Bauer Willi
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GAP 2020 konkret – Eine Grundlage zur Diskussion

Viele Behörden und Organisationen, auch außerhalb der Landwirtschaft, machen sich derzeit Gedanken und formulieren Vorschläge, wie es mit der europäischen Landwirtschaft nach 2020 weitergehen soll. Außer beim Praktiker-Netzwerk des BMEL hat mich bisher noch niemand nach meiner Meinung gefragt. Deshalb melde ich mich jetzt mit konkreten Vorschlägen zu Wort. Bin auf eure Meinung gespannt. Wenn sie euch gefallen, könnt ihr die ja eurem lokalen Politiker weitergeben. Egal, in welchem Land der EU ihr lebt.

Was wir verstanden haben

Wir wollen unserer Aufgabe, gesunde Nahrungsmittel zu erzeugen und gleichzeitig Leistungen für die Allgemeinheit (Landschaft, Umwelt, Klima etc.) zu erbringen, auch weiterhin nachkommen. Wir haben erkannt, dass der Gesellschaft (zumindest in Deutschland)  offensichtlich eine Verbesserung ökologischer Leistungen und mehr Tierwohl wichtiger sind als Nahrungsmittelsicherheit und Importunabhängigkeit.

Wir stellen zugleich fest, dass zusätzliche Leistungen bisher nicht angemessen honoriert werden. Soziale und ökologische Standards werden in der EU als selbstverständlich hingenommen, finden jedoch bei Importen keine Anwendung. Wir stehen in einem unfairen Wettbewerb.

Die Gesellschaft, vertreten durch diverse Parteien, aber auch eine Vielzahl von Nicht-Regierungsorganisationen, fordern öffentliches Geld nur noch bei öffentlichen Leistungen. Das Gießkannen-Prinzip der flächengebundenen Prämien (1. Säule) wollen sie abschaffen. Das Agrarbudget soll erhalten, aber anders und zielorientierter verteilt werden.

Was wir Bauern wollen

  • Deutlich weniger Bürokratie, weniger und sinnvollere Kontrollen, EU-weite Regelungen und ein EU-weit gleiches System in der Umsetzung
  • Anpassung des Systems an unterschiedliche Regionen in der EU (Subsidiarität und Mitverantwortung)
  • Verbesserung der Einkommenssituation und Krisensicherung
  • Stärkung der Familienbetriebe, Wertschöpfung beim Erzeuger und nicht beim Handel
  • Stärkung der Vermarktung (Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften etc.) und Mitspracherecht (Veto) beim Endverbraucherpreis, Anpassung des Kartellrechts
  • Abschaffung des Greening und Ersatz durch freiwilligen und angepassten Vertrags-Naturschutz (Region, Witterung etc.), der spürbare Einkommenswirkung hat (Anreize statt Bestrafung)
  • Abschaffung des Systems der Zahlungsansprüche
  • Abschaffung von gekoppelten Direktzahlungen EU-weit
  • Beibehaltung bzw. Erhöhung des gegenwärtigen EU-Agrar-Budgets

Alle Landwirte, die die öffentlich geäußerten Wünsche der Gesellschaft umsetzen, müssen mindestens gleich gut oder besser gestellt sein als bisher. Das muss nicht zwingend bedeuten, dass es für den Bürger teurer wird. Steigen jedoch die Wünsche und Ansprüche der Bürger, so müssen diese auch entsprechend höher vergütet werden. Das Prinzip von Nachfrage und Angebot muss auch bei Umweltleistungen gelten.  Sämtliche Maßnahmen sind also “Produkte”, die einer wirtschaftlichen Betrachtung standhalten müssen und nicht nur einen Ausgleich darstellen.

Was bedeutet das konkret?

Das bisherige Säulenmodell hat ausgedient. Zukünftig können und sollen die Zahlungen betriebsspezifisch erfolgen, wobei es keine Rolle spielt, ob der Betrieb klein oder groß ist, biologisch oder traditionell geführt wird, ob er/sie Viehhalter, Ackerbauer, Wein- oder Obstbauer ist. Grundidee ist die Freiwilligkeit: wer mehr Maßnahmen für mehr Umwelt-, Natur-, oder Tierschutz ergreift, soll belohnt werden. Wer dies nicht möchte, erhält keine Förderung.

