, eine entsprechende juristische Klärung der Frage und/oder eine entsprechendes Positionspapier der Unterstützer zu dieser Frage zukommen zu lassen. Mit deren Fertigstellung rechnen wir in dieser Woche.

Darüber hinaus würde uns, nachdem Sie sich ja während Ihres Bodensee-Urlaubs schon mit dem Thema des Volksbegehrens beschäftigt haben, natürlich der Austausch mit Ihnen interessieren und tatsächlich auch eine differenziertere Darstellung des Volksbegehrens. Wie Sie vermutlich gesehen haben, sind ja nicht nur Naturschutzverbände sondern auch einige Landwirtschaftsverbände im Unterstützerbündnis. Falls Sie deren Perspektive interessiert, melden Sie sich gerne.

Der guten Ordnung halber möchte ich drauf hinweisen, dass der Text dieser Mail zunächst Ihrer Information dient und nicht zur Veröffentlichung, insbesondere nicht ohne Rücksprache, gedacht ist.

Mit besten Grüßen

Sven Prange

Koordinator Volksbegehren Artenschutz

 

Bauer Willi: (16.7.2019 um 9:56 Uhr)

Guten Morgen Herr Prange

Vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich mit den Details noch nicht beschäftigt haben. Sobald eine konkrete Bewertung vorliegt, bitte ich um Zusendung derselben.

Meine persönliche Bewertung des Volksbegehrens interessiert Sie. Gerne.

Im November 2018 habe ich an einer zweitägigen Fachtagung des Bundesamtes für Naturschutz teilgenommen. An dieser Fachtagung haben sich Landwirte und Naturschützer mit der Frage beschäftigt, wie Landwirtschaft und Naturschutz vereinbar sind. Das Ergebnis dieser Tagung liegt dem BMEL und dem BMU vor. Hier der Wortlaut: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/ina/Dokumente/Tagungsdoku/2018/2018-Vilm_11Punkte_final_clean.pdf

Meiner Auffassung nach tragen solche Fachveranstaltungen zur Lösung bei, weil sie alle Aspekte berücksichtigen und von wirklichen Fachleuten diskutiert werden um dann in der Politik umgesetzt werden zu können.

Desweiteren habe ich eine Petition angeschoben, die bisher von über 100.000 Menschen unterschrieben wurde und auf die ich sowohl von Frau Klöckner (BMEL) als auch vom Büro Schulze (BMU) eine persönliche Antwort mit Unterstützung bekommen habe. Die Petition finden Sie hier: https://www.change.org/p/bundesumweltministerium-gemeinsam-f%C3%BCr-bienen-und-klima  Artenschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Landwirte, wie Sie es in Ihrem Volksbegehren sehr verkürzt darstellen und somit große Teile der Landwirte (incl. Obst- Wein- und Gemüsebauern) gegen das Volksbegehren aufbringen.

Sie mögen daraus erkennen, dass es mir als Landwirt um faire und praktikable Lösungen geht, an der alle Gruppen der Gesellschaft beteiligt sein müssen. Dazu gehört auch, dass Habitate geschaffen werden müssen, die tatsächlich die Artenvielfalt befördern. Dazu hat Prof. Kunz, Uni Düsseldorf, zahlreiche Vorträge gehalten, die Sie hier finden: http://www.kunz.hhu.de/vortraege.html. An der Schaffung der Habitate können Landwirte gerne mitwirken.

Ihr Volksbegehren sehe ich sehr kritisch, weil es sich im Wesentlichen nur auf zwei Punkte beschränkt: weniger „Pestizide“ und mehr Bio. Vom größten Bio-Verband (Bioland) wird es jedoch nicht unterstützt. Die von Ihnen geforderte „Bio-Quote“ wirft zudem zwei Fragen auf:

  1. Wer führt diese Bio-Betriebe? Wo sind die Menschen, die diese bewirtschaften? Wer zwingt welche Betriebe zur Umstellung? Mehrkosten für den Privathaushalt sollen ja nach Ihrer Auffassung nicht entstehen! Wie soll das gehen, denn Bio-Produkte sind nun mal teurer? Ich finde dazu in Ihrem Volksbegehren keine Antworten.
  2. Wer kauft die Produkte aus 25 bzw. 50% Bio-Anbau? Heute beträgt der Anteil von Bio im Laden rund 6%. Wie wollen Sie den Anteil so erhöhen, dass die so produzierten Produkte auch gekauft werden? Und zu welchem Preis? Es zeigt sich schon heute, dass viele Bio-Betriebe auf ihren Produkten sitzenbleiben. In Österreich liegen heute, Juli 2019 noch 50% des Biogetreides vom Vorjahr auf Lager. Milchviehbetriebe in Deutschland, die auf Bio umstellen wollen, finden keine Molkerei, die ihnen die Milch abkauft. Gleiches findet gerade in der Schweinehaltung statt, weil das Bio-Schweinefleisch nicht gekauft wird und nur über die konventionelle Schiene unter Preis vermarktet werden kann. Der Druck auf die Bio-Preise wird so enorm sein, dass dann auch bestehende Bio-Betriebe um ihre Existenz fürchten müssen.

Zur Reduktion des „Pestizid“-Einsatzes:

In welcher Maßeinheit wird dies gemessen? Bezieht es sich auf Wirkstoff- oder Produktmengen? Welche Anwendungsfelder (Herbizide, Fungizide, Insektizide) sind konkret gemeint? Und was passiert, wenn diese Zielsetzung nicht erreicht wird? Welche Maßnahmen sind dann vorgesehen?

Eine kritische Anmerkung zum Schluss: Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihr Volksbegehren die notwendigen Unterschriften bekommt, weil Sie zum einen für komplexe Probleme einfache Lösungen anbieten, zum anderen auch schon eine Zielgruppe ausgemacht haben, der Sie die Verantwortung zuschieben können. Das funktioniert immer gut, löst aber keine Probleme sondern spaltet die Gesellschaft noch weiter. Und das finde bedenklich, unabhängig davon, ob eine – wie auch immer geartete-  Kritik berechtigt ist oder nicht.

In Erwartung der Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Willi Kremer-Schillings

 

Sven Prange: (16.7.2019 um 21:27 Uhr)

 Guten Abend Herr Kremer-Schillings,

vielen Dank für die Schilderung. Ich versuche mal drauf einzugehen. Wobei wir unseren Austausch auch gerne aus dem Mail-Format lösen können. Aber zunächst zu Ihren Punkten.

Die vielfältigen Ansätze, die Sie beschreiben, um Landwirtschaft und Arten-/Naturschutz zusammenzubekommen, sind in jedem Fall interessant, uns in Teilen auch bereits bekannt. Vieles von dem, was dort thematisiert wird, halten wir für unterstützenswert und uns ist klar, dass die Papiere zum Teil deutlich tiefer in die Materie einsteigen, als das etwa unser Gesetzentwurf leistet. Das ist alles mehr oder weniger unstrittig richtig. Es ist aber (leider) auch ungeeignet, um das Instrument des Volksbegehrens in Baden-Württemberg zum Einsatz zu bringen (und dass dieses Gesetz so praxisfern ist, haben die letzten zwei Landesregierungen offenbar ja so gewollt, sie haben es ja entsprechend gestaltet).

Damit wäre ich bei unserem ersten Hauptpunkt: Der Gesetzentwurf ist so schlank und streift nur die beiden genannten Themen, weil bei konservativer Rechtsauslegung (und eine praktische durch Richterrecht gibt es in Baden-Württemberg mangels Referenzbeispielen nicht) das Instrument des Volksbegehrens nicht mehr hergibt. Dass dieser Gesetzentwurf so wenige Punkte streift, heißt aber nicht, dass unsere Unterstützer, unter denen ja auch viele Landwirtevertreter sind, und wir nicht ausreichend Gedanken gemacht hätten. Wir sind nur nach ausgiebiger juristischer Beratung dazu gekommen, dass der Gesetzentwurf in dieser Fokussierung rechtlich am sichersten ist (das kann ich bei Interesse gerne noch näher begründen). Wir halten ihn als ersten Schritt für vertretbar – vor allem, weil er so ein Volksbegehren ermöglicht und wir der festen Überzeugung sind, dass ein Volksbegehren sowohl für den Artenschutz als auch für einen Schwenk in der Landwirtschaftspolitik, die nicht länger das auch in BaWü grassierende Höfesterben hinnimmt, das letzte Mittel ist. Die Probleme – sowohl im Arten-/Naturschutz als auch in der landwirtschaftlichen Struktur – liegen schon so lange auf der Agenda, ohne dass irgendeine Parlamentsfraktion in Baden-Württemberg sie auch nur annähernd angemessen bearbeitet hätte, dass wir nicht glauben, dass sich das anders als durch die ganz eigene Dringlichkeit eines Volksbegehrens erreichen lässt. Wir halten unseren Gesetzentwurf natürlich für seriös umsetzbar. Uns und unseren Unterstützern ist aber völlig klar, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens durch Begleitmaßnahmen/-gesetze flankiert werden muss, um die Themenbereiche, die sie zum Teil ja auch nennen, die aber nicht durch das Volksbegehren abgedeckt werden können, zu regeln. Ob es nun das 50-Prozent-Öko-Ziel ist, die Pestizidreduktionsstrategie oder der Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten – das alles wird ja durch den Gesetzentwurf nur durch Zielformulierungen, nicht aber durch konkrete Maßnahmen formuliert. Der Gesetzentwurf enthält aus unserer Sicht dennoch ausreichend Möglichkeiten für Flexibilitäten vor, sodass die von Ihnen offenbar ja gefürchteten wirtschaftlichen Schäden für landwirtschaftliche Betriebe vermeidbar wären – auch wenn es zweifelsohne bei einzelnen Betrieben, insbesondere in Schutzgebieten, zu Anpassungen kommen würde.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

