Bauer Willi
Kommentare 33

Photovoltaik und die Kuh auf dem Eis

Dieser Artikel richtet sich in erster Linie an die verantwortlichen Ministerien für Landwirtschaft, für Umwelt und  das Wirtschaftsministerium:

Erneuerbare Energie ist gewünscht, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Agrar-Photovoltaik ermöglicht es, eine Fläche zugleich landwirtschaftlich und zur Stromerzeugung zu nutzen. Oft beträgt der Flächenanteil für die Photovoltaik-Anlagen dabei nur 10%, der ganz überwiegende Teil der Fläche kann landwirtschaftlich genutzt werden. Ich hatte darüber schon berichtet. https://www.bauerwilli.com/solarstrom-oder-landwirtschaft-beides/

Landwirte erhalten eine Flächenprämie, die in Deutschland durch die
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) geregelt ist.

Eine sehr bedeutsame Frage ist nun, ob eine landwirtschaftliche Fläche aufgrund der Agrar-PVNutzung die Beihilfe-Berechtigung verliert. So regelt § 12 Abs. 3 Nr. 6 DirektZahlDurchfV, dass es sich bei Flächen, auf denen sich Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie befinden, um eine – im Gesamten – nicht-landwirtschaftliche Nutzung handelt. Anders als in anderen europäischen Ländern, in denen eine pro-rata-Regelung gilt.

Dies führt dazu, dass in Deutschland nach der Installation von Agrar-Photovoltaik die gesamte Fläche ihre Beihilfefähigkeit verliert, selbst wenn der größte Teil (etwa 90 %) weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird.

Nun besagt die EU-Verordnung Nr. 1307/2013, dass eine Fläche weiterhin beihilfefähig bleibt, solange Intensität, Art, Dauer oder der Zeitpunkt der landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht stark eingeschränkt ist.

Somit steht die Regelung in Deutschland gegen die Regelung der EU. Das sieht auch der Verwaltungsgerichtshof Regensburg in einem Urteil (vom 15. November 2018 – RO 5 K 17.1331) genau so. Dem Kläger, der eine herkömmliche PV-Anlage auf seiner Fläche betrieb und diese weiterhin als Weideland nutzte, wurde Recht gegeben. Einer ähnlichen Klage eines Maislabyrinth-Betreibers wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht ebenfalls stattgegeben (vom 4.7.2019, Az.: 3 C 11.17).

Dieser Widerspruch von deutschem zum europäischen Recht, der schon zwei deutschen Gerichten aufgefallen ist, sollte schnellstmöglich aufgelöst werden. Das kann ja kein großes Ding sein. Bei der nächsten Kabinettssitzung stecken Frau Schulze, Frau  Klöckner und Herr Altmaier mal kurz die Köpfe zusammen und dann ist die „Kuh vom Eis“.

 

(Aufrufe 1.202 gesamt, 1 heute)

33 Kommentare

  1. Arnold Krämer sagt

    Zum Thema Doppelförderung mal folgende Gedanken:
    Einkommen ist immer Entlohnung für Arbeit, für Kapital, für Boden.
    1. Lohn für Arbeit steht durch die Globalisierung stetig unter Druck. Es ist schwer in D mit herkömmlicher Arbeitskraft in der großen Teilen der Realwirtschaft angemessene Einkommen zu erzielen. Mit gesetzlichen Mindestlöhnen versucht die Politik in praktisch allen EU-Ländern gegenzuhalten.
    2. Verzinsung von Kapital ist durch die Zinspoltik der Zentralbanken in den negativen Bereich gerutscht.
    3. Der knapper und immer teurer werdende Boden wird dagegen vom Steuerzahler (das sind über die Verbrauchssteuern auch alle Geringverdiener, die weder über Land noch nennenswert sonstiges Kapital verfügen) direkt und indirekt subventioniert. Über die Verzinsung von Grund und Boden kann man natürlich trefflich streiten, je nach Annahmen zum Vermögenswert und je nach Nutzung. Fragwürdig!! im wahrsten Sinne des Wortes bleibt das Thema aber trotzdem.

    Die gesamte Statik der Politik stimmt nicht mehr.

      • Inga sagt

        Ich eigentlich auch.
        Aber mit den Steuern der Besitzlosen halten wie für sie die Gemarkung in Ordnung. Und das muss sein, denn ich weiss nicht, ob Besitzlose dafür Verantwortung übernehmen wollen oder können. Die müssen sich voll und ganz auf den Staat verlassen, der auch dafür sorgt, dass sie in Zukunft noch unbezahlbaren Strom haben, neben bezahlbaren Nahrungamittel.

