Bauer Willi
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Recht-Sprechung

Nein, ich bin kein Jurist. Ich habe die Kommentare zum Freispruch der Tierschützer gelesen und nicht nur mir sind da einige Gedanken durch den Kopf gegangen, weil sich an diesem Thema sehr gut festmachen lässt, das dabei auf verschiedenen Ebenen gedacht und argumentiert wird.

Da ist der Jurist, der streng nach Vorschrift überprüft, ab es eine Schuld, ein Vergehen gibt, das es zu ahnden gilt. Im Falle der Tierschützer hat das Oberlandesgericht dies in zweiter Instanz abgelehnt und den Einstieg in den Stall nicht als Einbruch gewertet und die Tierschützer freigesprochen. Der Richter hat sachlich erläutert, wie er zu dieser Entscheidung gekommen ist. Er ist der Jurist.

Auf der anderen Seite sind die Landwirte, die diese Entscheidung für untragbar halten. Es macht sich ein Gefühl von Hilflosigkeit, ja auch von Zorn breit. “Sind wir denn jetzt auf unseren Höfen vor nichts mehr sicher, fällt uns jetzt auch noch der Staat in den Rücken, was sind Gesetze heute noch wert? Fallen wir nicht zurück in die längst vergangenen Zeiten der Selbstjustiz?” Hilflosigkeit, Zorn und Wut sind Emotionen. Doch genau diese lehnen wir Bauern ab, wenn es darum geht, unsere tägliche Arbeit zu erläutern. Die Ängste und Sorgen unserer Mitmenschen vor Gentechnik, Nitrat und Insektensterben erläutern wir sachlich und erklären, warum wir so entscheiden und nicht anders. Genau wie es der Richter im Fall der Tierschützer auch getan hat. Emotionen sollen bitte draußen bleiben.

Auf der dritten Seite ist der Bürger, der die ganze Szenerie beobachtet und sich wahrscheinlich in großer Mehrheit auf die Seite der Tierschützer und des Richters stellen wird. Seine Meinung: Missstände in der Landwirtschaft gehören aufgedeckt, bestraft und abgestellt. Was Recht ist muss auch Recht bleiben.

Eben diese Gemenge-Lage unterschiedlicher Meinungen und Ansichten macht das Thema so schwierig. Kaum ein Bürger wird wohl damit einverstanden sein, wenn Fremde sich Zutritt zu seiner eigenen Wohnung verschaffen. Er wird dies als Einbruch werten, egal welche Begründung derjenige, der in die Wohnung eingestiegen ist, auch anführt. Geschieht dies jedoch bei Dritten, also in die Ställe der Landwirte, soll dies nicht gelten? Klar dürfte sein, dass diese Regelung nicht gilt, wenn Gefahr im Verzug ist, eine Wohnung brennt und sich noch Personen darin befinden. Dann darf man in die Wohnung “einbrechen” um Leben zu retten. Doch gilt dies auch, wenn es um echte oder vermeintliche Missstände in der Tierhaltung geht? Dafür gibt es eine zuständige Behörde, deren Aufgabe es ist, solche Missstände aufzudecken und abzustellen. Auch die Tierärzte, die die Betriebe weit häufiger aufsuchen als die Behörden, sind hier in der Pflicht. Dass Landwirte ihre eigenen Berufskollegen anzeigen dürfte eher die Ausnahme sein. Das ist zwar nicht richtig, aber menschlich verständlich. Zivilcourage ist nicht jedermanns Sache. Ich habe da auch so meine Probleme. Warum aber Behörden und Tierärzte wegschauen sollten, kann ich nicht verstehen und auch nicht gutheißen.

Doch zurück zu den Emotionen. Wir Bauern haben mit dem Urteil unsere Probleme. Und offensichtlich nicht nur wir Bauern, denn im neuen Koalitionsvertrag  wird dieses Thema auch angesprochen. Offensichtlich ist es jetzt auch in der Politik angekommen. Und schließlich will der Richter sein Urteil auch nicht als Freibrief für weitere Aktionen verstanden wissen. Das lässt hoffen. Aber mit diesem Urteil geht es mir persönlich so wie mit anderen Urteilen auch: ich verstehe es sachlich, logisch und emotional nicht. Die Ängste und Sorgen der Landwirte lassen sich eben nicht in Paragraphen fassen.

Ein eher theoretischer Gedanke geht mir noch durch den Kopf: Wie würde eigentlich von Juristen entschieden, wenn ein nächtlicher Stallbesucher (ich bin vorsichtiger geworden mit den Begriff “Einbrecher”) wenn er von einem Landwirten  in seinem eigenen Stall erwischt und verprügelt würde? Wird er dann wegen Körperverletzung verurteilt? Wäre doch gut, wenn sich Juristen dazu äußern würden, bevor es tatsächlich passiert.

