Bauer Willi
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Keine Chance für unfaire Einkäufer! Die BLE hilft

Unfaire Handelspraktiken sind an der Tagesordnung im Lebensmittelhandel. Das bekommen viele Landwirte und Lieferanten täglich zu spüren. Einige zucken resigniert die Schultern und denken:  „so ist der Markt, daran kann ich nichts ändern“ . Denn wenn ich aufmucke, darf ich möglicherweise nicht mehr liefern oder bekomme andere Probleme.

Doch das muss nicht sein. Seit dem 9. Juni 2021 verbietet ein neues Gesetz unfaire Handelspraktiken und gibt  Betroffenen die Möglichkeit, sich vertraulich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hierüber zu beschweren. Wer sich nicht gleich mit einer förmlichen Beschwerde über einen bestimmten Vertragspartner an die BLE wenden möchte, kann ihr konkrete Hinweise zu unfairen Praktiken im Markt geben, die es ihr ermöglichen, solchen Verhaltensweisen von Amts wegen, d.h. unabhängig von der Beschwerde eines Einzelnen, nachzugehen und sie ggf. abzustellen und zu sanktionieren. Jede/r von euch kann sich jetzt an die BLE wenden. Einfach anrufen, Email schreiben oder eine Beschwerde online einreichen. Vertraulichkeit und Schutz der Identität sind garantiert! Und das ist sehr wichtig, denn etwas Schiss hat man ja schon….

  • Was ist unfair?

Nicht alles, was unfair ist, ist auch verboten. Im Gesetz sind neun Praktiken per se verboten und einige nur dann, wenn sie nicht in der Liefervereinbarung „klar und eindeutig“ geregelt sind. Siehe hier: https://www.ble.de/utp.

Zu den verbotenen unfairen Handelspraktiken zählen z.B. überlange Zahlungsziele, d.h. Zahlungen, die von Käufern nicht innerhalb von 30 Tagen für verderbliche Produkte und von 60 Tagen für andere Produkte erfolgen. Oder  die Überwälzung von Kosten auf den Lieferanten, die nicht in einem spezifischen Zusammen­hang mit dem Verkauf der Erzeugnisse des Lieferanten stehen. Das sind insbesondere Kosten, die infolge unternehmerischer Entscheidungen des Käufers oder durch ein Fehlverhalten seines Personals entstehen. Das Kriterium des „spezifischen Zusammenhangs“ eröffnet einigen Interpretationsspielraum, so dass hierunter viele unfaire Handelspraktiken gefasst werden können (für die Insider, es ist quasi eine kleine Generalklausel). Nicht erlaubt sind auch einseitige Vertragsänderungen, eine kurzfristige Stornierung bei verderblichen Erzeugnissen (innerhalb von 30 Tagen) oder die Beteiligung an den Lagerkosten des Käufers. Immer gerne genommen werden auch Beteiligungen des Lieferanten an den Werbekosten des Käufers (auch diese müssen in einem „spezifischen Zusammenhang“ mit dem Verkauf der Vertragsware stehen und zudem klar und eindeutig vereinbart sein). Die Einkäufer sind da sehr kreativ.

Droht der Käufer mit Vergeltungsmaßnahmen – zum Beispiel mit Auslistung, wenn der Lieferant auf seine gesetzlich geschützten Rechte pocht, begeht er – wie bei den anderen verbotenen Praktiken auch – eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu EUR 750.000 geahndet werden kann!

 

  • An wen kann sich ein Lieferant oder eine Landwirt*in mit Beschwerden oder Hinweisen wenden?

Die BLE hat ein Online-Beschwerdeformular eingerichtet. Siehe hier: https://service.ble.de/rms/index2.php?site_key=122. Dieses Formular soll es ermöglichen, eine förmliche Beschwerde mit allen hierfür notwendigen Angaben auch ohne Anwalt zu erheben. Um auf Nummer sicher zu gehen, bei den abgefragten Angaben einfach immer „vertraulich“ anklicken. In Planung ist zudem ein anonymes Hinweisgebersystem. Alternativ kann man sich mit Fragen und konkreten Hinweisen zu unfairen Handelspraktiken auch jederzeit direkt telefonisch, per Post oder per E-Mail an das Team des Referats 516 der BLE wenden. Die BLE prüft dann, ob ein Anfangsverdacht für verbotene Handelspraktiken besteht, und sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Die BLE behandelt alle Informationen vertraulich und schützt die Identität der Beschwerdeführer und Hinweisgeber.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Referat 516  – Unlautere Handelspraktiken (UTP); Telefon: +49 (0)228 6845-3606 / 3639, Fax: +49 (0)30 1810 6845-330

E-Mail: 516@ble.de

 

  • Was braucht die BLE für einen Anfangsverdacht?

Die BLE braucht konkrete Anhaltspunkte für verbotene, unfaire Praktiken, um ein Ermittlungsverfahren einleiten zu können. Als Minimum wären dass folgende Punkte:

  • das Produkt, um das es geht;
  • der Name des Käufers oder der Käufer und
  • die Beschreibung der unfairen Handelspraktik (ab dem 9.6.2021)

Nicht zwingend notwendig für einen Anfangsverdacht, aber für die BLE sehr hilfreich wären darüber hinaus auch Hinweise dazu, wie sich die unfaire Handelspraktik beweisen lässt, z.B.:

  • geschwärzter Mustervertrag
  • Besprechungsvermerke zu Telefonaten oder Vertragsverhandlungen mit dem Käufer
  • Hinweise auf mögliche Zeugen.

Denkbar sind auch Vorher-Nachher-Hinweise. Zum Beispiel: eine Supermarktkette benennt ihre Handelspraktiken aufgrund des neuen Gesetzes um, de facto ändert sich an den Konditionenforderungen nichts. Besteht ein Anfangsverdacht, kann die BLE diesem nachgehen und in einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufzeigen, dass es strukturelle Probleme in den Lieferbeziehungen im Lebensmittelhandel gibt. Festgestellte Verstöße kann die BLE per Verfügung abstellen und mit Geldbußen ahnden.

Die BLE hat Fragen und Antworten zu unfairen Handelspraktiken auf ihrer Homepage zusammengestellt: https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Unlautere-Handelspraktiken/FAQs.htmlDer

Rechtsanwalt Künstner hat in einem Webinar das neue Gesetz sehr gut erklärt. Es lohnt sich, das Video anzuschauen: https://www.youtube.com/watch?v=2me2QXVvpeU&t=5521s.

Vielen Dank an Marita Wiggerthale von Oxfam Deutschland, die ich bei einem Webinar kennenlernen durfte und von der ich viele dieser Informationen habe. Wer sich also vor seiner offiziellen Beschwerde noch einmal erkundigen will, findet auch hier eine sachkundige Ansprechpartnerin.  Hier ihre Kontaktdaten.

MARITA WIGGERTHALE | Referentin Welternährung und globale Agrarfragen Oxfam Deutschland e.V. | Am Köllnischen Park 1 | 10179 Berlin +49 30 45 30 69 612 | 01621386321 | mwiggerthale@oxfam.de

 

 

 

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90 Kommentare

  1. Ludwig sagt

    Da gibt es in Niedersachsen den kleinen Norddeutschen Zuckerrüben Aktionärsverein (www.ndzrav.de) , der das Thema für die Rübenbauern bearbeitet hat. In den Rundschreiben Nr. 68 vom 26.05.2021 und im Rundschreiben 12/2022 wird das bearbeitet und vom Erfolg
    des Arbeitseinsatzes berichtet. Dieser Erfolg ist aber nur bei Nordzucker und P +L zu verzeichnen , aber nicht bei Südzucker , die mit Bilanztricks unter Zustimmung der Anbauverbände das ganze umgangen hat. Dieses UTP-Gesetz wurde kaum im ldw. Bereich bearbeitet , weil man meinte es träfe uns Bauern nicht , aber gerade uns betrifft es und die Politik in Berlin hat sich da gerade nicht mit Ruhm bekleckert und die Umsetzung nicht gerade vorteilhaft für die Lieferanten umgesetzt , sodaß es teilweise rechtswidrig war. Aber lesen sie selbst. Für die Rübenbauern im Norden und Westen kommt jetzt jedenfalls das Rübengeld sechs bis 12 Wochen früher (15. – 31. 3.).

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  2. firedragon sagt

    „… Besteht ein Anfangsverdacht, kann die BLE diesem nachgehen und in einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufzeigen, dass es strukturelle Probleme in den Lieferbeziehungen im Lebensmittelhandel gibt. Festgestellte Verstöße kann die BLE per Verfügung abstellen und mit Geldbußen ahnden. …“

    An die BLE-Zuständigen:

    Wie lange dauert dieser Vorgang?

