Was ist ein Notfall?
Unter bestimmten Bedingungen kann das BVL für ein Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung aussprechen. Welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen und welche Notfallzulassungen in den vergangenen Jahren erteilt wurden, kann man im folgenden Link nachlesen. https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html Selbstverständlich gehören dazu auch Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Anbau eingesetzt werden. (Spinosad, Neem Azal und andere), denn hier sind die Möglichkeiten, vor allem Schadinsekten zu bekämpfen, sehr begrenzt. Schaut selber mal nach, für was es in 2020 Notfallzulassungen gegeben hat. Wichtig wäre es, wenn die insektizide Beize für Zuckerrüben eine solche Notfallzulassung erhalten würde. In Frankreich wurde sie gerade erteilt. Übrigens: eine Zustimmung weiterer Behörden ist nicht erforderlich. Das BVL kann also alleine entscheiden. Im Bericht für das Jahr 2017 “Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 Pflanzenschutzgesetz” der auf der Webseite https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/bericht_notfallzulassungen_2017.html?nn=11031260 als PDF-Dokument veröffentlicht ist, wird auch das Verfahren für Notfallzulassungen unter 2.1 Antragstellung, Bewertung und Veröffentlichung auf Seite 4 erläutert: “Im Gegensatz zum regulären Zulassungsverfahren nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist eine Beteiligung der Bewertungsbehörden für Notfallzulassungen nach …