Euer Bauer Willi

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87 Kommentare

  1. Monique sagt

    Herr Bauer Willi,
    Danke für Ihre und Eure Gedanken. Ich habe den anderen Beitrag über das Urteil sowie die Kommentare teilweise dort und hier gelesen. Wird ein echter oder so gesehener Missstand aufgedeckt, wird sofort nach neuen Gesetzen gerufen. Von diesem Ding wird dann eine Verbesserung erwartet. Ein paar Gedanken dazu:
    – Recht und Recht haben oder Recht bekommen sind verschiedene Schuhe und oft nicht dieselben.
    – Ein Artikel, drei Rechtsprofessoren die eben diesen beurteilen sollen und man bekommt fünf verschiede Auslegungen von Experten die ja doch den Artikel richtig verstanden haben sollten… Eindeutigkeit und Klarheit ist nicht gegeben.
    – Recht und Gerechtigkeit ist oft nicht dasselbe.
    Für den normalen Bürger oder Einwohner hat es ganz viele Gesetzte, an die er sich halten muss. Deren Text er aber weder vom Wortlaut noch von der Menge her überhaupt verstehen kann. Die Rechtsexperten verstehen es ja schon nicht in derselben Weise – oft sogar gegenteilig.
    Macht der Bürger etwas das so im Gesetz nicht vorgesehen wird, oder verboten ist, wird er für seinen Fehler bestraft in irgendeiner Form (Geld, Haft usw.) auch wenn er gar nicht wusst, dass das verboten ist. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
    Für mich, ist ein Rechtssystem, an das sich ein Bürger oder Einwohner zu halten hat – er es aber selber nicht verstehen kann auf Grund der Menge, unklaren Formulierung, gewählten Sprache, unterschiedlicher Rechtssprechungen usw. Menschenverachtend. Wenn schon die Basis nicht taugt, wie soll dann eine Gesellschaftsordnung vernünftig ausfallen können – (Ge-)Rechtigkeit gewahrt werden?
    Wieso die Lösung immer in noch mehr Gesetzen, Verordnungen usw. gesucht wird – sogar vom Bürger, wenn ein “Missstand aufgedeckt” wird, ist mir ein Rätsel.
    Der Staat als “Exekutive” hat für jedes Gebiet verschiedene Ämter und Fachverständige – der Bürger muss aber all die Fachgebiete beherrschen und einhalten, die der Staat auf verschiedene Köpfe und Schultern verteilt. Wird etwas nicht auch Willkür, wenn die Menge an Vorschriften unbewältigbar für den Einzelnen sind?
    Ist ein System keine Tyrannei, wenn nur mit grossen finanziellen Mitteln und oft enormem personellem Einsatz und Durchhaltewille sich rechtliches Gehör verschafft werden kann?
    Müsste nicht langsam der Weg des weniger ist mehr eingeschlagen werden?

  2. Ich würde vorschlagen, dass wir das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg noch einmal anhand seiner schriftlichen Urteilsbegründung diskutieren, sobald sie veröffentlicht worden ist (ich meine, die Urteilsbegründung der Vorinstanz gelesen zu haben, in welcher der Sachverhalt nur sehr knapp dargestellt ist; daher bin ich nun sehr gespannt auf die Urteilsbegründung des Senats). Denn sonst spekulieren wir unnötig. Was man schon sagen kann, ist, dass die hier geäußerten Spekulationen und Assoziationen wenig bis gar nichts mit dem Urteil zu tun haben. Zum einen wird von Sachverhalten ausgegangen, die dem Urteil definitiv nicht zugrunde lagen. Zum anderen werden materielle Rechtsfragen mit praktisch-prozessualen Fragen der Beweiserhebung und -würdigung vermengt. Alles verständlich, doch wenn man anhand der Urteilsgründe sieht, mit welchen vielen Fragen sich der Senat beschäftigt hat, muss nicht mehr Zeter und Mordio darüber geschrien werden, was er in seiner gemutmaßten kognitiven Beschränktheit, ideologisch geprägten Tier- und Aktivistenliebe sowie Präventionsvergessenheit alles nicht bedacht habe.

    • Bauer Willi sagt

      @AdT
      Da spricht der Jurist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Satz in meinem Artikel: “Die Ängste und Sorgen der Landwirte lassen sich eben nicht in Paragraphen fassen.”
      Und das ist der Grund für diesen Artikel. Was das Urteil mit den Seelen der rechtschaffenden Landwirte macht, ist kaum einem klar.
      Mich interessiert die juristische Begründung nur noch peripher. Die liest eh keiner mehr, das Urteil ist gefällt. Sowohl dieses als auch das über den deutschen Tierhalter an sich. Jedenfalls in den Augen der nicht juristisch vorgebildeten. Das macht mich besorgt. Und in Deinem Kommentar ist von Empathie gegenüber den Landwirten, den Menschen auch nicht viel zu spüren. Muss auch nicht, wäre aber trotzdem schön gewesen.
      Bauer Willi

      • Im Gegensatz zu AdT bin ich sehr wohl der Meinung, dass man sich auch ohne Kenntniss der Urteilsbegründung Gedanken über das Urteil machen kann. Allerdings ist es dann auch geradezu zwingend, die Urteilsbegründung zu lesen, um Einschätzen zu können, ob und warum man mit seiner eigenen Meinung richtig oder falsch liegt. Empathie bringt uns hier und in vielen anderen Fällen nicht weiter. Wenn die Urteilsbegründung mangelhaft ist (wovon ich ausgehe) muss dort angesetzt werden.

      • “Mich interessiert die juristische Begründung nur noch peripher. Die liest eh keiner mehr, das Urteil ist gefällt.”

