Bauer Willi
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Schilf-Glasflügelzikade: mehr Möglichkeiten der Kontrolle

Das BMLEH schafft mehr Flexibilität bei Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade. Das
Bundeskabinett bestätigt die von Bundesminister Rainer vorgelegte Änderungsverordnung zur Prävention. Hier der Wortlaut der Pressemitteilung: 

Die Schilf-Glasflügelzikade breitet sich zunehmend auf landwirtschaftlichen Ackerbau- und Gemüseflächen in Deutschland aus. Sie schädigt die betroffenen Kulturen vor allem dadurch, dass sie bakterielle Krankheitserreger überträgt, wie zum Beispiel die Pflanzenkrankheit Stolbur. Kartoffeln werden gummiartig. Landwirtinnen und Landwirte sollen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade nun mehr Flexibilität durch Anwendung der Schwarzbrache bekommen. Schwarzbrachen sind Ackerflächen, die im Herbst und Winter vorübergehend vegetationslos gehalten werden. Dadurch wird den im Boden lebenden Larven der Zikade die Nahrungsgrundlage entzogen. Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, hat dazu heute dem Bundeskabinett die „Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung“ vorgelegt.

Bundesminister Rainer: „Die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade bedroht vielerorts Ernten. Mit einem gut ausgerüsteten Werkzeugkasten aus praxisnahen Maßnahmen setzen wir darauf, das Insekt präventiv und gezielt einzudämmen – damit es Krankheitserreger gar nicht erst übertragen kann. Hier können sogenannte Schwarzbrachen die Rettung sein. Deshalb lockern wir ab 2026 die Vorgaben der EU-Agrarförderung – damit dort nach der Ernte der Hauptkultur, Schwarzbrachen angelegt werden können, wo sie für eine wirksame Bekämpfung der Zikade gebraucht werden.“

Die Regelungen der EU-Agrarförderung sehen bislang vor, dass mindestens 80 Prozent der Ackerfläche eines Betriebs in einem bestimmten Zeitraum zum Schutz vor Bodenerosion und Nährstoffverlusten mit Pflanzen, Mulch, Ernteresten oder ähnlichem bedeckt sein müssen (sogenannter Standard für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand – GLÖZ – Nummer 6). Mit der Änderungsverordnung werden Ackerflächen nach dem Anbau bestimmter Kulturen, wie zum Beispiel Zuckerrüben und Kartoffeln, von dieser Pflicht zur Mindestbodenbedeckung ausgenommen, so dass die Betriebe nunmehr Schwarzbrachen anlegen können. Das ist Teil einer Strategie zur Bekämpfung der durch Schilf-Glasflügelzikaden übertragenen Erregern von Pflanzenkrankheiten.

Neben den Änderungen bei GLÖZ 6 enthält die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung Neuregelungen bei den Vorschriften zu Dauergrünland in Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2). Hier wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, den Boden zu bearbeiten um die Dauergrünlandnarbe zu erneuern. Daneben werden im Zusammenhang mit genehmigten Dauergrünlandumwandlungen die Regelungen für die obligatorische, mindestens fünfjährige Nutzungsfrist für Flächen mit ersatzweise neu angelegtem Dauergrünland präzisiert. Zudem werden die Regelungen für nichtproduktive Acker- und Dauergrünlandflächen (GLÖZ 6) reduziert und liberalisiert und auf den Brutzeitraum von Feld- und Wiesenvögeln beschränkt. Bei den Änderungen handelt es sich um eine Reihe technischer Einzelregelungen, die jedoch die Effizienz der Vollzugspraxis in den Behörden verbessern und zu Erleichterungen für die Landwirtschaftsbetriebe führen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle des BMLEH

Referat L1
Pressestelle
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH)

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 529-3174
E-Mail: Pressestelle@bmleh.bund.de

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13 Kommentare

  1. Kemetbauer sagt

    Wenn man sich wissenschaftliche Literatur zum SGFZ-Problem anschaut, kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass es sich um ein selbst geschaffenes Problem handeln könnte. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen wird auch immer wieder eine tiefer greifende, mischend wendende Bodenbearbeitung angeführt. Ist die SGFZ-Problematik vielleicht eine Konsequenz der flachen und in der Anwendung reduzierten Bodenbearbeitung? Einiges spricht dafür. Feiert jetzt der Pflug eine Wiederauferstehung? Nein, das darf natürlich nicht sein. Der Pflug ist doch böse!

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  2. Pälzer Buh sagt

    Die Glasflügelzikade und deren evolutionären Entwicklung ist schon Beeindruckend, aber nur ein Beispiel von vielen. Bei uns im Weinbau ist die Reblaus auf dem Vormarsch an Europäer und den Piwi’s (Pilztoleranten) Rebsorten, Evolutionär gesehen. Was eine Katastrophe ist.

