Dankenswerterweise hat sich ein Leser meines Blogs die Mühe gemacht und ist meiner Bitte gefolgt, das Bundesamt für Naturschutz aufzufordern, die Glasflügelzikade von der Roten Liste zu streichen. Hier die Antwort des BfN, die mich sehr erstaunt. (Warum die Formatierung so anders als normal ist, weiß ich auch nicht)
„Sehr geehrter Herr xxxxx
vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir beziehen uns in unserer Antwort auf die Art Pentastiridius leporinus (Schilf-Glasflügelzikade).
Die bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze sind gleichsam Gesamtartenlisten für Deutschland, die alle in Deutschland etablierten Arten einer Artengruppe enthalten. Da die Listen auch zur Inventur der Artenvielfalt dienen, können keine in Deutschland etablierten Arten von den Gesamtartenlisten gestrichen werden.
Die Gefährdungseinschätzungen aller Roter Listen haben einen publizierten Datenstand, der den Bewertungen zugrunde liegt. Sie können aufgrund aktueller Entwicklungen weder in die eine noch in andere Richtung geändert werden. Bei der Roten Liste der Zikaden Deutschlands ist der Datenstand 2015. Die Rote Liste wurde 2026 veröffentlicht. Die Schilf-Glasflügelzikade wird bei der nächsten Aktualisierung der Roten Liste der Zikaden Deutschlands auf Basis der aktuellen Datenlage neu bewertet. Da mit den bundesweiten Roten Listen der Zustand von Arten ermittelt wird, erfolgt die Bewertung auf Grundlage von Informationen zur Bestandssituation und Bestandsentwicklung der Arten.
Entgegen zum Teil anders lautender Aussagen, z. B. in der Presse steht die Schilf-Glasflügelzikade nicht unter besonderem Artenschutz (besonders und streng geschützte Arten). Für sie gilt lediglich der allgemeine Artenschutz gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz, der für alle wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensstätten gilt. Der allgemeine Artenschutz verbietet unter anderem, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vernünftige Gründe im Sinne dieser Vorschrift können beispielsweise Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung sein. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln richtet sich nach dem Pflanzenschutzrecht. Ansprechpartner für entsprechende Fragen sind das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Den Schutzstatus von Arten können Sie in der Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz ermitteln https://www.wisia.de/index.html (unter „Recherche“).
Ebenso ist die Gleichsetzung einer Gefährdung gemäß Roter Liste mit einem gesetzlichen Schutzstatus nicht korrekt. Eine Regelung, mit der bestimmte Rote-Liste-Arten aufgrund ihrer Gefährdungseinschätzung gleichsam automatisch einen gesetzlichen Schutzstatus genießen, gibt es im deutschen Naturschutzrecht nicht. Entsprechend steht auch die Schilf-Glasflügelzikade nicht unter besonderem Artenschutz. Eine Änderung der Gefährdungseinstufung oder Streichung von der Roten Liste würde also auch am Schutzstatus der Art nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Melanie Ries
Fachgebiet II 1.1 Zoologischer Artenschutz
Bundesamt für Naturschutz
(Aufrufe 1.072 gesamt, 1 heute)


Mädels, nicht aufregen!
Mit der „Roten Liste“ (Aufzählung von Tiergattungen) verhält es sich ähnlich, wie mit der „Roten Liste“ (Auflistung Medikamenten)
https://www.aok.de/pp/lexikon/rote-liste/
Die Hausratte (Rattus rattus) steht auch auf der Roten Liste.
Wenn die erste Ableitung der Bestandesentwicklungsfunktion zu negativ wird, ist einem Organismus ein Platz auf dieser Liste sicher.
