Bauer Willi
Kommentare 9

Kein Weinautomat…

Zigaretten darf jeder überall am Automaten ziehen, aber ein Verkauf von Wein am Automaten wird untersagt. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz, einen typischen Weinland.

Eine richtige Entscheidung? Und wie war das noch mal mit Cannabis?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/weinautomat-in-bad-kreuznach-verstoesst-gegen-jugendschutz

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9 Kommentare

  1. Christoph aus der Stadt sagt

    Im idylischen Sasbachwalden gibt es die vielfach ausgezeichneten Weine der Alde-Gott-Kellerei schon seit langem im Automat (mit Altersprüfung). Sogar gekühlt. Der kleine Ort Sasbachwalden ist übrigens der Ort mit den größten Höhenunterschieden (172 bis 1164 Meter). In jeder Höhe gibt es auch Siedlungen.
    https://www.sasbachwalden.de/Media/Attraktionen/Weinautomat-Alde-Gott-Winzer-Schwarzwald-eG#/article/cf66169a-b658-4965-a1c3-ebfbd82df9a2

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  2. Thorens sagt

    Tja, der Jugendschutz…

    Ich erinnere mich, dass man früher auch Flaschenbier am öffentlich zugänglichen Münzautomaten bekommen konnte. Habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Und Marihuana kann man auch nicht am Münzautomaten ziehen, soweit ich weiß. Vermutlich aus ähnlichem Grund. In dem Punkt scheint die staatliche Fürsorge zu funktionieren. Bei Renten- und Krankenversicherung sowie der Altenpflege ist das anscheinend schwieriger.

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  3. Ferkelhebamme sagt

    Das einzige Problem bei diesem Automaten, der ja offensichtlich eine Ausweiserkennung schon hat, ist der Standort: privates Wohngrundstück. Wenn sie sich als Standort einen gewerblichen Raum sucht, z.B. eine Verkaufsbude (Selbstbediengungshofladen, etc), darf sie ihn betreiben

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  4. firedragon sagt

    Ein genereller Flaschenweinverkauf über Atomaten ist grundsätzlich nicht untersagt.

    https://www.lwk-rlp.de/beratung/beratung-nachrichten/weinautomat-24-7-vor-der-aufstellung-rechtlichen-rahmen-klaeren

    Alle Weingüter, die ihre Flaschenweinvermarktung über Automaten erweitern möchten, sind gut beraten sich im Vorfeld mit allen aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen.

    Der Flaschenweinverkauf über Automaten ist als weitere Absatzmöglichkeit für Weingüter zu betrachten. Der Automat, als solcher, ist nicht verwerflich.
    Kunden, die nur eine Flasche Wein kaufen möchten, sind mit einem Automaten schnell bedient.

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    • Heidrun sagt

      Das „kann“ in dem Behördenstatement habe ich gelesen, Sie auch?
      Selbst wenn der vor dem „Bahnsteig 1“ stehende Automat auf gewerblichem Grund steht, müsste man ihn wohl eher energetisch sinnlos in die Sonne auf die Terrasse stellen, damit er nicht zur Strasse gerichtet ist? Nun ist bis zur Wiedereröffnung nicht mit Jugendlichen zu rechnen, insbesondere nicht mit Jugendlichen, die zu Hause nicht selbst Wein haben, aber danach wird irgendein Tourist ein Problem suchen. Leider!
      Zitat aus der verlinkten Quelle: „Nach dem Schutzzweck des Jugendschutzgesetzes kann der Begriff „gewerblich genutzter Raum“ sich nicht nur auf einen Innenraum beziehen (gem. Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 16. Juni 2022 (Az.: 7 B 983/22)) sondern auch so ausgelegt werden, dass z. B. ein Weinautomat, der auf einem eingefriedeten Wohn- und Betriebsgrundstück eines Weinguts aufgestellt ist, diesem Schutz nachkommt“.“

      https://bahnsteig1.org/wp-content/uploads/2024/07/Fotograf_Eric_Bubacz_240514_0050DSC00242-scaled-1.jpg

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      • firedragon sagt

        Heidrun,
        dewegen schrieb ich „… Alle Weingüter, die ihre Flaschenweinvermarktung über Automaten erweitern möchten, sind gut beraten sich im Vorfeld mit allen aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen. …“.
        Das beinhaltet auch, sich alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um im Zweifelsfall rechtlich weitestgehend abgesichert zu sein.
        Im Übrigen sehen Gesetze nicht die energetische Sinnhaftigkeit des Aufstellungsortes vor.

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  5. Elisabeth Ertl sagt

    Hab vor kurzem alkoholfreien Wein gekostet. Diese Produkte werden immer besser!

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  6. Angelika Halama sagt

    Dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, ist bekannt. Alkohol tut dem Menschen auch nicht gut. Ich habe aber noch nie von einem Menschen gehört, der unter Nikotineinfluss Straftaten beging oder Verkehrsunfälle verursachte, wohl aber von Menschen unter Alkoholeinfluss, egal ob nach Konsum von Branntwein, Bier oder Wein, oder Drogen. Um nicht missverstanden zu werden: Ich trinke gern Wein.

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  7. Frikadelle³n piet 46 sagt

    ten Morgen Ich glaube das hat dann aber nichts mehr mit Weingenuss zu tun und ich glaube das sollte man lassen da der Wein ein Genussprodukte und nicht zum Saufen wenn das gefördert werden soll da man zu aber ich glaube ein Winzer möchte das auch nicht

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