Bauer Willi
Kommentare 147

Ein Fall für den Staatsanwalt?

Auf der Internet-Seite greenjobs. de (“Die Jobbörse für Umweltfachkräfte”) ist aktuell (20.9.2017) folgende Stellenanzeige zu lesen

https://www.greenjobs.de/angebote/index.html?id=62683&anz=html

Offen und für jeden ersichtlich wird im Anforderungsprofil für die Durchführung von Undercover-Recherchen im Bereich der Massentierhaltung mit der Arbeit in gesetzlichen Grauzonen geworben. Wer die “Arbeit” des Deutschen Tierschutzbüro e.V.  kennt, weiß, dass diese Organisation durch illegale Stalleinbrüche bekannt geworden ist.

Meine Frage: Ist dieses Stellenangebot juristisch anfechtbar? Ist dies nicht eine Aufforderung zum Rechtsbruch? Falls dies nicht der Fall sein sollte, wie stellen sich die politischen Parteien dazu? Ihr könnt ja das Stellenangebot mal euren Bundestagsabgeordneten (Parteizugehörigkeit spielt keine Rolle) vorlegen und sie fragen. Ich bin mir (fast) sicher, dass niemand ein solches Stellenangebot gut finden wird. Dann müssten sich daraus doch eigentlich Konsequenzen ableiten lassen. Quasi eine Allianz der Anständigen…

Euer Bauer Willi

P.S.: Der Verein hat den Status der Gemeinnützigkeit…

 

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147 Kommentare

  1. Walter Parthon sagt

    Bauernverband SW
    Schluss mit der Kriminalisierung von Tierschützer*innen!
    ARIWA ist eine radikale Tierrechtsgruppe, deren Aktivisten in Ställe von Bauernfamilien einsteigen, um dort zu filmen. Diese Filme werden öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung gestellt, die sie dann oft ohne eigene Recherche senden. So kritisierten Oda Lambrecht und Christian Baars in der Sendung Panorama unter anderem Johannes Röring aufgrund des Materials, das später aus der Mediathek des WDR entfernt werden musste. Bezüglich eines verendeten Tieres auf dem Betrieb Röring waren sich Fachleute einig, dass es mindestens einen Tag tot war und durch die Aktivisten vom Gang zurück in die Bucht gezogen wurde.
    Nun klagt der Tierrechtsverein, Landwirte würden Stimmung machen gegen Vereine, die Videos aus Tierfabriken veröffentlichen. „Recherchen“ würden zu „Stalleinbrüchen”, obwohl dies juristisch allenfalls Hausfriedensbruch sei. Wir fragen: Warum auf einmal so empfindlich, liebe ARIWA?
    Man klagt: Die Überbringer der negativen Botschaften würden diffamiert und kriminalisiert. Wir sagen nur: Willkommen! Genau dieses Gefühl vermittelt ihr unseren Tierhaltern, nicht schön oder?
    Das Deutsche Tierschutzbüro suchte kürzlich Mitarbeiter. Anforderungen: „Offenheit und Bewusstsein für die Arbeit in rechtlichen Grauzonen.“ Nun wird ARIWA sagen, das wäre nicht ihre Linie, natürlich nicht! So „wird im Namen oder im Auftrag des Vereins kein Betrieb ungefragt betreten“.
    Leider hat man die eigenen Aktivisten wohl nicht ganz im Griff, so ein Ärger! Deshalb beugt ARIWA vor und schickt die Mitarbeiter allein in die Schusslinie: „Sollten Aktive oder Vertreter des Vereins diese Linie überschreiten, geschieht dies nicht in Absprache mit oder gar im Auftrag von ARIWA und ausschließlich in Alleinverantwortung der Betroffenen, die dann als Privatperson und nicht als Vertreter oder im Auftrag von Animal Rights Watch.“ Wir meinen: Das nennt man mangelnde Fürsorge. So etwas würdet ihr in der Tierhaltung als massiven Missstand kritisieren…
    Aber ihr wollt ja nur Gutes: Landwirte „können ihr Geld mit der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen pflanzlichen Lebensmitteln verdienen“. Wir sagen: setzt euch mal mit Greenpeace zusammen. Die kritisieren nämlich unseren Pflanzenbau aufs Schärfste! Klar: Biovegan ist die Lösung. Mindererträge von 70 % auf dem Acker, völliger Wegfall des Grünlandes als Ernährungsgrundlage, das kann sich dann wohl nur leisten, wer bei ARIWA arbeitet. Wir hoffen zumindest, dass ihr eure Leute dem entsprechend bezahlt.
    Der ARIWA-Vorschlag für eine bessere Welt: Wir könnten „gemeinsam an einer Gesellschaft arbeiten, die unseren heutigen moralischen Werten entspricht“. Also ohne Stalleinbruch? Ohne eine Diffamierung der Bauern? Ohne Aktivisten, die mehrmals in Ställe einsteigen, Tierleid kritisieren aber nicht helfen? Dann sind wir dafür! Meldet euch gern.

