Die Überschrift stammt aus dem BMEL. Dort wurden Probleme, die es auf dem Bodenmarkt in Deutschland gibt, aufgeschrieben und mit Lösungsmöglichkeiten versehen.
Ackerland-in-Bauernhand-Initiative.pdf;jsessionid=B46D087285CCF4074A1D9C88A69E847B
Bisher sind alle Versuche, Verkäufe von Grund und Boden im Sinne der Landwirte zu steuern, mißlungen. Ob es mit den hier gemachten Vorschlägen gelingt? Eure Meinung ist gefragt. Habt ihr eventuell bessere Vorschläge? Dann könnte ich die mitnehmen zur nächsten Sitzung des Praktikernetzwerk Anfang Oktober.
Übrigens: es gibt auch ein Papier der AbL e.V. mit dem gleichen Titel „Ackerland in Bauernhand“
2020-07-10_Ackerland_in_Baurenhand_-_Vorschlag_der_AbL_zu_regulierung_des_Bodenmarktes
(Aufrufe 1.352 gesamt, 1 heute)
Heute war Tag der Deutschen Einheit; Erntedankfest; für meinem Enkel der Vorstellungsgottesdienst (Begin der Konfirmandenzeit) und ansosten eigentlich ein normaler Sonntag.
Nicht aber für viele Viehhaltende Landwirte, die für ihre Tiere eine Fürsorgepflicht haben.
Bei uns ist jetzt das örtliche Wolfsrudel auf den Geschmack gekommen.
Innerhalb von 4 Wochen ein Pony, ein Schaf und Vorgestern ein Kalb von einem Fleischrind aus einer Mutterkuhherde. Die Angst geht um. Der LK Celle hat die höchste Wolfspopulation in Deutschland!
Mußte heute auch die Verkehrssicherung (Landesstraße) für die morgige Rübenverladung vorbereiten. Wenn ich die Zeit dazu finde werde ich ein Video dazu machen.
Gehört alles nicht zum Thema, mußte es aber mal los werden.
Aus dem Text:
„Derzeit werden 50 bis 80 Prozent der Direktzahlungen an meist nichtlandwirtschaftliche Bodeneigentümer überwälzt. Das sind mindestens 2,4 Mrd. € der jährlichen Zahlungen in
Deutschland.“
Immer diese kommunistischen Phrasen…
Das geht viel zu langsam mit der Refeudalisierung! Das merkt ja kaum jemand. Da schreiben sich die Soziologen die Finger wund (Habermas seit 73) und alles was bleibt ist bedrucktes Papier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sowi/professuren/neckel/publikationen/pdf-container/neckel-2016-refeudalisierung-campus-bude-staab.pdf
Lasst sie mal machen, die Rentiers der „Finanzelite“. Sicher ist so ein Neofeudalismus innovativer als alle bisher ausprobierten Gesellschaftsmodelle. Vor allem, wenn er einen Großteil der Ressourcen für die Ablenkung der Chancenlosen aufwenden muss.
Die Agrarförderung ist im Westen durch die Überwälzung an die ehemaligen Landwirte und jetzigen Verpächter eine Förderung des ländlichen Raums. Sie ist auch besonders wirksam, da dieser Personenkreis sein Geld überwiegend nicht in der weiten Welt sondern vor Ort ausgibt.
Allerdings ist die Überwälzung durch die Transparenz und bundesweite Egalisierung der Zahlungen seit etwa 2008 mittlerweile zu hoch aus der Sicht der aktiven Bewirtschafter, die durchschnittlich im Westen rund 60 % Pachtanteil, in sehr vielen Fällen aber auch deutlich mehr haben.
Ich möchte das Problem auf Westdeutschland lenken, wo nicht Großinvestoren das Problem darstellen sondern Bezirksregierungen.
