Jetzt, im Frühjahr stellen sich viele die Frage, wie sie sich dem Unkraut entwehren. Mehr durch Zufall bin ich auf Produkt aufmerksam geworden, dass von jedem Bürger erworben werden kann, um in seinem Garten bis zu 6 Monaten das Unkraut fernzuhalten. Angeboten wird es unter der Bezeichnung Bayer Langzeit-Unkrautfrei Permaclean und ist bei vielen Bestellportalen erhältlich, unter anderem auch bei REAL.
https://www.real.de/item/search/?search_value=bayer langzeit-unkrautfrei permaclean 5 x 50g
Auf der letztgenannten Seite steht auch das Sicherheits-Datenblatt und ein Erklär-Video zur Verfügung.
http://www.duenger-shop.de/media/products/0760870001496586856.pdf
Neben Glyphosat enthält das Mittel auch Flufenacet und Metosulam. Letztere sind zwei Wirkstoffe, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, unter anderem in Terano flüssig. Allerdings ist das Mittel nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises erhältlich. Hier der Zulassungsbericht des BVL:
Nach dem Studium des Sicherheitsdatenblattes und des Zulassungsberichtes des BVL muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, warum diese Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, die in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist, in die Hände von Laien ohne jede Einschränkung abgegeben werden darf.
Aber vielleicht wisst ihr das ja… (und vielleicht versteht ihr auch die unterschiedlichen Kilo-Preise…)
Wichtiger Hinweis: Die Anwendungsbestimmung, dass das Produkt nur unter Zierpflanzen eingesetzt werden darf, ist beim schnellen Lesen nicht erkennbar. Was ist also, wenn es auf Garageneinfahrten oder gepflasterten Wegen eingesetzt wird? Von dort kann es ja schnell in die Kanalisation gelangen.
Euer Bauer Willi
Der Spass und freizeitgesellschaft es erlauben um es der Hand, die einen füttert , in die Schuhe zu schieben ….
Ablasshandel und hexenverfolgung ist heute salonfähig gemacht worden
Das lustige is viele wissen das sie was verbotenes machen das sieht man daran das die spritze in ne alditüte eingepackt wird und sobald jemand guckt schnell weg aus spaß fragt man warum die sich verstecken und als antwort kommt: wenn dey dat sain daud den häbs di, den häbt wat orth
Essig Essenz tut’s auch❗
Ist jedoch nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen.
Die Glyphosat-Debatte hört eben an der eigenen Einfahrt auf, genauso wie die Wildschweinliebe im eigenen Garten oder der Wolfschutz beim eigenen Hund oder Pferd. Immer eine Frage des Standpunkts.
Bauer Willi: Gut recherchiert!
Wenn zwei das Selbe tun , ist das nicht das Gleiche !
Warum für den Privatgebrauch Chemie ❓ Ein anständiges Abflammgerät ist auf Dauer wesentlich billiger, umweltschonend und effizient!
Trägt aber zur klimaerwärmung bei
Andreas Labitzke 😂😂😂😂
Probiert es doch einfach mal etwas umweltfreundlicher . Noch viel besser als dieser mist von Bayer ist ganz einfach „Kochendes Wasser „. Bis zu drei Jahre Ruhe .
Und was sagen die Regenwürmer? Die werden ja auch gekocht…
Ob nun gekocht oder durch Chemie vergiftet . Das macht keinen grossen unterschied .
Besser wäre es dann wohl Hand anzulegen oder es einfach wachsen lassen und etwas zurückschneiden .
Liebe User, bei vielen der Beiträge, die hier zu lesen sind, ist das aus meiner Sicht Krümmelkackerei, was Ihr da ins Netz stellt.
Es wird aus meiner Sicht, der Kern des Themas
nicht getroffen.
Wenns was Schlimmes wäre, würds Bayer weder produzieren noch verkaufen, gleich wie alle anderen PSM…
Jedermann kann sich ohne Vorlage des Sachkundenachweis auch einfach seinen Unkrautvernichter auf eBay bestellen:
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fulk%2Fitm%2F272589724526
Die Rezensionen sind auch gut und es wird sogar kostenlos geliefert
Noch ein letztes (weil es so interessant ist):
Der Grund, weshalb „Permaclean“ eine Haus- und Kleingarten-Zulassung für nicht-berufliche Anwendung (HuK) hat, dürfte an der im Vergleich zu „Terano“ deutlich geringeren Wirkstoffkonzentration von Flufenacet und Metosulam liegen:
Terano (für Ackerbau und Gemüsebau):
500 g/l Flufenacet
21 g/l Metosulam
Permaclean (Zierpflanzenbau und HuK):
60 g/kg Flufenacet,
180 g/kg Glyphosat
3 g/kg Metosulam
Also 7 bzw. 8 mal mehr Metosulam und Flufenacet in Terrano. Das Glyphosat in Permaclean ist ja harmlos.
So besagt das Sicherheitsdatenblatt:
„Beurteilung Toxizität bei wiederholter Aufnahme
– Glyphosat verursachte keine spezifische Zielorgan-Toxizität in Tierversuchen.
– Flufenacet verursachte neurologische Effekte und/oder neuropathologische Änderungen im Tierversuch.
– Metosulam verursachte in Tierversuchen eine spezifische Zielorgan-Toxizität in den folgenden Organen: Niere, Leber, Augen.“
Scheint also nicht ganz unsinnig zu sein… Der Fall ist gelöst. Tschüss für heute. 😉
So ist es, gut erklärt. Jetzt kommen sicher wieder die Kommentare ob des ach so gefährlichen Glyphosats. Aber vielleicht war Bauer Willis Beitrag ja Click-Bait, nachdem es bei den letzten Beiträgen zu ruhig zuging ;-).