  2. Hätte ich einen Schweinebetrieb, wäre dieser eingezäunt. Nachts würden 2 scharfe Hunde dafür sorgen, dass niemand den Stall betritt. Diese Maßnahme würde ich auch grundsätzlich
    allen Schweinebetrieben empfehlen, um zu verhindern, dass Krankheiten oder Seuchen eingeschleppt werden.
    Wie schützt man sich vor Einbrechern? Die Polizei gibt Hinweise!!

  3. sonnenblume sagt

    Für mich stellt sich die Frage, ob ein Einbruch eine Straftat ist – ja oder nein!!!!! Wenn wir das mit ja beantworten gilt das für den Wohnungseinbruch und den Stalleinbruch und wenn wir die Frage mit nein antworten, müsste es auch für beide gelten. Oder ist das im Gesetz unterschiedlich geregelt? Wenn wir anfangen unsere Gesetzgebung nach belieben auszuhöhlen, dann können wir den Punkt auch streichen. Dann muss sich auch keine Kommission mehr um den Schutz der Privatsphäre kümmern. Kamerainstallationen usw. Ist es richtig, dass der eine fast mit Erlaubnis etwas machen kann und ein anderer für das gleiche Delikt bestraft wird??? Mir kommen doch langsam erhebliche Zweifel am Gerechtigkeitsgefühl in unserer Gesellschaft. Geht es nur noch nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel? Ganz gleich wie die Gesetzgebung ist???

    • Lassen Sie sich nichts einreden. Mir ist ein Freispruch von ARIWA-Leuten bekannt. Ansonsten war in den meisten Fällen ein Täter nicht ermittelbar, wie bei den meisten Fahrraddiebstählen.

      Bei den ARIWA-Leuten war es wohl so, dass sie Missstände vorfanden. Bei vorgefundenen Missständen ist ein Freispruch vertretbar, weil das sog. Erfolgsunrecht der Tat fehlt. Zwar besteht sog. Handlungsunrecht, durch das Eindringen, wenn man die Missstände vorher nicht kannte. Das sehen einige aber nicht als bestrafungswürdig an, in Analogie zu Fahrlässigkeitstaten. Da wird man z.B. für zu schnelles Fahren (Handlungsunrecht) auch nur wegen fahrlässiger Tötung bestraft, wenn es kausal für den Tod eines Menschen (sog. Erfolgsunrecht) ist. Oder in Analogie zu versuchten Vorsatzstraftaten. Da gibt es zwar Handlungsunrecht, das Ansetzen zur Tat, aber ebenfalls kein Erfolgsunrecht. Der Versuch eines Hausfriedensbruchs ist aber nicht strafbar. Daher ist es vertretbar zu sagen, wegen bloßen Handlungsunrechts verhänge ich keine Strafe.

      • sonnenblume sagt

        Soll ich daraus entnehmen, dass jemand bei Ihnen einbrechen kann, die Wohnung auf Links drehen darf und weil er nichts gestohlen hat, nichts passendes zu finden, ungeschoren davon kommt? Mit welchem Gefühl würden Sie denn in der Folgezeit Ihre Wohnung betreten? Ist das nur versuchter Hausfriedensbruch und oder Handlungsunrecht?

        • Nein, Sonnenblume, das wäre versuchter Einbruchdiebstahl, bei dem der Versuch strafbar ist. Das wird auch Ihr Rechtsgefühl gesagt haben.

          Es geht um eine objektive Rechtfertigung (Notstand) des Eindringens in befriedetes Besitztum, bei dem im Zeitpunkt des Ansetzens das subjektive Element fehlt, die Kenntnis von der Notstandslage und somit der Wille zur Gefahrabwendung.

      • Anne-Katrin Hansen sagt

        Wie ist es aber mit der Stellenausschreibung direkt? Es wird ja ausdrücklich darauf hingewiesen, das es sich um Tätigkeiten in der “rechtlichen Grauzone” handelt. Ist das nicht ein Aufruf zu Straftaten?

        • Nein, s.u.
          Es wird von Ihnen und Ihren Mitbürgern erwartet, dass Sie dem Drang nach kriminellen Handlungen auf Zuruf eines Stichworts widerstehen.