        So so, interessant. Dass es nicht alle lesen würden, erwarte ich auch nicht. Ist halt Jura. Da schalten viele ab, wenn es beginnt, unspektakulär und banal zu werden wie die Lebensrealitäten, für die es gemacht wurde. Aber so sehr wie Du unterschätze ich Deine Leser dann doch nicht. Gerade wer besorgt ist, sollte sich vielleicht mit dem Urteil – und dem zugrunde liegenden Sachverhalt – näher auseinandersetzen. An anderer Stelle habe ich noch geschrieben: “Ich könnte jetzt behaupten, dass Du bewusst das Prinzip ‘Aufmerksamkeit durch Angst’ anwendest, aber das könnte ich seriös gar nicht tun.” Ich behaupte es zwar immer noch nicht, aber schließe es längst mehr nicht aus.

        Und was das Thema “Empathie” und die “Seelen der rechtschaffenden Landwirte” betrifft, möchte ich mich nicht als Claudia Roth der Landwirte gerieren. Aber ich denke, dass eine genauere Kenntnis dessen, was einem Angst macht, hilft, diese zu reduzieren oder gar abzulegen. Ist das nicht Dein Anliegen – Wissen und Verständnis durch Dialog?

        Empathie im Recht ist so eine Sache. Wem hat sie zu gelten? Dem Gläubiger, dem Schuldner, dem Opfer, dem Angeklagten, der Öffentlichkeit (welcher)? Gerade in Notstandsfällen, ob man Notstand im Ergebnis nun bejaht oder nicht, gibt es immer mindestens zwei Seiten: Den Rechtsgutsinhaber des Eingriffsguts und denjenigen des Schutzguts. Inhaber des hier betroffenen Schutzguts, Tierschutzvorschriften, sind übrigens nicht die Tiere, sondern die Allgemeinheit.

        Dass gerade diejenigen Menschen, die immer am lautesten schreien, Urteile nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, macht mich übrigens überhaupt nicht besorgt. Wenn es umgekehrt wäre, müsste man sich vielmehr Sorgen machen.

        • Bauer Willi sagt

          @Adt
          Schade, Du hast es nicht verstanden. Ich persönlich empfinde Deinen letzten Kommentar als zynisch. Aber das ist, wie gesagt, nur eine Empfindung und lässt sich juristisch nicht begründen.
          Lassen wir es dabei.
          Bauer Willi

          • Ich finde Deine Art der Rechtsprechungs-“Kritik” eines Liberalen absolut unwürdig. Nicht nur eines Liberalen. Du hetzt hier – auch für einen rechtlichen Laien – völlig ohne Bezug zu dem Fall gegen das Urteil, kommst mit “Empathie” und “Ängste lassen sich nicht in Paragraphen fassen”, dass nur noch der Begriff “gesundes Volksempfinden” fehlt. Das Urteil ist eine reine Einzelfallentscheidung, bei der an keinem einzigen Rechtsgrundsatz und der seit 1871 bestehenden Notstandsregelung gerüttelt wird, und Du bauscht es als neumodische Abschussfreigabe für Tierhalter auf. Ein Senat eines Oberlandesgerichts goes Tierrechte – je oller je doller?

            Was für einige NGOs Glyphosat ist, ist für Dich und Deine Buddys jetzt das OLG Naumburg, oder was. Und Du schreibst bald an einem Schulbuch mit? DAS besorgt mich! Da sind mir als Bioskeptiker die gutmeinenden Bioverklärern doch lieber.

            • Na, na AdT jetzt schießt Du aber etwas über das Ziel hinaus. Hetze kann ich bei Willi´s Kommentaren nicht erkennnen, eher Unverständniss und eine gewisse Hilflosigkeit, die ich teilweise teile. Auch wenn Du auf die Einzelfallentscheidung pochst, ich befürchte hier einen Dammbruch und zunehmendes Nachahmerunwesen. Was passiert denn bei den nächsten Gerichtsverfahren? Die werden sich doch auf das Naumburger (Fehl-)Urteil berufen! Aber wie schon erwähnt, abschließend bewerten können wir dies erst, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.

            • Ja, mit Dir würde ich gern darüber diskutieren. Wenn das Urteil in rechtlicher Hinsicht nichts neues bringt, taugt es für Juristen auch nicht als Quelle. Das Gerede von Grundsatzentscheidungen in Medien hat nichts mit wirklichen Grundsatzentscheidungen zu tun. Was abenteuerlustige Aktivisten als mögliche Nachahmer betrifft, ist es lustig und traurig zugleich anzusehen, wie sehr die Bauernverbände und -medien selbst den Eindruck erwecken, als legalisiere das Urteil Stalleinbrüche. Wenn sich Aktivisten hierdurch und andere Medien ermutigt sehen sollten, dann nur durch diese Käseblätter. Vielleicht wollen die Spitzenvertreter noch mehr Stalleinbrüche, um sich als Opfer aufzuführen, um der Politik sonstwelche Zugeständnisse herauszuleiern, ihre großen Ställe sind eh schon scharf gesichert. Ein Gericht kann seine Rechtsprechung nicht daran ausrichten, was Käseblätter schreiben würden, das kann es eh nicht steuern.

              Das Anliegen der Bauerninteressenvertreter ist offensichtlich. Sie wollen durch ihre Stellungnahmen Druck auf die Politik ausüben. Das ist im Kern natürlich legitim.