Welche Höhe von Zahlungen jeder Betrieb für sich beansprucht, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang er die Leistungen erbringt. Eine Veröffentlichung der Zahlungen darf nicht mehr erfolgen, weil sie bisher oft dazu geführt hat, dass die bisherigen flächengebundenen Prämien ganz oder teilweise an Verpächter oder andere Marktbeteiligte (z.B. Weiterverarbeiter, LEH, vorgelagerter Bereich etc.) durchgereicht wurden.

Welche Maßnahmen werden wie entlohnt?

Logischerweise wird es hierfür viele Vorschläge geben, weil jeder sofort darauf schaut, für seine Interessen das Optimum herauszuholen. Von daher wird hier noch viel diskutiert werden. Hier  Vorschläge, wie es gehen könnte:

  • Das EU-Budget wird auf die einzelnen Staaten in der Höhe so verteilt, wie es im Schnitt der Jahre 2012 bis 2017 verteilt wurde. Dies lässt sich statistisch leicht ermitteln, bietet eine gute Grundlage und sollte mehrheitsfähig sein.
  • Die Verwaltung erfolgt einheitlich nur noch durch eine Bundesbehörde. Für Deutschland wird folglich für alle Bundesländer ein einheitlicher Schlüssel verwendet.
  • Extensivierung und kleinräumige Strukturen werden besonders und mit Augenmerk auf regionale Besonderheiten gefördert, weil so Biodiversität, Schutz von Boden, Wasser und anderen Faktoren besonders gewährleistet wird.
  • Maßnahmen, die standorttreu und über einen längeren Zeitraum erfolgen, werden besonders entlohnt (Ziel: Etablierung von Pflanzen und Tieren)
  • Für Maßnahmen, die im Verbund von mehreren Landwirten in einer Region durchgeführt werden, (Ziel: vernetzte Strukturen) erhalten alle Teilnehmer einen Zuschlag.
  • In der Tierhaltung werden Stallneu oder –umbauten mit verlorenen Zuschüssen gefördert. Finanziell unterstützt werden aber auch kleinteiligere Verbesserungen
  • Für Junglandwirte/Neueinsteiger werden alle Ausgleichszahlungen in den ersten 5 Jahren um 20% angehoben
  • Einbindung der Land- und Forstwirte in den CO2-Zertifikate-Handel, da sie ja mit ihren Kulturen CO2 binden und Sauerstoff freisetzen.

Denkbar ist auch eine Grundprämie für Verwaltung (Dokumentation etc.), die degressiv nach aufsteigender Betriebsgröße gestaffelt ist (z.B. 150 €/ha bis 50 ha, 80 €/ha ab 500 ha, weil der Aufwand ja abnimmt). Damit würden bäuerliche Kleinbetriebe besser gefördert.

Ackerbau

Die gezielte Ansaat von Grünbrache/Insektenförderung (eine sinnvolle Aussaatmischung pro Region, Nachweis über Lieferschein, Preis der Mischung wird fixiert) wird pro Hektar mit 1.200 € gefördert. Der Umfang sollte mindestens 5% der Ackerfläche, darf höchstens jedoch 20% der Ackerfläche betragen. Für jedes Jahr, in dem die Grünbrache stehen bleibt, wird ein zusätzlicher Betrag von 200 €/ha gezahlt, so dass im fünften Jahr mit 2.000 €/ha die Höchstsumme erreicht wird. Die Grünbrache behält weiterhin den Status des Ackerbaus. Vorteil: ökologisch wertvoll und leicht zu kontrolliert.

Blühstreifen, egal ob an Gewässern, Waldrändern, Hecken oder innerhalb der Parzelle, werden wie Grünbrache behandelt. Sie sind an die jeweilige Spritzenbreite des Betriebes angepasst, werden folglich mindestens 12 m breit sein. Liegen die Blühstreifen innerhalb der Parzelle, müssen sie über die gesamte Schlaglänge gehen. Vorteil: einfache Arbeitserledigung für den Landwirt, Nutzung von elektronischer Breitenabschaltung (GPS) und einfache Kontrolle, weil die Schlaglänge (minus Vorgewende) bekannt ist. Jährliche Zuschläge ebenfalls wie bei Grünbrache.