@AdT
Sie müssen die Aufwandmenge pro ha (oder wegen mir pro m2) vergleichen.
Die Zusammensetzung ist ähnlich:
Flufenacet:Metsulam 1:24 bei Terano verglichen mit 1:20 bei Permaclean (+ Glyphosat).
Wahrscheinlich werden letztendlich ähnliche Stoffmengen ausgebracht werden.
So ist es!
Lieber AdT, du kannst oder willst es nicht kapieren. Du schreibt: Zulassung von Permaclean im Zierpflanzenbau UND HuK. Dies ist absolut falsch. Zugelassen ist das Mittel ausschließlich im HuK und dort in Zierpflanzen. Profianwender dürfen das Mittel unter Strafandrohung nicht anwenden. Falls doch, ist es eine Fehlanwendung und dann können für Profianwender schon einmal Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden. Auch bei den Aufwandmengen liegst du falsch. Es sind 10kg/ha zugelassen, was 1800g Glyphosat plus 600g Flufenacet + 30 g Metosulam entspricht. Alles die höchstens zugelassenen Mittelmengen im Ackerbau für die Einzelwirkstoffe. Nur unter den Landwirten würde niemand auf die Idee kommen, die Wirkstoffe zu kombinieren, erst recht nicht so hoch. Zugegeben: das alles ist recht schwierig zu verstehen, aber das ist auch genau der Grund, warum wir Landwirte einen Sachkundenachweis brauchen. Dieser ist richtig und wichtig. An deinen Verständnisschrierigkeiten sieht man, wie wichtig 😉
Lieber Schmeckt gut,
auch das ist leider falsch (warum führst Du keinen Beleg an?). Von Aufwandmengen habe ich überhaupt nicht gesprochen, sondern von der Wirkstoffkonzentration (mg/l bzw. mg/kg).
Mal eine Verständnisprobe: Für welches Einsatzgebiet ist das Herbizid Roundup LB Plus zugelassen?
A) Für Ackerbau, Forst, Nichtkulturland, Obstbau, Grünland, Weinbau und Zierpflanzenbau im eigenen Vorstadtgarten?
B) Für beruflichen Ackerbau UND im privaten Kleingarten?
Bin gespannt. Ich find’s jetzt nicht so schwierig. 😉
…aber ich bin ja auch auf Tofu!
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_zulassungsberichte/006259-00-00.html?nn=1406458. Aus der Tabelle geht das missverständlich hervor, obiger Link ist eindeutig.
Danke.
Da steht es wie folgt; dann muss mal jemand die Tabelle anders strukturieren: 🙂
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr, nicht
im Pflanzjahr
Jetzt bin ich schon ein bisschen zerknirscht. 😉 Aber die Frage bleibt: Macht die Dreierkombi in der Landwirtschaft überhaupt Sinn? Würde sie dort hinreichend nachgefragt werden? Und warum hat Bayer die Zulassung auch nur für Ziergehölze beantragt? Es gilt ja der Grundsatz: ne ultra petita. 🙂
Nochmal. Die Dreierkombi ist in landwirtschaftlicher Anwendung verboten. Es ist sehr hilfreich, wenn man lesen kann. Dies gilt für alle Formulierungen von Permaclean.
https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/BlattAnwendg.jsp?awg_id=006259-60/00-004&kennr=006259-60
Ist schon geklärt. Ich hatte unterstellt, dass die Tabelle systematisch aufgebaut ist. Ist sie aber nicht. Brötchen hat es verstanden und mir schon einen Beleg geliefert. Trotzdem danke für den weiteren Beleg. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich sagte, dass Du falsch liegst.
Danke für die Entschuldigung. Es wird leider immer komplizierter – s.a. Düngeverordnung (da wird auf viele viehaltende Betriebe eine Unmenge Bürokratie zukommen). Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele Zusammenhänge in der Erzeugung und Sicherstellung von Qualität bei Lebensmitteln (wie auch immer man dies definiert) nicht mehr verstanden wird. Wird selber haben immer größere Probleme in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Umso wichtiger ist, dass wir hierüber sprechen.
Der Gesetzgeber macht hier in der Tat Unterschiede. Zwar herrscht auch für sogenannte Kleinpackungen Sachkundenachweispflicht. Allerdings für das Verkaufspersonal, nicht die Anwender. Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel im Laden nicht freiverkäuflich zugänglich sein, sondern müssen entweder im abgeschlossenen Schrank oder hinter einer Theke mit Personal aufgehoben werden. Abgabe nur durch Personal mit SKN. Diese Beratung soll den SKN jedes einzelnen Privatanwenders ersetzen. Macht auch Sinn in Anbetracht der Mengen, die ausgebracht werden. In 98% der Fälle wird dies alles eingehalten. Im Gegensatz zu anderen „Giften“, an die jeder Privatmensch im Supermarkt im Handumdrehen kommen kann, ist hier ein hohes Maß an Erklärung und Restriktion bei der Abgabe sichergestellt. Gas und Essig sind absoluter Wahnsinn. Fettsäuren sind durchaus Alternativen, aber nur mit kurzfristigem „Burn-Down-Effekt“. Anwendung auf Wegen und Plätzen UNBEDINGT sein lassen. Hohe Strafen vorgesehen.
Als verpächter kann ich nun auch richtig los legen.
Schon immer wurde in Gärten gespritzt, nach dem Motto viel hilft viel. Das könnte sich ein Landwirt nicht leisten.