  4. Friedrich sagt

    @Moritz. Zu wenige und lasche Kontrollen. Woher weist du das ? Ich kann nur von mir berichten. In den letzten 13 Jahren habe ich 57 Kontrollen hinter mich gebracht. Mein Betrieb ist ISO 9000 und QS zertifiziert. Sechs verschiedene Organisationen und Behörden kommen zur Kontrolle und das ist auch bei den anderen bäuerlichen Betrieben der Fall. In Niedersachsen werden über 50% der Schweine von gewerblichen Mästern , wie Viehhändlern, Futtermischwerken usw. gemästet. Hier hat man viele Jahre die Kontrolle
    “vergessen”. Auch die Gülleverbringung wurde nicht kontrolliert bei denen. Deshalb kann ich dir nur sagen , nicht alles über einen Kamm zu scheren. Auch solltest du dich nicht von unserem Minister,, Kaos-Meyer, nicht beeindrucken lassen . Jeden Morgen den der aufsteht, läßt er sich eine neue Schweinerei gegen die konv. Betriebe einfallen und stellt das immer als bösartig und kriminell dar. Von diesen Kaoten wünsche ich mir , daß solche Leute nie wieder in ein Ministeramt kommen. Ich nenne das Staatsterrorismus mit dem Ziel Wählerstimmen zu fangen. Hoffentlich werden wir diese Leute mit den anstehenden Wahlen wieder los. Das ist städtische Bevormundung der wirtschaftenden Leute auf dem Lande. Was würdest du sagen , wenn ich die Haltung von Haustieren in städtischen Wohnungen verbieten würde ? , oder zur Verbesserung der Klimabilanz sämtliche Urlaubsflüge streichen würde ? ,oder alle Leute die weniger als 3 km von der Arbeitsstelle wohnen , das fahren mit dem Auto als kriminell einstufen würde ? So machen das z. Zt. die Grünen mit den Bauern. Ich glaube , daß du dann auch die Schnauze voll hättest von solchen Kaoten , oder ?

    • Was Friedrich,
      ” 50% der Schweine werden von gewerblichen Mästern , wie Viehhändlern, Futtermischwerken usw. gemästet”

      Warum dürfen die das?
      Die haben doch gar keine Berufsausbildung dazu, oder?

      Ist die landw. Ausbildung nichts mehr wert?
      Lernen die für4 die Katz?

    • Was Friedrich,
      ” 50% der Schweine werden von gewerblichen Mästern , wie Viehhändlern, Futtermischwerken usw. gemästet” ?

      Warum dürfen die das?
      Die haben doch gar keine Berufsausbildung dazu, oder?

      Ist die landw. Ausbildung nichts mehr wert?
      Lernen die für die Katz?

  5. Moritz sagt

    Genauso wie es auf Seiten der Agrarwirtschaft teilweise gesetzlich legal scheint eine artgerechte Nutztierhaltung vermeiden zu können um möglichst billig Fleisch für den Export zu produzieren, verkennen die hier kritisch ,,Hinterfragenden” dieser Anzeige, das bei den Tierschützern der Frust des Erträglichen über die laschen und zu geringe Anzahl der Kontrollen der Halter die Spitze des Eisbergs längst überschritten hat. Wer hier stehts nur über eine Kriminalisierung dieser Personen mit angeblich ,,Spenden geilen Hintergrund” nachdenkt tut ihnen nicht nur Unrecht, sondern gießt weiter Brennstoff in ein loderndes Feuer. Ich bin mir nach meinen Beobachtungen aus einem der Hotspot’s der Nutztierhaltung (Kreis Borken) ziemlich sicher, sollte auf den Wahlzettel für die diesjährige Bundestagswahl über die deutsche Nutztierhaltung mit abgestimmt werden, wäre das jetzige System sofort am Ende.

    • bauerhans sagt

      “sollte auf den Wahlzettel für die diesjährige Bundestagswahl über die deutsche Nutztierhaltung mit abgestimmt werden, wäre das jetzige System sofort am Ende.”

      das ginge schon deshalb nicht,weil wir ein rechtsstaat sind und der gemeine wähler überhaupt nicht über kenntnisse verfügt,das zu beurteilen.

      “….über die laschen und zu geringe Anzahl der Kontrollen ”

      jede kontrolle läuft nach vorgegebenen regeln mit punktbewertung ab und der kontrollierte erhält die möglichkeit,nachzubessern.