Eine dauerhafte Aufforstung mit regional angepassten Arten wird je nach Region mit 1.200 bis 1.600 €/ha/Jahr entschädigt. (Höchstsumme in Hochertrags-Regionen) Für die dauerhafte Anlage und Pflege von Hecken werden 2.000 €/ha/Jahr bezahlt.

Eine Extensivierung bedeutet im ersten Schritt ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und ist  bei Halmfrüchten (Getreide, Mais) praktikabel, weil hier die Unkrautbekämpfung relativ einfach mechanisiert werden kann (Maschineneinsatz über Kooperationen, Maschinenring, Lohnunternehmer). Der Verzicht von PSM umfasst den Zeitraum von der Aussaat bis zur Ernte. Belegt wird dieser Verzicht z.B. durch doppelten Saatabstand und Kontrolle der Schlagkartei. Die Vor-Ort-Kontrollen können bei dieser Maßnahme intensiviert werden, damit keiner schummelt. Der erste Schritt, Verzicht auf PSM wird mit dem ortsüblichen Ertragsausfall (regional unterschiedlich, aber durch Versuche ermittelt) multipliziert mit dem Jahresdurchschnittserlös entschädigt. Für Erschwernisse in der Folgebewirtschaftung erfolgt ein Zuschlag in Höhe von … €/ha.

Im zweiten Schritt kann auch der Verzicht auf jegliche Düngung ab der Aussaat entschädigt werden. Eine Düngung vor der Aussaat ist erlaubt, jedoch auf xxx kg /N/ha beschränkt. (Bodenart, Ertragsniveau und regionale Besonderheiten berücksichtigen) Die Höhe der Entschädigung richtet sich ebenfalls an den regionalen Werten aus. (Beispiel für Entschädigung Weizen: Hochertragsregion 100 dt/ha minus 40% = 40 dt x 16 € = 640 €/ha, mittlerer Ertrag 80 dt/ha minus 40% = 512 €/ha)

Ob die Düngung mineralisch oder organisch erfolgt, ist unerheblich. Bezieht und bringt der Landwirt jedoch organischen Dünger (Gülle, Mist, Gärsubstrat etc.) aus, wird dieser bezuschusst (z.B. Vorlage der Lieferscheine)

Bedeutsam ist auch eine Vernetzung aller oben genannten Maßnahmen in der Landschaft, damit keine isolierten „Umweltinseln“ entstehen. Wenn Felder mit Grünbrachen, Blühstreifen, Aufforstung und Extensivierung aneinander anschließen, ist dies für die Artenvielfalt günstiger. Wie dies hergestellt und einfach verwaltet werden kann, muss noch diskutiert werden. Wünschenswert wäre es jedenfalls.

Öko-Betriebe, die auf traditionelle Pflanzenschutzmittel verzichten und nicht mehr als 120 kg/N/ha düngen, werden wie oben entschädigt. Für Übergangsbetriebe gelten gesonderte Maßnahmen.

Grünland

Extensive Mahd (nur ein Schnitt, ausgerichtet an Zeigerpflanzen), extensive Beweidung, Verhinderung von unerwünschten oder invasiven Arten (Jakobskreuzkraut, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut etc.) Förderung der (Wander)Schäferei sollen hier nur beispielhaft genannt werden.

Sonderkulturen

Für Rebland, Obstkulturen, Oliven und andere langjährige Kulturen sind gesonderte Regelungen zur Extensivierung zu entwickeln. Gleiches gilt für den Gemüsebau.

Tierhaltung

Grundprinzip ist die Förderung von mehr Tierwohl. Dies ist grundsätzlich unabhängig von der Bestandsgröße. Wichtig im Sinne der Umwelt ist aber eine Koppelung der tierischen Ausscheidungen an die Fläche. Jeder Betrieb hat nachvollziehbar nachzuweisen, dass die Fläche zur Verbringung den Faktor 2 GVE pro Hektar nicht überschreitet. Diese Flächen müssen nicht im eigenen Betrieb liegen. Dieser Nachweis ist für mindestens 5 Folgejahre zu erbringen.

Grundlage der Ausgleichszahlung ist das staatliche Tierwohl-Label, das wie folgt ausgestaltet ist:

Stufe 3: Basis ohne Maßnahmen, Stufe 2: Eingang, Stufe 1: Premium, Stufe 0: Biostandard nach Bioland-Richtlinien. Wer sich am staatlichen Tierwohllabel nicht beteiligt, erhält keine Förderung.