              Aber wäre es nicht intelligenter, wenn sie sagen würden: Hier lag ein Fall mehrfacher Tierschutzverstöße vor, über die die Aktivisten im konkteten Fall vorher informiert wurden, daher ist es KEIN Freifahrtschein usw. Aber für diejenigen, die auf gut Glück in Ställe eindringen, brauchen wir zur Abschreckung eine Strafschärfung beim Hausfriedensbruch. Dagegen hätte ich nicht mal was, weil max. 1 Jahr Freiheitsstrafe recht wenig ist (auch ich war “Opfer” eines Hausfriedensbruchs). Darauf wird es, wenn, eh hinauslaufen, da ein gesetzgeberischer Eingriff in die Notstandsregelung systemfremd wäre. Das wird nicht gemacht, wie gesagt. Hierauf können wir wetten, ohne dass wir auf den Untergang des Abendlandes u.a. durch Senatskollegien wetten. 😉

            • Ehemaliger Landwirt sagt

              >>Vielleicht wollen die Spitzenvertreter noch mehr Stalleinbrüche, um sich als Opfer aufzuführen, um der Politik sonstwelche Zugeständnisse herauszuleiern, ihre großen Ställe sind eh schon scharf gesichert.<<

              Na Herr Anwalt, dieser Satz ist eines aufrichtigen Juristen nicht würdig.

      • Thomas Müller sagt

        Reformvorschlag für die verfassungsrechtlich gebotene Spezial-Empathie für Landwirte:

        § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) lautet bislang:

        “1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. ”

        Hinzugefügt wird ein neuer Satz 3:

        Die Sätze 1 und 2 sind auf Taten gegen landwirtschaftliche Unternehmer nicht anwendbar.

        Problem gelöst !

  3. Friedrich sagt

    Wir leben im Zeitgeist der Demagogen, der Lüge , der Wichtigtuerei, der Ideologie usw.
    Nur so kann ich auch das Gerichtsurteil verstehen. Diese Zeit ist sehr gefährlich für unsere Demokratie weil die ständige Gleichmacherei keine Grenzen mehr kennt und vordergründig die Täter zu Opfern macht. Auf diese Art und Weise geht ein demokratisches System dahin und die Selbstjustiz und Gewalt mit dem Gedanken die Welt zu retten tritt in den Vordergrund. Geauso verstehe ich in diesem Zeitgeist diesen Richterspruch. Dies ist eine Zeit des Überflusses und des Überdrusses. Wir sollten die Zeit der erkämpften demokratischen Werte nicht mit Füßen treten , denn dies führt im weitergedachten Sinne zur Auflösung unseres Staates. Das Ende der Weimarer Republik sollte zwar in einer anderen Zeit mal analysiert werden. Damals war es zwar Not und Hunger , dafür heute das Gegenteil. Beides kann aber zum selben Ergebnis führen. Es lohnt sich für die Demokratie zu kämpfen. Das heist für mich , wenn Stallverdachtsfälle vorliegen, die Veterinärämter zu informieren und diese die Stallkontrolle machen zu lassen. Die Ämter verfügen über die entspr. Fachleute und nicht die Stalleinbrecher. Diese sind nur hinter Geld, Ruhm und Rache her.

    • Was wir derzeit erleben, ist der Zusammenbruch Europas, und da sind wir schon mittendrin, auch wenn die meisten das noch nicht einsehen wollen. Ein solcher Zusammenbruch ist wie eine unheilbare Krankheit: der Akzeptanz geht zunächst mal eine Verleugnungsphase voraus.

            • In 25 Jahren haben wir in Europa Lebensbedingungen, die etwa denen von Russland nach dem Zerfall der Sowjetunion entsprechen. Sollte es dem Durchschnitts-Russen im Jahr 2000 allerdings besser ergangen sein als es dem Durchschnitts-Europäer im Jahr 2043 ergehen wird, zahlst Du den Wein. Vorausgesetzt, es gibt noch welchen. 🙂

            • Ich habe den Wein zur Sicherheit schon mal zur Seite gelegt, er wird ja bis dahin nur besser. 2043 bin ich genau 100, ggf. schicken Dir den Wein dann meine Erben zu. Aber was machen wir wenn ich gewinne??

            • Wenn Du gewinnst, gibt es einen französischen Wein. Und ein französisches Fünf-Gänge-Menü. Für Dich mit Deinen bis dahin 100 Jahren sogar durch die Flotte Lotte gedreht. 🙂

            • Ehemaliger Landwirt sagt

              >>Wenn Du gewinnst, gibt es einen französischen Wein. Und ein französisches Fünf-Gänge-Menü. Für Dich mit Deinen bis dahin 100 Jahren sogar durch die Flotte Lotte gedreht.<<

              Französischer Wein, regional erzeugt?

              Es gibt genug deutscher Wein, der in der Qualität nicht nachsteht,

              natürlich nicht zum Preis vom Himmlischen Tröpfchen, für 2,49.- Liter.

              Oder soll ich nach Frankreich gehen, falls ich mal einen Philosophen brauche?

  4. Heinrich Steggemann sagt

    Wie fällt ein Gerichtsurteil aus, wenn ein nächtlicher Stallbesuch nachgewiesen wird, aber kein Verstoss im Stall vorlag?

  5. JimBob sagt

    Frage:
    Was ist, wenn nächtliche Besucher, Dreck an den Schuhen haben und dadurch den Bestand infizieren. Und alle Schweine müssen gekeult werden?