  1. Es wird ja niemand gezwungen, seinen Betrieb umzustellen. Adressat der Formulierung im Gesetzentwurf sind ja nicht „die Landwirte“ sondern ist die Landesregierung. Sie hat eine Strategie zu entwickeln, wie sie Betriebe zur Umstellung motivieren kann. Das kann unseres Erachtens nach nur passieren, indem die Landesregierung sich für attraktive Vermarktungs- und Absatzmöglichkeiten einsetz. Die Instrumente hätte sie. Tut sie dies nicht, wird der Markt so unattraktiv bleiben, wie Sie zu recht beschreiben, es wird niemand freiwillig umstellen und die Landesregierung wird das gesetzliche Ziel verfehlen, woraufhin sie weiter daran zu arbeiten hat. Dass aber ein Landwirt auf diesem Wege in den ökologischen Anbau gezwungen werden kann, ist m.E. (zum Glück) mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Insofern ist es ein politisches Ziel, dass durch Anreize erreicht werden kann.
  2. Ergibt sich zum Teil aus 1. Die Landesregierung hat über den Einkauf der öffentlichen Hand (inkl. Universitäten und Kliniken) einen relativ wirkungsmächtigen Hebel als Kundin. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Landesregierung nicht ähnlich wie für Industriebereiche auch für landwirtschaftliche Produkte stärker in die Vermarktungs- und Verkaufsförderung gehen kann. Es ist ja schon interessant, dass ein grüner Ministerpräsident relativ viel Zeit findet, um für die Interessen der Autoindustrie in Berlin und Brüssel Dinge in Bewegung zu setzen, für die Interessen der Landwirtschaft aber nicht. Auch die Unterstützung regionaler Vermarktungsnetzwerke wäre ein weiterer Schritt. Ein wesentlicher Grund für die Preisunterschiede zwischen öko-zertifizierten und „konventionellen“ Waren sind neben der Externalisierung von Kosten (an die man auch heran könnte, das ist allerdings ein dickeres Brett zugegeben) die ineffizienten Logistikabläufe bei der Distribution von Ökoware aufgrund der geringen Mengen. Diese ließen sich langfristig bei steigenden Mengen abbauen, kurzfristig durch entsprechende Förderung sicher mildern. Ich darf zudem, weil sie den Namen erwähnen, daran erinnern, dass Bioland auf Bundesebene einen Öko-Anteil von 100 Prozent an der deutschen Landwirtschaft fordert und vorantreibt.
  3. Die Maßeinheit im Gesetzentwurf ist der Flächenanteil. Und zwar nicht nur der landwirtschaftliche, sondern auch die von Privat und Industrie. (Das übrigens auch der Tatsache geschuldet, dass niemand in BaWü derzeit einen Überblick veröffentlicht, welche Mengen eingesetzt werden). Betroffen wären die Pestizide, die in der zitierten EU-Definition aufgelistet sind, sofern sie den genannten Zielen des Gesetzes im Wege stehen. Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Norm, die von den Landwirten umgesetzt wird. Adressat auch dieses Zusatzes wäre die Landesregierung, die eine entsprechende Strategie zu erarbeiten hat. Wird dieses Ziel nicht erreicht, wird nicht der einzelne Landwirt sanktioniert (ginge ja auch nicht, weil im Gesetz ja nicht steht, dass jeder Landwirt seinen Einsatz zu reduzieren hat) sondern die Landesregierung unter Zugzwang gesetzt, sich eine wirksamere Strategie einfallen zu lassen.

Wir sind derzeit viel, gerade am Bodensee, unterwegs und suchen die Gespräche mit den Landwirten vor Ort. Ganz bestimmt schieben wir ihnen nicht die Schuld für irgendetwas zu, schon gar nicht den einzelnen Betrieben. Wir glauben auch, dass wir das Gesetz durch weitere Bestimmungen, an denen wir auch arbeiten (übrigens im Austausch mit vielen Landwirten) konkretisieren müssen. Aber nochmal: Wir machen es uns nicht bei einem komplexen Thema einfach. Wir wollen aber, dass sich bei diesem komplexen Thema etwas bewegt und passen dabei unsere Mittel dem Instrument an. Das heißt aber nicht, dass der Unterstützerkreis und wir uns nicht um die Folgen kümmern. Wenn Sie eine andere Idee hätten, wie wir die Themen Artenschutz und notwendige Anpassungen in der Landwirtschaftspolitik um den dortigen „Strukturwandel“, der ja eigentlich ein Sterben kleiner Betriebe ist, in den Mittelpunkt des politischen Interesses zu rücken – ich wäre ernsthaft interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Prange

 

Bauer Willi (17.7.2019 um 9:53 Uhr)

 Guten Morgen Herr Prange,

Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort, die ich wie folgt zusammenfassen möchte:

Sie haben das Volksbegehren bewusst auf zwei Punkte beschränkt, die Ihnen die höchstmögliche Zustimmung erwarten lassen. Laut Umfragen will die Bevölkerung weniger Pflanzenschutz und mehr Bio und da wird sie gerne unterschreiben. Maßnahmen, wie die in er Petition angesprochenen, die zu Lasten des Bürgers gehen, haben Sie nicht formuliert. Das würde die Zustimmungsrate ja auch deutlich senken.

Sie adressieren das Volksbegehren an die Landesregierung. Das klingt erst einmal gut, aber die Landesregierung soll ja gezwungen werden, Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen werden dann die Landwirte zu spüren bekommen und somit trifft es – wenn auch indirekt – dann doch die Landwirte. Das wird demjenigen, der seine Unterschrift unter das Volksbegehren setzen soll, nicht gesagt. Das würde die Zustimmungsrate deutlich senken.

Der Gesetzesentwurf muss durch Begleitmaßnahmen flankiert werden. Das ist richtig und logisch. Welche das sind, wird nicht beschrieben. Dass diese nicht kostenneutral für die Haushalte sein werden, dürfte Ihnen und mir klar sein. Würde man diese auch nur ansatzweise beschreiben, würde dies die Zustimmungsrate deutlich senken.

Sie machen sich sorgen um das Höfesterben, den Strukturwandel. Diese Sorge teile ich, denn auch wir haben einen kleinen Betrieb, der möglicherweise nicht mehr weitergeführt werden kann. Der Grund: er ist wirtschaftlich nicht mehr tragbar und der potentielle Hofnachfolger will sich dem gesellschaftlichen Druck (der auch durch solche Volksbegehren befördert wird) nicht mehr stellen. Unser Sohn hat seine Masterarbeit in Hohenheim über die Umstellung unseres Betriebes auf Bio geschrieben. Seitdem ist er sehr ernüchtert und es ist für ihn keine Option! Die Arbeit ist über 100 Seiten lang und wurde mit der Note 1,3 bewertet. Ich habe auch schon mehrmals mit Felix zu Löwenstein (BÖLW) dieses Thema diskutiert, der unsere Bedenken auch nicht ausräumen konnte. Sie mögen daran erkennen, dass ich mich sehr intensiv damit beschäftigt habe und noch beschäftige.

Förderung von Bio durch attraktive Absatz- und Vermarktungsmöglichkeiten und verbesserte Logistikabläufe in der Distribution von Öko-Ware: Ich arbeite seit mehr als einem Jahrzehnt im Vorstand einer Genossenschaft mit über 1.000 Mitgliedern mit. Ich habe Gespräche mit dem Vorstand von REWE geführt. In genauer Kenntnis (auch in der Vermarktung von Bio-Ware) spielen die Distributionswege nur wirklich keine Rolle. Siehe auch die Zusammenarbeit von Bioland und Lidl, die ja gut funktioniert. Ob dies zum Nutzen der Biobauern ist, sei jetzt einmal dahingestellt. Dieses Argument kann also leicht entkräftet werden. Was der Einkauf der öffentlichen Hand angeht, ein anderes Beispiel: Meine Frau kauft Lebensmittel für 7 Altenheime ein und hat pro Person und Tag dafür 5,20 € zur Verfügung. Im Auftrag ihres Chefs hat sie kalkuliert, welchen Betrag sie aufwenden müsste, wenn sie die Küche auf Bio umstellt. Es wären rund 13 € pro Person und Tag, also pro Monat rund 240 € pro Kopf mehr! Der kirchliche Träger der Altenheime hat daraufhin seine Idee zu den Akten gelegt. Die Umstellung der Ernährung auf Bio ist nun mal teurer und das muss auch so sein, weil die Kosten höher sind. Das wird aber nicht ausgeführt, weil es die Zustimmungsrate deutlich senken würde.