Das staatliche Label ist für den gesamten Lebensmitteleinzelhandel verbindlich. Weitere Sonderregelungen des Lebensmitteleinzelhandels sind nicht zulässig! Für alle Stufen ist von der aufnehmenden Hand ein gesetzlich festgelegter Zuschlag (% auf den Basispreis) zu zahlen. Die Ermittlung des Basispreises erfolgt durch (anonymisierte) Meldung des Einkaufspreises der aufnehmenden Hand an eine Bundesbehörde.

Auf die Betreuung der Tiere muss besonderen Wert gelegt werden. Ist nachzuweisen, dass pro 100 GVE ein Betreuer zur Verfügung steht, so wird pro Betreuer ein jährlicher Betrag von 12.000 € gezahlt. Ab einem Betreuungsschlüssel von 300 GVE/Betreuer hat der Betrieb jährlich 6.000 € an das Bundesamt zu zahlen. Ab 500 GVE/Betreuer ist dem Betrieb die Viehhaltung zu untersagen. Die angegebenen Zahlen sind beispielhaft aufgeführt und können entsprechend angepasst werden, falls eine elektronische Bestandsüberwachung installiert ist/wird.

Fazit: Das hier vorgestellte Papier zielt darauf ab, eine Diskussion über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 in Gang zu setzen. Nicht jedes Detail kann in der Tiefe erläutert werden. Alle Zahlen sind beispielhaft genannt und sollen nur die Größenordnungen abbilden. Für weitere Vorschläge und Anregungen ist der Autor dankbar. Kritik ist erwünscht, wenn gleichzeitig andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Was alles “schwierig” ist und was “Probleme bereitet” weiß ich auch selbst-:-) 🙂

Euer Bauer Willi

 

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59 Kommentare

  1. Günter Reichard sagt

    Alle Maßnahmen im beschriebenen Artikel würden eine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation herbeiführen, der Artikel zeugt vor allen Dingen von Sachverstand.
    Wenn ich aber die Diskussion verfolge, die im Moment über die GAP geführt wird, beschleicht mich halt einfach das Gefühl, dass es gar nicht so um den Sinn einer gemeinsamen Agrarpolitik geht, sondern rein ums Geld. Solange diese Denkweise nicht aufhört, wird es nie was werden.
    Meiner Meinung nach ist die bisher praktizierte GAP auch gescheitert und die Nachrichten über den Stand der Verhandlungen lassen auch nichts gutes erahnen.
    Die Ansichten im o.g. Artikel wären ein guter Ansatz, eine Bewegung ins Leben zu rufen, die sich zurückbesinnt auf die Grundwerte, die den Umgang mit der Natur und mit den Tieren einmal bestimmt haben.
    Diese Bewegung sollte die Lebensmittelerzeugung vom Acker bis zum Verbraucher im wesentlichen selbst in der Hand haben, verantwortlich der Öffentlichkeit gegenüber, die ein Recht auf eine intakte und nachhaltige Natur hat.
    Natürlich käme das einer Revolution gleich, aber der Markt in der Art wie er jetzt besteht, wird mittelfristig auch keine Chanche haben.
    Um Lebensmittel nachhaltig und sauber erzeugen zu können, wird es wieder
    kleinere Strukturen und nachvollziehbarere Wege geben müssen und vor allen
    Dingen gilt es auch den Auswüchsen der Agrarindustrie Einhalt zu gebieten.
    Die GAP ist dazu sicher nicht geeignet.

  2. Obstbäuerin sagt

    Voraussetzung für alle Änderungsvorschläge ist der erste Punkt. Solange keine gleichen Bedingungen in den einzelnen EU-Ländern vorherrschen, was Pflanzenschutz, Düngung, Löhne, Sozialbeiträge usw. betrifft, werden sich voreilige Schritte immer zum Nachteil einer Gruppe auswirken.
    Ein kleines Beispiel: mit der Grenzöffnung zu Polen, haben wir als Direktvermarkter, der auch wie viele andere Bauern Spargel angebaut hat, eine Konkurrenz bekommen, der wir nicht gewachsen waren. Der Spargelanbau hat sich auf 0 reduziert. Heute habe ich ein Werbeplakat an einem polnischen Spargelstand (von denen es im grenznahen Raum mehr als 50 gibt) gelesen 2 kg Spargel 5,00 €. Äpfel gab es 2016 auf dem polnischen Markt für 40 Cent das Kilo.