        Oder wollen die lieber, dass alles bis zum Urwald verwildert? Dann können wir ja alle wieder in Höhlen leben und uns mit Tierfellen anziehen, dann brauchen wir leine Heizung und kein Strom.
        Arbeit und Einkommen auch nicht!

    • Reinhard Seevers sagt

      Man sollte auch aufpassen, dass der Neid der „Besitzlosen“ nicht irgendwann zurückschlägt. Wie es gerade bei der Wohnungsmisere geschieht.
      Ich finde es hochexplosiv, was in der Energiewende passiert. Hier werden staatlich gestützte Umwelt- und Artenzerstörer (Achtung Sarkasmus !), die über Boden verfügen, nun auch noch Energieerzeuger unter Beibehaltung der Subventionen.
      Dann muss der Bürger auch noch deren Windräder und Biogasanlagen ertragen….💀

      • unkomplizierter Wurzelwicht sagt

        Wir Bauern müssen gehörig aufpassen, dass unsere Äcker nicht wieder ganz beiläufig verstaatlicht werden. Auch die Landsiedlungen liegen hier bereits auf der Lauer, ob’s der in die finanzielle Not abgedriftete Bauer überhaupt merkt, ist hier die Frage.

        Es ist kein Stubentiger, der hier auf ganz leisen Sohlen dahergeschlichen kommt.

        Je größer aber die bäuerlichen Abhängigkeiten sind, umso simpler ist ein solches Feld effizient zu beackern.

        Daher sollte jeder Bauer heute wieder in erster Linie nach seiner Unabhängigkeit als freier Unternehmer streben – bei einem solchen wahrhaft nicht einfachen Unterfangen sind die alljährlichen staatlichen Transferleistungen absolutes Gift…

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Da bin ich noch nicht dahinter gekommen, wie der Geringverdiener mein Eigentum subventioniert. Weiß nur, dass die Steuerberatung, bei derzeitigen Stimmungslage der Politik den Wert von steilen Rebgrundstücken bei null sieht.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Es ist mir nicht unbekannt, dass auch Geringverdiener Steuern bezahlen,
          aber ich weiß immer noch nicht wie mein Grund und Boden direkt und indirekt subventioniert wird. Flächenprämie würde ich nicht als Subvention von Grund und Boden ansehen, auch wenn ich sie überhaupt beantragt hätte.

          • Arnold Krämer sagt

            Die Flächenprämie ist nicht produktgebunden. Eine Subvention für Arbeit ist sie auch nicht, da das Geld auch bei Stillegung fließt. Und Boden ist eine Sonderform von Kapital. Was soll sie dann für eine Subvention sein?

            • Ehemaliger Landwirt sagt

              Herr Krämer, beantworten sie einfach meine Frage:

              Da bin ich noch nicht dahinter gekommen, wie der Geringverdiener mein Eigentum, also mein Grund und Boden subventioniert und so, dass ich es verstehe.

              • Arnold Krämer sagt

                Die Mitgliedstaaten der EU führen Steuergelder an die EU ab. Die EU erhebt keine eigenen Steuern. Aus dem EU-Haushalt werden die Flächenprämien bezahlt. Die Steuergelder der Nationalstaaten speisen sich aus verschiedenen Quellen. Eine wesentliche Quelle ist die Umsatzsteuer, die in D 19% in Italien z. B. 22 % beträgt. Diese Steuern zahlt auch der Geringverdiener. Ist das so schwer zu verstehen?

                • Inga sagt

                  Wird das auch aus dem Topf für landw. Subventionen bezahlt:

                  750.000 Euro: Steuerzahler muss Kosten für Müller-Fleisch-Quarantäne tragen

                  Fleisch ist ein landwirtschaftliches Produkt!

              • Arnold Krämer sagt

                Die Flächenprämie ist keine Produktpreisstützung sondern eine Einkommenstützung festgemacht am Faktor Boden

                • Ehemaliger Landwirt sagt

                  Ach so,
                  weiter oben habe ich geschrieben, dass ich keine Flächenprämie beantragt habe, selbst als ich noch den ganzen Betrieb bewirtschaftet habe.

