Bauer Willi
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Zwanzig Prozent unter Bedarf…

Es geht um die neue Düngeverordnung. Für diejenigen, die es nicht wissen: Die Landwirte müssen, bevor wir mit dem Düngen beginnen, eine schriftliche Düngebedarfsplanung machen, die bei einer Kontrolle vorzulegen ist. Das ist ungefähr so, wie wenn die Küche eines Seniorenheims, eines Kindergarten oder einer Firmenkantine die Essensrationen für die Woche plant. Der Koch weiß grob, wie viele Leute zum Essen kommen, welchen Appetit die mitbringen und dementsprechend wir gekocht. So viel Kilo Kartoffeln, Gemüse, Fleisch, Nachspeise. Wenn es gut läuft, bleibt vom Essen nichts mehr übrig. Es wird also restlos alles aufgegessen. Das kommt aber eher selten vor.

Mit der Düngung verhält es sich ähnlich. Die Landwirte wollen die Pflanze richtig ernähren, planen, was die Pflanze braucht, wissen aber bis zur Ernte nicht, ob die Pflanzen alles aufessen. Wenn, wie im letzten Jahr, die Dürre kommt und der Ertrag niedriger bleibt, können sie von dem Essen für die Pflanzen nichts mehr wegnehmen. Anders als in der Kantine wird der Dünger aber nicht weggeworfen, sondern er bleibt als Reserve im Boden und wird im nächsten Jahr wieder verwendet. Damit er auch wirklich dort bleibt, bauen sie sogenannte Zwischenfrüchte an, die die Nährstoffe in der Pflanzenmasse speichern. Die werden nicht geerntet, sondern im Frühjahr in den Boden eingearbeitet. Das ist so, wie wenn man die Essensreste einfriert und zur nächsten Mahlzeit wieder auftaut.

Jetzt sollen die Landwirte aufgrund der neuen Düngeverordnung 20% unter dem Bedarf der Pflanzen düngen. Um beim Beispiel mit der Kantine zu bleiben: der Koch soll 20% weniger Essen kochen. Das kann durchaus Sinn machen, denn es gibt mit Sicherheit einige Übergewichtige, denen man ja die Rationen kürzen könnte oder die überhaupt nichts zu essen bekommen. Das sieht die Düngeverordnung aber nicht vor. Die Portionen sollen für alle gekürzt werden, egal ob übergewichtig oder eher mager. „Stimmt nicht ganz“, werden einige sagen, die sich auskennen. „Das gilt ja nur für die roten Gebiete“. Stimmt. Dazu muss man aber wissen, dass, um beim Beispiel zu bleiben, ein einziger Übergewichtiger in einer Gruppe (Region) ausreicht, damit die ganze Gruppe (Region) per Verordnung zu übergewichtig erklärt wird. Also bekommt die ganze Gruppe 20% weniger zu essen.

Sicher dürfte sein, dass jetzt kein Essen mehr weggeworfen wird. Ziel erreicht, könnte man sagen. Aber: derjenige, der 140 kg auf die Waage bringt, kann die kleinere Portion besser verkraften. Im Laufe der Zeit wird sein Gewicht vielleicht sogar auf 120 kg sinken, übergewichtig ist er aber auch dann noch. Wer aber nur 65 kg wiegt, dessen Body-Mass-Index eher am unteren Rande liegt, wird hungern und noch weiter abnehmen. Eine Zeitlang wird er das überleben, aber eben auch nur eine Zeitlang….

Und noch was: warum eigentlich nur eine Reduktion um 20%? Warum nicht um 50% oder mehr? Dann stellen sich die „erwünschten Effekte“ doch viel schneller ein!!

Liebe Mitbürger, liebe Medien, liebe heute-Show, ich hoffe, ihr könnt jetzt nachvollziehen, warum die neue Düngeverordnung uns Bauern so aufregt. Dem Übergewichtigen die Ration kürzen ist ja in Ordnung, aber alle auf Diät zu setzen? Macht doch wenig Sinn, oder?

Euer Bauer Willi

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12 Kommentare

  1. Heinrich Steggemann sagt

    Ich wirtschafte in einem roten Grundwasserkörper. Die Messstelle in Sichtweite meiner Flächen ist seit Jahrzehnten unauffällig bei den Nitratwerten. Warum sollte ich die Pflanzen 20% unter Bedarf düngen müssen??????

