147 Kommentare

  1. Thea S sagt

    Ich kann durchaus verstehen, daß ein Einbruch gerechtfertigt sein mag, wenn es einigermaßen sicher ist, daß nur so den Tieren geholfen werden kann (wir würden sicher auch einen Einbruch akzeptieren um mißhandelte Kinder zu befreien).
    ABER:
    1. woher weiß man mit einiger Sicherheit, daß die Tiere mißhandelt werden?
    2. was ist der Maßstab für die Feststellung einer Mißhandlung (Schweine auf Spaltboden anstelle auf frischem Stroh? Kühe im Stall anstelle auf der Weide?)? Und wer entscheidet das, ein Richter, ein Veterinär, ein Tierschützer, ein (echter) Veganer?

    • “daß nur so den Tieren geholfen werden kann (wir würden sicher auch einen Einbruch akzeptieren um mißhandelte Kinder zu befreien).”
      Na, wenn wir dies sogar bei Kindern akzeptieren, ja dann habe ich volles Verständniss für die Stalleinbrecher……

    • Es wird objektiv beurteilt. Ja ja, schon klar, objektiv gibt es gar nicht. Praktisch und im prozessualen Sinne heißt “objektiv”: die Bewertung und Meinung des Angeklagten ist unerheblich, entscheidend ist die Bewertung eines von der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht beauftragten Sachverständigen. Hier war es sicherlich einer mit veterinärmedizinischer und einschlägig fachtierärztlicher Ausbildung und einschlägigem Bestellungsgebiet (Tierhaltung).

      Allgemeine Regeln eben. Solche Bewertungsfragen stellen sich ja nicht erst, seit es Tierschutzaktivisten gibt.

      Heißt: Nahm ein Aktivist irrtümlich Tierschutzverstöße an, ist er nicht gerechtfertigt und hat sich strafbar gemacht. Denn neben dem sog. Rettungswillen (subjektiv) muss eine objektive Notstandslage für eine Rechtfertigung des Hausfriedensbruchs vorliegen.

  2. Ich habe den Eindruck, dass der Blog verroht und fast nur noch ein Speibecken für den Fremdschämteil der Facebook-Nutzer ist.

    Bauer Willis Kommentare zu dem Urteil haben auch nicht gerade die Qualität eines informierten Bürgers gehabt, der er doch eigentlich ist. Selbst Gerichtsurteile und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte sind mitunter komplex, sodass sie keine unterkomplexe Auseinandersetzung verdienen. Wenn aber nicht einmal der Sachverhalt, der zunächst einmal völlig unabhängig vom anzuwendenden Recht besteht, erfasst wird, kann man wohl kaum ein Urteil kritisieren; die Rechtsanwendung folgt ja logischerweise dem Sachverhalt. Dann ist man auf einem Niveau, das eigentlich nur 1,5 Promille um 16 Uhr, Südtribüne entschuldigen. Zu sagen, Montag abends in Dresden, so weit würde ich noch nicht gehen. Trotzdem: schade um den Blog.

    • Bauer Willi sagt

      @AdT
      Für die Landwirte und ihre Familien (Frauen, Kinder) handelt es sich um ein sehr emotionales Thema. Habe am Donnerstag von einem Stalleinbruch erfahren, der erfolgte, während der Landwirt im Krankenhaus war. Wie man mir glaubhaft versicherte, ein sehr ordentlicher Betrieb. Mittlerweile trauen sich Familienmitglieder nachts nicht mehr auf den Hof. Das mag man für übertrieben halten, aber so ist das Empfinden. Das läßt sich auch nicht juristisch lösen.
      Wenn die Kommentare heftig ausfallen, darf man das kritisieren. Menschlich verständlich ist es. Was das Urteil über meine Urteilsfähigkeit angeht: Das möchte ich nicht kommentieren…
      Bauer Willi

      • Das ist es ja gerade, dass der Eindruck erweckt wird, das Urteil legalisiere nächtliche “Stallbesuche”. Davon kann überhaupt nicht die Rede sein. Wenn aber der Eindruck erweckt wird, dass es so sei, trägt es nicht gerade zur Beruhigung beunruhigter Tierhalter bei. Ich könnte jetzt behaupten, dass Du bewusst das Prinzip “Aufmerksamkeit durch Angst” anwendest, aber das könnte ich setiös gar nicht tun.