    • Bauer Willi sagt

      Moritz
      der Bürger hat die Möglichkeit, über andere Haltungsformen abzustimmen! Jeden Tag. An den Scannerkassen der Discounter und Supermärkte.
      Wissen Sie, was ein Bauer an einem Schwein übrig hält? Wenn es sehr gut läuft, 6 €. Das können Sie jetzt mal mit 1.000 Schweinen multiplizieren…
      Und jetzt sagen Sie mir, wie die Alternative aussieht. Ich warte…
      Bauer Willi

  6. Friedrich sagt

    Das wäre doch auch einmal eine Aufgabe unserer “Öffentlich rechtlichen Sender” in die Sache einmal Licht zu bringen. Aber der Hehler ist ja genauso schlimm wieder Stehler , weil diese Sender diese Organisationen sogar erst “Hoffähig” gemacht haben. Rot/Grün läßt grüßen und dann wundern sich alle , daß die AFD hochkommt . Der Rechtsstaat kann eben nicht ständig mit Füßen getreten werden. Wenn der Druck von Links zu hoch wird , entwickelt sich Gegendruck von Rechts. Außer dem Wort Nazis fällt unseren ” Linken” halt nichts ein , obwohl sie diese ” Rechte Bewegung” erst in die gänge gebracht haben mit ihrer einseitigen Rechtsauslegung. Viele Jahre hat man sich um die Bürger in den neuen Bundesländern nicht gekümmert und jetzt wundert man sich über das Ergebnis. Dies gilt auch über die Leute auf dem Lande. Nur mit Preisdruck und Vorschriften kann man keine Probleme lösen.

    • Stadtmensch sagt

      Jo! Wahlk(r)ampf: Bei der Gelegenheit möchte ich mich persönlich bei mitlesenden Vertretern der Mövenpick-Partei für die “Baum-Ab-Satzung” in Sachsen bedanken:
      http://www.oekoloewe.de/text,3769,umweltpolitische_arbeit.html

      Rechts und Links erklärt (Quelle: Zwischennetz)

      Left Biases:

      Compassion for the weak
      Disparities are due to injustice
      Humans are inherently cooperative
      Change is good
      Idealist

      Right Biases:

      Respect for the strong/authority
      Disparities are natural and just
      Humans are inherently competitive
      Change is dangerous
      Closed
      Pragmatic

      Nach diesen Prämissen kann ich im allgemein favorisierten Wirtschaftssystem keine Gefahr von Links erkennen.

      • Mausschubser sagt

        Schön, dass es wenigstens Sachsen geschafft hat, den Unsinn kommunaler Baumsatzungen zu unterbinden. Das lässt hoffen.
        Immer nett, wenn man sieht, wie wenig die darin aufgestellten Gebote von den Gemeinden selbst beachtet werden oder wie einfach sie von denen umgangen werden. Und was für einen Aufstand man um Gehölze macht, die auf Privatgrund stehen. Immer frei nach dem Motto ist ja nicht mein Geld, das ich da gerade verbrate.

      • Bauer Willi sagt

        Können Sie dem geneigten Leser erklären, was mit “Mövenpick”-Partei gemeint ist? Weiß vielleicht nicht jeder…
        Bauer Willi

  7. Friedrich sagt

    Das ist wahrscheinlich kein Fall für den Staatsanwalt , aber für das Finanzamt um die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Das ist das mindeste was hier zu tun wäre. Mir geht die diese Tierschutzduselei schon lange auf den Keks. Sehr verlogen. An die Hunde, Katzen usw. geht keiner ran , denn die werden fast alle nicht Tiergerecht gehalten. Hier geht es um Spenden und da darf man die Kleintierbesitzer auf keinen Fall verärgern , denn die sollen ja spenden. Heute ist Weltkindertag und da wären aus meiner Sicht diese vielen NGO-Spenden besser aufgehoben. Vielen Kindern geht es nämlich auch hier in Deutschland schlechter als den vielen verwöhnten , nicht tiergerecht gehaltenen Tieren. Aber die Kinder haben keine Lobby und die Spenden der Leute gehen eher zu den NGOs als an die Kinderorganisationen. — Was unsere Justiz angeht , bin ich der Meinung, daß die nicht nur immer die armen , kindheitsgeschädigten Schwerverbrecher sehen sollte , sondern auch konsequent verurteilen sollte. Genauso ist das hier mit dem Tierschutzbüro. Es wird nie der Geschädigte gesehen , sondern immer nur die guten Seiten der Verbrecher. Mit dieser Strafhaltung werden nur AFD und Co. gestärkt. Leider bedarf es wohl erst des Bürgerprotests , um unsere Politik wieder auf den Weg der Sachlichkeit zu bringen. Unsere großen Volksparteien haben z. Zt. doch nur Angst , weil die kleinen Parteien denen ordentlich Mandate abnehmen.

