Bauer Willi
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Der neue Milch-Liefervertrag 2017/18

Unabhängig davon, ob der DBV, der BDM oder der MIV das richtige Konzept haben, habe ich mir erlaubt, einen Milch-Liefervertrag zu entwerfen, der eine konkrete Diskussionsbasis darstellt.

Milch-Liefervertrag 2017/18

Zwischen der Molkerei Milchglück (im folgenden „Unternehmen“ genannt)

und dem Lieferanten Bauer Willi (im folgenden „Lieferant“ genannt)

wird folgender Vertrag über die Lieferung von Milch geschlossen

§ 1 Vertragszeitraum

Der Lieferant schließt mit dem Unternehmen einen Vertrag über den Zeitraum 1.7.2017 bis 30.6.2018 ab. (Zur Info: Bei einer Laufzeit von einem halben Jahr sinkt der Milchpreis um 0,01 €/kg, bei einer Laufzeit von zwei Jahren steigt er um 0,02 €/kg.) Eine Kündigung seitens des Lieferanten hat mit einem Vorlauf von 3 Monaten (hier 1.4.2018) zu erfolgen.

§ 2 Vertragsmenge

Der Lieferant verpflichtet sich, im angegebenen Zeitraum eine Milchmenge von 200.000 kg anzuliefern (Umrechnungsfaktor 1,020). Die vorgenannte Milchmenge gilt bei Annahme in der Molkerei bei einem Standardfettgehalt von 3,5 % und einen Standardeiweißgehalt von 3,0%. Weichen die Parameter von diesen Werten ab, so erfolgt ein Zuschlag/Abschlag vom Milchpreis entsprechend der Tabelle der Branchenvereinbarung. Über- und Unterlieferungen von 10% der Vertragsmenge bleiben ohne Folgen. Bei Überlieferungen wird die Übermenge oberhalb von 110% im Falle der Annahme zum hälftigen Preis abgerechnet. Bei Unterlieferungen unterhalb von 90% hat der Lieferant für finanziellen Ausgleich zu sorgen, es sei denn, die Unterlieferung des einzelnen Lieferanten wird durch Überlieferung anderer Lieferanten ausgeglichen (Saldierung auf Molkereiebene).

§ 3 Vertragspreis

Das Unternehmen verpflichtet sich, für den genannten Zeitraum einen Mindestpreis von 0,30 €/kg Milch zu zahlen und nimmt dazu entsprechende Preisabsicherungen vor (z.B. Vorkontrakte mit Kunden/Börse). Erlöst das Unternehmen (auf Basis Trinkmilch bei 3,5%) mehr als den Mindestpreis, so ist der Mehrerlös hälftig auf das Unternehmen und die Lieferanten aufzuteilen. Mehrerlöse durch Veredlung (Joghurt, Käse etc.) stehen dem Unternehmen zu, sind aber bei der Preisfindung für den Mindestpreis zu berücksichtigen.

Für besondere Haltungs- und Fütterungskriterien (z.B. Weidegang und Auslauf, Heumilch, silagefreie Fütterung, Verzicht auf Soja etc.) sind Zuschläge entsprechend der Branchenvereinbarung zu zahlen.

§ 4 Auszahlung

Die Auszahlung des Mindestpreises erfolgt jeweils zum 30. des Folgemonat nach der Anlieferung. Mögliche Mehrerlöse sind spätestens 3 Monate nach Ende des Vertragszeitraumes (hier 30. 9.2018) auszuzahlen. Auf eine Verzinsung des Betrages wird verzichtet.

§ 5 Andienungspflicht und Annahmepflicht

Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Lieferant, seine vertraglich zugesicherte Milchmenge dem Unternehmen anzuliefern. Das Unternehmen verpflichtet sich zu Annahme der  vertraglichen Milchmenge bis zu 110%. Die Annahme einer darüber hinaus gehenden Mehrmenge ist individuell zu regeln. Dem Lieferanten steht es frei, mögliche Mehrmengen auch  an ein anderes Unternehmen zu liefern. Dies führt nicht zur Aufhebung dieses Vertrages.