In welcher EU leben wir hier eigentlich , wenn Glyphosat hier verboten sein soll und in GB ,alles was das Herz begehrt, im Supermarkt im Regal gleich neben den Nahrungsmitteln steht. Gehen wir Deutschen wieder einen Sonderweg ? Auch stehen bei uns die NOX-Meßstationen
direkt an der STraße am Auspuff der Autos , obwohl sie den Mittelwert von mehreren km2 abdecken sollen. Überall wird bei uns alles schlecht gemacht und in der restlichen Welt geht man da ganz locker und sachlich mit um. Ob Nitrat , Glyphosat, NOX, CO2 usw.. Alles wird hier bis zum Itüpfelchen bekämpft . Da werden Daten manipuliert bis das Negative passt. Wir sollten uns diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr gefallen lassen.
Moin Friedrich,da hast Du Recht mit Deiner Meinung,da kann Ich Dich nur voll
unterstützen. Entweder wir sind eine EU wo die Maßstäbe für alle gleich sind, oder wie sind ein Sammelsurium von Nationalstaaten, wo jeder das macht was er will. In dem zweiten Fall, sollte es dann das Ende, der viel beschworenen Gemeinschaft sein.
Die Industrie versucht natürlich Gesetze und Gebot zu umgehen, indem sie in der Wortwahl kreativ wird. Bis der Gesetzgeber nachzieht dauerts natürlich. Heißt aber auch, das Gesetze nur nachjustiert aber nicht grundlegend angepasst werden. An was das wohl liegt??
Diese Eigenart in der Gesellschaft ist immer wieder festzustellen. Wir Jäger müssen für das Aufstellen von Fallen einen Sachkundenachweis erbringen. Oma Erna darf sich Fallen bis zur Größe, dass sie Füchse fangen kann, bei ganz normalen Sonderpostenmärkten wie Thomas Phillips oder Zimmermann kaufen, ohne Aufklärung oder Belehrung, dass sie diese Fallen gar nicht ohne Sachkundenachweis aufstellen darf, geschweige was sie mit dem gefangenen Tier zu machen hat. Vermutlich wird sie mangels Ahnung über die Jagdzeiten zur Unzeit Raubwild fangen und es wegen fehlender tierrechtskonformer Tötungsmöglichkeiten einfach ersäufen. Ähnlich scheint es ja mit den Herbiziden zu sein. Hier wird der ungebildete Laie sicher getreu dem Motto lieber „etwas“ zu viel draufhauen, als zu wenig. Viele Grüße an die Klärwerke und die Natur.
kein Kommentar
Ein bekannter von mir vor ein paar Jahren verstand nicht warum das hochgepriesene Mittel auf seiner Einfahrt nicht hilft. Er erklärte mir wie er es einsetzt. Er wartet immer bis ganz knapp vor dem Regen. Damals gabs noch Mittel zum mischen. Er mischte es 1:1 und bringt sie den 200 qm . Aufwandmenge round up 1 l, damals unverdünnt bin Lagerhaus. Ist ja normal meinte er
„Für jeden erhältlich – für Landwirte nicht“
Ich gestatte mir einen dezenten Hinweis, lieber Willi. Die Überschrift erinnert mich an eine bestimmte Art des Journalismus. Ist jetzt nicht böse gemeint 🙂
Es geht doch nicht um die Möglichkeit des Erwerbs, da sind Landwirte ja nicht ausgeschlossen, sondern um die Anwendung. Da vertrete ich die Auffassung, dass so ein Zeugs auf privaten Flächen überhaupt nichts zu suchen hat. Wir schaffen das seit wir unsere Hütte mit großem Grundstück gekauft haben, so vor ca. 27 Jahren.
Dass allein ein Sachkundenachweis nicht vor mehr oder weniger schwachsinnigen Taten bewahrt, hat Sandra schon zum Ausdruck gebracht.
Natürlich können es auch Landwirte erwerben. Was ich zum Ausdruck bringen will, und das steht im Text, ist die Tatsache, dass diese Wirkstoffkombination in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist. Entschuldige also die verbale Ungenauigkeit.
Bauer Willi
Man könnte ja auch mal auf einen „geleckten“ Garten verzichten und gewisse „Un“-Kräuter tolerieren. Aber eas sagen dann die Nachbarn mit gepflasterter Auffahrt und Vorgarten mit Kies dazu. Sich über Landwirte aufregen und selber im Gärtchen fleißig die ach so böse Chemiekeule verteilem, weil Eßigessenz unverdünnt leider nicht langanhaltend wirkt… verkehrte Welt irgendwie…
Wer so etwas im eigenen Garten benutzt, hat ist selbst Schuld – das ist was für dumme und faule Gartenbesitzer…
„P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen., P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen., P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen., P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 Enthält sensibilisierende Stoffe. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“
http://www.nachrichten.at/freizeit/haus_garten/Das-1-x-1-fuer-einen-gesunden-Boden;art123,2538986
Das 1 x 1 für einen gesunden Boden
1. Boden niemals „nackt“ liegen lassen
Wer nach einem sommerlichen Gewitter die Bäche und Flüsse betrachtet, der sieht es klar: Was hier an brauner Brühe vorbeifließt, ist in den meisten Fällen wertvoller Boden. Je mehr die Erde der Witterung unbedeckt ausgesetzt wird, desto mehr wird durch Regen und Wind ausgewaschen oder verblasen. Daher: Erde immer mulchen – zum Beispiel mit Rasenschnitt.
Das nennt man Erosion
Habe keinen Rasen, wo soll ich den Rasenschnitt herbekommen?
@ Ehemaliger: Geschlossene Pflanzendecke oder Laubauflage im Nutz- oder Ziergarten tut es auch.