        Die tragenden Gründe für das Urteil waren nach den Worten des Vorsitzenden und des Gerichtssprechers: Es gab bereits vor dem Eindringen exakte Hinweise für andauernde Rechtsverletzungen; und das Verhalten war die einzige Möglichkeit, die Behörden zum Handeln zu zwingen, weil sie Missstände lange vertuscht hätten (das kann ich mir gut vorstellen).

        Demnach waren die Freisprüche geradezu zwingend. Gerichte haben Recht anzuwenden und nicht Bauernpolitik zu machen.

        Davon abgesehen, ist kaum zu erwarten, dass Personen, die das Urteil ebensowenig verstanden haben, sich nun scharenweise zu Tierschützern ernennen und mit Kamera in Richtung Ställe loslaufen.

        Also bitte, wer vorher Angst vor einer Bestrafung wegen Hausfriedensbruch hatte, ist kaum der Typ, nachts in Gebäude einzusteigen, in denen er damit rechnen muss, mit warmen Fangschusswaffen begrüßt zu werden. Ein bisschen mehr Realitätssinn könnte man schon in die bäuerliche Echokammer träufeln.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Es gibt genügend Stalleinbrüche, in Ställe wo die Tiere ordnungsgemäß gehalten werden. Wenn dann 300 Puten verenden und die anderen Notgeschlachtet werden müssen, gilt das dann als Kollateralschaden, den man wegen der “guten” Sache in Kauf nehmen muss?

          Mich trifft es zwar nicht, wenn man seinen Stall zu einem Hochsicherheitstrakt ausbauen muss, ist es besser auf Viehhaltung zu verzichten.

          Ein inzwischen bundesweit bekannte Wirtschaftsanwalt hat vor 40 Jahren zu mir gesagt, eigentlich müssten wir den Prozess gewinnen, aber wie Gott und ein Richter entscheidet weiß man nie.

          • Da kann das OLG Naumburg jetzt nichts für. Aber verfluchen Sie es ruhig, wenn es Ihnen hilft. Flüche machen Richter und Anwälten nichts, Vodoo ja auch nichts. 😉

            • Ehemaliger Landwirt sagt

              Glücklicherweise stand ich noch nie als Beklagter, noch als Angeklagter vor Gericht.

              Den Prozess habe ich damals vor dem Landgericht gewonnen, weil die Gegenseite der Meinung war, das Amtsgericht hätte falsch entschieden. 🙂 🙂

        • “und das Verhalten war die einzige Möglichkeit, die Behörden zum Handeln zu zwingen, weil sie Missstände lange vertuscht hätten (das kann ich mir gut vorstellen)”
          Das kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen. Die Vet-ämter die ich kenne sind alle ausnahmslos übereifrig bei Kontrollen und nehmen Hinweise mit Handkuss um Kontrollen durchführen zu können. Ein solches Behördenverhalten wäre ein absoluter Einzelfall. Stalleinbrüche sind dies nicht! Wie dubiose Tierrechtsorganisatinen das Urteil auffassen, habe ich Dir an anderer Stelle bereits gezeigt.

          • Tierärzte haben ein entspannteres Verhältnis zum Tier als so manche Tierrechtsaktivisten und nehmen “Tierrechts”-Vereine vielleicht nicht ernst, weil sie denken, die Aktivisten sind übersensibel. Wie bei Landwirten. Einige Forderungen von Tierschutzvereinen sind nun mal hanebüchen, auch aus Sicht eines Veganers. Ja, auch ich habe darunter zu “leiden”.

            Bei großen Betrieben besteht ja durch “Zusammenarbeit” in Genehmigungsverfahren auch enger Kontakt zwischen Behördenmitarbeitern, man ist sich sympathisch etc., und das führt mitunter zu gewissen Wahrnehmungs- und Amtsführungsdefiziten.