    • bauerhans sagt

      ich wirtschafte inmitten von Tiefbrunnen des wasserwerks,kein Rotes Gebiet,darf aber aus seuchenhygienischen gründen auf meiner grössten fläche keine tierischen dünger ausbringen,alle mineralischen dünger erlaubt. die nitratwerte liegen zwischen 20 und 30.

  2. Heinrich Steggemann sagt

    In den letzten Jahrzehnten wurde das Wissen um das aufbauende Bodenleben nicht in der breiten landwirtschaftlichen Praxis vermittelt. Wissen von vor 100 Jahren vor Einführung des mineralischen Stickstoffs aus dem Haber-Bosch-Verfahren. Aus meiner Lehrzeit vor 30 Jahren habe ich mitgenommen, das es Bodenleben gibt und organische Substanz zu Nitrat zerlegt. Diesem abbauenden Bodenleben sollte die Förderung des aufbauenden Bodenlebens entgegenstehen, um aus freiem Nitrat und CO2 aus der Luft mit Hilfe des flüssigen Kohlenstoffweges (Liquid Carbon Pathway nach Christine Jones) Humus aufzubauen. Für ein Prozent Humusaufbau werden 1500kg Stickstoff und 15000kg Kohlenstoff (entspricht 60to CO2) pro Hektar verbaut. Die stark belebten Böden bekommen eine bessere Starkregenverdaulichkeit (Hangflächen). Pro Prozent Humus kann 40 Liter Wasser pro qm mehr gespeichert werden für mehr Ertrags- und Ernährungssicherheit.
    Anstatt die Landwirte weiter zu knebeln und indirekt zum Humusabbau zu verleiten, sollte eine Beratung zu humusaufbauenden Bodenleben angeboten werden. Wer stark belebte Böden nachweisen kann, sollte von vielen Einschränkungen befreit werden, die bei wenig belebten Böden einen Nutzen haben mögen, aber dem Humusaufbau zum Klimaschutz entgegenstehen. Dies wäre eine Win Win Win Situation für Landwirte/ Grundwasserschutz/ CO2-Minderung in der Atmosphäre.
    Mit dem aktuell eingeschlagenen Weg erzeugen wir nur Verlierer auf allen Seiten, da die aktuell noch grosse Unbekannte “Aufbauendes Bodenleben” keine Berücksichtigung in der Düngeverordnung findet.

    • Mark sagt

      Diesen Sachverhalt haben wir hier schon mehrfach dargelegt. Das interessiert aber einen Herrn Hofstetter nicht, und seine NGO gleich zweimal nicht. Deren Ziel ist es, die Politik zu treiben, wenn es sein muss auch in die falsche Richtung.

        • Mark sagt

          OK, ich habe die Kommentare auf diesem blog gelesen:
          https://blog.greenpeace.de/autor/martin-hofstetter
          Aber diese dann gleich als Hasskommentare zu bezeichnen geht doch ein bischen zu weit.
          Richtig ist dagegen, wenn wir die Debatte den NGO´s überlassen, wären wir tatsächlich mit der Pflanzenernährung und dem Pflanzenschutz am Ende.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Ach Herr Stadtmensch, wenn wir sie nicht hätten wäre die ganze landwirtschaftliche Welt zugrunde gegangen.
          Ungern möchte ich mich in die Düngung des Ackerbaues einmischen, in meinem Obst Und Weinbaubetrieb habe ich es so gehalten, dass ich die Wuchsleistung des Vorjahres bei der Düngung berücksichtigte und bei Bedarf noch eine Kopfdüngung durchführte, oder eventuell Flüssigdünger, wenn keine Niederschläge zu erwarten waren. Jahrelange Erfahrung und schnelle Reaktion sind nicht mehr gefragt, man macht die Düngeplanung am PC und zieht 20 % ab, egal ob die Reben auf Urgesteinsverwitterungsböden stehen, oder auf Löss.

          Haben sie schon mal vom weißen Hagel gehört?
          Der soll bei BIO Betrieben willkommen sein, besonders wenn es anschließend regnet.

