Bauer Willi
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Für jeden erhältlich – für Landwirte nicht

Jetzt, im Frühjahr stellen sich viele die Frage, wie sie sich dem Unkraut entwehren. Mehr durch Zufall bin ich auf Produkt aufmerksam geworden, dass von jedem Bürger erworben werden kann, um in seinem Garten bis zu 6 Monaten das Unkraut fernzuhalten. Angeboten wird es unter der Bezeichnung Bayer Langzeit-Unkrautfrei Permaclean und ist bei vielen Bestellportalen erhältlich, unter anderem auch bei REAL.

https://www.real.de/item/search/?search_value=bayer langzeit-unkrautfrei permaclean 5 x 50g

http://www.duenger-shop.de/Pflanzenschutz/Unkrautbekaempfung/Bayer-Langzeit-Unkrautfrei-Permaclean-12×10-gr-.html?XTCsid=7d1f5686a60635961a9436e1caee7084

Auf der letztgenannten Seite steht auch das Sicherheits-Datenblatt  und ein Erklär-Video zur Verfügung.

http://www.duenger-shop.de/media/products/0760870001496586856.pdf

Neben Glyphosat enthält das Mittel auch Flufenacet und Metosulam. Letztere sind zwei Wirkstoffe, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, unter anderem in Terano flüssig. Allerdings ist das Mittel nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises erhältlich. Hier der Zulassungsbericht des BVL:

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_zulassungsberichte/005865-00-00.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Nach dem Studium des Sicherheitsdatenblattes und des Zulassungsberichtes des BVL muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, warum diese Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, die in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist,  in die Hände von Laien ohne jede Einschränkung abgegeben werden darf.

Aber vielleicht wisst ihr das ja… (und vielleicht versteht ihr auch die unterschiedlichen Kilo-Preise…)

Wichtiger Hinweis: Die Anwendungsbestimmung, dass das Produkt nur unter Zierpflanzen eingesetzt werden darf, ist beim schnellen Lesen nicht erkennbar. Was ist also, wenn es auf Garageneinfahrten oder gepflasterten Wegen eingesetzt wird? Von dort kann es ja schnell in die Kanalisation gelangen.

Euer Bauer Willi

 

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52 Kommentare

  1. Brandenburgbauer sagt

    Liebe User, bei vielen der Beiträge, die hier zu lesen sind, ist das aus meiner Sicht Krümmelkackerei, was Ihr da ins Netz stellt.
    Es wird aus meiner Sicht, der Kern des Themas
    nicht getroffen.

  2. AdT sagt

    Noch ein letztes (weil es so interessant ist):

    Der Grund, weshalb „Permaclean“ eine Haus- und Kleingarten-Zulassung für nicht-berufliche Anwendung (HuK) hat, dürfte an der im Vergleich zu „Terano“ deutlich geringeren Wirkstoffkonzentration von Flufenacet und Metosulam liegen:

    Terano (für Ackerbau und Gemüsebau):
    500 g/l Flufenacet
    21 g/l Metosulam

    Permaclean (Zierpflanzenbau und HuK):
    60 g/kg Flufenacet,
    180 g/kg Glyphosat
    3 g/kg Metosulam

    Also 7 bzw. 8 mal mehr Metosulam und Flufenacet in Terrano. Das Glyphosat in Permaclean ist ja harmlos.

    So besagt das Sicherheitsdatenblatt:

    „Beurteilung Toxizität bei wiederholter Aufnahme
    – Glyphosat verursachte keine spezifische Zielorgan-Toxizität in Tierversuchen.
    – Flufenacet verursachte neurologische Effekte und/oder neuropathologische Änderungen im Tierversuch.
    – Metosulam verursachte in Tierversuchen eine spezifische Zielorgan-Toxizität in den folgenden Organen: Niere, Leber, Augen.“

    Scheint also nicht ganz unsinnig zu sein… Der Fall ist gelöst. Tschüss für heute. 😉

    • Thea S sagt

      So ist es, gut erklärt. Jetzt kommen sicher wieder die Kommentare ob des ach so gefährlichen Glyphosats. Aber vielleicht war Bauer Willis Beitrag ja Click-Bait, nachdem es bei den letzten Beiträgen zu ruhig zuging ;-).