Ob ich eine andere Idee hätte, wie man Artenschutz und Landwirtschaft miteinander verbinden kann? Ja, die habe ich und die ist auch im Papier des BfN beschrieben. Statt Strafen und Verboten Motivation und Anreize. Und das wäre ganz einfach: Macht den Landwirten ein Angebot, in dem Natur-und Artenschutz ein integraler Bestandteil seines Betriebes wird. Naturschutz als Betriebszweig ist die einfache Formel! Ein Beispiel: Ich habe an einem regionalen Hamsterschutzprogramm teilgenommen. Die Auflagen waren vertretbar, der Erlös war höher als meine Kosten, es blieb ein – wenn auch kleiner – Gewinn übrig. Ein zweites Beispiel: Ich habe an unsere Gemeinde knapp 2 ha Land verpachtet, die dort ein Naherholungsgebiet eingerichtet hat. Die Pacht ist so attraktiv, dass ich auf die eigene Bewirtschaftung gut verzichten kann.  Trotzdem kümmere ich mich (kostenlos) um eine angepasste Bewirtschaftung (keine Mahd vor dem 15. Juli, Bewässerung falls notwendig, Aussaat von Blühpflanzen etc.) denn ich bin ja der Fachmann und es macht mir auch Freude. So wird „ein Schuh“ draus. In NRW wird ein geplantes Volksbegehen wohl nicht kommen, weil sich NABU und Bauernverbände zusammengesetzt haben, um sinnvolle Maßnahmen gemeinsam zu erarbeiten. So muss es sein: mit den Landwirten! Naturschutz ist aber nicht zum Nulltarif zu haben. Das bringt auch Prof. Weiger (BUND) deutlich zum Ausdruck, mit dem ich ein tolles Interview geführt habe. Die höheren Kosten für den Bürger werden nicht erwähnt. Es würde die Zustimmungsrate deutlich senken.

Lieber Herr Prange, Sie schreiben zum Schluss Ihrer Mail, dass Sie das Sterben der kleinen Höfe in den Mittelpunkt des politischen Interesses rücken wollen. Das begrüße ich sehr. Mit Ihrem geplanten Volksbegehren werden Sie aber das Gegenteil dessen erreichen, was Sie eigentlich beabsichtigen. So wie der Gesetzesentwurf formuliert ist, wird das Höfesterben noch beschleunigt. Ganz besonders in den von Ihnen angesprochenen Schutzgebieten.

Ich habe Ihnen nun meine Sicht der Dinge geschildert. Da ich häufig Vorträge vor Landwirten halte und so in den letzten Monaten mehrere Tausend Landwirte erreicht habe, kann ich Ihnen versichern, dass diese meine Ansichten teilen. Übrigens auch Bio-Landwirte! Auf meinem Blog bauerwilli.com habe ich mittlerweile über 60.000 Kommentare zu rund 1.800 Texten, die dort veröffentlich wurden. Ich darf wohl für mich in Anspruch nehmen, dass ich sowohl die „bäuerliche Seele“ als auch die Positionen „der Gesellschaft“ gut kenne und beides (!) zu bewerten weiß. Meine Meinung, dass dieses Volksbegehren der falsche Weg ist, konnten Sie mit Ihrer Antwort nicht entkräften. Wege, wie man mehr Artenschutz erreichen kann, habe ich Ihnen dargelegt und fachlich begründet.

Ich denke, mit unserem Schriftwechsel ist jetzt einiges klarer geworden. Daher nochmals Danke für Ihre Ausführungen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Gedanken und Anregungen einige Hinweise gegeben zu haben. Sie werden verstehen, dass ich Ihnen für das Volksbegehren keinen Erfolg wünschen kann, aber ich bin nun mal ein Mann der klaren Worte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Willi Kremer-Schillings

 

Soweit der Schriftverkehr bis zum 17.7.2019. Nach der Veröffentlichung des Artikels „Volksbegehren – Bauern gegen Bauern?“ der am 28.7.2019 erschien, hat Herr Prange sich am 31.07.2019 wie folgt geäußert:

Lassen sie uns doch bitte aufhören, uns absichtlich falsch zu verstehen: Wir haben die zwei Punkte nicht gewählt, weil wir dadurch am meisten Öffentlichkeit generieren, sondern wie ich schrieb aus juristischen Gründen: Wir dürfen viele der von Ihnen angeführten Punkte eben nicht in ein Gesetz, das per Volksbegehren eingebracht wird, schreiben. Wir haben die Punkte genommen, die sich gemessen an ihrer Wirksamkeit und gemessen an ihrer rechtlichen Machbarkeit am juristisch sichersten auf diesem Wege einbringen lassen. Wir fordern aber auf all unseren Kanälen und in all unseren Gesprächen seit Beginn, dass das Gesetz durch begleitende Maßnahmen, die zum Teil ja identisch mit den von Ihnen genannten sind, politisch unterstützt werden muss.

Und ein inhaltlicher Punkt noch: Das von Ihnen genannte Lidl-Beispiel zeigt doch, wie groß die Spielräume durch effizientere Logistik sind. Die Bioland-Produkte bei Lidl sind ja deutlich günstiger als im herkömmlichen Bio-Vertrieb (ganz unabhängig davon, ob das nun wünschenswert ist oder nicht aus Landwirtschaftssicht).

Wir führen die Diskussion gerne jederzeit weiter mit Ihnen. Gerne auch mit unseren Initiatoren oder Sprechern.

Sven Prange

 

 

 

 

 

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68 Kommentare

  1. Elisabeth Ertl sagt

    Herr Prange, wenn sich jetzt jeder Blödsinn durchsetzt, nur weil die Mehrheit ihn will, und weil die Wirtschaft mit entsprechenden Angeboten Gewinne macht, dann wird mir nur noch angst und bang.
    Wissen Sie, was die Mehrheit für den Wolf in den französischen Alpen angerichtet hat? 25 Millionen Euro Steuergeld jährlich und 3.800 Herdenschutzhunde, die allein schon ein Fleischäquivalent von 50.000 Schafen jährlich fressen (bei einem Bestand von 200.000 Schafen), sowie eine Behirtung konnten nicht verhindern, dass die Zahl der Risse von 11.000 im Jahr 2017 auf 12.500 im Jahr 2018 angestiegen ist, zu 90% in geschützten Herden. Das ist weitaus mehr, als durch Krankheit oder Unfälle verloren gehen. Jetzt hat ein großer Teil der Weidetierhalter bereits aufgehört. Dort kann man landwirtschaftlich aber nichts anderes tun als Tiere weiden. Und dort geht es jetzt nicht nur um den Verlust der Biodiversität durch Verwaldung, das allein wäre noch harmlos. Dort kommt es auf den Steilhängen zur Wüstenbildung. Dort entstehen jetzt neue Lawinenstriche, die ganze Dörfer zu vernichten drohen. Man hätte nur die Bauern fragen müssen, um zu erfahren, dass man dieses hirnrissige Experiment im Hochgebirge besser bleiben lässt. Die Schweiz lernt bereits daraus: https://www.bauernzeitung.ch/artikel/wolfs-schutz-faellt
    Nur, das kann man der deutschen Bevölkerungsmehrheit nicht erzählen, damit man deren zarte Gefühle für den Wolf nicht verletzt, nicht wahr? Und auch die Österreicher sind unbelehrbar: . Auf die Frage des Journalisten: „Warum also soll nur der Wolf das Recht haben, in seinen angestammten Lebensraum zurückzukehren – warum nicht auch Ratten oder Kopfläuse …?“ antwortete Prof. Kotrschal: „ … In Rudeln lebende Wölfe haben positiven Einfluss auf die lokale Fauna, indem sie mittelgroße Raubtiere kontrollieren und Wildbestände gesund erhalten. Dass Wölfe nach Mitteleuropa zurückkommen, liegt vor allem am Nahrungsangebot. Wir haben eine gewaltige Überhege an Schalenwild. Das sind ökologische Argumente, die ich aber nicht für sehr wichtig halte. Das wichtigere Argument ist für mich demokratiepolitisch: Wenn 70 Prozent der Österreicher pro Wolf sind, dann sollte man versuchen, nachhaltig mit diesen Tieren zu leben …“ Und wenn dann 60% es wollen, dann bringen wir alle Ausländern um – oder doch nicht?

    • Obstbäuerin sagt

      Auch wenn ich persönlich eher einen Nutzen vom Wolf habe, weil er das Schalenwild reduziert, dass uns den größeren Schaden macht, würde ich zugunsten der Weidetierhalter für eine Reduzierung sein. Gleichzeitig müssten aber die Jäger wieder mehr in die Pflicht genommen werden für einen ausgewogenen Wildbestand zu sorgen. Das hat weder beim Schalenwild noch bei Wildschweinen geklappt und war zu DDR-Zeiten besser geregelt.

      • Elisabeth Ertl sagt

        Wer für diesen überhöhten Schalenwildbestand sorgt, das sind ja die betuchten Jagdtouristen. Die müssen etwas erwischen, wenn sie kommen und für die Trophäe gutes Geld zahlen, und das funktioniert eben nur, wenn viel da ist. Dieses Phänomen sollte man einmal zu Gunsten der Ökologie verbieten. Schießen soll nur der dürfen, der auch die Verantwortung für das ökologische Gleichgewicht trägt und für Wildschäden aufkommen muss, und wenn man den beamten muss. Denn sonst geht das halt jetzt mit dem Wolf so weiter wie zuvor mit dem Schalenwild, nachdem die illustren Jagdzimmer schon von Hirschgeweihen und Sauschädeln überquellen. Wie heißt es auf der folgenden Homepage: https://www.jagdreisen.de/beitrag/jagd-auf-wolfe „Die Jagd auf Wölfe – egal ob in Osteuropa, Nordamerika oder bald in heimatlichen Revieren –, ist die Krone der Raubwildjagd.“ Und euer Wolfspapst Wotschikowsky erklärt im folgenden Video brühwarm, dass es erst einmal idealerweise 4000 Wölfe geben soll in Deutschland, und dann sollen ausschließlich Trophäenjäger, denen das Spaß macht, sie jagen dürfen. Denn die sind an hohen Bestandsdichten interessiert. Und nur für die soll dann die EU das Gesetz ändern, für die Bauern nicht: https://www.youtube.com/watch?v=PtCHCXqT-Hg&t=1438s (ab Minute 20) Und das doofe Volk wird dafür manipuliert.
        Es sind immer die Gleichen, die Natur und Gesellschaft zerstören: Die wenigen, die nichts arbeiten, und denen der Börsencomputer den Löwenanteil des Vermögens in die Hände spielt.