Oh ja, solche kenn ich auch…auf die Bauern schimpfen aber im eigenen Garten (bzw. am Schotterbett und in der Einfahrt) alle paar Wochen RoundUp spritzen. 5fach stärker konzentriert als angegeben, weil die Pflanzen wegen der bösen Bauern ja schon so immun sind….Da hilft alles erklären nix 🙁

Doch, erklären hilft. Wir müssen uns nur die Zeit nehmen und die Geduld aufbringen. Letzteres ist schon schwieriger 🙂
Respekt Astrid ..
Ist immer leichter , andere verantwortlich zu machen , bevor man sich an die eigene Nase fast ..
Christl Schuster kannst du mir das genauer erklären? Wen hab ich für was verantwortlich gemacht??? Und was hab ich an meiner Nase?????
Die Menge macht den Unterschied! Es macht einen Unterschied ob ich einen Schnaps trinke oder ein ganzes Faß. Mit meiner 1 L Fertigprodukt kann ich sicher keinen Hektar sprühen ohne einen Krampf in meiner Hand zu bekommen. Und wer behandelt schon einen ganzen Garten mit einem Totalherbizid? Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird hier punktuell gearbeitet, und nicht von allen Privatpersonen gleichzeitig. Damit ist das Umweltrisiko (Toxizität mal Exposition) deutlich geringer als in der Landwirtschaft (bei gleicher Tox höhere Exposition). Bauern behandeln das ganze Feld (auf einmal) aus bestimmten Gründen, und sollen das auch weiterhin dürfen. Dazu ist ein Sachkundenachweis zumindest hilfreich. Und Anwendungen außerhalb der Anwendungsverordnung sind bei allen Anwendern unzulässig. Aber Verbote sind halt beliebt, leichter als Nachdenken, und publikumswirksam.
Wieder das übliche von der Thea S, wie können die Bauern es wagen, mein Glyphosat zu kritisieren, wo die doch den ganzen Acker besprühen?
Es ist richtig, dass der Sachkundenachweis nicht vor falscher Anwendung schützt, ich frage mich, warum ich den Sachkundenachweis beim Kauf von 5 Liter brauche, während bei nichtberuflicher Anwendung eine 250 ml Flasche ohne Nachweis gekauft werden kann.
5ml / 10m² bei ca.1 Liter Wasser, das wäre die Mischung, jetzt frage ich mich, ist die Punktbehandlung 10 m2 groß und wird die Menge mit einer Spritze aufgezogen?
Ps. Ich habe in diesem Strang behauptet, dass immer ein Nachweis erbracht werden muss, ich musste mich eines besseren belehren lassen, bei mir wurde beim Kauf einer Legeflinte den Nachweis gefordert, ein stück Rohr mit dem man Mäusegift in die Gänge legen kann.
@Bauer Willi
„AdT
wenn Du auf den Link von Real klickst, findest Du weiter unten ein graues Feld und darunter „mehr anzeigen“. Dort steht, dass es für Ziergehölze zugelassen ist. Eine Zulassung bedeutet, dass es nur für diesen Anwendungsbereich eingesetzt werden darf. Noch weiter unten steht dann, dass es nicht „auf befestigten Wegen und Plätzen“ eingesetzt werden darf. Also noch mal der Hinweis.
Bauer Willi“
– Ich kann nicht erkennen, dass das Mittel landwirtschaftlich nicht genutzt werden dürfte.
– Der Hinweis „sehr gute Pflanzenverträglichkeit bei Anwendung unter Ziergehölzen“ beschreibt nicht abschließend den Anwendungsbereich.
– Das mit den „befestigen Wegen“ (befestigte Freilandflächen) ist eine allgemeine Vorschrift, und zwar die des § 12 Abs. 2 Satz 1 PflSchG.
–> Vielmehr ist das Produkt als Pflanzenschutzmittel zugelassen einschließlich für Haus- und Kleingärten, für die Verbote leichter gerechtfertigt werden können.
Prädikat „FAKE“.
Sorry, manchmal fühle ich mich hier wie auf einer AfD-Seite, nach dem Motto: „Das sich selbst durch Regeln erhaltende Establishment drangsaliert den armen Bauern, das arme Opfer.“ Oder sagen wir, wie bei einem Journalisten, der sich keine Zeit genommen hat und nicht umsichtig agiert, nicht überlegt, dass sich einige Leser sehr vor den Kopf gestoßen fühlen können.
Du solltest Dich bei Deinen AfD-Unterstellungen etwas zurück halten. Willi hat Recht, Permaclean ist nur im Zierpflanzenanbau zugelassen, die relevante Quelle:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_uebersichtsliste.pdf?__blob=publicationFile&v=39
Es bleibt dabei: Der Hinweis „sehr gute Pflanzenverträglichkeit bei Anwendung unter Ziergehölzen“ beschreibt nicht abschließend den Anwendungsbereich. Das Mittel ist für den Zierpflanzenanbau zugelassen.
Vorrangig geht es hingegen um die Zulassung in der Landwirtschaft und in Haus- und Kleingärten. Die Systematik nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz ist Folgende: Grundsätzlich dürfen PSM nur von beruflichen Anwendern appliziert werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Nichtberufliche Anwender dürfen Pflanzenschutzmittel nur im Haus- und Kleingartenbereich verwenden, wenn diese hierfür eigens zugelassen sind (Sondertatbestand).
So ist es in der von Dir verlinkten Tabelle besonders gekennzeichnet, wenn das PSM ZUSÄTZLICH für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ist. Das Mittel „BAYER GARTEN LANGZEIT-UNKRAUTFREI PERMACLEAN“ wird dem Namen nach (und dem Preis) speziell für die Gartenanwendung vermarktet, darf aber auch im landwirtschaftlichen Zierpflanzenanbau benutzt werden. Es stimmt also nicht, dass die Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, nicht zugelassen sei.
