Bauer Willi
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Mutterkühe, Weidehaltung, Familienbetrieb: Im Wolfsgebiet unmöglich!?

Hier sind Juristen gefragt. Und Beamte mit gesundem Menschenverstand. Bitte den Artikel weitergeben. Die Familie weiß nicht mehr weiter.

Vor wenigen Tagen erreichte mich eine Mail von Michael aus Meck-Pomm. Mit seiner Familie hält er dort in einem bäuerlichen Familienbetrieb eine Herde mit 130 Mutterkühen (plus Nachzucht). Diese Herde läuft auf mehreren Weiden verteilt, die größte umfasst 38 Hektar. Die Weide ist mit einem Stacheldraht in ca. 80 cm Höhe umzäunt der als Elektrozaun dient. (Siehe Foto) Lediglich entlang der Bundesstraße sind es drei Drähte, die einen Ausbruch und eine Gefährdung des Verkehrs seit Jahrzehnten verhindern. Damit man eine Vorstellung davon bekommt, wie lang die Weidezäune sind: wir reden von insgesamt mehr als 13 Kilometer! Das sind 13.000 m! Zu Fuß mehr als zwei Stunden!

Auf dem Hof von Michael war gerade eine Cross-Compliance-Kontrolle. Zum Thema Weidezaun hat er folgendes Schreiben bekommen, aus dem ich nur ausschnittsweise zitiere: (Vorsicht, Amtsdeutsch)

Eine Einzäunung von Weiden darf keine erhöhte Verletzungsgefahr für die Tiere darstellen. Sie muss nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand so beschaffen sein, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Meine Anordnungen waren unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens auf Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Geeignet ist eine Maßnahme, wenn der Zweck, hier die Schaffung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen erreicht werden kann. Dieses Ziel wird durch meine Anordnungen erreicht. Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn kein geeignetes milderes Mittel den erwünschten Effekt erzielen kann. Im vorliegenden Fall wurden Verstöße gegen § 2 TierSchG sowie Verstöße gegen § 4 und 5 TierSchNutzV festgestellt. Angemessen ist eine Maßnahme, wenn der Nachteil, der dem Betroffenen durch die Anordnung entsteht, nicht schwerer wiegt als der Verstoß, der damit beendet oder verhindert werden soll.
In Ihrem Fall wiegt das Grundrecht auf Tierschutz und artgerechte Haltung höher als Ihre persönlichen Interessen.“ 

Wie gesagt, das sind nur Auszüge. Die Region, in der die Familie von Michael ihren Hof bewirtschaftet, ist Wolfsgebiet. Ein einziger Stacheldraht in 80 cm Höhe ist für den Wolf sicherlich kein Hindernis. Übrigens auch nicht für Wildschweine, die regelmäßig die Weiden „heimsuchen“. Und auch nicht für das zahlreiche Damwild in der Gegend, das mehrere Versuche der Familie, mit einem glatten Draht zu arbeiten, zunichte gemacht hat.

Wenn der Wolf nun kommt und Kälber reißt, wird man der Familie sagen, dass sie ihre Tiere nicht ausreichend vor Wolfsrissen geschützt hat und jegliche Entschädigung ablehnen. Vielleicht droht sogar eine Klage der Tierschützer wegen unterlassenem Tierschutz.

Auf die Frage, was nun zu tun sei, erhielt die Familie seitens einer Behörde den Hinweis, dass man ja – „in Kenntnis des zahlreichen Damwilds“ – um die Weiden ein 1,80 m hohes Wildgatter ziehen könnte. Wir reden von mehr als 13 km Zaun! Und schließlich seien ja auch die Jäger in der Verantwortung, die das Damwild abschießen sollten. Zum Wolf wollte man sich – verständlicherweise – nicht äußern. Man könnte ja was Falsches sagen. Überhaupt war von keiner Stelle ein wirklich praxistauglicher Rat zu hören, der der Familie aus ihrem Dilemma hilft. Überall nur Verweise auf Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen. Niemand hat den Mut, der Familie zu sagen, dass sie es

• auf einen Rechtsstreit ankommen lassen soll oder
• ihre Mutterkuhhaltung aufgeben muss.

Meine Aufgabe ist es lediglich, diesen Sachverhalt öffentlich zu machen. Das Schreiben der CC- Kontrollbehörde liegt mir vor und kann bei Bedarf zugeschickt werden. Michaels Familie möchte anonym bleiben.

Meine große Bitte: Wer sachdienliche Hinweise zur Klärung, Beispiele aus anderen Regionen, juristische Ratschläge o.ä. beisteuern kann, bitte diese in die Kommentare schreiben.
Beileidsbekundungen „wie schlimm alles ist“ oder ähnliches helfen nicht wirklich. Wer es trotzdem nicht lassen kann: auch o.k.

An die Ämter, Kammern, Verwaltungen und Tierärzte, die hier mitlesen: auch an sie die Bitte um konkrete Hinweise.

An die Tierschutz-Verbände und andere Organisationen, denen das Wohl der Tiere und das Überleben der Familienbetriebe am Herzen liegen: Dieser Betrieb macht vielleicht nicht alles richtig. Aber er macht auch nichts falsch. Also helft auch ihr mit.

An alle Blogger, Facebooker, Twitterer und Instagramer: teilt diesen Artikel, gebt ihn an die Entscheidungsträger, Politiker, Behörden etc. weiter. Gerne auch an die Medien.