    • Philip sagt

      @AdT
      Sie müssen die Aufwandmenge pro ha (oder wegen mir pro m2) vergleichen.
      Die Zusammensetzung ist ähnlich:
      Flufenacet:Metsulam 1:24 bei Terano verglichen mit 1:20 bei Permaclean (+ Glyphosat).

      Wahrscheinlich werden letztendlich ähnliche Stoffmengen ausgebracht werden.

    • Schmeckt gut sagt

      Lieber AdT, du kannst oder willst es nicht kapieren. Du schreibt: Zulassung von Permaclean im Zierpflanzenbau UND HuK. Dies ist absolut falsch. Zugelassen ist das Mittel ausschließlich im HuK und dort in Zierpflanzen. Profianwender dürfen das Mittel unter Strafandrohung nicht anwenden. Falls doch, ist es eine Fehlanwendung und dann können für Profianwender schon einmal Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden. Auch bei den Aufwandmengen liegst du falsch. Es sind 10kg/ha zugelassen, was 1800g Glyphosat plus 600g Flufenacet + 30 g Metosulam entspricht. Alles die höchstens zugelassenen Mittelmengen im Ackerbau für die Einzelwirkstoffe. Nur unter den Landwirten würde niemand auf die Idee kommen, die Wirkstoffe zu kombinieren, erst recht nicht so hoch. Zugegeben: das alles ist recht schwierig zu verstehen, aber das ist auch genau der Grund, warum wir Landwirte einen Sachkundenachweis brauchen. Dieser ist richtig und wichtig. An deinen Verständnisschrierigkeiten sieht man, wie wichtig 😉

      • AdT sagt

        Lieber Schmeckt gut,

        auch das ist leider falsch (warum führst Du keinen Beleg an?). Von Aufwandmengen habe ich überhaupt nicht gesprochen, sondern von der Wirkstoffkonzentration (mg/l bzw. mg/kg).

        Mal eine Verständnisprobe: Für welches Einsatzgebiet ist das Herbizid Roundup LB Plus zugelassen?

        A) Für Ackerbau, Forst, Nichtkulturland, Obstbau, Grünland, Weinbau und Zierpflanzenbau im eigenen Vorstadtgarten?
        B) Für beruflichen Ackerbau UND im privaten Kleingarten?

        Bin gespannt. Ich find’s jetzt nicht so schwierig. 😉

          • AdT sagt

            Ist schon geklärt. Ich hatte unterstellt, dass die Tabelle systematisch aufgebaut ist. Ist sie aber nicht. Brötchen hat es verstanden und mir schon einen Beleg geliefert. Trotzdem danke für den weiteren Beleg. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich sagte, dass Du falsch liegst.

            • Schmeckt gut sagt

              Danke für die Entschuldigung. Es wird leider immer komplizierter – s.a. Düngeverordnung (da wird auf viele viehaltende Betriebe eine Unmenge Bürokratie zukommen). Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele Zusammenhänge in der Erzeugung und Sicherstellung von Qualität bei Lebensmitteln (wie auch immer man dies definiert) nicht mehr verstanden wird. Wird selber haben immer größere Probleme in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Umso wichtiger ist, dass wir hierüber sprechen.

    • Enrico Dittma sagt

      Ähm nö. In der Anwendungsbestimmung von Permaclean wird eine Dosierung von 1g auf 1qm empfohlen. Heißt hoch gerechnet 10kg auf 1ha, heißt wiederum 600g Flufenacet/ha, heißt wiederum deutlich mehr, als der sachkundige Landwirt auf seinen Flächen ausbringen darf…das kann also nicht das Argument für die Zulassung sein. 😬
      Dazu kommt das der Landwirt das Flufenacet solo (Cadou SC…etc.) mit maximal 0,48l/ha ausbringen darf, was sogar nur 240g/ha Flufenacet sind. 🙈

  3. Friedrich sagt

    In welcher EU leben wir hier eigentlich , wenn Glyphosat hier verboten sein soll und in GB ,alles was das Herz begehrt, im Supermarkt im Regal gleich neben den Nahrungsmitteln steht. Gehen wir Deutschen wieder einen Sonderweg ? Auch stehen bei uns die NOX-Meßstationen
    direkt an der STraße am Auspuff der Autos , obwohl sie den Mittelwert von mehreren km2 abdecken sollen. Überall wird bei uns alles schlecht gemacht und in der restlichen Welt geht man da ganz locker und sachlich mit um. Ob Nitrat , Glyphosat, NOX, CO2 usw.. Alles wird hier bis zum Itüpfelchen bekämpft . Da werden Daten manipuliert bis das Negative passt. Wir sollten uns diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr gefallen lassen.

    • Brandenburgbauer sagt

      Moin Friedrich,da hast Du Recht mit Deiner Meinung,da kann Ich Dich nur voll
      unterstützen. Entweder wir sind eine EU wo die Maßstäbe für alle gleich sind, oder wie sind ein Sammelsurium von Nationalstaaten, wo jeder das macht was er will. In dem zweiten Fall, sollte es dann das Ende, der viel beschworenen Gemeinschaft sein.

  4. Paulus sagt

    „Für jeden erhältlich – für Landwirte nicht“
    Ich gestatte mir einen dezenten Hinweis, lieber Willi. Die Überschrift erinnert mich an eine bestimmte Art des Journalismus. Ist jetzt nicht böse gemeint 🙂
    Es geht doch nicht um die Möglichkeit des Erwerbs, da sind Landwirte ja nicht ausgeschlossen, sondern um die Anwendung. Da vertrete ich die Auffassung, dass so ein Zeugs auf privaten Flächen überhaupt nichts zu suchen hat. Wir schaffen das seit wir unsere Hütte mit großem Grundstück gekauft haben, so vor ca. 27 Jahren.

    Dass allein ein Sachkundenachweis nicht vor mehr oder weniger schwachsinnigen Taten bewahrt, hat Sandra schon zum Ausdruck gebracht.

    • Bauer Willi sagt

      Natürlich können es auch Landwirte erwerben. Was ich zum Ausdruck bringen will, und das steht im Text, ist die Tatsache, dass diese Wirkstoffkombination in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist. Entschuldige also die verbale Ungenauigkeit.
      Bauer Willi

  5. Andreas Müller sagt

    Wer so etwas im eigenen Garten benutzt, hat ist selbst Schuld – das ist was für dumme und faule Gartenbesitzer…

    „P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen., P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen., P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen., P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
    H318 Verursacht schwere Augenschäden.
    H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
    EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
    EUH208 Enthält sensibilisierende Stoffe. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“

  6. Thea S sagt

    Die Menge macht den Unterschied! Es macht einen Unterschied ob ich einen Schnaps trinke oder ein ganzes Faß. Mit meiner 1 L Fertigprodukt kann ich sicher keinen Hektar sprühen ohne einen Krampf in meiner Hand zu bekommen. Und wer behandelt schon einen ganzen Garten mit einem Totalherbizid? Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird hier punktuell gearbeitet, und nicht von allen Privatpersonen gleichzeitig. Damit ist das Umweltrisiko (Toxizität mal Exposition) deutlich geringer als in der Landwirtschaft (bei gleicher Tox höhere Exposition). Bauern behandeln das ganze Feld (auf einmal) aus bestimmten Gründen, und sollen das auch weiterhin dürfen. Dazu ist ein Sachkundenachweis zumindest hilfreich. Und Anwendungen außerhalb der Anwendungsverordnung sind bei allen Anwendern unzulässig. Aber Verbote sind halt beliebt, leichter als Nachdenken, und publikumswirksam.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Wieder das übliche von der Thea S, wie können die Bauern es wagen, mein Glyphosat zu kritisieren, wo die doch den ganzen Acker besprühen?

      Es ist richtig, dass der Sachkundenachweis nicht vor falscher Anwendung schützt, ich frage mich, warum ich den Sachkundenachweis beim Kauf von 5 Liter brauche, während bei nichtberuflicher Anwendung eine 250 ml Flasche ohne Nachweis gekauft werden kann.

      5ml / 10m² bei ca.1 Liter Wasser, das wäre die Mischung, jetzt frage ich mich, ist die Punktbehandlung 10 m2 groß und wird die Menge mit einer Spritze aufgezogen?

      Ps. Ich habe in diesem Strang behauptet, dass immer ein Nachweis erbracht werden muss, ich musste mich eines besseren belehren lassen, bei mir wurde beim Kauf einer Legeflinte den Nachweis gefordert, ein stück Rohr mit dem man Mäusegift in die Gänge legen kann.

