Bauer Willi
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Betriebskontrolle – einmal anders

Betriebskontrollen mag niemand. Und wenn man weiß, dass die Cross-Compliance-„Fibel“ über 100 Seiten hat, kann man sich nie sicher sein, ob man nicht die ein oder andere Vorschrift übersehen hat.

Ein Berufskollege hat da eine Idee: wir wollen ja gut sein und alles richtig machen. Und das geht ganz einfach: Wenn sich die nächste Kontrolle ansagt, rufen wir unsere Berufskollegen an und fragen sie, ob sie bei der Kontrolle für ein paar Stunden dabei sein möchten. Wenn der Prüfer dann auf den Betrieb kommt, und 10 bis 15 lernwillige und wissbegierige Landwirte vorfindet, wird es sich sicher freuen. Denn bisher musste er sich nur mit dem Betriebsleiter abfinden und das war meistens sehr langweilig.

Nun kann er, der Kontrolleur, erklären, warum er welche Frage stellt, kann Hinweise geben, wie welches Formular auszufüllen ist, kurzum, er kann als sein gesammeltes Wissen und seine Erfahrung einem breiten Publikum nahebringen.

Ich finde die Idee gut. Denn sollte es im Nachgang zur Prüfung unterschiedliche Ansichten geben, kann man ja auf unabhängige Zeugen zurückgreifen. 🙂

Bauer Willi

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24 Kommentare

  1. Reinhard Seevers sagt

    Einhellige Meinung der Journalisten beim Presseclub gegenüber den Kontrollen in der Landwirtschaft: Es gibt viel zu wenig Kontrollen, es muss mobile Kontrollgruppen geben, die aus Kontrolleuren bestehen, die ständig räumlich wechseln, damit sie nicht manipuliert werden können, oder damit sich keine Routine einschleicht……

  2. Niklas sagt

    Bei der letzten Kontrolle wurde das Grünland neu vermessen. Durch die m² genaue Vermessung wurden nun rückläufig die Waldränder abgezogen. Die Äste vom Gemeindewald ragen zum Teil 15 m in das Grünland hinein. Durch Laubabwurf wächst einige Meter ab der Grundstücksgrenze kein Gras. Jetzt frage ich mich warum das mir abgezogen wird und nicht der Gemeinde? Nachbarrecht?

    • Reinhard Seevers sagt

      Gute Frage! Da würde ich auch mal einen Rechtsstreit anzetteln und die zuständige Kommune oder Landkreis und Schadenersatz einklagen.
      Bei jeder Baumaßnahme muss der Anlieger der Bäume mind. den halben Kronenabstand Abstand halten….auch hier wird in das Eigentum des Betriebes eingegriffen, per Gesetz.

    • bauerhans sagt

      du als antragsteller unterschreibst dafür,dass deine beantragte fläche nutzbar ist!
      die gemeinde ist in der pflicht,die bäume zurück zu schneiden.
      solange du nichts unternimmst,passiert nix.

        • bauerhans sagt

          die gemeinde hatte mir mitgeteilt,ich möchte eines der randstreifenblühprogramme beantragen,damit ich entschädigt würde.

      • Paulus sagt

        bauerhans, ich kenne das leidige Thema aus dem Sauerland und habe selbst auch ein paar Eichen an der Grenze zum nahezu wertlosen Grünland stehen. Und jetzt sage ich dir wer sich darüber aufregt: Es sind die popeligen Erben ehemaliger Kleinbauern, nicht deren Pächter.
        Für fünf € im Jahr machen die eine Welle, nicht nur was die Landpacht betrifft.
        Richtig intessant wird es aber erst wenn diese kleinen Scheißer in Versammlungen der Jagdgenossenschaft zu Wort kommen. Nicht umsonst strebe ich mit meinem Waldnachbarn einen eigenen Jagdbezirk an. Da stehen uns leider die RKK und die Missgunst im Weg.

    • Berthold Lauer sagt

      Die staatliche Forstverwaltung bzw Landesforsten die (bisher) die Befördsterung für die Kommunen erledigt haben, sind da relativ schmerzfrei! Da bekam ich vor ein paar Jahren zur Antwort: Ja, wenn ich das bei Ihnen mache, dann muss ich’s ja überall machen! Das ist nicht finanzierbar!
      Jetzt hat unsere Kommune den Wald an ein privates Unternehmen vepachtet und siehe da: kein Problem! Die Überhänge werden zurück genommen, der Waldrand langfristig verschoben!