  2. Sven Prange sagt

    wir fänden es als Organisatoren des Volksbegehrens konstruktiver, wenn sich die Diskussion hier einmal etwas weiter entwickeln würde. Ich unterstelle mal, dass Sie die ökonomische Situation landwirtschaftlicher Betriebe ähnlich unbefriedigend finden wie wir. Jedenfalls merken wir das in Gesprächen mit Ihren KollegInnen. Gleichzeitig werden Sie ja auch wahrnehmen, dass nicht nur durch das Volksbegehren sondern vor allem durch die großen Handelsketten aber auch die Gesamtgesellschaft der Druck steigt, immer weniger „Pestizide“ einzusetzen. Wenn man diese beiden Stränge einmal als gegeben hinnimmt: Wie sähe Ihre Alternative aus, diese Probleme zu lösen? Aus unserer Sicht ist das Volksbegehren eine Möglichkeit. Sie sind unisono offenbar dagegen. Aber wofür wären Sie denn, um die genannten Herausforderungen anzugehen?

    • Schmeckt gut sagt

      Was wollen sie damit sagen. Heißen sie es gut das der LEH uns mit immer mehr teils unerfüllbaren Auflagen dazu zwingt, Betriebszweige aufzugeben. Schlimmer noch, nehmen sie dann hin, dass die Lebebsmittel dann nicht mehr aus D, sondern mit deutlich weniger kontrollierten und definierten Anforderungen billiger, aber durch die geringeren Auflagen, wie vom LEH gewünscht ohne Makel, importiert werden. Unsere Erzeugung wird in ungünstigen Jahren aufgrund von Qualitätsmängeln unverkäuflich sein. Zur Zeit gibt es tatsächlich noch gut wirksame Biomittel, die offensichtlich auch auf der Abschussliste stehe. Die wirksamen chemischen „Verwandten“ sowieso. In guten Jahren schaffen wir die 50% Reduktion, dies liegt in unserem ureigenen (monetären) Interesse, aber in ungünstigen (nassen….) nicht. Hinzu kommt, dass die importierten Alternativen oft noch mit GMO-mitteln aus Brüssel billig gemacht werden. Und sie wollen uns erzählen, dass alles gut wird, wenn wir zu allem ja und Amen sagen. Es ist zum Haareausraufen.

    • Obstbäuerin sagt

      Sehr geehrter Herr Prange,
      da es gerade bei Insekten keine belegbaren Zahlen für einen Rückgang gibt und auch das Artensterben eher gefühlt als belegt ist, sollte vor irgendwelchen Maßnahmen ein gesichertes Monitoring stehen. Das findet bei uns gerade für Wildbienen statt und in einer Zwischenauswertung gab es keine bedrohlichen Anzeichen. Wie ich Ihnen schon in einer Mail mitgeteilt habe, ist es gerade der Obstanbau innerhalb der Landwirtschaft, der am häufigsten Pflanzenschutzmittel einsetzen muss (Bio-Anbau noch häufiger) und trotzdem fühlen sich die Insekten, Wildbienen und Schmetterlinge bei uns sehr wohl, was an dem Artenreichtum und auch der Häufigkeit der Arten zu sehen ist. 1995 wurden vom Nabu in unserem Anbau-Gebiet 84 Vogelarten gezählt und 2018 waren es 95. Darunter auch sehr seltene Arten. Das gleiche gilt für Schmetterlinge. Wir spritzen seit 40 Jahren Glyphosat und seit der Zulassung Neonicotinoide und es gibt keinerlei Auswirkungen auf den Bestand.
      Insoweit deckt sich meine tägliche Beobachtung mit den wissenschaftlichen Argumenten des Artikels in der Novo und die Begründung, die Sie für Ihre Aktivitäten liefern, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Und solange die bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel für den Bio-Obstanbau in Afrika wertvolle Ackerflächen (Chrysanthemenanbau für Spruzit) blockieren, lehne ich aus ökologischen Gründen diesen Bioanbau ab.

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        Kenne am Bodensee eine BIO Betrieb, der musste seine Äpfel 45 x mit Schwefel behandeln. Da man immer hört sie würden keine Pestizide verwenden – was gelogen ist – ist der Bürger der Meinung, der konventionelle ist wieder am spritzen.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Dass die ökonomische Situation landwirtschaftlicher Betriebe unbefriedigend ist, ist nicht neues.
      Mit ihrer Initiative ändern sie die Situation nicht, im Gegenteil. In Gebieten wie am Bodensee, oder Am Kaiserstuhl ist kein Anbau von Obst und Wein mehr möglich, die gezeigten Ausnahmemöglichkeiten sind nicht realistisch, nicht machbar. Den Bauern auf der Baar wird es genau so gehen.
      Wenn sie und ihre Mitstreiter der Meinung sind, dass ihre Initiative positive Eigenschaften für die Zukunft der bäuerlichen Betriebe bringt, kann ich ihnen totale Ahnungslosigkeit bescheinigen.

      Positiv wäre, wenn man zwischendurch mal ehrlich mit der Landwirtschaft und dem Einsatz von PSM umgehen würde, anstatt durch Horrormeldungen die Menschen zu verunsichern.

    • Bauer Willi sagt

      Herr Prange, ich habe Ihnen drei Links geschickt. Ich habe den Eindruck, Sie haben in keinen von denen reingeschaut, sonst würden die Organisatoren und Sie nicht diese Frage stellen. Und genau da liegt das Problem in der Kommunikation. Sie hören nicht zu!

      Sie wollen mit aller Gewalt (und das meine ich wörtlich) ihr Ding durchziehen. Die wahren Gründe dafür erschließen sich mir nicht. Der Artenschutz ist es jedenfalls nicht.

      Ich kann es nicht oft genug wiederholen. Mit dem geplanten Volksbegehren werden Sie das Gegenteil dessen erreichen, was sie (der Verein proBiene) vorgeben, erreichen zu wollen. Sie werden die Bauern verlieren und ohne die Bauern können sie (der Verein proBiene) ihre Ziele alle vergessen. Politik gegen die Menschen zu machen war noch nie erfolgreich. Es sei denn, es handelt sich um eine Diktaturen, aber auch die sind in den meisten Fällen untergegangen. Und jetzt kommen Sie mir nicht mit Nord-Korea.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Hier die Stellungsname des Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL)

      https://www.logl bw.de/images/1_logl/streuobst/Offener_Brief_zum_Volksbegehren_Artenschutz_LOGL_BW.pdf

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Stellungnahme des Badischen landwirtschaftlichen Hauptverbandes:

      Appell an die Vernunft

      04. Juli 2019 | Natur & Umwelt
      Tags: Volksbegehren Artenschutz

      In Baden-Württemberg soll ein Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gestartet werden. Der BLHV hat bereits heftige Kritik geübt und auf Folgen aufmerksam gemacht.

      Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen appelliert der BLHV erneut an die Vernunft potenzieller Unterstützer des Volksbegehrens.

      Der Gesetzentwurf, der über den Weg des Volksbegehrens umgesetzt werden soll, sei weder fachlich haltbar noch praktisch umzusetzen und könne darum die „Biene nicht retten“, so der BLHV. Dass die Initiative trotzdem weiterhin namhafte Unterstützer findet, darunter auch die SPD in Baden-Württemberg, zeigt nach Überzeugung des BLHV, dass viele Verantwortliche, insbesondere aus der Politik, die Folgen des Gesetzentwurfes unterschätzen. Darum wiederholt der BLHV seine Folgenabschätzung und appelliert an die Vernunft potenzieller Unterstützer des Volksbegehrens.

      Verheerende Folgen
      Insbesondere das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in bestimmten Schutzgebieten wird laut Bewertung des BLHV verheerende Folgen für die heimische Lebensmittelerzeugung haben. Der Paragraf, der dies regelt, steht bereits im Gesetz. Als § 34 des Naturschutzgesetzes verbietet er aktuell die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmälern, jedoch nicht auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen. In dem bayerischen Volksbegehren Pro Biene/Artenschutz forderten die Unterstützer des Volksbegehrens erfolgreich die Übernahme des aktuellen und aus ihrer Sicht beispielhaften § 34 aus Baden-Württemberg in das bayerische Naturschutzgesetz. Die Befürworter des Volksbegehrens in Baden-Württemberg wollen den bestehenden § 34 nun erheblich verschärfen. Das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden soll demnach künftig auch in Natura-2000-Gebieten und in Landschaftsschutzgebieten mit Lebensraumschutz gelten. Das bedeutet somit eine erhebliche Erweiterung der betroffenen Fläche. Die bisherige Ausnahme von dem Verbot für intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen soll gestrichen werden. Die Verbote gelten dann flächendeckend ab 2021 in allen genannten Schutzgebieten, darunter großräumige Schutzgebiete wie die Natura-2000-Gebiete am Kaiserstuhl oder auf der Baar.

      Konventionell und Bio betroffen
      Brauchen konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte mit Flächen in solchen Großschutzgebieten künftig Pflanzenschutzmittel, müssen sie bei der Unteren Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden beantragen. Oder für bestimmte Schutzgebiete kann auch das Regierungspräsidium (RP) pauschal bestimmte Pflanzenschutzmittel zulassen. Davon wird nach Einschätzung des BLHV das RP jedoch nur zurückhaltend Gebrauch machen, weil nämlich über jede Ausnahme im Landtag berichtet werden muss. Ungelöst bleibt auch die Frage, woher die Kapazität an Kompetenz in Sachen Pflanzenschutz in der Naturschutzverwaltung auf einmal herkommen soll, um die zu erwartende Vielzahl von Freistellungsanträgen zeitnah zu bearbeiten. Die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen werden schon deshalb auch Ausnahmefall bleiben. Das Verbot gilt laut dem Gesetzentwurf bereits ab dem 1. Januar 2021.