  3. Moin Willi,
    Du´hast Dir ein neues Konzept ausgedacht. Ob es gut oder schlecht ist, will ich noch nicht bewerten, das muss bei mir noch sacken…
    Klar ist, dass das aktuelle System einige Schwächen beinhaltet und eine Reform zum Guten hin zu begrüßen ist.
    Wo mit ich so meine Probleme habe, ist die Feststellung, dass Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit kein hohes Gut mehr seien in der Bevölkerung. Ich erinnere mich noch an die Agenda 2000 – Diskussion. Damals war die Ertüchtigung der Wettbewerbsfähigkeit ein großes Ziel! Natürlich sind wir eine satte Gesellschaft, aber ich hielte es für ein gefährliches Spiel, wenn wir unsere Leistungsfähigkeit riskieren.
    Und das zweite kritische Ding ist die Förderung der Tierhaltung. Die ist bisher ja weitgehend nicht Thema der GAP. Wenn das Gesamtbudget nicht erhöht wird, dann werden wir eine Umverteilung von Ackerbaustandorten (die häufig in sehr strukturschwachen Regionen anzufinden sind) in die Regionen mit stärkerer Tierhaltung bekommen.

  4. Bauer Klaus sagt

    Sonderregelungen des Lebensmitteleinzelhandels für die Tierhaltung auszuschließen dürfte schwierig mit unserem Wirtschaftssystem zu vereinbaren sein. Unsere Erzeugerzusammenschlüsse sollten sich schnellstens auf eine Branchenstrategie verständigen. Prädestiniert hierfür ist die VEZG. Das (theoretisch) auf Papieren vorhandene Personal über Prämien zu honorieren verführt zu Missbrauch, zumindest sind Fehlanreize vorprogrammiert.
    Mehr Charme als staatliche Einmischung in die Geschäftsbeziehungen hat meiner Meinung nach ein lukrativer finanzieller Anreiz um Komfortställe ökonomisch erfolgreich betreiben zu können. Vorrangig als Investitionsförderung. Evtl. als laufende Honorierung nach dem Prinzip der Agrar-Umwelt-Programme mit freiwilliger Teilnahme. Für die Tierhaltung wäre so was völlig ausreichend.

    • Bauer Willi sagt

      Komfortställe zu fördern wäre gut. Aber wenn wir den LEH nicht mit in die Verantwortung nehmen (und zwar von politischer Seite) wird der sich immer um entsprechende Preise drücken. Die Mehrkosten müssen direkt vom Verbraucher bezahlt werden, nicht über Fördermittel. Dann wird gleich wieder die Keule mit der “Subvention” rausgeholt.
      Bauer Willi

  5. Brötchen sagt

    Betriebe die eine bestimmte Menge Tiere halten, müssten bevorteilt werden in der Förderung gegenüber den reinen Ackerbaubetrieben. jetzt sind Betriebe bevorteilt, die reinen Ackerbau machen.

    • Bauer Martin sagt

      Warum sollten Viehhalter bevorzugt werden?
      Der Acker- und Futterbaubetrieb erbringt ebenfalls seinen Beitrag.
      Hier wird schon wieder differenziert.
      Ist der ha beim Viehhalter anders, größer als beim Ackerbauer??

      • Brötchen sagt

        @Bauer Martin

        damit würde eventuell gegengearbeitet werden, das es grosse Gebiete ohne Tierhaltung gibt. das würde Flächenpacht und kauf nur für lw.fremde Investoren uninteressant machen. eventuell die pachtpreise drücken. realistisch umzusetzen wird schwierig. wenn man die Förderung generell wegnimmt, könnte sich das eventuell auch in die Richtung entwickeln. in der ersten Phase würden einige Betriebe ackerbaulich nur noch Mais, Roggen und weizen anbauen. es gäbe da Überschüsse. bodenkosten würden extrem sinken. Tierhaltung würde zurückgehen bzw. verlagert. im 2. Schritt würde die Veredelung wieder ansteigen. das gäbe aber riesige Verwerfungen.