                • Thomas Apfel sagt

                  Ich persönlich finde diese Zuordnung unzutreffend, Herr Krämer. Die steuerfinanzierten Teile der Einkommen der Landwirte finden sich in den (zu) niedrigen Lebensmittelpreisen wieder und werden damit insbesondere an die Bürger, die einen großen Teil ihres Einkommens für den täglichen Bedarf und die Mieten aufwenden müssen, direkt zurückgegeben. Das ist Teil der Balance zwischen globaler Handels- und Wirtschaftspolitik und Abgrenzung von Nationalstaaten unterschiedlicher Wirtschaftskraft zur Wahrung des Status quo für für die wählenden Bürger innerhalb DIESER Eingrenzung (Nationalstaat).

                • Arnold Krämer sagt

                  @T.A.
                  In der Zeit gekoppelter EU-Prämien bis etwa 2007 ist Ihre Argumentation voll berechtigt. Nachdem die Prämienzahlungen aber vollständig entkoppelt sind und die Transparenz der EU- Zahlungen vollständig ist, sind in allen Regionen Deutschlands die Pachtpreise (selbstverständlich auch in Verbindung mit anderen Faktoren, aber vor allen Dingen mit der Transparenz für die Verpächter) deutlich angestiegen. Bei 60 % Pachtteil in Westdeutschland, fließt das Geld mittelbar (fast unmittelbar) den nicht aktiven Landeigentümern zu.
                  Wenn ab 2023 durch die starke Betonung von Agrarumweltmaßnahmen quasi wieder gekoppelte Prämien eingeführt wird, haben wir ähnliche Verhältnisse wie vor 2007, allerdings überwiegend für Umweltprodukte, auf die die Masse der Verbraucher wenig oder keinen Wert legen. Allerdings will auch Deutschland wieder für einzelne Produkte gekoppelte Prämien (zum Beispiel Schafe) einführen.

                • Inga sagt

                  Ach deswegen kann man sie mit Sozialhilfe vergleichen?
                  Das ist dann eher gut für Kleinbetriebe!

                  Muß mur das Gießkannenprinzip weg, oder?

              • Arnold Krämer sagt

                „Ach so,
                weiter oben habe ich geschrieben, dass ich keine Flächenprämie beantragt habe, selbst als ich noch den ganzen Betrieb bewirtschaftet habe.“

                Ich habe nie vom Einzelbetrieb gesprochen, sondern von der Systematik der Subventionierung.

                • Reinhard Seevers sagt

                  Vielleicht hat er aber Dieselölverbilligung in Anspruch genommen? 😉

                • Ehemaliger Landwirt sagt

                  Dieselölverbilligung ist keine Subvention, sondern der Diesel der auf dem Acker verbraucht wird, wird nicht so hoch versteuert.
                  Die Binnenschiffer zahlen keine Mineralölsteuer.

                • Reinhard Seevers sagt

                  OK, dann nehmen wir die Zuschüsse zur Landw. Rentenversicherung….gilt das?

                • Thomas Apfel sagt

                  Güldet auch nicht !! Letztlich wäre EINE Rentenversicherung, in die ALLE einzahlen solidarisch, und sonst NICHTS. Sonst könnte man ja alle verschwundenen Arbeitsplätzchen (z.B. Bergbau) deren Vertreter Renten bekommen als „vom kleinen Steuerzahler“ zu Unrecht finanziert betrachten. Die minimalen „Altenteilerrenten“ der Landw. RV sind ein trauriger Witz der Geschichte.

                • Karl Timme sagt

                  Thomas,
                  „Landw. RV sind ein trauriger Witz der Geschichte.“
                  Der größere Witz ist das dieses Almosen auch noch dazu benutzt wird den Berufsstand zu erpressen. BML Klöckner: einschränken der Zuschüße zur Ldw-Sozialversicherung!

                • Ehemaliger Landwirt sagt

                  „OK, dann nehmen wir die Zuschüsse zur Landw. Rentenversicherung….gilt das?“

                  Irgend etwas wird sich sonst auch noch finden, was man der Landwirtschaft anhängen kann.

                  Nach meinem Kenntnisstand kommt auf ein Beitragszahler 3,5 landwirtschaftliche Rentner. Gehen wir mal davon aus, dass die Durchschnittsrente bei 500 Euro liegt, müsste die Bauernfamilie monatlich 3,500 Euro in die Rentenkasse bezahlen, im Jahr 42.000 Euro.

                  Sonst noch dumme Fragen.

                  Erwähnen sollte man auch noch, dass 90 Milliarden in die deutsche Rentenversicherung fließen, und bei den Milliarden für die Knappschaftsversicherung sollten sie sich auch mal einlesen. Mir ist durchaus bekannt, dass dies kein Fall für die Medien ist, deshalb interessiert das keine Sau.