      Elsner

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        Ausnahmen von Pro Biene – Eine Notlösung, die nicht weiterhilft

        01. August 2019 | Natur & Umwelt
        Tags: Volksbegehren Artenschutz

        Das Volksbegehren enthält ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. Der Entwurf sieht dazu Ausnahmeklauseln vor. Genauer analysiert hilft diese Notlösung aber nicht weiter, erklärt der BLHV. Die Obere Naturschutzbehörde könnte in einem ganzen Schutzgebiet gewisse Mittel als Ausnahme zulassen.

        Dafür müsste aber gewährleistet sein, dass an keiner Stelle eine Gefährdung durch das Mittel „zu befürchten“ ist. Im Unterschied zur FFH-Verordnung, welche auf die Besorgnis einer „erheblichen Beeinträchtigung“ abzielt, liegt die Schwelle für die „Befürchtung einer Gefährdung“ sehr viel niedriger. Es müsste durch wissenschaftliche Belege ausgeschlossen sein, dass beispielsweise der Einsatz von Kupfer irgendwo im Gebiet eine negative Auswirkung „befürchten“ lässt. In vielen Landschaftsschutzgebieten ist der „Naturhaushalt“ als Schutzzweck definiert. Es wird für ein eventuell mehrere tausend Hektar großes Gebiet nicht möglich sein, jegliche „Befürchtung“ einer Gefährdung hinsichtlich seines gesamten Naturhaushalts, also aller im Gebiet vorkommenden Tiere, Pflanzen und Insekten einschließlich Wasser- und Bodenhaushalt, völlig auszuschließen. Umfassende Ausnahmen für ganze Gebiete sind also wegen der engen Voraussetzungen nicht möglich.

        Des Weiteren können „im Einzelfall“ Ausnahmen zugelassen werden. Das heißt, jeder Anwender muss vor der Anwendung für seine zu behandelnden Flächen parzellenscharf und mittelbezogen eine Ausnahme beantragen. Dann müsste geprüft werden, dass das gewünschte Mittel an dieser Stelle „keine Gefährdung der Schutzzwecke und geschützten Gegenstände des Gebiets befürchten lässt“. Hierzu dürften ein Ortstermin und die naturschutzfachliche Untersuchung der Umgebung unerlässlich sein. Der bürokratische Aufwand wäre immens. Hunderttausende von Einzelfallgenehmigungen wären notwendig. Über jede Ausnahme müsste im Landtag berichtet werden. Dies und die engen Voraussetzungen werden dafür sorgen, dass Einzelfallausnahmen nur sehr selten erteilt werden, folgert der BLHV. Somit sei auch dieser Weg nicht praktikabel.

        Otmar König, BLHV

    • Thomas Apfel sagt

      Welche Probleme im Zusammenhang mit einer Verbesserung des Einkommens der Bäuerlichen Betriebe sollen durch die Volksinitiative gelöst werden. Sie entziehen den Betrieben die Produktionsmittel, die bei offenen Märkten in den meisten EU Ländern für gleiche Produkte zugelassen sind. Diese außerhalb erzeugten Produkte werden die Lücke im Angebot, die zu Gunsten von BIO-Ware entstehen könnte, schließen, weil sie billiger sind. Wir sind nicht die Schweiz, die durch partielle und temporäre Importverbote die eigene Lebensmittelproduktion schützt. Und selbst in der „Schönen Schweiz“ liegt der Bio-Waren-Anteil am Markt nur bei rund 10 %, obwohl die Kunden jederzeit, wie auch bei uns auf Bio-Ware zurückgreifen könnten. Dabei will ich das Fass, ob denn effektiv produzierender Bio-Anbau (Bio-intensiv) irgendeinen verbessernden Einfluss auf Biodiversität und Nährstoffaustrag hätte. Wenn der Kunde mehr Bio kaufen soll, muss Bio billiger werden. Der Weg dorthin geht marktwirtschaftlich über Intensivierung und effektives Ausschalten der tierischen („Schädlinge“) und pflanzlichen („Unkräuter“) Konkurrenten der Kulturpflanzen. Alles was bisher als mehr Biodiversität im Ökoanbau wahrgenommen wird sind „Betriebsunfälle“ bei zu starker Verunkrautung.
      Wenn Sie Biodiversität schaffen wollen, dann außerhalb der Produktionsflächen durch Habitatgestaltung, Vernetzung und Saumstrukturverbesserung unter Einbeziehung der Strukturen der Umgebung. Dazu braucht es weder ein Zwangsquote Bio-Anbau, noch ein Volksbegehren über sinnfreie Eingriffe in die Produktionsweisen.

    • Georg Summerer sagt

      Warum fordern Sie nicht dass Autos keine Energie mehr verbrauchen wenn sie zur Fortbewegung benützt werden? Fordern Sie nicht? Könnten Sie aber. Nur lässt sich so ein Auto nicht bauen geschweige denn verkaufen. Komisch, ein jeder weiss das weil die Fachleute das so sagen. In der Landwirtschaft gilt aber komischerweise das was Fachleute sagen nichts. Hier gelten nur Meinungen und das ärgert uns gewaltig. In Bayern ist das Gesetz mitlerweile durch. Da hat auch eine Tierärztin und „Landwirtin“ Agnes Becker in Talkshows behauptet dass vor einem Inkrafttreten des Gesetzes noch die nicht machbaren Teile abgeändert werden können. Konnten sie aber nicht weil man dazu dann wieder Mehrheiten bei den Initiatoren braucht die man aber nicht bekommt. Schliesslich geht Teilen der Artenschützer das Gesetz nicht weit genug. Ein Volksbegehren ist faktisch ein Gesetzesvorschlag mit Rechtsgültigkeit nach erfolgter Abstimmung für jene die das Gesetz dann anwenden und beachten müssen! Jetzt kommen Sie also daher und wollen reden. Es ist allerdings zu spät, Sie haben das Begehren ja eingereicht. Versuchen Sie es doch mal zurückzuziehen.

    • Elisabeth Ertl sagt

      Es gibt nur einen Weg, die Probleme der Landwirte zu lösen: Finanzwirtschaft raus aus dem Lebensmittelhandel. Wegen der internationalen Verflechtungen aber leider unrealistisch.

    • Elisabeth Ertl sagt

      Herr Prange, ich bin schon Pensionistin, und ich kann Ihnen sagen, wann und wie es zu den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verwerfungen gekommen ist. Vor der Wende gab es im Westen klare staatspolitische Prinzipien: Forschung muss unabhängig sein von politischer Einflussnahme, daher die gesetzlich garantierte Lehr- und Lernfreiheit an den Universitäten. Sie muss unabhängig sein von der Wirtschaft, daher ausschließlich staatliche Finanzierung. Ähnliches galt für die staatlichen Medien. Damit war maximales Vertrauen der Bevölkerung in diese Institutionen garantiert. Wirtschaft war weitgehend privat und stand im Wettbewerb hinsichtlich Preis und Qualität. Die Banken standen unter staatlicher Aufsicht, der Staat achtete auf die angemessene Geldmenge. Bankangestellte nannte man damals daher „Bankbeamte“. Börsenspekulation war moralisch verpönt.
      Ab den 90er Jahren wurde Spekulation moralisch habilitiert zu erwünschtem „Investment“. Das war der Anfang allen Übels. Die Shareholder drängen seither die GESAMTE Realwirtschaft, wozu auch die Landwirtschaft gehört, zu finanzieller Effizienz jenseits von Produktqualität, Würde der Arbeitenden und Ökologie, so sehr diese Kriterien den Wirtschaftenden selber auch am Herzen liegen mögen. Zu dieser Effizienz gehört vor allem auch maximale Steuerschonung. Schwindende Staatsfinanzen und die Begehrlichkeit einer solchen von Shareholdern gegängelten Wirtschaft weichen die Unabhängigkeit von Wissenschaft und Medien auf. Wissenschaft ist gezwungen, sich neben der öffentlichen Finanzierung Sponsoren zu suchen, ebenso die staatlichen Medien, ja sogar die Schulen. Wissenschaft steht seither tendenziell im Verdacht, finanziellen Interessen zu dienen, ihr wird misstraut, sie wird ersetzt durch subjektiven wissenschaftlichen „Eklektizismus“ von Laien, genährt von Medien, welche sich über Rezipienten-Quoten zu finanzieren haben, sich diesem Hang zum Eklektizismus andienen und ihn verstärken. Dies führt zu einer Pervertierung der Demokratie, indem Mehrheitsmeinungen jegliche Expertise entwerten können, und die Gesamtgesellschaft unter zunehmendem Realitätsverlust leidet.
      Nun ist öffentlich bekannt, dass landwirtschaftliche Gifte neben Nutzen auch Schaden stiften können. Das dahinterliegende Prinzip wurde von Paracelsus zum ersten Mal formuliert: „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei.“ Die Chemie gab der Landwirtschaft nach dem Krieg bis dahin völlig unbekannte Mittel in die Hand, und seither läuft ein Prozess des Versuch-und-Irrtum-Lernens in der Praxis, begleitet durch die Wissenschaft. Dieser Prozess ist viel weiter fortgeschritten als die mediale Öffentlichkeit glauben will. Was im Zuge der Pervertierung der Demokratie auf der Strecke geblieben ist, das hätte Paracelsus so formuliert: „Jedes Werk bedarf seines Meisters“ Und so wird nun von Laien willkürlich eine Reduktion der Pestizide um 50% gesetzlich festgeschrieben. Weil die Mehrheit der Bevölkerung und der mit ihnen Geschäfte machende LEH sich das halt so vorstellt. Weil man beschlossen hat, hier eben ein Problem zu sehen. Tut mir leid, aber da fällt mir eine Formulierungen für die schlimmste Schattenseite der Demokratie ein: „Wann mir a de Bledan san, de Mehran samma do“

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        Eine Demokratie ist eine Diktatur einer Mehrheit über eine Minderheit.