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    • Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Einerseits darauf, wie konkret der Hinweis und der Verdacht sind und andererseits darauf, wie umfangreich die Ermittlungen sind, die daraufhin noch durchgeführt werden müssen. Am Ende müssen wir den Verstoß, um den es geht, so sicher nachweisen können, dass eine Untersagung- oder Bußgeldentscheidung notfalls auch vor den Gerichten Bestand hat. Natürlich sind wir aber sehr daran interessiert, Missstände, von denen wir erfahren, möglichst rasch abzustellen.

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      • firedragon sagt

        Herr Dr. Jüntgen,

        danke für Ihre Antwort … ich muß gestehen, daß ich etwas perplex bin, eine Erklärung vom BLE am Sonntag zu erhalten (hätte ich nicht erwartet).

        Können Sie nicht ein ungefähres Zeitfenster benennen, den Erfahren nach ?

        Gruß

        • Mit Erfahrungswerten ist es etwas schwierig, da das ja alles recht neu ist. Aus meiner 10-jährigen Erfahrung aus dem Bundeskartellamt kann ich sagen, dass solche Verfahren sicherlich eher Monate oder (inkl. etwaiger Überprüfung vor den Gerichten) Jahre als Wochen dauern. Deutlich schneller geht es natürlich, wenn sich die Betroffenen mit der Behörde darauf einigen, die beanstandete Verhaltensweise zu unterlassen. Das kommt gar nicht so selten vor, denn auch für die andere Seite kann das eine vernünftige Lösung sein, weil auch sie immer ein Prozessrisiko hat.

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      • Bauherr sagt

        Inwieweit hat diese Thema mit Landwirtschaft zu tun?
        1. Bauern sind ganz überwiegend keine Vertragspartner
        2. Als Nichtvertragspartner hat man weder Einblick noch kann man was melden
        3. Warum sollten die Vertragspartner was melden? Damit sie ausgelistet werden?
        4. Kann der Riese im LEH nicht jede Beschwerde abschmettern indem er Vergleichsangebote vorlegt?

        • 1. Ja, aber genau deshalb gilt das Gesetz innerhalb der gesamten Lieferkette, nicht nur im direkten Verhältnis Erzeuger-LEH, das eher selten ist (kommt bei Obst und Gemüse aber vor).
          2. Doch, jeder kann uns über unfaire Handelspraktiken berichten – unter striktem Schutz seiner Identität und sensiblen Informationen.
          3. Nein, damit Missstände festgestellt, abgestellt und ggf. sanktioniert werden können. Dabei ist der Schutz von Identität und sensiblen Informationen oberstes Prinzip unseres Handels. Niemand muss Sorge haben, gegenüber seinem Vertragspartner exponiert zu werden.
          4. Zu einem Vergleich gehören immer zwei. Er kommt nur zustande, wenn er für beide Seiten die vernünftigste Lösung ist. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.

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      • Schorsch Summerer sagt

        Gerade jetzt wieder mit den niedrigen Abschlüssen bei Trinkmilch zeigt sich unser Problem überdeutlich. Wir können nicht beweisen dass die LEHs unfair agieren. ganz offensichtlich brauchen sie das auch nicht offen tun. Ein Stirnrunzeln genügt und unsere Molkeristen knicken ein.
        Das Machtmisverhältnis ist bereits viel zu gross geworden.

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    • Darauf eine typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Einerseits darauf, wie konkret der Hinweis und der Verdacht sind und andererseits darauf, wie umfangreich die Ermittlungen sind, die daraufhin noch durchgeführt werden müssen. Am Ende müssen wir den Verstoß, um den es geht, so sicher nachweisen können, dass eine Untersagung- oder Bußgeldentscheidung notfalls auch vor den Gerichten Bestand hat. Natürlich sind wir aber sehr daran interessiert, Missstände, von denen wir erfahren, möglichst rasch abzustellen.

  3. Günter sagt

    Ich bewundere Bauer Willi für sein Engagement und
    relative Gelassenheit. Ich trat dem Blog bei als noch fachlich und respektvoll diskutiert wurde. z.B. Alois und andere.
    Natürlich kann ich provozieren und Polemiken ins Spiel bringen auch Fake News und die vielen Links in den Texten zeigen mir, dass nicht unbedingt immer das Fachwissen im Vordergrund steht.
    Schaffen es die Bauern oder die sich dafür halten nicht, respektvoll und achtsam miteinander umzugehen? Schade
    Und noch eines zum Schluss. Ich habe meine Impfung reklamiert, weil mir Chips von Mercedes statt Porsche verimpft wurden.

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  4. Meyer sagt

    Was wir brauchen ist eine klare und einfache Herkunftbezeichnung. Das ist die deutsche Flagge. Damit ist alles gesagt. Ich komme öfters nach GB und dort ist überall was englisch ist auch die Flagge draufgedruckt und das wird dann auch vorrangig gekauft. Ob Weihnachtsbäume , Milch , Fleisch, Käse usw. überall zu sehen. Dazu kommt dann oft noch die innerenglische Herkunft z. B. der „Walisische Drache“.

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    • Inga sagt

      Ja, das auch.

      Aber als grösste Sünde des Handels sehe ich,

      Dass die Bauern das Getreide zu trocken abliefern müssen, damit der Handel Frachtkostn spart. Sonst gibt es Anzüge.
      In der Mühle wird dann wieder Feuchtigkeit zugesetzt, damit sich Mahlen lässt!
      Bei Raps ist es ähnlich.

      Das macht sehr viel Geld aus.

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  5. Bauherr sagt

    Hallo Leute, ich habe ein etwas schlechtes Gewissen, weil wir als PC Aktivisten nur Sprüche klopfen.

    Für die Geschichtsbücher:

    Es gab und gibt Diskussionen (keine Verhandlungen) mit dem LEH, weil ein paar sehr mutige Bauern vor den Konzernzentralen viel riskiert haben.

    Insofern sollte man nicht nur Trittbrett fahren sondern beim nächsten mal was in der Hose haben und nicht nur in der Tastatur.

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  6. unkomplizierter Wurzelwicht sagt

    Nach derzeitiger Definition geltender „HANDELSPRAXIS“ mit den entsprechenden „Gepflogenheiten“ erachtet man es als überaus „fair“ und dabei vollkommen legitim, wenn das alleinige((!) Risiko beim wirklich letzten Glied der Nahrungsmittelwertschöpfungskette verortet ist/bleibt – welche auch immer wie geartete Rahmenbedingungen im jeweiligen Vegetationsverlauf vorherrschen.

    Die derzeitigen Preissteigerungen für die einzelnen Erzeugnisse kommen mehrheitlich doch auf keinen Bauernkonten an; wenn man derzeit die Kosten für unsere Produktionsmittel verinnerlichen muss, auch nicht zur nächsten Ernte erwartbar. Vollkommen schmerzbefreit greift man äußerst raffgierig nach eventuell noch vorhandenem Kapital auf unseren Höfen. – Tatsachen!!!

    Alles andere sind bloße scheinheilige Ablenkungsmanöver von eben dieser desaströsen Gegebenheit, die schon über Jahrzehnte Schule macht. – Hat‘s wirklich bislang keiner gemerkt!? Nun, der jetzt im Vordergrund obendrein rasant verlaufende Klimawandel deckt allenfalls diese perfiden Wahrheiten weit schonungsloser auf…

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    • Mark sagt

      „Nun, der jetzt im Vordergrund obendrein rasant verlaufende Klimawandel deckt allenfalls diese perfiden Wahrheiten weit schonungsloser auf…“

      Wow, was der Klimawandel alles kann, rasant… 😉

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      • unkomplizierter Wurzelwicht sagt

        …nicht wahr!? – Viele spürens, …aber nicht alle natürlich, werter Mark.

        Es tut so gut, von Ihnen ernst genommen zu werden. 🙂

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  7. Ludwig sagt

    Ich dachte auch , daß dieses Gesetz nichts bringt , auch deshalb weil es vom Landwirtschaftsministerium nachteilig in Berlin für die Bauern ausgelegt wurde. Mit viel persönlichem Einsatz und der Mithilfe von Juristen haben wir es aber geschafft , daß z.B.
    die Zuckerrübenverarbeiter P+L und Nordzucker die bisher späte Rübenrestzahlung auf März vorziehen wollen ab der der Ernte 2022. Die Südzucker versucht mit Buchhaltungstricks die Restzahlung wie bisher so beizubehalten.

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    • Es freut mich zu hören, dass Sie wahrnehmen, dass das neue Gesetz Verbesserungen für Sie bringt. Auch wir hatten bereits Gespräche mit der Zuckerindustrie über die Frage der Anwendbarkeit des neuen Gesetzes und insbesondere der dort geregelten Zahlungsziele.

  8. Mark sagt

    Ich will jetzt kein Miesepeter sein, aber solche Aktivitäten enden meist in einer Verschlimmbesserung des Problems, bestenfalls ändert sich nichts. Wenn das Wort fair mit im Spiel ist wirds immer kritisch, was ist fair und fair für wen ist praktisch meist undefinierbar.

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    • Wir sind angetreten, damit sich etwas ändert. Geben Sie uns eine Chance. Und vor allem berichten Sie uns, was im Markt passiert. Die Dinge, von denen wir nicht erfahren, können wir auch nicht angehen. Richtig ist aber, dass das neue Gesetz uns nur einen begrenzten „Werkzeugkoffer“ in die Hand gegeben hat und der mglw. nicht für jedes Problem, das passende Werkzeug enthält. Der Gesetzgeber wird das Gesetz 2023 auf den Prüfstand stellen und schauen, was gut funktioniert hat und was nicht und ob mglw. nachjustiert werden muss. Aber auch hier gilt: Wenn niemand berichtet, was nicht gut funktioniert, dann ändert sich auch nichts.

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      • Reinhard Seevers sagt

        Gut zu lesen, dass sich ein Verantwortlicher aus der Exekutive am Sonntag-Nachmittag hier zu Wort meldet. Diese Form der Kommunikation wäre ein Traum auch für andere Bereiche von Politik und Verwaltung…..👍

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  9. Thomas Bröcker sagt

    Das ist für mich Aktivismus, der Versäumnisse der Kartellbehörden mit Geschwätz „wegerzählen“ soll. Auf der Käuferseite steht bezüglich Lebensmittel meist der zentrale Einkauf der wenigen Ketten, auf der anderen Seite immer noch eine Vielzahl von verschiedensten Europa- und weltweiter Anbieter mit immer ausreichend Ware am Markt.
    Das Problem ist eher die (gesetzmäßige) Abkopplung der Wirtschaftlichkeit der Genossenschaften von der Wirtschaftlichkeit ihrer Erzeugerbetriebe. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist eine feste „Rechnung“ an die Bauern, deren Höhe durch die Gremien bestimmt und kontrolliert wird. Die Genossenschaft kann nur bei Strafe des Untergangs mit zum Beispiel prozentualen Anteilen am erzielten Preis operieren – schon weil der Strom z.B. ja nicht deswegen weniger kostet, weil es für Milcherzeugnisse grad mal weniger Geld gibt. Der Erzeuger ist genau deshalb „Restgeldempfänger“, weil sein Vermarkter immer Vollkostenrechnungen stellen MUSS. Bei angestelltem Personal gibt es keine Selbstausbeutung, wie bei den Bauern, sondern das Arbeitsrecht !

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    • Brötchen sagt

      Thomas Du hast es gut begründet!

      Bsp. dieser Tage kam ein Beitrag vom MDR Elbfähre, der Pächter hört auf und die Fähre liegt erstmal still. Der Pächter hat das 4 Jahre gemacht und ist jetzt 70, hat noch 2 Jahre drangehängt, weil die ist wichtig. (habe mit dem selber letztes Jahr erst geplaudert)

      Der Bürgermeister sagt, er kann das nicht von der Gemeinde machen, weil er dann drei Leute einstellen muss und und und…
      Das kann sich die Gemeinde nicht leisten.

      Der alte Pächter hat das sicherlich allein abgesichert.

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    • Bauernwollenüberleben sagt

      Genau dort liegt ein sehr zentrales Problem! Die Genossenschaften gehören aufgelöst. Sie erfüllen seit Jahrzehnten nicht ihre ureigene Aufgabe. Jeder weiß es! Auch die Politik!

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      • Bauer Willi sagt

        Meinen Sie das wirklich? Wie viele Genossenschaften kennen Sie?
        Ist es nicht ein sehr pauschales Urteil? Ich war 14 Jahre im Vorstand einer Genossenschaft. Die Mitglieder hätten mich nicht wiedergewählt, wenn die Arbeit der Genossenschaft nicht gut gewesen wäre.
        Würde mich interessieren wie Sie zu Ihrem Urteil kommen.

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      • Reinhard Seevers sagt

        Die Gesellschaft ist gerade auf dem Weg den Genossenschaftsgedanken neu zu denken. Es werden vermehrt Wohnbaugenossenschaften gegründet.

        • Inga sagt

          Was ist dabei neu?
          Es ist dann eine Genossenschaft mit anderen Aufgaben.

          Aber auch eine Genossenschaft, es gibt viele Genossenschaften.
          Sind je Laubenpieper nicht auch in einer Genossenschaft zusammengefasst?

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        Das ist ihre Meinung, was nicht bedeutet, dass sie der Wahrheit entspricht.

        Wie wollen sie das Obst von 2.000 Mitgliedern vermarkten – vor 10 Jahren waren es 10.000 -?

        Wie wollen sie den Wein von 755 Mitgliedern vermarkten, ohne eine Genossenschaft?

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    • Das Problem des „Restgeldempfängertums“ hat auch das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung Milch gesehen und beschrieben. Gelöst ist es damit freilich noch nicht. Aber auch die Genossenschaften müssen sich grundsätzlich an die Regeln des neuen Gesetzes halten, wenn sie von ihren Mitgliedern Agrarerzeugnisse gegen Entgelt erwerben. Wenn die Genossenschaften ihrerseits den Druck (in Form von unfairen Praktiken) nur an die Bauern „durchreichen“, dann kann es auch hierfür eine Lösung geben. Denn das neue Gesetz schützt – zunächst befristet bis zum 1. Mai 2025 – sogar größere Genossenschaften (bis zu einem Jahresumsatz von € 4 Mrd. in Deutschland im jeweiligen Verkaufssegment), wenn sie an (noch größere) Abnehmer, z.B. aus dem Handel, Milch- und Fleischprodukte oder Obst-, Gemüse oder Gartenbauprodukte (inkl. Kartoffeln) liefern. In solchen Fällen laden wir alle Betroffenen dazu ein, mit uns zu besprechen, was der beste Lösungsansatz sein könnte.

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      • Smarti sagt

        Guten Morgen Herr Dr. Jüntgen, erstmal eingrosses Dankeschön, für die Mühe die Sie sich sogar Sonntags für „uns“ machen. Dies hat mich erstaunt und sehr gefreut.
        Ich verstehe Sie richtig ? Sie laden die Molkereien dazu ein – also mehrere Molkereien gemeinsam ! – sich zu besprechen ?

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        • Sehr gerne. Ich lade diejenigen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind, dazu ein, mit uns zu sprechen. Das Angebot richtet sich sowohl an betroffene Genossenschaften als auch an betroffene Erzeuger. Ich wollte nicht mehrere Molkereien dazu einladen, sich untereinander zu besprechen (abzusprechen).

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  10. Diatryma sagt

    … ein Tipp von der Bürodrohne zu geschwärzten Musterverträgen: Am Computer geschwärzte PDFs >noch mal< als PDF drucken (als Datei, nicht an den Drucker), damit die Schwärzungen ins Bild integriert werden (können sonst ggfs. vom Empfänger entfernt werden). Manche Programme haben die Funktion "Flatten PDF", damit gehts auch. Wollte ich nur mal reinwerfen. Von LW habe ich keinen Dunst, von Bürogedöns schon 😀

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  11. Schmeckt gut sagt

    Und Brötchen, ja, bei LIDL zittern sie schon, ansonsten wäre nicht soviel Bewegung in den Vertragsklauseln und die Lieferverträge wäre kurz und knackig. LIDL lässt seine Liefranten in der Regel „leben“ – allerdings nur solange, wie der Betroffene uneingeschränkt hinter der „Philosophie“ des Diskounters steht – es wird also gelogen, dass sich die Balken biegen.

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    • Brötchen sagt

      Schmeckt gut war jetzt auch nicht so ernst gemeint!
      Die machen schon realistische Sachen….Lidl hat bei uns mit das beste Angebot auch von der Auswahl.
      Jetzt hier rumpalavern und tag- täglich Geschäfte abwickeln und Regale auffüllen ist auch nicht so ganz einfach.

      und das neue Schweißgerät Inverter und Fülldraht soll richtig gut sein…jetzt für den Hobbybereich..

  12. Bauherr sagt

    Sorry , aber das Thema ist so sinnvoll wie Stroh dreschen.
    Wenn der LEH mehr zahlt, bleibt das Geld bei Tönnies oder DMK hängen.

    Und wieder die Herangehensweise als“Opfer Bauer“.
    Etwas unfaireres als der Bauer selbst gibt es nicht. Spätestens wenn er aufgibt und das Land zu unfairen Preisen meistbietend verpachtet, sieht man wer noch schlimmer ist als der Einkäufer im LEH.

    Wer unfaire Geschäftspraktiken des Berufsstandes sehen will, muss sich nur den Bauernverband ansehen.

    Fazit: Es geht nur mit einer Vergesellschaftung des LEH. Die Grünen sind ja Experte im Enteignen und hier können sie mal zeigen was sie können.
    Verarscht wird sowohl der Verbraucher als auch der Restgeldempfänger Bauer.

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    • Brötchen sagt

      Herr Bauherr jetzt im Ernst,

      also Konsum statt LEH?

      Meines Erachtens ist die Entkopplung der Förderung bezogen auf den Landbesitz….das einzige Mittel.

      Zudem ist die Nullzinspolitik noch höher zu bewerten, die beiden Sachen richten im Wirtschaftsraum diese Verzerrungen an.

      Alles andere wird sich sicher ruckeln.

      Man muss sich klar machen Chinas Schweinehalter kommen in wirtschaftl. Schwierigkeiten, weil der Preis bei umgerechnet 1,80 € lebend! liegt.

      Und die mischen hier in dem Mikado auch kräftig mir und kaufen da mal 100 Tsd Tonnen und da mal…..und da lassen sie es plötzlich sein usw.

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      • Bauherr sagt

        Ihr Einwand ist berechtigt und zur DDR möchte ich auch nicht zurück.

        Allerdings steht die Frage im Raum, ob es so friedlich bleibt bei hohen Preisen. In dieser Situation darf man sich keine Denkverbote auferlegen.

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        • Brötchen sagt

          Bauherr, die Suppe haben unsere transformationgeilen Mitbürger eingerührt.

          In meinem Umfeld haben viele Leute die Brisanz auch noch nicht so richtig begriffen, das ist jetzt nur noch Existenzkampf!
          Habeck ist erstaunlich ruhig, entweder hat der Corona oder der ahnt, was auf ihn zukommt.

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          • Bauherr sagt

            @ Brötchen
            Ja, das sind die Verursacher.

            Wichtig ist, dass man das Ganze im Blick hat. Wenn man jetzt wegen der Bagatelle „Impfen“ auf die Straße geht und über Telegramm Morddrohungen ausstößt, kann man sich vorstellen was die machen wenn der Bauch leer und die Bude kalt ist.

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            • Brötchen sagt

              Bauherr ist doch auch berechtigt…..ich war auch kurz davor die Arbeit nieder zu legen, rein aus Solidarität gegenüber den Ungeimpften!
              Denn was die mit denen machen, machen die mit jedem!

              Das ist nicht nur die Bagatelle Impfen, das ist die ganze Lage!

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        • Inga sagt

          Die Zeiten müssen vorbei sein, wo die Bauern für die Zufriedenheit des Volkes bluten müssen.
          Wir sind so ein reiches und modernes Land, die Nachkriegszeit ist auch vorbei!
          Für die Zufriedenheit der Mitbürger ist doch das Sozialamt zuständig.
          Sie brauchen nur einen Antrag auszufüllen.

    • Bauer Willi sagt

      @Bauherr
      Wenn Ihnen die Themen nicht gefallen, und Sie die Verfasser und die Inhalte ständig kritisieren, warum suchen Sie sich nicht einen anderen Blog?

      Ich werde Sie nicht vermissen.

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      • Bauherr sagt

        Warum deaktivieren sie die Kommentarspalte nicht, wenn sie sachliche Kritik nicht aushalten?

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        • Lady sagt

          „Warum deaktivieren sie die Kommentarspalte nicht, wenn sie sachliche Kritik nicht aushalten? “

          Warum bitte gab es hier 9 mal Daumen hoch? Wofür???

          Auf mich wirkt es hier heute so, als ob euch das Thema gar nicht interessiert. Viele Kommentare sind schlicht am Thema vorbei. Es geht eben nicht um Herkunftsbezeichnungen .Und das ist am Beginn einer Diskussion schon eher ungewöhnlich.
          Mir ist erst hier im Blog deutlich geworden, was es an unfairen Handelspraktiken tatsächlich gibt. Ich neige nun nicht zur Naivität, aber mich hat das wirklich überrascht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass hier auch mal jemand gepostet hat, dass er/sie niemals unter dem Klarnamen so deutliche Worte zu bestimmten Vorfällen gefunden hätte.
          Da ist es doch zumindest ein guter Ansatz, wenn es heute eine Art Ombudsstelle gibt. Und die gesetzliche Grundlage nachgeschärft worden ist.

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          • Karl Timme sagt

            Ich finde diesen Hinweis von Willi sehr gut.
            Über unfaire Handelspraktiken am Beispiel einer priv. Molkerei kurz nach dem Generationswechsel hatte ich hier im Blog schon berichtet.
            Gut das es dieses Gesetz jetzt gibt, es liegt jetzt an den jenigen denen unrecht geschied dieses mit Leben zu erfüllen. Dabei ist es unabhängig ob Aufnehmende Hand gegenüber Erzeugern (Zuckerfabrik und Auszahlungzeitpunkt) oder der zweiten Stufe Verarbeiter gegenüber dem Handel.
            Davon ist hier unter diesem Beitrag herzlich wenig gesagt worden!

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      • Smarti sagt

        Willi, vergleiche Bauherr doch einfach mit Wein – der schmeckt auch mit jedem Schluck besser 🙂 .

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        • Bauer Willi sagt

          Nein, diese Person geht mir nur noch auf den Zeiger. Genau so wie die Person, die sich CheGuevara nennt.

          Überhaupt bin ich über die Diskussion heute maßlos enttäuscht. Das Thema bewegt sehr viele Landwirte und das, was die BLE anbietet, finde ich richtig gut.

          So billig, wie das einige hier abtun, ist es einfach zum Fremdschämen. Mal darüber nachdenken, wie das auf Leute wirkt, die hier mitlesen. Aus Behörden und Verwaltungen oder auch aus der Politik. Oder auf die Mitarbeiter der BLE.

          Ne, ich habe an manchen Tagen einfach keine Lust mehr….

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          • Schmeckt gut sagt

            Deutliche und notwendige Worte. Die beiden Genannten wollen halt in erster Linie provozieren. Von den Zusammenhängen und den Ansprüchen bei der Vermarktung und qualitätserhaltenden Aufarbeitung, Kommisionierung und Logistik in der Wertschöpfungskette haben sie schlicht keine Ahnung. Meine Vermutung: Es geht ihnen am A…. vorbei. Das Mitleser verunsichert werden und ein falscher Eindruck provoziert wird ist Absicht. An die Beiden: der Umgang mit Produzenten ist vergleichbar mit der doch „so systemrelevanten“ Branche der Maskenhersteller. Deutsche Herstellung fordern und massiv fördern und als klar war, dass China wieder funktioniert, Order bei den deutschen Produzenten stornieren und billigst weltweit kaufen. Die neu geschaffene Branche der Maskenhersteller ist dem Untergang geweiht. Uns Bauern droht das gleiche Schicksal. Mit höchsten Kosten und Auflagen produzieren passt nicht zum uneingeschränkt möglichen Kauf auf dem Weltmarkt. Dies hat Chem Özdemir hoffentlich erkannt (BLE inklusive)

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            • Inga sagt

              Dem Chem Ö. traue ich das auch zu.
              Aber er war ja im Juni noch nicht im Amt!

              Der Künast traue ich das nicht zu!
              Man darf die GRÜNRN also nicht „alle einen Kamm scheren“

            • Mark sagt

              @ Schmeckt gut
              Das was hier heute diskutert wird hat mit Chem Ö. nichts zu tun, denn das ganze wurde schon vorher auf den Weg gebracht. Am 9. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist als Durchsetzungsbehörde zuständig. Interesant wäre zu erfahren, wieviele Beschwerden bisher beim BLE eingingen und vorallem wie oft das BLE daraufhin erfolgreich interveniert hat. Große Fische waren mit Sicherheit bisher nicht dabei, dies hätte man in der Presse lesen können.
              Ich bleibe dabei, hier geht es in erster Linie darum, eine EU-Richtlinie umzusetzen (die nichts bringt) und nicht darum, die Handelspraktiken (zugunsten der Erzeuger) zu verändern. Fakt ist, dass der Großteil der landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht von den Landwirten direkt in den Handel gebracht werden, sondern von den Verarbeitern. Betrachtet werden müssen also zum einen die Handelspraktiken zwischen Erzeugern und Verarbeitern und auch die Handelspraktiken zwischen Verarbeitern und Handel. Wenn der Handel die Verarbeiter/Erfasser unter Druck setzen, geben diese den Druck in der Regel nach unten an die Erzeuger weiter. Gleichzeitig können auch die Verarbeiter aus Eigeninteresse Druck gegenüber den Erzeugern (Landwirtschaft) aufbauen. Um letzerem von Erzeugerseite entgegen zu wirken wurden einst die landwirtschaftlichen (Absatz)-Genossenschaften gegründet, die auch die Verarbeitung übernahmen (z.B. Molkereigenossenschaften). Dadurch wurden die Handelspraktiken zwischen Landwirt und Verarbeiter/Erfasser einiger Maßen geordnet, auch private Verarbeiter mussten sich daran orientieren, um Ware zu bekommen. Wesentlich problematischer sind die Handelspraktiken zwischen Verarbeiter und Handel. Durch die enorme Konzentration im Handel ist dieser mittlerweile in einer deutlich besseren Position als die Verarbeiter. Durch den Siegeszug der Handelsmarken(z.B. im Milchmarkt) geraten die Verarbeiter, die bisher durch Herstellermarken noch ein Gegengewicht zum Handel in der Hand hatten, zusätzlich unter Druck. Durch Handelsmarken ist der Verarbeiter/Hersteller nahezu beliebig austauschbar. Der Verbraucher merkt garnicht, wer nun Milfina und Minbona abfüllt. Der dadurch entstehende Druck wird dann an die (Milch)-Erzeuger durchgereicht. Wenn man also wirklich etwas für die Milcherzeuger erreichen will müsste man als erstes über ein Verbot von Handelsmarken hier z.B. bei Milchprodukten nachdenken. An sowas traut sich allerdings niemand ran. Stattn dessen kreiert man ein AgrarOLkG, das im Grunde nur Pillepalle ist und lediglich eine Feigenblattfunktion hat. Ob dies im Fleisch- oder Obstbereich ähnlich ist kann ich allerdings nicht beurteilen.

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              • Schmeckt gut sagt

                In allen Branchen wird gleich agiert. Egal ob O&G, Milch, Fleisch, Textilien, Masken, Möbel… Marktmacht (Diskounter, Media-Markt, Möbelketten…) alle nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus, um die Marge hoch zu halten – bestenfalls deutlich zu verbessern. Das kleinste Glied in der Kette badet es aus – in unserem Falle der Bauer. Das wird von vielen Akteuren in der LW nicht erkannt. Auch die Zwänge nicht, in denen die „Händler“ (insbesondere mit großen Mengen während der Saison) stecken. Und auf Handelsseite gehört auch dazu, dass die Abfüll- und Verpackungsanlagen optimal ausgelastet sind, es ist egal ob regional oder Zukauf aus Indien – sie kosten Millionen, werden aber durch die Auflagen des LEHs zwingend notwendig (übringens auch für die oft geforderte regionale Produktion). Mir ist klar, das die UTP-Richtlinien nur ein Feigenblatt sind, aber ein Anfang und bei Özdemir habe ich den Eindruck, dass er zwar relativ wenig Ahnung von der Produktion hat, aber sehr wohl Zusammenhänge im Handel erkennt. PS: meiner Meinung nach arbeitet das Kartellamt seit langer Zeit bewußt gegen die regionale Landwirtschaft und die Treiber zur Umsetzung des UTP waren Politiker aus Deutschland und Frankreich mit dem Ziel die Richtlinien in ganz Europa durchzusetzen. Es wird allerhöchste Zeit, die komplexen Zusammenhänge deutlicher in die Öffentlichkeit zu tragen. Ein dickes Brett. Özdemir hat den Sturm schon erlebt, der so entfacht wird. Dies meine ich mit meinem Kommentar. Wir haben extrem wenige Fürsprecher. Wir sollten sie pfleglich behandeln.

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              • Jochen Böhrer sagt

                Es wird des Öfteren zu Recht kritisiert, dass sich Molkereien gegeneinander ausspielen lassen. Zuckerunternehmen gibt es nur 3 in Deutschland und somit haben die theoretisch eine starke Position. Dass sie sich NICHT gegeneinander ausspielen ließen, fiel ihnen in Form von 280 Millionen Kartellstrafe auf den Kopf. Und jetzt soll eine halbe Milliarde privatrechtlich eingeklagtes Geld an den LEH dazukommen. Das muss man nicht verstehen. Noch weniger aber verstehe ich jetzt manche Bauern, die aufgrund dieser „Machenschaften“ jetzt gegen die Zuckerkonzerne Stimmung machen. Bei den beiden AGs sind Landwirte Haupteigentümer. Und ja.. die müssen dann bluten. Aber Schuldzuweisungen sind unangebracht. Die Zuckerwerke haben genau DAS gemacht, was durch Bauern von den Molkereien eingefordert wird.

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                • Smarti sagt

                  Herr Böhrer, das waren auch meine ersten Gedanken, als ich von den Kartellstrafen gehört habe. Was soll man da noch machen, das macht schon ein Stück weit hoffnungslos. Nicht wirklich besser macht es, wenn man immr lauter hört, dass auch die Landwirte in bald allen Ländern die gleichen Probleme haben wie hier… wie lange wird das noch klappen mit dem Import ?

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              • Sie beschreiben ein Problem, das auch der Gesetzgeber gesehen und adressiert hat. Deshalb gilt das Gesetz nicht nur im Verhältnis Erzeuger-LEH, sondern über die ganze Lebensmittel-Lieferkette hinweg, also z.B. auch im Verhältnis Erzeuger-Verarbeiter und im Verhältnis Verarbeiter-LEH. Allerdings gelten gewisse Umsatzschwellen, weil letztlich schon vor allem die Erzeuger geschützt werden sollen. Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gerne an.

              • Wir fangen ja gerade erst an, das Gesetz ist erst ein gutes halbes Jahr alt. Zu dem, was, wieviel und von wem uns seitdem erreicht hat, können und werden wir nichts sagen. Verschwiegenheit ist hier unser Grundprinzip. Aber geben Sie der Sache doch eine Chance! Der deutsche Gesetzgeber ist sogar über die Vorgaben der UTP-Richtlinie hinausgegangen (entgegen dem seinerzeitigen Koalitionsvertrag) und wir bei der BLE haben ein motiviertes, erfahrenes und gut ausgebildetes Team beisammen, das von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen will und wird. Das wird nicht alles und nichts von heute auf morgen verändern, aber wir jedenfalls sind entschlossen, einen Beitrag zu mehr Fairness in der Lebensmittel- Lieferkette zu leisten. Wenn Sie das auch wollen, dann unterstützen Sie uns!

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                • Mark sagt

                  Meinen Respekt, dass Sie hier am Sonntag Rede und Antwort stehen. Sie haben sicherlich recht damit, dass man nach einem halben Jahr sich noch kein abschliessendes Urteil über das AgrarOLkG und seine Umsetzung bilden kann. Dass in der Anfangsphse Verschwiegenheit wichtig ist kann ich nachvollziehen. mittelfristig werden sie jedoch m.E. eine „neutrale“ Informationspolitik fahren müssen.

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          • Thomas Bröcker sagt

            Wer genau soll den Derjenige sein, der Beschwerde führt ? Letztlich muss das Ganze, wenn es von Erfolg gekrönt sein soll, ja schon mit der Benennung von Ross und Reiter kombiniert sein. Es (das Beschwerdeverfahren) kann maximal diffusen Druck ausüben – und auch das nur, wenn die jeweilig angezeigte Unfairness es in die Medien oder gar vor Gericht schafft. Keiner der (wenigen) persönlichen Verhandlungspartner der Anbieterseite kann sich diesen direkten Konflikt leisten. Nun habe ich mehr mit Frisch- und Verarbeitungsobst zu tun, da ist die Kennzeichnungspflicht zu mindestens beim Frischobst ja gesetzt. Die Forderung nach Kennzeichnung der Rohstoffherkunft auf verarbeiteten Produkten umzusetzen ist jedenfalls allemal wirksamer als so ein Denunziationskonstrukt ohne Chance so eine asymetrische Machtverteilung auch gerichtsfest außer Kraft zu setzen. Das können nur die Kartellbehörden und genau das ist auch ihre originäre Aufgabe. So sehe ich das zu mindestens. Für Jubelschreie langts bei mir jedenfalls nicht!

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            • Thomas Bröcker sagt

              Ich habe mir jetzt die verlinkten Erklärungen des Rechtsanwaltes nochmal angehört.: Auch er benennt ganz klar die „Ross und Reiter Problematik“, die ja, wenn es zum Streit über den Rechtsweg kommt, unausweichlich ist.
              Das zuständige Gericht ist, soweit ich das richtig verstanden habe, der Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Herr Küstner vermerkte, dass dieser Senat Beschlüsse des Kartellamtes regelmäßig kassiert, die dann nur über den BGH wieder in Kraft gesetzt werden (können). Das Argument des OLG ist „Die Pflicht des harten Verhandelns“. Da ist schwer gegen zu argumentieren und das wird kostspielig bei unsicherem Ausgang, wie ebenfalls von RA Küstner festgestellt. Das ganze weckt wegen des zugelassenen Verbandklagerechts (ausdrücklich auch für NGO´s) vor allem das Interesse z.B. von Oxfam. Die (und andere, ev. auch noch entstehende) haben die Absicht, die „Stimme der schwächeren Partner“ zu werden – mit ähnlichem Geschäftsmodell, wie die Umwelthilfe. Ich weiß nicht so recht, ob ich das gut oder schlecht finden soll, dass NGO´s zunehmend die Aufgaben der gewählten Politiker übernehmen. Eine größere Chance bei unlauteren Praktiken etwas zu erreichen, haben die schon (mediale Vernetzung, Geld, Zeit). Vielleicht ist die Machtübernahme durch NGO´s die neue „Demokratie“ – ob mir das gefällt oder nicht, ist eine andere Frage.

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              • Schmeckt gut sagt

                Volle Zustimmung. Das Kartellrecht arbeitet sowieso gegen uns. Dem schwächsten Glied wird auch noch das „harte Verhandeln“ aufgebürdet. Deutlicher geht es doch nicht. Und wer schon einmal im Zentraleinkauf gesessen und verhandelt hat, weiß, wovon ich spreche. Es geht tatsächlich jetzt um die Benennung von „Roß und Reiter“. Falls dies nicht gelingt, muss es die Pflicht der Politik sein, die „regionale Versorgung“ zu begraben und sehr deutlich zu machen, dass ab sofort die Bevölkerung vorrangig durch billige Konzern-Lebensmittel versorgt wird.

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              • Lady sagt

                „Das zuständige Gericht ist, soweit ich das richtig verstanden habe, der Kartellsenat des OLG Düsseldorf. “

                Das kam mir in dem Video arg missverständlich vor, Thomas.
                Grundsätzlich ist die BLE die Durchsetzungsbehörde, die sowohl den Verstoß feststellt als auch entsprechende Maßnahmen ergreift, um das unlautere Verhalten abzustellen, und ggf. eben auch Bußgelder verhängt. Oder auch zu einer alternativen Streitbelegung berät.
                Ich muss also nicht gleich selbst vor Gericht ziehen, um Ansprüche geltend zu machen. Das kann in der zeitlichen Dimension einen Unterschied von Jahren ausmachen!!
                Nun kann es natürlich sein, dass die Gegenseite mit einer Entscheidung der BLE nicht einverstanden ist. Und dann ist wohl das angesprochene OLG das zuständige Gericht. Jetzt arbeitet aber die Zeit für mich.
                Es mag sein, dass die umgesetzte Richtlinie nun nicht ein Riesenfortschritt ist. Aber manche Verfahren werden sich deutlich beschleunigen und die Hemmschwelle ,sich überhaupt zu melden, wird sinken. Denn das geht eben vertraulich und kann durchaus auch insgesamt einen größeren Hebel entfalten.
                Für die NGO hat sich nach meinem Verständnis nichts geändert, sie müssen vor Gericht ziehen.

                • Thomas Bröcker sagt

                  Ja, das könnte so sein, danke für die optimistischere Herangehensweise !

            • Der Ross-und- Reiter- Problematik sind wir uns natürlich sehr bewusst. Auch aus diesem Grund interessieren uns vor allem strukturelle Themen und nicht (nur) „Einzelschicksale“. Für beide Fälle hat uns der Gesetzgeber zudem eine Regelung in die Hand gegeben, die es uns ermöglicht, die Identität und die sensiblen Informationen von Beschwerdeführern/Hinweisgebern vor Offenlegung zu schützen. Das zu tun, wird oberstes Prinzip unserer Arbeit sein.

              • Alfred Greubel sagt

                Hallo Herr Jüntgen, gerade erreicht mich eine Veröffentlichung der BLE. Hat die BLE das AgrarOLKG gekillt? So lese ich das. Was kommt da noch? Wird schon wieder vor der Allmacht der Kolonialwarenhändler kapituliert? Es erschüttert mich ins Mark.

                • Alfred Greubel sagt

                  Fallbericht
                  Datum: 23. Mai 2022
                  Seite 1 von 5

                  Vereinbarkeit von Vereinbarungen über die Regalpflege und die
                  Nichtberechnung von nicht weiterverkaufter Ware mit dem Verbot
                  unlauterer Handelspraktiken
                  In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich zahlreiche Lieferanten innerhalb der
                  Agrar- und Lebensmittellieferkette mit der Frage an die Bundesanstalt für Landwirtschaft
                  und Ernährung (im Folgenden: „BLE“) gewandt, ob und inwieweit ihre Geschäftsmodelle
                  mit den Verboten des Gesetzes zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich vom 9. Juni 2021 (im Folgenden: „AgrarOLkG“), insbesondere mit den Verboten in
                  § 12 und § 16 i.V.m. § 23 AgrarOLkG, vereinbar seien.
                  Den Geschäftsmodellen dieser – meist mittelständischen – Lieferanten ist gemein, dass sie,
                  neben der Lieferung der Vertragsware, zwei weitere typische Leistungen vorsehen, welche
                  die Lieferanten gegenüber ihren Käufern aus dem Einzelhandel erbringen.
                  Hierzu gehört erstens die Regalpflege, also die Rücknahme von nicht weiterverkauften Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und der Austausch gegen frische Ware in den Filialen
                  der Käufer durch die Lieferanten oder deren Beauftragte. Einigen, aber nicht allen, Lieferanten wird die Regalpflege durch eine gesonderte Gebühr vergütet. Mit der Übernahme der
                  Regalpflege verbunden ist typischerweise eine Dispositionsfreiheit der Lieferanten, d.h. die
                  gelieferten Artikel werden nicht im Einzelnen von den Käufern bestellt, sondern von den
                  Lieferanten nach eigenem Ermessen geliefert und in die Regale der Käufer ein- bzw. aussortiert. Die von den Lieferanten im Rahmen ihrer Dispositionsbefugnis zurückgenommene
                  Ware wird – je nach Art des Produkts – teilweise anderweitig verwendet und teilweise, entweder vor Ort in den Filialen der Käufer oder nach Rücktransport durch die Lieferanten,
                  entsorgt. Die Kosten der Entsorgung werden in einigen Fällen von den Käufern, in anderen
                  Fällen von den Lieferanten getragen.
                  Zweitens sind die Geschäftsmodelle dadurch gekennzeichnet, dass die Lieferanten den Käufern die im Rahmen ihrer Dispositionsbefugnis zurückgenommenen Artikel nicht in Rechnung stellen oder ihnen den entsprechenden Warenwert gutschreiben. Die Käufer bezahlen also nur die Artikel, die sie in ihren Filialen an ihre Kunden weiterverkaufen.
                  Datum: 23. Mai 2022
                  Seite 2 von 5
                  Die betroffenen Lieferanten haben erklärt, dass ihre Geschäftsmodelle sowohl für die Käufer
                  als auch für sie selbst vorteilhaft seien und sie diese beibehalten wollten. Die zusätzlich angebotenen Leistungen seien für sie eine Möglichkeit, sich im Wettbewerb mit ihren – häufig
                  umsatzstärkeren – Wettbewerbern zu behaupten. Einige Lieferanten haben allerdings auch
                  darauf hingewiesen, dass sie es grundsätzlich vorziehen würden, sämtliche Artikel bezahlt
                  zu erhalten, die sie in die Filialen der Käufer liefern. In der Praxis bestehe jedoch keine Möglichkeit, dies mit den Käufern zu vereinbaren, da umsatzstärkere Wettbewerber, die nicht in
                  den persönlichen Anwendungsbereich des AgrarOLkG fielen, ebenfalls Regalpflege und den
                  Austausch von nicht weiterverkaufter Ware anböten.
                  Sushi in der Auslage eines Supermarktes, Quelle: Geerte Verduijn – iStock/ getty images plus via Getty Images
                  Aufgrund der Vielzahl der Anfragen von Lieferanten zur Vereinbarkeit der fraglichen Liefervereinbarungen mit dem AgrarOLkG hat die BLE sich entschieden, einige Hinweise zur
                  Auslegung der in Betracht kommenden Verbotstatbestände zu veröffentlichen, um den
                  Marktteilnehmern vor Ablauf der Übergangsfrist für die Anpassung von Verträgen an die
                  Vorgaben des AgrarOLkG am 8. Juni 2022 eine Orientierungshilfe zu geben.
                  Datum: 23. Mai 2022
                  Seite 3 von 5
                  Regalpflege
                  Aus Sicht der BLE spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass geschützte Lieferanten sich an
                  den Kosten der Regalpflege, d.h. an den Kosten des Ein- und Ausräumens der von ihnen gelieferten Waren in die Verkaufsflächen ihrer verpflichteten Käufer beteiligen, solange dies
                  klar und eindeutig vereinbart wird und ein spezifischer Zusammenhang zu dem Verkauf der
                  jeweiligen Waren besteht.
                  Eine solche Beteiligung kann etwa erfolgen, indem die Lieferanten einen Anteil der entsprechenden Personalkosten der Käufer tragen oder die Regalpflege für die von ihnen gelieferten Erzeugnisse als Dienstleistung selbst oder durch Dritte erbringen. Voraussetzung ist
                  nach § 20 Nr. 3 AgrarOLkG jedoch stets eine „klare und eindeutige“, d.h. unmissverständliche, Vereinbarung hierüber. Zudem muss ein „spezifischer Zusammenhang“ mit dem Verkauf der jeweiligen Vertragserzeugnisse im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 AgrarOLkG bestehen,
                  an dem es z.B. fehlen würde, wenn die von den Lieferanten zu tragenden Kosten der Regalpflege nicht eindeutig den von ihnen gelieferten Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zugeordnet werden könnten. Auf Verlangen der Lieferanten ist ihnen zudem eine Kostenschätzung im Sinne von § 21 AgrarOLkG in Textform zu übermitteln. Letzteres dürfte vor
                  allem dann in Betracht kommen, wenn die Lieferanten die Regalpflege nicht selbst übernehmen, sondern sich an den entsprechenden Personalkosten der Käufer (anteilig) beteiligen
                  sollen.
                  Nichtberechnung von nicht weiterverkaufter Ware
                  Nicht mit dem AgrarOLkG vereinbar sind aus Sicht der BLE dagegen Vereinbarungen, die
                  vorsehen, dass Erzeugnisse, die der Lieferant
                   an den Käufer verkauft, d.h. gegen Entgelt veräußert, und
                   vertragsgemäß geliefert hat,
                  vom Käufer nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden müssen.
                  Denn eine Risiko- und Kostenverteilung, wonach nicht die Käufer, sondern die Lieferanten
                  einschätzen müssen, wie viele Artikel der verkauften und vertragsgemäß gelieferten Ware
                  die Käufer voraussichtlich weiterverkaufen werden, soll nach dem Verständnis der BLE im
                  Anwendungsbereich des AgrarOLkG nicht Gegenstand der Vertragsfreiheit der Parteien
                  sein.
                  Datum: 23. Mai 2022
                  Seite 4 von 5
                  Vielmehr entnimmt die BLE den Verboten in §§ 11 Abs. 1 und 2, 12 Nr. 1 und 16 Abs. 1 Nr. 1
                  AgrarOLkG, dass für sämtliche Erzeugnisse, die geschützte Lieferanten verpflichteten Käufern verkauft haben und an diese in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben haben, der
                  geschuldete Kaufpreis (sowie ggf. etwaige Entsorgungskosten) vollständig und rechtzeitig
                  gezahlt werden muss. Unerheblich ist es aus Sicht der BLE dabei, ob der Verkauf unbedingt
                  oder bedingt (z.B. unter der aufschiebenden Bedingung, dass gelieferte Ware durch die Käufer weiterverkauft wird) vereinbart wird oder ob Regelungen vereinbart werden, die ein
                  rückwirkendes Loslösen vom Vertrag ermöglichen (z.B. ein Rücktrittsrecht für den Fall,
                  dass gelieferte Ware durch die Käufer nicht weiterverkauft wird).
                  Blumen in einem Supermarkt, Quelle: Borisenkov Andrei – iStock/ getty images plus via Getty Images
                  In diesem Zusammenhang ist die BLE auch gebeten worden, sich zur Vereinbarkeit von sog.
                  „Pay-on-Scan“-Modellen mit den Verboten des AgrarOLkG zu äußern. Hiermit werden vertragliche Gestaltungen beschrieben, welche ebenfalls die Regalpflege und die berechnungsfreie Rücknahme bzw. den Austausch von nicht weiterverkaufter Ware im Rahmen der Dispositionsfreiheit der Lieferanten vorsehen. Allerdings besteht hier die Besonderheit, dass der
                  Verkauf der gelieferten Ware von den Lieferanten an die Käufer auf den letztmöglichen
                  Zeitpunkt vor dem Weiterverkauf durch die Käufer verlagert wird. Die Ware befindet sich
                  Datum: 23. Mai 2022
                  Seite 5 von 5
                  zwar bereits in den Räumlichkeiten der Käufer, wird aber erst in der logischen juristischen
                  Sekunde von den Lieferanten an die Käufer verkauft, bevor die Käufer sie ihrerseits an ihre
                  Kunden weiterverkaufen. Nicht weiterverkaufte Ware, die die Lieferanten im Rahmen ihrer
                  Dispositionsbefugnis zurücknehmen bzw. gegen frische Ware austauschen, wird dagegen
                  nicht verkauft, sondern verbleibt im Eigentum und im mittelbaren Besitz der Lieferanten.
                  Die BLE verkennt nicht, dass solche „Pay-on-Scan“-Modelle wirtschaftlich zu demselben Ergebnis führen können wie die Fallgestaltungen, bei denen die gesamte gelieferte Ware auch
                  verkauft wird. Auch hier müssen nicht die Käufer, sondern die Lieferanten einschätzen, wie
                  viele Artikel der gelieferten Ware die Käufer voraussichtlich weiterverkaufen werden. Liegen sie falsch, tragen sie hierfür das Risiko und die Kosten. Gemäß § 10 Abs. 1 AgrarOLkG
                  gelten die Verbote in Teil 3, Kapitel 1, Abschnitt 1 des AgrarOLkG jedoch nur für den „Verkauf“ von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen. Die BLE entnimmt dem Gesetz
                  auch keine Verpflichtung für (potentielle) Käufer und geschützte (potentielle) Lieferanten,
                  sämtliche gelieferten Erzeugnisse auch tatsächlich zu kaufen bzw. zu verkaufen – mit der
                  weiteren Folge, dass diese dann auch von den Käufern bezahlt werden müssen. Es sind die
                  Parteien, die darüber entscheiden, welche Artikel sie kaufen bzw. verkaufen wollen und welche nicht. Das AgrarOLkG sieht keinen Kontrahierungszwang vor.
                  Handelsvertreter- oder Kommissionsgeschäfte fallen aus Sicht der BLE ebenfalls nicht in
                  den Anwendungsbereich des AgrarOLkG, denn solche Geschäfte haben nicht den Verkauf
                  von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen, sondern Vermittlungsleistungen zum
                  Gegenstand.

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                • Smarti sagt

                  Herr Greubel, was hat das für Auswirkungen z.B. für kleine regionale Lieferanten, die in Edeka-Regale liefern ? Brot, Eier, Äpfel ?