Danke im Namen von Michael und seiner Familie

Euer Bauer Willi

(Aufrufe 4.505 gesamt, 1 heute)

42 Kommentare

  1. Hermann Neuser sagt

    Zu dem Thema gibt es eine recht gute AID Broschüre. Sichere Weidezäune
    Dort ist die aktuelle Rechtslage erläutert, einschließlich einiger Gerichtsurteile zum Thema.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Zitat im Link:

      „Angesichts der ökologischen Endzeitstimmung und des aktuellen Zerbröselns der Schwarzen und Roten „Volksparteien“ in Deutschland liegen in Umfragen die Grünen erstmals an erster Stelle. Man begreift, dass es so mit dem bisherigen rücksichtslosen Bewirtschaften der Natur durch den Menschen nicht mehr weitergehen kann. In dieser Situation nach der „Regulierung“ von Wölfen zu rufen wäre politischer Selbstmord.“

      Wenn Entscheidungen nur nach Wählerstimmungen getroffen werden, dann ist in der Tat Endzeitstimmung angesagt.

      Im Schwarzwald hat sich der Schwarzwaldverein eingemischt und warnt vor den Gefahren für die Landschaft und den Tourismus, mal sehen ob die eher gehört werden, als der Bauernverband.

  2. der Tom sagt

    Was ich zu verstehen versuche: Ist es nicht gerade erst ein paar Jahre her, dass die Zerstückelung der Landschaft durch Straßen und andere Verkehrswege mit als ursächlich für den Untergang des Abendlandes angesehen wurde? Stichwort „genetische Isolation“ und so? Und dass Unsummen für Grün-, Wildbrücken und „Grüne Korridore“ (zB für die Wildkatze) investiert wurden, um dem entgegenzuwirken?
    Und nun gibt es plötzlich Vorgaben seitens der gleichen Leute, die Landschaft mit mannshohen Elektrozäunen á la „Antifaschistischer Schutzwall“ zuzubauen, in der Hoffnung, dass sich der eine oder andere Wolf dann doch lieber bei der „Tafel“ anstellt anstelle sich sein Futter selbst zu suchen?

    Bin ich der Einzige, bei dem das leichte Zweifel aufwirft?

    • Bergbäuerin sagt

      Du bist nicht der Einzige. Da gäbe es noch weitere Argumente: Wenn ich verfolge, wie die Normhöhe für Schutzzäune in D. alle paar Monate aus der Erfahrung heraus hinaufgesetzt wird, dann frage ich mich: Was geschieht mit einem 90 cm Netz, wenn plötzlich 120 cm gefordert werden? Landen die wertvollen Materialien des alten Zaunes dann auf dem Sondermüll? (Und wer verdient denn da an den staatlichen Subventionen?) Schon jetzt verbrauchen Katzen und Hunde 20% der erzeugten Fleischmenge, obwohl von grüner Seite eine Reduktion der Fleischproduktion gefordert wird. In Österreich mit unseren Kleinbetrieben (durchschnittlich 25 Schafe und 7 Ziegen bzw. 32 Rinder) bräuchten wir 40 000 Herdenschutzhunde. Die fressen mehr, als die Weidetiere Fleisch liefern. Wenn ganz Deutschland mit Elektrozäunen durchzogen wird, braucht man dafür so viel wie mindestens ein neues Kraftwerk. Jetzt sollen auch noch Quads durch die Gegend fahren, Energie verbrauchen und den womöglich den Boden verdichten. Alles, weil Stadtmenschen eine Schreibtischvorstellung von Ökologie haben.

      1
  3. WolfgangS sagt

    Hallo Michael,
    es tut mir leid, dass die Broschüre nicht mehr aktuell ist. Immerhin findet man sie auch noch auf der offiziellen Seite von laves…. ich suche weiter.

    • Michael aus Meck-Pomm sagt

      Vielen Dank an alle für die Zuschrifften

      hier ist Michael aus Meck-Pomm , der Mutterkuh Halter den das ganze hier betrifft.

      WolfgangS hat UNS allen ja einen schönen link hinterlassen auf den ich mich gestürzt habe,
      in der Hoffnung das mir ein Amt recht gibt!
      Doch leider muß ich nach einem Telefonat mit dem Niedersächischen Amt sagen :

      „Die Broschüre gibt es seit mehreren Jahren NICHT mehr !
      Sie ist Ersatzlos eingestampft worden !

      Sollte sich das Amt mit Gewalt durchsetzten,
      bleibt mir eigentlich nur die Möglichkeit wie “ Harald Müller “ in seinem
      Komentar schreibt :
      „Prämie – plus Bio Prämie kassieren und die Kühe zum Schlachter bringen !

      Doch wie geht es dann UNS und meinem Herzen ???

      Dankend und wartend auf weitere Mitteilungen von Berufskolegen ,
      die das gleiche Problem hatten , haben , oder bekommen !

      Michael aus Meck-Pomm

      • hallo michael,
        was ist das denn das fürn quatsch, welche schnarchnase hattest du denn da am telefon? die leitlinien für rinder und für schafe werden aktuell gerade überarbeitet, aber wieso sollen die denn nicht mehr broschüren rausgeben? vielleihct ist die alte auf eis gelegt, das kann sein. dann muss ich mal sehen, wie das mit dem stacheldraht ist. kann sein, dass er tatsächlich nicht elektrifiziet sein darf.
        ein bisschen geduld bitte, ich häng mich da mal rein. natürlich gibts da was. oder einfach unter anderem „dachverband“…. diese trottelnasen….

        und bitte keine kühe schlachten. wir geben nicht auf.
        lg
        anke

      • hallo michael,
        was ist das denn das fürn quatsch, welche schnarchnase hattest du denn da am telefon? die leitlinien für rinder und für schafe werden aktuell gerade überarbeitet, aber wieso sollen die denn nicht mehr broschüren rausgeben? vielleihct ist die alte auf eis gelegt, das kann sein. dann muss ich mal sehen, wie das mit dem stacheldraht ist. kann sein, dass er tatsächlich nicht elektrifiziet sein darf.
        ein bisschen geduld bitte, ich häng mich da mal rein. natürlich gibts da was. oder einfach unter anderem „dachverband“…. diese trottelnasen….

        und bitte keine kühe schlachten. wir geben nicht auf.
        lg
        anke

  4. hallo willi,
    ich finde es am besten, wie Wolf, Bär &Co. Rewilding Probleme gesagt hat. Da ich auch in Niedersachsen bin, kenne ich die MV Richtlinie nicht. Und es ändert sich ja gerade auch was. Während wir hier in Niedersachsen erst 80% Förderung bekommen haben, sollen es jetzt 100% sein. Mein aktueller Antrag geht grad raus, ich kann Dir berichten, wie es geworden ist. Bei uns werden Rinder auch gefördert, ohne den Riss im Umkreis.
    Wichtig ist aber – wenn auch nervenaufreibend – diese Anträge zu machen. Es muss bewusst werden, wie teuer Herdenschutz ist und wie unsinnig diese ganze Wolfskuschelei ist.
    Die CC Sache ist leider so, im schlimmsten Fall bekommt man Ärger. Deswegen nochmal: raus an die Öffentlichkeit damit, damit auch hier klar wird: es gibt keinen ausreichenden Herdenschutz gegen den Wolf außer das traditionelle Vorgehen. Bei den Schafen ist es derzeit so, dass ich seit Jahren nun eine Stunde Mehrarbeit täglich habe (im Schnitt), um meine Zäune „wolfssicher“ zu gestalten. Nebenbei arbeite ich an der Aufklärung zum Thema….
    zu den juristischen Fragen kann ich leider aufgrund des anderen Bundeslandes nicht viel beitragen. Bei den Schafen darf ich keinen Stacheldraht. Bei Rindern steht aber sogar in der Leitlinie vom Laves, dass Stacheldraht ok ist…. (Empfehlungen zur ganzjährigen und saisonalen Weidehaltung von Rindern) Alleridngs steht da auch, dass es mindestens zwei Litzen sein müssen…. gibt es nicht eine Broschüre von der landwirtschaftskammer MV zur Rinderhaltung?
    Aber vielleicht ein paar praktische Hinweise, denn neben der Juristerei will man ja seine Tiere schützen. Was ist mit diesen wikiwolves? Ich würd die einladen, um mal 13 km Litze zu ziehen, auf Spannung natürlich….. Wie die Sache mit dem Stacheldraht ausgeht, kann ich Dir nicht sagen. Aber: der Wolf kann sich auf ca. 35 cm zusammendrücken. Er geht am liebsten unten durch. (yo, ich weiß, gibt auch Springer…) Wenn man ne Litze auf 30 cm hat, wäre das gut. Muss schauen, ob die Kühe das Gras dann soweit auch unter dieser niedrigen Litze wegfressen, dass sie von Bewuchs frei bleibt. Auf dem Bild sieht es so aus, als wären die Kühe es gewöhnt, soweit zu fressen, wie sie unter dem Draht durchkommen. Könnte klappen. Dann ist wichtig, dass das Weidezaungerät mindestens 9 Joule hat. Regelmäßig Strom messen, am besten mit solchen Messgeräten, die die Stärke des Stromschlages bei Tierkontakt anzeigen. 3000 Volt reichen, wenn das Gerät genug Joule hat. 4000 Volt, wenn die Tiere dickes Fell haben. Wenn der Wolf davon eine geballert bekommt, ist er erstmal abgeschreckt.
    Und dann würde ich sagen: die Tiere sind vorerst anhand unserer momentanen Kenntnisse ein wenig sicherer und man hat Zeit, gegen den Rest anzugehen, die juristische Fragen…
    Wir Schäfer arbeiten zum Teil schon mit Doppelzäunen. das hat Springer davon abgehalten, erneut zuzuschlagen, aber wer weiß, wie lange noch. Es fehlt dem Wolf halt die Erfahrung, dass der Mensch „böse“ ist, da überlegt er sich in Ruhe, wie er das neue Hindernis überwinden kann…. Auf Freiflächen baue ich nun auch Doppelzäune. Ich weiß, dass das kein Zustand ist, deswegen versuche ich ja alles, was ich kann, an Aufklärung zu betreiben. Aber meine Schafe sind meine Schafe, deswegen mache ich das.
    Wichtig ist eben dieses unten-durchkommen zu vermeiden. Evtl. ist dann auch die CC Frage Raubtierschutz ad acta. Und für den Bau bzw. das Litze spannen sollen doch die kommen und helfen, die das so wollen….
    Ich denke, die Aktion mit der Litze und dem Stromgerät sind nicht ganz so schwierig umzusetzen. evtl. haben die schon ein Gerät mit viel Joule, weil ja Mutterkühe? Wenn Litze ud nicht Draht, dann mit wenig Ohm. (0,5 warens glaub ich..) Erdung überprüfen. Der trockene Sommer letztes Jahr hat den Boden so ausgelaugt, dass mir hier im Sand jetzt locker mal 3000 Volt fehlen. Erdungsstäbe unbedingt tief rein, am besten mehrere. Ich hab drei, die sind 1,50 m lang, die baue ich nach jeder Weide ab und wieder neu auf…. bzw. haue sie rein. Aber die könnten doch feste Erdunsgstäbe installieren, oder?
    Step by Step. Und wenn dann noch ein Riss passiert, kann man nachweislich sagen, man hat aufgerüstet. Wer will dann dagegen argumentieren?
    Wir können leider nur voran kommen, wenn wir zeigen, dass wir trotz „wolfssicheren“ Zäunen keinen wirklichen Schutz haben. Dafür ist es aber unbedingt wichtig, dass wir alle das umsetzen, was mindestens geht. Und Öffentlichkeit ist auch mitunter gut. Deswegen wikivolves, die Wolfsschutz bauen. Zum Beispiel.
    Ich weiß, das ist ein unsäglicher Wahnsinn, der da passiert. Aber wir sind doch pragmatische Leute und finden anhand des aktuellen Kenntnisstandes Lösungen, die wir umsetzen können, ohne gleich teure 1,80 m Neuzäune kaufen zu müssen.
    Ich denke, mit Überprüfen von Weidezaungerät, Erdung und Litze/Draht auf 30 cm sollte einiges erreicht sein.
    Die Paragraphen (2 tierschg und 4 und 5 tierschnutztver) sind so allgemein gehalten… da müsste man schon wissen, was genau jetzt der Herr Kontrolleur möchte…
    öööh. ja. mehr fällt mir nicht ein. reicht ja auch.
    liebe grüße

  5. Bergbäuerin sagt

    Die NGOs lassen nichts unversucht, um der Bevölkerung „Fakten“ über den Wolf näher zu bringen. Da werden ganze Homepages dafür gestaltet. Ich hab mir schon öfter gedacht, eigentlich müssten Bauern und Jäger ebenso eine Homepage mit Gegeninfos zum Wolf betreiben, wo alle Argumente der NGOs kritisch beleuchtet bzw. widerlegt werden:
    Z.B. behauptet Prof. Kotrschal immer wieder, dass es unmöglich sei, ein Gebiet – auch eines von der Größe der Alpen – wolfsfrei zu halten. Gegenargument: Warum hat man es dann ab dem 19. Jahrhundert geschafft, weite Teile Westeuropas wolfsfrei zu halten?
    Oder: Die FFH – Richtlinie schützt angeblich den Wolf streng. In Wahrheit schützt sie ebenso Lebensräume und traditionelle Bewirtschaftungsformen. Lappland wird wolfsfrei gehalten, um die Rentierhaltung der indigenen Samen nicht zu gefährden.
    Angeblich haben Mensch und Wolf in Osteuropa immer friedlich zusammengelebt. In Wahrheit ist dort jeder Wolf erlebt worden, der sich der Herde näherte. Nur systematisch ausgerottet hat man ihm nicht. Erst 2016 haben Tierschützer in Rumänien ein Verbot der Wolfsjagd durchgesetzt. Wie sich das auf die Weidewirtschaft auswirkt, muss man erst sehen.
    Etc.

  6. Steffi Milster sagt

    Hallo zusammen,

    meinem Hund jedenfalls ist ein Stacheldraht der unter Strom steht viel lieber – als ein Flatterband mit Strom und Stacheldraht ohne Strom weiter aussen !

    Er ist nämlich mal dazwischen gekommen und wusste nicht mehr ein noch aus – piek-
    Strom-piek-Strom ! Schlußendlich ist er nach aussen durch den Stacheldraht gesprungen und hat sich Verletzungen zugezogen.

    Ich habe mich beim Amt beschwert,wollte Anzeige erstatten – doch die sagten mir :
    „Das der Zaun für die Kühe so nach bestem Stand der Sicherheit und Technik ist ! “

    Auf die Frage warum überhaupt Stacheldraht,das Flatterband stehe doch sowieso unter Stom
    Antwortete man mir : „In der Nähe gibt es Damm- und Rotwild und diese das Flatterband gerne auf die Hörner nehmen weil es so flattert , Sie aber keinen Elektrischen Schlag bekommen da das Geweih keinen Strom leitet !“

    Die Sicherheit der Kühe und Kälber wäre dann nicht mehr gegeben
    und es könnte zu schweren Unfällen auf den angrenzenden Staßen kommen.

  7. Oberländer sagt

    Tja da braucht der Michael wohl so etwas wie eine Eierlegende Wollmilchsau als Zaun.
    Der Stacheldraht der bei niedrigen Kosten eine hohe Hütesicherheit bringt ist bei den Ökos verpöhnt.
    Er könnte durch 2 Hartstahl Drähte mit ordentlicher
    Hütespannung ersetzt werden.
    Alternativ könnte man die fest instalierten Zäune der Argentinier oder Brasilianer ins Auge fassen .
    Das heist aber alle 12 Meter fest verankerter 20 cm dicker
    Eichenpfahl ( mind 80 cm tief ein gegraben ) mit mindesten 5 , besser 7 Löchern für 2,5 mm Hatstahldraht.
    Zwischen den festen Pfosten werden die Drähte noch 3 mal
    auf Abstand gehalten .
    Hütesicher ohne Strom.
    Einzelne Tiere können voll dagegen rennen , hält.
    Undurchdringlich für Rehwild.

    Die Kosten für 13 Kilometer Zaun sind aber erheblich.

    Eine Einzäunung für Rinder , die sicheren Schutz gegen den Wolf bietet kann nur aus Blei und einer ordentlichen Treibladung bestehen

    • der Tom sagt

      > Eine Einzäunung für Rinder, die sicheren Schutz gegen den Wolf bietet kann nur
      > aus Blei und einer ordentlichen Treibladung bestehen

      Das Thema kam bei ’ner Dienstreise in die USA mal auf. Gut, in der Gegend haben sie eher mit Kojoten zu kämpfen und Weidegrößen, die in D fast schon als Landkreis durchgingen. Die Beschreibung, wie man sich das Miteinander von Wolf, Wild und Landwirtschaft in einer so vollgepackten Kulturlandschaft wie D seitens der Obrigkeit vorstellt, sorgte für aus Erfahrung geborene Mitleidsbekundungen und reichlich schwarzen Humor wie z.B. „Herdenschutzhunde? Ja, natürlich haben wir die hier auch, klappt ganz gut. Ist halt eine andere Rasse – die sind zwar nur 1/4 inch groß, aber dafür schnell wie die Hölle! Wenn die einmal einen ‚yoten gebissen haben, kommt der nicht mehr wieder!“

  8. Lucky Schmidt sagt

    Bei einem Riss (auch schon in der Umgebung) würde ich Anzeige wegen Tierschutzvergehens gegenüber Weidetieren durch den zuständigen Umweltminister stellen. Ich bin überzeugt, dass die zuständigen Umweltminister gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wenn sie Wölfe, die Weidetiere reissen nicht abschießen lassen.
    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der deutsche Staat bewusst gegen seine eigenen Gesetze verstößt. Denn Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes besagt, dass niemand einem Tier (hier Weidetieren) ohne vernünftigen Grund Schmerzen Leiden oder Schäden zufügen darf. Nach dem Tierschutz Kommentar von Kluge gilt das „Niemand „auch für den Staat. Wo ist bei der uneingeschränkten Wiederansiedelung des Wolfes in einem Gebiet, das sich über 150 Jahre ohne große Beutegreifer entwickelt hat der vernünftige Grund? Warum darf der deutsche Staat Weidetieren durch Wölfe, die sich unreguliert ausbreiten, Schmerzen Leiden und Schäden zufügen? Wenn Sie weitere Information diesbezüglich möchten wenden sie sich gerne an mich.

    • phildev sagt

      Hallo Lucky Schmidt, den vernünftigen Grund sehe ich hier schon gegeben, denn die Ernährung des Wolfes ansich ist sicherlich ein Grund ( Ein Raubtier, dass ein anderes Tier als Nahrungquelle verwertet ist schon ein Grund.). Das Tier wird gerissen und als Nahrung verwendet, wenn ein Reh von einem Wolf gerissen wird, dann ist dass ja auch ein vernünftiger Grund.. Lediglich die „Besitzverhältnisse“ und infrastrukturelle Verantwortungen seitens des Staates könnte man hier allenfalls anführen, zumindest aus meiner Sicht. Moralisch gesehen, müssten dann auch sicherlich viele Schlachtbetriebe sofort geschlossen werden und lediglich der humanste Weg als zulässig vorangebracht werden.

  9. Das Land Mecklenburg-Vorpommern scheint derzeit 75% der Materialkosten über deminimis zu finanzieren. Daher empfehle ich, den gesamten Vorgang an das Land zu senden und dort um Unterstützung zu bitten. Die Förderrichtlinie kann hier abgerufen werden: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/foeri_wolf_text.pdf

    In einigen Bundesländern werden Präventionszahlungen bei Kühen und Pferden nur geleistet, wenn im Betrieb bereits ein Angriff erfolgte oder drei Angriffe im Umkreis von 30 km. Für MV konnte ich Vorschriften die speziell Großtiere betreffen, eben nicht finden. Es gilt zu prüfen wie das Land sich in diesem Fall verhält. Soweit ich das bei kurzem Überfliegen der Inhalte sehe, sind Großtiere eingeschlossen.

    Ich würde auch empfehlen, eine Vor-Ort Begehung mit der Presse zu vereinbaren und Minister Backhaus dazu einzuladen. Das Thema dürfte ja auch anderen Großtierhaltern schon zu Schaffen machen.

    Ich habe selbst – allerdings aus niedersächsischer Perspektive – mehrfach über die CC Problematik berichtet, die Beiträge können unter dem Suchbegriff „Cross Compliance“ hier aufgerufen werden (der Suchschlitz ist rechts): https://www.facebook.com/pg/rewilding.europa/posts/?ref=page_internal

    Es wäre sehr gut, etwas über den Fortgang dieser Sache zu erfahren.

    • Bergbäuerin sagt

      Ich dachte, in Deutschland werden die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen mittlerweile zu 100 % ersetzt!

      • Jedes Bundesland handhabt das anders. Die Regel ist eine 80%ige Förderung ohne Umsatzsteuer gemäß deminimis. Aber es gibt diverse Modelle. Hobbyhalter werden meist gar nicht gefördert.