§ 6 Änderungen während des Vertragszeitraumes

Stellt das Unternehmen während des Vertragszeitraumes neue Anforderungen an das Produkt (z.B. gentechnikfreie Fütterung o.ä.), so ist dies dem Lieferanten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten (unter Angabe der Mehrzahlung für diese neue Anforderung) mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungen in der Abholung. Dem Lieferanten steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu.

Gibt der Lieferant seine Milchviehhaltung auf oder kann er gemachte Vereinbarungen nicht mehr erfüllen, so ist dies mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten dem Unternehmen mitzuteilen. Das Unternehmen kann im Falle eines nachweisbaren Verlustes vom Lieferanten einen finanziellen Ausgleich fordern.

§ 7 Kontrollorgane

Zur Feststellung der Über- und Unterlieferungen der Lieferanten sowie der Erlöse des Unternehmens wird ein von beiden Seiten akzeptierter Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Seitens der Lieferanten wird ein Beirat gewählt, dem Einsicht in die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers zu gewähren ist. Sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Beirat sind zu Stillschweigen verpflichtet. Alles Weitere regelt die Branchenvereinbarung. Kommt es zwischen dem Unternehmen und dem Beirat zu Unstimmigkeiten, die diesen Vertrag und die Branchenvereinbarung berühren, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht. Der Vorsitzende des Schiedsgerichtes hat die Befähigung zum Richteramt.

§ 8 Sonstiges

Sofern sich aus nationalen oder internationalen Verordnungen zwingende Abweichungen dieses Liefervertrages ergeben, verpflichten sich Unternehmen und Beirat zu einer sinngemäßen Anpassung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder sollten sich Lücken herausstellen, so sollen diese durch wirksame Bestimmungen ersetzt oder ergänzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Molkerei Milchglück im März 2017

 

Datum:                                   Ort:

 

Unterschrift des Lieferanten: _____________________________________

 

Was die oben genannte Branchenvereinbarung angeht, so habe ich  auch dazu sehr konkrete Vorstellungen. Aber jetzt kommentiert mal erst, was an diesem Vertrag nicht gut ist. Wir haben ja in Deutschland rund 65.000 Milchvertragsexperten!!!  🙂

P.S.: An die Vorstände und Geschäftsführer der Molkereien: Bei Nachfrage stelle ich Ihnen die Word-Datei gerne zur Verfügung. Dann ist es einfacher für Sie. Eine pdf-Datei mit dem Vertrag finden Sie weiter unten. Ist doch ein toller Service, oder?

Euer Bauer Willi

Hier der Milchliefervertrag als PDF : Milchliefervertrag 2017_2018.pdf

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97 Kommentare

  1. Biobauer Andreas Fendt sagt

    hier die Alternative:

    Kooperationsvertrag

    Wir, die fortschrittlichen Biomilchbauern schliessen uns zusammen mit dem Ziel hochwertigste Biomilch unter Berücksichtigung von gesunden Inhaltsstoffen, Tierwohl und Umwelt- sowie Artenschutz zu vermarkten.

    Das Ziel ist diese Milch für 99 ct im Laden an Verbraucher abgeben zu können.

    Der Auszahlpreis an Bauern beträgt 60 ct netto.

    Basis ist eine Leistung von max. 6000 kg pro Jahr und Kuh, für Lieferungen über diese Menge werden 20 ct Abschlag erhoben.

    Die Bauern verpflichten sich den Kühen Weidegang zu ermöglichen, keine Silagen und kein Kraftfutter zu füttern. Kälber sind an deren Müttern aufzuziehen. Kühe dürfen nicht enthornt werden und sind im Laufstall mit Auslauf zu halten.

    Erlaubt sind max. 1,4 GV/Hektar und 100 Milchkühe.

    usw…

    Geht nicht, gibts nicht!

    • Brötchen sagt

      Ergänze Andreas : Glocken sind erlaubt! 😉
      Jungbullen/ Ochsen werden bei ausgewählten Kooperationspartnern aufgezogen. Fütterung….. usw.