  7. AdT sagt

    @Bauer Willi

    „AdT
    wenn Du auf den Link von Real klickst, findest Du weiter unten ein graues Feld und darunter „mehr anzeigen“. Dort steht, dass es für Ziergehölze zugelassen ist. Eine Zulassung bedeutet, dass es nur für diesen Anwendungsbereich eingesetzt werden darf. Noch weiter unten steht dann, dass es nicht „auf befestigten Wegen und Plätzen“ eingesetzt werden darf. Also noch mal der Hinweis.
    Bauer Willi“

    – Ich kann nicht erkennen, dass das Mittel landwirtschaftlich nicht genutzt werden dürfte.
    – Der Hinweis „sehr gute Pflanzenverträglichkeit bei Anwendung unter Ziergehölzen“ beschreibt nicht abschließend den Anwendungsbereich.
    – Das mit den „befestigen Wegen“ (befestigte Freilandflächen) ist eine allgemeine Vorschrift, und zwar die des § 12 Abs. 2 Satz 1 PflSchG.

    –> Vielmehr ist das Produkt als Pflanzenschutzmittel zugelassen einschließlich für Haus- und Kleingärten, für die Verbote leichter gerechtfertigt werden können.

    Prädikat „FAKE“.

    Sorry, manchmal fühle ich mich hier wie auf einer AfD-Seite, nach dem Motto: „Das sich selbst durch Regeln erhaltende Establishment drangsaliert den armen Bauern, das arme Opfer.“ Oder sagen wir, wie bei einem Journalisten, der sich keine Zeit genommen hat und nicht umsichtig agiert, nicht überlegt, dass sich einige Leser sehr vor den Kopf gestoßen fühlen können.

      • AdT sagt

        Es bleibt dabei: Der Hinweis „sehr gute Pflanzenverträglichkeit bei Anwendung unter Ziergehölzen“ beschreibt nicht abschließend den Anwendungsbereich. Das Mittel ist für den Zierpflanzenanbau zugelassen.

        Vorrangig geht es hingegen um die Zulassung in der Landwirtschaft und in Haus- und Kleingärten. Die Systematik nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz ist Folgende: Grundsätzlich dürfen PSM nur von beruflichen Anwendern appliziert werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Nichtberufliche Anwender dürfen Pflanzenschutzmittel nur im Haus- und Kleingartenbereich verwenden, wenn diese hierfür eigens zugelassen sind (Sondertatbestand).

        So ist es in der von Dir verlinkten Tabelle besonders gekennzeichnet, wenn das PSM ZUSÄTZLICH für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ist. Das Mittel „BAYER GARTEN LANGZEIT-UNKRAUTFREI PERMACLEAN“ wird dem Namen nach (und dem Preis) speziell für die Gartenanwendung vermarktet, darf aber auch im landwirtschaftlichen Zierpflanzenanbau benutzt werden. Es stimmt also nicht, dass die Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, nicht zugelassen sei.

        Für den Sinn des Sachkundenachweises bei beruflichen Anwendern und die Entbehrlichkeit im Garten s. Thea S. So ist das in vielen Bereichen ähnelich geregelt: Personenbeförderungsschein für Taxifahrer, Gesundheitsnachweis für gewerbliche Köche, eben generell Berufswahl- und Ausübungsregelungen wie die Eintragung in die Handwerkerrolle etc.

        Meine Güte, man kann auch jede noch so bewährte Regel als Unsinn, Grundübel und große Ungerechtigkeit bezeichnen.

        • Schmeckt gut sagt

          Eigentlich könnte der Tag im Moment 36 Stunden haben, aber zu den Kommentaren von unserem Anwalt muss ich mich jetzt doch eben kurz vor Mittag äußern. In der EU gilt die Indikationszulassung und die besagt, dass ein PSM ausschließlich in der zugelassenen Idikation angewendet werden darf. Wenn zB. hierin steht, dass nur in Zierpflanzen bei bedeckten Wetter angewendet werden darf, gilt es genauso (nur ein überspitztes Beispiel). Das Mittel Permaclean ist im Hausgarten in Zierpflanzen zugelassen und darf ausschließlich auch nur hier angewendet werden. Im gartenbaulichen (landwirtschaftlichen) Bereich darf es nicht angewendet werden. Die Idikationszulassung heißt aus gutem Grund so. Und eine Zulassung im Haus- und Kleingarten heißt eben, dass die Zulassung nicht für professionellen Einsatz (Sachkunde…) gilt. Der Post von Willi triff den Kern des Problems auf den Punkt.