  3. Karl Timme sagt

    Habe schon viel CC-Kontrollen mit gemacht. Dabei waren die angekündigten Kontrollen in der Minderheit, insbesondere im Bereich der Tierhaltung.

    Für ein heranziehen von Berufskollegen oder Berater schlechte Voraussetzungen.

    Dabei habe ich schon einige Dinge erlebt, die einem der Verzweiflung nahe bringen.

    Verwaltungsbeamte die nicht in der Lage sind einzelne Feldfrüchte zu unterscheiden und einem Unterstellen wollen, falsche Angaben gemacht zu haben.

    Kontrolleure, die alleine, ohne sich zu melden eine Kontrolle durchgeführt haben und anschließend wollten das ich das Protokoll der Kontrolle unterschreiben sollte (braucht Mann nicht und sollte Mann wegen der Anerkennung auch nicht machen).

    Ein Protokoll mit angekündigten Sanktionen, das 14 Tage nach der Kontrolle zugeschickt wurde, in dem der Kontrolltag falsch war und der Sanktionstatbestand nicht zutraf. (zwei junge Damen-gegen meine Aussage). Erst ein Gespräch mit dem Amtsleiter klärte die „Verwechselung“ auf.

    Ich will jetzt hier nicht von Willkür sprechen, eher von Überforderung wenn Lupinen nicht von Zuckerrüben unterschieden werden können. Das schlimme, die Beweislast ist umgekehrt, ich muss beweisen das meine Aussagen so zutreffen.

  4. firedragon sagt

    Könnte man machen, würde ich aber nicht. Kontrollen sind schon okay, Kontrolleure sind auch nur Menschen und bisher hatte ich auch nur einen, der seine „Macht“ hat spielen lassen. Ich darf Euch eine „Sonntagsgeschichte“ erzählen – vor zwei Jahren hatten wir Veterinäramt, Weinkontrolle und Lebensmittelkontrolle, also drei Prüfer am Hof. Gebe zu, wenn sich mehrere Kontrolleure gleichzeitig anmelden, kommt man erst einmal ins Schwitzen. Man weiß ja nie, mit wem man es zu tun bekommt.
    Die Herren kamen also zum Termin. Es wurde u.a. die Anzahl der Hühner verlangt – wussten wir nicht, wir zählen die nicht. Also haben die drei Herren gezählt – drei verschiedene Ergebnisse, also nochmals gezählt. Diesmal haben sie die Köpfe zusammen gesteckt und erst danach ein amtl. Ergebnis aufgeschrieben. (wir haben uns darüber sehr amüsiert, durften das aber natürlich nicht zeigen)
    Wir nutzen solche Kontrollen ganz gerne und stellen Fragen, wir wollen ja alles richtig machen.

  5. Wolfgang Schuchard sagt

    Ich meine, die Kontrollen seien jetzt abgesehen von Nebenerwerbsbetrieben, wo der Betriebsleiter sonst aufgrund seines Hauptberufes nicht anwesend sein könnte, alle unangekündigt? Nicht nur soweit sie die Tierhaltung betreffen?
    Gut, wenn da die „lernwilligen“ Kollegen in einer Whatsappgruppe oder sonstigen Social Media organisiert sind…

  6. Gustav Wehner sagt

    Das ist doch wirklich genossenschaftlich gedacht. Alle für einen. Und der Gedanke des Netzwerkes zur Wissensvermittlung wird auch umgesetzt.

  7. Thomas Apfel sagt

    Problematisch wird´s wenn der Qualitätskontrolleur gleichzeitig im Vorfeld anbietet als „Qualitätsmanager“ den Betrieb so „vorzubereiten“, dass er genau die Vorstellungen des Prüfers erfüllt. So merkwürdig das klingt, aber solche Angebote habe ich schon bekommen.
    Das ganze System der „Qualitätssicherung und Kontrolle hat sich in irrsinniger Weise verselbständigt. Es ist für die Betreiber auch ein tolles Geschäftsmodell entstanden.
    Die Aussage „Wir sind mit den Prüfern bislang immer gut klargekommen“ sagt nichts. Der Prüfer kann auch durch den Betrieb abgelehnt und ausgetauscht werden, das haben die bei den Vor Ort-Kontrollen im QS-System durchaus auf dem Schirm. Kritischer ist meist der technische Prüfdienst der Landesämter. Die arbeiten stur die Einhaltung von Form und Inhalt der Forderungen ab, da ist nix mit diskutieren über Sinn und Unsinn einzelner Fragestellungen. Ich bin jedenfalls immer kurz vorm Explodieren, wenn es nur um die Einhaltung der Form geht und nicht um Inhalte. Die Anwesenheit von Kollegen, oder anderen fremden Personen hilft da bei nix ! Es ist einfach eine der vielen zusätzlichen Kostenpositionen die bezahlt werden müssen. Allein die Dokumentation in der „richtigen“ Form“ kostet mich im Jahr in Summe rund 20 – 22 zusätzliche Arbeitstage, da sind die zusätzliche Forderungen in der Dokumentation für Saisonkräfte und Mindestlohn noch nicht dabei. Auch „die Summe der Schwerter, die über einem schweben“ ist ein wesentlicher Faktor, der das Weiterführen von Landwirtschaftsbetrieben ausbremst. Auf diese ständige Forderung nach Rechtfertigung für die normalen täglichen Abläufe (jeden Furz aufschreiben) haben die Kinder keinen Bock.