    • Der Brandenburgbauer sagt

      Was fütterst Du Deinen Kühen im Winter ,da Silage und Kraftfutter Tabu ist, geht es nur mit Heu und Stroh. Weidehaltung auf Schnee ist ja zu der Jahreszeit auch kaum möglich. Außer man hat eine Rasenheizung. 6.000 l/Kuh und Jahr ich glaube das Dir nicht.

    • Wenn die Biomilchbauern dazu noch ein gutes Marketing machen, könnte das sogar funktionieren. (Die Haltungsbedingungen mal außen vor, das kann ich nicht beurteilen)

  2. Alois Wohlfahrt sagt

    Wir haben den Vertrag nicht nur für die Landwirte hier gebracht. Sondern er soll auch den mitlesenden Verbrauchern zeigen, mit was sich die Erzeuger so rumschlagen müssen. In der Öffentlichkeit (oder grad besonders viel auf der grünen Woche) heisst es ja ständig, der Landwirt der Zukunft müsse sich “marktorientiert” verhalten und sich an die Verbraucherwünsche anpassen. Das ist viel leichter gesagt, als es umgesetzt ist.
    Der Landwirt ist ein Teil einer Prozeßkette, die bis zum Verbraucher reicht. Mit solchen Verträgen wird die Mechanik dieser Prozeßkette festgelegt. Darum ist es so wichtig, dass wir uns damit intensiv befassen.

    • Margó sagt

      Das kommt jetzt leider zu spät. Als „mitlesender Verbraucher“ ging ich davon aus, dass dieser Beitrag als rein fachspezifisch anzusehen ist. Als fachlich inkompetente Verbraucherin traute ich mich insofern nicht etwas dazu zu sagen.

  3. Der Brandenburgbauer sagt

    Zum Thema, ich weis nicht ob alle Molkereien die gleich Bewertungskriterien haben.
    Unsere Einkaufsgenossenschaft, hat abweichend zu Willi, für die Berechnung des Basis oder Grundpreises, folgende Kriterien . Fett 4% bei Willi 3,50%.Eiweiß 3,40 % bei Willi 3,00%. Dann ist es ganz normal das die Preise Fett/Eiweiß angepasst werden . Milchabrechnung bei mir vom Dezember 2016.Basispreis 0,28€.Abschlag wegen zu wenig Fett und Eiweiß. Zuschlag für Qualität und eingehaltener Liefermenge, macht unterm Strich einen Auszahlungspreis von 0,3122 €.Damit kommt kein Landwirt klar. Die Prognose für die nächsten Monate, er wird nicht weiter steigen eher fallen . Das ist die Praxis.

    • Bauer Willi sagt

      Man kann ja alle möglichen Zahlen dort einsetzen. Es geht ums Prinzip, dass der Milchbauer den Preis kennt, bevor er abliefert. Das ist der Kern des Vertrages. Dazu muss die Molkerei natürlich den Preis vorher absichern, um kein oder nur ein kleines Risiko zu haben. Geht an der Börse oder mit dem Kunden.
      Bauer willi

  4. Matthias Zahn sagt

    Der Vertrag ist gut. Damit er funktioniert braucht es folgendes:

    1. Starke Erzeugergemeinschaften max. 4 Stück in D.
    2. Jeder Genomolkerei muss eine MEG vorgeschaltet werden. Trennung von Molkereiinhaber und Milchverkäufer!
    3. Die MEG´s sammeln die Milch selber und beliefern die Molkereien entsprechend der bestellten Menge!
    4. Die Wahrheit der Erzeugungskosten! Solange es Bauern gibt die glauben bei 25 ct noch Geld mit der Milch zu verdienen, wird es schwierig den Markt in Ordnung zu bringen!
    4. Der wichtigste Punkt! Die Bauern müssen ein Verständnis dafür entwickeln, dass der Markt nicht unendlich aufnahmefähig ist. Sind die Preise gut – Menge rauf, sind die Preise schlecht – Menge runter. Wer einen neuen Stall bauen möchte, muss zuerst eine Markteinschätzung vornehmen ob er seine zusätzliche Milch auch verkaufen kann. Ein Landmaschinenhersteller produziert auch nicht einfach drauf los. Er nimmt eine Markteinschätzung vor. Wieviel Stück, kann ich zum Preis X absetzen, dann kommen die Bestellungen als zweite Größe und dann eine Produktions PLANUNG. Das hat nichts mit sozialistischer Planwirtschaft zu tun, sondern ist Marktwirtschaft!

