Kann Deutschland ein in der EU zugelassenes Produkt verbieten?
Immer wieder wird darüber diskutiert, inwieweit Zulassungen, die europaweit gelten, in einzelnen Ländern ausser Kraft gesetzt werden können. Gerade im Hinblick auf eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat taucht diese Frage aktuell wieder auf. Hier eine juristische Einschätzung. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/uba-bvl-zulassung-pflanzenschutzmittel-eu-gegenseitige-anerkennung-verfassungsbeschwerde-1bvr152323/ Hier ein Textauszug, der ziemlich merkwürdig anmutet und das auch ist: “Bisher sehen sich die deutschen Behörden gezwungen, auch Pestizide auf den Markt zu lassen, die sie lieber ablehnen oder einschränken würden. Doch nun soll Karlsruhe helfen: Über eine Verfassungsbeschwerde wollen sie erreichen, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit den umstrittenen Fragen beschäftigt. Die Bundesrepublik Deutschland zieht also als Beschwerdeführerin vor ihr eigenes Verfassungsgericht, weil sie der Meinung ist, dass das zuständige Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig die Arbeit ihrer Bundesbehörden “unterminiert”. So steht es in der Beschwerdeschrift, die LTO vorliegt. Eine ziemlich ungewöhnliche Situation, soweit ersichtlich sogar die erste Verfassungsbeschwerde des Bundes. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte, dass die Beschwerde in Karlsruhe eingegangen ist (Az.: 1 BvR 1523/23).” Und weiter heißt es: “Die zuständige deutsche Behörde sei grundsätzlich nicht befugt, die Referenzzulassung eines anderen EU-Mitgliedstaats auf …