  8. Stadtmensch sagt

    “P.S.: Der Verein hat den Status der Gemeinnützigkeit…”

    Na? Sollen wir über dieses Stöckchen springen?
    Bauer Willi in seiner marktradikalen Echokammer hier, wird damit sicher wieder viel Zuspruch erfahren. Bloß keine Diskussion! Wir wollen, müssen und werden den Markt bedienen! Egal wie! Im Wettbewerb! Falls es Diskussionsbedarf gibt, klären “wir” (die Wissenschaft, die Produzenten, die Politik) das unter uns. Der Verbraucher soll weiterhin das tun, was er am besten kann: verbrauchen! “Wir”, wissen es natürlich besser und pflegen unsere privaten Naturgärten, bauen “Insektenhotels”, kaufen nur ethisch korrekt erzeugtes Zeug und fühlen uns auch sonst gegenüber „naiven Weltrettern“ erhaben.
    Wir streichen fette Pacht für Windkraftanlagen ein und schimpfen auf die Weltretter, die uns angeblich eine teure Energiewende eingebrockt haben. Wir konkurrieren den Berufskollegen mit dem Erlös des zur Siedlungsfläche umgewidmeten Ackers nieder und schieben die Schuld an Flächenfraß und Bauernsterben dem nimmersatten, gierigen Verbraucher in die Schuhe.

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Sie haben Land verpachtet, für eine Windkraftanlage?

      So ein Glück hat nicht jeder. 🙁

      Bauland hätte ich schnell, bräuchte nur zum Bürgermeister gehen. Ich geheöre jedoch zu denen, die nicht verkaufen wollen, auch die gibt es. 🙂

      • Paulus sagt

        @ Ehemaliger
        Ganz so einfach ist es nicht und das wisst ihr Landwirte doch.
        WKA im Wald oder auf LW-Flächen bringt Pacht, birgt allerdings erhebliche Gefahren. Schon mal eine Bankbürgschaft betreffend den Rückbau einer solchen Anlage gelesen? Der Fall einer Insolvenz ist vorgesehen; in Wahrheit gilt dies aber nicht für evtl. Rechtsnachfolger.
        Dann stehst du da mit einer alten kaputten WKA und einem grandiosen Fundament und sitzt sozusagen in der Scheiße. Kann sein, dass es anderslautende Bürgschaften gibt. Mein Fall ist jetzt schon ca. 10 Jahre her.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Der Stadtmensch schrieb von Pacht, dann muss der Verpächter dafür sorgen, wer das Windrad mal abbaut.
          Ich würde mich in dem Fall von einem Fachanwalt beraten lassen.

          Bei Windhöffigkeit von über 6,2 würde ich es selber bauen.

    • Bauer Willi sagt

      @Stadtmensch
      Zum Glück ruft ja immer mal wieder jemand in meine marktradikale Echokammer hinein. 🙂 Danke dafür, es belebt die Diskussion.
      Ich habe übrigens zwei Insektenhotels und kaufe Bio-Weidemilch…. 🙂
      Bauer Willi

    • Ehemaliger Landwirt sagt

      Wo ist jetzt der Unterschied, ob 120.000 oder 160.000 Hähnchen geschlachtet werden?

      Warum stehen die nicht vor dem LEH und protestieren gegen die Hühnchenkäufer?

      Wenn niemand diese Vögel kauft, braucht man auch kein Schlachterei, oder sehe ich das falsch?

      Ps: Meine Meinung dazu, man kann die Spender nicht verprellen!

  9. Berthold Lauer sagt

    Ich lese immer “strafbar” und “Rechtsbruch”! Ist denn irgendeiner von diesen “Rechtsbrechern” für seine “strafbaren” Handlungen oder die Ünterstüzung strafbarer Handlungen jemals bestraft worden??? Im Gegenteil, sie geniesen die höchste Wertschätzung selbst einiger politischer Mandatsträger.

  10. Eva-Maria sagt

    Ich glaube, dass diese sogenannten Tierschutzvereine ganz andere Ziele verfolgen als den Tierschutz. Unzählige Leute gehen denen zu ihrem eigenen Nachteil in die Falle.