Die Hausratte ist in der Roten Liste als „vom Aussterben bedroht“ eingeordnet, die Zikade als „gefährdet“. Vermutlich erfasst die RL auch viele ungefährdete Wildtiererarten – vornehmlich jene, für die sich irgendein Tierzähler interessiert und darum den Job macht. Und der letzte Tierzähler für die Zikaden hatte nur die ursprünglichen, vielleicht abnehmenden Lebensräume der Sumpfgebiete auf dem Schirm, aber noch nicht die zunehmenden Populationen in den landwirtschaftlichen Kulturen.
Es gibt viele verschiedene Zikadenarten, manche gefährdet, manche nicht. manche vielleicht schon ausgestorben, andere mit Massenproblem.
@Ina, ich war aber der irrigen Meinung, dass alle auf der Roten Liste in irgendeiner Weise geschützt sind. Dann kann man doch gleich alle Lebewesen nehmen.
„Das Rote-Liste-Zentrum ist beim DLR Projektträger (DLR = Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) in Bonn angesiedelt. “ …würde man auch nicht vermuten…🤔
bei Natur Sachsen rote liste steht gut beschrieben, was der Unterschied zwischen Artenliste und rote Liste ist.
auf der Artenliste stehen bestimmt auch viele, die mehr oder weniger gefährdet sind, aber wo das Gefährdungspotential noch nicht ermittelt wurde. Das ist ja viel komplexer als eine Art zu beschreiben.
Jetzt müsste nur mal auf den Tisch, warum sich was für staatliche Stellen mit welchem personellen und finanziellen Aufwand mit dem Thema beschäftigen und was für ein Nutzen daraus zu erwarten ist. Beispiel Moose:
1. Versuch in Sachsen: https://slub.qucosa.de/api/qucosa%3A91828/attachment/ATT-0/
2. Versuch Bonn/Berlin: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Moose-Anthocerotophyta-Marchantiophyta-Bryophyta-1769.html
Bei kurzen Stichproben findet ich sogar Abweichungen in der Einordnung. Gut bezahlte Spielerei?
Auch komisch: Die Schilf-Glasflügelzikade wird im obigen Artikel als Pentastiridius leporinus eingeordnet.
Hier dagegen (in einem für betroffene Bauern unbedingt zu registrierenden Artikel) heißt es:
„Stolbur ist eine Pflanzenkrankheit, die durch das Bakterium „Candidatus Phytoplasma solani“ verursacht wird. Das Phytoplasma wird hauptsächlich durch die Schilf-Glasflügelzikade (Hyalesthes obsoletus) übertragen.“
https://sciencefiles.org/2025/06/09/stolbur-einbruch-in-das-wolkenkuckucksheim-der-eu-regulierer/
Laut KI ist die lateinische Nomenklatur im obigen Artikel richtig wiedergeben
Sciencefiles irrt demnach. Aber ist nur akademischer Natur, gemeint ist ja immer das gleiche Insekt.
Aller Apodiktik zum Trotz: Beide Glasflügelzikadenarten übertragen die Stolbur-Krankheit bzw. das Bakterium Candidatus Phytoplasma solani, aber die eine mehr an Rüben, Kartoffeln, Weizen; die andere mehr an Weinreben und Tomaten, Auberginen. – Neulich hatte ich eine Gummigurke (Hälfte normal, Hälfte Gummi) im Sonderangebot, die war wohl auch auf Stolbur (sagt Grok).
Infos von Experten aus dem landwirtschaftlichen Bereich Deutschland (JKI) und Österreich (Landwirtschaftskammer)
Pentastiridius leporinus =Schilf-Glasflügelzikade
https://www.julius-kuehn.de/infothek/kuehn-konkret/schilf-glasfluegelzikade
Hyalesthes obsoletus = Winden-Glasflügelzikade
https://noe.lko.at/insekten-glasflügelzikade+2400+3812121
https://www.vitipendium.de/Hyalesthes_obsoletus
… nicht zu verwechseln mit der China-Grasflügelzikade, denn die ist ein Pragiat!
Obwohl so viele in den Abwasserkanälen der Großstädten rumlaufen?
Aber der Biber ist doch gefährdet.