    Die Schuldigen sind nicht auffindbar oder stellen sich nicht. Der Bauer steht vorm Ruin.
    Aber der Stalleinbruch war angeblich ja legal.

    In welchen Land leben wir den?

    Das Urteil muß schnellstens revidiert werden.

    • Brötchen sagt

      das kann ich Dir sagen: Tierschutz geht vor! Auch vor Seuchenschutz. Auf Arte kam gerade ein Film zum Fall Molatt. Mal ansehen und es wird einem klar, wie das teilweise laufen kann. Deshalb heißt es kämpfen!

      • JimBob sagt

        damit ich das richtig verstehe?
        Tierschutz bedeutet 3 Tiere zu “retten”, aber dafür gleichzeitig 300 Tiere zu opfern?
        und das für jeden Betrieb, Deutschlandweit?

    • Mausschubser sagt

      Wenn die Schuldigen nicht auffindbar sind, dann ist die Rechtslage egal. Man braucht nicht nur einen Kläger, sondern auch einen Beklagten.

      Ansonsten ist es Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Ein “Einbruch” setzt für mich die Absicht voraus sich widerrechtlich fremde Dinge anzueignen.
      Meine von rechtlichem Sachverstand ungetrübte Meinung.

  6. Unser Rechtssystem beruht darauf, dass diejenigen, die mit Wahrnehmungs- und Kontrollaufgaben betraut sind, in diesem Fall vor allem Tierärzte, Veterinärsämter, Behörden oder wer auch immer, ihre Aufgaben korrekt erfüllen. Wenn hier nun tatsächlich ein umfassendes Versagen vorliegen sollte, ist das dann wirklich mit einem “Notstand” begründbar, wie das OLG das nun getan hat? Wenn die Kontrollorgane (Behörden) offenbar in allen Instanzen versagen, darf sich dann wirklich jeder, der sich dazu berufen fühlt, über bestehendes Recht und Gesetz hinwegsetzen und eigenmächtig handeln, wie es ihm gerade passt? Und eben beispielsweise in einen Tierstall einbrechen? Das ist doch die Bankrotterklärung des bestehenden Systems, ausgesprochen vom OLG.

    Mal angenommen, in dem betreffenden Stall wurden die Tiere tatsächlich gequält. Was sind denn das für Tierärzte, die dann nicht eingreifen? Oder für Behörden, denen es bloß um die Gewerbesteuer geht? Wenn der Einbruch in den Stall tatsächlich als “Notstand” gerechtfertigt wird, dann liegt bei den Tierärzten und Behörden im Umkehrschluss doch unterlassene Hilfeleistung oder so was ähnliches vor. Dann gehören die entsprechenden Beamten und die Tierärzte ebenfalls vor Gericht. Diese Beamten gehören vom Dienst suspendiert und den Tierärzten die Approbation entzogen, denn die haben sich kein Haar besser verhalten als der Stallbesitzer. Wenn den Beamten in den Behörden und den Tierärzten jedoch nichts passiert und die weiterhin ihren Job wie gehabt ausüben, dann ist das mit dem “Notstand” in meinen Augen eine Lüge.

    Der eigentliche Skandal, der hier offengelegt wird, besteht doch in einem umfassenden Versagen der Kontrollorgane. In was für einem Staat leben wir denn, wenn wir zwar von immer mehr Gesetzen überflutet werden, aber die Beamten in den Behörden offenbar nicht mehr in der Lage oder Unwillens sind, ihren Job richtig zu machen?

    • Aus dem Urteil der 2. Instanz:

      “Auch im Fall der Anlage in S haben nach den getroffenen Feststellungen die zuständigen Behörden im Vorfeld der Taten in Kenntnis der Verstöße insbesondere gegen § 24 Abs. 2 TierSchNutztV [Kastenstände waren um etwa ein Sechstel zu eng, AdT] keine Maßnahmen zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands ergriffen. Sie waren nach den getroffenen Feststellungen weder Willens noch in der Lage die zur Durchsetzung der TierSchNutzV erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Angeklagten konnten daher berechtigt davon ausgehen, dass eine Einschaltung der Polizei oder Anzeigen bei den zuständigen Behörden ohne Vorlage von Beweisen nicht zu einer nachhaltigen Änderung der Haltungsbedingungen geführt hätten.”

      • Die Kastenstände sind doch nur gegenüber der neuesten “Norm” um ein Sechstel zu eng, das heisst noch lange nicht, dass die Schweine deshalb in unmittelbarer “Lebensgefahr” waren. Dies allein löst nach meiner Einschätzung noch lange keinen “rechtfertigenden Notstand” aus. Wenn dies tatsächlich die ausschließliche Begründung dafür gewesen sein soll, kann ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, in Berufung zu gehen, absolut verstehen.

        • Es konnte lediglich hinsichtlich der zu schmalen Kastenstände nachgewiesen werden, dass die Behörde hiervon Kenntnis hatte und trotzdem nicht einschritt. Maßgeblich dürfte das im Tatzeitpunkt geltende Recht gewesen sein.