    FAZIT: Nicht die Verträge, der LEH, Verbraucher oder Molkereien sind das Problem sondern WIR BAUERN! Schaut euch die Kommentare hier an. Geht nicht weil…… (ich am meisten für mich rausholen möchte)

    Keiner schreibt, ja ich bin bereit in einer Marktkrise 5% weniger zu liefern! Weil keiner Verantwortung übernehmen will. Ist ja auch praktisch wenn alle anderen Schuld sind, dann kann man weiter leiden und jammern….. Und das allergrößte Problem ist euch Milchbauern gehts allen noch zu gut!!! Zu gut um zu handeln! Zu gut als Gemeinschaft auf zu treten, weil jeder sich noch den Luxus gönnt auf die Pleite des Nachbarn zu warten.

    Letztlich werden alle noch viel billige Milch liefern! Selber Schuld!

    • bauerhans sagt

      “FAZIT: Nicht die Verträge, der LEH, Verbraucher oder Molkereien sind das Problem sondern WIR BAUERN! Schaut euch die Kommentare hier an. Geht nicht weil…… (ich am meisten für mich rausholen möchte)”

      neinnein,der einzelne möchte sicherlich nicht für sich das meiste,
      aaaber,sich unterzuordnen oder seine eigene position mal zu hinterfragen oder über nen anderes geschäftsfeld nachzudenken,das ist unser problem!

    • Der Brandenburgbauer sagt

      Ein Bauer, der behauptet das er in Europa mit 0,25€/l Milch noch Geld verdient ist, ein Hochstapler oder Lügner. Das schaffen nicht einmal die Holländer. Die sind ja der Meinung Sie sind die größten und gewieftesten . Über die Bauer auf der Insel hinter dem Ärmelkanal, kann ich mich nicht äußern. Sie sind der Meinung mit diesem Preis klar zukommen.

  5. Friedrich sagt

    Mit den Verträgen zwischen dem Landwirt (Verkäufer)und dem Käufer (Molkerei, Kartoffelhändler,Zuckerfabrik , Schlachthof, Supermarkt) ist das so eine Sache. Wenn die Mengen knapp sind ,zahlen die “fast” jeden Preis. Bei überschüssigen Angebot kommen die “Qualitätskriterien” zum tragen. Das heißt Abzüge !!! in jedweder Form. Wenn der Einkäufer vom Supermarkt nur eine Laus auf einem Kühl-LKW aus Spanien findet , wird der LKW nicht abgenommen. Da er aber Rückfracht nach Spanien hat, wird das Gemüse entsorgt. So kann man das bei den Schweinen mi t den Abzügen bei der Ausschlachtung und den Magerfleischprozenten sehen , oder bei den Beschädigungen der Kartoffeln, Schmutz oder Zuckergehalt bei den Zuckerrüben usw. usw.. Auch geht nicht immer die Waage richtig. Neulich sagte mir mein Berater , daß eine Genossenschaft für Weizen , der dort eingelagert war , jetzt im Januar 14,80 Euro/dt bezahlt hat, abzgl. Einlagerungskosten von einem Euro/dt und im Sommer bei der Anlieferung 3% Aspiration in Abzug gebracht hat. Zeitgleich habe ich Brutto für Netto nach 0,00 % Aspiration im Hoflager 16 Euro/dt ab Hof bekommen. Also rd. 13,30 Euro zu 16 Euro /dt. Überall ist der Bauer der Dumme. Alle rechnen ihre Marge und der Bauer muß mit dem Rest klarkommen. Wenn die Politik nicht so verlogen wäre , würde sie einfach Mindestpreise ansetzen, nur dann würde sich die Marge zum Verbraucher mit höheren Preisen verschieben, aber sonst nicht. Kann nur jedem Bauern empfehlen ein knallhartes Kontrollmanagment durchzuführen. Da wird gelogen und betrogen , daß sich die Balken biegen. Über den Weg der “Erfassung” gehen der Landwirtschaft jährlich viele Hundertmillionen Euro verloren. “Der Ehrliche ist mal wieder der Dumme”!! Zum Dank wird die Landwirtschaft zum Staatsfeind Nr. 1 gemacht (Nitrat,Tierwohl usw.) !! Damit betrügerische Aurohersteller und Banken weiter ihren Geschäften nachgehen können.