        Die Förderhöhe gilt als unzureichend, weshalb in einigen Bundesländern aufgestockt wurde. Aber dennoch sind in der Regel nicht alle Tierarten überall auch darin enthalten.

  10. Harald Müller sagt

    Tierhaltung aufgeben, Flächen stilllegen und (wie für stillgelegte Flächen vorgeschrieben) einmal im Jahr abmulchen.

    Falls es Eigentumsflächen sind, bleiben bei 300 €/ha Prämie und 38 ha Land auch nach Abzug der Kosten für Mulchen, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer immer noch rund 8.000 € über. Bei gleichzeitiger Umstellung auf Ökolandbau (MeckPomm: 260 €/ha für Umsteller, danach 200 €/ha) sogar rund 15.000 €.

    Die frei werdende Zeit mit einem Job außerhalb der Landwirtschaft zubringen.
    (Ich vermute einfach mal, dass auch in MeckPomm derzeit engagierte Landwirte keine allzu großen Probleme haben, einen Job zu finden. Eine gewisse Flexibilität vorausgesetzt.)

  11. Paulus sagt

    So richtig verstanden habe ich es ehrlich gesagt nicht. Vor allem der Zusammenhang zwischen der beanstandeten Zaunlösung und dem Hinweis, dass es sich um ein Wolfsgebiet handelt, erschließt sich mir nicht. Ist aber wohl mein Unvermögen und unwichtig.
    Entscheidender scheinen mir die beiden ersten Sätze aus dem Auszug des Schreibens der CC-Kontrollbehörde zu sein, mit der Endung
    „…wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.“ Jeder halbwegs clevere Jurist lacht sich doch halbtot über solch eine unqualifizierte Aussage, unabhängig von den Bestimmungen des TierSchG oder sonstiger Verordnungen.
    Ich frage jetzt nur mal die landwirtschaftlichen Experten hier: Was ist denn bezügl. Weidezäunen, auf den individuellen Einzelfall bezogen, der allgemein anerkannte Stand der Technik? Wo ist das auch nur annähernd rechtssicher definiert?
    Allein damit bringt man das ganze Ding doch schon zu Fall.

    • Obstbäuerin sagt

      Paulus, solche Bestimmungen gibt es sehr wohl. Ein Wildschwein sicherer Zaun muss, glaube ich, 30 cm tief in der Erde eingegraben sein und auch eine bestimmte Stärke haben. Bei einem Schaden in den Sonderkulturen gilt dann trotzdem: Ist das Schwein durch, war der Zaun nicht dicht.

    • Ferkelhebamme sagt

      Hallo Paulus,
      Für Pferde beispielsweise gilt Stacheldraht als tierschutzwidrig, weil es schnelle Fluchttiere sind und die Verletzungsgefahr somit zu groß ist. Litzenzahl und Höhe hängt davon ab, was innerhalb des Zaunes läuft: Ponys, Sport-Springpferde, Stuten, Hengste? Bei Rindern war Stacheldraht bisher zulässig, da bin ich aber nicht auf dem aktuellen Stand. Unsere Schweine müssen wir vor der ASP (Wildschweinen) mit einem Wildschwein-dichten Zaun schützen. Wie der aussieht, ist Auslegungssache. Wir haben den Amtsveterinär direkt gefragt, wie er es denn haben will: 1,40 hoch, 30 cm eingebuddelt, starker Maschendraht. Sehr schick… Ich hätte gern einen Staketenzaun errichtet, damit es nicht so nach Hochsicherheitstrakt aussieht: der gilt aber nicht als Frischlings-dicht. Keine Diskussion.
      In den Cross-Compliance Richtlinien heißt es „Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, müssen, soweit erforderlich und möglich, vor widrigen Witterungsbedingungen, RAUBTIEREN und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden.“ Tja, wenn der Prüfer jetzt der Ansicht ist, ein 1,80 Zaun ist erforderlich und möglich hat man ein Problem…
      Du magst doch Broschüren?
      https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/cc-infobroschuere.pdf
      Nette Bettlektüre 😉

  12. Margot Drinkmann sagt

    Lieber Bauer Willi. Erlaubt das Bauamt so einen Zaun? Da wird er sich voraussichtlich ein Nein abholen. Dann hat er ja achon mal ein Argument. Wenn es anerkanntes Wolfsgebiet ist, sollte er nachvZuschüsse für den Zaunbau fragen. Wir hier am Niederrhein dürfen nur Litze ziehen und diese so ziehen, das der Tazn wilddurchlässig, auch für Rehe ist.

  13. Arnold Krämer sagt

    Zur Lösung des geschilderten Problems kann ich leider konkret nichts beitragen, da ich kein Jurist bin, die Vorgaben der MV-Agrarverwaltung, und die zugehörige Rechtsprechung zu diesem Rechtsbereich nicht kenne. Auf jeden Fall ist hier m.E. das Ermessen sehr weit zu Lasten der Landwirtsfamilie ausgeübt worden.
    Ich vermute, dass es zu diesem Themenkomplex bisher an höchstrichterlicher Rechtsprechung und Orientierung noch fehlt. Der Tierschutz ist ja noch nicht so lange Teil des deutschen Grundgesetzes.