            Von dem Interesse des Landrats, gewisse Betriebe nicht zu vergraulen, ganz abgesehen. Genehmigungsrecht wird von Behörden tendenziell wirtschaftsfreundlich “ausgelegt” (manchmal auch Tierhaltungs-unfreundlich, je nach Lage und Stimmung in der Bevölkerung). Da übt die Führung schon mal erheblich Druck nach unten auf die Behördenmitarbeiter aus. (Ober-)Bürgermeister und Landrat sind eben politische Ämter, in denen man den Bürgern Erfolge durch Betriebsansiedelungen vorweisen möchte. Da schlägt die Basisdemokratie voll auf die kommunale Rechtsanwendung und -durchsetzung durch.

    • Da hier die Fratzebook-Jünger anonym auftreten, ist der Diskussionsverlauf nur noch mühsam nachvollziehbar und macht das Ganze ätzend. Ich würde hier klar die Regel aufstellen, wer mitdiskutieren will muss einen (Nick-)Namen verwenden.

      So wie Nicht-Agrarierer hier die Landwirtschaft kritisieren dürfen muss es auch Nichtjuristen erlaubt sein, Gerichtsurteile zu kritisieren. Falsches können die jeweiligen Fachleute in diesem Blog dann richtigstellen, das ist m.E. der Sinn dieses Blogs.

      • Sehe ich auch so. Ich stelle gern richtig, soweit ich überzeugt bin, das zu können. Wenn aber Emotionen angefacht sind und nachher nur noch die Parolenschreier von Facebook da sind, besteht kein Interess mehr daran.

      • Paulus sagt

        So ist es. Auch ich verliere zunehmend mein Interesse an diesem Blog und möchte mich nicht mehr einbringen. Sollen die anonymen Facebooker doch unter sich bleiben. Es besteht kein Grund sich da in irgendeiner Art und Weise zu beteiligen. Die, mit denen man ernsthaft und kontrovers diskutieren kann oder deren Auffassungen man teilt oder auch nicht, lassen sich mittlerweile an max. zwei Händen abzählen.
        Ein dreifach hoch auf Mr. Ssackerbörg!
        Wie sagte meine Tochter mal so schön: Papa, Facebook macht einsam, die Follower wissen es nur nicht. (sinngemäß)

  3. Ein schlechtes Urteil, das keine Rechtssicherheit schafft, sondern Rechtsgüter dem subjektiven Ermessen unterwirft.
    Aber was hat die Haltung von 60.000 Kreaturen eigentlich noch mit Landwirtschaft zu tun? Und müssen es demnächst 100.000 sein, damit es sich noch lohnt? Wohin soll denn dieser Wahnsinn noch führen? Es wird immer unappetitlicher.

    • Das Urteil hat überhaupt keinen Einfluss auf die Rechtssicherheit, wenn es weder offene Rechtsfragen konkretisiert noch von vorherrschend geübter Rechtsprechung abweicht (richterliche Rechtsfortbildung), wie es der Fall zu sein scheint. Anscheinend wurden die Ermittlungsergebnisse der Anklage und des Tatrichters ganz schulmäßig subsummiert: 1. Tatbestand und 2. Rechtswidrigkeit (3. Schuld entfällt). Zu 2. wurde Notstand geprüft, inzident Tierschutzverstöße. Das Ergebnis (Freispruch) erscheint mir auf Grundlage des Sachverhalts, soweit er mir als Nichtaktenkundiger bekannt ist, geradezu rechtlich zwingend. Schlechtes Urteil? Frag’ zur Abwechslung doch mal den Juristen!

      “Wir alle sollten froh sein, so Richter Gerd Henss wörtlich, dass die Angeklagten die Missstände aufgedeckt hätten. Ohne die Filmaufnahmen, so Henss weiter, wäre es nie zu Ermittlungen gekommen. Es sei die einzige Möglichkeit gewesen, die Behörden zum Handeln zu zwingen. Henss spricht in dem Fall gar davon, dass die Veterinärbehörden die Missstände lange vertuscht hätten. Mahnt aber an, dass der Freispruch kein Freibrief für – Zitat – “selbst ernannte Tierschützer sei, die illegal in Ställe einbrechen”.