  6. Andreas sagt

    Es geht um die Fragestellung, ob und wie Milchlieferverträge Einfluss auf das Milchgeld haben.
    Konkret: Hätten gute Verträge die Milchkrise verhindert?

    1. Wirkung einer Stärkung der Milcherzeuger im Vertrag:
    – Ein positiver Effekt ist tatsächlich nur dann messbar, wenn eine Erzeugergemeinschaft ein großes Vertragsvolumen aushandelt. Als Einzelkämpfer ist man schnell draußen auch mit einem guten Vertrag. Ich kenne so einen Fall der wegen „Molkereihopping“ fast vor dem Aus gestanden hat.

    2. Negative Wirkung mit flexibel ausgestalteten Verträgen:
    – Schwächung der Molkereibranche insgesamt.
    – Schwächung insbesondere der kleinen Lieferanten (Milchbauern)
    – Höhere Erfassungskosten weil dann eine Bauernschaft mit 4 Bauern drei Molkereien beliefert weil jeder schlauer sein will als der Nachbar
    – bei der letzten Milchkrise hat sich gezeigt, dass die Kündigung eines Vertrages zum falschen Zeitpunkt das schnelle Aus bedeutet. Es sind Bauern in NRW mit 17 Cent abgespeist worden und haben sofort die Flinte ins Korn geworfen.

    Es geht um zwei Dinge:
    1. Garantierte Abholung
    2. Faire Auszahlung und Preisfindung nach Vergleichsmolkereien. So stand es in meinem letzten Vertrag

    Eine Molkerei zahlt das aus was der Markt her gibt. Ein Vertrag der das anders regelt führt zur Insolvenz der Molkerei.

    Für Müller Milch spielt der Auszahlungspreis kaum eine Rolle. Er zahlt einen Cent mehr als andere damit er immer genug Ware hat. Wegen seiner Premium Marke und seines Marketings könnte er locker mehr zahlen aber er sagt, es ist nicht das Verdienst der Bauern sondern seiner Firma und dessen Kreativität.

    DMK hat wohl keine hochpreisigen Endprodukte und macht Massenware. Die Kredit gebenden Banken reden dort wohl mit wie hoch der Auszahlungspreis ist. Was soll da ein neuer Vertrag richten ????

    Schuld sind die Bauern. Wir geben Gas, „Wir machen satt um jeden Preis“. Wir arbeiten aus Leidenschaft. Sprecht mit uns …

    Wenn dieser Ungeist nicht schnell gestoppt wird, wird sich die Anzahl Bauern schnell verringern.

    Ernst nimmt uns keiner mehr.

    • Brötchen sagt

      Prima beschrieben! Ein Einwand große schlachtereien brauchen pro Tag bis zu 10 tsd Tiere und mehr. Wenn die ihre haken nicht auslasten dann geht das auch auf die Kosten. Also haben die ein Interesse ihre Lieferanten bei Laune zu halten bzw. Den Markt genau zu kennen. Soll heißen das ganze dreht sich wieder ein wenig.

      • bauerhans sagt

        wir haben hier CT,der hauspreise macht,die immer unter der notierung liegen.
        alle schimpfen,aber schweine bekommt der genug.

