Bauer Willi
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Was ist ein Notfall?

Unter bestimmten Bedingungen kann das BVL für ein Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung aussprechen.  Welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen und welche Notfallzulassungen in den vergangenen Jahren erteilt wurden, kann man im folgenden Link nachlesen.

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html

Selbstverständlich gehören dazu auch Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Anbau eingesetzt werden. (Spinosad, Neem Azal und andere), denn hier sind die Möglichkeiten, vor allem Schadinsekten zu bekämpfen, sehr begrenzt.

Schaut selber mal nach, für was es in 2020 Notfallzulassungen gegeben hat. Wichtig wäre es, wenn die insektizide Beize für Zuckerrüben eine solche Notfallzulassung erhalten würde. In Frankreich wurde sie gerade erteilt.

Übrigens: eine Zustimmung weiterer Behörden ist nicht erforderlich. Das BVL kann also alleine entscheiden. Im Bericht für das Jahr 2017 “Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 Pflanzenschutzgesetz” der auf der Webseite

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/bericht_notfallzulassungen_2017.html?nn=11031260

als PDF-Dokument veröffentlicht ist, wird auch das Verfahren für Notfallzulassungen unter 2.1 Antragstellung, Bewertung und Veröffentlichung auf Seite 4 erläutert: “Im Gegensatz zum regulären Zulassungsverfahren nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist eine Beteiligung der Bewertungsbehörden für Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht vorgesehen. Die fachliche Bewertung der Anträge stützt sich aber häufig auf Bewertungen der Bewertungsbehörden, die diese in anderen Verfahren erstellt haben.”

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10 Kommentare

    • Schorsch Summerer sagt

      Nachtrag:
      Der Richenhagen hat neulich bei Maibrit Ilner über den Trump gelästert: “Der Mann hat einen an der Waffel”. Aber eigentlich müssten wir das auch über die deutsche Agrarpolitik sagen. Da sind doch schon sehr viele ahnungslose Selbstdarsteller unterwegs die nicht von 12 Uhr bis Mittags denken können. Nicht weniger beschämend als Donald der Fastgrosse.

  1. Friedrich sagt

    Der BVL-Präsident kommt von der CDU, hat Landwirtschaft studiert . Das BVL gehört zum Landwirtschaftsministerium . Frau Klöckner hat ihn eingestellt. Bei uns Rübenbauern geht es um die Notfallzulassung von den Neonicotinoiden zur Bekämpfung der Grünen Blattlaus , die Träger des Vergilbungsvirus ist. Die meisten Rübenanbauenden Länder der EU haben bereits eine Notfallzulassung erteilt , weil die Pflanzenschäden und damit die Ertragseinbußen ein sehr hohes Schadensausmaß erreicht haben. In Frankreich haben sich die Ertragsschäden inzwischen auf 50% ausgeweitet. Deshalb hat Frankreich die Neonics jetzt ab 2021 auch zugelassen. Die sogenannte Vergilbungskrankheit verbreitet sich vom Westen her kommend immer weiter nach Osten. Inzwischen ist auch Westdeutschland stark betroffen. Frau Klöckner könnte ohne Probleme die Notfallzulassung erteilen. Aber als ideologische Kofferträgerin der Kanzlerin und ohne Rückrat mit dem Ziel bei der Bundestagswahl sich mit den Grünen zu verbinden , scheidet das natürlich aus. Es geht hier also nicht um eine Sachentscheidung . Damit läst man die Rübenbauern und letztlich auch auch die Beschäftigten der Zuckerindustrie im Regen stehen, denn eins sollte allen klar sein , daß bei keiner Änderung der Entscheidungslage , Zuckerfabriken geschlossen werden müßen , weil hier einfach der Rohstoff ausgeht. Aber solche ökonomischen Ansichten spielen bei dieser Regierung eh keine Rolle . Das hat sie mit den vielen wirtschaftsvernichtenden Entscheidungen in den letzten 15 Jahren schon bewiesen. Diese moralisch-ideologischen Politikentscheidungen können ein Land nur gegen die Wand fahren lassen. Die Notfallzulassungen in der Landwirtschaft sind da nur ein kleiner vernichtender Baustein.

    • Arnold Krämer sagt

      Die Bundesregierung hat ein politisches Glaubwürdigkeitsproblem bezüglich einer Notfallzulassung, weil sie sich wegen der “Insektenrettung” besonders stark bei der EU-Kommision gegen die Neonics ins Zeug gelegt hat.
      So kommt das immer, wenn bei sehr komplexen Problemen – nicht nur im Pflanzenschutz – die Ideologie in den Vordergrund rückt.