  3. Bauer Karl sagt

    Ich glaube, die Südzucker AG hier in unserem Gebiet hat panische Angst, dass die durch die Glasflügelzikaden verursachten Qualitäts- und Ertragseinbußen eine größere Zahl an Landwirten infolge der schlechteren Erlöse den Rübenanbau einstellen könnten und damit die weitere Existenz der rübenverarbeitenden Industrie auf dem Spiel steht.
    Ihre Empfehlung an die Rübenanbauer, eine sog. Schwarzbrache statt der meist üblichen Winterweizeneinsaat vorzunehmen und im folgenden Frühjahr Mais zu säen, damit die Zikadennymphen während des Winters verhungern würden, ist eine Wunschvorstellung, sozusagen der Griff nach dem sprichwörtlichen Strohhalm.
    Wer im Internet die Seite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) öffnet und als Suchbegriff Glasflügelzikade eintippt, erscheint der Beitrag: Monitoring und Entwicklung von Verfahren zur Kontrolle von Schilf-Glasflügelzikaden und „SBR“ im Zuckerrübenanbau und dort der Untertitel Ergebnisse / Fruchtfolgeversuche. Ich zitiere: Im Rahmen der in diesem Projekt durchgeführten Fruchtfolgeversuche ergaben sich jedoch widersprüchliche Ergebnisse: insbesondere der bisweilen (so auch im vorangegangenen Projekt) festgestellte reduzierende Effekt von Mais konnte nicht bestätigt werden – auch aus Mais als Fruchtfolgeglied flogen z.T. sehr viele Zikaden aus. Insgesamt konnte durch keine von der Standard-Folgefrucht Winterweizen abweichende Fruchtfolge eine signifikante Verbesserung erzielt werden. Die natürliche Variabilität und Heterogenität der Bestände und mikrostandörtliche Unterschiede mögen hierfür eine Erklärung sein. Dies schließt auch nach dem Roden verbliebene Rübenspitzen und -bruchstücke mit ein, die auch in einer sonst ungeeigneten Umgebung Nahrungsquellen für Zikadennymphen darstellen können.
    Zudem ist gerade im Mais die Ackerwinde ein häufiges, weil schwer in den Griff zu kriegendes Unkraut, das ebenfalls eine Wirtspflanze für Zikaden ist.
    Eine widersprüchliche Aussage dann in diesem Artikel der LfL:
    Entwicklung von Bekämpfungsverfahren zur Kontrolle von Schilf-Glasflügelzikaden und der von diesem Vektor übertragenen bakteriellen Zuckerrübenkrankheit „SBR“ mit dem Untertitel: Einfluss der Folgenkultur auf Anzahl der Zikaden: Unterschiede konnten jedoch gezeigt werden bei der Anzahl der ausfliegenden Zikaden: signifikant weniger Tiere als bei allen anderen Folgefrüchten flogen aus mit Mais bestellten Flächen aus, während die unterschiedlichen Behandlungsvarianten im Weizen nur geringe Wirkung auf den Ausflug zeigten. Der Ausflug aus Sommergerste und Sojabohne war ebenso hoch wie beim unbehandelten Winterweizen.
    Ich bin verwirrt! Wem soll ich glauben? Den Versuchsergebnissen der Bayerischen Landesanstalt oder der Südzucker AG?
    Unser Betrieb baut Durumweizen an. Ich kann nach Mais oder einer anderen abtragenden Getreideart nicht den soweiso seniblen Durum ansäen. Nach Aufgabe der Viehhaltung schon weniger Fruchtfolgeglieder.
    Ein anderes Reizthema:
    Mindestens 80 % Bewuchs über den Winter wegen angeblicher Erosion durch Wasser. Die Berater der Politiker haben offensichtlich keine Ahnung, welche Wetterverhältnisse in Mainfranken herrschen. Die sehr oft geringen Winterniederschläge reichen vielerorts nicht aus, um den Wasserverbrauch einer angebauten Zwischenfrucht zu ersetzen. Deshalb weigere ich mich vor Zuckerrüben eine Zwischenfrucht einzuschieben. Aufgrund der in unserer Gemeinde schweren Böden und der geringen Winterniederschläge, keine Schneeschmelze ist eine Erosion durch Wasser im Winter ausgeschlossen. Allenfalls im Sommer nach einem starken Gewitter alle Jubeljahre mal eine Schubkarre Boden auf den Feldweg geschwemmt wird und nicht wie manche „Experten“ von vielen Tonnen Erdreich. Viele Berufskollegen in unsere Region fühlen sich durch derartige Auflage schikaniert.

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  4. Ludwig sagt

    So wird das nichts . Hier muß sich die Politik mal aus der Feigheitsecke heraus bewegen. Was wir brauchen sind Pflanzenschutzmittel die gegen diese Zikaden usw. auch wirklich wirken und so wirken , daß man nicht alle 10 Tage wieder neues „Spülmittel“ einsetzen muß . Leider fehlen uns systemische Mittel und nicht nur hier .Wir brauchen die Neonicotinoide wieder und auch die Mittel wie E605 , Metasystox , usw. , oder ähnliches . Das hilft , aber Schwarzbrache und sonstige Spirenzien brauchen wir nicht. Auf der einen Seite verpasst man uns den Weltmarktpreis , läst uns teure deutsche Technik kaufen , hat Reparaturlöhne die sicherlich 5 – 10 mal so hoch wie der Weltmarkt sind und dann enthält man uns auch noch wirksame Mittel vor.Die politische Verlogenheit kennt keine Grenzen . Ahnungslose Leichtmatrosen eben auf allen Ebenen in Brüssel und Berlin und Schuldenmacher ohne Ende.