  11. Klassischer Aufbau einer Fundamentalistischen (Kampf)Gruppe:
    Idee: Pflanzliche Lebensweise
    Mitarbeiter: Loyalität bis zur Selbstaufgabe
    Motivation: Bewusstsein für Veränderungen in der Gesellschaft mit “allen” Mitteln in Grauzonen
    Selbstschutz: Wenn es Aktionen gibt juristische Rahmen kennen und vermeiden aufzufliegen
    Skrupellosigkeit: Stressresistenz und Flexibilität, andere Seite nicht nicht wahrnehmen
    Feindbild: Schwarz weiß Schema Fleisch ist grundsätzlich schlecht (Hab ich aber keine Ahnung von) – Pflanzen sind grundsätzlich gut.

    Und klar: Gemeinnützig – denn es ist für die gute Sache – “Die Welt retten.”

    • “Pflanzliche Lebensweise” – sehr fundamentalistisch. Ein Fundamentalist ist, wer meine Produkte oder einen Teil davon verschmäht. Wer so spricht, darf sich nicht wundern, wenn einige der impulsiveren Zeitgenossen scharf zurückschießen.

      • Paulus sagt

        Ich ahnte es schon, der juristische Sachverstand befleißigt sich bezügl. Willis Eingangsfrage weise des Schweigens.
        Gefällt mir.

        • Was soll ich sagen, Paulus? Ach so, dass ich es nicht für rechtswidrig halte?

          Ein Verstoß gegen das AGG ist es nicht, weil der Arbeitsplatz nicht unter Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ausgeschrieben wird.

          Auch wenn man sofort an Hausfriedensbruch denkt – eine Anstiftung dazu ist es nicht. Dazu müsste man ja erst eingestellt werden (die arbeitsrechtliche Weisung zum Eindringen in befriedetes Besitztum wäre eine strafbare Anstiftung zum Hausfriedensbruch, wenn das Eindringen nicht gerechtfertigt oder entschuldigt wäre).

          Näher untersuchen könnte man, ob nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. In dem Fall dürfte die zuständige Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr schaffen. Allerdings steht da nichts von Hausfriedensbruch und anderen Rechtsgutsverletzungen. Undercover recherchieren kann man legal. Und was ist Arbeiten in gesetzlichen Grauzonen? Jedenfalls nichts Strafbares, denn: nulla poena sine lege scripta, praevia, certa, stricta. Für eine Strafe reichen Graustufen nicht aus.

          Alle Unklarheiten beseitigt?

            • Und Sie? Ich habe doch sogar einen Ansatzpunkt genannt, gegen meine “Buddies”, wie Sie wahrscheinlich denken, weil Sie ja immer genau wissen, worum es geht. Sie könnten auch hier mal praktisch denken und nicht emotional. Was wäre, wenn tatsächlich gegen die Formulierung vorgegangen und sie untersagt würde? Eben.

            • Wenn Sie bei einem Veganerverein arbeiten wollen und keine “positive Einstellung” zur veganen Ernährungsweise haben, dann macht die Stellenausschreibung in dem Punkt wohl was falsch. Nach meinem Wissen entspricht es aber den Gepflogenheiten, dass Arbeitgeber eine Identifikation mit ihren Werten verlangen, und das ganz legal. Macht ja auch Sinn. Außer für Querulantem vielleicht.

          • Anne-Katrin Hansen sagt

            Da haben wir aber die planzliche Lebensweise. Sprich, ich als Fleischessser bin benachteiligt.
            Wo ist die Grenze zwischen legal und nicht legal? Wo beginnt die Grauzone?

            • Sie schon wieder 😉

              Wenn Sie Ihr Fleischessen zu einer “Weltanschauung” iSd AGG stilisieren möchten, ist folgende Vorschrift für Sie relevant:

              “§ 8 AGG – Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen:

              (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.”

              Wo die Grenze zwischen legal und nicht legal ist, ist egal, da die Anzeige m.E. aus o.g. Gründen eben legal ist.

              Im Übrigen darf man Straftaten grundsätzlich öffentlich gutheißen. Natürlich nur, soweit es sich nicht zu Handlungen wie Volksverhetzung und Anstiftung zu einer konkreten (!) Straftat verdichtet. Ansonsten wäre die Meinungsäußerungsfreiheit stark eingeschränkt.

              Noch Fragen? 🙂

            • Anne-Katrin Hansen sagt

              AdT: Würde gerne auf Ihren Kommentar antworten, aber ist mir bei Ihnen nicht möglich! Mir ist nicht bekannt, dass wir uns kennen! Was hat eine planzliche Ernährung mit Undercover-Aktionen zu tun?
              Es geht doch wohl um Tierschutz und nicht um meine Ernährung! Ich glaube nicht, das meine Ernährung meine urteilsfähigkeit zu einer ordnungsgemäßen Tierhaltung beeinflußt!