Für den Sinn des Sachkundenachweises bei beruflichen Anwendern und die Entbehrlichkeit im Garten s. Thea S. So ist das in vielen Bereichen ähnelich geregelt: Personenbeförderungsschein für Taxifahrer, Gesundheitsnachweis für gewerbliche Köche, eben generell Berufswahl- und Ausübungsregelungen wie die Eintragung in die Handwerkerrolle etc.
Meine Güte, man kann auch jede noch so bewährte Regel als Unsinn, Grundübel und große Ungerechtigkeit bezeichnen.
Eigentlich könnte der Tag im Moment 36 Stunden haben, aber zu den Kommentaren von unserem Anwalt muss ich mich jetzt doch eben kurz vor Mittag äußern. In der EU gilt die Indikationszulassung und die besagt, dass ein PSM ausschließlich in der zugelassenen Idikation angewendet werden darf. Wenn zB. hierin steht, dass nur in Zierpflanzen bei bedeckten Wetter angewendet werden darf, gilt es genauso (nur ein überspitztes Beispiel). Das Mittel Permaclean ist im Hausgarten in Zierpflanzen zugelassen und darf ausschließlich auch nur hier angewendet werden. Im gartenbaulichen (landwirtschaftlichen) Bereich darf es nicht angewendet werden. Die Idikationszulassung heißt aus gutem Grund so. Und eine Zulassung im Haus- und Kleingarten heißt eben, dass die Zulassung nicht für professionellen Einsatz (Sachkunde…) gilt. Der Post von Willi triff den Kern des Problems auf den Punkt.
Falsch.
Richtig: allgemeine Zulassung im (landwirtschaftlichen/beruflichen) Zierpflanzenanbau plus besondere Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich.
Soso, bitte meinen Kommentar weiter oben lesen.
„Es stimmt also nicht, dass die Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, nicht zugelassen sei.“ Wo hat denn das irgend jemand behauptet???
Steht im Text:
„Nach dem Studium des Sicherheitsdatenblattes und des Zulassungsberichtes des BVL muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, warum diese Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, die in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist, in die Hände von Laien ohne jede Einschränkung abgegeben werden darf.“
Da steht „in der Landwirtschaft nicht zu gelassen ist.. “ So wie Du Landwirtschaft vergessen hast, hat Willi eben „klassische“ (Landwirtschaft) vergessen. Dann stimmts nämlich. Und jetzt Ende der Wortklauberei.
Die Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam in einem fertigen Produkt ist in der Landwirtschaft nicht erhältlich. Von mir aus auch klassische Landwirtschaft. Zugelassen ist nur die Zweier-Kombination. Wo stimmt denn da was nicht?
Bauer Willi
Ist die Dreierkombi vielleicht zu schwach für die Klassische, die eher 2 + 1 (Terano + RoundupSPEEDplus) nachfragt? Welches Glyphosat-Produkt/welche Glyphosatkonzentration verwendest Du denn zumeist? Würde die Dreier überhaupt Sinn machen oder das Auskeimen der Saat verhindern? Das wäre mal interessant.
@Willi: Ein Landwirt kann ja als Sonderkultur Zierpflanzen anbauen und somit dürfte er selbstverständlich auch Permaclean in seiner Landwirtschaft einsetzen. Ich habe selbst jahrelang Schnittblumen angebaut, über §18b PflschG konnte man sich die „wildesten“ Kombinationen genehmigen lassen, anwenden durfte man diese allerdings nur in Schnittblumen.
@AdT: Für die Dreierkombi, über die wir hier diskutieren, würde mir spontan kein vernünftiger Einsatz einfallen, nicht wegen der Wirkungsstärke (das Zeug ist durchaus ein Hammer), sondern wegen der Wirkungsweise.
@adt lw. wird das keiner nutzen, da der tankzug günstiger kommt;)…bezüglich der sandförmchen Strategie zum thema, empfinde ich das auch so….ich würde eher rausstellen…“ich bin der Profi, ich habe die Sachkunde, nur ich kann das..“
@Adt
Dass Du das nicht erkennen kannst, dass es nicht auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden darf ist jetzt Dein Problem.
Des Weiteren habe ich an keiner Stelle behauptet, dass es im Haus- und Gartenbereich nicht zugelassen ist. Sonst dürfte es ja auch nicht vermarktet werden.
Doch darum geht es auch nicht und das weißt Du auch. Den Vergleich mit einer AfD-Seite und die Bewertung des Textes als Fake empfinde ich als persönliche Beleidigung. Mag sein, dass sich dort juristische Ungenauigkeiten finden lassen, mir das aber als Absicht zu unterstellen finde ich schon hart.
Bauer Willi
Ich habe bewusst zu harschen Worten gegriffen. Das würde mir dann leidtun, wenn Du Deine Falschbehauptung eingestehen würdest.