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    • Kemetbauer sagt

      @L
      War der Nachmittagskaffe zu stark? Wer zwingt die deutsche Landwirtschaft zum Kauf teurer Technik? Mobile Persönlichkeitsprothesen kosten eben und deren „Betreuung“ ebenfalls. Das „Schuldenmachen“ könnten sich die Politiker bei einigen Landwirten abgeschaut haben.
      Einige Beiträge, wie hier zum E605-Revival, sind einfach nur köstlich! Damit betreiben wir wahrscheinlich sehr erfolgreich Öffentlichkeitsarbeit. Minus 50% bei PSM bis 2030, ist das Ziel, schon vergessen. Wer damit nicht klarkommt, der sollte aufhören.

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      • Schmeckt gut sagt

        Sag mal. Es geht um eine Diskussion und darum Lösungen für eine existenzbedrohende Situation zu finden. Die Schwarzbrache ist tiefstes Mittelalter. In den mit uns konkurrierenden Ländern findet man in kürzester Zeit Lösungen für ihre „Ernährer“ und in D geht es nur noch um Befindlichkeiten – und im schlimmsten Fall darum, andere auszugrenzen. Es ist einfach nur noch zum k..zen.

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        • Ex-Baumschuler sagt

          „Die Schwarzbrache ist tiefstes Mittelalter.“

          Ich hab das in der Berufsschule ca. 1990 noch so gelernt: Umpflügen, und Bodengare durch Frost, besonders bei schweren Böden. Wozu braucht man im Winter auch eine Bodenbedeckung, wenn keine Erosion stattfindet und sowieso nichts wächst?

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          • Reinhard Seevers sagt

            Auf den schweren Lösböden macht es ja noch Sinn Zwischenfrüchte anzubauen und aufgrund der Zikadenproblematik auch mal drauf zu verzichten. Dort werden ja auch Zuckerrüben angebaut. Die schweren Fluss – und Seemarschen sind aber immer noch „Schwarzbrache“- Gunststandorte.
            Wie Ex-Baumschuler ja schrieb: Warum nicht?

  5. Frikadellen piet 47 sagt

    hallo an diesem Beispiel sieht man, dass es gar nicht einfach für unsere Landwirte ist vernünftige Bearbeitung zu gewährleisten. auf der einen Seite möchte man sehr viel Artenvielfalt und auf der anderen Seite will man dieses dämliche Tier nicht haben! die man aber jetzt am schlausten vorgeht weiß ich nicht. ich denke aber das Tier zu bekämpfen ist wichtig, also sollte der AK lang bleiben! schönen Sonntag

  6. Arnold Krämer sagt

    Die Regelungen der EU-Agrarförderung sehen bislang vor, dass mindestens 80 Prozent der „Ackerfläche eines Betriebs in einem bestimmten Zeitraum zum Schutz vor Bodenerosion und Nährstoffverlusten mit Pflanzen, Mulch, Ernteresten oder ähnlichem bedeckt sein müssen (sogenannter Standard für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand – GLÖZ – Nummer 6). Mit der Änderungsverordnung werden Ackerflächen nach dem Anbau bestimmter Kulturen, wie zum Beispiel Zuckerrüben und Kartoffeln, von dieser Pflicht zur Mindestbodenbedeckung ausgenommen, so dass die Betriebe nunmehr Schwarzbrachen anlegen können. Das ist Teil einer Strategie zur Bekämpfung der durch Schilf-Glasflügelzikaden übertragenen Erregern von Pflanzenkrankheiten.“

    Wieder so ein schönes Beispiel für überflüssige Mikrosteuerung landw. Produktion durch EU- Bürokraten. Weg damit!

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    • Reinhard Seevers sagt

      „Schwarzbrache“ ist eine wirklich schöne Wortschöpfung für eine seit Generationen betriebene Ackerführung oder? Fördermittel bleiben dabei erhalten?

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  7. Ex-Baumschuler sagt

    „Hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 3 GAPKondG eine Ausnahme von GLÖZ 6, um auf [Flächengröße, z. B. 5 ha] meiner Ackerfläche in [Ort/Flurstück] eine Schwarzbrache von [Zeitraum, z. B. 15.11.2025–15.02.2026] zur Unterbrechung des Lebenszyklus der Schilf-Glasflügelzikade (Hyalesthes obsoletus) durchzuführen. Beigefügt sind Monitoring-Daten (Gelbtafeln, [Zeitraum], [Zikadenanzahl pro Tafel/Woche]), die den Befall nachweisen, sowie ein Protokoll über ergänzende Maßnahmen (z. B. Unkrautentfernung). Ich bitte um Genehmigung und stehe für Rückfragen zur Verfügung.“

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