        • Andreas sagt

          Clemens Toennies ist nix schlechter als die genossenschaftliche Westfleisch und andere.
          Wir Schweinemäster kümmern uns schon lange um den Markt und haben dreißig Jahre mehr an Erfahrung als die Milchbauern. Die Erzeugergemeinschaften melden den Vereinigungspreis der für halb Europa eine Richtschnur ist. Aber auch hier gibt es Schwächen. Die melden vorsichtig weil denen eine Hauspreiswoche sehr weh tut. Die sind ja verpflichtet den Mitgliedern den Vereinigungspreis auszuzahlen und nicht den verringerten Hauspreis.
          Natürlich ist auch der Schweinemarkt überhaupt nicht vergleichbar mit dem Milchmarkt.
          Es muss ein Ruck durch die Landwirtschaft gehen damit alle runter gehen vom Gaspedal. Aber der Sattmacher Barkmann will ja mehr neue große Ställe und geht dafür auf die Straße.

  7. Sozialismus reloadet.

    Es ist den Milchbauern natürlich zu wünschen das sie einen auskömmlichen Mindestpreis garantiert bekommen und an möglichen Mehrerträgen der Molkerei beteiligt werden.

    Zusätzlich sollen sie wenn ich es richtig verstanden habe ihre Überproduktion an andere, vielleicht auch den Mitbewerber der Molkerei der keine Mindestpreise zahlt verkaufen dürfen.

    Prima Sache für die Bauern.

    Aber welche Molkerei ist so bescheuert, so einen Vertrag zu unterschreiben?

    • Alois Wohlfahrt sagt

      Hallo Rebecca,

      >Aber welche Molkerei ist so bescheuert, so einen Vertrag zu unterschreiben?
      Gegenfrage: Warum haben viele Landwirte bescheuerte Verträge bei Molkereien, die jegliches Risiko dem Erzeuger aufbürden: Preis=Weltmarktpreis, Andienungspflicht der gesamten Erzeugermenge, jahrelange Kündigungsfristen usw.?

      • Hallo Alois

        warum viele Landwirte bescheuerte Verträge mit der Molkerei haben weis ich nicht. Ich vermute mal weil sie keine andere Wahl haben. Denn das Bauern die Nachteile für sich nicht erkennen kann ich mir nicht vorstellen.

        Wie wollt ihr die Molkereien dazu bringen das jetzt anders zu machen und die Verträge zu ändern?
        Unterm Strich sind die ja auch getrieben vom Handel und haben wenig Spielraum.

        • Alois Wohlfahrt sagt

          Wo ein Wille ist, da kann man auch Lieferverträge ändern. Paradox ist es allerdings, wenn Du als Bauer Miteigentümer der Genossenschaft bist und solche Verträge hast. 70% der deutschen Milchverarbeitung sind in genossenschaftlicher Hand. Eine Genossenschaft sollte doch zum Wohle der Eigentümer wirtschaften, oder?

  8. Peter Schuchmann sagt

    Wie wäre Milchpreis auf Basis Milchmarkerindex,DLG oder European Dairyfarmer.Vollkostendeckung

  9. Karl Watermann sagt

    Lieber Bauer Willi,
    gut das Sie sich Gedanken über die Vertragsgestaltung in der Milcherzeugung machen. Man merkt allerdings schon, dass die Milch nicht Ihr Fachgebiet ist. Trotzdem, sehr gut ist, dass der Vertragsentwurf Menge, Preis und Lieferzeitraum enthält. Grundsätzlich kann ein solches Modell aber nur funktionieren, wenn die Milchbauern sich in großen, wirklich großen Erzeugergemeinschaften zusammenschließen, am besten 3 für ganz Deutschland. Wenn die Molkereien den Bauern nur regelmäßig neue Verträge zur Unterschrift zuschicken, werden die Bauern immer über den Tisch gezogen. Deshalb geht es nur mit grossen Erzeugerorganisationen, die mit den Molkereien auf Augenhöhe verhandeln!!!! Dann braucht man auch keine Referenzpreise über Trinkmilchkontrakte, Kieler Rohstoffwert oder ähnliches. Eine Vertragsdauer von 3 bis 6 Monaten würde besser passen, weil ein solcher Zeitraum überschaubarer ist. Entscheidend ist aber ein Verhandeln auf Augenhöhe!