                • Inga sagt

                  Der Diesel der auf dem Acker und bestimmt auch Flüssen verfahren wird, braucht keine Autobahnen zu reparieren, Ehemaliger! Gegenüber dem Diesel, der auf Autobahnen und Straßen verfahren wird.

            • Inga sagt

              Müssen stillgelegte Flächen nicht auch gepflegt werden?

              Müssen sie vor Samenflug nicht gemäht werden?

      • Inga sagt

        Was???
        Also beteiligst du dich steuerlich nicht, das müssen alles nur die armen Leute ohne jegliches Eigentum mchen.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Verstehe deine Frage nicht ganz, aber neben den Verbrauchsteuern, die jeder bezahlen muss, bezahlen wir noch KFZ Steuer und Einkommensteuer in beträchtlicher Höhe, auch als Rentner.
          Diese Steuer bezahlen wir freiwillig, würden wir von Hartz IV leben, ginge die Allgemeinheit leer aus.

          • Inga sagt

            Die Frage ist eher ironisch gemeint.

            Von einem Weinberg, wo man nichts verdient, weil nicht genug wächst, kann man auch keine EinkommensSteuern bezahlen.

            aber wenn er Flächenmäßig gestützt wird, dann von allen Steuerzahlern!

            Das gilt aber nur für die eine Fläche!
            Deswegen ironisch.

  2. Thomas Apfel sagt

    Es ist die Grundsatzfrage: Was ist gewollt ?
    Die Agro Photovoltaik mit 10 % Flächeninanspruchnahme hat ca. 300 KW Peak/ha. Die Pachtangebote liegen daher bei 30 % der Angebote bei Vollflächen-Süd-Anlagen, also bei 500 – 600 €. Mit diesem System muß also sehr viel mehr Fläche zugestellt werden um die Ziele bei Solar zu erreichen.
    Die Variante mit Tracker (Module, die von Ost nach West kippen) beansprucht praktisch 50 % der Ackerfläche und erreicht 700 – 750 KW Peak. Diese Variante ist aus meiner Sicht die für beide Seiten interessantere, es wären 50 % der Flächen landwirtschaftlich nutzbar (mit Einschränkung der Bestandshöhe !).
    PV-Anlagen mit Südausrichtung schaffen derzeit 1,15 MW Peak/ha und sind ab einer gewissen Größe auch ohne EEG Förderung betreibbar. Die Flächen werden vollständig Gewerbeflächen. Die Pachtangebote für solche zusammenhängenden Flächen liegen bei 1.900 bis 2.500 €/ha. Für die Ziele bei Solar würden dann rund 1 % der LN benötigt.

    Ich halte die Konzentration mit maximaler Leistung auf der Fläche für sinnvoller, als die doppelte oder vierfache Fläche vollzustellen. Die Tracker-Variante ist eigentlich die interessanteste, wegen der höheren Ausbeute morgens und abends. Aber da gibt es bislang zu wenig Erfahrungen bezüglich der Zuverlässigkeit (soweit ich weiß).

  3. unkomplizierter Wurzelwicht sagt

    Auf sogenannten Vorrangflächen parallel zur Autobahn u.a. -diese 200-Meter-Linie als priviligierte Photovoltaikflächen- wurden in letzter Zeit pro Hektar ca. 1 Mio. Euro in die Installation von solchen Anlagen investiert. Gerade jene Flächeneigentümer, die nicht selbst bewirtschaften, sind mit wehenden Fahnen zu den Solaranlagenbetreibern übergelaufen, da diese pro Hektar zwischen 1.200-1.700 € jährliche Aufwandsentschädigung entrichten.

    Was soll mithin vorstehende Diskussion!?

    Die Weideprämie dürfte bei 150 bis maximal 200 € angesiedelt sein, je nach Standort. Ist diese Diskussion damit nicht vollkommen obsolet!? Schließlich gehört ein Großteil dieser Flächen nicht dem Bewirtschafter – der jeweilige Eigentümer hat nur ein Interesse, deren Rendite zu optimieren, was ich jedem Grundeigentümer übrigens als vollkommen legitim zugestehe.

    Generell plädiere ich dafür, die Prämien komplett abzuschaffen. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt, landen wir auch in solchen geradezu erbärmlichen, erheblich erniedrigenden Diskussionen. – Damit kommt einmal mehr die heutige Geringschätzigkeit gegenüber den noch ackernden Bauern mehr als überdeutlich zum Ausdruck…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert