GAP: Kann man alles nachlesen…auf 1880 Seiten
Auf der Suche nach einer verlässlichen Antwort, wie es mit einer Regelung der neuen GAP-Verordnung zur 80%igen Bodenbedeckung aussieht, habe ich von einem freundlichen Kammer-Angestellten folgende drei Papiere zugeschickt bekommen. Im ersten Papier finde ich auf Seite 338 die Antwort auf meine Frage. Das Papier mit allen (?) Regelungen umfasst 1880 Seiten. Eine Begründung, warum die Maßnahmen gelten und welches Ziel erreicht werden soll, finde ich nicht. gap-strategieplan-version-2-0(1) Im nächsten Papier wird erläutert, wer alles zur Anhörung des ersten Papieres zugelassen wurde. Interessant sind dort die letzten Seiten (sind auch nur 32 Seiten) gap-strategieplan_anhang-III Das dritte Papier ist die Verordnung, die notwendig war, um das erste Papier in Kraft zu setzen. Da muss man dann doch wieder etwas mehr lesen, denn es sind 186 Seiten. CELEX 32021R2115 DE TXT Übrigens lautet die Antwort auf meine Frage so: Es kommt die 80/20-Regel auf Ebene eines Betriebes zur Anwendung. Eine Mindestbodenbedeckung wird vorgeschrieben auf mindestens 80 % der Ackerflächen eines Betriebes. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Als Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen gelten: -Mehrjährige Kulturen -Winterkulturen -Zwischenfrüchte -Stoppelbrachen von …