      • Dann soll endlich mal aufgeklärt werden werden, welche Insekten von den Neonics ums Samenkorn betroffen sind.
        Und welche bei einem Alternativinsektizid betroffen währen.

        Wollen wir deswegen die Zucker-Produktionen Ausland verlegen?
        spielt da CocaCola und andere Lebensmittel, die Zucker als Füllstoffe nehmen mit?

        Selbst beim einfachen Rührkuchen hilft er als Füllstoff.

        Was machen Zuckerfabriken, Bäcker, Konditoren auch Eisdielen und ihre Mitarbeiter??

        Und Mohrenkopf- und Schokoartikelhersteller?

  2. Jürgen Hass sagt

    Das Bvl kann aber nur Notfallzulasssungen erteilen wenn die benötigten Mittel noch gelistet sind. Wird die Zulassung von der Herstellerfirma in Europa nicht mehr beantragt, wie z.B. aktuell bei Insegar gegen den Pflaumenwickler, ist das Mittel weg.

  3. bauerhans sagt

    Zitat Friedel Cramer,Präsident des BVL

    “Mir ist ganz wichtig, dass das BVL als Behörde für Lebensmittelsicherheit wahrgenommen wird, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis und im Rahmen des geltenden Rechts handelt. Nur wenn wir transparente und belastbare Entscheidungen treffen, können wir erwarten, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in unsere Arbeit hat.”

  4. Thomas Apfel sagt

    Das Instrument der Notfallzulassungen wurde für “Lücken”, die durch die Einführung der Indikationszulassung für Pflanzenschutzmittel 1998 (Übergangsfristen endeten 2001) entstehen, geschaffen. Waren Mittel vorher mit festgelegten Konzentrationen mit der Anwendungsbestimmung z.B. “gegen beißende und saugende Insekten im Obst, bei Ackerkulturen oder im Gemüse” zugelassen, mussten die Anwendungen mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz für jede Kultur einzeln zur Zulassung beantragt werden.
    Die “Benehmensbehörden” sind BBA und BfR, Besonderheit in Deutschland (und in Ungarn) ist ein Vetorecht der “Einvernehmensbehörde “UBA.
    Im Zuge der Indikationszulassung haben viele Pflanzenschutzhersteller keine Anträge zur Zulassung in kleinen Kulturen mehr gestellt. Aus diesem Grunde entstanden die “Arbeitskreise Lückenindikation” um in kleinen Kulturen noch einen ordnungsgemäßen Pflanzenschutz zu ermöglichen. Antragsteller ist für Obst z.B. die Berufsständische Vertretung Bundesfachgruppe Obst im ZVG. Gab es bislang finanzielle Unterstützung durch den Staat, werden diese jetzt zurückgefahren. Die Antragsteller müssen die Notfallgenehmigungen nämlich bezahlen, und da geht es durchaus um relevante Beträge, die dann auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt werden. Ärgerlicher Nebeneffekt: die Nichtmitglieder im Verband können die Genehmigungen nutzen, sind aber an der Finanzierung nicht beteiligt.
    Insgesamt hat sich das Prinzip der Indikationszulassung in Kombination mit der “Einvernehmensbehörde” UBA bei den regulären Zulassungen zu einem Riesenproblem entwickelt, da diese Möglichkeit als scharfe Waffe der Pflanzenschutzgegner eingesetzt wird. Zulassungsverfahren werden über bis zu 10 Jahre hinausgezögert. Die Bundesregierung ist für diese Verschleppungstaktik von der EU schon mehrfach angemahnt worden. Das wird medial aber eher nicht transportiert.
    Die meisten Notfallzulassungen werden im Obst- und Gemüsebereich gestellt, weil sonst für viele kleine Kulturen mit geringerem Anbauumfang aus der Produktion fallen würden.
    Die Zahl der beantragten Notfallzulassungen ist in Deutschland besonders hoch. Auch das wird von der EU immer wieder gerügt. Das spitzt sich in den Sonderkulturen ähnlich zu wie in der Schweinehaltung, gute Betriebe verschwinden, weil sie keine Nachfolger finden, die mit diesen Unsicherheiten arbeiten wollen.

    • Bauer Willi sagt

      Vielen Dank für die konkreten Erläuterungen. Ich habe beim BVL nachgefragt, ob es für Notfallzulassungen auch das Einvernehmen des UBA benötigt. Klare schriftliche Antwort: nein!
      Das ist also anders als bei Indikationszulassungen.

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