    Ich möchte die Diskussion auf eine andere Ebene heben. Was wir schon seit einiger Zeit erleben ist doch Folgendes: Wir alle, und insbesondere die Landwirte zahlen einen hohen (zu hohen) Preis für die Errungenschaften unseres kapitalistischen Wirtschaftssystems. Dieses ist enorm kreativ, effizient und wohlstandsmehrend. Keine Frage und es hat gerade auch den Landwirten viele, viele, vor allem arbeitswirtschaftliche Vorteile gebracht. Gleichzeitig setzt das System aber eine Vielzahl an Menschen vor allem in den realwirtschaftlichen Produktionsprozessen frei. Rüben mit der Hand hacken und Getreidegarben aufstellen gehören der Vergangenheit an. Die Menschen geben sich aber nicht damit zufrieden, nur noch 2 oder 3 Tage in der Woche arbeiten zu müssen. Sie wollen mehr und bekommen auch mehr.

    Die Prognosen des Volkswirtschaftler J. M. Keynes im Jahr 1930, dass man am Ende des des Jahrtausends mit 15 Wochen Arbeitsstunden auskommen könnte, sind in gewisser Weise eingetreten. Die freiwerdende Arbeitskraft ist in die Erzeugung vieler neuer auch sinnvoller Produkte und Dienstleistungen gelenkt worden. Ein großer Teil der menschlichen Arbeitskraft wird seit einiger Zeit (20-30 Jahren) zunehmend jedoch auch aufgewendet, um Bürokratie, Kontrolle, Überwachung, Selbstbeschäftigung und völlig sinnlose „Geschäftsfelder“ zu „produzieren“. Die Politik fördert z.B. entsprechende „Arbeitgeber“ in den NGOs jährlich mit Millionenbeträgen und wundert sich dann (einige Parteien sicher auch nicht), das deren Aktivitäten Ihnen und vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppen hinterher das Leben schwer oder sogar unerträglich machen. Die ausufernde, immer detailliertere Rechtsetzung tut ein Übriges.

    Eine Besserung ist nicht in Sicht, weil die Prognosen zur Digitalisierung noch mehr Freisetzung von Arbeitskräften prognostizieren, die vermutlich grundsätzlich denselben Weg einschlagen möchten, wie viele Menschen das in den zurückliegenden 30 – 40 Jahren schon getan haben. Aber vielleicht reicht irgendwann auch die Wirtschaftskraft dafür nicht mehr aus. Wer weiß das schon.

    • Christian Bothe sagt

      Eine sachliche Analyse H.Krämer, und genauso ist es! Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.

    • bauerhans sagt

      arbeit ist da,aber wird z.b. in der dienstleistung nicht so bezahlt,dass inländische arbeitskräfte interessiert wären,auch ist die soziale absicherung so,dass die leute nicht arbeiten müssen.

  14. Ferkelhebamme sagt

    Zunächst einmal kann man gegen jeden Bescheid Einspruch einlegen. Frist beachten und auf jeden Fall schriftlich! Darin sachlich schlüssig argumentieren. Das persönliche Gespräch mit dem Veterinäramt suchen, vllt. bekommt man eine entsprechende Stellungnahme, die man beifügen kann. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
    Ich würde auch das Gespräch mit dem Stadtrat suchen, dem Bilder der Landschaft mit virtuell eingefügten mannshohen Zäunen vorlegen und bewusst machen, was das heißt. Ist Tourismus in der Gegend ein Thema? Ich glaube nicht, dass Touristen auf Guantanamo-Landschaften stehen. So kann man sich örtlich Verbündete
    schaffen.
    Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass die Landwirtschaft mit ihrer sachlichen Argumentation nicht weiterkommt. Was, wenn sich die Betroffenen zusammentun und die NGO-geimpften Befürworter mit der nackten Realität konfrontieren, emotional mit Bildern der grausam zugerichteten Kälber, der trauernden Mütter daneben, Videos von zerrissenen, noch lebenden Kälbern? Und den verzweifelten Landwirten. Die Jäger müssen zeigen, wie elendig das Wild verreckt, wenn es versucht, diese Zäune zu überwinden und hängen bleibt. Außerdem ist es rechtens, dass die Ansiedlung einer (nicht vom Aussterben!) bedrohten Art zur Ausrottung einer anderen Art führt? In Brandenburg bei Freunden ist kein Muffelwild mehr zu sehen. In Thüringen kippt die Stimmung langsam, nachdem Wölfe sich da über süße Fohlen hermachen und jeder noch so romantisch Verklärte einsieht, dass man das riesige Gebiet der Thürengeti nicht einzäunen kann.
    Aufgeben ist die allerletzte Option

  15. Monique sagt

    Sehr geehrter Herr Bauer Willi

    Wenn ich das hier richtig verstehe, wollen die Herren nicht, dass er seine Weide mit Stacheldraht einzäunt. Hier in der CH kommt es auch immer mehr, dass kein Stacheldraht für die Umzäunung mehr verwendet werden darf.
    Wir haben nicht so lange Zäune, haben aber trozdem letztes Jahr unsere Dauerweiden neu eingezäumt mit speziell dickem Metalldraht und ganz grossen Pfählen die mit einer Ramme in den Boden geschlagen wurden. Jetzt müssen wir nicht mehr jedes Jahr den Zaun aufwändig reparieren und das nachspannen ist ganz einfach. Wir zäunen alles doppelt, da sonst die jungen Kälber unten durch ins hohe Gras gehen und die Mütter je nach dem Unruhig werden und ausbrechen. Ich kann Ihnen sonst Fotos mailen.