Diese bieten Flächenabgebern ein Steuersparmodell an und mit Flurbereinigungen wird auch am Notar gespart und Grunderwerbssteuer wird auch vermieden. Der Trick ist, dass ein Verkäufer das Land nicht verkauft sondern mit einer Naturschutzfläche tauscht. So entsteht kein Veräußerungsgewinn sondern es wird eine Entschädigung gezahlt, die man milde auf 20 Jahre abstottern kann. In einigen westlichen Landkreisen hat der Staat schon mehr als 10% der Fläche in Besitz.
HÄNDE WEG VON FREMDEM EIGENTUM!!!
Man sollte nicht davon ausgehen, dass hierzulande einheitlich gewachsene Strukturen anzutreffen sind. Im süddeutschen Raum gibt es weiträumige Regionen, wo schon seit Generationen die Realteilung gang und gäbe ist.
Eine Frechtheit, sich anmaßen zu wollen, dahingehend staatliche Lenkungsinstrumente zu etablieren, wie ein Erblasser über sein Eigentum/seine Erbmasse verfügt.
Das Negativ-Paradebeispiel hier schlechthin ist unser reiches Musterländle BaWü: Einige handverlesen wenige „Würstchen“ streben begierigst danach, den Flächenmarkt jenseits nur 1 Hektars ab dem ersten Quadratzentimeter darüber hinaus derart rigoros kontrollieren zu dürfen, dass dies in einer freiheitlichen Demokratie heute kaum mehr für möglich erachtet werden kann. Neuzeitliche Landvogte herrschen mit ihrem Beamtenapparat missbräuchlich wie im absolutistischen Zeitalter; eine entwürdigende Frauen- u. Altersdiskriminierung sind hierbei nahezu schrankenlos an der Tagesordnung, schreiende Ungerechtigkeiten per Gesetz legitimiert, die eine sehr eigentümliche Auslegung seitens dieser Administration gestatten. Dieses Treiben entspricht heute schon einer äußerst brutalen Realität – wahrlich NICHT(!) zum Schutze der dortigen Bauern und Eigentümer!!!
Jedem Bundesbürger sollte die freie Entscheidung im seinem Lebensverlauf zustehen, ob er sein eigenes frei verfügbares Erspartes in Grund und Boden investiert oder sich anstelle dessen Jahr um Jahr den einen, nicht seltene mehrere Luxusurlaube rund um unseren Blauen Planeten gönnt. Gerade letztere Fraktion der stets abenteuerlustigen Lebenshungrigen missgönnt den anderen im Lebensabend das vom „Sparpfennig“ im zeitlichen Verlauf erworbene Eigentum. – Und nun soll es unter dem Deckmantel einer „funktionierenden Demokratie “ erlaubt sein, gesetzlich legitim eine solche lebenslange Enthaltsamkeit im Freizeitverhalten gegenüber einem bedenken-/gedankenlosen Konsumverhalten im Erbfalle auch noch abstrafen zu dürfen.
Wir feiern heute das Erntedankfest. Vielleicht sollten wir hierin nicht nur ein alljährlich liebgewonnenes traditionelles Brauchtum sehen, sondern gerade in Zeiten wie diesen in erster Linie auch wieder zu einem respektvollen Umgang im gegenseitigen Für- und Miteinander zurückfinden… Der Dank, sich von unserem Herrgott nicht verlassen fühlen zu müssen, sollte sehr viele Facetten aufgreifen. Übersatt ist innerhalb unserer Gunstregionen oftmals nicht nur das wohlgenährte Bäuchlein…
Spricht mir aus der Seele !
Abgesehen davon, dass es seltsam ist, wenn ein Papier des BMEL in seinem Titel an Phrasen der KPD anknüpfen mit denen in den Nachkriegsjahren ostdeutsche Landwirtefamilien mit mehr als 100 ha nicht nur enteignet, sondern auch vertrieben wurden, und eine stärkere Bodenmarkregulierung damit begründet, dass ja die Direktzahlungen der GAP unwirksam sind (wobei dabei auch noch gravierende Rechenfehler begangen werden) stellen sich mehrere Fragen:
– Was ist denn eigentlich im Interesse der Landwirtschaft?