          Folgende Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung wurden festgestellt:

          – Breite der Kastenstände zu gering (0,51 bzw. 0,6 m), § 24 Abs. 2 TierSchNutztV,
          – Beschäftigungsmaterial in Kastenstände fehlte, § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutztV,
          – Beschäftigungsmaterial in Abferkelkörben fehlte, § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutztV,
          – im Bereich der Mast-, Besamung- und Jungsauenaufzucht war die Breite der Bodenspalten zu groß, § 22 Abs. 3 TierSchNutztV,
          – 2 Eber hatten keinen Sichtkontakt, § 22 Abs. 2 Nr.1 TierSchNutztV,
          – Lichtintensität betrug keine 80 Lux, § 26 Abs. 2 TierSchNutztV,
          – Mastgruppenhaltung zum Teil überbelegt, § 29 Abs. 2 TierSchNutztV,
          – in Mastgruppenhaltung eine Tränke für mehr als 12 Tiere, § 29 Abs. 3 TierSchNutztV.

          Um Lebensgefahr kann es sowieso nicht gegangen sein. Zu deren Abwendung wäre Filmen und ein sorgfältiges Erstellen der Anzeige über mehrere Tage wohl kein angemessenes Mittel gewesen.

          Außerdem lag neben Notstand wohl auch Nothilfe (Notwehr) vor. Bei Nothilfe braucht keine Rechtsgüterabwägung zu erfolgen. Keine Rechtsgüterabwägung! Die Notwehrhandlung muss nur erforderlich sein, d.h. das mildeste Mittel zur Verteidigung sein. Wissen Sie, was das heißt? Das wissen viele nicht. Lass Dich nicht von dem Wort “mildestes Mittel” täuschen. Entscheidend ist: Keine Rechtsgüterabwägung. Beispiel gefällig: Wenn jemand Dein Handy stiehlt, aber ihre Pistole haben sie noch, und mit ihm wegrennt, dann ist das mildeste Mittel unter Umständen … ich mag es gar nicht aussprechen. Das ist nicht mal das krasseste Beispiel. Notwehrfähig ist sogar jedes rechtlich geschüzte Interesse, z.B. das Recht, einen Stellplatz zu nutzen, wenn man ihn als erster erreicht hat.

          Zum Fall: Die Tatsache, dass die Tierschutzaktivisten letztlich doch den Behördenweg, wenn auch mit etwas Nachdruck, gewählt haben, zeigt die außerordentliche Besonnenheit u.a. des Mathematikers und des promovierten Physikers. Sie hätten auch kreativer sein können.

          • Die genannten Verstöße sind allesamt mit Verlaub gesagt Peanuts. Der Verstoß, der die Lichtintensität betrifft, ist sogar sehr umstritten. Die EU-VO verlangt zurecht nur 40 Lux, eine hohe Lichtintensität fördert die Agressivität der Tiere. Die Vertsöße haben doch höchstens den Rang einer Ordnungswidrigkeit. Das hier Nothilfe (Notwehr) zur Anwendung kommt, kann ich mir nicht vorstellen, da die Einbrecher ja keinen Anlass zu Ihrer Verteidigung hatten (oder verstehe ich hier als schnöder Laie etwas falsch?). Lustig finde ich Deine Bemerkung zu den Tätern: der Rang von Akademikern adelt die Tat.

            • Das LG Magdeburg hat im Urteil auf Notstand UND Notwehr abgestellt, das OLG Naumburg erwähnt lediglich Notstand in der bislang nur zu dessen Urteil veröffentlichten Presseerklärung.

              Der schnöde Laie könnte Recht haben. Sehr gut. Notwehr ist nach herrschender Auslegung des Merkmals “Angriff” nur bei Verletzung rechtlich geschützter *individueller* Güter oder Interessen anwendbar. Tierwohl/Tierschutz ist aber ein Rechtsgut/Interesse der Allgemeinheit.

              Das wird der Grund des Rechtsmittels seitens der StA auf Rechtsanwendungsebene gewesen sein und dann Abwägungsfehler bei der Rechtsgüterabwägung im Rahmen des Notstands, welche das OLG Naumburg aber im Ergebnis offensichtlich nicht sah.

              Auch das zeigt: Das Urteil des OLG Naumburg ist eine absolute Einzelfallentscheidung. Ich sehe da wirklich nach dem, was ich aus dem Urteil des LG Magdeburg weiß, keine grundsätzliche Bedeutung im juristischen Sinne.

              Man kann im Gegensatz zu Dir auch sagen, dass die Rechtsordnung Hausfriedensbruch als Peanuts ansieht (sehr kleiner Strafrahmen) und dieser hier noch geringer wiegt, weil die Tierschutzverstöße vom Hausrechtsinhaber selbst ausgingen. Dies ist entscheidend bei der vorzunehmenden Abwägung der “widerstreitenden Interessen” – wobei man natürlich auch sagen könnte, dass das Interesse des Hausrechtsinhabers um so größer ist, je mehr Leichen er im Keller hat. 😉

              Meine Prognose: Ich sprach schon den geringen Strafrahmen des Hausfriedensbruchs an (max. 1 Jahr). Die Groko wird ihn erhöhen, vielleicht auf 2 Jahre. Die Notstandsregelung wird NICHT angetastet. Nicht nach 146 Jahren, NIEMALS! 🙂

          • Mausschubser sagt

            Zum Notwehrrecht, von den Buchstaben des Gesetzes haben Sie recht, aber wenn Ihnen jemand ihr Handy stiehlt, dann würden Sie – sollten Sie den Dieb perforieren – wohl von jedem Gericht in Deutschland verurteilt werden. Denn Sie überschreiten damit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das lernt jeder der die erforderliche Sachkunde zum Umgang mit Schusswaffen macht oder mal bei der Bundeswehr war und die Wachausbildung genossen hat. Sie sollten auch beim Streit um den Stellplatz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht außer acht lassen, sonst geht bereits der Kratzer im Lack des Fahrzeugs des Kontrahenten – oder womöglich im Kontrahenten selbst – zu Ihren Lasten.