  6. bauerhans sagt

    mal ein prakt. beispiel:

    für die kiebitzfläche gibts ca.1250 pro ha,wofür ich mulchen oder leichte bodenbearbeitung machen muss,das brutergebnis ist bescheiden.
    sommergetreide im wechsel angebaut,ist für den kiebitz viel attraktiver und würde den kreis 600 bis 800 pro ha kosten,aber es gibt dafür wohl keine landesfinanzierung.

  7. Paulus sagt

    „Wir haben erkannt, dass der Gesellschaft (zumindest in Deutschland) offensichtlich eine Verbesserung ökologischer Leistungen und mehr Tierwohl wichtiger sind als Nahrungsmittelsicherheit und Importunabhängigkeit.“
    Woher bezieht der Autor Willi diese steile These? Was haben ökologische Leistungen und mehr Tierwohl mit Nahrungsmittelsicherheit und Importunabhängigkeit zu tun?
    Unabhängig davon, dass beides seinen Preis haben muss.

    „Eine Veröffentlichung der Zahlungen darf nicht mehr erfolgen, weil sie bisher oft dazu geführt hat, dass die bisherigen flächengebundenen Prämien ganz oder teilweise an Verpächter oder andere Marktbeteiligte (z.B. Weiterverarbeiter, LEH, vorgelagerter Bereich etc.) durchgereicht wurden.“
    Was das eine mit dem anderen zu tun hat verstehe ich auch hier nicht.

    „In der Tierhaltung werden Stallneu oder –umbauten mit verlorenen Zuschüssen gefördert.“
    Ein landwirtschaftlicher Unternehmer, der z.B. den 9. oder 10. Putenmaststall baut und seine Biogasanlage erweitert, wie ich es hier schon mal geschildert habe, benötigt nach meiner Auffassung keine verlorenen Zuschüsse. Ebenso wenig wie bestimmte Schweinemäster, ich meine hier die allseits Bekannten. Das ist nicht zu vermitteln.

    Zum Thema dauerhafte Aufforstung
    „Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen forstlicher Maßnahmen im Privatwald“ gem. RdErl. des Ministeriums … sind für NRW derart kompliziert, dass Aufwand und Zuwendung in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen, es sei denn, man ist adeliger Großgrundbesitzer und beschäftigt eigene Förster. Selbst die Beamten von Forst NRW geraten bei den Anträgen über ihr Limit. Hinzu kommt, dass es aufgrund Personalmangels schlicht unmöglich ist die Anträge vor Ort zu überprüfen. Das Vorgenannte kann ich aufgrund eigener Erfahrungen berichten.
    Eine Einbindung der Land- und Forstwirte in den CO2-Zertifikate-Handel halte ich, allein aus verwaltungstechnischen Gründen für unmöglich.

    „Grundlage der Ausgleichszahlung ist das staatliche Tierwohl-Label …, Stufenklassen“
    Tierwohl in Stufenklassen einzuordnen ist nach meiner Auffassung grundsätzlich als unethisch anzusehen. Entweder es gibt, von wem auch immer zu definierende und verbindliche Standards, die dem Tierwohl generell gerecht werden, oder man kann es sich schenken. Ich bin selbst bekennender Tiermörder, sprich Jäger und somit wohl unverdächtig, aber es kann doch nicht sein, dass wir uns unterschiedlicher Kategorien bei der Nutztierhaltung bedienen. Wer das als Bauer ernsthaft fordert bringt wahrscheinlich den gesamten Berufsstand in Misskredit.
    Sogen. (Pseudo-) Premiumanbieter, wie z.B. die vermögenden Hermannsdorfer Kirmesveranstalter, die ein bestimmtes Klientel bedienen, sind mit dem normalen bäuerlichen Tierhalter nicht zu vergleichen.

    Nach meiner Wahrnehmung enthält Bauer Willis Vortrag einige Ungereimtheiten, die sich eben nicht so einfach auf die bäuerliche Sicht reduzieren lassen.