      “Es bedarf sicheren Wissens, dass dort Missstände herrschen.”

      So Hennig Haberland, der Sprecher des Naumburger Oberlandesgerichts. Also, nur wenn Tierschützer vorab exakte Hinweise hätten, dass gegen das Tierwohl verstoßen werden würde, nur dann dürfe man in Stallungen illegal eindringen und die Situation filmisch dokumentieren.”

      http://www.deutschlandfunk.de/gerichtsurteil-sieg-fuer-den-tierschutz.697.de.html?dram:article_id=411505

      • So, so AdT. Und was machen die angeblichen Tierschützer daraus:
        “Die Vereinbarung verstößt gegen geltendes Recht!“, meint Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Vereins (ARIWA) und betont wie peinlich es sei, dass das OLG Naumburg der Politik Nachhilfeunterricht geben muss, wie das Staatsziel Tierschutz in die Praxis umzusetzen sei. „Tierschutzverstöße in Ställen und Laboren passieren viel zu oft und sind die Folge von Unrechtsbewusstsein der Verursacher in Kombination mit unterbesetzen Veterinärverwaltungen und unklaren Rechtssituationen.“ Naumburg hat ihrer Ansicht nach unüberhörbar den Startschuss zum Ausmisten der staatlich sanktionierten Tierquälerei gegeben.”

        • Welche Vereinbarung soll gegen geltendes Recht verstoßen, diejenige zur effektiven “Ahndung” von “Einbrüchen” in Ställen im aufschiebend bedingt wirksamen Koalitionsvertrag? Die Vereinbarung ist sehr unglücklich formuliert, im Politikunterricht gäbe es dafür eine 6; gemeint ist aber möglicherweise eine Strafschärfung für das Eindringen in Ställe. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber die Strafdrohung erhöhen, dann aber nur generell für sämtliche Geschäftszweige.

          Nachhilfeunterricht für die Politik? Nun ja, so ein PM-Sprech. Allerdings werden in einigen Gerichtsverfahren durchaus Missstände in Behörden und im Gesetzesvollzug zutage befördert. Vielleicht war es ja auch hier so, und vielleicht können alle interessierten Kreise aus den Erkenntnissen Schlüsse ziehen. Ja haben denn die Behörden im Fall van Gennip ordentlich gearbeitet, die Nutztierhaltungsverordnung vollzogen und auf ihre Einhaltung geachtet wie das ordentlich wirtschaftende Bauern schon von sich aus tun? Haben sie dafür Sorge getragen, dass sich van Gennip keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Tierhaltern durch bloßes Laissez-faire verschaffte?

          Ist es denn wirklich so klug, dass (Land-)Kreise “ihre” Tierhalter kontrollieren, deren Gewerbesteuern sie erheben und bei denen ihre Einwohner arbeiten? Wes Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Gerade Bauern mit normaler Betriebsgröße hätten doch Grund zu der Sorge, dass einem van Gennip mehr durchgelassen wird als ihnen.

          • Ehemaliger Landwirt sagt

            Haben die Behörden in dem Fall versagt, gelesen habe ich diesbezüglich nichts.

            Van Gennip und andere Investoren wurden in Ostdeutschland mit hohen Subventionen angelockt, wer hat das bezahlt, der Steuerzahler, also wir alle.