    • Stadtmensch sagt

      Ui, dafür gibts aber kein Like-Inkrement 😉

      Röring:
      “Ausgerechnet der Mann, in dessen Ställen Tierschützer erhebliche Missstände ausgemacht haben wollen, wacht darüber, dass die Kriterien für das QS-Prüfzeichen eingehalten werden, entwickelt Richtlinien und Prüfvorgaben.”

      “Nach Aussage der Organisation Abgeordnetenwatch (pöse gemeinschädliche NGO) sind Landwirte neben Rechtsanwälten die am besten vertretene Berufsgruppe im Bundestag. Besonders im mächtigen Agrarausschuss sind sie gut repräsentiert, 13 der 17 Vertreter aus CDU/CSU haben einen Bezug zur Branche.”

  12. Lieschen Müller sagt

    Nein, das ist kein Fall für die Justiz. Eigentlich ist es genau das, was ich mir von einem Tierschutzbüro erwarten würde. Übrigens auch von Journalisten. Ihre Aufgabe ist es doch, Dinge zu finden, die nicht richtig sind!

    • Phillip sagt

      Ich erwarte das auch, aber NUR im rechtlichem Rahmen und ohne Folgeschäden jeglicher Art, welche durch den unerlaubten Eintritt entstunden!

      • Lieschen Müller sagt

        Nein, ich denke, das ist nicht immer möglich. Im Grunde muss man “für seine Sache kämpfen”. Für viele Menschen ist der Zustand auf z.B. einer Nerzfarm genauso schlimm wie ein marodes Atomkraftwerk. Da kommt man dann mit “rechtlichem Rahmen” einfach nicht weiter.

        • Genau Lieschen, man stelle sich nur mal einen GAU auf einer Nerzfarm vor. Eine Katastrophe, die letztendlich den Einasatz aller Mittel rechtfertigt. Deshalb brauchen wir auch keine Justiz mehr und keine Anwälte.

          • Lieschen Müller sagt

            Wir können auch einfach alle weiterschlafen und hoffen, dass “der Staat” oder “die Justiz” sich kümmert. Es wird immer ein Problem geben, dass schlimmer ist, als das, um welches sich gerade einer kümmert.
            Offiziell ist ja alles in Ordnung in den Ställen, bis dann mal wieder ein Problem heraussickert. Wie will man das denn herausbekommen? Die Bürokratie ist doch jetzt schon überbordend, also wird man durch mehr Regeln nichts ändern.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          @Lieschen Müller

          Meine Frau arbeitete in einem kreiseigenen Pflegeheim (arbeiten immer noch beim selben Arbeitgeber), dem ein kreiseigener landwirtschaftlicher Betrieb angegliedert ist. Es ist ganz natürlich, dass Mücken sich an die Weidetiere heranmachten. Es verging kein Tag, ohne Anruf im Pflegeheim, sie sollen sofort einen Tierarzt holen, die Mücken wären eine Tierquälerei.

          So schlimm finden Menschen etwas, was seit hunderten Jahren ganz normal ist.

          • Lieschen Müller sagt

            Ich weiß, dass ist das andere Ende der Fahnenstange. Ich glaube, deswegen reden wir hier ja, um wieder Kompromisse zu finden, mit denen alle leben können.

    • bauerhans sagt

      natürlich wäre das ein fall für eine rechtliche überprüfung,weil da offen ” juristische grauzone” genannt wird.
      der bauernverband müsste sich mit seinen juristen dahinter klemmen,tun die aber nicht,weil die “ihre ruhe” haben wollen.

    • Bauer Willi sagt

      @Lieschen Müller
      halten Sie ein Haustier? Kann ich dann mal nachts vorbeikommen und überprüfen, ob Sie das auch tiergerecht halten?
      Vielleicht Ihren Kommentar noch einmal überdenken und sich selbst fragen, ob man mit einem solchen Vorgehen einverstanden ist, wenn es die EIGENE Privatsphäre betrifft?
      Bauer Willi

      • Lieschen Müller sagt

        Würden Sie die NGOs denn tagsüber reinlassen? Und ja, der Verdacht ist immer noch da: vorne hui, hinten pfui. Die Tierschutzvereinigung will sich ja vielleicht nicht nur mit landwirtschaftlichen Betrieben befassen, sondern auch mit Zirkus oder Zoo. Auch da war vor 20 Jahren viel Elend, ich finde die heutigen Zoos schon schöner als die meiner Kindheit.
        Nein, ich halte kein Haustier. Und ja, wenn ein Tiermessi 20 Katzen in der Einraumwohnung hält, sollte das Tierschutzbüro darauf bestehen, zur Not nachts, diesen Zustand zu beenden. Juristische Grauzone ist es ja schon, etwas zu fotografieren oder über “Privatbesitz” zu laufen.