– Leidet die Landwirtschaft wirklich unter hohen Kaufpreisen? Es wird doch ohnehin kaum Land verkauft. Und in Krisenzeiten, wie nach Dürren oder wie aktuell der Tierhaltung stabilisieren die hohen Bodenpreise viele Betriebe.
– Warum sind eigentlich in Bayern die Kaufpreise so hoch? Liegt es wirklich daran, dass Investoren die Flächen kaufen? Oder liegt es vielleicht daran, dass selbst bei den hohen Preisen einfach niemand verkaufen will? Tatsächlich wird weniger landwirtschaftliche Fläche gehandelt, als der Landwirtschaft an Fläche entzogen wird. D.h. ein Großteil der Käufer dürften Landwirte sein, die Einkünfte aus Baulandverkäufen reinvestieren um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden. Nachdem Baden-Württemberg mit einem Agrarstrukturgesetz die sogenannte Spekulationsschwelle herunter gesetzt hat, wird noch weniger Fläche verkauft.
– Welche gesellschaftlichen Funktionen haben Share Deals? Was wäre denn passieren, wenn ein Unternehmen wie die ADIB mit ca. 6000 ha und vermutlich über 250 Arbeitsplätzen nicht an einen Investor (in diesem Fall eine Stiftung im Besitz von Aldi-Erben) hätte verkauft werden können? Wäre Zerschlagung des Unternehmens und eine Aufteilung des Fläche an benachbarte Ackerbaubetriebe, die für die Bewirtschaftung der 6000 ha vermutlich nicht mehr als 30 Arbeitskräfte benötigen würden, gesellschaftlich vorteilhaft?
– Welche gesellschaftlichen Funktionen hat überhaupt der Bodenmarkt? Und warum steht darin nichts in den Papieren?
– Was ist denn eigentlich eine breite Eigentumsstreuung? Wenn nur Landwirte Flächen besitzen? Unsere exemplarischen Auswertungen für den Landkreis Märkisch-Oderland haben gezeigt, dass es etwa 15000 Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen gibt. Größere Eigentümer mit mehr als 500 ha sind eigentlich fast nur landwirtschaftliche Unternehmen. Daneben, wenngleich in geringem Maße staatliche Institutionen, partiell auch noch Stiftungen, Umweltverbände und so gut wie keine Privatpersonen ohne erkennbaren Bezug zur Landwirtschaft.
Anhand des Versuchs des Landtages Sachsen-Anhalt im November 2020 ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg zu bringen, habe ich im nachfolgenden Papier versucht, die Irrungen und Wirrungen solcher Initiativen ausführlicher zu beleuchten:
https://ageconsearch.umn.edu/record/308576
Ich wünsche einen schönen Sonntag!
Was würde wohl geschehen, wenn strikt festgelegt würde, dass Agrarflächen dauerhaft Agrarflächen bleiben müssten und somit keine Bebauung möglich würde?
Das wird nicht passieren, weil die Gesellschaft damit zum Stillstand käme. Am Ende geht es doch immer darum, dass die Allgemeinheit den Zugriff behalten muss, um sich weiterausbreiten zu können.
Vor dem Hintergrund muss man die Landkarte und die Flächen immer anschauen und man wird sehen, wo Prosperität weitergeht, wo Straßen gebaut werden, Energieerzeugung und Wohnbauflächen….die Landwirtschaft und deren Ansprüche werden vorgeschoben, sind aber nicht ernsthaft gemeint.
„Was würde wohl geschehen, wenn strikt festgelegt würde, dass Agrarflächen dauerhaft Agrarflächen bleiben müssten“
Wo ich wohne ist das so!
Es wird Zeit dass der Lasmndwirtschaft6 und Ökologie mal „Prosperität“ angedeihen lässt!
Denn das haben wir jetzt nötig.