    • Bauer Willi sagt

      Lieber Karl
      Auch über MEG´s habe ich mir Gedanken gemacht. Den Vertrag kann man mit wenigen Änderungen auch daraufhin anpassen. Dann steht unter den Konditionen “den mit der MEG xxxxxx ausgehandelten Bedingungen”. Meines Erachtens geht es aber rechtlich nicht anders, als dass ein Individualvertrag vom Verkäufer unterschrieben wird.

      Wenn Du die drei Erzeugergemeinschaften zusammen hast, kannst Du Dich ja wieder melden. Ich schreibe dann den Vertrag kurz um 🙂
      Bauer Willi

  10. Andreas sagt

    Kindergarten auf AfD Willi. com

    §6 Gibt der Lieferant seine Milchviehhaltung auf oder kann er gemachte Vereinbarungen nicht mehr erfüllen, so ist dies mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten dem Unternehmen mitzuteilen. Das Unternehmen kann im Falle eines nachweisbaren Verlustes vom Lieferanten einen finanziellen Ausgleich fordern.

    – Das kann keiner unterschreiben. Wenn eine Seuche ausbricht freut sich die Molkerei. Ein Schaden ist immer (auch fälschlich) nachweisbar.

    §2 Bei Unterlieferungen unterhalb von 90% hat der Lieferant für finanziellen Ausgleich zu sorgen, es sei denn, die Unterlieferung des einzelnen Lieferanten wird durch Überlieferung anderer Lieferanten ausgeglichen (Saldierung auf Molkereiebene).

    – ebenfalls Bullshit. So wird man erpressbar.

    • Bauer Willi sagt

      Typisch Andreas, provozieren ohne Lösungen anzubieten. Bitte die Paragraphen entsprechend abändern und in die Kommentare schreiben.

      Und dann noch was: wenn Du es nicht sein lässt, mich persönlich anzugreifen (siehe “Afd Willi”), fliegst Du raus! Irgendwann ist meine Toleranz auch am Ende.
      Bauer Willi

    • Matthias Zahn sagt

      Wenn wir weiterhin Verträge wollen in denen wir alle Risiken für uns ablehnen, werden wir keine besseren Preise bekommen. Dieser freie Markt bedeutet auch Verantwortung übernehmen. Im übrigen gibt es Ertragsausfallversicherungen die dieses Risiko abdecken können. Was Über- und Unterlieferungen angeht. Hast Du schon mal einen Vorvertrag für Raps gemacht? Da bist Du auch dafür verantwortlich wenn der Ertrag nicht passt und musst die Fehlmenge zukaufen. Oder bekommst die Übermenge geringer vergütet. WO LIEGT DAS PROBLEM?

  11. bauerhans sagt

    liefer- und abnahmevereinbarungen waren damals bei der erzeugergemeinschaft(schweine) üblich,allerdings nicht vertraglich fest.
    einige hielten sich dann nicht daran,sondern handelten sonderkonditionen aus,weil sie grössere stückzahlen liefern konnten und schon funktionierte die sache nicht mehr.

    • Bauer Willi sagt

      Ein Vertrag ist nur dann ein Vertrag, wenn sich alle daran halten. Bitte um Formulierungsvorschläge, wie man es besser machen kann. Ich lese in den Kommentaren immer nur was nicht geht!
      Bauer Willi

  12. Martin Krist sagt

    Der Milchliefervertrag kommt mir sehr bekannt vor, aber aus dem Zuckerrübenanbau für P&L. Wäre eine Möglichkeit, prima Idee.

  13. Armin Streitbrrger sagt

    Super Idee! !!!
    Auf Sowas habe ich schon lange gewartet!
    So kann man ohne Quote und sonstigen Hilfsmittel Preis und menge jonglieren! Der Bauer weiß wie er dran ist und wie er wachsen kann oder eben besser nicht, und die Molkerei wird im Anschluß einen Teufel tun und kurzfristige Verträge mit leh machen!

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