Die oben von mir beschriebene Systematik der Pflanzenschutzulassung wird sehr gut in der von Mark verlinkten Tabelle abgebildet (s. Spalten 7 und 8). Man kann an dieser deutlich ablesen, dass jedes Pflanzenschutzmittel, das eine Zulassung für nicht-berufliche Anwender in Haus- und Kleingarten (HuK) hat, stets auch eine Zulassung für ein odere mehrere der folgend aufgeführten land-/forstwirtschaftlichen Einsatzgebiete hat:
6. Kodeliste der Einsatzgebiete
6. Codelist for field of use
BVL-Code Dekodierung Decoding
A
Ackerbau
Agriculture (field crops)
F
Forst
Forestry
G
Gemüsebau
Vegetable growing
H
Hopfenbau
Hop growing
N
Nichtkulturland
Non cultivated areas
O
Obstbau
Fruit growing
R
Grünland
Grassland
V
Vorratsschutz
Protection of stored products
W
Weinbau
Viticulture
Z
Zierpflanzenbau
Ornamental growing
Danke für diesen Artikel! Sehr gut auf den Punkt gebracht
… und selbst wenn es einen Sachkundenachweis gibt, gibt es halt auch Landschaftsgärtner, wie der, der bei mir auf der Arbeit den „Hausmeisterdienst“ macht: Bei Minusgraden Anfang März schlappten da zwei HiWis Kanister an mit Aufdruck Algenvernichter und spritzten großzügig das Zeug auf unser Gelände und bekämpften damit Unkraut. Auf meine Frage, was sie den da machen würden, bekam ich die Antwort, sie würden vorsorglich Unkraut bekämpfen und ich sollte mir keine Sorgen machen, sie hätten „Frostschutzmittel“ ins Spritzmittel gerührt, damit es nicht einfriert. Von solchen Sachen bekomme ich Herzklabaster. Ich also ans Telefon unseren „Manager“ angerufen, was das denn für ein Unsinn wäre. Naja, die hätten halt einen Vertrag in dem steht, dass sie ab März das Gelände unkrautfrei halten müssen. Wie sie das anstellen wäre ihre Sache. Toll.
laut abstandsregelung (verordnung vom 20.05.2016) zu privatgärten muss ich einen streifen von min. 2m von der privatgartengrenze zum feld frei halten von jeglichen pflanzenschutzmitteln.
privatgartenbesitzer haben aber die angewohnheit,ausserhalb ihres gartenzaunes alles möglich zu deponieren,sodass gern quecken in aller ruhe dort gedeihen.
Das Problem an der Thematik ist die Dosierung. Im Privat- und Hobbybereich wird in der Regel gnadenlos überdosiert. Terano z.B. hat in der landwirtschaftlichen Anwendung eine Aufwandmenge von 1, 2l/ha. Dies sind 0,00012l/m2. So eine Mischung ist für Privatleute kaum vorstellbar und auch kaum herstellbar. Dazu kommen dann noch die Preisanreize des Handels: 500gr permaclean kosten 59,96 E/kg , 30gr permaclean kosten 1188.-E/kg. Da wird dann gerne eine Prise mehr genommen, getreu dem Motto, viel hilft viel.
Hach wie schön! 6 Monate Unkrautfrei!! Terrasse, Einfahrt, vor der Haustür… Bisschen einsprühen… Bisschen heimlich… Bisschen den Neid der Nachbarn genießen… Wer liest schon die Details? Dafür sind die ja auch gar nicht da… Bitte einen Bogen um den Teich mit den kostbaren Zierfischen machen!!
Verrückte Welt: der Nachbar eines Jagdfreundes ist bekennender Grüner und Gegner der Jagd. Mit abwertenden Blicken überzog er seinen Nachbarn, wenn dieser mit der Waffe aus dem Revier nach Hause kam.
Nachdem ein Marder dreimal den Kabelbaum seines neuen Golfs zerlegt hat, fragte er den Jäger, ob er nicht den Marder bejagen (mit einer Falle oder dem Gewehr) könne, denn dieser würde ja Schäden an seinem Auto verursachen, was ja nicht hinnehmbar sei.
Es gibt mehr total Herbizide die für den Hobby Gärtner frei verfügbar sind aber für landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien verboten sind
Ein befreundeter Landschaftsgärtner hat mir mal erklärt, wie umfassend Pflanzenschutzmittel in deutschen Gärten eingesetzt werden und was auch sie einsetzen müssen, um ihren Job so zu erledigen, dass die Kunden zufrieden sind. Wenn ich da im Gegenzug drüber nachdenke, nach welchen Unmengen Vorschriften und Verboten wir Landwirte uns richten müssen, wird mir schlecht. Ich unterstütze die Spritzerei nicht und versuche selber, durch Bodenbearbeitung usw. nur ein Minimum einsetzen zu müssen, aber warum Laien jeden Scheiß in Massen einsetzen dürfen und das ohne Hintergedanken auch tun, ist mir ein Rätsel.
Ein Laie kann das Unkraut natürlich auch mechanisch entfernen, muss dann aber gedanklich in Vorleistung gehen. Abwägen welche Geräte sinnvoll sind, Zeitaufwand, gegebenenfalls mit bücken verbunden. Hey Mitmenschen, wir leben in einer Convenience-Gesellschaft, alles muss einfach, schnell und ohne Komplikationen möglich sein, warum nicht auch im Garten eines Nichtlandwirts
Das kann der Mitbürger ja gerne machen. Aber bitte vorher den Sachkundenachweis machen und beim Kauf vorlegen 🙂
Bauer Willi so ist es, hier wird mit zweierlei Maß gemessen und das ist im Sinne der Natur falsch
Noch kleiner Gedruckt allerdings diese Anwendungsbestimmung:
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Komik an der ganzen Sache ist, das gerade diese Anwender die Landwirtschaft verurteilen , zum nicht anwenden dieser Produkte , obwohl gerade diese als einzige einen Nachweis und auch Schulungen im Umgang mit solchen Mitteln erbringen können.
Dieses falsche Getue der Bio- Gut Menschen ist es eben was einem da zu denken gibt.
Die aber am lautesten schreien, wenns um das anpatzen von Landwirten geht und deren Arbeit .