          • AdT sagt

            Falsch.
            Richtig: allgemeine Zulassung im (landwirtschaftlichen/beruflichen) Zierpflanzenanbau plus besondere Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich.

        • Mark sagt

          „Es stimmt also nicht, dass die Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, nicht zugelassen sei.“ Wo hat denn das irgend jemand behauptet???

          • AdT sagt

            Steht im Text:

            „Nach dem Studium des Sicherheitsdatenblattes und des Zulassungsberichtes des BVL muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, warum diese Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, die in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist, in die Hände von Laien ohne jede Einschränkung abgegeben werden darf.“

            • Mark sagt

              Da steht „in der Landwirtschaft nicht zu gelassen ist.. “ So wie Du Landwirtschaft vergessen hast, hat Willi eben „klassische“ (Landwirtschaft) vergessen. Dann stimmts nämlich. Und jetzt Ende der Wortklauberei.

            • Bauer Willi sagt

              Die Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam in einem fertigen Produkt ist in der Landwirtschaft nicht erhältlich. Von mir aus auch klassische Landwirtschaft. Zugelassen ist nur die Zweier-Kombination. Wo stimmt denn da was nicht?
              Bauer Willi

            • AdT sagt

              Ist die Dreierkombi vielleicht zu schwach für die Klassische, die eher 2 + 1 (Terano + RoundupSPEEDplus) nachfragt? Welches Glyphosat-Produkt/welche Glyphosatkonzentration verwendest Du denn zumeist? Würde die Dreier überhaupt Sinn machen oder das Auskeimen der Saat verhindern? Das wäre mal interessant.

            • Mark sagt

              @Willi: Ein Landwirt kann ja als Sonderkultur Zierpflanzen anbauen und somit dürfte er selbstverständlich auch Permaclean in seiner Landwirtschaft einsetzen. Ich habe selbst jahrelang Schnittblumen angebaut, über §18b PflschG konnte man sich die „wildesten“ Kombinationen genehmigen lassen, anwenden durfte man diese allerdings nur in Schnittblumen.

              @AdT: Für die Dreierkombi, über die wir hier diskutieren, würde mir spontan kein vernünftiger Einsatz einfallen, nicht wegen der Wirkungsstärke (das Zeug ist durchaus ein Hammer), sondern wegen der Wirkungsweise.

    • Brötchen sagt

      @adt lw. wird das keiner nutzen, da der tankzug günstiger kommt;)…bezüglich der sandförmchen Strategie zum thema, empfinde ich das auch so….ich würde eher rausstellen…“ich bin der Profi, ich habe die Sachkunde, nur ich kann das..“

    • Bauer Willi sagt

      @Adt
      Dass Du das nicht erkennen kannst, dass es nicht auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden darf ist jetzt Dein Problem.

      Des Weiteren habe ich an keiner Stelle behauptet, dass es im Haus- und Gartenbereich nicht zugelassen ist. Sonst dürfte es ja auch nicht vermarktet werden.

      Doch darum geht es auch nicht und das weißt Du auch. Den Vergleich mit einer AfD-Seite und die Bewertung des Textes als Fake empfinde ich als persönliche Beleidigung. Mag sein, dass sich dort juristische Ungenauigkeiten finden lassen, mir das aber als Absicht zu unterstellen finde ich schon hart.
      Bauer Willi

      • AdT sagt

        Ich habe bewusst zu harschen Worten gegriffen. Das würde mir dann leidtun, wenn Du Deine Falschbehauptung eingestehen würdest.