      • Ehemaliger Landwirt sagt

        https://www.bayerischerbauernverband.de/grundsatzurteil-einbruch-in-staelle

        Zu den Hintergründen des jetzt vor Gericht verhandelten Falles:
        In der Nacht zum 11. Mai 2015 waren der Hauptangeklagte und ein weiterer Tierrechts-Aktivist in einen Putenstall in der Region Schwäbisch Hall eingedrungen, um Videomaterial aus der Putenhaltung zu beschaffen. Nachdem der durch den aktivierten Bewegungsmelder alarmierte Putenhalter die Täter stellen konnte, kam es zu einer Rangelei. Kurz darauf verfolgte der Hauptangeklagte den Landwirt bis zu dessen nebenan liegendem Wohnhaus und setzte CS-Reizgas gegen den Landwirt ein, als dieser versuchte, den Tierrechts-Aktivisten am Betreten des Wohnhauses zu hindern, in dem er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern wohnt.

        https://www.bayerischerbauernverband.de/pm60-stalleinbruch

        Vor ca 3 Jahren wurde in Südbaden in eine Putenmast eingebrochen, offensichtlich sind die Puten in Panik geraten, 300 Tiere lagen Tot im Stall, die anderen mussten Notgeschlachtet werden.

        Diese Tat wurde in keiner Tagespresse bekannt gemacht.

  4. ⚠Rechtlich:

    Nach den Angaben zu den Tatumständen, die ich dem Fachmedium Legal Tribune Online entnehme, sind keine Rechtsanwendungsfehler in dem Urteil ersichtlich. Es wurde schlicht die Notstandsregelung angewendet, wie sie schon seit 1871 besteht. Dass Rechtsgüter der Allgemeinheit (Tierschutz) notstandsfähig sind, entspricht ständiger Rechtsprechung.

    Unter dem Gesichtspunkt der General- und Spezialprävention ist das Urteil ebenflls nicht zu beanstanden. Die Strafdrohung für das Eindringen in Tierhaltungsanlagen, in denen es keine erheblichen tierschutzwidrigen Zustände gibt, bleibt ja bestehen. Denn das Urteil bezieht sich ja auf das Eindringen in eine Tierhaltungsanlage, in der es ganz erhebliche tierschutzwidrigen Zustände gab.

    Das Urteil ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Die Täter (nicht: Straftäter) sollen vorher einen Hinweis bekommen haben, dass in der Tierhaltungsanlage unvertretbare Zustände herrschen. Demnach hätten sie sogar einen Rettungswillen im Zeitpunkt des Eindringens gehabt und nicht erst danach (in einem solchen Fall aber auch Notstand annehmbar, da Lage rechtssystematisch wie bei versuchtem oder fahrlässigem Hausfriedensbruch, welcher straflos ist).

    Dass die Täter nicht versucht haben, die umgehende Rettung der im Tatzeitraum gehaltenen Tiere durch Anzeige bei den zuständigen Behörden zu veranlassen, spricht nicht gegen ihren Willen, für die Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände zu sorgen. Denn das Gericht sah Anhaltspunkte dafür, dass die zuständigen Behörden keine Anstalten gemacht hätten einzugreifen, wenn die Täter sich mit einer bloßen Anzeige bei ihnen begnügt hätten und nicht in die Tierhaltungsanlage eingedrungen wären, die Zustände dokumentiert und sich um die Veröffentlichung des Filmmaterials gekümmert hätten. Gegenstand des Rettungswillens waren dann nicht die einzelnen gegenwärtig betroffenen Tiere, sondern die Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände als solchen.

    ⚠Rechtspolitisch:

    Die möglichen Koalitionäre haben sich zwar bereits auf eine effektive Ahndung von “Einbrüchen” in Tierhaltungsanlagen geeinigt. Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass die Notstandsregelung angetastet wird. Denn damit würde die bewährte und von vielen Staaten kopierte Systematik der Rechtfertigungstatbestände beeinträchtigt.

    ⚠Fazit, für die Zukunft:

    Von Förderung der Selbstjustiz zu sprechen, liegt neben der Sache. Damit haben Notwehr, Nothilfe und Notstand nun wirklich nichts zu tun. Selbstjustiz wäre es z.B. gewesen, wenn die Täter Tiere weggeschafft und den Halter in einen Kastenstand eingesperrt hätten, in dem er sich nicht drehen und wenden kann.