Die Landwirtschaftlichen Gesetzlichen Vorschreibungen sind sowieso irre … aber jeder „normalo“ darfs verwenden
;-(
Silvia Kienreich genau so isr es.
Solche Substanzen haben nirgends etwas zu suchen, weder in der Hand von Privatleuten, noch in der Hand von Landwirten.
War heute auch Insekten töten !
Musste echt meinen Helm reinigen , schlimm das Insektensterben
Ich letzens einen überholt, dem klebten die Insekten von hinten am Helm so langsam ist der gefahren. 😉😂😂😂
Tobias Göbel
Guter “ FLACHWITZ“ !
Neulich ein Gespräch mit einem Hobbyimker, der alle Bienenvölker verloren hat, angeblich weil in der Nähe ein Bauer Glyphosat gespritzt hat. Er selbst ist aber sauer, dass er das Zeug nicht mehr kaufen kann. Verkehrte Welt.
Glyphosat tötet keine Biene.Wann begreift ihr das mal endlich.Es blockiert in der Pflanze ein Entzym und sie stirbt ab.Glaubst du allen Ernstes das die Bahn auf die Gleise Gift spritzt wenn Schotter Sand und darunter der Kies kein Wirkstoff abbaut und bei uns kommt in 3 Meter Tiefe das Grundwasser.Der Rheingraben.Eines der Größten Wasserspeicher.Glaubst du den wirklich sowas?Also dann schreibt nicht so einen Schwachsinn die ganzen Bienen sind tot.Ja.vieleicht von der schlechten Hygiene und von der Vaora.Milbe
Solche merken doch die Einschläge nicht mehr.
Unsere Imker hat auch viele Völker verloren. Seine Erklärung: Milder Januar und starke Fröste im März haben dazu geführt. Dazu trotz Behandlung starkes Auftreten der Varroa-Milbe. Er ist extem frustiert. Übrigens kenne ich keinen Landwirten, der in diesem Zeitraum Glyphosat gespritzt hat.
Hans-Peter Jenisch, genau lesen! Ich habe geschrieben“angeblich“ und damit die Meinung des Mannes wiedergegeben. Ich denke auch, dass es eher Managementfehler sind, wenn der ganze Bestand stirbt. Bei jeder anderen Tierart käme der Verantwortliche vor Gericht.
Es ist mir rätselhaft wie ein Bienenvolk von Glyfosat verenden kann. Das ist bei ordnungsgemäßer Anwendung nicht Bienengefährlich. Und wird auch in der Regel nur im Spätherbst oder zeitigem Frühjahr zum bekämpfen Von Ausfallgetreide u. Unkräutern vor der Saat der Kultur eingesetzt. Da blüht dann auch nichts und da sind dann in der Regel auch keine Biene.
Ich bewirtschafte einen konventionellen Landwirtschaftsbetrieb, bei uns haben an mehreren Stellen Imker ihre Bienenstöcke stehen. Da hat sich noch niemand beschwert, dass Bienen verendet sind.
Ich denke, ich muss das nochmal richtig stellen, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Meine Antwort war zu Willis Post gedacht. Der Imker, von dem ich erzähle ist durch die Medien aufgehetzt. Er prangert das Verhalten des Bauern an, er hat aber Leine Ahnung davon, was der tut. Ich kenne den Bauern, er hat einen konventionellen Betrieb, er kann spritzen, was er zu dem Zeitpunkt usw. für angemessen hält. Diesem Imker fehlt es schon an Sachkunde für die Bienen, aber selbst möchte er das vermeintliche Teufelszeug in die Pflasterfugen spritzen, ebenfalls ohne jede Sachkunde.
Es ging mir nicht um den einen, sondern ich sehe das als Sinnbild für die Gesellschaft. Einen Anderen beschuldigen ist schnell und einfach, bringt oft auch viel Zustimmung beim gleichgesinnten Publikum.Leider hält es aber auch davon ab, sich mit den eigenen Fehlern, dem eigenen Anteil der Misere auseinander zu setzen und daran zu wachsen.
i würd sagen schlecht geimkert. i musste auch eine 3te Ameisensäuere Behandlung machen, weil die 2te nicht so angesprochen hat wie sie sollte. unbestritten ist aber auch das Bienen Unkrautvernichter, Spritzmittel abbekommen und dies ist nicht unbedingt förderlich zu ihrer aktuell schwierigen Situation ist. Ein gesundes starkes Volk kann damit umgehen, aber wenn die Varrose zu stark ist, verendet das Volk.
zum Thema Glyposat, ich kann mir nicht vorstellen dass es komplett unschädlich für bienen ist.
Man sollte nicht nur nachplabbern sondern sich vorher schlau machen !
Bauer Willy weiß Bescheid , er ist Fachmann und kein Bauernmonster
Und die Kippen Tonnen in ihre Gärten.
Die Überschtift des Artikels hat mich zunächst daran denken lassen, dass für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln/Futtermitteln andere Anforderungen gelten als für den Anbau von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch und für die Anwendung für Zierpflanzen; Stichworte: verbotene Fremd- und erlaubte Selbstschädigung; Gefahr einerseits und Risiko (Exposition) andererseits; in rechtlicher Hinsicht: Übermaßverbot/Verhältnismäßigkeits- sowie Gleichheitsgrundsatz (Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden).
Aber wo steht überhaupt, dass das Mittel für landwirtschaftliche Anwendungen nicht zugelassen sei?