        Die Urlaubsflugbuchungen haben derzeit zugenommen und die wollen über die zukünftige Landwirtschaft entscheiden.

        übrigens:

        Wenn wir die blöden sind……………weiter komm ich nicht

        • Elisabeth Ertl sagt

          Ich sehe das mit der Demokratie nicht so krass. Das Problem ist nur, dass man mittlerweile Meinungsfreiheit und Mitsprache verwechselt. Es ist schön, wenn jeder alles sagen darf, auch wenn er in einer Sache nicht kompetent ist. Aber wenn es um Mitsprache geht, dann kann die in einer Demokratie nur jenen zugestanden werden, die von einer Sache etwas verstehen. Man kann jeden Vorschläge bringen lassen zum Familienrecht, zur Kindererziehung, zur Organisation von Vereinen etc, weil da jeder irgendwie drinnen steht, jeder gewissermaßen „Experte“ist. Bei Spezialthemen muss es aber Experten geben, welche die unterschiedlichen Lösungsvorschläge ausarbeiten, und wo dann der Bürger sich entscheiden kann, welchem Experten er mehr Vertrauen schenkt. Wenn aber Bürger selber anfangen, politische Lösungen zu formulieren in Bereichen, von denen sie keine Ahnung haben, und wenn sie die Macht haben, das mehrheitlich durchzusetzen, dann wirds gefährlich. Und mit den NGOs sind wir an diesem Punkt.

          • Ehemaliger Landwirt sagt

            Das Problem ist, dass die Medien jeden Sche… weiterverbreiten. ohne das geschriebene zu hinterfragen.

            Wenn in Foren zb. geschrieben wird, dass es sich bei Gülle um ein Gift handelt,
            eine Antwort, dass es sich um die Ausscheidungen von Tieren handelt und ein wertvoller Naturdünger ist, dann kann sein dass dieser Beitrag nicht freigegeben wird.

  3. Bauer S sagt

    Wenn ich meinen Betrieb umstelle bekomme ich 50000 Euro mehr Subventionen. Eine große Hausnummer. Aber ich gebe dann den Zuckerrübenanbau auf und könnte auch kaum Winterweizen herstellen. Über Roggen brauchen wir nicht reden. Zur Viehzucht habe ich keine Lust mehr. Also totale Staatsabhängigkeit und Aufgabe der Selbstbestimmung. Also bleibt es so wie es ist

    • sonnenblume sagt

      Thema Subventionen! In der konventionellen Landwirtschaft werden diese Ausgleichszahlungen verteufelt. Im Biobereich stehen sie trotz deutlich höherer Summen, s. Bauer S. absolut nicht zur Diskussion. T. Apfel schreibt, Bio muss billiger werden wenn es sich durchsetzten soll. Eine Frage an alle hier: Woher soll das Geld kommen? Aus Deutschland, aus der EU? Es muss doch heute schon überall gespart werden. Wird es dann nicht so kommen, das man nach einiger Zeit auch die Mittel für Bio reduzieren muss und die Betriebe sich genau so am internationalen Markt messen müssen, wie es heute auch im konv. Bereich ist?

      • Thomas Apfel sagt

        Guten Morgen Sabine,
        Ich denke auch, dass erst wenn Bio wie Konvi in Deutschland auf Betreiben der „Bescheuerten und Bekloppten“ (..wie Wischmaier die Deutschen nennt) an die Wand gefahren ist, kommt man wieder auf einen gangbaren Konsens. Die nächsten 10 Jahre werden sicherlich lustig für die Bauern. Schon bei derzeitiger Bio-Subventionierung, die auf die Mengeneinheit Produkt ja jetzt schon 3 bis 5 mal höher ist als die Subvention der Erzeugnisse der modernen Landwirtschaft, werden für jeden Prozentpunkt Steigerung in Deutschland rund 120 mio Euronen zusätzlich benötigt. Unterstellt man das von den Öko-Verbänden gemeinsam mit NABU und Co. beabsichtigte Subventionsniveau, sind das rund 250 mio zusätzlich, wohlgemerkt pro Prozentpunkt, also bei Verdopplung rund 3 Milliarden jährlich.
        Ich habe den Eindruck, dass den Initiatoren der Volksinitiative, wie auch den NGO´s und Öko-Verbänden im Hintergrund vollkommen klar ist, dass (wie deren eigene Studien zeigen) maximal ein Anteil von 15 % am Warenumsatz erreichbar ist. Das wäre schon mehr als eine Verdopplung der Warenmenge, also auch eine Steigerung der Anbaufläche auf 20 bis 25 %. Um dieses Szenarium zu erreichen werden mehr als die Hälfte des derzeitigen deutschen GAP- Topfes benötigt. Und um die Umlenkung dieser Subventionen in eine Verdopplung der Bio-Fläche geht es und um sonst Garnichts. Also geht es um Höchst-Subventionierung des „Fressens“ der reichen „verwöhnten Söhne und Töchter des urbanen Bildungsbürgertums“.
        Ich bin daher durchaus für einen Umbau der Agrarförderung in Richtung mehr tatsächlich ökologisch wertvoller Flächenanteile, nur haben die PRODUKTIONSFLÄCHEN beider Anbausysteme damit nichts zu tun. Ein normal bewirtschafteter BIO-Acker ist ebensowenig eine ökologische Vorrangfläche wie ein konventioneller Acker !!!

          • Ehemaliger Landwirt sagt

            Bei 70.000 außerlandwirtschaftlichem Monatseinkommen kann man sich schon einen Biobetrieb leisten der Verluste macht.

            So ähnlich ist es bei Sepp Holzer, solange die Menschen dem seine Bücher kaufen un für das umgraben seines Geländes noch Geld bezahlen, lässt sich gut seine Permakultur umzusetzen.

            Vielleicht belege ich mal einen Kurs für das Dengeln von Sensen, da habe ich noch Defizite. Arbeitsgerät wäre noch vorhanden.

  4. Oberländer sagt

    Lieber Willi
    Macht es Sinn diesen Leuten zu Schreiben?
    Sind diese Personen nicht schon so abgehoben
    das sie außer ihrer Selbstherrlichkeit nichts anders
    mehr wahr nehmen können ?
    Würde es nicht mehr Sinn machen einige der Förderer
    von der Unterstützung dieses Blödsinns ab zu bringen?

  5. Ehemaliger Landwirt sagt

    Hier der genaue Gesetzesentwurf

    Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes

    A. Zielsetzung
    Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben.

    B. Wesentlicher Inhalt
    Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
    • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1)
    • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
    • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
    • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
    • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5)
    • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)
    • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)

    C. Alternativen
    Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.

    D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung
    Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von §7, §22, §33a, und §34 NatSchG sowie von §2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten §1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.
    Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen.

    Der Landtag wolle beschließen,
    dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes

    Artikel 1
    Änderungen des Naturschutzgesetzes
    Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:
    1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

    „§ 1a Artenvielfalt

    Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.”

    2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

    „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“

    3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

    Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen.

    4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:

    „§ 33a Erhalt von Streuobstbeständen

    (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.

    (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.

    (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“

    5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:

    „§ 34 Verbot von Pestiziden

    Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”

    6. § 71 wird wie folgt geändert:

    Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
    „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“

    7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.

    Artikel 2
    Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)

    Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:

    Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:

    „§ 2a Ökologischer Landbau

    (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.

    (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.

    (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig.

    (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten.

    § 2b Reduktion des Pestizideinsatzes

    (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.

    (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.

    (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.

    (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“

    Artikel 3
    Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

    Begründung

    A. Allgemeiner Teil

    Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen. (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des badenwürttembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.

    B. Einzelbegründung
    Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
    Zu 1.: Einfügung des § 1 a
    Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.

    Zu 2.: Änderung des § 7

    Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vlg. U.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.

    Zu 3.: Änderung des § 22
    Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.
    Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen
    Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen.
    Zu 5.: Neufassung des § 34
    Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegangen ist.
    Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
    Zu 6.: Änderung des § 71
    Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt.

    Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen.

    Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
    Einfügung der §§ 2 a und 2 b
    § 2a Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. § 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).

    Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.

  6. Thomas Apfel sagt

    Für BW würde eine 50 %-ige Öko- Quote eine Verdopplung der Direktzahlungen bedeuten (um ca. 520 mio €), wenn man die Pläne von NABU, BUND und BÖLW zu Grunde legt. Da kaum zu erwarten ist, dass sich in der EU die verfügbaren Mittel für GAP steigern lassen (zumal wenn GB aussteigt) , heißt das um Umkehrschluss, : die 50 % Betriebe der modernen, nicht Bio- dogmatisch wirtschaftenden Betriebe bekämen NICHTS. Und ich denke genau das ist der Plan. Anderenfalls müssten die Fördergelder, die schon jetzt in Bio- Ware stecken, zuzüglich der neuen geplanten Förderung über den Marktpreis eingeholt werden. Das würde die Preise für Bio- Ware bei pflanzlichen Erzeugnissen nochmals um 35-40 % erhöhen, bei tierischen Erzeugnissen sogar um 70-100 %. Genau das sind nämlich die realen Kosten für Bio-Anbau und die werden sich am Markt, da die Vorteile rein ideeller Natur sind und diese Erkenntnis sich durchsetzen wird, nicht realisieren lassen. Alle Ergebnisse zu angeblich höherer Bio-Diversität in Öko-Produktionsflächen wurden bislang von den ÖKO Abteilungen der UNI´s und Institute in tendenziösen Studien belegt. Unabhängigkeit in der Wissenschaft sieht anders aus !