              • Alfred Greubel sagt

                Smarti, es hat bestimmt auch Vorteile, wie in dem Fallbeispiel dargelegt. Trotzdem wurde es aber scheinbar in der UTP Umsetzung als unlautere Handelspraktik untersagt.
                Das Risiko ist unfair verteilt.
                Ich denke das Erdbeer und Spargelmulchen hätte es in diesem Jahr nicht in diesem Maße geben können, wenn der Handel Mengen bestellen müsste und dann das Risiko für den Verkauf dafür auch tragen müsste. Desweiteren stelle ich mir vor, dass das ja ein unfassbarer Vorteil regionaler Produkte wäre. Die könnten schnell auf die jeweilige Nachfrage und Kauflust der Kunden reagieren. Ein Produkt und Lieferant von weit her, könnte das kaum leisten. Da werden dann wohl Mengen eingekauft, billig in den Laden gelegt. Das Risiko von der Übermenge, dem Überfluss, der übrig bleibt, trägt der regionale Lieferant, der dann abholen kann und anders „verwerten“ kann. Holt der Ägypter unverkaufte Ware auch zurück? Wobei, der Handel kauft ja nicht. Erst in dem Moment, in dem es weiterverkauft ist. Das stinkt doch zum Himmel. Diese unlautere Handelspraktik gibt dem Handel ja viel mehr Macht, als der Handel über jegliche Herkunftskennzeichnung verlieren würde. Das der Einzellieferant es womöglich wirklich beibehalten möchte, weil er es gerade leisten kann, sich damit vom Nachbarbauern abhebt, kann man ja noch verstehen. Das ändert jedoch nichts daran, dass es für faire Preise, gegen Lebensmittelverschwendung, usw, völlig kontraproduktiv ist.

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  13. CheGuevara sagt

    Also ich halte es da mit J.-F. Kennedy: „keine Bildung ist teurer als Bildung“. Landwirte sind in der Regel schlecht ausgebildet, was Marketing und Handelsrecht angeht. (Ist so. Könnte man ändern, wenn man wollte.) Aus diesem Grund sind Genossenschaften entstanden, mit ausgebildetem Personal an der Verwaltungsspitze. Allerdings funktionieren genossenschaften auch schon lange nicht mehr gut. Eben weil die Mitglieder sich „über den Tisch“ ziehen lassen, vom eigenen Verwaltungspersonal. Allzuoft sitzen in den Gremien sog. Kopfnicker. Jetzt alles per Gesetz regeln zu wollen, ist mal wieder typisch deutsch und wird nicht funktionnieren. Da stehe ich lieber, trotz meines Namens, an der liberalen Seite!

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    • Brötchen sagt

      Vor allem die BLE…..der Lacher des Tages

      Bei Lidl zittern sie vor Angst…ich höre das bis hier her.

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    • Schmeckt gut sagt

      Unser kubanischer Revolutionär teilt wieder aus. Einfach nur peinlich und naiv.

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    • Bauer Willi sagt

      Ich war 14 Jahre lang im Vorstand einer Genossenschaft mit 1.000 Mitgliedern. Ihre Aussagen sind nicht nur falsch sondern auch boshaft.

      Ihr Name passt in keiner Weise zu Ihrem Verhalten.

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      • CheGuevara sagt

        Also tut mir leid, die Genossenschaften wo ich kenne sind der Garant für niedrige Erzeugerpreise. Verschleudern Wein zu Billigstpreisen, kaufen aber noch aus dem Ausland zu um einen „Modewein“ zu kreiren. Wer segnet dieses gebahren denn ab? Ja wohl die Mitglieder! Bei der Molkereigenossenschaft ist es nicht viel besser. Haben die Bio’s unmöglich gemacht bis die austraten und ihr eigenes Ding gründeten. Da aber Biomilch gefragt wurde musste kurzerhand aus Oesterreich importiert werden. Klasse. Toll. Ganz grosses Kino. Ich selbst sass in einer Mitgliederversammlung. Was da abgeht spottet jeder Beschreibung. Gut dass ich die nicht mehr brauche. Und jetzt zu „deiner“ Genossenschaft…. Wie sieht’s denn aus auf dem Zuckermarkt…. Sämtliche Entwicklungen verpasst, sonst wäre der Rübenpreis wohl höher. Ein Tipp: statt Zucker billig an die Industrie zu verkaufen, hätte ich mich längst in die aufnehmenden Firmen eingekauft. So geht das heute.

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          • Thomas Bröcker sagt

            Im Osten geht die Bio- und Konvi- Milcherzeugung zurück, weil die diverse Verarbeitungsinfrastruktur inzwischen fast komplett weggebrochen ist. Die Konvi- Milch muss aus Brandenburg bis nach Dresden gekarrt werden, die Bio-Milch mit Molkereien findet keinen Absatz für z.B. Koppelprodukte der Käseherstellung (Molke) und hat damit niedrigere Auszahlungspreise wie z.B. Molkereien in Bayern, wo es dafür Verarbeitung und Markt gibt. Es nützt halt wenig, wenn man die theoretischen Vorteile der Betriebsgröße und die Aufnahmebereitschaft der Äcker für tierischen Dünger hat, wenn diese Effekte durch Transporte und unzureichende Verwertungsstrukturen gefressen werden. Daher wird hier im Osten der Nährstoffkreislauf mit organischen Düngern wohl auch in Zukunft eher über Biogas geschlossen.

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          • CheGuevara sagt

            Tut mir leid, dich zu entäuschen, Herkunft der Milch steht auf der Packung. Auf 1 Biobetrieb stehen 100 Konvis wo aufhören…. und es sind die Grossen, also die wo du favorisierst (andere nennen sie „Industrieanlagen“)

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        • firedragon sagt

          CheGuevara,
          im Bezug Winzergenossenschaft stimme ich Dir zu.
          Als wir noch Vollablieferer waren, hatte unsere Genossenschaft so mißgewirtschaftet … wir haben einen Haufen Geld verloren (war noch zu DM Zeiten). Wir sind dann da raus.

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          • Bauherr sagt

            @friedragon
            Nicht zu vergessen die Kartellstrafen wegen Absprachen bei Pflanzenschutzmitteln.
            Je größer die Genossenschaft umso schlechter. 1000 Mitglieder ist viel zu groß und ich habe gewechselt zu einer kleinen, wo es noch familiär zugeht.

            Die Aufsichtsräte in Form von Bauern schnallen nichts bei den Großen. Das Zahlenwerk ist dann nicht überschaubar.

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            • Reinhard Seevers sagt

              Sind denn Genossenschaften nicht ebenso der Marktwirtschaft und des Wachstums unterworfen? Wie viele Genossenschaften gibt es schon gar nicht mehr? Tausende? Viele haben fusioniert und nur so überlebt:

              „Genossenschaft mit Tradition für die Zukunft

              Im Jahre 1918 von 21 Landwirten gegründet, um gemeinschaftlich Vorteile bei der Zucht, dem Einkauf und dem Vertrieb von Pflanzkartoffeln zu generieren, wurde unser Unternehmen zu weit mehr als einem zuverlässigen Partner der Landwirtschaft. Die RAISA eG ist heute eine der größten Primärgenossenschaften Deutschlands und fest im genossenschaftlichen Verbund verankert. Neben dem Ausbau der vielfältigen Sparten des Agrargeschäftes, entwickelten wir als Genossenschaft die zusätzlichen Geschäftsfelder Energie, Einzelhandel und Logistik. Die RAISA eG ist operativ regional tätig, verfügt im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung jedoch über ein Netzwerk von Beteiligungen mit nationalen und internationalen Verflechtungen. Wir sind ein Unternehmen der Landwirtschaft und Nahversorger der Region und verschreiben uns nach wie vor der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft unserer über 3.000 Mitglieder.“

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              • Bauherr sagt

                @ Seevers
                Welchen Zwängen ist die Baywa AG unterworfen und wie profitiert der Bauer von der Marktkapitalisierung an der Börse.

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                • Reinhard Seevers sagt

                  Wie sagte doch der Kartellamtsvorsitzende Mundt 2017 auf der Agrarvis-Veranstaltung:

                  „Zwar erlaube das Gesetz landwirtschaftlichen Erzeugern und -gemeinschaften in engen Grenzen Vereinbarungen über die Erzeugung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte, weitergehende Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete seien aber tabu, so Mundt unmissverständlich. Das häufig angeführte Regionalprinzip im Genossenschaftsbereich gebe es daher aus rechtlicher Sicht gar nicht. „Genossenschaften sind ganz normale Wettbewerber.“ Das gelte für Primärgenossenschaften untereinander genauso wie im Verhältnis zu den Hauptgenossenschaften, wenn sie auf der gleichen Marktstufe tätig werden. Für die Hauptgenossenschaften untereinander gelte dies natürlich ebenso.“

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                • Reinhard Seevers sagt

                  Naja, zum Einen muss man ja nicht Mitglied sein in der BayWa und zum Anderen ist BayWa ähnlich wie der FC Bayern….mir san mir, können den Hals eben nicht vollkriegen und sind eben die Besten, meinen sie. 😎…menschelt eben.

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        • Obstbäuerin sagt

          Kann es sein, dass hier die Bioproduktion und der Biomarkt als Allheilmittel für alle Probleme propagiert werden? Lassen Sie uns doch mal einen Blick (nur grob als Übersicht) in Ihr Unternehmen werfen, CheGuevara.

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