    Hat er ein Problem mit möglichem Wolfsriss der Kälber bzw. dem Schutz der Kälber vor Wolfsriss? Je nach Bevölkerungsdichte und Touristengebiet ist der Herdenschutzhund eine gute Lösung. Achtung auf eine gute Ausbildung des Hundes bzw. hier der Hunde achten.

    Ob man die Wölfe mit Elektrozäunen auf der richtigen Höhe abhalten kann weiss ich nicht. Bei der Freilandhühnerhaltung geht es sehr gut wenn gewisse Punkte eingehalten werden um den Fuchs draussen und die Hühner drinnen zu halten.

    Ein 1.8 m hoher Zaun braucht sicherlich eine Baubewilligung und entsprechende Grenzabstände. Bei uns in der CH braucht man eine Bewilligung für einen solch hohen Zaun, da ja dann die Rehe usw. sich nicht mehr „frei“ bewegen können.

    Den Rechtsweg kann ich nicht beurteilen. Der Wolf ist ein heisses Eisen und keiner will etwas Entscheiden oder Aussagen und dann läuft es oft über „Verfahrensfehler“ ins Leere oder dann wird ein anderer Grund gefunden wieso man hier gerade nicht Stellung beziehen will – spätestens auf der zweiten Instanz.

    Weiter Infos, Fotos usw. über die private Mail.

    • Bauer Willi sagt

      @Monique
      Danke für die Hinweise. Wolfsrisse gab es noch nicht, aber bei eventuell notwendigen Veränderungen muss man das ja berücksichtigen. Mit Glattdraht wurden schon Versuche unternommen, leider sind die Tiere ausgebrochen und haben sich im Raps neben der Weide sattgefressen. Haben sie aber nicht gut vertragen.
      Wenn Michael Nachfragen hat, werde ich die an Dich weiterleiten.

  16. Christian Bothe sagt

    Lieber Bauer Willi,diesen Unsinn unbedingt an Top agrar,Bauernzeitung etc.weiterleiten und veröffentlichen. Ob die CC-Kontrolleure noch alle am „Christbaum“ haben? Entschuldige meine Ausdrucksweise…Mir tut die Familie von Michael nur leid zumal sie noch im Wolfsgebiet agieren müssen. Ich bin entsetzt über so ein Verhalten der CC-Kontrolleure und wessen Geistes Kind sie sind,wenn sie in der Praxis Betriebe kontrollieren dürfen und zu solchen Resultaten kommen!

  17. Friedrich sagt

    Unverschämtheit. Aber unsere Beamten werden bis zum Niedergang unseres Staates alles machen , um ihre Rente von 72% zu erhalten , da die Erbringer dieser Rente nur 48% an Rente bekommen. Wie heist es so schön : Dessen Geld ich hab , dessen Lied ich sing. – Wir alle können uns nur bei der nächsten EU-Wahl am Sonntag für die wunderbaren Gesetze und Kontrollen mit einem Kreuzchen bedanken. — Trotz vieler Vorteile in der EU haben sich die engländischen Farmer von der EU verabschiedet , weil sie endlich ihre „Freiheit“ wieder haben wollten. — Staatliche Verwaltung soll den Bürgern helfen und nicht ständig drangsalieren. In Berlin und Brüssel wird nur noch nach den Umfragewerten geschaut und nicht nach Vernunft. Die Angst dieser Leute muß schon so groß sein , daß sie volle Pulle die NGOs mit Geld voll pumpen , damit die diese Politik verstärken und als richtig darstellen. So wird jeder Andersdenkende, auch von den Medien , zum Schweigen gebracht. — Gut , daß unser Willi diese Sache hier in den Blog gestellt hat , damit die Politologen mal Volkes Stimme hören.

  18. bauerhans sagt

    „In Ihrem Fall wiegt das Grundrecht auf Tierschutz und artgerechte Haltung höher als Ihre persönlichen Interessen.“

    es bleibt nichts anderes übrig,als eine juristische überprüfung dieser kernaussage des cc-prüfers,um das weitere vorgehen auszuloten.

  19. L. Seidel sagt

    Die Aufregung über die Behörde verstehe ich nicht. Die Entscheidung ist völlig berechtigt aufgrund des potentiell tierschutzwidrigen deutlich erhöhten Verletzungsrisikos. Stacheldraht entelektrifizieren, zusätzlich elektrifizierte Litze und schon hat man eine vertretbare Lösung…

  20. Thomas Apfel sagt

    Ein 1,80 m hoher Wildzaun mit „Elektrifizierung“ durch Weidelitzen (eigentlich bei Wolf, Hirsch und Co. auf beiden Seiten notwendig) liegt von den Kosten für Material und Erstellung durch den Landwirt bei 5,50 – 6,00 €/lfd. Meter. Wir haben solche Zäune zum Schutz unserer Kulturen vor Wildschwein und Rothirsch schon oft bauen müssen. Das ist für den Betrieb ein Betrag um 80.000,- €. Im Übrigen würde solch ein Zaun bei Aufbau durch GaLaBau-Betrieb etwa den vierfachen Betrag kosten. Da es sich um ein CC- und Tierschutzthema handelt, hat der Betrieb kaum eine Chanche auf dem Weg des Rechtsstreits etwas zu erreichen. Gespräche mit Behörden, Öffentlichkeit und eventuelle Sponsoren sind die einzige Möglichkeit etwas zu erreichen.

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