            §32 StGB meint mit “von sich oder einem anderen” nicht Tiere, sondern Menschen. Tiere sind meines Wissens nach rechtlich immer noch eine Sache. Der Eigentümer war der Landwirt. Also ist das mit dem Angriff und der Notwehr hier ziemliche Effekthascherei.

            Aus meiner Sicht zieht in diesem Fall der §34 StGB auch nicht so richtig. Es fehlt die Dringlichkeit und die Ausweglosigkeit. Wenn Behörden nicht reagieren, dann muss man zB den Beschwerdeweg gehen, Strafanzeige erstatten etc.. Selbst, wenn man als “anderes Rechtsgut” den Tierschutz einschließt, die Schweine waren in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt, aber nicht unmittelbar gefährdet. Vorübergehendes Unbehagen wäre auch wenn Menschen betroffen sind kein Rechtfertigungsgrund.

            • Nein, wie gesagt: Bei Notwehr keine Rechtsgüter-/Interessenabwägung; nur Übermaßverbot bzgl. des Mittels (“Erforderlichkeit”), nicht des Zwecks; wird oft falsch verstanden und falsch gelehrt von rechtl. Laien (StGB insoweit aber möglicherweise in Widerspruch mit internationalen Menschenrechten – Recht auf Leben, EMRK; Adressat der EMRK ist der Staat, nicht der Bürger). Zur Anwendbarkeit Notwehr s. mein Kommentar unten.

              “Ein anderer” ist auch Tatbestandsmerkmal bei Notstand. Es umfasst dort Rechtsgüter der Allgemeinheit, somit auch Schutzgüter der TierSchNutzV und sonstige Interessen der Allgemeinheit am Tierschutz; Tierschutz ist Staatsziel, Art 20 a GG, darüber kommt ein Gericht bei der Rechtsgüter- u. Interessenabwägung nicht hinweg. Hausrechtsinhaber hatte TierSchVerstöße selbst zu verantworten und war daher in seinem Interesse an Abgeschirmtheit seines Besitztums weniger schutzwürdig.

              Gefahr für das Schutzgut muss gegenwärtig sein; das ist der Fall, solange Rechtsverletzung andauert. Verstoß gegen (normierte) Tierwohlanforderungem ist unmittelbare Gefährdung bzw. gegenwärtige Gefahr.

              Bitte schön, gerne. 🙂

            • Mausschubser sagt

              Danke AdT, dass Sie meine Auffassungen bestätigen, auch wenn Sie dazu das machen müssen, was Juristen auszeichnet – Schwafeln.

              Also waren Ihre Ausführungen zur Notwehr im Eingang schon mal nicht vollständig und geeignet den rechtlich nicht so bewanderten Leser in Defensive zu bringen.

              Wie gesagt, Notstand sehe ich hier auch nicht. Nicht wegen der Rechtsgüterabwägung, diese ist diskutabel. Da kann man durchaus anderer Auffassung sein. Es gibt ja auch Rechte nach GG des Eigentümers der Schweine, die verletzt wurden. Nein, die Tat hätte dazu geeignet sein müssen, die Gefährdung unmittelbar abzustellen. Was sie nicht war. Wie geschrieben, der Rechts- und Verwaltungsweg war noch nicht einmal im Ansatz ausgeschöpft.

              Überträgt man Ihre Ausführungen auf andere Fälle, dann haben wir das, was wir – und Sie wohl auch – nicht haben wollen: Einen Mob der Selbstjustiz übt.

            • “Nein, die Tat hätte dazu geeignet sein müssen, die Gefährdung unmittelbar abzustellen.”

              Interessant, dass Sie das sagen, Also hätten die Aktivisten direkt den Stall umbauen und Schweine aus ihrer misslichen Lage befreien sollen?

      • Die Behörden wussten also bereits vor dem Einbruch, dass die Kastenstände zu klein sind. Was ändern dann der Einbruch und die Filmaufnahmen? Es ging ja dann offensichtlich nicht um Erkenntnisgewinn und auch nicht um das Beschaffen von Beweisen. Denn nach dem Einbruch wussten die Behörden ja haargenau dasselbe wie vorher. Also wurde mit dem Einbruch und den Filmaufnahmen doch etwas anderes bezweckt. Die Begründung in dem Urteil stimmt in diesem Fall doch gar nicht.

        Sollten die Behörden nach dem Einbruch plötzlich gehandelt haben, dann doch nicht deshalb, weil sie neue Erkenntnisse oder plötzlich Beweise hatten, sondern weil sie Angst bekommen und dem durch den Einbruch aufgebauten öffentlichen Druck nachgegeben haben. Und darum gings dann doch wohl bei dem Einbruch.

        Heißt das nicht im Umkehrschluss, dass unser Rechtssystem die Erpressung bzw. Nötigung von Behörden mittels Straftaten bei Dritten billigt, wenn diese Dritten mit den Behörden sozusagen unter einer Decke stecken? Ist die Erpressung einer Behörde mittels einer Straftat nicht wiederum auch als Straftat zu sehen?