    • Elisabeth Ertl sagt

      Genau aus diesem Grund hat man in Österreich das Glyphosat-Totalverbot erlassen. Bauern soll es verunmöglicht werden, überhaupt noch konventionell zu arbeiten. Denn das würde bedeuten: Umstieg auf MEHRERE Herbizide, mehr Fahrten über den Acker, mehr Bodenverdichtung, mehr Spritverbrauch, weniger Wirtschaftlichkeit, neue Angriffe durch NGOs wegen der ökologischen Verschlechterung, zu der man die Bauern gezwungen hat. Das ist jetzt keine Verschwörungstheorie, das wurde in der parlamentarischen Diskussion auch genau so argumentiert: Wolfgang Zinggl von JETZT: „Den Boden vergiften, um konkurrenzfähig zu bleiben, das kann es nicht sein.“ Und das haben bei uns nicht die Grünen durchgesetzt, die im Parlament gar nicht vertreten sind. Das kam in trauter Einigkeit von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT gegen die ÖVP. Es ist der Wille der Bevölkerungsmehrheit, es ist wahlentscheidend. Antragstellerin war die SPÖ, deren Agrarsprecher Erwin Preiner ein ehemaliger Hobbywinzer ist, der sich mit einer offenbar unsachgemäßen Anwendung einen katastrophalen Glyphosat-Blutbefund eingehandelt hatte, den er triumphierend während seiner Rede durch die Luft schwenkte. Und es ist diese Partei, welche permanent fordert, dass die gesunden heimischen BIO-Lebensmittel, auf welche die Nation so stolz ist, endlich preiswerter werden müssen, um auch für die Unterschicht erschwinglich zu sein. Das hofft man nun, mit dieser Ausweitung der Biolandwirtschaft auf möglichst 100% zu erreichen. Über staatlichen Geldmittel zur Unterstützung kann man ja noch reden, auch wenn es dafür vorerst kein Konzept gibt. Die liberalen NEOS sind eigentlich gegen das Verbot und gehen davon aus, dass es vor der EU auch nicht halten wird. Sie stimmten aber dafür, „um die Diskussion am Köcheln zu halten“ Es lebe der Populismus.

    • sonnenblume sagt

      Selbst wenn die Umstellung, wie auch immer die Finanzierung bewerkstelligt wird, in der gewünschten Größenordnung geschieht, wie will der Staat seiner Verantwortung den Landwirten gegenüber gerecht werden. Zuerst mit finanziellen Anreizen in die biologische Produktionsrichtung drängen und dann am Markt hängen lassen? Wer geht denn so einen Schritt, wenn man nicht genau weiß, dass das zum eigenen Betrieb passt. Diese ganzen Aktionen erscheinen doch so unüberlegt und so wenig zu ende gedacht.

  7. Elisabeth Ertl sagt

    Ich hab Folgendes an Pro Biene geschrieben:
    S. g, Herr Prange,
    ich verfolge mit großem Interesse den Blog von Bauer Willi. Ich bin Schafhalterin und daher nicht mit dem Bienenschutz befasst. Ich bin aber betroffen vom Wolfsschutz, der wie der Schutz der Bienen von NGOs vorangetrieben wird. Und da fallen mir Parallelen auf.
    Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Politik nicht nur Angelegenheit und Verantwortung von Politikern ist. JEDER, der politisch wirksame Maßnahmen setzt wie eben ein Volksbegehren, der übernimmt damit das gleiche Maß an Verantwortung wie ein Volksvertreter in einer Regierung. Es geht daher nicht an, ausschließlich Wünsche zu äußern ohne sich für die Details der Umsetzung zuständig zu fühlen. Wer es sich auf diese Weise leicht macht, der gefährdet Demokratie und Rechtsstaat. Wenn von der Politik Dinge verlangt werden, die man selber nicht zu realisieren wüsste, dann überfordert man jene, welche die nicht leichte Aufgabe übernommen haben, eine Nation zu führen. Wenn man Politiker auf diese Weise überfordert, dann geht es mit dem Staat bergab.
    MfG Elisabeth Ertl

    • Sven Prange sagt

      Sehr geehrte Frau Ertl,
      ich schreibe nicht, dass wir keine Lösungsvorschläge als Volksbegehrens-Bündnis machen wollen. Ich schreibe, dass es auf dem Weg eines Volksbegehrens-Gesetz nicht möglich ist, diese Maßnahmen einzufordern sondern dass es dafür z.T. einen parallelen oder nachfolgenden Prozess geben muss, in den sich unser Bündnis allerdings sehr wohl mit Ideen einbringt.

      • Schmeckt gut sagt

        Herr Prage, das ist wirklich „Geschwurbel“. Von uns Bauern fordern sie Einschränkungen im Anbau, die in vielen Bereichen existenzbedrohend werden. Und das insbesondere für die von ihnen herausgestellten kleinen Familienbetriebe. Über die Preise werden wir den Aufwand jedenfalls nicht vergütet bekommen.

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        Maßgeblich ist der Gesetzentwurf der bei einer Volksabstimmung eingebracht wird.

        Obst und Weinbau ist nicht mehr möglich, auch im BIO Bereich nicht.

        Wer eine Reduktion der PSM verlangt, sagt damit dass die Bauern keine Ahnung haben, vom dem was sie tun.
        Jahrelang, Jahrzehntelang wurden wir als die „Deppen“, die von nichts eine Ahnung haben gebrannt markt, aber einen Vorteil haben bei einem für sie erfolgreichen Volksabstimmung die potentiellen Hofnachfolger, die wissen was sie zu tun haben, den Laden dicht machen und einen anderen Beruf ergreifen.

        Übrigens, nach einer für sie erfolgreichen Volksabstimmung bleiben für mich 24 Stunden, in der Zeit fälle ich meine Nussbäume.

      • Der Brandenburgbauer sagt

        Moin Meister Prange, was Sie hier ins Netz stellen, ist für mich unakzeptabel, Schwachsinn. Was sind konkret Eure Ideen.

  8. Obstbäuerin sagt

    Ich habe auch Fragen an die Pro Biene-Aktivisten:
    Welche landwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Qualifikation befähigt Sie dazu, eine so einschneidende und radikale Veränderung der guten landwirtschaftlichen Praxis zu fordern?

    Warum stehen juristische Fragen für Sie im Vordergrund und wissenschaftliche Ergebnisse und praktische Erfahrungen spielen kaum eine Rolle?

    Die Abnahme der Bienenvölker ist längst einem gegenteiligen Trend gewichen – warum propagieren Sie immer noch das Gegenteil?

    Wenn der zu erwartende Effekt eintritt, dass die kleinen bäuerlichen Betriebe durch Ihren Volksentscheid noch schneller aufgeben müssen, werden Sie die Verantwortung übernehmen?

    Was raten sie einem Obstbaubetrieb, der dann keine Möglichkeit mehr hat, Maden in Kirschen zu verhindern: soll er die Kirschbäume abholzen und aufgeben?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    • Obstbäuerin sagt

      Die Antwort von Herrn Prange ist eher unbefriedigend ausgefallen aber sehr umfangreich. Es ist natürlich auch nicht die Honigbiene sondern die Wildbiene gemeint, obwohl auch die Honigbiene nicht mehr überlebensfähig sein soll. Unser aller Problem ist, dass wir keine Zahlen haben und die Gegenseite, die auch keine Zahlen hat, behaupten kann, was sie will. Da werden Prozentzahlen aus dem Hut gezaubert, die mangels Bezugsdaten nicht nachvollziehbar sind. Wann gab es 100% Wildbienen und wer hat sie gezählt? Und dann haben sie einen Großteil der Medien auf ihrer Seite, die nur darauf warten, der modernen Landwirtschaft die Mittel zum Überleben zu entziehen. Wie das in Bezug auf das Artensterben und die angebliche Schuld der Landwirtschaft passiert, erfährt man hier:
      https://www.novo-argumente.com/artikel/fake_insektensterben_durch_pestizide

  9. Simon sagt

    Lieber Bauer Willi,
    Herzlichen Dank das du dich diesem Thema angenommen hast! Da ich eine kleine Landwirtschaft im Schwarzwald betreibe wird mich das Volksbegehren leider direkt betreffen. Und wenn es nur eine weitere Erhöhung der Bürokratie ist (was direkt eine Reduzierung der Familienzeit zur Folge hat).
    Meine qualitative Einschätzung des Begehren habe ich abgebrochen bei dem Versprechen der Initiatoren dass es keine nennenswerte finanzielle Mehrbelastung privater und öffentlicher Haushalte geben wird. Damit ist doch die eindeutige Aussage gesetzt dass alle Aufwände von der Landwirtschaft zu tragen sind! Oder wird die freie Marktwirtschaft in BaWü abgeschafft???
    Ich hoffe inständig das deine Beiträge zu diesem Thema auch die breite Masse erreichen und das wichtige Ziel der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaft erreicht wird. Ohne Volksbegehren die den Eindruck erwecken mit einer Unterschrift die Welt zu retten.
    Gruß
    Simon

    • Bauer Willi sagt

      Hallo Simon

      Schreibe das genau so wie Du es hier geschrieben hast, an Herrn Prange von proBiene. Mail-Adresse findest Du weiter unten.