@AdT
wenn Du auf den Link von Real klickst, findest Du weiter unten ein graues Feld und darunter „mehr anzeigen“. Dort steht, dass es für Ziergehölze zugelassen ist. Eine Zulassung bedeutet, dass es nur für diesen Anwendungsbereich eingesetzt werden darf. Noch weiter unten steht dann, dass es nicht „auf befestigten Wegen und Plätzen“ eingesetzt werden darf. Also noch mal der Hinweis.
Bauer Willi
EINFACH NUR GRANDIOS….DAUMEN HOCH
Mich würden mal die einzelnen Mengen interessieren die Landwirtschaft, Bahn und Privatleute verbrauchen?
Nur Etwa 50% des Glyphosats wird auf Äckern verwendet wurde uns beim Sachkundenachweis erklärt.
Ein Dozent der Landwirtschaftskammer sagte mal: Wenn man Herbizide, Pestizide, Düngemittel eben alles, was man so ausbringen darf zusammen nimmt, dann landen 80 % in privaten Gärten und nur 20 % in der Landwirtschaft. Klingt einleuchtend, weil ein Landwirt Produkte, wie z.B. Rosendünger, Azaleendünger, Balkonpflanzen-„Nahrung“ oder Anti-Blattlauszeug normal nicht braucht. Ein Sachkundenachweis ist schon nicht verkehrt, aber eher für Privatleute, weil die Mehrheit auf Dosierungsanweisungen scheißt und viel zu viel verwendet.
Anja hat recht . Es wird viel mehr Gift in private Hände verkauft ..
Sollen die etwa das Unkraut zwischen den Pflastersteinen mit der Hand rausprökeln? 😉 Das ist doch wirklich nicht zumutbar, oder? 😛
Wozu gibt es den Abflammgeräte? Das ist doch nun wirklich umweltschonend….
Unser ehemaliger Nachbar schwört auf Essigreiniger.
Wie sieht es mit punktuell eingesetztem Essigessenz aus?
Angeblich darf man das nicht anwenden…
Bauer Willi: Ich hab Mal nen Bericht gelesen, daß abflammen eben NICHT umweltfreundlicher ist als gezielter Einsatz von Herbiziden. Weil vom Bakterium über den Pilz bis zum Insekt ALLES platt gemacht wird.
Irina Böhme Das war Ironie. Vielleicht etwas versteckt 🙂
Essigessenz darf man selbstverständlich nicht auf versiegelten Flächen ausbringen.
Doch , ist zumutbar, und danach zum BioBauern auf den Acker, mit der Hand Kartoffelkäfer von den Pflanzen pflücken. Schont die Umwelt, und deinen Geldbeutel, weil du in der Zeit nicht zum Geld ausgeben kommst .Frische Luft gibts gratis dazu. Win Win Situation für alle.😜😜😜
Ich finde es furchtbar, und kenne auch einige Kleingärtner und Eigenheimbesitzer, die das nutzen. Da kann man reden wie ein Buch, sie merken es nicht. Ich bin dafür, diese Mittel zu verbieten, sie dürfen nicht mehr in den Handel gelangen.
Bei der Ausbildung und den Sachkundenachweisen erworben durch Fortbildungen von uns Landwirten würde mich das doch mal brennend interessieren warum das Leute ohne Sachkunde verwenden dürfen . Oder ist die Gesetzgebung da wieder einmal stark einseitig orientiert?
Die Gesetzgebung und Kontrollen sind diesbezüglich löchriger als ein Schweizer Käse, als Privatperson, selbst wenn man Analphabet ist, kann man im Onlinehandel ohne jeglichen Sachkundigenachweis alle angebotenen Mittel erwerben.
Selbst Glyphosat 450 gibt es ohne Nachweis, es wird nur darauf hingewiesen, dass man einen braucht.
Das ist falsch, auch im Onlinehandel wird der Sachkundenachweis verlangt.
Der Schuldige ist ausgemacht , alles andere interessiert doch keinen mehr !!!
Wieso prangert Du den freien Verkauf solcher Gifte für den eifrigen Kleingärtner an wo doch die böse Landwirtschaft für alles verantwortlich ist? Insektensterben, Wasserverschmutzung, Tierleid…….da spielt es wohl keine Rolle wenn der Kleingärtner auch mal bisschen Gift versprüht.
Wenn ich bei uns im Ort jeden zweiten mit der Giftspritze umhergehen sehe und die gleichen Leute beim nächsten Feuerwehrfest über die Bauern schimpfen höre, stellen sich mir die Nackenhaare. Ich kann Dir leider nicht sagen warum solche Mittel frei verkäuflich sind. Da können Dir sicher andere hier helfen. Ich weiss nur dass das Zeug nicht in Privathand gehört und der Verkauf im Baumarkt verboten gehört. Bin auf die Informationen hier gespannt.
In der Schweiz ist der Einsatz im Privatbereich verboten. Also, das heißt, er wäre verboten. Das Zeug ist nämlich immer noch frei erhältlich. Wenn man dann ins Feld führt, dass der Einsatz im Privatbereich und auch bei den Schweizerischen Bundesbahnen wohl das größere Problem sei, kommen hunderte von Argumenten, weshalb die Bauern eh bescheissen und sowieso alleine Schuld an allem sind 🙁
Hier kann noch soviel verboten werden selbst wenn in D nichts mehr zu kaufen gibt, dann bringt ihr euch es aus den Ost – Urlaub mit Polen, Rumänien, Ungarn, etc. etc. Und nochmals der größte verbraucher an Glypho. ist in D die Bahn! Der Landwirt der muß sein (unsere) Umelt schützen, denn er ist der erste der in den Ruin geht.
Aber die von der Bahn müssen auch einen Fachkundenachweis haben, oder?
Die vom Stadtgartenamt auch, oder?
Einfache Antwort: Ja!
Bauer Willi