    • Mark sagt

      Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen privaten (QS, ISO, BIOetc.) und öffentlichen Kontrollen (CC, Vet etc). Bei den privaten Kontrollen ist der Druck auf den zu Kontrollierenden vergleichsweise geringer. Bei CC Kontrollen ist, bedingt durch die Sanktionsmöglichkeiten, der Druck vergleichsweise höher und die Machtverhältnisse zwischen Kontrolleur und zu Kontrollierendem extrem. Der Vorwand, die Kontrolle stehe im öffentlichen Interesse, rechtfertigt scheinbar alles. Da wurde sogar eine angekündigte CC-Kontrolle durchgezogen auf einem Hof, der in der Nacht vorher durch Blitzschag abgebrannt ist. Der zuständige Ministerialdirigent rechtfertigte dies auf meine massive Beschwerde damit, dass das Nichtdurchführen der Kontrolle mit einer Kontrollverweigerung und damit erheblichen Sanktionen für den Betrieb verbunden gewesen wäre. Dieses Beispiel ziegt doch deutlich, dass sich der Kontollwahn bereits geschwürartig ausgebreitet hat und dem Einhalt geboten werden muss. Vielleicht ist der o.g. Vorschlag ein erster Schritt dazu.

  8. Monika Giftthaler sagt

    Hallo an Alle!
    Ich als ehemalige Qualitätsmanagementfachkraft (sorry für den langen Namen kann ich nix) und seit über 10 Jahre als Frau eines gelernten Bauers im Betrieb tätig finde diese Idee nicht gut. Qualitäter sind keine Untiere, genauso wenig der Landwirt. Beide Seiten müssen sich gegenseitig respektieren! Der Qualitäter prüft nur ob die Vorgaben eingehalten werden. Er schreibt sie nicht! Führst Du ihn aber so vor hat er jede Möglichkeit Dich zu ärgern. Das sollte einem bewusst sein. Hand in Hand arbeiten ist die bessere Lösung.

    • Smarti sagt

      Frau Giftthaler, ihre Berufsbezeichnund „Quali-Täter“ ist ebenso cool wir Ihr Nachname :).
      Als Landwirtin versuche ich auch freundlich und besonnen zu bleiben – trotzdem ist es gut, dass ich nicht „der Betriebsleiter“ bin. Ich kann dann einfach frische Luft schnappen und mein Mann macht das schon… das betrifft aber nicht die ganz normalen Kontrollen – die passen schon. Aber das ganze Ämterzeugs ist schon – phuu.

    • Ferkelhebamme sagt

      Ich habe der Lokalpresse mal angeboten, eine umfangreiche QS Prüfung zu begleiten: kein Interesse

  9. Mark sagt

    Gute Idee! Um es vorweg zu sagen. Die meisten Kontrolleure sind in Ordnung und arbeiten mit Vernunft. Dann gibt es da aber auch solche, die mit dem „Machtzuwachs“, der sich aus der Position des Kontrolleurs ergibt, nicht klar kommen. Wenn dann noch bei einer großen CC-Kontrolle 5-8 Kontrolleure einem Betriebsleiter gegenüberstehen, kann das schon mal ausarten. 3 mal darf man raten, wer dann in der günstigeren Position ist. insofern wären Kollegen als Beobachter und „Zeugen“ manchmal hilfreich. Ich kenne auch Betriebsleiter, die grundsätzlich bei jeder Betriebskontrolle einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Auch dies kann das Kräfteverhältniss in die Balance bringen.

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