          Den weißen Hagel kann man auch unter Calciumnitrat Googeln. 🙂

  3. Martin Hofstetter sagt

    Lieber Willi,
    du schreibst: “Jetzt sollen die Landwirte aufgrund der neuen Düngeverordnung 20% unter dem Bedarf der Pflanzen düngen.”
    Das ist so nicht richtig, denn
    a) nur die Landwirte in den sogenannten Roten Gebieten, wo das Grundwasser einen Nitratgehalt von über 50 mg je Liter beträgt sollen von der Neuregelung betroffen sein.
    b) dort geht um eine Reduzierung der Düngung um 20 Prozent unter den optimalen Düngebedarf

    Nun düngen aber doch einige Landwirte deutlich über dem Düngebedarf, ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum die Effizienz des eingesetzten Stickstoffs bei uns unter 50% liegt. https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/nachhaltige-landwirtschaft/dlg-nachhaltigkeitsbericht/2016/indikator-4-stickstoffeffizienz/

    Damit will ich nicht sagen, dass die vorgeschlagene Regelung nicht Folgen hat. Sie würde halt alle Betriebe treffen, diejenigen, die jetzt schon sorgsam wirtschaften und wenige N-Verluste haben wie auch die Schwarzen Schafe unter den Landwirten mit den hohen N-Verlusten. Darum sollte diese Regelung auch noch nachgebessert werden.
    Aber du übertreibst gewaltig mit deinen 20% weniger Lebensmittelerzeugung. Du bist weder NGO noch DBV und hast das nicht nötig….

    • Bauer Willi sagt

      Lieber Martin,
      beides habe ich geschrieben. Die Roten Gebiete sind ausdrücklich erwähnt, damit mir niemand Fehlinformation oder Verschweigen von Fakten vorwerfen kann. 20% unter dem optimalen Düngebedarf habe ich auch erwähnt: Düngevorausplanung (vorgeschrieben) und dann minus 20%. Und ja, die “Übergewichtigen” sollen “auf Diät gesetzt werden”. Und ja, alle ordentlich wirtschaftenden Betriebe werden mit in Regress genommen. Du kannst gerne meine Düngebilanzen der letzten 15 Jahre einsehen. Wir wirtschaften auf 7 m Löß, RWE pumpt uns das Grundwasser (ca. 70 m) weg und ich liege im roten Gebiet. Warum?

      Es geht nicht um 20% weniger Lebensmittelerzeugung! Es geht um einen Vergleich einer Kantine, die Menschen mit Essen versorgt und Landwirten, die Pflanzen mit Essen versorgen. Was ist daran nicht korrekt? Nein, ICH bin in keiner NGO, Ich werde auch NICHT vom DBV oder Monsanto bezahlt. Und auch nicht von REWE oder EDEKA. Und ICH treibe keine Spenden ein. ICH habe das nicht nötig. 🙂

      Obwohl: für das, was ich hier mache, würde ich mich über eine gewisse Anerkennung schon freuen… Weihnachten hat mir ein Winzer drei Flaschen Wein geschickt. Das war es dann aber auch.
      Bauer Willi

    • Thomas Apfel sagt

      Klären Sie mich doch mal auf, wie aus der von Ihnen verlinkten DLG Auswertung eine Stickstoffeffizienz von unter 50 % berechnet wird. Die in Bezug zueinander gesetzten Werte GE (Getreideeinheit) je kg eingesetzter Stickstoff lassen keine prozentuale Betrachtung zu. Auch wenn Durchschnittsbetrachtungen wenig über die Einzelwerte aussagen, so gilt doch ganz grob folgender Zusammenhang:
      Die Stickstoff- Bilanzüberschüsse liegen lt. DLG bei 67 kg/ha (letzte Daten 2011- 2013 gleitender Mittelwert). Da es sich um eine reine Input – Output Rechnung handelt, ist der Stickstoff für die Ernährung des Bodenlebens und den Humusaufbaus ( bzw. auch Humusabbaus) nicht berücksichtigt. Dieser ist mit durchschnittlich 40 kg/ha zu veranschlagen: Somit verbleiben für Verluste um 30 kg. das sind rund 15 % (bei geschätztem Jahresgesamtumsatz an Stickstoff von 210 kg/ha). Durchschnitte nützen zwar den belasteten Gebieten nichts, aber wir sollten schon darauf achten, nicht selbst noch die Schlagworte (N Effizienz unter 50 %) für die Gegenseite zu generieren.

  4. Harald Müller sagt

    Schöner Vergleich. Ich möchte ergänzen:
    Die für ganze Gebiete als repräsentativ angesehenen Messungen des Übergewichts erfolgen offenbar an der Theke von McDonalds.

    Das ist zumindest miene Interpretation von Frau Krautzbergers jüngster Aussage:
    “Ja, wir messen dort, wo besondere Belastungen zu erwarten sind oder sie tatsächlich hoch sind. Da werden wir auch weiter messen. Wir müssen eben in den belasteten Regionen wissen, ob sich die Situation dort verbessert.”
    (https://www.bauerwilli.com/7-700-liter-wasser/)

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