Genauso ist es! Da ich als Thüringer ADIB gut kannte,sehe ich den Verkauf an einen Investor als richtige Entscheidung und kann A.Balmann nur beipflichten.Wichtig für mich ist,das LW weiter betrieben wird und kann,Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Fa.in der Region bleibt.Ein “Wuensch Dir was” wie AbL und BMEL publizieren, ist gerade in heutiger Zeit
nicht zukunftsfähig. Das trifft auch auf Biobetriebe zu( wenn’s denn sein muss…) wie Dennree, die einen 4000ha Betrieb mit Pflanzenbau und Tierproduktion gekauft haben und diesen bewirtschaften lassen.
Auch ich kann Ihren Ausführungen nur zustimmen.
Die einzige Ungerechtigkeit ist, dass Share-Deals nicht der Grunderwerbssteuer unterliegen.
Wennschon, dann gleiches Recht für alle!
„Abgesehen davon, dass es seltsam ist, wenn ein Papier des BMEL in seinem Titel an Phrasen der KPD anknüpfen mit denen in den Nachkriegsjahren ostdeutsche Landwirtefamilien…“
Seltsam ist beneidenswert diplomatisch ausgedrückt.
Aber im Grunde wird bereits durch den Titel angezeigt, worum es geht. Es geht eben nicht darum , was wirklich den Landwirten hilft oder auch der Gesellschaft . Sondern es geht eher um Anmaßung und Ideologie.
Es müsste doch sorgsam begründet und auch empirisch unterlegt werden, welche negativen Effekte , etwa Wohlfahrtsverluste, sich aus der gegenwärtigen Struktur ergeben.
Wo etwa ist denn der „Preismissbrauch“?
Bei der BVVG konnte man da vielleicht fündig werden. Da gab es auch durchaus ein Problem mit der Marktmacht. Und das Tempo der Privatisierung war natürlich durch den gesetzlichen Auftrag ,erst bis 20130 fertig zu werden, vorgegeben. Jede Schnecke ist flotter.
Der Staat sollte also sein eigenes Handeln vielleicht mal selbstkritisch überprüfen . Und nicht andere drangsalieren. Schon gar nicht im Namen der Gerechtigkeit, was immer das am Bodenmarkt sein soll.
Es ist schon ein wenig widersinnig, wenn das BMEL als Bundeseinrichtung, sich über
Preissteigerungen echauffiert, die unter anderem auch durch die extremen Preise der ebenfalls bundeseigenen BVVG befeuert werden. Das ganze Ansinnen von BMEL und AbL zielt ja vorrangig auf die neuen Länder ab. Fakt ist aber, dass die Tatsachen, die in den letzten 30 Jahren beim Bodeneigentum und bei den Betriebsgrößen entstanden sind, allein schon durch Losgrößen und daraus resultierenden hohen Gesamtforderungen, in der Regel nur von großen Investoren gestemmt werden können. Wenn´s gut geht, ist ein leistungsstarker Nachbarbetrieb, wenn nicht eben Lindhorst und Co..
Grundsätzlich ist das behauptete Abfließen der Wertschöpfung aber nur die eine Seite der Medaille. Die Selbstausbeutung als bäuerliche Überlebensstrategie gibt es in solchen Betrieben nicht, Die Mitarbeiter sind in der Regel nach Tarif mit voller Sozialversicherung angestellt. Dieses Geld verbleibt an Kaufkraft im ländlichen Raum. Beim Vergleich Ost- und West-Betriebe wird oft ausgeblendet, dass Großbetriebe alle Personalkosten ausweisen, im Bäuerlichen Betrieb aber des Familieneinkommen im Gewinn versteckt ist.
In manchen Vergleichen wird der „Lohnanspruch“ der Familienarbeitskräfte abgezogen, in der Regel aber viel zu niedrig angesetzt.