    • Brandenburgbauer sagt

      Moin Paulus,Dein Beitrag ist sehr gut. Auch ich stelle viele Ungereimtheiten bei Willi fest.Was mir bei Ihm garnicht gefällt ist ,das ein Hecktar egal in welcher Unternehmensstruktur er bewirtschaftet wird nicht ein Hecktar ist.
      Da fällt mir ein Satz aus einer Vorlesung beim Studium ein, wo der Dozent,er war der Rektor dieser Einrichtung behauptete, das jeder Quatratmeter genuzt werden muß, egal wie groß er ist.
      Eines sollten wir auf alle Fälle vermeiden, die Nationalstaaten der Union dazu zu bevolmächtigen das jeder nach seinen Vorstellungen die durch die EU bereitgestellten Fördermittel nach Ihren Auffassungen zu verteilen. Sollte es dazu kommen und das will ja der EU Kommisar so ist die Landwirtschaft in Deutschland hoffnungslos verloren. Es werden in Zukunft immer weniger Flächenbeihilfen gezahlt.Umschichtungen in den einzelnen Säulen drohen und immer mehr ideologisch geprägte Unqualifizierte maßen sich an, über die Geschicke der Landwirtschaft durch oft bedenkliche Programme und Verordnungen zu bestimmen. Der Begriff Bauer ist ein Historischer und heißt eigendlich übersetzt: Ernährer des Volkes , und dafür wurde dieser alterwürdige Berufsstand über viele Jahrhunderte Hoch geachtet. Wir dürfen nicht mehr der Illusion anhängen, irgend eine Dankbarkeit und Anerkennung durch die Bevölkerung zu erlangen, denn einer Bevölkerung welche satt und zufrieden ist , kann mann das nicht abverlangen. Es muß nur halt billig genug sein.

      • Bauer Willi sagt

        Danke für die Kritik. Und jetzt kommen ja sicher noch die Vorschläge, wie es besser geht…
        Bauer Willi

        • Brötchen sagt

          eine flächenbezogene Förderung finde ich gut, weil rel. einfach zu kontrollieren. wie kann man die Tierhaltung dabei berücksichtigen. weidetierprämie pro ha und über die düngeeinheiten organisch oder tierisch Zuschlag pro ha.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      „Wir haben erkannt, dass der Gesellschaft (zumindest in Deutschland) offensichtlich eine Verbesserung ökologischer Leistungen und mehr Tierwohl wichtiger sind als Nahrungsmittelsicherheit und Importunabhängigkeit.“

      Solange die Regale in den Supermärkten prall gefüllt sind,
      wird der größte Teil der Bevölkerung ökologischer Leistungen und mehr Tierwohl als wichtiger ansehen als Nahrungssicherheit, weil die der Meinung sind, dass der Deutsche jede Menge von Lebensmittel, zu wesentlich billigeren Preisen importieren kann.

      Wenn Afrikas Lebensmittel von Europa aufgekauft wird, stehen noch mehr von denen vor unserer Türe. Die Zurückgebliebenen bekommen statt Geflügelteile nur noch die Knochen geliefert.

  8. Altbauer Jochen sagt

    Ich hab schon länger die -Verrückte ? Idee das statt ZA nach
    Fläche, einfach eine “Familienprämie” pro Bauernfamilie gezahlt wird.
    Nach festgelegtem Standard der Bewirtschaftung und einer
    Mindestgröße bzw. Mindestmengenerzeugung.
    Ich weiß, auch bei so etwas steckt am Ende der Teufel im Detail.
    Aber ist heute alles unkompliziert ??
    Es würden vielleicht mehr Familienbetriebe überleben können
    und die Verpächter könnten nicht mehr darauf herumreiten wieviel Geld es auf “ihren” ha gibt.
    Der Druck eines ständigen Wachsens über die Fläche würde
    ja vielleicht auch gemindert. (-nur mal so gesponnen-)
    Die Marktpreise für die Produkte sind natürlich ein eigenes Kapitel !