        • “Würden Sie die NGOs denn tagsüber reinlassen?” Tagsüber anfragen und dann reingucken- das geht gar nicht. Der Aktivist kostet ja 1800.- plus, die Kosten müssen ja wieder reinkommen, und dafür muss man Vertändniss haben. Also Aufnahmen nachts, undercover und möglchst spannend, dann lassen sich diese besser vermarkten. Und der Zuschauer braucht nicht dauernd den schnöden Tatort zu sehen!!

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Wenn einem zu Ohren kommt, dass Tiere nicht artgerecht gehalten werden, dann gehen Behörden mit der Polizei zu dem gemeldetem Fall um Augenschein zu nehmen. So ein Vorgehen, wäre auch bei der Landwirtschaft in Ordnung.

      • Stadtmensch sagt

        Tierhaltung ist keine Privatsache. Wenn der Nachbar Tiere quält, oder seine Kinder schlägt, muss er auch mit der “sozialen Kontrolle” rechnen.

        • Ehemaliger Landwirt sagt

          Ist dann Tierhaltung eine Sache der Stadt?

          So langsam werden ihre Argumente abenteuerlich!

          Würde jetzt ein Stadtmensch kommen, und die Haltung meiner 4 Hühner kontrollieren zu wollen, dann steht die Mistgabel bereit.

          • bauerhans sagt

            “dann steht die Mistgabel bereit.”

            vorsicht,im schwarzwald hatte der anwohner dem motorradfahrer mit der mistgabel auf offener strasse gedroht und bekam besuch von der polizei.

          • Sabine sagt

            Naja, die unglaublich praktischen Vorschriften, wie man freilaufende Gartentucken während der Vogelgrippe vor Infektionen schützen soll, hatten wir ja dieses Jahr schon. So mit Desinfektionsschleuse einrichten und so, gerade bei den kleinen Ställen mit Firsthöhen unter 1,60 m total praktisch und so zielführend…. Das kam ja nicht gerade von Stadtmenschen, da waren ja Fachleute aus Wissenschaft und (Land)Wirtschaft dran beteiligt und trotzdem beschlich mich das Gefühl, dass da noch nie irgendwer auch nur ein Huhn zu Gesicht bekommen hatte und es obendrein auch völlig wurscht war, ob das nun artgerecht war oder nicht. … und erst mal bei Wassergeflügel, ich glaub die Halter freuten sich total, dass sie ihre Viecher jeden Tag ins Bad schleppen dürften, weil im Teich ja eine wandernde Wildente hätte gewesen sein können, die u.U. auch noch hätte infiziert sein können. Gerade in Gegenden wo Zugvögel eher so gar nie rasten, waren diese Maßnahmen total beliebt. Ich war ja plötzlich auch im “Zugvogel-Gebiet”, nur…. also… eigentlich und genau genommen, hier nur Singvögel und Milane umherziehen und die eigentlich just zu dem Zeitpunkt genau nicht anwesend, weil in den Süden gezogen waren. Alles total durchdacht und super sinnvoll also. Sehr viel mehr Schwachsinn hätte sich auch nicht in Vorschrift gießen lassen, wenn man nur Bürokaufleute und SozPäds aus der Innenstadt dran gelassen hätte. Ich bin jetzt noch ganz überwältigt von so viel Sachverstand und der unglaublichen Wirksamkeit der Maßnahmen.

        • Ich seh das so sagt

          Sie meinen die “soziale Kontrolle” die sich schon in den 30er Jahren so “bewährt” hat:
          *) Vernaderung und öffentliche Anprangerung (= heute shitstorm und mobbing),
          *) Fälschung und Manipulierung (= heute fake News)
          *) Selbstjustiz (Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person), und mediale Vorverurteilung (= heute Aufdecker-Journalismus)
          *) aufgehetzter Mob (= heute Autonome)
          *) Volkszorn rechtfertigt Rechtsbruch (= heute Offenheit für juristischen Graubereich)

          Die “gute alte Zeit” scheint sich gedanklich im Neusprech-Gewand wieder breitzumachen. “Probiern wir´s wieder mal” statt “Wehret den Anfängen” ?

  13. Da dort kein genaues Gehaltsprofil aufgeführt ist, gehe ich davon aus das man sich Ehrenamtlich und für ein gemeinsames Mittagessen Strafbar machen darf….

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