Die abgelaufenen Entwicklungen wieder hin zum „Großgrundeigentum“ im Osten sind gesetzmäßiger Natur und wären, außerhalb der allgemeinen Grundsätze des BGB, nur durch eine Bodenreform zurückzuholen. Die würde zu mindestens die Anliegen der AbL ermöglichen, wird aber, nach der Reform von 1946 und den damit einhergehenden Enteignungen, wohl so schnell nicht wieder stattfinden.
Ohne auf die Vorschläge des BMEL und der AbL jetzt im Detail schon einzugehen, lässt sich der folgende Satz eindeutig bestätigen: Politiker versuchen Probleme zu lösen, die sie selbst geschaffen haben. Der landw. Bodenmarkt ist ein Paradebeispiel, wie durch Regelungen im Steuerrecht, im Förderrecht, im Baurecht, mit den Entscheidungen der EZB u.a. Vorschriften rund um die Wiedervereinigung Pachtpreise und Bodenpreise verzerrt wurden und den Gesetzgeber fast zwangsläufig zu erneuten gesetzgeberischen Eingriffen „nötigen“. Damit wird aber alles nur noch schlimmer. Die Bürokratiekosten steigen weiter an und die Lenkungswirkungen werden noch unübersichtlicher. Das politische Streben nach Gerechtigkeit durch immer detailliertere, verfeinerte Vorschriften verursacht dann nur noch neue Ungerechtigkeiten.
Dies trifft insbesondere für den Vorschlag des Abl zu.
Das Einziehen von Grenzen (500 ha Eigentum, 5000 ha Bewirtschafter), die Einführung eines elektronischen Bodenkataster analog HIT Datenbank, Einspruchsrecht Dritter (Pächter, Bioverbände, Umweltverbände; Verbandsklagerecht nach Vorbild Baurecht);
Ausnahmerecht für „Gemeinwohlorientierte Investoren“ (Bio, Nabu und Co.)
Der BMEL Vorschlag spricht die Probleme ebenfalls an. Liefert aber außer einer Verschärfung des Ordnugsrechts (z.B. Anzeigepflicht von Landpachtverträgen) keine Lösungen, es sieht die Länder in der Pflicht.
Ein Hauptproblem der explodierenden Bodenpreise sind die Wertbeständigkeit von Grund- und Boden, die Vergleichsweise gute Verzinsung (kein Risikokapital) angefeuert durch die Förderpolitik (Direktempfänger oder über Pachten).
Angesichts der bevorstehenden inflationären Entwicklung des Kapitalmarkts, werden hier auch weiterhin, Wege gefunden Kapital in sichere Häfen zu lotsen.
Die Kapitalverzinsung liegt bei Kauf heute bei ca. 1 bis 1, 5 % teilweise niedriger, wenn klassische Bodenproduktion betrieben wird. Wenn demnächst die Flächen mit Photovoltaik zugestellt werden, wird das aber deutlich mehr sein.
Die Kapitalverzinsung spielt bei dieser Anlagenform häufig eine Untergeordnete Rolle, häufig stehen individuelle Gründe im Fokus.
Steuerecht (Steuervermeidung) Jagdrecht (Eigenjagd) Kapitalsicherung.
„Ausnahmerecht für “Gemeinwohlorientierte Investoren” (Bio, Nabu und Co.)“
Jaaaa, das ist doch eine geile Idee. Die kaufen die Flächen und verticken sie dann als Kompensationsflächen an greenwashing- Unternehmen.
Das ist dann eine win-win-win Situation. NGO ist der Gute, Industrie tut Gutes und die Umweltfrevler (Bauern) haben endlich keinen Zugriff mehr auf die Natur….
Warum ist dieser Neid von der Oma früher in unserer Gesellschaft immer noch nicht sozial aufgearbeitet worden.
Warum haben diese Enkel noch Verlangen Land zu besitzen?
Bearbeiten können und wollen die das doch nicht,oder?
Die sind doch sozial so was von abgesichert. Und ihre Arbeitsmaterialen bekommen sie von ihrem Arbeitgeber gestellt.