        Die oben von mir beschriebene Systematik der Pflanzenschutzulassung wird sehr gut in der von Mark verlinkten Tabelle abgebildet (s. Spalten 7 und 8). Man kann an dieser deutlich ablesen, dass jedes Pflanzenschutzmittel, das eine Zulassung für nicht-berufliche Anwender in Haus- und Kleingarten (HuK) hat, stets auch eine Zulassung für ein odere mehrere der folgend aufgeführten land-/forstwirtschaftlichen Einsatzgebiete hat:

        6. Kodeliste der Einsatzgebiete
        6. Codelist for field of use
        BVL-Code Dekodierung Decoding
        A
        Ackerbau
        Agriculture (field crops)
        F
        Forst
        Forestry
        G
        Gemüsebau
        Vegetable growing
        H
        Hopfenbau
        Hop growing
        N
        Nichtkulturland
        Non cultivated areas
        O
        Obstbau
        Fruit growing
        R
        Grünland
        Grassland
        V
        Vorratsschutz
        Protection of stored products
        W
        Weinbau
        Viticulture
        Z
        Zierpflanzenbau
        Ornamental growing

  8. Sabine sagt

    … und selbst wenn es einen Sachkundenachweis gibt, gibt es halt auch Landschaftsgärtner, wie der, der bei mir auf der Arbeit den „Hausmeisterdienst“ macht: Bei Minusgraden Anfang März schlappten da zwei HiWis Kanister an mit Aufdruck Algenvernichter und spritzten großzügig das Zeug auf unser Gelände und bekämpften damit Unkraut. Auf meine Frage, was sie den da machen würden, bekam ich die Antwort, sie würden vorsorglich Unkraut bekämpfen und ich sollte mir keine Sorgen machen, sie hätten „Frostschutzmittel“ ins Spritzmittel gerührt, damit es nicht einfriert. Von solchen Sachen bekomme ich Herzklabaster. Ich also ans Telefon unseren „Manager“ angerufen, was das denn für ein Unsinn wäre. Naja, die hätten halt einen Vertrag in dem steht, dass sie ab März das Gelände unkrautfrei halten müssen. Wie sie das anstellen wäre ihre Sache. Toll.

  9. bauerhans sagt

    laut abstandsregelung (verordnung vom 20.05.2016) zu privatgärten muss ich einen streifen von min. 2m von der privatgartengrenze zum feld frei halten von jeglichen pflanzenschutzmitteln.
    privatgartenbesitzer haben aber die angewohnheit,ausserhalb ihres gartenzaunes alles möglich zu deponieren,sodass gern quecken in aller ruhe dort gedeihen.

  10. Mark sagt

    Das Problem an der Thematik ist die Dosierung. Im Privat- und Hobbybereich wird in der Regel gnadenlos überdosiert. Terano z.B. hat in der landwirtschaftlichen Anwendung eine Aufwandmenge von 1, 2l/ha. Dies sind 0,00012l/m2. So eine Mischung ist für Privatleute kaum vorstellbar und auch kaum herstellbar. Dazu kommen dann noch die Preisanreize des Handels: 500gr permaclean kosten 59,96 E/kg , 30gr permaclean kosten 1188.-E/kg. Da wird dann gerne eine Prise mehr genommen, getreu dem Motto, viel hilft viel.

  11. AdT sagt

    Die Überschtift des Artikels hat mich zunächst daran denken lassen, dass für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln/Futtermitteln andere Anforderungen gelten als für den Anbau von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch und für die Anwendung für Zierpflanzen; Stichworte: verbotene Fremd- und erlaubte Selbstschädigung; Gefahr einerseits und Risiko (Exposition) andererseits; in rechtlicher Hinsicht: Übermaßverbot/Verhältnismäßigkeits- sowie Gleichheitsgrundsatz (Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden).

    Aber wo steht überhaupt, dass das Mittel für landwirtschaftliche Anwendungen nicht zugelassen sei?

    • Bauer Willi sagt

      @AdT
      wenn Du auf den Link von Real klickst, findest Du weiter unten ein graues Feld und darunter „mehr anzeigen“. Dort steht, dass es für Ziergehölze zugelassen ist. Eine Zulassung bedeutet, dass es nur für diesen Anwendungsbereich eingesetzt werden darf. Noch weiter unten steht dann, dass es nicht „auf befestigten Wegen und Plätzen“ eingesetzt werden darf. Also noch mal der Hinweis.
      Bauer Willi

  12. Lieschen Müller sagt

    Ich finde es furchtbar, und kenne auch einige Kleingärtner und Eigenheimbesitzer, die das nutzen. Da kann man reden wie ein Buch, sie merken es nicht. Ich bin dafür, diese Mittel zu verbieten, sie dürfen nicht mehr in den Handel gelangen.

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