    • Obstbäuerin sagt

      Ich schlage eine Doppelstrategie vor (ich werde meine Fragen auch an probiene schicken), weil es schon wichtig ist, dass auch die Mitleser einen Eindruck bekommen, wie ein normaler Bauer dazu steht.

  10. Brötchen sagt

    Spielräume durch effiziente Logistik. Geht so: ich rufe an, um die Ware loszuwerden!

    Für den Preis gibt es offizielle Notierungen. Der Kunde bekommt einen Lieferschein, dann kommt ein Fax mit den Gewichten und den reduzierten Preisen zurück!

    Das ist deren Logistik und das machen die mit den Produktverdlern, da sitzen zwei Chefs im Büro, die logstiken das so.

    Ich habe mir von einem bioeinkäufer sagen lassen, manchmal geht BioWare nur mit, weil das ein Kopplungsgeschäft ist, also nimmst du die Ware, musst du das mitnehmen.

    Damit will ich nicht sagen, das da überhaupt nichts geht. Aber das ist extrem schwierig und ich kann bei einer ware die im Einkauf das doppelte kostet und das nur durch ein ideellen wert hat, diese nicht einfach für den normalen Preis verkaufen, das ist Harakiri.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Bei unserer Obstgenossenschaft gab es mal Überlegungen, eine BIO Schiene zu fahren.

      Die Nachfrage beim Handel war bei null,
      allerdings wollte auch kein Obstbauer mitmachen.

      • Brötchen sagt

        Agravis hat gerade einen eigene eigene bioabteilung gegründet.bei agrarheute zu lesen.
        Das ist schon im ansteigen, aber das hat extreme Tücken!
        Das entwickelt sich schnell, muss man gucken.

        Aber nicht mit Traumtänzern und Fantasten……wie solawie und drei biokisten im Verkauf mit Gemüse.

  11. Mark sagt

    Die Aktion „Rettet die Bienen“ ist an Scheinheitliogkeit und Verlogenheit kaum zu überbieten. Da werden Probleme heraufbeschworen, die es definitiv (in Baden-Württemberg) gar nicht gibt (Bienensterben, Insektensterben, Artensterben), hehre Ziele formuliert um die Bevölkerung zur Zustimmung zu bewegen, Wege zur Zielerreichung bewusst unterschlagen um und Unmöglichkeit derselben zu vertuschen und vorallem die Folgen, die für die Bürger daraus entstehen ( trotz deutlich höhere Lebenshaltungskosten und Verringerung des Selbsversorgungsgrades in BW kein spürbarer Effekt für die Umwelt). Diese rein populistische Aktion ist am Ende des Tages nicht nur völlig überflüssig, sondern sogar völlig kontraproduktiv. Eine Zusammenarbeit mit solchen Phantasten ist schlicht unmöglich.

  12. Ehemaliger Landwirt sagt

    Beim kurzen Einlesen sind mir 2 Dinge aufgefallen

    „“Es wird ja niemand gezwungen, seinen Betrieb umzustellen. Adressat der Formulierung im Gesetzentwurf sind ja nicht „die Landwirte“ sondern ist die Landesregierung. Sie hat eine Strategie zu entwickeln, wie sie Betriebe zur Umstellung motivieren kann.““

    Wie kann man von „niemand gezwungen“ reden, wenn man keinen vernünftigen Pflanzenschutz betreiben kann?

    „“Ergibt sich zum Teil aus 1. Die Landesregierung hat über den Einkauf der öffentlichen Hand (inkl. Universitäten und Kliniken) einen relativ wirkungsmächtigen Hebel als Kundin. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Landesregierung nicht ähnlich wie für Industriebereiche auch für landwirtschaftliche Produkte stärker in die Vermarktungs- und Verkaufsförderung gehen kann.““

    Meine Frau arbeitet in einem Altenpflegeheim, das Essen wird in einem Bundesland im Osten vorgekocht geliefert, frei nach dem Motto, der günstige liefert. Die ehemalige Küche wurde stillgelegt. Betreiber des Altenpflegeheim ist der Landkreis.

    Entweder haben sie schlicht keine Ahnung von der Materie, oder sie streuen der Bevölkerung Sand in die Augen, ich vermute letzteres.

    • Bauer Willi sagt

      Schreib das an proBiene. Mail-Adresse weiter oben. Und zwar genau so, wie Du es hier geschrieben hast. Hier ist es gut, aber dort bringt es mehr.

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        Wie viele sind es bei probiene?
        Ich gehe davon aus, dass die hier noch mitlesen.

        Werde zu gegebener Zeit mal meine Meinung in Form eines Leserbriefes in der Tagespresse kundtun.

  13. Brötchen sagt

    Nur zur Aufklärung alle lw Bioprodukte sind mind. um das doppelte! teurer im Verkauf an den Grosshandel! Die Preise im Laden sind nicht die kostendeckenden Preise!
    Die aktuellen Preise für den Grosshandel sind meines Erachtens nicht unbedingt für die LW. Kostendeckend! Auch wenn sie das doppelte betragen.

    Stichwort Verkaufsförderung. Das macht die Politik längst z.b. Schulobst und Schulmilchprogramm. Das sind aber lächerliche Summen und wird gerade zerbröselt von der gleichen Klientel.

    Kantinen werden sicher mit Begeisterung ware kaufen, die das doppelte kostet. Fleisch und Eier und Gemüse. Für ein Essen, was 4,50 oder 6,50 kostet kann man sicher Zutaten verwenden, die das doppelte kosten. Dann bin ich im Endpreis bei 8 bis 10 euro, das ein dann Gaststättenpreise und die machen gerade wegen Personalmangel reihenweise zu.
    Bio ist mit wesentlich mehr Arbeitsaufwand verbunden, es gibt jetzt schon ein Arbeitskräfte Problem! Aber gut es deutet sich gerade eine grosse Beschäftigungsfreisetzung in der Industrie an und es wird bald wieder mehr arbeitslose geben.

    Absatz und Verkaufsförderung macht die Politik auch schon bzw. hat es gemacht, mit bescheidenem oder negativem Ergebnis.
    Jeder Markteingriff muss von der EU genehmigt werden! Sowas bekommen sie sehr schwer notifiziert!

    Aber gut, das grüne Klientel träumt ja von mehr Eu Eingriff.
    GB kann nach dem brexit solche Programme ganz locker auf die Beine stellen, das ginge innerhalb von Monaten!

    GB ist Nettozahler, das bedeutet die bekommen weniger geld aus dem eu Haushalt zurück, als sie einzahlen. Und über das geld , was sie einzahlen , dürfen sie nicht selbst bestimmen. Da muss Mutti gefragt werden, ob es Taschengeld gibt.

    • Brötchen sagt

      Übrigens die Landesregierungen sind an Ausschreibungen gebunden und da muss das günstigste Angebot genommen werden! Das ist Steuergeld und damit muss sparsam umgegangen werden. Rein rechtlich kann die Landesregierung also gar kein Bio vorschreiben. Mir fällt jedenfalls keine Begründung ein.

      • Sven Prange sagt

        @Brötchen: Das ist nicht ganz richtig. Sie muss zwar im Prinzip das günstigste Angebot nehmen, kann aber qualitative Kriterien erlassen und muss dann das wirtschaftlichste Angebot nehmen, das unter Berücksichtigung dieser Kriterien zustande kommt. Beispiel Berlin oder Bremen oder Kopenhagen.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Warum haben die keine qualitative Kriterien bis jetzt erlassen?

          Aber nach „rettet die Bienen“ werden die es machen, das ist schischer doch!
          So wie „ich würde gerne Bio kaufen“ wenn Bio nicht mehr kostet, als wie die konventionelle Ware.

  14. Sandra Harms sagt

    ja, wenns um geld geht, dann kommen ausreden,ablenkungen und geschwurbel… aber nichts konkretes.
    Willi, lock ihm doch mal zahlen raus, forder ihn doch mal auf, vorzurechnen ! ich geh jede wette ein, fals ers überhaupt mach, das die zahlen so raus kommen wie du schon tausendmal gesagt hast…

  15. Walter Parthon sagt

    Artikel Bauernverband SW·
    Klassismus?
    Klassenhass sei genauso real und wirksam wie Rassismus oder Sexismus, schreibt Margarete Stokowski im Spiegel, auch wenn seltener über ihn gesprochen werde. Es gebe die tiefe Verachtung derer, die denken, dass man bei Discountern nur „Müll“ kaufen kann, obwohl dieser vermeintliche Müll das ist, was Millionen Menschen täglich essen. „Klassismus“ finde sich selbst bei denen, die eigentlich die Welt retten wollen.
    Es passiere und zurzeit oft, dass politisch nicht gewollte Verhaltensweisen dadurch eingedämmt werden sollen, dass die Kosten für dieses Verhalten erhöht werden: Fleisch, Benzin, Strom, Plastik, Fertigprodukte, Zucker, manchmal auch Lebensmittel im Allgemeinen, all das solle immer wieder teurer werden. Das könne für manches eine Lösung sein – aber keine gerechte. Weil Preiserhöhungen verschiedene Menschen sehr unterschiedlich hart treffen.
    Diskriminierung müsse nicht immer offener Hass sein, sie könne auch einfach darin bestehen, dass man Leute vergesse. Oder sie könne darin bestehen, dass man finde, es sollten sich eben nicht alle Leute die gleichen Dinge leisten können.
    https://www.spiegel.de/…/klimawandel-hoehere-flugpreise-mus…

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