    Wäre es nicht eine sinnvolle Maßnahme für den Schutz der Privats- sowie Betriebssphäre und für die Tiere, wenn die Amtsveterinäre nicht demjenigen OB oder Landrat unterstehen würden, dessen Stadt bzw. Kreis die Gewerbesteuer des zu kontrollierenden Tierhalters und dessen Arbeitsplätze erhält, sondern einem Organ, das weniger im Interessenkonflikt verfangen ist?

    ⁉P.S.: Was haben eigentlich der Halter und sonstige Verantwortliche bekommen?

    • “Denn das Gericht sah Anhaltspunkte dafür, dass die zuständigen Behörden keine Anstalten gemacht hätten einzugreifen, wenn die Täter sich mit einer bloßen Anzeige bei ihnen begnügt hätten und nicht in die Tierhaltungsanlage eingedrungen wären, die Zustände dokumentiert und sich um die Veröffentlichung des Filmmaterials gekümmert hätten” Eine solch vage Begründung ist schon sehr, sehr, sehr seltsam. Diese “Einzelfallentscheidung” wird trotz alles Beteuerungen ein Präzedenzfall werden, auf den sich Nachahmer berufen werden. Und damit haben wir eine Parallelexekutive, die völlig frei und willkürlich agieren kann, installiert, und die die staatlichen Stellen nach Belieben vor sich hertreibt! NGO´s übernehmen die Macht in Deutschland in dem sie die Grundpfeiler der Demokratie demontieren! Und das hier ist ein Paradebeispiel dafür!

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Vor vielen Jahren, als BSE in den Medien so richtig hochkochte,
      haben Veganer angedroht, bei mir in den Stall einzubrechen um meine Tiere zu “retten”.

      Wäre dies auch unter die Notstandregelung Richterlich geduldet worden?

  5. Ich seh das so sagt

    Hat eigentlich schon wer jemals was gelesen, daß in den USA Tierschützer in einen Stall eingebrochen sind ?
    Was das wohl für einen Grund hat ?
    Gibt’s eigentlich Notwehr gegen Notwehr ?

  6. Das Urteil legalisiert eine Parallelexekutive und stellt damit einen Grundpfeiler unserer Demokratie in Frage. Eine Entwicklung, die unterschwellig schon seit einiger Zeit betrieben wird (Verbändeklagerecht, Tierschutz ins GG etc.pp).

  7. Paulus sagt

    Die von Radio Dortmund wiedergegebene Urteilsbegründung scheint mir in der Formulierung etwas oberflächig zu sein, was bei einem derartigen Medium auch verständlich ist.
    Zum Glück verfügen wir in diesem Forum über die Fachkompetenz unterschiedlicher Disziplinen und da erhoffe ich mir von juristischer Seite noch was.
    Bemerkenswert erscheint mir die die Aussage: … das Urteil sei «kein Freibrief für tatsächliche oder selbst ernannte Tierschützer». Bis jetzt bleibt also viel Spielraum zur Interpretation.

    • echte Tierschützer müssen ja unterschieden können, ob ein krankes Tier im Bestand auf Spalten liegt, oder ob es abgesondert ist und in einen separatem Stall mit Stroh, also im Tierkrankenhaus, liegt.

      • Paulus sagt

        Hallo Inga,
        ein selbsternannter „echter“ Tierschützer muss genauso wenig Ahnung von LW, Veterinärmedizin oder Jagd etc. haben, wie ein Atomkraftgegner vom Prozess der Kernspaltung oder ein Gentechnikgegner von Biochemie. Das scheint mir das eigentliche Problem zu sein.
        Aber, solange zwei Semester Theaterwissenschaften oder ein abgebrochenes Theologiestudium und Gender-Studies ausreichen, um 80 Mio. Menschen auf den richtigen Weg zu bringen mache ich mir keine Sorgen um unsere Zukunft.
        Du verstehst mich?

  8. Friedrich sagt

    Damit sind alle Tierhaltungsbetriebe zum Freiwild erklärt. Einbruch und Hausfriedensbruch
    wird damit legalisiert. Was ist das für ein Recht in Deutschland. Damit werden immer mehr Wähler zur AFD getrieben .

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