  9. Friedrich sagt

    Da hat unser Willi ja mal wieder eine Diskussionsrakete gezündet. Wichtig ist , daß es in der ganzen EU umgesetzt wird, sonst gibt es Wettbewerbsverzerrungen wie wir die z.Zt. gerade erleben. Einen a.o. deutschen Sonderweg darf wie z.Zt. nicht geben. Alle Gesetze und Vorschriften ab dem Jahr 2000 müßen EU-einheitlich sein. Alle anderen Gesetze müßen gestrichen werden. Wenn das so käme würden die Getreideernte zurückgehen. Die Grundprämie müßte weiter runter auf z. B. 300 ha, weil der Familienbetrieb ja gefördert werden soll und bei größeren Einheiten die Kostenvorteile immer stärker eintreten. Auch sollten Energiewälder , Freizeitflächen (Dorffestplätze usw.) mit einbezogen werden. Auch sollte es keine Sonderrolle für Biobetriebe mehr geben , denn die bekommen ja sowieso die Gelder aus ihrer spez. Produktion. Die Tierhaltung muß noch besser ausgearbeitet werden und die 12.000 Euro sollten auf 20.000 Euro als Basis erhöht werden , weil Tierhaltung Arbeits- sprich Stundenintensiv ist. Die Bürokratie wird , so meine Einschätzung, nicht weniger , sondern nur verlagert. Besser wären feste Rahmenbedingungen und das dauerhaft und Mindestpreise , die immer wieder angepasst werden müßten. Die Sonderprogramme würden das Bild insgesamt abrunden. Ohne Mindestpreise und zusätzlichen Sonderprogrammen läßt sich aus meiner Sicht das ganze nicht finanzieren, denn die Mindestpreise werden an der Ladenkasse bezahlt und die Sonderprogramme von der EU. Unter dem Strich soll ja auch ein höheres Einkommen der Bauern bei raus kommen, damit die Betriebsaufgaben sich erheblich verringern. Jedenfalls darf das Tempo wie in den letzten 50 Jahren nicht weitergehen. — Willi, da hast du ein Meisterstück geliefert !! Bin gespannt auf den weiteren Werdegang, denn die Gegner werden kommen. An erster Stelle die Verwaltungsleute , denn die Stellen werden dann vielfach nicht mehr gebraucht. Das Geld dieser Leute muß auf das Land und die Bauern umgeleitet werden, sonst wird es nicht klappen.

  10. Mark sagt

    Gute Dikussionsgrundlage, der Teufel steckt wie immer im Detail. Beim ersten Durchlesen ist mir aufgefallen:
    “*Deutlich weniger Bürokratie, weniger und sinnvollere Kontrollen, EU-weite Regelungen und ein EU-weit gleiches System in der Umsetzung
    *Anpassung des Systems an unterschiedliche Regionen in der EU (Subsidiarität und Mitverantwortung)”
    Schon die ersten beiden Punkte beinhalten einen Widerspruch, EU-weit gleiches System und Subsidiarität geht nicht.
    Bei deutlich weniger Bürokratie gehe ich voll mit, allerdings sollte man hier konkret sagen, wo Bürokratie überflüssig ist. Ich sehe hier z.B. die Düngebedarfsrechnung der neuen DÜVO als reinen Papiertiger und damit komplett überflüssig.
    Gleiches gilt für die Kontrollen, auch hier sollte man konkret sagen, was Blödsinn ist und weg muss. Auch hier ein Beispiel, wenn Kontrolltrupps anrücken, bewaffnet mit GPS und Lasermessgeräten und auf Wiesen gelagerte Silorundballen rausmessen, dann ist für mich der Gipfel des Schwachsinns erreicht.
    Vielleicht könnte man hier mal zusammentragen, was so alles an zweifelhaftem Vorgehen seitens der Agrarbürokratie vorkommt.
    Schönen Sonntag noch!

  11. Jörgi68 sagt

    Ich bin dafür die 1. Säule verläßlich z.B. über einen Zeitraum von 10 Jahren auslaufen zu lassen durch jährliche lineare Kürzungen, da ein Großteil der Prämien an die Verpächter überwälzt wird bei Pachtquoten der Wachstumsbetriebe von über 70 % in Westdeutschland. In der zweiten Säule brauchen wir mehr Regionalität! In der Börde oder in Vechta oder in Gemüsergionen kostet die Pacht je ha schnell das vielfache wie auf Granzstandorten, so dass auch die Prämien für Extensivierungsmaßnahmen bzw. Umweltleistungen unterschiedlich entlohnt werden müssen, dieses kann bnedeuten dass die selbe Maßnahme deutlich unterschiedlich je nach Opportunitätskosten des Boden entlohnt wird. Da die Behörden dieses nur schwierig genau festlegen können sollte nach meiner Meinung ein Budget auf Landkreisebene festgeleg werden und dann für Umweltleistungen im Ausschreibungsverfahren verteilt werden. Im Handel sollte für deutsche Produkte Kennzeichnungspflicht bestehen, Ein Teil der heutigen Subvewntionen sollte für die Werbung deutscher Produkte ausgegeben werden.

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