        Der Tatbestand der doppelten Straftat hebt sich also in diesem Fall in sich auf und steht dann plötzlich gerechtfertigt da. Man muss also immer zwei Verbrechen auf einmal begehen, um davonzukommen. Wieder was gelernt.

        • Über “Straftaten” im philosophischen Sinn zu diskutieren, fange ich jetzt nicht an. Entrümpel doch erst mal Deine Gedanken.

          • Es interessiert mich jetzt aber schon, was mit den Tierärzten und Behörden passiert. Wenn man sich schon auf Notstand und Notwehr beruft, um Einbrecher frei zu sprechen, dann gehören die Tierärzte und Behörden doch zwingend ebenfalls vor Gericht. Man kann doch keine Tierärzte und Beamten dulden, die bei einem “Notstand” nicht eingreifen. Wenn man die Tierärzte und Behörden jedoch in Ruhe lässt, ist das Urteil in sich selbst inkonsistent und willkürlich. Weißt Du da was drüber, ob die Tierärzte und Beamten angeklagt wurden und da ein Verfahren läuft?

            Im Grunde wird doch gerichtlich darüber verhandelt, ob die Kette für den “Sklaven” (okay, höchst fragwürdiger und unphilosophischer Vergleich, aber trotzdem) nun 10 cm länger oder kürzer sein darf. Die Kette selbst wird aber überhaupt nicht in Frage gestellt. Und diese Frage nach den 10 cm rechtfertigt einen Einbruch? Das ist doch total abstrus.

            • bauerhans sagt

              dass behördenmitarbeiter bzw. beamte zur rechenschaft gezogen werden,kommt höchst selten vor z.b. jugendamt und kindstötungen in problemfamilien.
              erst wenn vorsatz vorliegt,wird wohl eingegriffen.

            • Keine Ahnung. Gerichte bearbeiten in Strafsachen nur das, was die StA bei ihnen anklagt (Anklagemonopol der StA).
              Notstand iSd StGB heißt nicht Katastrophenfall, sondern erlaubt einen Eingriff in strafbewehrte Interessen zugunsten anderer, nicht notwendigerweise strafbewehrter Interessen. Wenn bspw der Hausrechtsinhaber es selbst ist, der die Interessen verletzt, wie in dem Fall, dann ist er weniger schutzwürdig, dann geht das in der erforderlichen Güter- und Interessenabwägung zu seinen Lasten.

              So, das soll zu diesem Artkel reichen. Ich habe hier gestern schon genug Zeit vertrödelt für eine Handvoll Leser. Ich hoffe, für die war es wenigstens interessant. Alle verstehen wollten es nicht (Bauer Willi), nicht mal das Prinzip, aber auch die profitieren von unserem Rechtssystem. Das ist ähnlich wie mit der Landwirtschaft. Einige motzen, owohl sie sich grundlegenden Einsichten verweigern. Machste nix. Mark hat sich Gedanken gemacht und nicht nur einfach auf Stichwörter wild losgeschrieben.

  7. Gurkenhobel sagt

    Moin Willi,
    ich für meinen Teil positioniere mich ganz klar auf der Seite der Landwirte, gegen den Juristen. Es muss sich niemand wundern, wenn die Gesellschaft sich immer mehr auch radikalisiert. Erwartest du ein gerechtes Urteil seitens der Justiz, wenn sich jemand an deinen Kindern vergreift? Ich nicht. Ich wäre allerdings in dem Falle bereit, selbst für Gerechtigkeit zu sorgen (die auch dem Rechtsempfinden eines Laien gerecht wird) und anschließend neugierig zu schauen und zu akzeptieren, was unser Staat und seine Juristen dazu meinen. Nur mal so, zum Sonntag.

    • Bauer Willi sagt

      Wir haben nun aber ein bestehendes Rechtssystem. Selbstjustiz darf keine akzeptierte Lösung sein, dann fallen wir in Zeiten der Anarchie zurück. Wir sollten alles daran setzen, das die Radikalisierung nicht zunimmt.
      Bauer Willi

  8. Ich bin kein Jurist, darf ich mich trotzdem äussern?
    Rechtsprechung muss nicht zwangsläufig richtig sein. Im vorliegenden Fall wurde der Hausfriedensbruch durch den rechtfertigenden Notstand gedeckt und die Tierrechtler dadurch zu juristisch “Unantastbaren” gemacht. Dass man den vorliegenden Fall auch anders bewerten kann, zeigt sich doch schon daran, dass die Staatsanwaltschaft (wohlgemerkt kein privater Kläger) den Fall zweimal vor Gericht brachte. In der Staatanwaltschaft arbeiten ja keine juristischen Laien. Das Urteil ist ein lupenreines Ermessensurteil, welches den Mainstream huldigt! Ich würde jeden Landwirt davor warnen, Stalleinbrecher zu verprügeln oder sonst irgendwie bei ihrer Arbeit zu stören. Diese sind ja im Gegensatz zum Landwirt meist mehrere Personen und können den Landwirt später problemlos schwer belasten, was bei der heutigen Rechtsprechung (s.o.) in eine Katastrophe führen kann.

  9. Thea S. sagt

    Es mag Gründe geben, NACH der Tat den Einbruch zu rechtfertigen. Aber woher weiss denn der Einbrecher VORHER ob etwas im Argen liegt?

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