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Spargel, Erdbeeren… Mindestlohn

Jetzt beginnt wieder die Spargel- und Erdbeerzeit. Neu ist in diesem Jahr der Mindestlohn, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb müssen Spargel und Erdbeeren teurer werden, ohne dass der Erzeuger etwas davon hat. Er muss diese Preiserhöhung an den Verbraucher durchreichen, sonst verdient er weniger. Dabei berücksichtigt sind noch nicht die zusätzlichen Aufwendungen, die der Landwirt durch die neuen Dokumentationspflichten hat. Seine Mindestarbeitszeit ist auch nicht auf 10 Stunden begrenzt, er kann die Dokumentation ja noch spät abends oder nachts machen. Den Verbraucher mitnehmen Mein Vorschlag: Wir Landwirte machen diesen einfachen Sachverhalt unseren Kunden deutlich, in dem wir den, durch den Mindestlohn verursachten, Mehrpreis ausweisen. So wie das die Tankstellen auch machen, die an der Zapfsäule stehen haben, dass soundsoviel Cent Mineralölsteuer sind. Möglichkeiten dies zu tun: nur Beispiele, keine realen Zahlen 1 kg Spargel = 10 € incl. 1,00 € Mindestlohn 1 kg Spargel = 10 € incl. 10% Mindestlohn 1 kg Spargel = 9 € + 1 € Mindestlohn = 10 € Diese Zahlen kann jeder für sich individuell anpassen. Allgemein ist aber zu …